Wohnwirtschaft 7 8 2016

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Hauseigentümerverband Aargau www.hev-aargau.ch

Nr. 7/8 Juli/August 2016

WOHN WIRTSCHAFT

RECHT

Die Untermiete

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Das sichere Gefühl.


I N H A LT VON DER MORAL DES MARKTES

8

PERSONIFZIERTE RÄUME KONZIPIEREN

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An der Delegiertenversammlung des HEV Aargau war Beat Kappeler Gastreferent. Je höher die Regulierungsdichte, desto korrupter die Regime. Der Wettbewerb sei üblicherweise effizienter und gerechter als gelenkte Märkte, mit denen die Politik «Gerechtigkeit» herzustellen versuche. Märkte seien moralisch, denn sie bauten auf dem Andienen des Gegenübers aus, setzten also Empathie voraus.

Der Solothurner Innenarchitekt und Innendekorateur Urs Nussbaumer äussert sich in einem Interview zur neuen Wohnkultur, trendigen ­Bodenbelägen und zeigt auf, was ein sogenanntes Farb- und Materialkonzept in sich hat. Ausserdem finden Sie im Sonnerteil «Inneneinrichtungen» die Vor- und Nachteile der verschiedenen Bodenbeläge auf und wir verraten, wie sich Schweizer heute am liebsten betten.

EDITORIAL 5

SEKTIONEN 22–25

HEV Freiamt Eigentum – Grundpfeiler des Rechtsstaats Generalversammlung des Hauseigentümerverbandes Freiamt 22 HEV Fricktal Gratis oder kostenpflichtig? Fragen und Antworten zu Handwerkerofferten 23 Unangebrachte Presseschelte Generalversammlung des Hauseigentümerverbandes Fricktal 24 HEV Lenzburg-Seetal «Gier» kommt von «Re-gier-ung» Generalversammlung des HEV Lenzburg-Seetal 25

POLITIK 7

Grüne Wirtschaft – ruinös für Hauseigentümer!

7

AKTUELL 8–15

Von der Moral des Marktes Beat Kappeler an der Delegiertenversammlung des HEV Aargau 8 Marktwert von Liegenschaften Gute Lage und Energieeffizienz zahlen sich aus 10 Geothermie – eine mögliche Alternative Nachdenken bei Refuna über die postnukleare Ära 12 Ein zu erwartender Strauss neuer Abgaben Delegiertenversammlung des Branchenverbandes Swissoil 13 Spülung nicht immer erforderlich Reinigung und Lebensdauer von Fussbodenheizungen 14

WOHNEN 30

Schiefer bietet edlen Gestaltungsraum

INNENEINRICHTUNG 32–37

Wir wollen personifizierte Räume konzipieren 32 Wie man sich bettet – so wohnt und liegt man 35 Bodenbeläge – gut gewählt 36

RECHT 17–19

In Ausnahmefällen möglich Wohnungskündigung während der Sperrfrist Untermiete – im Grundsatz erlaubt

ALLGEMEIN

Unternehmen, die Ihr Vertrauen verdienen 16 Gute Adressen für Immobilien 20 Drucksachenbestellung 26 Vermittlungsangebote 28 Adressen HEV Aargau und Sektionen 47

17 18

GARTEN 21

Rose – Königin der Blumen

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FIRMEN UND PRODUKTE

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39–46


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EDITORIAL

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Wohlen Wildegg

Obermumpf Dietlikon

Stetten

Matzendorf Bözen

Schwaderloch

Lupfig Birmenstorf

Schinznach-Dorf

Langnau a. Albis Basel

Sarmenstorf

Unterentfelden Kleindöttigen Baden

Rombach

Volketswil Teufenthal Reinach AG Fislisbach Aarau

Kappeler kritisiert die Nullzinspolitik der westlichen Notenbanken. «Eine üble, geheime, unausgesprochene Verschwörung gegen das Vermögen der unteren Schichten.» Und er geisselt uneingelöste Verfassungsversprechen. Zwar garantiere die schweizerische Bundesverfassung Eigentum und Wirtschaftsfreiheit. Aber was an Einschränkungen, Kontrollen und Besteuerungen laufend hinzukomme, setze diese Garantieren weitgehend ausser Kraft. Trotz der in Artikel 111 zur Vorsorge gebotenen Förderung der Selbstvorsorge «durch Massnahmen der Steuer- und Eigentumspolitik», machten Bund und Kantone das Gegenteil. Wohneigentum werde mit hohem Eigenmietwert und Abgaben belastet, Vermögen besteuert, auch wenn es ertragslos sei. Verfassungssätze und Verfassungswirklichkeit liefen auseinander, schreibt Kappeler. Seine Aufsätze und Bücher sind eine Fundgrube für Inte­ ressierte, für Bürgerinnen und Bürger, für Wohneigentümer und Mieter.

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Das Timing passte. Beat Kappeler, Träger des Wilhelm-Röpke-Preises, war Gastredner an der Delegiertenversammlung des HEV Aargau (vgl. Beitrag ab Seite 8) zum Zeitpunkt, als sich Röpkes Tod zum 50. Mal jährte. Wie Friedrich August von Hayek oder Walter Eucken gehörte Wilhelm Röpke zu den bedeutenden liberalen Ökonomen des 20. Jahrhunderts. In Anlehnung an die Genannten ist Kappeler kein Vertreter des «Laissez-faire». Wettbewerb stellt sich nicht zwingend von selbst ein. Dem Staat fällt die Aufgabe zu, Märkte offenzuhalten und verfassungsmässige Rechte wie Privateigentum und Vertragsfreiheit zu garantieren. Kappeler ist ein Verfechter des Bottom-up anstelle des Top-down. Legitimität kommt von unten. Die Souveränität der Gemeinden zieht er dem Zentralismus vor. Allerdings zeigt sich Kappeler durchaus undogmatisch. So kritisiert er in der Raumplanung exzessiven Föderalismus. In Eigentumsfragen nimmt er Bezug auf alemannisches Recht. In seinem Buch «Staatsgeheimnisse – was wir über unseren Staat wirklich wissen sollten» schreibt er, im Nutzen von Land, Wasser, Wald, Ufern gelten nicht nur «mein oder dein», sondern auch «unser». In Frankreich, England, den USA stehe der Wanderer oft vor Drahtverhauen, Mauern, Verbotstafeln und könne nicht weiter. In der Schweiz seien zwar Wälder oft, Wege und Felder meistens in privatem Besitz, aber trotzdem frei zugänglich.

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POLITIK

Grüne Wirtschaft – ruinös für Hauseigentümer! unterentwickelte Länder wie Togo oder die Philippinen einen ökologischen Fussabdruck von 1. Die Schweiz müsste somit ihren Ressourcenverbrauch um zwei Drittel reduzieren.

Hansjörg Knecht

Nationalrat, Leibstadt Präsident Hauseigentümer­v erband Aargau

Die Volksinitiative «Für eine nachhaltige und ressourceneffiziente Wirtschaft» oder kurz «Grüne Wirtschaft» genannt, fordert für die Schweiz für das Jahr 2050 einen ökologischen Fussabdruck, der, auf die Weltbevölkerung hochgerechnet, eine Erde nicht überschreitet. Heute haben nur

Kommenden September wird nun über diese Initiative abgestimmt. Für die Hauseigentümer, aber auch für die Wirtschaft hätte eine Annahme massive obrigkeitliche Eingriffe bereits in der Planungsphase zur Folge. Die Anforderungen an die Baubewilligung würden noch einmal verschärft. Die vorgeschriebenen Konsum- und Produktionsverbote würden Arbeitsplätze vernichten, neue Handelshemmnisse schaffen und damit die Wirtschaft nachhaltig gefährden. Auch der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Initiative einen abrupten Strukturwandel mit negativen Beschäftigungseffekten und

sehr hohe volkswirtschaftliche Kosten zur Folge hätte. Dass die natürlichen Ressourcen geschont und die Umweltbelastung gesenkt werden soll, bestreite ich nicht. Unser Land gehört aber bereits zu den nachhaltigsten Wirtschaften der Welt, und dies ohne überbordende staatliche Eingriffe. Das zeigen zahlreiche Studien und internationale Rankings. Diese Spitzenposition geht insbesondere auf die diversen Anstrengungen verschiedener Branchen zurück, eigene, praxisnahe und wirtschaftliche Massnahmen umzusetzen. Bereits die heutige Verfassungs- und Gesetzesgrundlage bietet genügend Möglichkeiten, um den Handlungsbedarf bei der Reduktion des Verbrauchs an Bodenschätzen zu decken. Die verlangten staatlichen Eingriffe sind somit überflüssig und sowohl wirtschafts- als auch eigentumsschädigend.

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AKTUELL

Von der Moral des Marktes Beat Kappeler an der Delegiertenversammlung des HEV Aargau Er selbst besitze zwar kein Eigenheim, aber immerhin sei er in einem solchen aufgewachsen, sagte Marco Hardmeier, Grossratspräsident, im öffentlichen Teil der Versammlung mit 150 Gästen. Der Kanton Aargau sei ein attraktiver Wohnkanton. Gute Einrichtungen im Gesundheitswesen und in der Bildung sowie eine ausgezeichnete Erschliessung durch den öffentlichen ­Verkehr würden das Ihre zur Anziehungs-

Fotos: Alex Wagner

(mm) Nach 19 Jahren Vorstandsarbeit trat Beat Ries, bisher Präsident des HEV Aarau und Kulm, an der diesjährigen Delegiertenversammlung des HEV Aargau in Bremgarten als Vorstandsmitglied des HEV Aargau zurück. Zu seinem Nachfolger gewählt wurde Thomas Hilfiker, seit März 2016 Präsident des HEV Aarau und Kulm. Hilfiker ist selbstständiger Unternehmer im Bereich Versicherung und Vorsorge in Aarau.

Alex Hürzeler, Regierungsrat; Hansjörg Knecht, Nationalrat und Präsident HEV Aargau; Beat Kappeler, Publizist, und Marco Hardmeier, Grossratspräsident (v.l.n.r.).

kraft des Kantons leisten, sagte Hardmeier weiter. Regierungsrat Alex Hürzeler, Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport, anerkennt das politische Gewicht des HEV Aargau mit seinen 37   000 Mitgliedern. Der Verband vertrete seine Anliegen mit Biss, lasse aber durchaus auch politisches Feingespür walten und verstehe es, sich Gehör zu verschaffen, manchmal mehr als der Regierung lieb sei, sagte Hürzeler.

Absichtlich verschulden Hansjörg Knecht sprach sich für die Abschaffung des Eigenmietwerts aus. Dieser belaste nicht nur Hauseigentümer ungerechtfertigt, da fiktives Einkommen versteuert werde, er sei auch volkswirtschaftlich schädlich, da sich Hauseigentümer absichtlich verschuldeten, damit sie in der Steuererklärung dem Eigenmietwert Zinsabzüge entgegenstellen könnten. Durchzogen sei die Bilanz im Bereich Anpassung des kantonalen Baugesetzes an die Änderungen des Raumplanungsgesetzes. Eigentümerrelevante Anliegen seien zwar mir Erfolg im Parlament eingebracht worden, leider sei es aber nicht gelungen, bei Neueinzonungen den Satz der Mehrwertabgabe auf 20 % zu beschränken. Gastreferent war Beat Kappeler, Publizist und Kolumnist der «NZZ am Sonntag». Je höher die Regulierungsdichte, desto korrupter die Regime. Kappeler verwies auf die aktuelle Situation in Venezuela, wo mittels Korruption versucht werde, erdrückenden Regulierungen zu entfliehen.

Grossrat Andreas Senn, HEV Baden/Brugg/Zurzach; Lukas Keller, HEV Baden/Brugg/Zurzach, und Herbert Scholl, Grossrat (v.l.n.r.).

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Markt ist überlegen Der Wettbewerb sei üblicherweise effizienter und gerechter als gelenkte Märkte, mit denen die Politik «Gerechtigkeit» herzustellen versuche. Märkte seien moralisch, denn sie bauten auf dem Andienen des Gegenübers aus, setzten also Empathie voraus. Markt-


AKTUELL

Markus Dieth, Grossrat, und Esther Egger, HEV Schweiz.

Christine Egerszegi, HEV Baden/Brugg/Zurzach, und Marco Hardmeier.

Marlise Spörri, Grossrätin, und Hansjörg Knecht.

teilnehmer würden repetitiv auftreten, deshalb seien Reputation, Vertrauen und Zuverlässigkeit zentral. Märkte beruhten ferner auf Gewaltfreiheit. Sie bedingten Grundrechte wie Eigentumsfreiheit, Meinungsfreiheit und die Einklagbarkeit von Verträgen. Regulierungen bremsten insbesondere kleine Leute, denn die Grossen hätten Advokaten, sagte Kappeler. Zwar gebe es durchaus Marktversagen, etwa wenn externe Kosten nicht internalisiert würden, beispielsweise beim Umweltschutz. Sonst aber seien politische Marktinterventionen meistens inopportun. Kappeler stellt ein Übermass an Regulierung fest. Dies geschehe verwaltungsintern, aufgeblasen durch Vernehmlassungsverfahren, mit denen der Kreis der Regulierer üblicherweise ausgedehnt werde. Schikanös seien üblicherweise nicht die Gesetze, sondern aus Gesetzen abgeleitete Verordnungen. Kappeler geisselte auch die Tätigkeit verwaltungsexterner Regulierer wie die Finanzaufsichtbehörde Finma. Ihnen seien Tausende von Firmen unterworfen. Durch solche Regulierer würden Märkte umgestaltet, manchmal ausgehebelt und Verfahren verteuert. Regulierer verfassten Kreisschreiben, Wegleitungen, Merkblätter, die manchmal sogar von Gerichten angewendet würden.

gemacht werde, sun-set-laws, also die Befristung von Gesetzen bzw. die Streichung von alten Gesetzen, wenn neue geschaffen würden. Zudem sollten Regierungen nicht nur ihre eigenen Personalkosten in neuen Gesetzen dokumentieren, sondern auch die Summe aller Personalkosten bei den von den Regulierungen betroffenen Bürgern und Firmen. Dies helfe, den volkswirtschaftlichen Aufwand von

Regulierungen transparent zu machen und eine echte öffentliche Debatte zu entfachen.

Gesetze befristen Um den Regulierungsdschungel zu lichten, empfiehlt Kappeler einige Massnahmen wie die Einschränkung von Rekursmöglichkeiten, Haftungsbeschränkungen von Staat und Verwaltung, um die Detailflut beim Regulieren einzudämmen, ferner den Verzicht von Gebühren, wenn öffentliches Recht geltend

In seinem neuen Buch «Staatsgeheimnisse – was wir über unseren Staat wirklich wissen sollten», herausgegeben im Verlag Neue Zürcher Zeitung, führt Kappeler weitere Marktwidrigkeiten an, sowohl in der Schweiz als auch in Ländern der EU.

Karl Kaufmann, Präsident HEV Freiamt; Kurt Fischer, Irma Rey, Alois Steigmeier, Erwin Berger, HEV Freiamt; Regula Senn, HEV Fricktal, und Hansruedi Hubmann, HEV Freiamt (v.l.n.r.).

Peter Courvoisier, Brigitta Schwab, Sonja Rueff, HEV Aargau, Marianne Klöti, HEV Baden/Brugg/Zurzach, Carmen Zelzer und Rita Suter, HEV Aargau (v.l.n.r.).

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AKTUELL

Markt wert von Liegenschaften Gute Lage und Energieef fizienz zahlen sich aus Beim Erwerb von selbst bewohnten Liegenschaften ist unter anderem auch die Frage nach dem Wiederverkaufswert wichtig. Für die Beantwortung ist eine vertiefte und umfassende Analyse der Immobilie notwendig.

Zuzana Havlin

lic. iur. Leiterin Immobilienvermittlungen stv. Geschäftsführerin HEV Aargau

Eine seriöse Einschätzung des Wiederverkaufswertes einer Liegenschaft lässt sich nur nach einer gründlichen Besichtigung durch eine Fachperson vornehmen. Diese beurteilt die Bausubstanz, den Zustand und den Erneuerungsbedarf, den Grundriss, den Ausbaustandard, die technische Ausstattung, die Lage und die Umgebung sowie die Verkäuflichkeit. Aufgrund all dieser Teilaspekte

wird der Marktwert mit einer Genauigkeit von +/– 10   % eruiert.

auch bei guter Bausubstanz mit relativ grossen Preisabschlägen rechnen.

Grundsätzlich sind neue oder kürzlich sanierte Immobilien hochwertiger als solche, die seit mehreren Jahrzehnten nicht erneuert wurden. Für Liegenschaften mit einem zeitgemässen Grundriss wird bei gleicher Netto-Wohnfläche in der Regel mehr bezahlt. Sehr viel Wert haben für Käufer moderne technische Errungenschaften wie kontrollierte Lüftung oder Multimedia-Anschlüsse in jedem Zimmer. Neue Liegenschaften sind daher grundsätzlich einfacher zu verkaufen als ältere.

Für Liegenschaften mit niedrigen Nebenkosten sind die Käufer bereit, etwas tiefer in die Tasche zu greifen. Aus diesem Grund wird viel Wert auf eine zeitgemässe Dämmung der Gebäudehülle und eine moderne, energieeffiziente Heizungsanlage gelegt.

Lage Die Nähe zur Infrastruktur wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, kulturellen Angeboten, ärztlicher Versorgung, öffentlichen Verkehrsmitteln und Autobahnanschlüssen wird ebenfalls geschätzt. Objekte, die sich in abgelegenen Gegenden befinden, müssen deshalb in der heutigen Marktsituation

Versicherungswert Wenig über den Marktwert sagt der Gebäudeversicherungswert aus. Dieser gibt – verkürzt dargestellt – lediglich an, wie teuer ein Wiederaufbau des heutigen Gebäudes nach einer totalen Zerstörung wäre. Liebhaberobjekte Wie oben dargelegt, ist beim Verkauf von Neubauten eher mit guten Preisen zu rechnen. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Haus derart ausgefallen ist, dass es zu den sogenannten Liebhaberobjekten gezählt werden muss. Neubauten mit einem allzu individu-

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AKTUELL

ellen, ungewöhnlichen oder unpraktischen Grundriss und/oder Design können meist nur mit gewichtigen Preisabstrichen veräussert werden, und es ist mit langen Verkaufszeiten zu rechnen. Selten sind Liebhaber auf dem Markt zu finden, die genau solche Objekte suchen.

Investitionskosten Manche Eigentümer sind der Ansicht, dass sie ihr Eigenheim für einen Preis wiederverkaufen können, der sich aus den Erwerbs- bzw. Erstellungskosten und denjenigen K ­ osten zusammensetzt, die nachträglich in die Liegenschaft investiert wurden. Leider ist dies jedoch in der Praxis oft nicht der Fall. Befindet sich zum Beispiel eine hochwertige Baute an einer wenig begehrten Lage, wird der Verkaufspreis wahrscheinlich deutlich tiefer ausfallen als die Summe der Erwerbs- und Investitionskosten. Ist ein Objekt für die Mehrheit der Bevölkerung zu gross, muss ebenfalls mit einem Verkaufs­

erlös gerechnet werden, der unter der Summe der Investitionskosten liegt. Luxuriöse Ausstattung wie Whirlpool, Wellnessoase, Teppanyaki, ein besonders edler und dadurch überdurchschnittlich teurer Bodenbelag oder die viel zitierten Mischbatterien aus Gold wird in der Regel vom Markt nicht zurückbezahlt. Investitionen in Luxus tätigen Eigentümer meist à fonds perdu.

Kunst am Bau Gleich verhält es sich mit in den Bau integrierten Kunstwerken oder mit besonders aufwendigem oder individuellem Gartenbau. Zu solchen Ausstattungsgütern zählen zum Beispiel in die Fassade integrierte Statuen, Fischteiche oder Wasserfälle im Garten. Bei einigen Käufern wirken sich diese baulichen Massnahmen sogar negativ auf den Preis aus. Sie wollen sich nicht um den Gartenteich kümmern, die Statue

und der Wasserfall entsprechen nicht ihrem Geschmack. Der Rückbau dieser Elemente ist mit Kosten verbunden, was sich negativ auf den Kaufpreis der Immobilie auswirkt. Auch die meisten lediglich der Bequemlichkeit dienenden baulichen Massnahmen oder Ausstattungselemente, wie zum Beispiel ein dritter Backofen oder ein besonders grosser Kühlschrank, wirken sich nur bedingt preissteigernd aus.

Fazit Am einfachsten sind neue und moderne Objekte zu guten Preisen zu verkaufen, die den Geschmack der Mehrheit treffen, zeitgemäss, aber nicht luxuriös ausgestattet sind und sich an einer zentralen Lage befinden. Immobilien kaufen und verkaufen: HEV Aargau, Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer, SMK, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tel. 056 200 50 60, www. hev-aargau.ch, verkauf@hev-aargau.ch

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AKTUELL

Geothermie – eine mögliche Alternative Nachdenken bei Refuna über die postnukleare Ära (mm) Es war der Verein Geothermische Kraftwerke Aargau (VGKA), der eingeladen hatte zu einer Besichtigung des Ortes, wo Wärme aus dem Kernkraftwerk Beznau (KKB) ausgekoppelt wird für das Fernheizsystem Refuna. Refuna steht für Regionale Fernwärme Unteres Aaretal. Gemäss Matthias Jauslin, Präsident VGKA, ist es auf den ersten Blick vielleicht etwas überraschend, dass der VGKA auf dem Gelände des Kernkraftwerks Beznau eine Veranstaltung organisiert. Doch bei näherem Hinsehen gibt es durchaus einen Grund, denn wie Kurt Hostettler, Geschäftsleiter Refuna AG, sagte, neigt sich die Lebensdauer des Kernkraftwerks ihrem Ende zu. Es muss also über ein Nachfolgesystem nachgedacht werden. Der Block Beznau 1 (Leistung 365 MW) wurde 1969 als erstes Atomkraftwerk der Schweiz in Betrieb genommen. Spätestens 2030 muss die Anlage vom Netz, frühestens aber bereits Ende 2017, dann nämlich, wenn die Atomausstiegsinitiative der Grünen, die bald zur Abstimmung gelangt, vom Schweizer Stimmvolk angenommen würde.

Vorreiter beim Klimaschutz Seit 30 Jahren liefert Refuna von der Strom­ erzeugung ausgekoppelte Wärme des KKW Beznau. 11 Gemeinden mit 15  000 Bewohnern empfangen die Raumwärme. Dies im

Gebiet zwischen Leuggern und Klingnau im Norden sowie Riniken und Turgi (ABB) im Süden. Refuna bzw. das KKW Beznau leisten einen beträchtlichen Beitrag zur Reduktion des CO2-Ausstosses in der Region. Wäre im Zeitraum der Betriebsdauer von Refuna nicht mit Wärme aus dem Kernkraftwerk, sondern mit Heizöl geheizt worden, hätte rund 480  000  000  l Heizöl verbrannt werden müssen. Dies entspreche rund 1 Mio. t CO2, sagte Hostettler. Die Refuna-Anschlussleistung verteilt sich auf 75  % Einfamilienhäuser, 15  % Mehrfamilienhäuser sowie 10  % Gewerbe, Industrie (ABB Turgi) und öffentliche Bauten (Paul-Scherrer-Institut). Refuna darf durchaus als Pio­ nier im Bereich Klimaschutz bezeichnet werden. Nun müssen kurz-, mittel- und langfristige Alternativen zum bisherigen Wärmebezug ins Auge gefasst werden. Wegen Betriebsunterbruch musste ab 2015 erstmals der Notfallplan für die ausbleibende Wärme aus dem KKB umgesetzt werden. In die Lücke sprangen ölbefeuerte Reserveheizwerke an vier Standorten. Wie Kurt Hostettler sagte, entsprechen die 170  000 MWh Wärme pro Jahr aus dem KKB der Energie von 17 Mio. l Heizöl, angeliefert mit 850 Lastwagenladungen oder 34  000   t Holzpellets, an-

geliefert mit 1700 Lastwagenladungen oder 240  000 Schüttkubikmeter Holzschnitzel aus 6000 Ladungen.

«Im Blindflug» Als langfristige Alternative geprüft würde auch die Geothermie. Doch die Kundschaft erwarte bereits heute erprobte Technolo­gien. Die durch geothermische Probebohrungen in Basel und St. Gallen hervorgerufenen Erdstösse sorgen für Skepsis in der Region – bei den Kernkraftwerkbetreibern und den Verantwortlichen des Paul-Scherrer-Instituts. Ebenso fürchteten die Thermalbäder Bad Schinznach und Bad Zurzach Wärmeverluste, obwohl Experten der Meinung sind, Ängste dieser Art seien unbegründet, sagte Hostettler. Die Tiefen im Gebiet des unteren Aaretals mit ihrem Permokarbontrog seien noch wenig erforscht. Man wisse nicht genau, wo die Grenzen zum tiefer gelegenen kristallinen Untergrund (Granit) lägen, das Wissen um mögliche, genügend ergiebige Heisswasserströme gering. «Man befindet sich im Blindflug», sagte Hostettler. Aber wenn die Atomausstiegsinitiative verworfen wird, bleibt ja noch etwas Zeit, die Option Geothermie näher zu prüfen.

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AKTUELL

Ein zu er wartender Strauss neuer Abgaben Delegiertenversammlung des Branchenverbandes Swissoil (mm) Stephan Attiger, Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, verwies in seiner Grussadresse zur diesjährigen Delegiertenversammlung Swissoil am Paul-Scherrer-Institut in Villigen auf die Bedeutung des Kantons Aargau bei der Produktion, Verteilung und Speicherung von Energie. Im Kanton Aargau seien bedeutende Energie-Akteure wie Axpo oder ABB gegründet worden. Mit seinen Laufkraftwerken gehöre der Kanton Aargau zu den bedeutendsten Erzeugern von Strom mittels Wasserkraft in der Schweiz. Der Energiestrategie des Bundes füge der Kanton Aargau eine eigene Energiestrategie an. Für ihn als Energiedirektor bilde die Versorgungssicherheit einen zentralen Bestandteil einer Energiestrategie. Ihr werde in Bundesbern zu wenig Rechnung getragen. Attiger vermag der Energiewende

in Deutschland nicht allzu viel abzugewinnen. Diese habe der Kohlekraft neuen Aufschwung verliehen, sie bedränge die Wasserkraft und der CO2-Ausstoss steige weiter an.

