Cannabis muss als Therapieoption selbstverständlich werden TEXT DIRK NETTER
Seit 2017 kann medizinisches Cannabis verordnet werden. Grundlage dafür bietet das „Cannabis-als-Medizin-Gesetz“, welches allen niedergelassenen Ärzten ermöglicht, Cannabisblüten und standardisierte THC-haltige Präparate (z. B. Cannabis-Extrakte oder
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das synthetische Cannabinoid „Nabilon“) zu verschreiben. Ausgenommen davon sind Zahn- und Tierärzte. Der Gesetzgeber hat das entsprechende Gesetz ausreichend offen formuliert, um dem breiten und vielfältigen