Hanf in Lebensmitteln Rechtliche Hintergründe und Anmerkungen zur Sicherheit von hanfhaltigen Lebensmitteln von Mag. Michaela Pohl | Schönherr Rechtsanwälte GmbH
Da soll sich noch einer auskennen: Im Herbst 2018 brachte die Wiener Konditorei Aida einen Brownie auf den Markt. Aufsehenerregend waren nicht nur seine Verzierung in Form eines kleinen grünen Hanfblatts aus Marzipan, sondern insbesondere das enthaltene Cannabidiol ("CBD"). Das Produkt lag allerdings nur wenige Monate
in den Vitrinen der Konditorei, denn schon bald musste es wieder aus dem Verkauf genommen werden. Das Österreichische Gesundheitsministerium ("BMASGK") hatte nämlich, im Dezember 2018 mittels Erlass verkündet, dass ein Inverkehrbringen CBD-haltiger Produkte nicht zulässig sei.