Tief in die Tasche greifen SVP-Nationalrat Albert Rösti, seit 2015 Präsident von Swissoil, kritisierte die künstliche Verteuerung der Energie aus fossilen Brennstoffen. Mit weiteren Abgabenerhöhungen handle sich die Schweizer Wirtschaft Wettbewerbsnachteile ein. Rösti stellte Widerstand gegen die erste Etappe der Energiestrategie 2050 in Aussicht, ebenso gegen das Klima- und Energielenkungssystem (KELS), die zweite Etappe der Energiestrategie 2050 sowie gegen das zu erwartende neue CO2-Gesetz. Die Energiestrategie des Bundes sei falsch, weil der anvisierte Aus-

stieg aus der Kernenergie dem Klima nicht förderlich sie. Das in die Vernehmlassung geschickte Klima- und Energielenkungssystem, KELS, sehe eine Anpassung der Bundesverfassung vor. Dies könnte heissen, dass Lenkungsabgaben auf nicht erneuerbare Energiequellen in unbeschränkter Höhe erhoben werden könnten. Der Bundesrat schlage in einem ersten Schritt Abgaben folgender Höhe vor: 89 Rappen pro Liter Heizöl, 26 Rappen pro Liter Benzin und 5,4 Rappen pro kWh Strom. Würden diese Abgaben auf eine vierköpfige Familie abgewälzt, die 20   000 km pro Jahr Auto fahre und ihr Haus mit Öl beheize (3000 l Jahresverbrauch), würden für diese Familie 4000 Fr. Abgaben anfallen, sagte Rösti. Es verstehe sich von selbst, dass Swissoil sich mit Vehemenz gegen solche Absichten ausspreche.

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AKTUELL

Spülung nicht immer erforderlich Reinigung und Lebensdauer von Fussbodenheizungen

Sonja Schwarz

dipl. Architektin ETH Leiterin Bauberatung HEV Aargau

Bodenheizungen geben häufig Anlass zu Diskussionen in der Bauberatung. Die folgenden Fragen wurden kürzlich gestellt: Ich wohne in einem 25-jährigen Einfamilienhaus und man hat mir empfohlen, die Bodenheizung zu spülen. Ist das wirklich notwendig? Was ist denn die zu erwartende Lebensdauer von Fussbodenheizungen? Wie unterhalte ich meine Fussbodenheizung richtig? Was empfehlen Sie mir? Dazu Folgendes:

Reaktion mit Sauerstoff Viele Leitungsrohre von älteren Fussbo-

denheizungen (bis 1985) sind aus Kunststoff. Grund für ihre Alterung ist der Versprödungsprozess. Der Kunststoff oxidiert durch Sauerstoff aus der Luft oder aus dem Heizungswasser und wird dadurch spröd. Kunststoffrohre verspröden normalerweise erst nach Jahrzenten. Die hauptsächliche Versprödung findet an den Rohraussenseiten, nicht wie häufig angenommen an den Innenseiten, statt. Folglich lässt sich eine Versprödung nicht durch eine Innenbeschichtung der Rohre aufhalten. Neuere Rohre sind mehrschichtig aufgebaut, mit einer luftdichten Folie, welche das Rohr vor dem Sauerstoff schützt, der von aussen kommt. Untersuchungen der EMPA haben ergeben, dass bei heutigen Kunststoff- und Mehrschichtrohren sehr selten eine Versprödung festgestellt werden kann.

Lebenserwartung Es besteht jedoch kein Grund zur Panik, denn auch Hersteller für ältere Rohre geben eine Lebenserwartung von bis zu 50 Jahren an. Bedingung dafür ist ein optimaler Betrieb. Das heisst in erster Linie tiefe Vorlauftemperaturen. Je höher die Temperatur des Heizungswassers, desto schneller verspröden die Rohre. Die RGT-Regel (Reaktionsgeschwin-

digkeit-Temperatur-Regel) besagt, dass sich die Geschwindigkeit einer chemischen Re­aktion pro 10 Grad mindestens verdoppelt. Hohe Vorlauftemperaturen belasten somit die Heizungsrohre und verringern ihre Lebensdauer. Je besser ein Haus gedämmt ist, desto weniger Heizwärme braucht es – und desto niedriger kann die Vorlauftemperatur der Heizung gewählt werden. Eine energetische Sanierung eines Gebäudes schont also auch die Bodenheizung. Fazit: Die meisten Heizungsrohre einer korrekt dimensionerten und montierten Fussbodenheizung halten wohl bis zu 50 Jahren.

Lebensverlängernde Massnahmen Verschlammung ist ein weiteres Problem älterer Fussbodenheizungen. Weil sie sauerstoffdurchlässig sind, rosten allmählich die eisenhaltigen Komponenten der Heizung und es bildet sich Schlamm in Form von E ­ isenoxid (Rost). Verschlammte Heizungsrohre haben einen kleineren Querschnitt und dadurch eine verminderte Heizleistung. Als Folge davon muss die Heizung hochgedreht werden, um genügend Heizleistung zu erzeugen. Dies wiederum beschleunigt den Versprödungsprozess der Rohre. Deshalb wird empfohlen, ältere Bo-

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denheizungen gelegentlich schonend reinigen zu lassen. Die Lebensdauer kann mit einer regelmässigen Wartung erhöht werden. Im Zweifelsfall kann der Zustand der Rohre durch eine Materialanalyse bei der EMPA bestimmt werden. Alte Heizungsrohre sind also keine tickenden Zeitbomben. Der Versprödungsprozess geht langsam vor sich. Wenn jedoch eine Versprödung bereits zu Leckagen führt, hilft nur noch ein Austausch oder die Stillegung der Rohre.

Gründe für eine Spülung Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass wenn eine Bodenheizung keine Probleme macht oder keine kalten Kreise hat, es nicht zwingend notwendig ist, die Bodenheizung zu spülen. Bei älteren Bodenheizungen, ist es jedoch empfehlenswert, die Heizung periodisch fachmännisch überprüfen und reinigen zu lassen. Eine Leitungsspülung empfiehlt sich, wenn neue Anlageteile eingebaut werden oder das Heizungssystem erweitert wird. Der Hauptgrund für eine Spülung liegt jedoch im Verstopfen einzelner oder aller Heizkreise, was vom Nutzer aufgrund von kalten Zonen bemerkt wird. Eine Verstopfung entsteht durch die Verengung des Rohrquerschnitts. Es treten zwei Arten von Ablagerungen auf: Schlamm und harte Partikel (Magnetit und Kalkablagerungen). Schlamm kann durch Spülen mit Wasser oder einem Luft-Wasser-Gemisch beseitigt werden. Diese Spülung sollte fachmännisch durch einen Heizungsinstallateur durchgeführt und mit einem Druckmanometer überwacht werden. Magnetit- und Kalkablagerungen (harte Partikel) und Totalverschlüsse des Heizungssystems können durch spezialisierte Firmen behoben werden. Diese reinigen die Rohre und entfernen Verkrustungen auf verschiedene Arten: durch den Einsatz

von Festkörpern oder chemischen Komponenten. Ebenfalls sind der Ersatz der bestehenden Fussbodenheizungsverteiler und die Funktionstüchtigkeit der Einzelraumregulierung zu prüfen. Bei Aluminium-Kunststoff-Verbundrohren (Mehrschichtrohre), die circa ab dem Jahr 1990 eingebaut wurden, besteht kaum Anlass für eine Spülung oder Reinigung des Fussbodenheizungssystems. Denn die Kunststoff- oder Mehrschichtrohre sind praktisch korrosionsfest. Bei diesen Anlagen liegen die Gründe für zu geringe Heizleistung oft bei folgenden Punkten:

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RECHT

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In Ausnahmefällen möglich Wohnungskündigung während der Sperr frist Vermieter mit dem Mieter einen Vergleich geschlossen oder sich sonstwie geeinigt hat, ausgesprochen wird.

Monika Gehrig-Meier

lic. iur. Rechtsberaterin HEV Aargau

Frage: Vor Kurzem hatte mein Mieter ein Schlichtungsverfahren eingeleitet. Den Streitpunkt konnten wir vor der Schlichtungsbehörde mit einem Vergleich erledigen. Da das Verhältnis mit dem Mieter jedoch weiterhin schlecht ist, möchte ich ihm wegen Eigenbedarf kündigen. Ist dies möglich? Antwort: Hierzu ist Art.  271a Abs.  1 lit. e OR zu beachten. Nach dieser Bestimmung ist eine Kündigung anfechtbar, wenn sie von der Vermieterschaft vor Ablauf von drei Jahren nach Abschluss eines mit dem Mietverhältnis zusammenhängenden Schlichtungs- oder Gerichtsverfahrens, in dem der

Während dieser 3-jährigen Frist, der sog. Sperrfrist, kann der Mieter jede vom Vermieter ausgesprochene Kündigung anfechten und muss keinen Zusammenhang zwischen dem abgeschlossenen Verfahren und der Kündigung beweisen. Vielmehr gilt während dieser Sperrfrist eine unwiderlegbare gesetzliche Vermutung, dass die Kündigung missbräuchlich ist und somit von der Schlichtungsbehörde grundsätzlich aufgehoben werden muss.

Konkrete Gründe Das Gesetz nennt in Art.  271a Abs.  3 OR jedoch sechs Ausnahmefälle, bei deren Vorliegen die Missbrauchsvermutung umgestossen werden kann. Der Vermieter kann somit trotz Vorliegen einer Sperrfrist kündigen, wenn er nachweisen kann, dass er für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte einen dringenden Eigenbedarf hat; dass der Mieter in Zahlungsrückstand geraten ist; dass der Mieter seine Pflicht zur Sorgfalt oder Rücksichtnahme schwer verletzt hat; dass die Sache veräussert worden ist; dass wichtige Gründe vorliegen oder dass der Mieter in Konkurs gefallen ist. Bei Vorlie-

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gen und insbesondere Nachweis eines dieser abschliessend aufgezählten Ausnahmefälle kann der Vermieter also trotz Sperrfrist gültig eine Kündigung aussprechen. Vorliegend ist der Ausnahmetatbestand des dringenden Eigenbedarfs näher zu betrachten. Zunächst ist daran zu erinnern, dass der dringende Eigenbedarf nur für den kündigenden Vermieter selber oder seine Familie geltend gemacht werden kann. Eine Kündigung, weil z. B. der Freund der Tochter eine Wohnung sucht, kann die gesetzliche Missbrauchsvermutung der Kündigung während der Sperrfrist nicht gültig umstossen. Will der Vermieter die Wohnung jedoch beispielsweise seiner Tochter übergeben, so muss er die Dringlichkeit seines/ihres Eigenbedarfs nachweisen. Der Eigenbedarf muss ernsthaft, konkret und aktuell sein. Wichtig ist, dass beim Entscheid betreffend Vorliegen des dringenden Eigenbedarfs alle erheblichen Umstände des Einzelfalls zu würdigen sind. Kann die Dringlichkeit des Eigenbedarfs nachgewiesen werden, so ist eine Kündigung trotz Sperrfrist möglich. Die Rechtsberatenden des HEV Aargau beantworten telefonische Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 50

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RECHT

Untermiete – im Grundsatz erlaubt nen Auslandsaufenthalt definitiv aufgeben, wenn er genau weiss, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass er bei seiner Rückkehr wieder eine ähnliche Wohnung zu einem ähnlichen Preis finden wird?

Barbara Hildbrand-Ineichen

lic.iur., Rechtsanwältin Siegrist Ries & Partner, Aarau

Bei Mietern ist es beliebt und wird immer beliebter, die Wohnung unterzuvermieten; insbesondere bei einem vorübergehenden Wegzug – zum Beispiel für einen Auslandsaufenthalt. Wer will schon eine gut gelegene, schöne und allenfalls auch noch vergleichsweise günstige Wohnung für ei-

Mietrechts gehört, was bedeutet, dass es nicht zulässig ist, dem Mieter die Untermiete im Mietvertrag zu verbieten.

Unter welchen Voraussetzungen muss sich der Vermieter aber eine Untermiete gefallen lassen? Und was gibt es dabei sonst noch zu beachten?

Gründe für Verweigerung Wann darf der Vermieter die Zustimmung zur Untermiete verweigern? Ausschliesslich aus den folgenden Gründen kann der Vermieter die Zustimmung verweigern (Art.  262 Abs.  2 OR):

Der Grundsatz im schweizerischen Mietrecht ist klar: Der Mieter darf seine Wohnung ganz oder teilweise untervermieten; zwar nur mit Zustimmung des Vermieters, aber der Vermieter darf diese Zustimmung nur unter ganz bestimmten Bedingungen verweigern. Zu beachten ist überdies, dass dieser Grundsatz zu den sogenannten zwingenden Bestimmungen des schweizerischen

• Wenn sich der Mieter weigert, ihm die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben. Der Mieter muss dem Vermieter alle wesentlichen Bedingungen des Untermietvertrags bekanntgeben; insbesondere die Höhe des Untermietzinses, die Vertragsdauer, die Anzahl der Benutzer, den Zweck, zu welchem der Untermieter das Objekt verwenden wird, usw.

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RECHT

• Wenn die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich sind. Mit diesem Verweigerungsgrund soll insbesondere verhindert werden, dass der Mieter aus der Untervermietung einen übermässigen Gewinn erzielt. Hellhörig werden sollte der Vermieter vor allem dann, wenn sein Mieter für die Wohnung mehr Mietzins verlangt, als er selber bezahlt. Allerdings ist es zulässig, dass der Hauptmieter aufgrund eigener Investitionen und Auslagen (z. B. für Strom, Internetanschluss, Gebühren, evtl. Mobiliar) einen etwas höheren Untermietzins verlangt. Das Bundesgericht hat dazu aber immerhin ausdrücklich festgehalten, dass eine Differenz von 30  % zwischen dem Haupt- und dem Untermietzins offensichtlich missbräuchlich ist (BGE 119 II 353). • Wenn dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen. Zum Beispiel kann der Vermieter seine Zustimmung verweigern, wenn durch die Untermiete der Verwendungszweck des Miet­ objekts erheblich geändert wird; etwa wenn der Untermieter im ursprünglich zu Wohnzwecken vermieteten Objekt plötzlich ein Gewerbe betreiben will. Zur Verweigerung der Zustimmung berechtigt ist der Vermieter zum Beispiel auch, wenn im Hauptmietvertrag ausdrücklich eine – der Grösse der Wohnung angepasste – maximale Personenzahl für deren Belegung vereinbart worden ist und diese Personenzahl durch die Untervermietung überschritten wird. Bei einem Geschäftsraum darf die Zustimmung zum Beispiel verweigert werden, wenn der Vermieter oder andere Mieter durch den neuen Untermieter plötzlich konkurrenziert werden. • Wenn der Hauptmieter gar nicht beabsichtigt, die Mietsache wieder einmal selber zu nutzen. Dieser Verweigerungsgrund steht so nicht explizit im Gesetz, hat sich aber in der Rechtsprechung entwickelt und bedeutet Folgendes: Gibt der Hauptmieter zu, dass er gar nicht beabsichtigt, jemals wieder in die Wohnung

zurückzukehren, so liegt eine unzulässige Weitervermietung vor; der Vermieter darf die Zustimmung verweigern. Das Bundesgericht hat sogar festgehalten, dass eine nach Aussage des Hauptmieters bloss vage Möglichkeit, die Mietsache allenfalls wieder einmal selber zu nutzen, den Vermieter zur Verweigerung der Zustimmung berechtigt (BGE 138 III 59). Wenn – und nur dann – einer dieser vier Gründe vorliegt, darf der Vermieter die Zustimmung zur Untermiete verweigern. In allen anderen Fällen bleibt ihm hingegen nichts anderes übrig, als die Zustimmung zu erteilen. Weigert sich der Vermieter dennoch, kann der Mieter die zuständige Schlichtungsbehörde anrufen.

Was, wenn die Zustimmung fehlt? Was gilt, wenn die Zustimmung des Vermieters fehlt? Vorab ist wichtig zu wissen, dass der Untermietvertrag – also derjenige zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter – auch ohne Zustimmung des Vermieters gültig zustande kommt; also auch dann, wenn die Zustimmung des Vermieters fehlt, weil sie fälschlicherweise vom Hauptmieter gar nie eingeholt worden ist – ja sogar dann, wenn der Vermieter die Zustimmung explizit verweigert hat. In diesem Fall kann der Untermieter gegen den Hauptmieter vorgehen und Schadenersatz verlangen, wenn ihm ein Schaden entsteht. Für den Hauptmieter lohnt es sich also, die Zustimmung des Vermieters einzuholen, bevor er den Vertrag mit dem Untermieter abschliesst. Wenn der Mieter das Mietobjekt ohne Zustimmung des Vermieters untervermietet, kann aus Vermietersicht ein Kündigungsgrund vorliegen. Für den Vermieter lohnt es sich aber in jedem Fall, im Voraus sauber abzuklären, wie bei einer solchen Kündigung vorzugehen ist. Es gibt diverse Stolpersteine und er wird insbesondere dann nicht erfolgreich sein, wenn er keinen der obgenannten Gründe zur Verweigerung seiner Zustimmung geltend machen – und auch beweisen! – kann.

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Rose – Königin der Blumen J e a n n i n e S t i e r l i , HEV Aargau

Rosen spielen auch bei der Herstellung von Parfüm seit jeher eine wichtige Rolle. Rosenöl gilt als einer der Hauptbestandteile der edelsten Düfte und ist sehr kostbar. Das Wissen um die Herstellung von Parfüm aus Rosen gelangte von Persien über Indien, Nordafrika, Griechenland und Rom nach Frankreich. Im provenzalischen Grasse, dem Zentrum der Parfümherstellung, wurden speziell für das Königshaus und den Adel die verschiedenen Arten der Extraktion ätherischer Öle kultiviert. Heute werden auch in der Türkei, in Marokko und Frankreich Rosen für die Herstellung von Parfüm gezogen. Selbstverständlich dürfen Rosen in Gärten, Vorgärten, auf Balkonen, Parkanlagen und Beeten nicht fehlen. Für Rosensorten, die unter normalen Standortbedingungen eine gute bis sehr gute Blattgesundheit aufweisen, muss keine Chemie eingesetzt werden. Dagegen gibt es Rosen, die sehr empfindlich sind und von verschiedenen Erkrankungen befallen werden können, zum Beispiel vom Rosenrost (Pilzkrankheit), Sternrusstau oder Rosenmehltau.

Fotos: Jeannine Stierli

Jetzt ist die Jahreszeit für die Königin der Blumen, die Rose. Schon in der griechischen Antike wurde sie als Königin der Blumen bezeichnet. Die Rose berührt seit Jahrhunderten mit ihrer Schönheit das Herz der Menschen und verführt mit ihrem Duft die Sinne. Sie hat so manchen Lyriker, Dichter und Künstler wie Goethe und Heine mit ihrer Ausstrahlung und Schönheit inspiriert.

Die Rose (Rosa) gehört zur Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Die Gattung Rose umfasst zwischen 100 und 250 verschiedene Arten. Seit über 2000 Jahren werden sie als Zierpflanzen gezüchtet. Aus gärtnerischer Sicht wird zwischen Wildrosen und Kulturrosen unterschieden. Die Vielfalt ist riesig, es gibt Duft- und Edelrosen, Beetrosen, Strauchrosen, Wildrosen, boden- und flächendeckende Rosen, Miniaturrosen und Stammrosen. Die Rose hat eine eigene Wissenschaft, die als Rhodologie bezeichnet wird.

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SEKTIONEN

Freiamt

Eigentum – Grundpfeiler des Rechtsstaats Generalversammlung des Hauseigentümer verbandes Freiamt Dank rekordtiefen Hypothekarzinsen sei die Nachfrage nach Wohneigentum weiterhin intakt.

Neue Abgaben und Vorschriften Doch Eigentum wecke auch staatliche Begehrlichkeiten, so neue Abgaben, Steuern, aber auch Vorschriften, gegen die sich der Verband zur Wehr setze. Angriffe aufs Eigentum finden auch in Bereichen statt, in denen sie nicht unbedingt zu erwarten sind: bei der Asylgesetzrevision. Zwar werde mit dem neuen Gesetz das Asylwesen grundsätzlich beschleunigt und effi­zienter gemacht. Neu sei zur Unterbringung von Asylsuchenden aber ein Plangenehmigungsverfahren anstelle von Baubewilligungen vorgesehen, also unter Ausschaltung

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(mm) Sein Resümee zu seinem ersten Amtsjahr als Präsident des HEV Freiamt nutzte Karl Kaufmann an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Freiamt in Sins für einen Hinweis auf die Wohnattraktivität des Freiamts. Die Bezirke Bremgarten und Muri stünden bezüglich Wohnattraktivität im nationalen Vergleich ganz oben. Diese Anziehungskraft habe zu einem erheblichen Bevölkerungszuwachs geführt (bis zu 30  % und mehr in einzelnen Gemeinden in den letzten Jahren). Das sei aber auch mit neuen Herausforderungen verbunden, so mit dem Bau von zusätzlichen Bildungseinrichtungen, neuen Erschliessungen oder dem Wohnen im Alter.

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der kantonalen und kommunalen Ebene – und mit einem neuen Tatbestand für Enteignungen. Zur Unterbringung von Asylsuchenden können Eigentumsrechte ausgehebelt werden. Das stehe im Widerspruch zum Zweckartikel des Hauseigentümerverbandes. Dessen Statuten beinhalten den Erhalt und den Schutz des privaten Eigentums. Enteignung sei der massivste Eingriff ins Eigentum und dürfe nur mit äusserster Zurückhaltung angewandt werden. Das Eigentum sei ein Grundpfeiler des Rechtsstaates. Es werde in der Schweizerischen Bundesverfassung in Artikel 26 garantiert. Angriffe darauf könnten nicht im Sinne des HEV sein, sagte Kaufmann. Weitere Informationen: www.hev-freiamt.ch

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Fricktal MEHR WERT FÜR HAUSEIGENTÜMER

Gratis oder kostenpflichtig? Fragen und Ant worten zu Handwerkerof ferten lassen: Wird die Erstellung einer Offerte bei nicht erfolgter Auftragserteilung anschlies­ send in Rechnung gestellt, sorgt das auf der Kundenseite oft für lange Gesichter.

Roland Lenzin

Dipl. Techniker HF Architektur, BSA MAS Nachhaltiges Bauen, Hochschule Luzern Inhaber Erhard + Lenzin Architekten, Laufenburg Vorstandsmitglied HEV Fricktal

Handwerkerleistungen sind ihren Preis wert – und müssen kalkulierbar sein. Deshalb ist es sinnvoll, vorab Offerten verschiedener Anbieter einzuholen und zu vergleichen. Oft ist dabei unklar: Gilt die Erstellung der Offerte als verrechenbare Leistung? Ist ein koordinierender Fachmann, zum Beispiel ein Architekt, involviert, sind die Abläufe und Formalitäten meist klar geregelt. Anspruchsvoller ist es, wenn Sie als bauunerfahrene Privatperson eine Leistung offerieren

Erwartungen vorab klären In der Baubranche sind Offerten in der Regel kostenlos, wenn die Aufgabe klar gestellt und unkompliziert kalkulierbar ist. Anders liegt der Fall, wenn für die Erstellung der Offerte umfangreiche Abklärungen notwendig sind oder wenn die Unternehmung Ihnen dadurch Leistungen erbringt, die Sie nutzen können – unabhängig davon, ob der Auftrag erteilt wurde oder nicht. Zum Beispiel statische Abklärungen vor einer Dachaufstockung, Schadstoffanalysen vor einer Sanierung oder die Erstellung von Detailzeichnungen. Eine seriöse Unternehmung spricht den finanziellen Aufwand für solche Offerten offen an. Sollte das Thema ausgespart werden, rate ich Ihnen nachzufragen und transparente Bedingungen zu vereinbaren. Klarheit spart Zeit Damit die verschiedenen Offerten vergleichbar sind, sollten alle Mitbewerber identische Anfragen erhalten. Wir empfeh-

len, dafür bei einfachen Bauprojekten einen Unternehmer Ihres Vertrauens zu beauftragen, der einen fachmännischen Beschrieb erstellen kann. Sehen Sie diese Leistung als eine Vorabinvestition, die sich in jedem Fall lohnt.

Unnötigen Aufwand vermeiden Lassen Sie Ihre Arbeiten nicht durch wahllos viele Firmen offerieren. Wählen Sie sorgfältig die passenden Unternehmen aus – beispielsweise anhand von Referenzen oder Empfehlungen. Der Markt ist mit drei gezielten Offerten ausreichend abgefragt und Sie bewahren die restlichen Unternehmungen vor überflüssigem Leistungsaufwand. Das Thema dieser Ratgeberspalte wurde von einem Mitglied des HEV Fricktal angeregt. Lassen Sie uns wissen, welche Themen Sie sonst noch interessieren! Wir freuen uns auf Ihren Kontakt. HEV Fricktal 5070 Frick Tel. 0844 438 438 kontakt@hev-fricktal.ch www.hev-fricktal.ch

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 7/8-2016


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Fricktal MEHR WERT FÜR HAUSEIGENTÜMER

Unangebrachte Presseschelte Generalversammlung des Hauseigentümer verbandes Fricktal (mm) Bemerkungen zum Immobilienmarkt bildeten einen Teil des Jahresrückblicks von Regula Senn, Präsidentin HEV Fricktal, an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Fricktal in Eiken. Trotz leicht rückläufiger Bauinvestitionen dürfe die Bautätigkeit in der Schweiz weiterhin als rege bezeichnet werden. Die Anzahl neu erstellter Wohnungen belaufe sich ungebrochen auf mehr als 40   000 Einheiten pro Jahr. Hypothekarzinsen sind nach wir vor tief. Anfang Jahr betrug der schweizerische Durchschnitt für eine fünfjährige Festhypothek 1,25  %. Trotz tiefen Hypothekarzinsen seien die Preise für Wohneigentum durchschnittlich nur noch leicht oder gar nicht mehr angestiegen. Experten erwarteten auch im laufenden Jahr keine Preissteigerungen bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen.

Keine versteckten Steuern Regula Senn verwies auf hauseigentümerrelevante Abstimmungsvorlagen im laufenden Jahr. Sie stört sich an versteckten Steuern. So würden etwa bei den Gebühren für Grundbuchabgaben der grössere Anteil der

das führende fachgeschäft für teppiche parkett bodenbeläge

Abgabe der allgemeinen Kantonskasse zufliessen anstatt zur Deckung der Kosten für mit den Grundbuchvorgängen verbundenen Amtshandlungen. Versteckte Steuern der geschilderten Art seien abzuschaffen. Senn kam auch auf die Asylgesetzrevision zu sprechen. Wegen eines neuen Enteignungstatbestands gaben der HEV Schweiz und der HEV Aargau die Nein-Parole zu dieser Vorlage heraus. Ein Teil der Presse warf dem HEV vor, sich vor den Karren der SVP spannen zu lassen. Vereinzelte Stimmen hätten gar zum Austritt aus dem HEV aufgerufen. Das halte sie für unangebracht. Eine Prüfung habe ergeben, dass mit der Asylgesetzrevision gesetzliche Voraussetzungen zur Enteignung Privater vorliegen würden. Bisherige kommunale und kantonale Zuständigkeiten würden ausgehebelt. Als Präsidentin des HEV Fricktal betrachte sie es als Pflicht des HEV Schweiz, auf diese eigentumsrechtliche Relevanz hinzuweisen. Der Einsatz für den Erhalt und den Schutz des Privateigentums sei ein statutarischer Kernauftrag des HEV Schweiz. Dieser decke sich mit den Aufgaben des HEV Fricktal. Eine

breite Orientierung und Sensibilisierung durch den HEV halte sie für richtig, auch wenn es letztlich jedem einzelnen Stimmberechtigten überlassen sei, die Frage der theoretisch möglichen Enteignungen so zu gewichten, dass daraus ein Ja oder ein Nein zur Gesetzesrevision resultiere.

Mondkalender für den Holzschlag Mondholzverwendung war das Thema von Robert Pfenninger, Waldstatt Schreinerei und Zimmerei, Unteriberg SZ. Für die Güte von Nutzholz seien Fällzeitpunkt und anschliessende Trocknungsphasen entscheidend, sagte Pfenninger. Traditionell richte sich das Ernten des Nadel- und Laubholzes nach dem Mondkalender, abgestimmt mit überlieferten Regeln. Diese stammten vorwiegend aus dem Tirol, niedergeschrieben von einem Wagnermeister namens M ­ ichael Ober aus St. Johann. Diese Regeln zu Holzschlag und Holzqualität würden auch wissenschaftlich bestätigt, etwa durch den ETH-Professor Ernst Zürcher. Weitere Informationen: www.hev-fricktal.ch

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Lenzburg-Seetal

«Gier» kommt von «Re-gier-ung» Generalversammlung des HEV Lenzburg-Seetal (mm) Um Volksabstimmungen über Steuer­ erhöhungen zu umgehen, wählten Regierungen gerne einen für sie einfachen Weg: Sie verschafften sich Mehreinnahmen, indem sie auf dem Verordnungsweg Gebühren erhöhten. Gebühren erhielten so zunehmend einen fiskalischen Charakter – der allgemeinen Staatskasse würden zusätzliche Mittel zugeführt. Dagegen wehre sich der Hauseigentümerverband, sagte Hans Stoller, Präsident HEV Lenzburg-Seetal, an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Lenzburg-Seetal. Gebühren seien da, um Amtshandlungen zu bezahlen, nicht um zusätzliches verstecktes Steuersubstrat zu generieren.

Mehr Jobs in der Verwaltung Dies sei nicht nur bei den Grundbuchabgaben, über die am 5. Juni abgestimmt worden ist, der Fall, sondern als genereller Trend bei der Tätigkeit von Regierungen zu beobachten. Das gegnerische Argument, mit der Reduktion von Gebühren würde der Staat ausgeblutet, ist für Stoller unzulässig. Er zitierte den Publizisten und Ökonomen Beat Kappeler, der feststellt, dass in der Schweizer Wirtschaft kaum noch Arbeitsplätze geschaffen würden, nur die Zahl der Staatsangestellten wachse kontinuierlich. Der Staat dürfe nicht in Bereichen wie Bildung sparen, sondern dort, wo er unnötig Speck angesetzt habe, beispielsweise in der Energiefrage. In diesem Bereich sei ein steter Zuwachs an Bewilligungsbürokratie festzustellen, sagte Stoller weiter. Auch Ansgar Gmür, Direktor HEV Schweiz, schloss sich als Gastreferent den Fiskal-Betrachtungen von Hans Stoller an. Jede Verschuldungskrise in Europa habe Regierungen – der Begriff Regierung enthalte nicht umsonst das

Wort Gier (Re-gier-ung) – veranlasst, das Wohneigentum mit Kaskaden neuer Steuern zu überziehen. Auch in der Schweiz übten sich Fiskalisten in neuen Steuergelüsten, beispielsweise Wohnflächensteuern. Das sei eine Absicht, die zwar derzeit in der Schublade lagere, aber vielleicht eines Tages auf den Tisch gelegt werde, sagte Gmür.

Dicker und schwerer lesbar Im schriftlichen Teil seines Jahresberichts äusserte sich Hans Stoller auch zum Thema Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn   14). Die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren schlägt den Kantonen laufend neue energetische Vorschriften im Gebäudebereich vor. Bei den MuKEn handelt es sich um ein Gesamtpaket. Die Kantone müssen ihre Energiegesetze bis 2018 anpassen. Der HEV lehne die MuKEn   14 als Gesamtpaket ab, schreibt Stoller. Das Paket sieht unter anderem vor, dass beim Ersatz von Heizungen diese so auszurüsten sind, dass der Anteil an nicht erneuerbaren Energien 90  % des Bedarfs nicht überschreitet. Hauseigentümer können gezwungen werden, Solaranlagen auf ihrem Dach zu installieren. Nichts gegen erneuerbare Energien, im Gegenteil: der Hauseigentümerverband setze sich für erneuerbare Energien ein. Er informiere und sensibilisiere. Doch mit neuen Vorschriften, Kontrollen und Weisungen steige zwar der Papierverbrauch, Gesetzessammlungen würden dicker und schwerer lesbar, kurz, der Aufwand für alle Akteure steige, aber solches führe nicht zwingend zu Energieeinsparungen. Stoller stört sich insbesondere daran, dass mündige Bürgerinnen und Bürger zwar berechtig sind, über dieses und

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jenes abzustimmen, dass aber offensichtlich in Verwaltungen die Meinung vorherrscht, dass derselbe mündige Bürger in seinem persönlichen Verhalten nicht mündig und insbesondere nicht vernünftig ist. Daher bedürfe es, so heisst es weiter, der staatlichen Aufsicht in jedem Bereich, um den formell mündigen Bürger zu einem aus Sicht der Verwaltung richtigen Verhalten anzuleiten. Diese schleichende Entmündigung gelte es zu erkennen und ihr entgegenzuwirken. An der Generalversammlung wurde auch gewählt. Alle Mitglieder des Vorstands stellten sich für eine weitere Amtsperiode von drei Jahren zur Verfügung. Sie wurden einstimmig bestätigt: Hans Stoller, Präsident, ­Hardy Straub, Vizepräsident, Denise Gunkel, ­Werner Wacker und Stephan Weber.

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 7/8-2016


DRUCKSACHEN Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19/Tagblatthaus, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18; www.hev-aargau.ch; E-Mail: info@hev-aargau.ch Art.-Nr. Stück Artikel

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Mietvertragsabschluss/Mietobjekts-Abnahme/Übergabe; Hauswart; Unterhalt 20009   –––––– 10009   –––––– 10003   –––––– 10001   –––––– 10002   –––––– 10007   –––––– 10008   –––––– 10049   –––––– 10004   –––––– 10029   –––––– 10036   –––––– 10024   –––––– 30020   –––––– 10025   –––––– 10034   –––––– 10035   –––––– 10005   –––––– 10012   –––––– 10010   –––––– 10015   –––––– 10011   –––––– 10013   –––––– 10014   –––––– 10058   –––––– 10059   –––––– 20012   –––––– 20018   –––––– 10041   –––––– 30029   –––––– 30050   ––––––

Broschüre: Abschluss eines Mietvertrages (2014/V3) Anmeldeformular für Mietinteressenten (2012) Mietvertrag für Geschäftsräume (2015) Mietvertrag für Wohnungen (2015) Mietvertrag für Einfamilienhäuser (2013) Nachtragsformular für feste Mietdauer (mind. 5 J.), indexierter Mietzins (1996/V3) Nachtragsformular für feste Mietdauer (mind. 3 J.), gestaffelter Mietzins (1995/V1) Mietzinsreserve (2001/V1) Untermietvertrag (2001/V3) Hausordnung (2011/SHEV) Waschordnung (2009/SHEV) Bewilligung zur Haustierhaltung (2009/V1) Vereinbarung über Erneuerungen oder Änderungen am Mietobjekt durch den Mieter (2001/V1) Mietvertrag für Einstellräume (2001/V3) Mietvertrag für möblierte Zimmer (2013/ZHEV) Mietvertrag für Ferienwohnungen (2010/SHEV) Neu: Mietvertrag für Garagen, Einstell- und Abstellplätze (2016) Broschüre: Rückgabe der Mietsache: Was ist bei der Abnahme zu beachten? (2008/V1) Abnahme-/Übergabe-Protokoll (Garnitur 4fach, 4 Seiten) (2008/V3) Abnahme-/Übergabe-Protokoll Geschäftsräume (Garnitur 4fach, 2 Seiten) (2009/V2) Abnahme-/Übergabe-Protokoll (1 Zusatzblatt, Garnitur 4fach) (2009/V2) Neu: Lebensdauer von Wohnungseinrichtungen (2016/SHEV) Hauswartvertrag mit Pflichtenheft und Aufgaben (2014/ZHEV) Spesenabrechnung für Hauswarte (2004/V0) Rapport für Hauswarte (2004/V0) Neu: Merkblatt: Optimales Lüften in Deutsch (2016/EMPA/FFF) Hausschädlinge – Vorbeugung und Abwehr (164 Seiten) (2006/SHEV) Bauvertrag (Werkvertrag) (2009/SHEV) Praxisratgeber zum Hausbau: Vertragsklauseln – Baugarantien – Mängelrechte (2007/SHEV) Instandhalten, Erneuern, Umbauen (Beachtenswertes bei Bauverträgen) (37 Seiten) (2013/SHEV)

Mahn- und Kündigungswesen/Mietzinsveränderungen 20010   –––––– 10020   –––––– 10021   –––––– 10045   –––––– 10042   –––––– 10022   –––––– 10026   –––––– 10027   –––––– 10053   –––––– 10048   –––––– 10017   –––––– 20003   –––––– 10018   ––––––

Broschüre: Zahlungsrückstand des Mieters: prof. Mahn- und Kündigungswesen (2010/V3) Kündigungsformular Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht (Kanton Aargau) (2014) Vereinbarung für die vorzeitige Mietvertragsauflösung (1995/V0) Vereinbarung Übertragung des Mietverhältnisses (Wohnungen) (2000/SHEV) Zustimmung Übertragung des Mietverhältnisses (Geschäftsräume) (2001/SHEV) Erstreckungsvereinbarung (2001/V1) Mietausweisung (2011) Muster «Empfangsbestätigung Kündigung» (Kündigung des Mieters OR 264) (2010/V4) Broschüre: Mietzinsgestaltung zufolge Hypothekarzinserhöhung (2007/V10) Broschüre: Mietzinsgestaltung bei Herabsetzungsbegehren des Mieters (2011) Anzeigeformular für Miet-/Pachtzins und andere Vertragsänderungen (Kanton Aargau) (2014) Neu: Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender Investitionen (2016/SHEV) Berechnung und Begründung Mietzinsänderung bzw. Mietzinsreserve (2011/V10)

Heizungs- und Betriebskosten (Nebenkosten); Buchhaltung 10051   –––––– 10052   –––––– 20004   –––––– 50002   –––––– 30010   –––––– 20017   –––––– 50004   –––––– 20007   ––––––

Formular Heizkostenabrechnung (Öl) (2001/V2) Formular Heizkostenabrechnung (Gas, Elektrisch, Fernwärme) (2001/V2) Broschüre: Die Heizkostenabrechnung (2008/V2) CD-ROM Heizkostenabrechnung (Excel-Version 7.0) Nebenkosten – Heizkosten (176 Seiten) (2012/SHEV) Broschüre: Die Betriebskostenabrechnung (2009/V2) Buchhaltung für die Liegenschaft, CD-ROM (2005/SHEV) Buchhaltung für die Liegenschaft, Heft (2009/SHEV)

Mietrechts-Drucksachen 20020   –––––– 30049   –––––– 30043   –––––– 30047   –––––– 20005   –––––– 30024   –––––– 40001   –––––– 50003   –––––– 10043   ––––––

Nr. 7/8-2016

8.00 0.50 3.00 3.00 3.00 1.00 1.00 1.00 2.50 2.00 2.00 1.50 1.50 1.50 5.00 3.50 2.00 5.00 5.50 4.00 1.50 6.50 4.00 0.50 0.50 1.50 32.50 8.00 27.50 18.50

Mitglied* 5.00 1.00 1.50 2.00 2.00 1.00 2.00 1.00 12.00 12.00 1.00 9.00 1.00

Mitglied* 0.50 0.50 8.00 30.00 29.50 8.00 39.50 19.50

Nichtmitglied 10.00 0.60 4.00 4.00 3.50 1.50 1.50 1.50 3.00 2.50 2.50 2.00 2.00 2.00 6.00 4.50 3.00 6.00 6.50 5.00 2.00 8.50 5.00 0.60 0.60 2.00 37.50 10.00 32.50 21.50

Nichtmitglied 6.00 1.00 2.00 2.50 2.50 1.50 3.00 1.50 15.00 15.00 1.00 11.00 1.20

Nichtmitglied 0.60 0.60 10.00 35.00 33.50 10.00 49.50 22.50

Mitglied* Nichtmitglied

Broschüre: Zahlen und Fakten für die Mietrechtspraxis (2014/SHEV) Vermietung von Geschäftsräumen: (68 Seiten) (2013/SHEV) Der Mietzins (137 Seiten) (2011/SHEV) Die Schweizerische Zivilprozessordnung (44 Seiten) (2011/SHEV) Mietrecht Gesetzestext (OR) und Verordnungstext (VMWG) (1996/SHEV) Mietrecht heute (152 Seiten) (2013/SHEV) Neu: Handbuch der Liegenschaftsverwaltung (2016/SHEV) Neu: Handbuch der Liegenschaftsverwaltung USB-Stick (2016/SHEV) Hausverwaltungsvertrag, inkl. allg. Bestimmungen (Verwaltung von Mietobjekten) (1999/ZHEV)

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Mitglied*

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15.00 27.50 29.50 18.50 5.00 29.50 186.00 186.00 3.00

18.00 32.50 35.50 21.50 6.00 35.50 219.00 219.00 4.00


DRUCKSACHEN Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht 30011   –––––– 10056   –––––– 30025   –––––– 10054   –––––– 10046   –––––– 10055   –––––– 10057   –––––– 30035   –––––– 20006   –––––– 30040   –––––– 30031   –––––– 30051   –––––– 30039   –––––– 30027   –––––– 30028   –––––– 30048   –––––– 30038   –––––– 50005   ––––––

Mitglied*

Nachbarrecht (360 Seiten) (2007/SHEV) Beachtenswertes beim Kauf von Stockwerkeigentum (2002/SHEV) Stockwerkeigentum (310 Seiten) vergriffen, Neuauflage geplant (2016) Musterreglement für Stockwerkeigentum (21 Seiten) (2009/SHEV) Hausordnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft (2004/SHEV) Reglement für den Ausschuss (2004/SHEV) Liegenschaftsverwaltung für Stockwerkeigentum, mit AGB (2006/SHEV) Bäume und Sträucher im Nachbarrecht (4. Auflage 2014) (Jardin Suisse) Checkliste: Erwerb Eigenheim (2001/V3) Zyklen im Schweizer Immobilienmarkt (137 Seiten) (2011 SHEV) Hypotheken-Ratgeber (108 Seiten) (2009/VZ/SHEV) Immobilien-Wegweiser durch den Steuerdschungel (244 Seiten) (2015/SHEV) Die 10 Gebote der erfolgreichen Nachfolge (64 Seiten) (2005/Mattig/Meyer/Balmer) Pensionierung Ratgeber (135 Seiten) (8. Auflage 2013/VZ/SHEV) Erben und Schenken (119 Seiten) (2014/VZ/SHEV) Pensionskasse (144 Seiten) (2011/VZ/SHEV) Erbrecht (72 Seiten) (2005/Prof. Dr. Paul Eitel) Ratgeber Sicherheit (107 Seiten) (2006/SHEV)

Nichtmitglied

34.50 5.00 00.00 15.00 2.00 3.50 9.00 32.00 12.00 39.50 32.00 34.50 5.00 29.00 29.00 29.00 5.00 28.50

39.50 6.00 00.00 19.00 2.50 5.50 11.00 40.00 15.00 44.50 32.00 39.50 5.00 29.00 29.00 29.00 5.00 33.50

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 7/8-2016


WOHNEN

Schiefer bietet edlen Gestaltungsraum Aufgrund seiner besonderen Ästhetik wirkt der Naturstein Schiefer in hohem Masse anmutig. Die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten des dunklen Gesteins eignen sich für Aussen- und Innenräume. Die Bewohner erhalten hohen Komfort durch ein natürliches Baumaterial. Morris Breunig

Faktor Journalisten, Zürich

Schiefer entstand vor rund 400 Mio. Jahren unter grossem Druck aus feinkörnigem Tonschlamm und infolge von Gebirgsverschiebungen. Die kristallisierten Minerale geben dem Material seinen Glanz. Weil es sich einfach spalten lässt, ist das Natursteinprodukt unkompliziert in dünnen Platten herstellbar.

Die vielzähligen Gestaltungsmöglichkeiten resultieren aus den unterschiedlichen Erscheinungsformen von Schiefer. Auf Terrassen nutzt man vorwiegend die strukturierten Oberflächen des in hohem Masse wasserbeständigen, widerstandsfähigen und dauerhaften Materials. Obwohl Schiefer in verschiedenen Farbvarianten erhältlich ist, hat es stets einen dunklen Grundton mit seidigem Glanz für hohe Attraktivität. Das dunkle Material strahlt Ruhe aus und erzeugt einen Wohlfühlcharakter. Schiefer ist in den Innenräumen universell einsetzbar. In Verbindung mit anderen Materialien wie Holz, Glas, Metall oder Keramik ergeben sich wirkungsvolle harmonische Kompositionen. Weil jeder Stein ein Einzelstück ist, gewinnt jedes Gebäude an Individualität. Die glatten und geschliffenen Oberflächen Nr. 7/8-2016

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Foto: Rathscheck Schiefer

Aussen und innen Schiefer gibt Neubauten und bestehenden Gebäuden einen einzigartigen edlen Charakter. Das Material eignet sich für Dächer, Fassaden und zur Gestaltung des Aussenraumes wie Terrassen. Schieferverkleidete Baukörper wirken massiv und kraftvoll. Als Blickfang positioniert sich die ausdrucksstarke Silhouette im Landschaftsbild. Trotz seiner massiven Erscheinung ist das Gestein auch auf unübliche Dach- und Gebäudeformen anwendbar.

Attraktion für Gleitschirmflieger: Baukörper mit Schieferabdeckung in Genf.

werden vorwiegend in Innenräumen eingesetzt, was die Reinigung erleichtert und trotzdem die hohe Ästhetik erhält.

Robuste Fassadeneindeckung Die Vorzüge von Schiefer kamen beispielsweise in Schindellegi zum Tragen. Ein südwestlich des Zürichsees gelegenes Einfami­ lienhaus geniesst einen weiten Blick über das Ufer des Gewässers. Balkone und Terrassen sind daher ein zentrales Element des dreistöckigen, tief im Hang stehenden Wohnhauses. Die Fassade orientiert sich an den Nachbargebäuden, bei denen häufig schindelartige Bekleidungen verwendet wurden. 30

Die wechselhafte Witterung und die starken Schneefälle im Winter verlangten nach einer robusten Fassadeneindeckung. Deshalb wählten die Bauherren Schiefer aus. Die einem Bruchsteinmauerwerk ähnliche Fassade mit rechteckigen, unterschiedlich grossformatigen Steinen gibt dem Gebäude einen zurückhaltenden, aber eleganten Charakter. Die verschiedenen Fensterformate konnten durch die dynamische Deckung optimal integriert werden.

Monolithische Architektur Eine bemerkenswerte Referenz für eine monolithische Architektur mit Schiefer an


WOHNEN

Dach und Fassade wurde am Genfer See ­realisiert. Östlich von Lausanne entstand Anfang 2014 die Villa Grandvaux auf einem rund 600  m² grossen Grundstück. Die Fassaden- und Dachflächen wurden zurückhaltend, aber mit grosser Präsenz inszeniert. Die Eindeckung im ungewöhnlichen Format von 30  ✕  60  cm ist mit der lebhaften Oberfläche und dem seidigen Glanz ein Blickfang an diesem von überwiegend traditionellen Bauten geprägten Standort. Schieferfliesen von 60  ✕  30  cm prägen zudem die Innenräume wie die Böden im grossen Salon und in der Küche. Die Farbe des von Natur aus blaugrauen Schiefers wechselt je nach Bewölkung oder Blickrichtung. Die diagonal verlaufen-

de Firstlinie des glatten, stufenlosen Daches verschneidet die Dachflächen bei konstanter Dachneigung. Das wasserdichte Dach besteht aus einer üblichen Flachdachkonstruktion mit Dampfsperre, Dämmung, Bitumenabdichtung. Die darauf montierten trapezförmigen Aluminium-Unterkonstruktionen für die Schiefereindeckung wurden nochmals mit einer Bitumenbahn abgedeckt und mit der zweilagigen Bitumenabdichtung verschweisst. Mit u-förmigen Haltern sind darauf die Tragprofile aus Aluminium montiert, die mit den systemeigenen Edelstahlklammern versehen sind und die einzelnen Schiefersteine halten. Das Resultat ist ein monolithisch wirkender Baukörper, dessen Ästhetik durch die für das Dach und die Fassade verwendeten Schieferplatten begünstigt wird.

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 7/8-2016


INNENEINRICHTUNG

Wir wollen personifizierte Räume konzipieren Was haben Designbeläge in sich? Was ist an der Bettenfront trendy und was hat Haute Couture im Wohnbereich zu tun? Diese und andere Fragen haben wir dem Solothurner Urs Nussbaumer gestellt. Er führt einen sechsköpfigen Betrieb und steht für den Beruf des Innendekorateurs an vorderster Front. Diese Profession stand auf der Kippe. «Für die Branche wäre die Sistierung eine Katastrophe gewesen», sagt Urs Nussbaumer im Interview mit der Wohnwirtschaft.

Herr Nussbaumer, ich möchte eine neue Polstergarnitur, eventuell einen neuen Bodenbelag, und die Vorhänge könnte man auch gerade ersetzen. Ich komme nun in Ihr Geschäft und bitte um eine Beratung. Wie könnte die vonstatten gehen? Urs Nussbaumer: Ein solcher Fall war bis vor wenigen Jahren exemplarisch. In der Regel kam ein Kunde und wollte lediglich die Polstergarnitur ersetzen. So, wie man die einzelnen Elemente einst gekauft hatte, wollte man sie nach derselben Reihenfolge auch wieder ersetzen. Heute will der Kunde in der Regel den Gesamtraum verändern. Auslöser ist vielfach das besagte Einzelteil – unabhängig davon, ob es nun die Polstergarnitur, der Bodenbelag ist oder ob es die Vorhänge sind. Wie gehen Sie in diesem Fall vor? Es gibt verschiedene Wege. Wir machen uns vor Ort ein erstes Bild und setzen bestehendes Mobiliar, die neuen Einrichtungsgegenstände in eine Einrichtungsplanung. Dazu gehören auch die Lichtplanung und die Vorhänge. Letztere gewinnen mit den grossen Fensterfronten in Neubauten zunehmend an Bedeutung. Dabei nehmen sie weit mehr als nur eine dekorative Rolle ein. In die Planung gehört natürlich auch der Bodenbelag. Wenn der bestehende in die neue Einrichtung miteinbezogen wird, so muss sich natürlich Bestehendes und Neues nach dem Bodenbelag richten. Neben Parkett, Laminat, Teppich, Linoleum und PVC taucht immer mehr auch der Name Designbelag auf. Was versteht der Fachmann darunter? Nr. 7/8-2016

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Der Designbelag ist vielseitig einsetzbar, hygienisch und farbecht. Er wird aus Kunststoff gefertigt. Dieses Material bietet viele Farbund Designmöglichkeiten. Er lässt sich vollflächig oder schwimmend verlegen. Er löst im eigentlichen Sinne das Laminat ab. Sie erstellen auf  Wunsch ein Farb- und Materialkonzept. Müsste dieses nicht noch vor der Einrichtungsplanung entstehen? Ideal ist es vor dem eigentlichen Bauen. Das ist bei uns eine zusätzliche und kostenpflichtige Dienstleistung. Wir überlassen es selbstverständlich dem Kunden, ob er eine persönliche Analyse über Farben, Formen und Materialien erstellen lassen will oder nicht. Was bringt diese konkret? Die Angebotsflut im Bau- und Wohnbereich kann schnell einmal zu einer Belastung werden. Man verliert sich schnell im Detail,

und letztlich fehlt der Blick fürs Ganze. Mit unserer Analyse wollen wir den Kunden besser kennenlernen: seine Vorlieben für Formen, Strukturen, Farben und Materialien. Wenn diese Analyse abgeschlossen ist, lassen sich damit personifizierte Räume konzeptionieren. Aus der Analyse lässt sich die Art des Bodenbelags, der Wandformen und -arten, Decken, Formen der Möbel und das Bezugsmaterial gut definieren. Dieses Farb- und Materialkonzept ist aber nicht zwingend und Voraussetzung, dass Sie dem Kunden einen guten Einrichtungsplan machen können? Das ist eine Möglichkeit, die wir sicher auch für komplexe Einrichtungen empfehlen. Handelt es sich um eine neue Liegenschaft oder um eine Eigentumswohnung oder die Renovation von einzelnen Räumen wie Küche, Bad usw., wird dies von Bauherren oder Immobilienverkäufern sehr geschätzt.

Foto: netto.ch

J o s e p h W e i b e l , De-Jo Press, Solothurn

Stimmungsvolle Atmosphäre mit einem Eichenparkett aus strukturiertem Altholz.

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INNENEINRICHTUNG

Die Frage nach den Möglichkeiten wird aber irgendwann unvermeidlich … Das ist richtig. Das Budget legt unseren Handlungsspielraum vor. Auch denjenigen des Kunden natürlich. Die Stärke des Fachhandels liegt auch darin, dass wir in der Lage sind, die Vorstellungen des Kunden zu bündeln und in ein Gesamtkonzept einzusetzen. Die Begleitung des Bauherrn wird so für alle Beteiligten vereinfacht und man spart viel Zeit. Sie haben es kurz erwähnt: Die Vorhänge gewinnen immer mehr an Bedeutung. Warum sind sie wieder mehr gefragt? Vorhänge hatten lange Zeit eine reine Schutzfunktion. Ihre dekorative Rolle haben sie später eingenommen. Mit den grossen Fensterfronten in neuen Wohn- und Geschäftshäusern, die zudem sehr häufig mit harten Oberflächen verbaut sind, kann mit Textilien nicht nur eine funktionale und gestalterische Verbesserung geschaffen werden, sondern sie tragen auch raumakustisch Spürbares dazu bei. Wer nimmt bei Ihnen diese Überlegung wahr? Es ist der Innendekorateur zusammen mit der Heimtextilgestalterin. Sie finden gemeinsame Lösungen für jede Art der Ausführung. So werden die Textilien zur Haute Couture der Räume – ein Massanzug für das Fenster. Wohntrends lösen sich ab. Vieles gab es schon in ähnlicher Form, anderes wird übernommen aus anderen Kulturen. Zum Beispiel die Boxspringbetten, die vor allem in den USA bekannt sind. Was ist an diesen Liegen so besonders? Boxspringbetten haben einen besonderen Aufbau. Die Basis bildet das Unterbett (oder

Foto: zVg

Budgetneutral? Ja. Das Farb- und Materialkonzept gibt lediglich die Formen und Strukturen vor, ohne dass man sich bereits mit der Auswahl der Materialien befassen muss. Generell ist der Kunde heute im Fachgeschäft viel sensibler. Er stellt – zu Recht – relativ hohe Anforderungen an uns.

Die zweite und dritte Generation auf dem Bild vereint: die Töchter Linda und Esther (links und ganz rechts), Urs und Hanni Nussbaumer.

Zum Unter nehmen – zur Person

Nussbaumer Raum besteht seit über 70 Jahren und sieht sich immer noch als Handwerksbetrieb. Mit der zweiten und dritten Generation sind daraus die Bereiche Innenarchitektur und Raumdesign hervorgewachsen. In den hauseigenen Produktionsstätten für Bodenbeläge, Polsterarbeiten und textile Fenstergestaltung deckt das Unternehmen als Gesamtanbieter eine wichtige Nische ab. Seit 30 Jahren betreut der Solothurner Betrieb zudem Auszubildende. Urs Nussbaumer (58) führt zusammen mit seiner Frau Hanni seit bald 35 Jahren das Unternehmen im solothurnischen Lüterkofen. In dritter Generation sind die zwei Töchter Esther (Böden) und Linda (Textilien/Ergonomie) in die Firma eingetreten. Urs Nussbaumer, der den Bereich Polsterei und Innenarchitektur betreut, war während 10 Jahren Kantonalpräsident im Dachverband Interieursuisse. Heute hat er mit anderen Exponenten eine Interessensgemeinschaft für die Bildung Innendekoration gegründet. Diese setzt sich für den Erhalt und die Reform des Berufs des Innendekorateurs ein, dessen Zukunft noch vor kurzer Zeit ungewiss war.

Boxspring genannt). Dank einem integrierten Federkern ist kein zusätzlicher Lattenrost mehr nötig. Matratze und Unterbett bilden eine optische Einheit. Boxspringbetten sind im Moment sehr im Trend. Sie sind gelernter Innendekorateur. Ein Beruf, den es beinahe nicht mehr gegeben hätte. Der Bund drohte, wegen der nicht erfolgten Ausbildungsreform diese Ausbildungsmöglichkeiten zu streichen. Was macht den Beruf für Sie unverzichtbar? Der Innendekorateur ist ein handwerklicher Allrounder für den Innenraumbereich und verfügt über ein vielseitiges Materialwissen. Er ist der Generalist für vorwiegend weiche33

re Materialien. Dazu gehört auch das Verlegen von unterschiedlichen Bodenbelägen. Diese Arbeitsmethodik ist Teil der vierjährigen Ausbildung. Wenn Sie einen Innendekorateur zur Hand haben, so wird er Ihnen die Räume stil- und nutzgerecht ausstatten. Sie setzen sich mit einer Interessensgemeinschaft auf nationaler Ebene für den Beruf noch ganz besonders ein. Was erhoffen Sie sich davon? Der Beruf des Innendekorateurs ist der Generalist, wenn es um das Ausstatten von Räumen geht. Er hat ein sehr breites MaFortsetzung Seite 34 Wohnwirtschaft HEV Aargau

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INNENEINRICHTUNG

Fotos: netto.ch

nau nach dem Energiefluss gebaut worden. 1656, als mit dem Bau begonnen wurde, hat wahrscheinlich noch niemand von FengShui gesprochen ... Aber es ist richtig: Wir müssen uns damit ebenso intensiv auseinandersetzen wie mit den weiteren Themen Elektrosmog, Wasseradern und anderem mehr, was Einfluss haben könnte auf die Befindlichkeit eines Menschen. Wenn eine Beratung erwünscht ist, so verfügen wir über das nötige Netzwerk. Nicht ganz unwesentlich ist bekanntlich auch das Vorhandensein von schädlichen Giften, die durch bestimmte Materialien ausgelöst werden.

Eine auf den Wohnraum abgestimmte Polstergarnitur auf einem TrioWood-Parkett.

terial- und Stilwissen und kann persönliche Bedürfnisse auf einem hohen handwerklichen Qualitätslevel umsetzen. Diese Kompetenz wird in einer vierjährigen Lehre ausgebildet. Der Konsument, welcher das Andersartige, verbunden mit einer hohen Ausführungsqualität, sucht, könnte sich diese Wünsche nur noch bedingt erfüllen lassen. Der Mensch wird in Zukunft noch mehr Zeit in Innenräumen verbringen, da wird es immer wichtiger, dass persönliche Räume gestaltet werden können. Die Arbeitsleistung ist in einer inspirierenden Umgebung besser

und stressfreier, und zudem können die Batterien vom hektischen Alltag in Räumen, in welchen man sich wohlfühlt, schneller aufgeladen werden. Damit gute Ideen auch in Zukunft zufriedenstellend ausgeführt werden können, braucht es den Innendekorateur. Zurück zur Wohnraumgestaltung. FengShui ist zu einem unverzichtbaren Reizbegriff in der Wohnraumkultur geworden. Wie gehen Sie damit um? Ich würde den Begriff Energiefluss verwenden. Der Sankt-Peters-Platz in Rom ist ge-

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Sie streichen in Ihrer Werbebroschüre heraus, dass Sie seit über 70 Jahren Ihren Wurzeln treu bleiben: der Liebe zum Handwerk. Sie betreiben noch eigene Produktionsstätten? Wir verfügen nach wie vor über hauseigene Produktionsstätten für Bodenbeläge, Polster- und Vorhangarbeiten. Und das ist kundenseitig nach wie vor ein gefragtes Handwerk? Das Auffrischen von Polstermöbel und vor allem von modernen Klassikern ist sogar immer mehr gefragt. Vielfach steckt hinter dem Einrichtungsgegenstand eine starke emotionale Bindung. Wohneinrichtungen sind nach wie vor kein Einweg- und Wegwerfprodukt. Es gibt die verschiedenen Wohn­ typen. Der eine bringt die Leidenschaft für das Original auf (z. B. Corbusier-Möbel), der andere bevorzugt Funktion und Langlebigkeit. Der Dritte sieht im Wohnen ein Mittel zum Zweck.

Wie man sich bettet, so schön lässt es sich liegen.

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Sie sind auch tätig als Innenarchitekt. Wie würden Sie diese Funktion umschreiben? Der Wohnbereich schafft für den Menschen über viele Jahre einen Ort des Wohlbefindens. Gute Innenarchitektur entsteht aus den örtlichen Gegebenheiten und Wünschen der Bauherrschaft und ist nicht in erster Linie einem Trend unterworfen. Gerade im Bereich Umbau und Altbau, wo mit bestehenden Bausubstanzen sorgfältig umgegangen werden sollte, kann die Innenarchitektur zu einer überaus spannenden und herausfordernden Arbeit werden.

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Fotos: netto.ch

INNENEINRICHTUNG

Boxspringbetten (links Modell Fischbach Landscape, rechts Superba Grand Luxe) sind im Moment gross imTrend

Wie man sich bettet – so wohnt und liegt man J o s e p h W e i b e l , De-Jo Press, Solothurn

Wohnwand – nicht (mehr) trendy Die klassische Wohnwand ist momentan nicht im Trend. Es wird auf luftige, leichte Modulsysteme gesetzt. Daraus kann man Sideboards oder auch topmoderne Wohnwände kombinieren. Die Flexibilität der einzelnen Module und die grosse Farbauswahl garantieren, dass die schlichte Variante auch nach Jahren nicht aus dem Trend ist. Designmöbel: Skandinavien dominiert Skandinavisches Design dominiert die Einrichtungsbranche. Luftig, leicht, klar und meist in Pastelltönen. Polstergruppe und Fernsehliege: Keine «Liegewiesen» Einzelstücke, zum Beispiel Erbstücke, werden neu bezogen und geben dem Raum einen persönlichen Charakter. Gewöhnlich wird mehr mit kombinierbaren Sitzgruppen gearbeitet, anstelle einer grossen «Liegewiese». Der Raum wirkt dadurch leichter. Die einzelne Liege oder auch ein 2er- oder 3er-Sofa funktionieren als Eyecatcher. Klassische Vorhänge: Des Fensters Kleid Jedem Fenster sein Kleid. Ob ein Vorhang eher klassisch wirkt oder eine konventionelle Konfektionsart topmodern aussieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nicht nur der Stoff, der gewählt wird, sondern auch die Harmonie oder Disharmonie mit Farben und Formen im restlichen Raumkonzept entscheiden, wie die textile Fenstergestaltung wirkt. Neben dem dekorativen Effekt helfen Vorhänge massgeblich zu einem besseren Raumgefühl. Die Akustik wird optimiert, und wo ein Sichtschutz gewünscht wird, kann dieser rasch und ohne Lichtverlust erzielt werden. Grosse Fenster: Schlicht konfektioniert In neuen, modernen Bauten mit grossen Fensterfronten fühlt sich der Bewohner oft ausgestellt und versperrt oft ganztags teilweise oder ganz die Sicht mit heruntergelassenen Rollläden. Das bedeutet grossen Lichtverlust und das Gefühl des «Eingesperrt-Seins». Moderne

und schlicht konfektionierte Textilien oder technische Systeme helfen, die Architektur optisch zu unterstützen und das gewünschte Licht- und Sichtschutzverhältnis zu optimieren. Matratzen und Boxspringbetten: Nicht die Optik entscheidet Im Schlafzimmerbereich ist sowohl das nordische, «leichte Wohnen» wie auch das üppige Boxspringbett in. Das Schlafsystem sollte jedoch nie nach optischem Gefallen gewählt werden. Hier hilft Ihnen der unabhängige Profi. Beratung ist entscheidend Viele Bettenverkäufer verkaufen produkt- statt lösungsorientiert. Dabei gibt es durchaus herstellerunabhängige Lösungen, die helfen können, Liegebeschwerden wie Kreuzschmerzen, Hals- und Nackenverspannungen, Schlafapnoe oder Hüftschmerzen zu lindern oder gar zu vermeiden. Für die richtige Wahl ist es jedoch wichtig, dass die spezifische Konstitution und die individuellen Bedürfnisse der Kunden berücksichtigt werden. Denn kein Körper gleicht dem anderen. Einzigartiges «Liege-Monitoring« der IG-RLS In Zusammenarbeit mit Spezialisten ist es der IG-RLS1 gelungen, ein einfaches System zu entwickeln, mit welchem die Bewegungen und auch die Liegelagen im Schlaf aufgezeichnet werden können. Zudem misst das Gerät die Temperatur und die Feuchtigkeit unter der Bettdecke. Die zertifizierten Liegeberater der IG-RLS sind dank diesen wertvollen Daten in der Lage, das Bettsystem noch individueller auf jeden Menschen abzustimmen und gezielter das perfekte Schlafklima zu finden. Dies ermöglicht ein entspannteres Liegen, eine bessere Regeneration und sorgt für mehr Lebensqualität. (Quelle: Linda Nussbaumer, Schlaf- und Liegeberating, IIG-RLS) 1 Die 2011 gegründete IG-RLS ist ein Zusammenschluss von zertifizierten Liege- und Schlafberatern, Medizinern, Therapeuten und Vertretern aus Entwicklung und Industrie. Mittlerweile gehören dem Verein rund 30 Bettenfachgeschäfte in der ganzen Deutschschweiz an. Die aktiven Mitglieder der IG-RLS verfügen über ein fundiertes Fachwissen, bilden sich permanent weiter und werden jährlich neu zertifiziert.

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INNENEINRICHTUNG

Bodenbeläge – gut gewählt Teppich, Parkett, Linoleum oder Designbelag? Die Auswahl an Bodenbelägen wird immer grösser und vielfältiger. Und an der Qualität mangelt es meist auch nicht. In Zusammenarbeit mit Linda Nussbaumer von Nussbaumer Wohnen im solothurnischen Lüterkofen haben wir die verschiedenen Möglichkeiten ausgelotet und zeigen die Vor- und Nachteile auf und bewerten die verschiedenen Bodenbeläge.

J o s e p h W e i b e l , De-Jo Press, Solothurn

Kork Ob geräuchert, farbig lackiert oder naturbelassen, den besten Gehkomfort und Wärmeisolation erreicht man mit dem Naturprodukt Kork. In der heutigen Zeit auch als Clickvariante erhältlich. Vorteil: Gehkomfort und Trittschall, Farb­ variationen, renovierbar. Nachteil: Das Material ist eher weich, Kratzer von Steinchen usw. entstehen leicht. Laminat Dieser wird je länger, je mehr von Design­ böden abgelöst. Die Oberflächen sind jedoch je nach Lieferant deisgned, dass optisch zum Parkett kein grosser Unterschied erkennbar ist. Laminate werden schwimmend verlegt. Vorteil: Viele Oberflächendesigns. Nr. 7/8-2016

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Fotos: netto.ch

Parkett Nach wie vor sind Landhausdielen sehr gefragt. Ob nun rustikal mit schwarz gespachtelten Ästen oder sortierte mit wenig Ästen. Die Eiche mit einer Vielzahl an Behandlungsmöglichkeiten (Räuchern, Anräuchern, Ölen usw.) sowie der Härte des Holzes ist das meist verwendete Holz. Aktuell ist die Fischgrat-Verlegung wieder stark im Trend. Verlegt wird der Parkett schwimmend oder geklebt. Vorteile: Optische Wärme, Naturprodukt, renovierbar (je nach Behandlung), kann vor Ort an der Oberfläche verändert werden, keine Eindrücke von Möbeln. Nachteile: Je nach Oberfläche (gebürstet, gefast, gehobelt usw.) kann diese nach einem Abschleifen nicht wieder hergestellt werden. Staub wird herumgewirbelt. Dieser schöne Wohnraum ist ausgestattet mit einem geölten Eichenparkett.

Nachteil: Reparaturen sind nicht einfach, Boden lädt sich zum Teil statisch auf.

Textilbelag Bei den Textilbelägen ist die Vielfalt an Farben und Oberflächenstrukturen gross. Die strapazierfähigen Materialien sind auch im privaten Wohnbereich immer beliebter – ob für Teile des Bodens oder vollflächig verlegt. Vorteil: Bindet Staub und ist somit besonders für Allergiker geeignet. Zudem zeichnet sich der Textilbelage durch Trittschall und Gehkomfort aus und ist schallisolierend. Diese Beläge können nass oder ­trocken gereinigt werden. 36

Nachteil: Keine Renovation möglich.

Linoleum Dieser Bodenbelag erinnert an die Beläge in Schulhäusern. Dieses Image hat sich der Linoleum aber längst abgestreift. Er besticht heute durch seine gestalterische Vielfalt und vielen Farbvarianten. Er lässt gestalterisch keine Wünsche offen mit seinen vielen Farben. Dank ständiger Weiterentwicklung bei der Materialbeschaffenheit schafft ein Linoleum eine heimelige Atmosphäre im Wohnbereich. Vorteil: Der Linoleum ist antibakteriell, ein Naturproduk und auch als Clickvariante er-


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hältlich. Diese Belagsform ist zudem renovierbar (Oberflächen können an bestehenden Belägen nach NCS / RAL neu versiegelt werden, pflegeleicht). Nachteil: Schwere Möbel hinterlassen ihre optischen Spuren.

PVC- / Gummi- und CV-Beläge Auch hier wird mit Farben und verschiedenen Verlegemöglichkeiten gespielt. Die ­Optik Holz und Platten ist nach wie vor gefragt. Vorteil: Pflegeleicht, antistatisch (erhältlich), renovierbar. Nachteil: Diese Arten von Bodenbelä-

gen wirken eher kalt – nicht so sehr wie­ Keramik oder Stein. Hingegen reagieren diese Beläge gleichermassen auf Wärme und Kälte.

Designbelag Der Designbelag ist der Nachfolger von Laminat. Er lässt sich vollflächig oder schwimmend verlegen und ist in verschiedensten Holz- oder Steinoptiken erhältlich sowie in diversen anderen Designs. Er wirkt haptisch und optisch wie ein Keramik- oder Steinboden. Vorteil: Pflegeleicht, strapazierfähig. Nachteil: Reagiert bei starker Sonneneinstrahlung (bodenebene Fenster).

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Fotos: zVg

FIRMEN UND PRODUKTE

Im Trend: Edle Landhausdielen aus Eichenholz.

Parkettböden – die Auswahl ist gross.

Landhausdielen im Trend Holz werk stof fe Not ter: E xper ten für Böden, Türen und Wanddekore In der modernen Wohnbau-Ausstellung in Bremgarten zeigt die Holzwerkstoffe Notter AG ein vielfältiges Sortiment an Parkett-, Vinyl- und Korkböden, moderne Zimmer- und Haustüren, edle Terrassendielen aus Holz und WPC sowie weitere attraktive Produkte für den Innenausbau. Kundinnen und Kunden finden bei Holzwerkstoffe Notter eine grosse Auswahl der schönsten und qualitativ besten Parkettböden auf dem Markt von renommierten Produzenten. Gerne informieren die Experten vor Ort über die neuesten Trends im Bodenbereich wie z. B. edle Landhausdielen aus Eichenholz. Sie sind länger und oft auch breiter als herkömmliche Dielen und überzeugen mit einer unvergleichlichen Optik. Wer strapazierfähige Böden sucht, dem bieten sich Designvinyl-Fertigfussböden an. Sie sind äusserst pflegeleicht und in vielen attraktiven Trenddekoren erhältlich. Diese Produkte sind verschleiss- und kratzfest

und daher auch für Haustiere bestens geeignet. Einige Kollektionen sind unempfindlich gegen Feuchtigkeit und somit die perfekte Lösung für Küche, Bad oder den Eingangsbereich. Fürs Kinderzimmer sind Korkböden ideal, weil sich die Kleinen darauf pudelwohl fühlen beim Spielen und Herumtoben. Und der Lärm wird erst noch gemindert dank der natürlichen Schalldämmung. Kork ist kälte- und wärmeisolierend, weich und elastisch und fühlt sich immer warm und behaglich an. Qualität und Vielfalt Helle oder doch eher dunkle Holzarten? Soll der Parkettboden matt, gebürstet oder naturgeölt sein? Sind Vinyl- oder Korkböden gute Alternativen zum Holz? Eine innovative Designtüre für das Wohnzimmer oder eine moderne Haustüre? Welche Wanddekors gibt es? Die Mitarbeitenden von Holzwerkstoffe Notter haben Antworten auf alle Fragen und Wünsche, vermitteln

Vinylböden sind äusserst pflegeleicht.

neue Ideen und garantieren eine hohe Produktqualität. Persönliche Beratung Ob Böden, Türen oder Terrassen­ dielen, bei Holzwerkstoffe Notter sind Besucherinnen und Besucher in guten Händen. Ihnen werden eine individuelle Beratung und auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Lösungen rund um den Innenausbau geboten.

Die Ausstellung ist auch am Samstagmorgen von 09.00 – 12.00 Uhr geöffnet.

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Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 07.00–12.00 | 13.00–17.15 Uhr Freitag 07.00–12.00 | 13.00–16.00 Uhr Samstag 09.00–12.00 Uhr

Holzwerkstoffe Notter AG Oberebenestrasse 57 5620 Bremgarten Tel. 056 633 53 54

www.hws-notter.ch

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FIRMEN UND PRODUKTE

Fachgerecht, exakt, zuverlässig Bodenbelags- Center Huber: Beste Qualit ät und optimaler Kundendienst

Foto: zVg

tiviert und garantieren Schritt für Schritt optimale Qualität. Ob Einoder Mehrfamilienhäuser, Indus­ trie- oder Bürobauten: Das kleine, aber feine Team beweist seine Leistungsfähigkeit immer wieder aufs Neue.

Faszinierende Welt der Bodenbeläge auf rund 200 Quadratmetern.

Der einzigartige Showroom im neu erstellten Geschäftshaus in Stetten bietet optimale Voraussetzungen, um den richtigen Bodenbelag für den gewünschten Einsatzbereich zu finden – inklusive erstklassiger Beratung und Ausführung.

Für die Mitarbeitenden der Bodenbelags-Center Huber AG in Stetten stehen Qualität und optimaler Kundendienst seit jeher im Vordergrund. Herbert Huber, Sohn Simon Huber und die Mitarbeitenden sind fachlich ambitioniert, persönlich mo-

Kork, Parkett, Linoleum, Teppich? Ein mit Kork ausgelegter Boden fühlt sich fusswarm an, und die guten Dämmeigenschaften sparen Heizkosten. Parkett ist langlebig, natürlich und kaum zu übertreffen. Teppichböden wirken sich positiv auf Wohlbefinden und Gesundheit aus. Linoleum ist antistatisch, rutschhemmend, antibakteriell und schwer entflammbar. Er wirkt ebenfalls wärmedämmend, spart Heizkosten und fühlt sich dennoch angenehm fusswarm an. Die Auswahl

ist heutzutage riesig, eine fachmännische Beratung unumgänglich. Faszinierend vielfältige Auswahl Im neuen Showroom im Stetter­feld 2, direkt an der Busslinger­strasse gelegen, sind rund 100 Mustertafeln in den Bereichen Parkett, Vinyl, Kork, Laminat und Linol zu finden. Dazu kommen etwa 500 grossflächige Teppichmuster von insgesamt mehr als 100 Quadratmetern Fläche.

Bodenbelags-Center Huber AG Im Stetterfeld 2 5608 Stetten Tel. 056 496 29 29

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Tropfen für Tropfen – ein Erlebnis!

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FIRMEN UND PRODUKTE

Schönheit ist immer zeitgemäss Fust: Premium Küchen Bondi und Topos – massgeschneider t und hoch funk tionell

Eigenständige und anspruchsvolle Frontdesigns machen eine Fust Premium Küche unvergleichlich. Farben, Dekore und Oberflächen entsprechen dem Zeitgeist, orientieren sich zugleich aber in die Zukunft, denn langfristig zufriedene Kunden sind ein erklärtes Ziel. Funktionalität Holz in der Küche wirkt durch seine natürliche Ausstrahlung und Wohnlichkeit, hier spannend kombiniert mit supermatter carbongrauer Inselfront und horizontal furnierter Struktureiche-Oberfläche. Die Elektrogeräte sind in den Hochschränken hinter Einschubtüren integriert und damit während der Küchenarbeit jederzeit frei zugänglich. Leicht zugänglich Das Fust-Premium-Vorratscenter – hier 60  cm breit, lieferbar auch in 50 und 90  cm Breite – mit Türregal und herausschwenkbaren Tablaren nutzt den Raum optimal und bietet bequemen Zugriff auch auf die hinteren Schrankbereiche. Der Materialwechsel – Spüle und Kochfeld sind in einem Massivholzblock integriert – lenkt den Fokus auf diese Bereiche.

Transparenz durch den hohen Weissglasanteil, eine geradlinig klare Formgebung der Stahlzarge, höchste Laufruhe, perfekter Schliesskomfort und äusserst geringer Krafteinsatz beim Öffnen – das sind die Kennzeichen des von Fust Premium eingesetzten

Fotos: Fust

Jede Küche hat ihre eigene Persönlichkeit, spiegelt individuelle Wünsche und Bedürfnisse ihrer Bewohner, ist gelebter Ausdruck von Wohnkultur und Lebensart, ist Anziehungspunkt und Rückzugsort, Refugium und Ruhe schaffender Gegenpol zum Alltag.

Gut aufgeräumt: Fust Premium-Küchen Bondi und Topos.

Zargensystems; selbstverständlich verbunden mit hoher Tragfähigkeit, durchgängig eingesetzt bei Schubladen, Front- und Innenauszügen. Integrierte Griffmulden erlauben auch bei den grifflosen Fronten eine komfortable Bedienung.

ausserordentliche Leistungen zu erbringen. Getreu dem Motto: Fust – und es funktioniert!

Fust – und es funktioniert! 2016 kann Fust auf 50 Jahre Firmengeschichte zurückblicken! Neben Elektrohaushaltsgeräten und Multimedia spielt die Renovation von Küchen und Badezimmern seit Jahrzehnten eine wichtige Rolle in den Aktivitäten von Fust. In weit über 150  000 Schweizer Haushalten steht eine Fust-Küche und ein Fust-Badezimmer. Das ist ein Grund, für das Vertrauen zu danken und eine Herausforderung, jeden Tag aufs Neue

Jede Fust-Küche ist ein Unikat – auf Wünsche und Möglichkeiten der Kundinnen und Kunden zugeschnitten. Entworfen in gemeinsamen Gesprächen und mit viel Kreativität von einem unserer über 100 Küchenfachberater. Unterstützend stehen modernste Arbeitsmittel zur Verfügung. