Wohneigentümer 6 2016

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Hauseigentümerverband Region Winterthur

Region Winterthur

Nr. 6 Juni 2016

WOHN EIGENTÜMER

EINLADUNG ZUM HEV INFO-LUNCH AM 28. JUNI 2016 Wer t e r ha lt u n gs pl a n – S i che rhe it f ür S T WE-G e me ins chaften

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I N H A LT WIE VIEL SCHUTZ IST SCHUTZ GENUG?

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GENERATIONENFREUNDLICH WOHNEN

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Unser Verhältnis zur Natur ist höchst ambivalent. Einerseits betreiben wir aufwendigen Naturschutz, andererseits bedrohen uns Naturereignisse wie Überschwemmungen und Rutschungen, Bergstürze, Erdbeben usw. Wir müssen uns vor der Natur schützen. Extreme Wettersituationen häufen sich. Auf lang anhaltende Trockenperioden folgen Starkregen. Der Boden kann die ­Wassermassen nicht mehr aufnehmen.

Generationenfreundlich bauen, das hat Zukunft – weil Barrierefreiheit allen Bewohnern nützt, ob sie jung sind oder schon etwas älter. Und selbst ein in die Jahre gekommenes Einfamilienhaus hat unter anderem das Potenzial, barrierefrei umgebaut zu werden und/oder mehrere Generationen unter einem Dach zu vereinen. Gut zu wissen: Für Modernisierungen sprechen die Kantone vielerorts Unterstützungsgelder gut.

EDITORIAL 5

RATGEBER 23

Titelbilder, die prägen

Gut geschützt – gut bauen

HEV-AKTUELL 6–11

Neue Winterthurer Beleuchtungsgebühr Wiedereinführung Handänderungssteuer abgewehrt NEIN zur Initiative «Schaffe und Wohne z’Winterthur» Einladung zum HEV Info-Lunch am 28. Juni 2016 Werterhaltungsplan – Sicherheit für STWE-Gemeinschaften Wie viel Schutz ist Schutz genug? Kostentreibende Baubewilligungsverfahren im Kanton

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RECHT 14–15

Sommerliches Grillfest – des einen Freud, des anderen Leid: Lärm, Rauch und Gestank in der Nachbarschaft 14 HEV-KURSE 16–17 HEV-DRUCKSACHEN 18–19 HEV-SERVICE 21

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Mehrere Generationen unter einem Dach 28 HYPOTHEKEN 35

So günstig wie nie Nachgefragt bei Franz Würth, Raiffeisen Schweiz

HEV-IMMOBILIEN 12–13

Agenda Landesindex der Konsumentenpreise Hypothekarischer Referenzzinssatz Schuhgestell im Treppenhaus

BAUEN – SANIEREN / WOHNEN IM ALTER

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IMPRESSUM 47

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Wohneigentümer HEV Region Winterthur

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EDITORIAL

Titelbilder, die prägen

Markus Hutter

Präsident HEV Region Winterthur

Liebe Hauseigentümerinnen, liebe Hauseigentümer Die Person, der ich diese Zeilen widme, hat für unseren Verband eine grosse Bedeutung und ist auf die Generalversammlung 2016 nach 25 Jahren Vorstandstätigkeit zurückgetreten: Es handelt sich um Walter ­Hollenstein, der im Hauseigentümerverband R ­ egion Winterthur genau 20 Jahre lang das Amt des Vizepräsidenten ausgeübt hat. Als Vizepräsident hat Walter Hollenstein unseren Verband massgeblich geprägt, nicht als Nummer eins an vorderster Front, sondern aus der zweiten Linie, vielleicht weniger im Rampenlicht, aber umso nachhaltiger. ­Walter Hollenstein hat den Hauseigentümerverband Region Winterthur auch als Mitglied des Vorstandsausschusses, also im kleinen Führungskreis, aktiv und kompetent gestaltet und mitgeführt. Während seiner ganzen Vorstandszeit hat er gleichsam das architektonische Gewissen des Verbandes verkörpert und dabei stets mit grossem Wissen, Sachverstand und ganzheitlicher Denkweise gewirkt und überzeugt. So auch beispielsweise den liberalen Präsidenten, dass es keine gute Lösung ist, generell ohne

jede Baubewilligung Kleinbauten erstellen zu dürfen. Dies darum, weil eben selbst unter einer Kleinbaute eine Gas- oder Stromleitung im Boden verlaufen kann, auf die eine Behörde achten muss, um später mögliche teure Überraschungen zu vermeiden. Walter Hollenstein hat als begnadeter Augenmensch und Ästhet eine umfassende Betrachtung weit über das Funktionelle hinaus in unseren Verband eingebracht. «Soignez-les-détails» (Pflegt die Details) hiess nicht nur die einzigartige Artikelserie aus seiner Feder in unserer Verbandszeitschrift, sondern entspricht auch seiner Lebenseinstellung: Genau hinsehen, sich Zeit nehmen, nicht irgendeine, sondern die beste Lösung suchen und dann sorgfältig umsetzen. Wer seinen zahlreichen Vorträgen folgte, hat diese Philosophie nicht nur in den einzigartigen Bildern erkannt, sondern über die treffende Visualisierung hinaus in seiner stil- und humorvollen, aber auch praxisbezogenen Rhetorik voller anschaulicher Beispiele mitbekommen, mit welcher jede seiner Präsentationen zu einem kurzweiligen, bereichernden Erlebnis geworden ist. Verantwortung übernehmen und Verantwortung tragen – diese ihm aus dem eigenen Unternehmen geläufige Maxime hat ­Walter Hollenstein auch unserem Verband vorbildlich angeboten, zwischen 1996 und 2000 auch über die Region Winterthur hinaus im Vorstand des kantonalen Hauseigentümerverbandes. Mit Walter Hollenstein tritt ein begnadeter Brückenbauer von der Vorstandsbühne ab, einer, der nicht nur im Vorstand, sondern auch zwischen Vorstand und Geschäftsstelle unseres Verbandes wertvoll, verbindend und vor allem vertrauensvoll gewirkt hat. Seine substanziellen und humorvollen Präsentationen bei den jährlichen Schlussabenden von Vorstand und Mitarbeitenden werden uns unvergesslich bleiben. Walter Hollen-

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stein hat auch unseren Verband in all den Jahren mit viel Kompetenz und Flair für das Menschliche in den traditionellen Gesprächen mit dem Winterthurer Stadtrat hervorragend vertreten und sich immer aktiv eingebracht, auch wenn es für ihn mit beträchtlichem Mehraufwand verbunden war. Die städtischen Inventare schützenswerter Objekte sind dabei ebenso wichtige Beispiele wie die Beratungsstelle für Baufragen, die er im Namen unseres Verbandes aufgezogen hat und auch aktuell noch betreibt. Ich darf deshalb feststellen, dass Walter Hollenstein über den Hauseigentümerverband ­Region Winterthur hinaus auch vielen Partner­ institutionen fehlen wird. Wussten Sie, geschätzte Wohn- und Hauseigentümer, dass Walter Hollenstein seit Jahrzehnten die tollen Titelbilder unserer Zeitschrift geschaffen hat? Seit über fünf Jahren gestaltet Walter Hollenstein diese Frontseiten des «Wohneigentümers», ausnahmslos jede Ausgabe – schön gestaltete, uns angenehm übermittelte Bauten, Häuser und eigentumsrelevante Bilder, zuverlässig, von hoher Qualität – jede Fotografie erfrischend, einladend und von besonderem Charakter, einprägsam, eben ganz nach seinem M ­ otto «Soignez-les-détails». Und weil ein Bild bekanntlich mehr sagt als tausend Worte, ­widerspiegeln allein diese unzähligen Aufnahmen von Walter Hollenstein seine unverwechselbare Qualität und sein immenses Werk für unseren Verband und seine Mitglieder. Der Hauseigentümerverband Region ­Winterthur, Ihr Vorstand, aber auch ich persönlich verdanken Walter Hollenstein sehr viel, und wir alle wünschen ihm eine tolle Zeit ohne Vorstands- und Vizepräsidiumspflichten, vor allem aber eine gute Gesundheit und viel Zeit, sich um die wunderschönen Details dieser Welt zu kümmern. Merci, Walter!

Wohneigentümer HEV Region Winterthur

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H E V- A K T U E L L

Geschätzte Verbandsmitglieder

Ralph Bauert

Geschäftsführer HEV Region Winterthur

Nachdem die vergangenen Feiertage wettermässig nicht in bester Erinnerung bleiben, kann nun auf einen guten Sommer gehofft werden. Ein schöner Sommerabend mit einem Grill und Freunden auf der Terrasse oder dem Sitzplatz zu verbringen, auf das freuen sich viele schon. Was des einen Freud, kann aber des anderen Leid sein. Was das aus rechtlicher Sicht bedeutet und worauf geachtet werden muss, können Sie im Rechtsartikel auf   Seite 14 erfahren.

In Winterthur geben einige Themen für uns Haus- und Wohneigentümer zu reden. Im Grossen Gemeinderat konnte eine Behörden­ initiative zur Wiedereinführung der Hand­ änderungssteuer dank dem Engagement unseres Vorstandsmitglieds Matthias Baumberger erfolgreich abgewehrt werden. Auch bei der Beleuchtungsgebühr wurde der HEV aktiv und hat sich bei Stadtwerk beschwert. Auf eine Antwort warten wir nun schon seit zwei ­Monaten.

Neue Winterthurer Beleuchtungsgebühr Nach dem im Rahmen des Sparprogrammes «Balance» der Winterthurer Stadtrat beschlossen hat, dass die öffentliche Beleuchtung neu über Gebühren bezahlt werden muss, hat der HEV Region Winterthur reagiert. Wir haben im Wohneigentümer vom April 2016 darüber berichtet. Mitte März 2016 hat der HEV dem Stadtwerk Winterthur schriftlich mitgeteilt, dass

die Rechtmässigkeit der zusätzlich erhobenen Gebühr für die öffentliche Beleuchtung bestritten wird. Die entsprechende Rechnung wurde zurückgesendet und eine anfechtbare Verfügung verlangt. Zwei Monate später hat der HEV immer noch keine Antwort auf dieses Schreiben erhalten. Wir sind gespannt, wann eine Antwort endlich eintrifft und werden an-

schliessend die nächsten rechtlichen Schritte prüfen. Interessant ist, dass Stadtwerk mittlerweile die Rechnungen angepasst hat. Die Gebühr für die öffentliche Beleuchtung wird nicht mehr transparent und separat ausgewiesen. Neu wird diese Gebühr versteckt in der Position «Abgaben an das Gemeindewesen» verrechnet.

Wiedereinführung Handänderungssteuer abgewehrt Mittels einer Behördeninitiative sollte in Winterthur die Handänderungssteuer wieder eingeführt werden. Nachdem 2003 per Volksentscheid die Handänderungssteuer in Winterthur abgeschafft wurde, wollte im Grossen Gemeinderat von Winterthur die Ratslinke (SP, Grüne und EVP) diese unverhältnismässige und ungerechtfertigte Besteuerung von Immobilienbesitzern wieder einführen.

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Wohneigentümer HEV Region Winterthur

Die Handänderungssteuer steht quer zu den abgaberechtlichen Grundprinzipien. Sie bezweckt nicht die Deckung von irgendwelchen Kosten (entsprechende Kosten werden ja über Gebühren, z. B. Notariats- und Grundbuchgebühren, Anschlussgebühren für Kanalisation etc. verrechnet). Auch wird mit ihr kein Mehrwert abgeschöpft (die Handänderungssteuer ist ja auch bei einem Verlust geschuldet, ausserdem gibt es hierfür ja bereits die Grundstückgewinnsteuer).

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Dem Ablehnungsantrag von Matthias Baumberger, welcher als HEV-Vorstandsmitglied die Interessen der Hauseigentümer im Grossen Gemeinderat vertritt, wurde dank den Stimmen der GLP, CVP, FDP und SVP mit 26 zu 21 Folge geleistet. Damit konnte eine Wiedereinführung der Hand­ änderungssteuer in Winterthur erfolgreich abgewehrt werden.


H E V- A K T U E L L

NEIN zur Initiative «Schaf fe und Wohne z’Winterthur» Zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und den bürgerlichen Parteien lehnt der HEV Region Winterthur die Initiative «Schaffe und Wohne z’Winterthur» ab, über welche am 5. Juni 2016 abgestimmt wird.

Gemeinsam für eine erfolgreiche Wirtschaft und sichere Arbeitsplätze

Die Initiative spricht zwar ein für Winterthur wichtiges Thema an, es wird aber der falsche Weg für die Umsetzung gewählt. Es entspricht einem planwirtschaftlichen Ansatz, wenn eine Pflicht zum Schaffen von Arbeitsplätzen in der Gemeindeordnung verankert werden soll. Daran ändert nichts, dass die Formulierung, wohl mangels griffiger Ideen, sehr offen gewählt wird, sodass es schlussendlich dem Stadtrat überlassen wird, den richtigen Ansatz zu finden. Klar ist zudem, dass eine Annahme der Initiative, und damit die Überprüfung aller Beschlüsse des Stadtrates und des Grossen Gemeinderates auf ihre Übereinstimmung mit den neuen Bestimmungen in der Gemeindeverordnung, zu einem erhöhten Kontroll-, Personalund damit Kostenaufwand führt.

Ja zu Arbeitsplätzen – Nein zu gesetzlichem Zwang. Gute Rahmenbedingungen schaffen Arbeitsplätze. Winterthur ist auf gutem Weg, wir brauchen kein neues, unnötiges Gesetz.

Deshalb sagen wir NEIN zur Initiative «Schaffe und Wohne z‘Winterthur»: Albanese Franco, Kantons- u. Gemeinderat CVP; Anwander Thomas, Präsident Handelskammer und Arbeitgebervereinigung Winterthur (HAW); Banholzer Lilian, Gemeinderätin EVP; Bauert Ralph, Ge schäftsführer HEV Region Winterthur; Brand Klaus, Gemeinderat CVP; Deutsch Thomas , Gemeinderat EVP; Feer Stefan, Fraktionspräsident FDP; Gross Michael, Gemeinderat SVP; Gubler Matthias, Gemeinderat SVP; Hasler Christof, Präsident KMU-Verband Winterthur und Umgebung; Helg Felix, Gemeinderat FDP; Hutter Markus, Präsident HEV Region Winterthur; Jöhr Philipp, Präsident Baumeisterverband Winterthur; Keller Rolando, Kantons- u. Gemeinderat SVP; Kuster Iris, Gemeinderätin CVP; Leemann Thomas, Gemeinderat FDP; Magnusson Christoph Sven, Gemeinderat FDP und Präsident agil-mobil; Oswald Daniel, Fraktionspräsident SVP; Steiner Doris, Gemeinderätin SVP; Siegenthaler Thomas, Rechtsanwalt, Vorstand HEV Region Winterthur; Trieb Marcel, Gemeinderat SVP; Uhlmann Peter, CEO Optimo Service AG; Widmer Peter, Präsident des Verwaltungsrates Optimo Service AG

Arbeitsplätze können nicht mittels Gesetzen geschaffen werden. Genauso wenig Sinn macht es, wenn auf gesetzlicher Ebene versucht wird, die Privatwirtschaft von der sinnvollen Umnutzung bestehender Industriegelände abzuhalten. Das von den Initianten ins Feld geführte starke Wachstum der Wohnbevölkerung in Winterthur ist ein Zeichen der hohen Wohnqualität in unserer Stadt. Die aktuelle Arbeitsplatzdichte, die mittels gesetzlicher Bestimmungen gemäss der Initiative verbessert werden soll, ist ein Spiegelbild der aktuellen Wirtschaftslage in Winterthur, die nicht per Gesetz verändert werden kann. Dies hat der Stadtrat mit seinem Gegenvorschlag formuliert, in dem er die Wirtschaftsförderung und damit die Schaffung eines optimalen Umfeldes für Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, priorisiert.

www.haw.ch

Der Stadtrat ist sich der Thematik «Wohn- und Arbeitsstadt Winterthur» sehr wohl bewusst und misst dieser Problemstellung im Rahmen der Wirtschaftsförderung grosse Bedeutung zu. Der HEV und die Wirtschaftsverbände erwarten dies auch vom Grossen Gemeinderat, indem dieser seine Entscheide auf ihre Wirtschaftsfreundlichkeit überprüft und so seine Verantwortung für ein optimales Umfeld für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Winterthur

wahrnimmt. Eine gesetzliche Grundlage, wie von den Initianten verlangt, ist dazu nicht notwendig. Der HEV empfiehlt, zusammen mit den Wirtschaftsverbänden und den bürgerlichen Parteien, die Initiative «Schaffe und Wohne z’Winterthur» abzulehnen.

