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Neue EU-Verordnung zu Onlineplattformen Am 12. Juli 2020 ist die EU-Verordnung Nr. 2019/1150 in Kraft getreten. Sie soll die Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Onlinevermittlungsdiensten und Suchmaschinen fördern. Mit der Verordnung werden neue Regeln für Vermittlungsdienste im Internet eingeführt, d. h. für jene Dienste, die einzelne
Gewerbetreibende mit den Verbrauchern in Verbindung bringen. Die Bestimmungen werden auf die Vertragsverhältnisse zwischen den Betreibern von Onlineplattformen und jenen gewerblichen Nutzern, die den Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen über diese Plattformen anbieten, angewandt. Die Verordnung regelt somit nicht nur die Vertragsbeziehung zwischen den Unternehmen (Hersteller und Händler), sondern sie soll zudem auch jene Verbraucher schützen, die online einkaufen.
Ziele der Verordnung Zu den erklärten Zielen der EU-Verordnung zählt vor allem jenes, einige typische Verzerrungen des Onlinemarktes zu verhindern. So soll ein wettbewerbsfähiges, faires und transparentes Ökosystem garantiert werden, in dem sich die Unternehmen verantwortungsvoll verhalten. Gewährleistet wird dies dadurch, dass die unrechtmäßige Nutzung von Verbraucherdaten und der unkontrollierte Einsatz von Profiling-Systemen zur Erhebung der Auswahl und Verhaltensweisen der Kunden beim Einkauf unterlassen werden.
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hdsmagazin #4/21