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Einladung zum HEV Info-Lunch am 28. Juni 2016

Werterhaltungsplan – Sicherheit für STWE-Gemeinschaften Festlegung und Sicherstellung der zukünf tigen Sanierungskosten Dienstag, 28. Juni 2016, von 11.30 bis 13.30 Uhr Kongress- und Kirchgemeindehaus, Liebestrasse 3, 8400 Winterthur Der Eintritt ist kostenlos. Als Stockwerkeigentümer ist man Teil einer Gemeinschaft und muss sich an diversen Kosten beteiligen. Grössere Kostenbeiträge sind jeweils für die Sanierung von gemeinschaftlichen Bauteilen wie bspw. der Fassade beizusteuern. Die Stockwerkeigentümer werden dadurch relativ kurzfristig und häufig eher unerwartet hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Um dem entgegenzuwirken, zahlen Stockwerkeigentümer vermehrt in einen Erneuerungsfonds Geldbeiträge ein. Gemäss einer Studie der Hochschule Luzern haben z. B. in der Agglomeration Luzern über 80 % der STWE-Gemeinschaften einen Erneuerungsfonds. Durch kontinuierliche Einzahlungen sollen im Erneuerungsfonds die flüssigen Mittel für grössere Sanierungen gemeinsam angespart werden. Dadurch soll mehr finan­zielle Sicherheit für die STWE-Gemeinschaft und für die Stockwerkeigentümer geschaffen werden.

– Die gemeinschaftlichen Sanierungs­ kosten werden von den STWE-Gemeinschaften häufig unterschätzt – Es sollten Planungsinstrumente für die langfristige Renovationsplanung geschaffen werden

Risiko trotz Erneuerungsfonds Sanierungen von gemeinschaftlichen Bauteilen stellen meist grössere Kostenpositionen dar und können sehr unerwartet eintreten. Wie die Studie der HSLU darlegt, reichen die Gelder im Erneuerungsfonds häufig nicht aus. Dadurch besteht die Gefahr, dass einzelne Stockwerkeigentümer in einen finanziellen Engpass geraten. Welche Auswirkungen hat dies auf die STWE-Gemeinschaft? Öfters kann es dazu führen, dass Sanierungen an den schmalen Finanzen einzelner Eigentümer scheitern oder verzögert in Etappen durchgeführt werden. Diese in Etappen durchgeführten Einzelmassnahmen kom-

men – im Vergleich zu einer umfassenden Sanierung – im Endeffekt häufig teurer. Des Weitern kann das Aufschieben von Sanierungen zu einer schleichenden Entwertung der Liegenschaft führen.

Sanierungen frühzeitig planen, aber wie? Grundlage für eine Sanierungsplanung stellt in der Regel eine Zustandsanalyse des Gebäudes bzw. der Bauteile dar. Dies kann allenfalls durch ein versiertes Mitglied der Gemeinschaft oder durch einen unabhängigen Experten erfolgen. Im Rahmen der Analyse werden die Bauteile auf deren Zustand geprüft und, basierend darauf, wird die Restlebensdauer festgelegt. In diesem Zusammenhang muss ebenfalls geklärt werden, welche Bauteile überhaupt als gemeinschaftlich zu qualifizieren sind. Sind die gemeinschaftlichen Bauteile eruiert und ist deren ist potenzielle Lebensdauer bekannt, so soll die langfristige Planung durch-

Die Studie der Hochschule Luzern kommt zu den nachfolgenden Schlussfolgerungen: – Die finanziellen Rückstellungen im Erneuerungsfonds sind häufig zu knapp bemessen – Trotz einem Erneuerungsfonds müssen die Stockwerkeigentümer bei grösseren Sanierungen öfters unvorhergesehen gros­se Geldbeträge nachzahlen Nr. 6-2016

Wohneigentümer HEV Region Winterthur

Grafik: QualiCasa AG

Wie viel sollte jedoch jährlich in einen Erneuerungsfonds einbezahlt werden? Wie ist die Lebensdauer von gemeinschaftlichen Bauteilen? Gibt es Möglichkeiten zur Planung der zukünftigen Sanierungen und zur Bestimmung der entsprechenden Kosten?

Aufgrund der unterschiedlichen Lebensdauer, gibt es einen optimalen Sanierungszeitpunkt.

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geführt werden. Hier empfiehlt es sich, einen Experten beizuziehen, damit bautechnisch und ökonomisch sinnvolle Sanierungen geplant werden (z. B. energetisch sinnvolle Bündelungen von Bauteilen).

Sicherlich können Sanierungskosten von Bauteilen, welche in den kommenden ein bis drei Jahren anstehen, relativ gut mittels Unternehmerofferten bestimmt werden. Damit man frühzeitig mittels Erneuerungsfonds ansparen kann, müssen aber auch die mittel- bis langfristigen Sanierungskosten in etwa bekannt sein. Würde man dafür bereits heute zahlreiche Unternehmerofferten einholen, so würde dies unverhältnismässig hohe Aufwendungen generieren. Wenn man überhaupt eine Unternehmerofferte erhält. Diesbezüglich können breit verwendete Softwarelösungen von renommierten Immobiliendienstleistern Abhilfe schaffen, welche bis anhin vor allem für die Instandsetzungsplanung von grösseren Immobi­ lienportfolios institutioneller Anleger eingesetzt wurden. Diese basieren auf langjährig

Foto: Fotolia

Bei der Bestimmung der Sanierungskosten wird es dann meistens schwierig, diese mit verhältnismässigem Aufwand zu bestimmen.

Ein genügend geäufneter Erneuerungsfonds erleichtert die Zustimmung   für sinnvolle Sanierungen.

empirisch ermittelten Auswertungen von Instandsetzungskosten und -zeitpunkten von Bauteilen. Diese Softwarelösungen ermöglichen mit verhältnismässig geringem Aufwand eine relativ genaue Abschätzung der zukünftigen Sanierungskosten, basierend auf dem Gebäudeversicherungswert. Der HEV Info-Lunch vom Dienstag, 28. Juni 2016, nimmt diese Thematik auf und zeigt, wie mit einem Werterhaltungsplan mehr Sicherheit für die STWE-Gemeinschaft und folglich für die einzelnen

Stockwerkeigentümer geschaffen werden kann. Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot und informieren Sie sich bei erfahrenen Experten, wie zukünftige Sanierungen mit überschaubarem Aufwand geplant und die notwendigen finanziellen Mittel sichergestellt werden können. Zum anschliessenden Lunch sind Sie herzlich eingeladen. Da die Teilnehmerzahl beschränkt ist, bitten wir Sie, sich mit dem untenstehenden Talon bis am Freitag, 17. Juni 2016, anzumelden. Ralf Bachmann, QualiCasa AG

Anmeldetalon zum HEV Info-Lunch Werterhaltungsplan – Sicherheit für STWE-Gemeinschaften Dienstag, 28. Juni 2016, 11.30 bis 13.30 Uhr, Kongress- und Kirchgemeindehaus, Liebestrasse 3, 8400 Winterthur  HEV-Mitglieder-Nr.:  Ich bin kein HEV-Mitglied

Vorname: Nachname: Strasse/Nr: PLZ/Ort: Telefon E-Mail Senden Sie diesen Anmeldetalon bitte bis spätestens Freitag, 17. Juni 2016, an folgende Adresse: HEV Region Winterthur, Lagerhausstrasse 11, Postfach, 8401 Winterthur Telefax: 052 212 67 72 / E-Mail: ursula.bentz@hev-winterthur.ch

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Wie viel Schutz ist Schutz genug?

Martin Farner

Vorstandsmitglied HEV Region Winterthur Kantonsrat

Unser Verhältnis zur Natur ist höchst ambivalent. Einerseits betreiben wir aufwendigen Naturschutz, andererseits bedrohen uns Naturereignisse wie Überschwemmungen und Rutschungen, Bergstürze, Erdbeben usw. Wir müssen uns vor der Natur schützen. Extreme Wettersituationen häufen sich. Auf lang anhaltende Trockenperioden folgen Starkregen. Der Boden kann die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, Bäche und Flüsse treten über die Ufer, es kommt zu Überschwemmungen mit teilweise erheblichen Schäden. Allerdings gibt es regional grosse Unterschiede.

Perfektionismus im Kanton Seit 1998 erstellt der Kanton Gefahrenkarten. Sie sind behördenverbindlich. Kartiert wird lückenlos. Auch in Gebieten, die seit Jahrzehnten verschont blieben. Was, wie etwa die Kartierung des Weinlandes (ohne Andelfingen/Kleinandelfingen) zeigt, auf ein geringes Gefährdungs- und damit kleines Schadenspotenzial hindeutet. Dennoch werden «Empfehlungen» abgegeben, welche Massnahmen zu treffen seien. An einer kürzlich durchgeführten Informationsveranstaltung versicherten die Fachleute des Kantons, es sei kein Nullrisiko angestrebt, sondern ein kleineres Risiko. Im Falle der Weinländergemeinden sind die Risiken schon sehr klein. Greifen wir hier seitens der Gemeinden ein, nähern wir uns mit Lichtgeschwindigkeit dem Nullrisiko. Die gute

Foto: Zaubervogel, pixelio.de

Bundesvorgaben Der Bund wurde infolge der Häufung grosser Überschwemmungen bereits vor 30 Jahren aktiv. Nicht mehr nur durch Schutzbauten, sondern auch durch raumplanerische Massnahmen sollen Schäden gering gehalten werden. Das Instrument der Wahl: Gefahrenkartierung. Die Bundesgesetze über den Wasserbau und den Wald ver-

pflichten die Kantone, Gefahrenkarten zu erstellen und diese in der Richt- und Nutzungsplanung sowie bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Bei Hochwasser können Flüsse über die Ufer treten.

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Nachricht: Der weitaus grösste Teil des Gebietes weist keinerlei Gefährdungen auf. Insgesamt sind nur sehr kleine Gebiete in Dachsen sowie entlang des Rheins als hochwassergefährdet eingestuft.

Es trifft Gemeinden und Bauherren Die Gemeinden sind mit der Umsetzung der Auflagen beauftragt. Sie müssen ihre Zonenplanung anpassen, Gewässer ausdohlen, Rückhaltebecken vorsehen, die Kapazitäten des Abflusses der Dorfbäche erhöhen usw. Alle 15 Jahre sollen im Rahmen der Überprüfung der kommunalen Nutzungsplanungen auch die Gefahrenkartierungen überprüft werden. Die Schutzansprüche seien gestiegen. Das Schadens­potenzial habe sich erhöht. In Gebieten höchster Gefahrenstufe dürfen keine neuen Bauzonen ausgeschieden werden und nicht überbaute Gebiete müssen ausgezont werden. Baubewilligungen für

Errichtung oder Erweiterung bestehender Bauten dürfen nicht mehr erteilt werden. Ein Wiederaufbau etwa nach einem Brand ist nur in Ausnahmefällen möglich, Umbauten und Zweckänderungen können nur mit Auflagen vorgenommen werden. Tragen des Risikos durch den Grundeigentümer ist nicht vorgesehen. Er muss sich «schützen» lassen, was im konkreten Fall heisst, er muss sein Gebäude unter Umständen aufgeben. Bei Hochwasserschäden an Gebäuden kann nur von einer Versicherungsdeckung ausgegangen werden, wenn die zumutbaren Objektschutzmassnahmen getroffen wurden. Die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich (GVZ) unterstützt die Bauherrschaft in der Planungs- und Umsetzungsphase. Noch bis 2017 läuft das Präventionsprojekt zum Jubiläum 200 Jahre GVZ. Die GVZ leistet bis zu 30  % an die beitragsberechtigten Kosten.

Fazit Niemand hat Freude an überschwemmten Kellern, denn darum handelt sich in den meisten Fällen ausserhalb der Hochrisikogebiete wie etwa dem Hauptbahnhof ­Zürich, der bei einem Dammbruch des Sihl­sees innert kurzer Zeit unter Wasser stünde. Die Frage bleibt: Wie viel Schutz ist Schutz genug? Braucht es tatsächlich diesen flächendecken Aufwand an Erfassung, Überwachung, Kontrolle und den damit verbundenen Papierkram? Und warum werden die Gemeinden bevormundet, indem das AWEL bei Bauwilligungen in wenig gefährdeten Gebieten das letzte Wort hat? Ist es tatsächlich Aufgabe des Staates, jeden Quad­ratmeter bestmöglich vor allen hypothetischen und statistisch möglichen Ereignissen zu schützen? Und warum braucht man in unserem Kanton neben dem schweizerischen auch noch den Zurich-Finish?

Kostentreibende Baubewilligungsverfahren im Kanton Ein Grund für die hohen Baupreise und Mieten in der Schweiz liegt bei den Bauvorschriften. Viele ursprünglich gut gemeinten Bauvorschriften wirken preistreibend, beschäftigen die Behörden und hemmen den Wohnungsbau. Im letzten Wohneigentümer zeigte Martin Farner, HEV-Vorstands-

mitglied und Kantonsrat, anhand einiger Beispiele auf, dass diverse Auflagen beim Bauen entschlackt werden müssen. Im Kanton Zürich soll sichergestellt werden, dass Baubewilligungen gesetzeskonform, aber auch schlanker, stufengerecht und verhält-

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nismässig erfolgen. Aus diesem Grund hat HEV-Vorstandsmitglied Martin Farner, zusammen mit zwei weiteren Kantonsräten, am 2. Mai 2016 eine Interpellation eingereicht. Die Baudirektion wird aufgefordert, einen Bericht über das kostentreibende Baubewilligungsverfahren im Kanton Zürich zu erstellen.

Wohneigentümer HEV Region Winterthur

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Traditionsreiche Wohn-/Gewerbeliegenschaft mit Wohnung, ehem. Restaurant und Saal Baujahr 1720, letzte Renovation 1985 Grundstück 865  m2

Einfamilienhaus mit 7  ½-Zimmern Baujahr 2002 Wohnfläche 200  m2, Grundstück 1574  m2

Einfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten Bj.  1984, letzte Renovation 1997–2013 Wohnfläche 185  m2, Grundstück 1606  m2

Einfamilienhaus mit 8 ½  Zimmern Baujahr 1880, letzte Renovation 2009 Wohnfläche 240  m2, Grundstück 1231  m2

Verhandlungsbasis CHF 660  000.– Uf de Strass 1, Marthalen

Verhandlungsbasis CHF 1 680  000.– Steigstrasse 14a, Henggart

Verhandlungsbasis CHF 1 350  000.– Im Winkel 13, Thalheim a.d.Thur

Verhandlungsbasis CHF 1 600  000.– Theiligerstrasse 45, Weisslingen

Nr. 6-2016

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H E V- I M M O B I L I E N

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Wir bewegen uns täglich am Puls des Immobilienmarktes und finden für Ihre Liegenschaft den passenden Käufer. Wir helfen Ihnen und der Käuferschaft, den immer höheren Anforderungen des Marktes gerecht zu werden und wickeln den Verkauf für Sie seriös und reibungslos, vollumfänglich und erfolgreich ab. Beim Hauseigentümerverband sind Sie bestens beraten – als Mitglied oder auch als Neukunde. Vertrauen Sie, wem auch 15 000 Mitglieder und Kunden vertrauen. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, aufschlussreiches Beratungsgespräch.

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Telefon 052 209 01 68

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Wohn- und Geschäftsliegenschaft mit 2 Wohnungen (3 ½ und 4  ½  Zimmer) sowie Geschäfts-, Lager-, Schulungsräumen, Baujahr 1860, Um-/Anbau 96/97 Kubatur 3303  m3, Grundstück 864  m2

Gewerbelokal mit Verkaufsladen Baujahr 1820, Renovation 1990 Nettonutzfläche 160  m2

Reihen-Einfamilienhaus mit 5 ½  Zimmern Baujahr 1999 Wohnfläche 158  m2, Grundstück 209  m2

Doppel-Einfamilienhaus mit 5 ½  Zimmern Baujahr 1975 Wohnfläche 140  m2, Grundstück 461  m2

Verhandlungsbasis CHF 2 700  000.– Schaffhauserstr. 115a, Winterthur

Verhandlungsbasis CHF 280  000.– St. Gallerstrasse 4a, Turbenthal

Verhandlungsbasis CHF 690 000.– Spitzacker 17, Langwiesen

Verhandlungsbasis CHF 1 450 000.– Steinacherstrasse 53, 8308 Illnau

Eigentumswohnung mit 5 ½  Zimmern Baujahr 1996 Wohnfläche 155  m2

Eigentumswohnung mit 5 ½  Zimmern Baujahr 1975, letzte Renovation 2010 Wohnfläche 120m2

Doppel-Einfamilienhaus mit 4  ½  Zimmern Baujahr 1780, Renovation 1994–2010 Kubatur 475  m3, Grundstück 225  m2 mit separater Scheune

Einfamilienhaus mit 7  ½ Zimmern Baujahr 1870, letzte Renovation 2012 Wohnfläche 201  m2, Grundstück 584  m2

Verhandlungsbasis CHF 850  000.– Hindergartenstrasse 1, Dachsen

Verhandlungsbasis CHF 690 000.– Schulstrasse 40, Wiesendangen

Verhandlungsbasis CHF 495 000.– Rudolfingerstrasse 7, Wildensbuch

Verhandlungsbasis CHF 950  000.– Lindenstrasse 4, Kollbrunn

De m näc h st im Verkau f Eigentumswohnung mit 4   ½ Zimmern, 1. OG Baujahr 1971 Wohnfläche 98  m2 Verhandlungsbasis CHF 525  000.– Wingertlistrasse 17, Winterthur

Einfamilienhaus in Wila Mit 5  ½ Zimmern Baujahr 1975 Wohnfläche 200  m2,Grundstück 542  m2 Preis auf Anfrage

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Doppel-Einfamilienhaus in Humlikon mit 6  ½  Zimmern Baujahr 1988 Wohnfläche 140  m2, Grundstück 541  m2 Verhandlungsbasis CHF 800  000.–

Einfamilienhaus in Oberwinterthur mit 4  ½  Zimmern Baujahr 1957 Wohnfläche 84  m2, Grundstück 217  m2 Verhandlungsbasis CHF 625  000.–

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RECHT

Sommerliches Grillfest – des einen Freud, des anderen Leid: Lärm, Rauch und Gestank in der Nachbarschaft Wir alle geniessen die lauen Sommerabende gerne im Garten oder auf dem Balkon, egal, ob als Mieter oder Eigentümer, alleine oder mit Freunden. Diese Freude wird jedoch häufig durch laute, bis tief in die Nacht feiernde oder dauergrillierende Nachbarn getrübt. Was ist erlaubt, und wo liegen die Grenzen? Welche Möglichkeiten stehen den Geplagten offen? Sandra Haggenmacher

RA lic. iur. MCJ Rechtsberaterin HEV Region Winterthur

Grundsätzlich ist jedermann verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums sich aller übermässigen Einwirkung auf das E ­ igentum der Nachbarn zu enthalten. Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen durch Luftverunreinigung, üblen Geruch, Lärm, Schall, Erschütterung, Strahlung oder durch den Entzug von Besonnung oder Tageslicht (vgl. Art.  684 ZGB). Nicht übermässige Einwirkungen sind dagegen zu tolerieren, und ein gewisses Mass an Immissionen kann auch bei einer «normalen» Grundstücksnutzung nicht verhindert werden. Es muss jeweils im Einzelfall beurteilt werden, ob das zulässige Mass überschritten wird oder nicht. Dabei wird einem allfällig angerufenen Gericht ein erheblicher Ermessensspielraum zugestanden, und als Massstab gilt nicht das subjektive Empfinden der Betroffenen, sondern es wird objektiv geprüft, ob ein Durchschnittsmensch die beanstandete Immission ebenfalls als übermässig empfinden würde. Dabei spielt neben der Häufigkeit auch die Intensität der Geruchsund Lärmimmissionen eine Rolle und die Tages- oder Nachtzeit. Aufgrund des erwähnten Ermessensspielraums ist es in der Rechtsberatung vom Schreibtisch aus häufig nicht einfach zu beurteilen, ob ein bestimmtes nachbarliches Verhalten von einem Gericht als übermässig beurteilt würde. Bei jeglicher Missstim-

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mung sollte deshalb immer zuerst das Gespräch mit den Störern gesucht und eine gütliche Einigung angestrebt werden. Dabei kann mit einem netten Wort meist mehr erreicht werden als mit Fluchen und Schimpfen. In vielen Fällen ist das Verhalten der Nachbarn auf Achtlosigkeit zurückzuführen, und den Störenfrieden in voller Festlaune ist gar nicht bewusst, welche Wirkung ihr Benehmen auf ihre Umgebung hat. Führt das friedliche Aufmerksammachen nicht zum gewünschten Erfolg, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um störendem Treiben, Rauch und Gerüchen Einhalt zu gebieten. So haben viele Mehrfamilien­ häuser, seien es Mietshäuser oder Stockwerk­ eigentümergemeinschaften, eine Hausordnung, die das friedliche Zusammenleben regelt. Die Hausordnung HEV Zürich (Ausgabe 2012) sieht beispielsweise vor, dass beim Grillieren auf den Balkonen und Gartensitzplätzen auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht zu nehmen ist und dass sich der Vermieter bei berechtigten Reklamationen vorbehält, das Grillieren generell zu untersagen. Hält sich ein Mieter nicht an die Hausordnung, kann der Vermieter diesen abmahnen (am besten mit eingeschriebenem Brief ); aufgrund des Mietrechts muss der Mieter nämlich auf Hausbewohner und Nachbarn Rücksicht nehmen (Art.  257f Abs.  2OR). Nützt auch eine schriftliche Abmahnung nichts, kann dem Mieter allenfalls gekündigt werden. Bezüglich Lärm wird in der Hausordnung HEV Zürich u. a. auf die örtliche Polizeiverordnung verwiesen. So dauert z. B. gemäss Polizeiverordnung der Stadt Winterthur die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr und während der Sommerzeit jeweils freitags und samstags bzw. an Vorabenden von öffentlichen Ruhetagen von 23.00 bis 6.00 Uhr. Während diesen Nachtruhezeiten ist jeglicher, die Ruhe und den Schlaf störende Lärm, verboten und Singen, Musizieren, lautes Diskutieren, Gejoh-


Foto: Rainer Sturm, pixelio.de

RECHT

Ein Grillfest kann die Nachbarn stören.

le und dergleichen sowie der Gebrauch von Tonwiedergabegeräten etc. ist im Freien verboten (Art.  39 Abs.  1 und Art.  40 Abs.  1 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur). Bei Untätigbleiben riskiert der Vermieter, dass die anderen Mieter Mietzinsherabsetzungsbegehren stellen. Selbstverständlich können auch Stockwerk­ eigentümergemeinschaften eine Hausordnung erlassen (mit einfachem Mehr der anwesenden oder vertretenen Stimmen, falls im Reglement nichts anderes vorgesehen ist). In einer derartigen Hausordnung kann beispielsweise bestimmt werden, dass das Grillieren auf den gemeinschaftlich genutzten Freiflächen der Überbauung zu unterlassen ist, ausser an den dafür zur Verfügung gestellten Feuerstellen oder Grillplätzen und dass ab 22 Uhr bis morgens 7 Uhr auf die Nachtruhe der Mitbewohner besonders Rücksicht zu nehmen ist. Oft findet sich auch hier ein ausdrücklicher Verweis auf die Vorschriften der örtlichen Polizeiverordnung. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, des Reglements und der Hausordnung bei der Ausübung der Sonderrechte und in der Benutzung der gemeinschaftlichen Teile ist gemäss Art.  712s Abs.  3 ZGB der Verwalter zuständig. Die Verwaltung sollte deshalb

bei Lärm-, Rauch- und Geruchsimmissionen eine vermittelnde Rolle zwischen den Stockwerkeigentümern einnehmen. Nützt alles nichts und wird das Zusammenleben in der Stockwerkeigentümergemeinschaft unerträglich und für die übrigen Stockwerkeigentümer unzumutbar, bleibt als allerletzte Möglichkeit der Ausschluss aus der Gemeinschaft (Art.  649b ZGB). Nützen alle friedlichen Interventionen nichts und feiert der Nachbar jedes Wochenende rücksichtslos und lautstark im Garten oder auf dem Balkon bis in den neuen Tag hinein, so bleibt auch dem Verständnisvollsten und Friedliebendsten nichts anderes übrig, als im Sinne einer Sofortmassnahme zur Wiederherstellung der Nachtruhe die Polizei aufzubieten. Bei wiederholten Verstössen kann der betroffene Eigentümer zuerst den Friedensrichter und dann das Gericht anrufen und auf künftige Unterlassung der Belästigungen klagen (Art.  679 ZGB). Stockwerkeigentümer können sich nicht nur gegen Dritte, sondern ebenfalls untereinander auf diese Immissionsklage berufen.

Rücksichtnahme und Toleranz sehr wichtig sind. Ein Grillmeister und/oder Partyorganisator sollte darauf achten, dass er nachbarverträglich grilliert, indem er einerseits beim Grillstandort und bei der Auswahl der Feuerungsmittel (z.  B. kein Abfall und nur wenig Anfeuerungshilfen) und des Grillguts (z. B. wenig Marinade und in Glut tropfendes Fett) auf die Nachbarn Rücksicht nimmt und andererseits während der Ruhezeiten, seine Gäste ermahnt, sich entsprechend zu verhalten, oder dass er zu später Stunde seine Party auflöst oder ins Innere des Hauses verlegt. Der sich gestört fühlende Nachbar seinerseits sollte versuchen, in sachlichem Ton auf das Missverhalten aufmerksam zu machen und um Einhaltung der Regeln bitten. Ausserdem sollte er einem Nachbarn eine einmalig stattfindende Fete gönnen, und der Partyorganisator kann seinerseits durch vorgängiges Informieren der Nachbarschaft eher auf deren Goodwill hoffen, falls es mal laut wird. Im Alltag mag es zudem helfen, wenn der Vermieter bzw. der Verwalter bei Verstössen gegen die Hausordnung rasch einschreitet, damit wieder Ruhe einkehren kann und nicht der Eindruck erweckt wird, es kümmere sich eh niemand und jeder könne machen, was er wolle. Manchmal nützt es auch, wenn der Vermieter bzw. der Verwaltern die Streithähne an einen Tisch nimmt, um eine für beide Parteien gangbare Lösung zu finden und um unschönen Diskussionen ein Ende zu bereiten. Die ­Realität zeigt leider auch, dass es unverbesserliche Störenfriede und Uneinsichtige gibt, bei welchen die Polizei aufgeboten, die Kündigung ausgesprochen oder Klage beim Friedensrichter eingereicht werden muss, um sie in die Schranken zu weisen.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass beim Grillieren und im nachbarschaftlichen Zusammenleben gegenseitige 15

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H E V- K U R S E LIEGENSCHAFTSVERWALTUNG

WOHNUNGSABNAHME

NEBENKOSTEN & HEIZKOSTEN

Inhalt: Wie Liegenschaften richtig und effizient verwaltet werden können. Themen: Mietrecht, Mietzinsgestaltung, Heiz- und Betriebskostenabrechnung, Vermietung, Wohnungswechsel, allgemeine Hausverwaltung und Sicherheit.

Inhalt: Vorbereitung der Wohnungsabnahme; Übersicht über die massgebenden gesetzlichen und mietvertraglichen Bestimmungen, die für die Wohnungsabnahme und die Durchsetzung von daraus resultierenden Ansprüchen gegenüber dem Mieter von Bedeutung sind; praktische Durchführung der Wohnungsabnahme (Fallbeispiele); Mängelbehebung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Mieter nach der Wohnungsabnahme.

Inhalt: Welche Nebenkosten dürfen neben dem Mietzins separat verrechnet werden? Wie muss der Mietvertrag diesbezüglich ausgestaltet sein? Was für Zahlungsarten gibt es? Wie werden die Kosten verteilt? Was für Anforderungen werden an eine Abrechnung gestellt? Wie wird eine Betriebskostenabrechnung eingeführt? Wie warm muss ein Mietobjekt geheizt werden? Was gehört in eine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung? Wie werden Heizund Warmwasserkosten auf die Mieter verteilt?

Zielpublikum: Private Verwalter kleinerer und mittlerer Liegenschaften oder Einsteiger im Verwaltungsbusiness.

Zielpublikum: Vermieter und Verwalter, die an den notwendigen Grundkenntnissen, die für eine erfolgreiche Wohnungsabnahme notwendig sind, interessiert sind.

Zielpublikum: Vermieter und Verwalter, die an den rechtlichen Grundlagen einer korrekten Neben- und Heizkostenabrechnung interessiert sind. Der Kurs ist als Einführung gedacht und eignet sich somit auch für Vermieter, die in diesem Bereich über wenig Vorkenntnisse verfügen.

Kursdaten / Ort Samstag, 10.9.2016 und 17.9.2016, Winterthur Samstag, 22.10.2016 und 29.10.2016, Winterthur Samstag, 12.11.2016 und 19.11.2016, Winterthur (2-Tageskurs), jeweils 9.00 – 16.00 Uhr

Kursdaten / Ort Dienstag, 13.9.2016, Luzern jeweils 13.30 – 17.00 Uhr

Kursdaten / Ort Montag, 6.6.2016, Bern Donnerstag, 16.6.2016, Luzern Mittwoch, 29.6.2016, Basel jeweils 17.30 – 20.30 Uhr

Kosten (inkl. 2x Mittagessen) Mitglieder CHF 640 (Ehepaare CHF 995) Nichtmitglieder CHF 700 (Ehepaare CHF 1150)

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

AKTUELLES MIETRECHT

MIETZINSANPASSUNGEN

SCHLICHTUNGSVERFAHREN

Inhalt: Fragen rund um den Vertragsabschluss, die Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters, die Untermiete, die Beendigung des Mietverhältnisses sowie die Kündigungsschutzbestimmungen sind Hauptthemen des Kurses.

Inhalt: Mietzinsanpassungen infolge Kostensteigerungen bzw. -senkungen (Hypothekarzinsen, Kaufkraftsicherung des risikotragenden Kapitals, allgemeine Kostensteigerungen) und infolge Mehrleistungen des Vermieters (insbesondere wertvermehrende Investitionen, umfassende Sanierungen) mit Rechnungsbeispielen; Mietzinsanpassungsklauseln in befristeten Mietverhältnissen; formelle Anforderungen an eine Mietzinserhöhung (Zeitpunkt der Inkraftsetzung; Anzeige); Mietzinsreserve.

Inhalt: Vorbereitung einer Schlichtungsverhandlung durch den Vermieter (Was für Unterlagen werden benötigt? Wie bereitet sich der Vermieter auf verschiedene Fälle wie z.B. Anfechtung der Kündigung, Erstreckung des Mietverhältnisses, Mietzinserhöhungen, Mietzinsherabsetzungsbegehren des Mieters vor?); Aufbau, Zuständigkeit und Aufgaben der Schlichtungsbehörde; Vorladung und Durchführung der Schlichtungsverhandlung; Verhandlungsführung; Erledigung des Verfahrens und deren rechtliche Bedeutung; Was folgt nach dem Schlichtungsverfahren?

Zielpublikum: Vermieter und Verwalter (Privatpersonen), welche an einer Einführung in das Mietrecht, dessen Kenntnis eine unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermietertätigkeit ist, interessiert sind.

Hinweis: Der Kurs ist auf Mietzinsanpassungen in laufenden Mietverhältnissen aufgrund der vorerwähnten Anpassungsgründe beschränkt. Renditeberechnungen (Nettorendite und kostendeckende Bruttorendite) sind nicht Gegenstand des Kurses.

Zielpublikum: Private Vermieter und Liegenschaftsverwalter, denen das Schlichtungsverfahren fremd ist und sich deshalb damit vertraut machen wollen.

Kursdaten / Ort Dienstag, 21.6.2016, Bern jeweils 17.30 – 20.30 Uhr

Kursdaten / Ort Montag, 13.6.2016, Bern jeweils 17.30 – 20.30 Uhr

Kursdaten / Ort Montag, 4.7.2016, Zürich 17.30 – 20.30 Uhr

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

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H E V- K U R S E VERWALTUNG STOCKWERKEIGENTUM (BASISMODUL)

VERWALTUNG STOCKWERKEIGENTUM (VERTIEFUNGSMODUL)

NACHBARRECHT

Inhalt: In diesem Kurs werden Grundkenntnisse für die Verwaltung von Stockwerkeigentum weitergegeben. Fragen aus dem Verwalteralltag werden beantwortet.

Inhalt: In diesem Vertiefungskurs werden ausgewählte Themen für die Verwaltung von Stockwerkeigentum detailliert behandelt und Fragen aus dem Verwalteralltag diskutiert.

Themen: Rechtliche Grundlagen im Stockwerkeigentum, Aufgaben des Verwalters, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung.

Themen: Die Abgeordneten (Revisoren, Delegierte, usw.) der Stockwerkeigentümergemeinschaft, korrekte Beschlussfassungen, Inkasso und Betreibungen, Erneuerungsfonds und Sanierungen.

Inhalt: Sie erfahren, was Sie gegen Hundegebell, streunende Katzen, gegen zu hohe Bäume, Sträucher oder eine zu nahe gesetzte Grünhecke unternehmen können. Kenntnisse im Nachbarrecht gehören zum unabdingbaren Rüstzeug jedes Eigenheimbesitzers.

Zielpublikum: Private Verwalter von kleineren Stockwerkeinheiten oder Neueinsteiger im «Verwaltungsbusiness». Keine Vorkenntnisse nötig.

Zielpublikum: Personen, welche sich mit Stockwerkeigentum bereits auskennen (z.B. durch Besuch des Basismoduls), allenfalls selber Stockwerkeigentum verwalten und sich mit den vier Themen vertieft auseinandersetzen möchten.

Zielpublikum: Personen, die in irgendeiner Form von nachbarschaftlichen Problemen betroffen sind.

Kursdaten / Ort Mittwoch, 19.10.2016, Bern Mittwoch, 26.10.2016, Zürich jeweils 13.30 – 16.30 Uhr

Kursdaten / Ort Mittwoch, 8.6.2016, Bern Mittwoch, 15.6.2016, Zürich Montag, 21.11.2016, Zürich jeweils 13.30 – 16.30 Uhr

Kursdaten / Ort Mittwoch, 6.7.2016, Zürich 17.30 – 20.30 Uhr

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

Kosten Mitglieder CHF 160 (Ehepaare CHF 280) Nichtmitglieder CHF 190 (Ehepaare CHF 360)

Kursanmeldung Anzahl Personen:

Talon einsenden an: HEV Region Winterthur Lagerhausstrasse 11, 8401 Winterthur oder per Fax: 052 212 67 72 per Mail: info@hev-win.ch

(Ehepaar

 Ja  Nein)

Kurs: Kursort: Kursdatum Mitglied HEV:

 Ja  Nein Mitgliedernummer:

Name, Vorname: Name, Vorname: Strasse / Nr.: Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Anmeldeschluss: 10 Tage vor Kursbeginn (spätere Anmeldungen werden nur bei entsprechenden Platzverhältnissen noch berücksichtigt). Annullierungen vor Anmeldeschluss sind ohne Kostenfolge. Im Übrigen gilt das Reglement über die Rückerstattung von Kursgeldern des HEV-Instituts.

PLZ / Ort: Tel. Privat: Tel. Geschäft: E-Mail: Unterschrift:

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Nr. 6-2016


H E V- D R U C K S A C H E N

HEV Region Winterthur, Lagerhausstrasse 11, 8401 Winterthur Tel. 052 212 67 70, Fax 052 212 67 72, info@hev-winterthur.ch

Region Winterthur Art.-Nr. Stück

Artikel

Formulare zum Abschluss von Mietverträgen (inkl. 8,0% MWST)

01001   ––––––– 01002   ––––––– 01003   –––––––

Allgemeine Bedingungen (falls separat gewünscht) Anmeldeformular für gewerbliche Räume Anmeldeformular für Mietinteressenten Hausordnung deutsch ❏ franz. ❏ ital. ❏ engl. ❏ span. ❏ türk. ❏ alb. ❏ serbokr. Hausregeln «Hallo Nachbar/in» (Gebührenpflichtiger Abfallsack, mehrsprachig) Hausregeln «Hallo Nachbar/in» (Zürisäcke in Container, mehrsprachig) Inventar-Verzeichnis Mietvertrag für Einfamilienhäuser Mietvertrag für Ferienwohnungen Mietvertrag für Garagen und Autoein- und -abstellplätze Mietvertrag für Geschäftsräume inkl. Allg. Bedingungen Mietvertrag für möblierte Zimmer inkl. Allg. Bedingungen Mietvertrag für Wohnräume inkl. Allg. Bedingungen Formular zur Mitteilung des Anfangsmietzinses Kt. Zürich Zürcher Wohnungsausweis, Set à 2 Stk. Schlüsselquittung Übertragung des Mietverhältnisses (Geschäftsmiete) Übertragung des Mietverhältnisses (Wohnungsmiete) Vereinbarung über die Heimtierhaltung Waschküchenordnung deutsch ❏ franz. ❏ ital. ❏ engl. ❏ span. ❏ türk. ❏ alb. ❏ serbokr. Zusatz betr. Veränderungen durch Mieter Zusatz über Einfamilienhaus Zusatzvereinbarung Installation Haushaltgeräte Zustimmung zur Untervermietung Kündigungsformular Kt. Zürich Paritätische Lebensdauertabelle (2016) Mängelliste Garnitur 3-fach Merkblatt für die Wohnungsabgabe (Mieter-Info) Richtig gereinigt und gepflegt Schlussabrechnung Garnitur 2-fach Übergabeprotokoll für gewerbliche Räume Garnitur 3-fach Wohnungsprotokoll (Abnahme/Übergabe) 2-seitig Garnitur 3-fach Wohnungsprotokoll (Abnahme/Übergabe) 1-seitig Garnitur 3-fach

01017   01018   01004   01005   01006   01007   01008   01009   01012   01022   01023   01019   01020   01021   01010   01011

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01013   01014   01015   01016   02001   02002   02003   02004   02005   02006   02007   02009   02010

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Formulare zur Hauswartung (inkl. 8,0% MWST)

03001   03002   03003   03004

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Arbeitsvertrag für Hauswartdienste inkl. Pflichtenheft und Aufgaben Bewerbung für Hauswartdienste Hauswartabrechnung Tarif nebenamtliche Hauswartung

Ihre Liegenschaft. Unsere Leidenschaft

Stückpreis CHF

Mitglied

Nichtmitglied

1.50 1.50 1.50 2.50 5.50 2.50 2.50 2.25 3.00 2.25 2.25 3.25 2.75 2.75 1.00 1.50 1.20 1.80 1.80 2.75 2.50 5.50 2.75 2.75 2.75 2.75 1.00 6.50 4.00 1.50 5.50 3.50 4.00 4.00 3.50

2.00 2.50 2.50 3.50 7.50 3.50 3.50 3.00 4.00 3.00 3.00 4.25 3.75 3.75 1.50 2.50 1.80 2.30 2.30 3.00 3.50 7.50 3.00 3.00 3.00 3.00 1.50 8.50 6.00 2.50 8.50 5.00 6.00 5.00 5.50

Mitglied Nichtmitglied

Garnitur 2-fach

4.00 2.00 2.50 4.50

5.50 3.00 4.00 6.00

Wir helfen Ihnen weiter!

«Als Hauseigentümerverband setzen wir uns konsequent für Ihre Interessen ein.»

Haben Sie ein Problem oder wünschen Sie eine Unterstützung? Der HEV Region Winterthur kann Sie mit seinen kompetenten Immobilienexperten bei allen Themen rund um Ihre Liegenschaft seriös unterstützen. Sei es bei Verkauf, Vermietung, Schätzung oder bei Bau- und Rechtsproblemen. Als Mitglied des HEV Region Winterthur profitieren Sie vom attraktiven Mitgliederrabatt.

Ralph Bauert Geschäftsführer HEV Region Winterthur

Region Winterthur

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H E V- D R U C K S A C H E N 04001   04002   04003   04004   04005   04006   04007

Diverse Formulare und Merkblätter (inkl. 8,0% MWST) ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– –––––––

05001   05002   05003   05004   05005

Heizkostenabrechnung Mietzinsänderungsformular Kt. Zürich (gelb) Mietzinsgestaltung bei 3-monatiger Kündigungsfrist Mietzinsherabsetzung wegen Mängeln nach Übergabe des Mietobjektes Richtiges Lüften Tabelle Mietzinserhöhung bei wertvermehrenden Investitionen Waschküchenstrom-Tabelle

Diverse Verträge (inkl. 8,0% MWST) ––––––– ––––––– ––––––– ––––––– –––––––

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Bauvertrag (3 Verträge, 1 Wegleitung) Hausverwaltungsvertrag inkl. Allg. Bedingungen Verkaufsauftrag (Mäklervertrag) Verwaltungsvertrag für STWE inkl. Allg. Bedingungen und Zusatz Checkliste zu Funktion & Aufgaben eines Revisors (2010)

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1.50 1.00 1.00 2.00 2.50 9.00 2.50

2.25 1.50 1.00 3.00 4.00 11.00 4.00

8.50 3.25 3.25 3.25 5.00

11.00 4.50 4.00 4.50 6.50

Mitglied Nichtmitglied

Bäume und Sträucher im Nachbarrecht (3. überarbeitete Auflage 2013) Beendigung des Mietverhältnisses (1997) Der Mietzins – Mietzins und Nebenkosten (5.überarbeitete Neuauflage 2011) Buchhaltung/Liegenschaft (neue Auflage 2009) Buchhaltung/Liegenschaft (Auflage 2000 Änderung Seite 4) Vermietung von Geschäftsräumen Schnitt und Pflege der Gehölze im Garten (2. Auflage 1992, 28 Seiten) Unterhaltsarbeiten und Erneuerungen von Mietliegenschaften (23 Seiten) Instandhalten, Erneuern, Umbauen (2013) Vom Abschluss des Mietvertrages bis zur Übergabe des Mietobjektes (1998) Wohnungsabnahme Wegleitung Zahlen & Fakten für die Mietrechtspraxis (5. Aufl. 2009, 112 Seiten)

Fachbücher (inkl. 2,5% MWST) 07002   07003   07025   07008   07009   07012   07013   07014   07015   07016   07017   07018   07026   07022   07023

Nichtmitglied

Mitglied Nichtmitglied

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Mitglied

40.00 13.50 29.50 19.50 10.00 27.50 9.00 13.00 18.50 9.00 4.00 15.00

45.00 17.00 35.50 22.50 13.00 32.50 13.00 16.00 21.50 13.00 6.00 18.00

Mitglied Nichtmitglied

Erben und Schenken (5. Auflage 2014) Erfolgreich investieren (2007) Hausschädlinge (3. Auflage 2006) Hypotheken VZ-Ratgeber (2012) Immobilien - Wegweiser durch den Steuerdschungel (2015) Mietrecht heute (5. überarbeitete Auflage 2013) Nachbarrecht (neu überarbeitete Auflage 2007) Nebenkosten Heizkosten (2012) Pensionierung VZ-Ratgeber (2013) Praxis-Ratgeber zum Hausbau (2. Auflage 2007) Ratgeber Sicherheit (1. Auflage 2006) Steuern und Immobilien (1. Auflage 2007) Schutzwürdige Bauten der Stadt Winterthur (2006) Wohneigentum und Finanzierung (1. Auflage 2006) Wohnen und geniessen ab 50 (2005)

29.00 27.50 32.50 29.00 34.50 29.50 34.50 29.50 29.00 27.50 28.50 89.00 17.00 24.50 29.50

34.00 31.50 37.50 34.00 39.50 35.50 39.50 33.50 34.00 32.50 33.50 104.00 20.00 28.50 36.50

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Landesindex der Konsumentenpreise Basis: Dezember 2010 = 100

Jahr 2012 2013 2014 2015 2016

Jan.  98.9  98.6  98.6   98.2   96.9

Feb.  99.1  98.9  98.7  97.9  97.1

März  99.7  99.1  99.1  98.2  97.4

Apr.  99.8  99.1  99.2  98.1  97.7

Mai  99.8  99.2  99.5  98.3

Juni  99.5  99.3  99.4  98.4

Juli  99.0  99.0  99.0  97.8

Aug.  99.0  98.9  99.0  97.6

Sept.  99.3  99.2  99.1  97.7

Okt.  99.4  99.1  99.1  97.8

Nov.  99.1  99.1  99.1  97.7

Dez.  98.9  98.9  98.6  97.3

Ø  99.3  99.1  99.0  97.9

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Schuhgestell im Treppenhaus Die Mieter eines Mehrfamilienhauses beschweren sich, dass der Mieter im 1. Stock ein Schuhgestell vor seiner Wohnungstüre aufgestellt hat und dort unter anderem seine stinkenden Arbeitsschuhe lagert. Was kann ein Vermieter dagegen unternehmen? Beim Mietobjekt handelt es sich um diejenigen Räume, die ein Mieter gemäss Mietvertrag gemietet hat. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die 3-Zimmer-Wohnung im 1. Stock. Nicht zum Mietobjekt gehören dagegen das Treppenhaus und die Hausgänge. Die Mieter sind deshalb nicht berechtigt, diese als zusätzlichen Stauraum zu beanspruchen. In einer allfälligen Hausordnung findet sich meist explizit eine Bestimmung, wonach es zu unterlassen ist, Gegenstände (wie Schuhe, Pflanzen, Schirmständer, Kästen, Bilder etc.) im Hausflur, in den Korridoren und in den übrigen gemeinsamen Räume aufzustellen bzw. aufzuhängen. Doch selbst wenn keine Hausordnung vorhanden ist, darf der Mieter ausserhalb seines Mietobjekts keinen Platz für sich beanspruchen. Ausserdem sind die Vorschriften über den Brandschutz zu beachten. Im Brandfall dient das Treppenhaus sowohl als Fluchtweg, der einen ungehinderten Ausgang ins Freie gewährleisten soll, als auch als Einsatzweg für die Feuerwehr. Ist das Treppenhaus verstellt, ist dies nicht mehr sichergestellt. Dem Vermieter wird geraten, mit dem Mieter das Gespräch zu suchen und ihn über sein Fehlverhalten aufzuklären, in der Absicht, dass er es einsieht und das Schuhgestell samt Inhalt wegräumt. Nützt dies nichts, ist der renitente Mieter schriftlich (eingeschrieben) abzumahnen, und es ist ihm eine kurze Frist zu setzen, bis wann er sein Schuhgestell mit den übelriechenden Schuhen aus dem Treppenhaus zu entfernen hat. Falls er auch dieser Aufforderung nicht nachkommt, stellt sich die Frage, ob eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist. – Die Erfahrung zeigt, dass, wenn der Vermieter auf derartige Verstösse eines Mieters nicht umgehend reagiert, auch die anderen Hausbewohner sich unerwünschte Freiheiten herausnehmen. Es lohnt sich deshalb, dem Treiben nicht zu lange zuzusehen und stets dafür besorgt zu sein, für Ruhe und Ordnung im Haus zu sorgen.

Sandra Haggenmacher, Rechtsanwältin, Rechtsberaterin HEV Region Winterthur

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Gut geschützt – gut bauen Zurich Versicherungs-Gesellschaft AG: Die Bauwesenversicherungen könnte eine Kausalhaftung eintreten und zu einer Schadenersatzforderung führen. Mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung wäre ein solcher Schaden gedeckt. Die Versicherung schützt den Eigentümer auch vor unberechtigten Schadenersatzforderungen.

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Jedes Bauvorhaben birgt Risiken und Gefahren – von der Planungsphase bis zur Übergabe an den Bauherrn und darüber hinaus. Wichtig ist darum der passende Versicherungsschutz.

Die Berufshaftpflichtversicherung Architekten oder Ingenieure kümmern sich um die Kostenschätzung und -kontrolle und helfen bei der Auswahl der Handwerker. Und sie nehmen häufig auch eine wichtige Beraterfunktion ein. Die grosse Verantwortung kann abgesichert werden mit einer Berufshaftpflichtversicherung, die bei Personen- und Sachschäden, Bau- und Vermögensschäden zum Tragen kommt. Sie bietet ausserdem Schutz gegen ungerechtfertigte Ansprüche.

Die Garantieversicherung Die Liegenschaft ist fertiggestellt, der Bauherr kann einziehen. Damit ist er noch nicht aus der Verantwortung entlassen. Wenn kleinere oder grössere Baumängel trotz Abmahnung nicht behoben werden, so kann der Bauherr nach einer erfolglosen Fristsetzung den vereinbarten Preis herabsetzen oder im Extremfall vom Vertrag zurücktreten. Die Folge sind Streitigkeiten mit ungewissem Ausgang. Eine Garantieversicherung bildet eine gute Vorsorge. Ausgewiesene Bauspezialisten des Versicherers behandeln den Fall und suchen für alle Beteiligten die beste Lösung. Zurich, Generalagentur Markus Rütimann Schützenstrasse 32, 8400 Winterthur Tel. 052 208 97 77

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Wohnen Sie Ihren Stil! Heutzutage wird der grösste Teil der Wohnfläche fürs Wohnzimmer verwendet. Dabei bewohnen wir die meiste Zeit Küche und Bad. Es lohnt sich also, diese Räume schön zu gestalten. Ein Drittel unserer Zeit verbringen wir im Bett. Zugegeben, wir haben dabei die Augen meist zu. Ein Neuntel unserer Zeit verbringen wir jedoch in der Küche. Da haben wir die Augen offen. Und unsere Besucher sowieso. Denn eine Küche ist heutzutage ein Statement. Ganz nach dem Motto: Lass mich deine Küche sehen, und ich sag dir, ob du Stil hast. Christine Seyffer

Dipl. Innenarchitektin und Farbgestalterin FSS Die Welt in Farbe AG

Bei der Auswahl der Küche gilt es, Farbe zu bekennen. Ehrlich zu sein mit sich selbst. Mit dem ureigenen Wohnstil. Das hat Stil. Eine Edelstahlküche hat in einem jahrhundertalten Bauernhaus eben so wenig zu suchen wie eine violette Küchenfront in einem Neubau, der noch in zehn Jahren gefallen sollte.

Leben Sie Ihren Stil Krasse Stilbrüche sind im Wohnen nicht von Langlebigkeit. Erkennen Sie Ihren eigenen Wohnstil und richten sie danach ein. Wer gerne geradelinig, modern, und kühl wohnt, ist mit einer Edelstahl-Küche, Glas-Rückwänden, Anthrazit-Fronten und einer Kochinsel sicher glücklich. Im na-

türlichen Wohnstil würde ich eher SaharaSandfarben wählen, die Rückwand mit fugenlosen Belägen auf Weisszementbasis strukturieren und massive oberflächenveredelte Eiche als Arbeitsplatte sowie ein Keramikspülbecken wählen. Zu der Wahl des Stils gehört Gefühl. Eigentlich sollten wir die Küche mit geschlossenen Augen auswählen. Machen Sie mal den ­Fühltest in Ihrer Küche. Fühlt sich die Oberfläche gut an, stimmen die Abläufe beim Kochen und Rüsten. Fühlt es sich warm oder kalt an? Wenig Menschen mögens kühl. Und schon gar nicht im Bad. Daher wenden wir bei der Farbpalette meist die warme Seite an. Die neuen modernen Farben sind Schoko­braun, Marronibraun, Saharabeige und Seidengrau. Die lassen sich im Neubau richtig gut einsetzen. Im Umbau ist es allerdings weit schwieriger. Hier werden wir bei der Wahl von Brauntönen oftmals mit den 60erJahren konfrontiert. Orange mit Braun geht heute gar nicht mehr – Marronibraun und Seidengrau kombinieren hat Stil.

Der Grundriss der Küche ist derselbe. Der Stil der Bauherrinnen aber nicht: Cool modern mit grauem Boden und ombrafarbenem, fugenlosem Belag, dazu champagnerfarbene Fronten. Mediterran gemütlich mit Ahornfronten, sandfarbenem Boden- und Wandbelag. Der anthrazitfarbene Hochschrank korrespondiert mit der Keramikplatte und dem Sockel. Das hat Stil !

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wie Grün. Schauen Sie sich mal im Spiegel neben einer grünen Farbe an? Jede Farbe strahlt ab und mit einem Grünstich können wir nun mal nicht gut aussehen. Einen Fühltest sollten sie auch hier mit den gewählten Materialien machen. Wie fühlt sich eine Keramikplatte an? Wie fühlt sich ein Naturofloor-Boden an. Wir erwarten Behaglichkeit. Das können Sie haben. Erstellen Sie, bevor sie die Küche und das Bad auswählen, ein Farb- und Materialkonzept. Bleiben Sie bei den Formen konsequent. So werden sie schön wohnen. Mit Stil. Ihrem Stil! Kleine Bäder ganz gross: Melonengelb bringt die Sonne ins Bad: kombiniert mit Anthrazit, schafft es einen interessanten Kontrast. Derselbe Raum im Nachbarhaus mit begehbarer Dusche in grauem, fugenlosem Belag, dazu die Sichtwand in Rot. Das peppt!

Seien Sie ruhig emotional! In Erdfarben fühlen sich die meisten Menschen wohl. Dies sind auch gute Farben für

das Badezimmer, weil sie Wärme und Wohlbefinden verbreiten. Blau ist eine kühle Farbe, die im Bad genauso wenig zu suchen hat

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Mehrere Generationen unter einem Dach Zukunftsweisend sind Wohnformen, die jungen und älteren Menschen entsprechen, sie im besten Fall unter einem Dach vereinen, das sagt René Künzli, Präsident der terzStiftung. In diesem Sinn lässt sich auch ein Einfamilienhaus zum Mehrgenerationenhaus ausbauen – ein Modernisierungskonzept hilft, Möglichkeiten auszuschöpfen.

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Die terzStiftung fordert beispielsweise mehr Mitspracherecht, wenn es um Themen wie Mobilität, Beschäftigung, sinnerfülltes Leben in der nachberuflichen Zeit, Gesundheit, Sicherheit, aber auch, wenn es um die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen geht oder ums Bauen und Wohnen.

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2013 hat die Schweiz mit durchschnittlich 82,8 Jahren die höchste Lebenserwartung weltweit erreicht – das besagt der Gesundheitsbericht der OECD. Und die Lebenserwartung wird weiter ansteigen. In wenigen Jahrzehnten wird der Anteil der über 65-jährigen Bürgerinnen und Bürger im Verhältnis zur erwerbstätigen Bevölkerung in der Schweiz doppelt so gross sein wie heute. Unser Wohlstand, ein gutes Gesundheitssystem und ein gesteigertes Bewusstsein für Gesundheit, richtige Ernährung und Bewegung tragen dazu bei, dass die Menschen immer älter werden. Fakt ist ausserdem, dass die geburtenstarken Jahrgänge von 1950 bis

1960 demnächst ins Rentenalter kommen, die Geburtenzahlen hingegen weiter tief sind. Und noch nie waren die jungen Alten so fit wie heute. «Ein Senior mit 65 ist nicht vergleichbar mit einem betagten Mann um die 90», erklärt René Künzli, Präsident der terzStiftung, die eine «neue Alters- und Generationenkultur», eine generationenverträgliche Vision des Alterns in der Schweiz mitgestalten will.

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Wobei heute in einem Mehrfamilienhaus meist bereits ab vier Wohneinheiten ein Lift eingebaut wird. Das fordert das am 1. Januar 2004 in Kraft getretene «Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen». Die Vorschrift gilt für öffentlich zugängliche Bauten und Anlagen, für Wohngebäude sowie für Gebäude mit Arbeitsplätzen. Ab wie vielen Wohneinheiten und ab welcher Grösse bei Bauten mit Arbeitsplätzen die Hindernisfreiheit zu erfüllen ist, das ist allerdings je nach Kanton unterschiedlich geregelt. Im Kanton Zürich gilt folgende Regelung: «In Wohngebäuden mit mehr als acht Wohneinheiten müssen alle Einheiten für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein, in Neubauten mit fünf bis acht Wohneinheiten jene in mindestens einem Geschoss», heisst es in einer Mitteilung des Hochbauamts Kanton Zürich.

Generationenfreundlich bauen In diesem Sinn ist man heute auf barrierefreies Wohnen sensibilisiert – selbst bei Einfa-

Gut gesicherte Treppen – zum Beispiel von Flexo – haben beidseitige Handläufe.

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«Die meisten Menschen wollen so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben», weiss René Künzli. Diesem Wunsch stehen bauliche Hindernisse zum Teil im Weg. Ein Beispiel: Kann eine ältere Frau die Treppen in den dritten Stock nur mit Mühe bewältigen, wird sie Ausgänge auf ein Minimum reduzieren, die sozialen Kontakte nehmen ab und die Vereinsamung beginnt. Den Umzug in eine neue, altersgerechte Wohnung wird sie kaum mehr in Betracht ziehen. Der Einzug ins Altersheim ist absehbar. Dabei wäre besagte Dame e­ igentlich noch mobil genug, um ihren L ­ ebensalltag alleine zu meistern – wenn nur diese Treppen nicht wären …

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Familie K. hat ihr Einfamilienhaus zum Mehrgenerationenhaus umgebaut.

milienhäusern. «Inwiefern eine junge Familie das Thema bei einem Neubau gewichtet, ist aber unterschiedlich», weiss Werner Setz, und René Künzli ergänzt: «Ich spreche lieber von generationenfreundlichen Bauten.» Denn barrierefrei wohnen sei keine Generationenfrage. «Was älteren Menschen nützt, kann jüngeren nicht schaden.» Ein eben­ erdiger, grosszügiger Eingangsbereich, ein grosser Lift, eine Wohnung ohne Schwellen, geräumige Nasszellen – das kommt einer älteren Person mit Rollator ebenso entgegen

wie einer jungen Familie mit Kinderwagen. «So zu bauen, dass die Wohnform sowohl für junge wie auch für ältere Menschen stimmt, das ist sicher zukunftweisend», sagt René Künzli von der terzStiftung. Vor allem auch, weil dadurch soziale Interessensgemeinschaften gefördert werden. Die ältere Person hilft der alleinerziehenden Mutter beim Kinderhüten, diese wiederum hilft ihr beim Tragen der schweren Einkaufstaschen.

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Was einst üblich war, ist heute im Trend: mehrere Generationen unter einem Dach.

Kurz: Jung und Alt sind unter einem Dach vereint und unterstützen sich gegenseitig. Was zu Jeremias Gotthelfs Zeiten mehr oder weniger gut funktioniert hat, ist heute wieder vermehrt ein Thema: das Mehrgeneratio­ nenhaus. Ein Paradebeispiel im grossen Stil ist beispielsweise die Giesserei in Winterthur mit 151 Wohnungen von 1,5 bis 9 Zimmern. Bei der Vermietung wird eine gleichmässige Verteilung auf verschiedene Altersgruppen angestrebt. Die Giesserei ist das grösste selbst verwaltete Mehrgenerationenhaus in der Schweiz. Verschiedene Gemeinschaftsräume sind als Begegnungsorte gedacht: Die Pantoffelbar beispielsweise besticht mit einer schönen Aussicht, einer gemütlichen Bar und einer grossen Dachterrasse. Oder die beiden Waschbars – da wird nicht nur Wäsche gewaschen und getrocknet. Hier hat es auch Platz zum Bügeln, Nähen, Kaffeetrinken oder zum Spielen (www.giesserei-gesewo.ch). Ein Mehrgenerationenhaus gibt es auch in Holziken bei Aarau. Im Vivace leben Menschen, die «etwas miteinander zu tun haben wollen». In 18 Wohnungen von 1,5 bis 4,5 Zimmern leben Junge, Ältere, Einzelpersonen, Paare und Familien. Auf die Durchmischung der Bewohner wird besonderer Wert gelegt. «Das Vivace soll Raum bieten,

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sich mit seinen Begabungen einzubringen und auch von den Ressourcen anderer zu profitieren», heisst es auf der entsprechenden Webseite (neu.convivenda.ch). In eine ähnliche Richtung zielt das Pilotprojekt «BeneWohnen» von intergeneration.ch, eine gesamtschweizerische Generationenplattform zur Förderung der Beziehungen zwischen den Generationen. «BeneWohnen» vernetzt in St. Gallen junge Studierende auf der Suche nach günstigem Wohnraum mit älteren Personen, die ihren leer stehenden Wohnraum zur Verfügung stellen wollen, und zwar nicht gegen Geld, sondern gegen ein zeitliches Engagement. Und das funktioniert so: Wer ein Zimmer zur Verfügung hat, kann dieses gegen eine Zeitgutschrift bei der Zeitbörse Benevol den Studierenden der drei St.Galler Hochschulen zur Verfügung stellen. Mit dem Pilotprojekt, das vorläufig auf die Stadt St.Gallen begrenzt ist, soll einerseits Zugang zu günstigem Wohnraum geschaffen und andererseits das gesellschaftliche Zusammenleben unter den Generationen gefördert werden. Die Miete in Form von Stunden richtet sich nach der Quadratmeterzahl des Zimmers. Besteht ein Zimmer zum Beispiel aus zwölf Quadratmetern, leistet die Studentin, der 30

Generationen unter einem Dach Dass man mehrere Generationen unter einem Dach vereint, das ist auch im kleineren Rahmen realisierbar. Zum Beispiel indem man das Einfamilienhaus um zusätzliche Wohneinheiten erweitert. «Ja, da ist ein Trend absehbar», bestätigt Werner Setz. Die zunehmende Verknappung von Landreserven fördert eine verdichtete Wohnweise, sodass Erweiterungsbauten durchaus Sinn machen, wenn Haus und Parzelle dies zulassen. Dass man dabei der Energieeffizienz und der Barrierefreiheit ein besonderes Augenmerk schenkt, ist klar. «Energieeffizient kann man jedes Haus umbauen, barrierefrei grundsätzlich auch – hier ist es letztlich eine Kostenfrage», sagt Werner Setz von Setz Architektur. «Will man mehr als vier Wohneinheiten realisieren, braucht es einen Lift, und das kostet Geld.» Setz Architektur mit Sitz in Rupperswil ist spezialisiert auf gesunde und energieeffiziente Bauten bis zum PlusEnergie-Standard – ein Haus, das also mehr Energie produziert, als es verbraucht. «Heute mag man es lichtdurchflutet und geräumig, insbesondere die Nasszellen sind so grosszügig gestaltet, dass man hier schon fast eher von Badelandschaften spricht.» Baut man das Einfamilienhaus zum Mehrgenerationenhaus um, geht es konkret darum, Wohnraum für Familienmitglieder zu schaffen und so zu bauen, dass die älteren so lange wie möglich zu Hause wohnen können. So war es beispielsweise im Fall von Herrn und Frau K: Sie hatten ein grosszügiges Haus an schönster Lage und ein gutes Verhältnis innerhalb der Familie. Durch eine Aufstockung des bestehenden Hauses und mit einer ausgeklügelten Raumaufteilung konnte eine Verdoppelung der Wohnfläche erzielt werden. Um ein künftiges autonomes Zusammenleben der verschiedenen Generationen un-


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ter einem Dach zu ermöglichen, wurde auch ein Treppenhaus angebaut, über das nun drei Wohneinheiten erschlossen sind. Im Erdgeschoss eine 4,5-Zimmer-Wohnung für Herrn und Frau K. mit einem zusätzlichen Zimmer inklusive Bad für die Grossmutter. Im Obergeschoss wurden für die beiden Söhne eine 3,5-Zimmer-Wohnung sowie ein 50   m2 grosses Studio realisiert. «Bei Bedarf liessen sich die Wohnung und das Studio ohne grosse baulichen Eingriffe zu einer 4,5-Zimmer-Wohnung zusammenlegen», erklärt Werner Setz. «Das ist sehr wichtig, wenn sich die Wohnbedürfnisse ändern oder die Wohneinheiten irgendwann an Dritte weitervermietet werden.»

Wertvoll: Detaillierte Vorausplanung «Voraussetzung für einen derart umfassenden Um- oder Erweiterungsbau ist ein genügend grosses Grundstück mit ausreichend Ausnützungsreserven», erklärt Werner Setz. «Wichtig ist auch zu klären, ob das bestehende Gebäude die gewünschten Baumassnahmen zulässt.» Um energetisch sinnvolle und auf die Bewohner- und Nutzungsbedürfnisse ausgerichtete Massnahmen zu planen, ist im Vorfeld ein Modernisierungskonzept erforderlich. Welche erneuerbaren Energien kann man einsetzen, welche Heizsysteme und Warmwasseraufbereitungen machen Sinn? Es ist zu klären, welche architektonischen und technischen Detaillösungen möglich sind, auch wie die Bewohnbarkeit während des Umbaus gelöst wird.

Förderprogramme Energie Im Kanton Zürich fallen fast 40 Prozent des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen im Gebäudebereich an. Deshalb ist der Kanton gemeinsam mit Bund und Gemeinden bestrebt, den Energieverbrauch weiter zu senken. Mit diesem Ziel werden für energetisch sinnvolle Massnahmen bei Modernisierungen von Gebäuden und zur Steigerung der Energieeffizienz verschiedene Förderbeiträge ausgerichtet. Das Gebäudeprogramm Das Gebäudeprogramm leistet Beiträge an die wärmetechnische Modernisierung von Gebäudeteilen (Wand, Dach, Boden und Fenster) bei Wohn-, Dienstleistungs- und öffentlichen Bauten. Neubauten erhalten keine Förderbeiträge. Das schweizweit gültige Förderprogramm wird aus der CO2-Abgabe finanziert, die auf fossile Energieträger erhoben wird. www.dasgebaudeprogramm.ch Förderung MINERGIE ®, erneuerbare Energien/Abwärme In Ergänzung zum «Gebäudeprogramm» leistet der Kanton Zürich Förderbeiträge für die Nutzung von erneuerbaren Energien,  Abwärme und zur Steigerung der Energieeffizienz. Für MINERGIE®Modernisierungen und für MINERGIE®P-/A-Ersatzneubauten wird ein MINERGIE®-Bonus beziehungsweise Förderbeitrag ausbezahlt. Die Subventionen (Steuergelder) werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel ausgerichtet. www.energiefoerderung.zh.ch GEAK® – Gebäudeenergieausweis der Kantone Der Gebäudeenergieausweis der Kantone zeigt ähnlich einer Energieetikette auf, wie viel Energie ein Gebäude im Normbetrieb benötigt, und ermöglicht eine Beurteilung der energetischen Qualität. Der von speziell ausgebildeten Experten erstellte Beratungsbericht, kurz GEAK®Plus, zeigt konkrete Massnahmen auf, wie ein Gebäude im Bereich Energie optimiert werden kann. Der Bericht enthält Modernisierungsmassnahmen in Varianten, weist die entsprechenden Einsparungen aus und schätzt sowohl die Investitions- als auch die Auswirkungen auf die Energiekosten ab. Die Erstellung eines GEAK®Plus wird im Kanton Zürich finanziell unterstützt. www.geak.ch/www.starte-zh.ch Weiterführende Energieberatung Eine energetisch sinnvolle Gebäudemodernisierung beginnt mit einer qualifizierten Energieberatung als Entscheidungsgrundlage. Neutrale energetische Bauberatungen werden im Kanton Zürich u.  a. vom «Forum Energie Zürich» angeboten. Informationen dazu und eine Liste mit Beratern gibt es auf: www.forumenergie.ch Quelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Förderprogramm Energie für energetische Gebäudemodernisierungen und Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme, Ausgabe Januar 2016.

Fortsetzung Seite 33

Foto: Bawa

Finanzierung und Wirtschaftlichkeit werden ebenfalls detailliert analysiert: Dazu gehören eine Kostenschätzung, die Eruierung von Betriebskosten, Förderbeiträgen und steuerlichen Aspekten. Und dann verschaffen ein genauer Termin- und ein konkreter Umsetzungsplan auch Klarheit in Bezug auf den zu erwartenden Zeithorizont des Umbaus. Bei der Erstellung eines Modernisierungskonzepts helfen Architekten und die Energiefachstellen der Kantone. Im Kanton Zürich beispielsweise bietet das «Forum Energie Zürich» energetische Bauberatungen an. Auch Unkompliziert: der Einbau einer Badewannentüre.

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Toilettenspülung gut – Spülkasten entleert sich innert 4 Sekunden.

Toilettenspülung mangelhaft – restclean® SERVICE notwendig.

Litern warmem Wasser gefüllt. Anschliessend wird das biologisch abbaubare Reinigungsmittel, eine Mischung aus Entkalkungspulver und Nussschalengranulat, mit dem Wasser vermischt und in den wasserführenden Kanälen mit dem Reinigungsgerät während einer Stunde umgewälzt.

schonend abgetragen. Das Nussschalengranulat ist deutlich weicher als die Toilettenkeramik und der Kunststoff im Spülkasten, weshalb das Toilettensystem keinen Schaden nehmen kann.

Querschnitt einer Toilette während dem Reinigungsprozess. Dabei wird eine Durchspülleistung von mehr als 5000 Liter erreicht. Während dieses Prozesses neutralisieren sich das Entkalkungspulver und der Kalk gegenseitig. Das Nussschalengranulat sorgt für die mechanische Lösung der entstandenen Neutralisationsschicht und der Kalkstein wird effizient, aber dennoch

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verschiedene Gemeinden, kommunale und regionale Energieversorger sowie Organisa­ tionen der Energiewirtschaft beraten im Vorfeld von Gebäudemodernisierungen.

Und natürlich ist ein Erweiterungsbau in dem Ausmass mit Kosten verbunden, die niemals zur «Hypothek« werden dürfen. Das nötige Eigenkapital muss also vorhanden sein.

Kommen wir zurück auf das Beispiel von Herrn und Frau K. Nach einer ersten Sichtung des Objekts schien eine Erweiterung aus technischer Sicht fast unmöglich. Erst das Modernisierungskonzept hat die verschiedenen Möglichkeiten eröffnet. «Und bei der Analyse der finanziellen Situation wurden nicht nur die Kosten, sondern auch mögliche Erträge eruiert, und das wiederum hat den Gang zu den Banken erleichtert», ist Werner Setz überzeugt. Im Fall von Familie K. reichten die finanziellen Mittel am Schluss sogar noch für Zusatzwünsche wie die Verglasung des Sitzplatzes und einen Carport. «Mit einer detailliert geplanten Modernisierung wird das Grundstück veredelt, man macht mehr aus dem Gebäude und sichert dank künftigen Miteinnahmen erst noch die Altersrente.»

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Kanton Zürich, Baudirektion Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft Postfach, 8090 Zürich Hotline 0800 93 93 93 energiefoerderung@bd.zh.ch www.energiefoerderung.zh.ch Setz Architektur Obermatt 33, 5102 Rupperswil Telefon 062 889 22 60 info@setz-architektur.ch www.setz-architektur.ch terzStiftung Seestrasse 112, 8267 Berlingen Gratisnummer: 0800 123 333 terzstiftung@terzstiftung.ch www.terzstiftung.ch

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kurz

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HYPOTHEKEN

So günstig wie nie Nachgefragt bei Franz Würth, Raif feisen Schweiz Es ist so günstig wie nie, Fremdkapital für Wohneigentum aufzunehmen. Aktuell liegt der von Raiffeisen Schweiz empfohlene Satz für eine zehnjährige Festhypothek bei 1,600 %. Vor einem Jahr lag er bei 1,890 %. Und man kann davon ausgehen, dass die Leitzinsen in der Schweiz noch längere Zeit negativ bleiben. Ist das so, und was heisst das eigentlich genau, Herr Würth?

Franz Würth: Raiffeisen geht von einem weiterhin sehr tiefen Marktzinsniveau aus, welches durch die Notenbanken bestimmt wird. Das heisst, dass die Hypothekarsätze ebenfalls tief bleiben dürften. In welchem Zusammenhang stehen eigentlich die sogenannten Negativzinsen zu den derzeit tiefen Hypothekarzinsen? Die Banken refinanzieren sich einerseits mit Kundengeldern und andererseits mit Mitteln aus dem Geld- und Kapitalmarkt. Solange die SNB Negativzinsen berechnet, werden auch die Sparzinsen auf einem tiefen Niveau verharren. Wir gehen aber nicht davon aus, dass wir auch unseren Privatkunden Negativzinsen belasten werden. Derzeit ist die Verlockung gross, auf eine langfristige Festhypothek zu setzen. Eine gute Entscheidung? Grundsätzlich ist es so, dass kurze Laufzeiten günstiger sind als lange, und wenn mit einer langen Tiefzinsphase gerechnet wird, besteht durchaus Potenzial, dass man mit kurzen Laufzeiten auch langfristig günstiger fährt. Die Wahl eines Hypothekarprodukts hängt aber immer auch von den individuellen Bedürfnissen der Kunden ab. Ist Flexibilität gefragt, ist eine lange Bindung weniger günstig, bei erwarteter Budgetsicherheit dagegen schon. Die Gestaltung bzw. allenfalls Kombination von verschiedenen Hypothekarprodukten muss im Gespräch mit der Kundenberaterin/dem Kundenberater geklärt werden.

Eine günstigere Alternative zu Festhypotheken sind die Geldmarkthypotheken. Wann macht eine solche Sinn? Bei der Libor-Hypothek handelt es sich um eine Hypothek mit fest vereinbarter Laufzeit und periodischer Anpassung des Zinssatzes auf Geldmarktbasis. Die Anpassung des Zinsniveaus erfolgt in der Regel auf der Basis des 3-Monats- oder 6-Monats-CHFLibor-Satzes. Da sich der Zinssatz den Gegebenheiten auf dem Geld- und Kapitalmarkt anpasst, können hohe Zinsveränderungen auf jeden Libor-Verfall sehr rasch erfolgen. Dieses Produkt eignet sich für Kunden, die eine gewisse Risikobereitschaft haben und den Markt regelmässig beobachten. Unser Angebot der LiborFlex-Hypothek ermöglicht zudem ein Mal während der Laufzeit gratis den Umstieg in ein anderes Produkt, z. B. eine Festhypothek. Soll man alle Reserven in die Liegenschaft stecken, oder wie amortisiert man am besten? Alle Reserven für ein Bedürfnis zu verbrauchen erscheint nicht sinnvoll. Diese Frage kann jedoch nicht generell beantwortet werden. Sie hängt stark von der individuellen Lebenssituation, den persönlichen Bedürfnissen und Präferenzen ab. Alle diese Fragen sollen im persönlichen Gespräch mit der Kundenberaterin/dem Kundenberater geklärt werden. Banken lehnen nach der Pensionierung eine erneute Aufstockung der Hypothek ab – das hört man immer wieder – selbst wenn die Belastung für Hypothekarzinsen und Nebenkosten, gemessen am Renteneinkommen,

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Foto: zVg

S a b i n e B o r n , De-Jo Press, Solothurn

Franz Würth, Raiffeisen Schweiz.

tragbar sind. Was gilt hier genau, und was empfehlen Sie Pensionären, die nochmals in ihre Liegenschaft investieren möchten? Bei Raiffeisen kann selbstverständlich auch ein Rentner seine Hypothek erneut aufstocken, wenn die Tragbarkeit nachgewiesen wird. Die Erfahrung zeigt zudem, dass energetisch sowie ausbautechnisch gut unterhaltene Liegenschaften praktisch keinen Wertverlust erfahren und mit neuwertigen Liegenschaften auch preislich mithalten können. Um das Eigenkapital in einer Liegenschaft zu schützen, muss eine Demodierung der Liegenschaft deshalb vermieden werden.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Pensionskassen bieten attraktive Hypotheken an Tiefe Zinsen und hohe Wertbeständigkeit machen den Erwerb von Wohneigentum interessant. Bei der Finanzierung bieten auch Pensionskassen attraktive Hypotheken. Anbieter

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1,05%

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Luzerner KB

1,05 %

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1,38 %

Credit Suisse

1,06 %

Allianz Suisse

1,40 %

Stand 12. Mai 2016 ohne Hypothekarplattformen.

im langfristigen Bereich sind Pensionskassen unschlagbar, wie die Vergleichsplattform www.hypotheken-versteigerung.ch zeigt. Thomas R. Schönbächler Vorsitzender der Geschäftsleitung

Der Wettbewerb spielt Die Konsumenten profitieren vom grösseren Wettbewerb. Sie haben bei Hypotheken immer mehr die «Qual der Wahl». Gerade

Pensionskassen bieten viele Vorteile Pensionskassen haben eine andere Bilanzstruktur als Banken und unterhalten keine teuren Vertriebsstrukturen. Welche Vorteile ergeben sich daraus für eine Hypothek bei einer Pensionskasse?

• Langfristigkeit: Banken müssen Festhypotheken teilweise mit kurzfristigen Spareinlagen refinanzieren und Zinsrisiken absichern. Die BVK kann das Zinsrisiko von tief bleibenden Zinsen durch Festhypotheken an Schuldner mit guter Bonität sogar reduzieren. • Keine teuren Vertriebskosten: Die BVK braucht kein teures Vertriebsnetz. Und sie muss auch keine teuren «Hypotheken-Verkaufsberater» mit hohen Provisionen zahlen. • Fachkompetenz bei Rentner-Hypotheken: Bei der BVK erhalten im Gegensatz zu den meisten Banken auch Rentenbeziehende eine Hypothek.

Pensionskassen sind bei Hypotheken eine gute Alternative Der kurze Vergleich zeigt: Eine Hypothek einer Pensionskasse kann eine gute Alternative sein. Wer diese Vorteile nutzen möchte, insbesondere bei der Erneuerung von ablaufenden Festhypotheken, sollte also auch ein Angebot von einer Pensionskasse einholen.

Fotos: BVK

Läuft Ihre Festhypothek demnächst ab? Unsere Kundenbetreuer beraten Sie gerne. Angebot: www.bvk.ch/hypotheken Kontakt: 058 470 45 66, hypotheken@bvk.ch Nr. 6-2016

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P U B L I R E P O R TA G E

Wollen Sie Ihren Wohnraum vergrössern, kann Holz einen pfiffigen Ausweg anbieten. Mit einer Auf­stockung oder einem Anbau im Holzrahmenbau. Mit Leichtigkeit gewinnen Sie an Höhe oder gewinnen mehr Grundfläche. Die bestehende Tragstruktur vermag es in der Regel ohne Weiteres zu verkraften, wenn ein Haus um ein Stockwerk zulegt – sofern man Holz als Baumaterial wählt. Denn im Gegensatz zu einer massiven Bauweise belastet die neue Etage die bereits gebaute Struktur kaum. Handwerk und Technologie In den modernen Fabrikationsanlagen werden heute ganze Hausteile vorproduziert – Raumzellen, Wände oder Deckenelemente mitsamt der Wärmedämmung, den Leitungen, den Fenstern und Türen. Vor Ort fügen die Fachmänner der Zehnder

Foto: Claudia Luperto

Umbauen, anbauen und aufstocken mit Holzbautechnik Besuchen Sie uns am Samstag, 4.   Juni Am Samstag, 4.   Juni 2016, öffnen wir für Sie unserer Werkstätten. Erleben Sie den Duft des Holzes. Bauen Sie selber ein schönes Andenken an diesen Tag. Wir begehen diesen Tag zusammen mit der Hofmann Gartenbau AG. Beider Unternehmen Devise ist, Qualität auf höchstem ästhetischen und handwerklichen Niveau.

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FIRMEN UND PRODUKTE

WPR Quellwassersysteme GmbH

Das Beste aus Ihrem Leitungswasser Leitungswasser in hoher Qualität bedeutet Trinkgenuss, Vitalität und Wohlbefinden. Die naturkonformen WPR Quellwassersysteme versorgen nicht nur das ganze Haus mit belebtem Wasser, sie bieten auch einen wirksamen Schutz gegen Kalk. Neu auch in Wohnungen und Pools.

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Die Quellwassersysteme WaterPower veredeln Leitungswasser zu gesundem Quellwasser. Für eine spürbar verbesserte Wasserqualität ohne Kalkprobleme, nachhaltig, effektiv und so einfach wie noch nie. Die Geräte arbeiten mit natürlicher Energie. Wirbelkammern vor und nach Magnetfeldern trennen Wasserstoffverbindungen und machen das Wasser reaktionsfähig und lebendig. So kann sich kein schädlicher Kalk in den Leitungen festsetzen. Die Sys-

teme funktionieren ohne Fremdeinwirkung und ohne Chemie. Eine gesunde und effiziente Alternative zur Enthärtungsanlage – ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz. Hochwertige und langlebige Qualitätsprodukte Seit 2014 entwickelt und fertigt das Schweizer Unternehmen WPR Quellwassersysteme GmbH seine Produkte in Herisau. Die Quellwassersysteme werden in sorgfältiger Handarbeit gefertigt. Alle verarbeiteten Rohstoffe und Einzelteile werden aus der Schweiz bezogen und sind zu 100 % recyclebar. WPR Quellwassersysteme sind service- und wartungsfrei und vom Sanitärfachmann in wenigen Handgriffen installiert. Sie werden direkt an die Wasserleitungen eingebaut, am Wasserhahn montiert oder in den Wasserkreislauf des Pools integriert.

René Bachofner AG

Altbausanierungen

René Bachofner

Geschäftsführer / Inhaber

Bergwisstrasse 2 CH-8548 Ellikon an der Thur Tel. 052 366 52 10 Natel 076 375 24 69 r.bachofner@rb-abs.ch www.rb-altbausanierungen.ch

Sicherheit. Sicherheit steht an erster Stelle, wenn es um Strom geht. Die regional organisierten Spezialisten der Certum Sicherheit AG prüfen Elektroinstallationen und stellen die erforderlichen Sicherheitsnachweise aus.

Genussvoll abtauchen mit belebtem Wasser. Quellwassersysteme WaterPower neu auch für den Pool.

WPR entwickelt ihre Produkte laufend weiter. Mit Erfolg, denn Sanitärfachleute bestätigen: Die neue Serie ist technisch und qualitativ weiter ausgereift und wirkt noch stärker gegen Kalk. Mit dem neuen Anschluss ­WaterPower M geniessen nun auch ­Eigenheimbesitzer und Mieter belebtes Wasser in der Wohnung oder im Pool.

Lust auf mehr? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungs­ gespräch. WPR Quellwassersysteme GmbH Industriestrasse 28, 9100 Herisau Tel. 071 948 60 45 info@wpr-quellwassersysteme.ch www.wpr-quellwassersysteme.ch

René Bachofner AG

Altbausanierungen

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Innenausbau   |   Holzbau   |   Gipser- und Malerarbeiten keramische Wand- und Bodenbeläge   |   Parkett textile Bodenbeläge   |   Bauleitungen

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seit

1971

Steinmann AG Reutgasse 9, 8406 Winterthur Telefon 052 202 33 02 www.steinmannag.ch


FIRMEN UND PRODUKTE

HERZOG Küchen AG

Küchen mit Herz jetzt auch in Rapperswil SG

Die HERZOG Küchen AG fokussiert damit im lebendigen und attraktiven Rapperswil die gestiegene Nachfrage nach Qualität und Individualität. Genau das ist es, was das über 100 Jahre alte Traditionsunternehmen auszeichnet. Eine Erfolgsgeschichte für Menschen, welche die Einzigartigkeit ihrer Küche lieben.

Fotos: HERZOG Küchen AG

Schöne Aussichten für Liebhaber von Küchen mit individuellem Anspruch. Die HERZOG Küchen AG mit Hauptsitz in Unterhörstetten TG ­eröffnete am 2. Mai 2016 an der ­Rütistrasse 7 in Rapperswil SG einen neuen Standort.

Rolf Betschart, Niederlassungsleiter in Rapperswil.

Einzigartige Aussichten für Liebhaber von Küchen mit individuellem Anspruch.

Besuchen Sie unsere Ausstellungen in: HERZOG Küchen AG Müllheimerstrasse 34 8508 Unterhörstetten TG Tel. 058 211 63 00 herzog@herzog-kuechen.ch

So einzigartig wie der Käufer Rolf Betschart, Niederlassungsleiter in Rapperswil: «Unsere Kunden erkennen ihre individuellen Wünsche in ihrer HERZOG Küche wieder und sagen mit Stolz: Meine Küche ist genauso einzigartig wie ich.» Denn HERZOG Küchen werden in Unterhörstetten in eigener Produktion gefertigt. Die Kunden schätzen das. Vor allem auch die speziellen und individuellen Serviceleistungen.

HERZOG Küchen AG: neuer Standort an der Rütistrasse 7 in Rapperswil.

Die neue Ausstellung in Rapperswil lockt als Ort, um sich Küchen-Inspiration zu holen. Sie zeigt eine Vielfalt an Küchentrends, welche nahezu alle persönlichen Wünsche berücksichtigen.

Perfekte Verarbeitungs- und Designstandards Mit der Fachkompetenz der Berater und Planer in Rapperswil deckt die HERZOG Küchen AG höchste Erwartungen ab. Das zukunftsbe-

HERZOG Küchen AG Brandstrasse 47 8952 Schlieren ZH Tel. 058 211 63 10 zuerich@herzog-kuechen.ch HERZOG Küchen AG Rütistrasse 7 8640 Rapperswil SG Tel. 058 211 63 20 rapperswil@herzog-kuechen.ch

wusste Traditionsunternehmen setzt mustergültige Verarbeitungs- und Designstandards in Küchenträume um. Begeisterte Referenzen belegen die Küchen-Kompetenz des Unternehmens.

Ein Garten geht mit der Zeit – der Jahreszeit. Wir gehen mit. Von der Rabattenpflege bis zum Heckenschnitt sind wir für Ihren Garten da.

HERZOG Küchen AG Wilerstrasse 73 9200 Gossau SG Tel. 058 211 63 30 gossau@herzog-kuechen.ch

Gartenpflege & Services Hofmann Gartenbau AG CH-8409 Winterthur Telefon 052 245 19 19 www.gartenbau.ch

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Lieblingsplatz bei jedem Wetter Mit einem Wet terschut z von Greiser neuen Lebensraum im Gar ten den täglichen Belastungen standhalten und eine lange Lebensdauer garantieren.

Ob strahlender Sonnenschein oder ein plötzlicher Wetterumschwung – mit den Terrassendächern und Markisen der Griesser AG kann man den Sitzplatz, Balkon oder die Terrasse länger geniessen. Die individuellen Beschattungslösungen überzeugen durch eine einfache Bedienung, hochwertige Materialien und bieten nicht nur Schutz vor intensiven Sonnenstrahlen, sondern auch vor einem leichten Regenschauer oder aufkommenden Wind. Die Modellpalette des Thurgauer Unternehmens ist vielfältig. Ein Wetterschutz schafft neuen

Foto: zVg

Das Wetter ist auch in der schönsten Zeit des Jahres unberechenbar. Sommerschauer oder Wind können den Aufenthalt auf dem Balkon oder der Terrasse schnell vermiesen – ausser man hat einen entsprechenden Wetterschutz.

Rund-um-die Uhr-Service Damit sich die Terrassendächer und Markisen optisch optimal in die ­Liegenschaft einfügen, kann aus über 100 verschiedenen Tuchfarben die passende für das eigene Zuhause gewählt werden. Bei Problemen mit der Beschattung steht den Kunden ein 24-Stunden-Storen-Service an sieben Tagen in der Woche zur Verfügung.

Das Produkt Cassita 3 verbreitet eine angenehme Abendstimmung.

in 25 Ländern vertreten. Alle Wetterund Sonnenschutzprodukte werden in der Schweiz, in Österreich und Frankreich unter strengen Qualitätskontrollen gefertigt. So wird sichergestellt, dass die Bestandteile

Lebensraum, der schnell zum Lieblingsplatz für die ganze Familie wird. In 25 Ländern vertreten Griesser mit Hauptsitz in Aadorf wurde 1882 gegründet und ist heute

Griesser AG Tänikonerstrasse 3 8355 Aadorf Tel. 0848 888 111 www.griesser.ch

Mit Sicherheit ein Schmuckstück Das Nachrüsten von Handläufen schüt zt vor unfreiwilligen Stürzen sive an und mahnt Eigenheimbesitzer zum Anbringen von Handläufen bei Treppen im Haus und auch im Freien. Mit einer Hand am Handlauf würden sich die meisten Stürze vermeiden lassen, heisst es.

Wer in diesem Entscheidungsmoment ein Eigenheim besitzt oder in einer Eigentumswohnung lebt, entscheidet sich in neun von zehn Fällen für seine vertraute Umgebung, die er auch für den dritten Lebensabschnitt nicht verlassen will. Das trifft in erster Linie auf Eigenheimbesitzer, die eine alternative Wohnform durchaus auch in Betracht gezogen haben.

Gesundheitsfördernd Ärzte raten dazu, möglichst die Treppe zu benutzen und auf Aufzüge zu verzichten. Mit 60 Jahren sollten täglich 400 Stufen erlaufen werden – jede Stufe einzeln, einmal mit dem ganzen Fuss, dann wieder mit dem Fussballen. Das Tempo sollte dabei auch eine unterschiedliche Kadenz haben. Ein schnelleres und wieder langsameres Tempo kräftigen Muskeln und sind gesundheitsfördernd.

Foto: zVg

In wenigen Jahren ist mehr als ein Drittel der Schweizer Bevölkerung über 60 Jahre alt. Nach einer Studie befassen sich 80 Prozent der Menschen ab 50 mit ihrer Wohnund Lebenssituation im Alter.

Aussenhandlauf in Chromstahl.

Und plötzlich ist alles anders Häufig wird der Traum vom langen und gesunden Leben im eigenen Haus durch einen ungewollten Sturz verändert. Laut bfu und Suva ereignen sich

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solche Stürze vor allem im häuslichen Bereich und führen im schlimmsten Fall zum Tode. Die Suva setzt deshalb immer wieder zu einer Werbeoffen-

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Gut beleuchtet Ein Handlauf soll aber nicht nur Sicherheit geben, sondern darf auch

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ein Schmuckstück in Haus und Garten sein. «FlexoLight» beispielsweise sind Handläufe mit Licht und durchlaufender punktueller Beleuchtung – aus gutem Grund. Licht aus dem Handlauf leuchtet zielgerichtet auf die zu begehende Wegstrecke, die Stufen oder Rampe. Flexo-Handlauf ist im Übrigen vor allem auch für die Nachrüstung von Handläufen bekannt und in der ganzen Deutschschweiz vertreten.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Natürliche Anstrichmittel beugen Schimmel vor, lassen sich einfach renovieren und sind gut für Mensch und Umwelt Interview mit Daniel Jung, eidg. dipl. Malermeister und Baubiologe FA

Daniel Jung, eidg. dipl. Malermeister und Baubiologe FA

Wir essen biologisch und achten auf fair produzierte Kleider. Nun geht dieser Trend weiter im Bereich Bauen und Renovieren. Doch: Wie «bio» ist eine Farbe? Ich spreche lieber von natürlichen Anstrichmitteln als von biologischen Farben. Denn die Inhaltsstoffe wie natürliche Öle, Pigmente, Kreide und Kalk werden in der Natur gewonnen und können zu einem späteren Zeitpunkt von der Natur wieder abgebaut werden. Das macht sie zu dem, was der Volksmund unter «biologisch» versteht. Wie weiss der Kunde, ob der Anstrich tatsächlich natürlich ist? In den letzten Jahren sind viele Anbieter auf den «Öko-Zug» aufgesprungen

und haben eigene Labels geschaffen. Doch schaut man genau hin, merkt man: Einige davon sind Augenwischerei, denn gewisse Inhaltsstoffe werden unverdient als umweltverträglich deklariert. Greift der Bauherr aber nicht blind zum Farbtopf, sondern überlässt er die Materialauswahl einem sachkundigen Maler, wird er mit Sicherheit einen ökologischen Anstrich bekommen, der dieser Auszeichnung auch gerecht wird. Lassen sich natürliche Anstrichmittel denn überall einsetzen? In einer Produktionsstätte für Lebensmittel, wo die Wände täglich gereinigt werden, streicht man besser eine abwaschbare Dispersion. Oder leidet der Kunde an Allergien, sind nicht alle natürlichen Anstrichmittel geeignet. Aber sonst sehe ich kaum Einschränkungen. Für mich überwiegen die Vorteile klar: Natürliche Anstrichmittel sind atmungsaktiv, das heisst, die gestrichene Oberfläche kann Feuchtigkeit aufnehmen und abgeben. Das überzeugt Immobilienbesitzer, die mit Schimmel oder Algen zu kämpfen haben. Weiter ­lassen sich gestrichene Oberflächen einfacher renovieren, zum Beispiel indem man sie mit Wasser reinigt und neu anstreicht. Und letztlich

sind diese Farben für Mensch und Natur gut verträglich. Natürliche Anstrichmittel seien teuer und aufwendig in der Anwendung. Was sagen Sie dazu? Ja, sie sind leicht teurer in der Anschaffung – aber jeden Franken wert. Die Produktion ist aufwendiger und erfolgt in kleineren Mengen als bei konventionellen Farben. Zudem stammen die hochwertigen Inhaltsstoffe aus nachhaltigen Quellen. Es stimmt auch, dass natürliche Anstrichmittel teilweise mehr Zeit brauchen, bis sie trocken sind. Das macht der Maler durch eine umsichtige Planung der Arbeitsschritte aber wett. Ich behaupte, dass natürliche Anstriche dem Kunden unter dem Strich günstiger zu stehen kommen, denn sie lassen sich über die Jahre gut pflegen. Und das erhöht die Lebensdauer der Oberfläche. Kann man mit natürlichen Farben ansprechend gestalten? Auf jeden Fall, denn wir können aus einer breiten Farbpalette wählen. Mir gefallen die authentische Anmutung und das Alterungsverhalten dieser Farben gut. Mit den Jahren zeigt sich eine natürliche Patina, die den Charakter der Oberfläche schön zur Geltung bringt.

Seit 1952. Unser Name verpflichtet uns, mit Qualität und Zuverlässigkeit zu überzeugen. Als traditionelle Familienunternehmung in zweiter Generation sind wir Ihr Ansprechpartner für kleinere Kundenaufträge bis zu grossen Wohnüberbauungen. Wir sind Ihr starker Partner für: • Umbauten • Verschönerungen

• Holzausbauten • Dachgauben

Worauf muss aus Ihrer Sicht eine Familie, die ein renovationsbedürftiges Haus gekauft hat, achten? Die Familie ist gut beraten, für die Bauplanung von Anfang an erfahrene Handwerker einzubeziehen. Ich als Maler und Baubiologe schaue mir das Objekt genau an und prüfe die bestehenden Untergründe. Ich frage auch nach den Bedürfnissen und Wünschen der Familie und mache dann einen Vorschlag für eine umweltverträgliche und nachhaltige Renovation. Schliesslich sollen alle ihren Nutzen daraus ziehen: das Haus, die Natur und vor allem die Familie, die darin lebt.

Seit mehr als 100 Jahren bietet die Schröckel AG im Raum Winterthur hochwertige Handwerksdienstleistungen in den Bereichen Malen, Gipsen, Dämmen und Bodenverlegen an. Zu den rund 50 Mitarbeitenden gehört auch Daniel Jung. Er ist eidg. Malermeister und hat sich bei der Schweizerischen Interessengemeinschaft für Baubiologie (SIB) weitergebildet.

Schröckel AG Mühlebrückestrasse 24 8400 Winterthur Tel. 052 233 93 93 www.schroeckel.ch

Alte Poststrasse 31 8472 Seuzach Telefon 052 320 07 70 info@baltenspergerbau.ch www.baltenspergerbau.ch

• Sanierungen • Aufstockungen

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Mit seidenweichem Wasser sicher vor Kalk geschützt gert ihre Lebensdauer. Nicht nur deshalb ist die Perlwasseranlage eine Investition, die sich rechnet. Schon eine Kalkschicht von zwei Millimetern auf Heizflächen im Wärmetauscher eines Kessels oder Boilers kann den Energieverbrauch um bis zu 20 Prozent erhöhen. Dank AQA perla wird die Kalkbildung verringert, der Energieverbrauch sinkt. Neben den Energiekosten reduziert sich zudem der Verbrauch an Wasch- und Putzmitteln.

Bauen oder renovieren ist kostspielig. Den Wert des neuen Bades oder der Heizungsanlage möglichst lange zu erhalten, liegt Bauherren darum besonders am Herzen. Kalkablagerungen im Bad sind nicht nur störend und erhöhen den Putzaufwand, sondern verkürzen auch die Lebensdauer von Wasserhahn, Wanne und Co. Weiches Wasser schützt wirksam vor Kalk und sorgt für dauerhaften Glanz. Mit der Perlwasseranlage AQA perla liefert BWT AQUA, innovative Technik, um hartes Wasser in seidenweiches Perlwasser zu verwandeln. Weiches Wasser schont die Haushaltskasse Neben dem Schutz des Bades bietet die Anlage weitere Vorteile: Auch

Foto: BWT AQUA AG

Überall, wo Wasser fliesst oder steht, lagert sich Kalk ab. Verkalkte Rohre, Kalk in Wasserinstallationen, an Haushaltsgeräten und Armaturen sind die Folge. Eine Perlwasseranlage wie AQA perla von BWT AQUA schützt wirksam vor Kalk und spart sogar bares Geld. Weiteres Plus: Seidenweiches Perlwasser verwöhnt die Haut.

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die komplette Hauswasserinstallation und damit alle angeschlossenen Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Geschirrspüler sind dank AQA perla vor Kalk geschützt. Das verlän-

Wohlgefühl aus der Leitung Aber AQA perla kann noch mehr: Wer am Morgen das seidenweiche Perlwasser auf der Haut spürt, will auf dieses Wohlfühlerlebnis nicht mehr verzichten. Das weiche Wasser des AQA perla verwandelt das Bad in eine Wellnessoase, macht die Haut spürbar zart und pflegt sie. Nach dem Duschen wartet – dank des weichen Wassers in der Waschmaschine – ein kuscheliges Handtuch. Die Perlwasseranlage AQA perla funktioniert nach dem bewährten Ionenaustauschverfahren und entspricht den Vorgaben der Schweizerischen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches (SVGW). AQA perla ist für Haushalte mit bis zu sechs Personen geeignet und kann fach-

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• Kosten senken: Reduzierte Energiekosten sowie weniger Ausgaben für Wasch- und Reinigungsmittel schonen die Haushaltskasse – und unsere Umwelt. • Werte erhalten: In Rohren lagert sich weniger Kalk ab, Duschwände und andere Installationen strahlen länger schön. • Zeit sparen: Der Putzaufwand reduziert sich deutlich. • Sich einfach wohlfühlen: Seidenweiches Perlwasser sorgt für zarte Haut, glänzendes, geschmeidiges Haar und kuschelig weiche Wäsche.

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Vorteile auf einen Blick • Sicher schützen: Rohrleitungen und damit Armaturen, Fliesen, Haushaltsgeräte, Kessel und Boiler sind wirksam vor Kalk geschützt. Das bedeutet geringeren Energieverbrauch, eine längere Lebensdauer und dauerhaften Glanz.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Die Schreinerei Fehlmann AG stellt sich vor Die Schreinerei Fehlmann AG fertigt individuelle Küchen, Bäder und Möbel in der eigenen Werkstatt in Müllheim TG. Die innovative Schreinerei setzt auf Schweizer Qualität. Der Handwerksbetrieb beschäftigt rund 40 Arbeitskräfte und bietet jungen Menschen eine fundierte Ausbildung. Heute 40 Mitarbeitende Geschäftsführer Heinz Fehlmann blickt zurück auf die 18-jährige Erfolgsgeschichte seines noch jungen Unternehmens. 1998 begann er als Einmannbetrieb im Gewerbegebiet «Stroosäcker» mit der Fertigung von Schreinereiprodukten. «Mein Ziel war ein schneller Aufbau, und Ende Jahr beschäftigte ich bereits vier Mitarbeiter», erinnert sich Fehlmann. 2009 folgte der Entscheid für einen Neubau an der Rosengartenstrasse auf einer Parzelle direkt am Kreisel. Drei Jahre später konnte der moderne, unübersehbare Neubau mit einer integrierten Ausstellung mit besonderem Ambiente, in der heute Küchen, Bäder, Sanitärartikel und allgemeine Schreinerarbeiten gezeigt werden, eröffnet werden. Heute finden 40 Mitarbeitende, darunter acht Schreinerlernende EFZ, ein Schreinerlernender EBA und ein Lernender Zeichner, Fachrichtung Innenarchitektur, eine Anstellung in der Müllheimer Schreinerei. «Wir legen grossen Wert auf eine moderne und qualitativ hochstehende Produktion und sind auch

Das Team der Schreinerei Fehlmann freut sich auf Sie und Ihre Wohnträume!

bereit, Arbeiten als GU auszuführen», sagt Heinz Fehlmann. Wichtig sind ihm auch die Produktion mit einheimischen Hölzern und eine nachhaltige Produktion. Ob Neubauten, Umbauten oder Sanierungen, immer garantiert die Müllheimer Schreinerei höchste Qualitätsansprüche. Im Rahmen einer persönlichen Beratung gewährleisten Planer und Fachleute der Schreinerei Fehlmann AG hohe Qualität und moderne Fertigung. «Unsere Kunden legen grossen Wert auf eine zuverlässige Leistung und hochstehende Handwerksqualität; beides erhalten sie bei uns», versichert Heinz Fehlmann. Über Aktuelles und mehr informiert die Müllheimer Schreinerei laufend auf ihrer Webseite www. schreinerei-fehlmann.ch. Erfolgreiche Schreinertalente Zwei Berufstalente der Schreinerei Fehlmann qualifizierten sich an

den Schreinermeisterschaften für die neunköpfige Schweizer Schreiner-Nationalmannschaft. 40 junge Berufsleute hatten 14 Stunden Zeit, aus Esche einen Stuhl mit Schublade herzustellen. Unter Zeitdruck und mit höchster Präzision mussten die einzelnen Holzteile angefertigt und mit kniffligen Verbindungen zusammengebaut werden. Mit 93,12 von 100 Punkten hat der Jungschreiner Sven Bürki aus Lanzenneunforn die Aufgabe am besten gemeistert. Der 20-jährige Jung­ schreiner der Schreinerei Fehlmann in Müllheim gewann mit rund 10 Punkten Abstand vor dem 19-jährigen Schreinerlernenden Simon Jud aus Hörhausen, der seine Ausbildung im gleichen Betrieb absolviert. «Simon und ich haben uns im Vorfeld zusammen auf den Wettkampf vorbereitet. Umso grösser ist die Freude, dass wir uns beide einen Platz in der

Öffnungszeiten Ausstellung:

Dienstag bis Donnerstag 9.00 – 11.30 Uhr / 13.30 – 17.30 Uhr Freitag 9.00 – 11.30 Uhr / 13.30 – 16.30 Uhr Samstag 8.30 – 12.00 Uhr Für einen persönlichen Besprechungstermin, auch ausserhalb der Öffnungszeiten, bitten wir Sie um Anmeldung.

Nationalmannschaft sichern konnten», sagt der glückliche Gewinner. Die Schweizermeisterschaft findet im Herbst 2016 in Luzern statt. Schreinerei Fehlmann AG Rosengartenstrasse 16 8555 Müllheim Tel. 052 748 20 10 www.schreinerei-fehlmannn.ch

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Renovationen

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Heizölmarkt Die aktuelle Feuersbrunst in Kanada führte zu steigenden Heizölpreisen auch in der Schweiz. Der abnehmende Contango an den Mineralölterminmärkten begünstigt künftig steigende Preise. Noch ist aber Heiz­öl für wenig Geld zu haben. Waldbrand in Kanada Ein Element für steigende Ölpreise stellt der verheerende Waldbrand im Norden des Gliedstaates Alberta in Kanada dar. Die seit Langem anhaltende Dürre und heftige Winde haben die Ausbreitung des Waldbrandes in dieser Region begünstigt. Genau in dieser Region findet der umfangreichste Abbau von Teersanden für die Gewinnung von Rohöl statt. Zeitweise erreichten die Ausfälle rund 1,6 Mio Fass Rohöl pro Tag, was mehr als der Hälfte der sonst üblichen Fördermenge entspricht. Mittlerweile konnten einzelne Anlagen wieder in Betrieb genommen werden, während

zen oder Pipelines zu sabotieren. Da die Erträge aus der Rohölförderung geringer ausfallen, ist die Verteilung der Mittel an die Bevölkerung sowie der Schutz der Anlagen schwieriger geworden.

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andere noch über Wochen nicht mehr werden produzieren können.

sich der Discount von WTI gegenüber Brent vergrössern.

Da ein grosser Teil dieses Rohöls im amerikanischen Markt abgesetzt wird, reagierte die Rohölsorte West Texas Intermediat (WTI) gegenüber Brent tendenziell fester. Sollte sich die Lage in Kanada wieder entspannen, dürfte

Lage in Nigeria weiter ungewiss In letzter Zeit immer wieder in die Schlagzeilen gerät die Rohölförderung in Nigeria. Dort versuchen verschiedene Milizen, die Anlagen der grossen Gesellschaften zu beset-

Terminzuschläge weiterhin tief An den Warenterminmärkten hat sich die Differenz zwischen den einzelnen Monaten (Contango) bei den Mineralölprodukten weiter reduziert, was als Anzeichen für steigende Preise zu sehen ist. Trotzdem kann auf dem aktuellen Niveau mit gutem Gewissen der Heizölvorrat hoch gehalten werden.

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Preisentwicklung

Pelletsmarkt

Grosse nationale Unterschiede bei der Pelletsnachfrage In Europa sind neben Deutschland vor allem Schweden, die Benelux-Staaten, Dänemark, Italien und England grosse Bezüger von Holzpellets. In diesen Staaten werden jeweils über 1 Mio. Tonnen Holzpellets für die Energiegewinnung verwendet. Dabei setzen England, Belgien, Holland und Dänemark hauptsächlich auf die Stromgewinnung, während in den übrigen Staaten die Wärmegewinnung im Vordergrund steht. Dies geht aus einer Statistik der Europäischen Biomasseorganisation (AEBIOM) hervor.

Grafik: pelletpreis.ch

Pellets werden vor allem in Mitteleuropa und in Italien im Wärmemarkt eingesetzt. Rund um die Nordsee sind zahlreiche Strom erzeugende Pelletsanlagen entstanden. Die Herstellung von ­Pellets wird ausgebaut.

Quelle: pelletpreis.ch, ©Grafik: pelletpreis.ch Noch immer ist die Nachfrage nach ropaweit zu forcieren. Das AEBIOM Holzpellets europaweit grösser als das geht davon aus, dass in den nächsAngebot, sodass insbesondere für die ten fünf Jahren die Herstellung von Stromproduktion Pellets von ausser- Pellets im EU-Raum um rund 50 % halb Europas angeliefert werden müs- steigen wird. Zu den grössten Produsen. zenten in Europa werden weiterhin Schweden, Deutschland, Russland und Litauen zählen. Pelletsproduktion in Europa weiter steigend Damit der Markt sich möglichst bald Haben Sie Fragen im Zusammenselber versorgen kann, ist vorgese- hang mit Holzpellets oder Holzpelhen, die Produktion von Pellets eu- letsheizungen? Rufen Sie uns an, wir

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s gibt wohl keine Druckerei, die heute nicht irgendwie ökologisch handelt. Wir bei Binkert bekennen uns jedoch zu einem aktiven, ganzheitlichen Klimaschutz. Wir haben nach Lösungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette gesucht und diese in die Tat umgesetzt – mit den folgenden Resultaten: ISO-14001-Zertifikat für Umweltmanagement, ISO-9001-Zertifikat für geringe Fehlproduktionen, bevorzugter Einsatz von FSC-Papieren, FSC-/COC-Zertifizierung, ein ganzheitliches Entsorgungskonzept, interne Sustainability-Schulungen, klimaneutrales Drucken, Berechnungen der CO2Emissionen mit dem Klimarechner von ClimatePartner, Bezug von 100 Prozent NaturEnergie für den ganzen Betrieb, Gebäude- und Maschinenkühlung mit Grundwasser, VOC-Reduktion durch neuste Filtrationstechnologie, Reduktion des Energieverbrauchs durch frequenzmodulierte, einzelverbrauchergesteuerte Drucklufterzeugung sowie des Stromverbrauchs durch ein ausgeklügeltes Beleuchtungskonzepts, Einsatz von Fahrzeugen der Energieeffizienzklasse A, CMYK bewusste Vermeidung von Leerfahrten durch Mitnahme der fertigen Drucksachen bei den Papieranlieferungen, Verzicht auf klimatisierte Büroarbeitsplätze, Verwendung von Makulaturbogen zum Einrichten der Druckmaschinen, Bevorzugung von Produkten aus der Region, Verwendung abbaubarer Reinigungsmittel und Zuzug von ausgewiesenen Energieberatern. Doch das ist noch längst nicht alles: Monatlich ergreifen wir mindestens eine weitere Umweltmassnahme, denn wir wollen einen aktiven Beitrag für eine bessere Zukunft unseres Planeten leisten. Wenn auch Sie Wert auf verantwortungsvoll handelnde Lieferanten und Partner legen und zudem immer wieder mal Bedarf an qualitativ hochwertigen Image-, Produkt-, Firmen- oder Verlagspublikationen haben, dann sollten wir uns unbedingt kennenlernen. Anruf genügt. Natürlich Binkert Buag.

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Nr. 6 | Juni, 41. Jahrgang Auflage 15 300 Ex. Mitgliederbestand: 14   458 (per 17.05.2016) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Region Winterthur, ersc heint 10 Mal jährlich Einzelpreis Fr. 4.–, Jahresabo Fr. 29.– Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

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Rechtsberatung Montag bis Freitag: 9.00–11.30 Uhr Telefon 052 209 01 66

REDAKTION

Ralph Bauert Redaktion Sonderteil: De-Jo Press, Solothurn Joseph Weibel/Peter J. Aebi/Sabine Born

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Titelbild Schulhaus Ossingen Bild: Walter Hollenstein

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Wohneigentümer HEV Region Winterthur

Nr. 6-2016


Wir schaffen Lieblingsplätze.

Schutz gegen Wind, Regen und Sonnenstrahlen – aber auch höchstes Freiluft-Gefühl: Mit unseren Terrassendächern und Markisen schaffen wir neue Lieblingsplätze und schenken Ihnen mehr Zeit im Freien. Zum Beispiel mit der DesignAward* ausgezeichneten Kassetten-Markise Cassita. Die flache, formschöne Kassette in Verbindung mit der Zweipunktaufhängung sorgt für die entsprechende Leichtigkeit und schützt das Tuch sowie die Technik vor unterschiedlichen Wettereinflüssen. Und mit über 100 Tuchfarben können Sie Ihrem Sonnenschutz Ihre ganz persönliche Note verleihen. Mehr Informationen zu unseren Terrassendächern und Markisen finden Sie unter: www.griesser.ch / lieblingsplatz

Griesser – automatisch gut. www.griesser.ch

* if Produkt design und reddot award 2014.


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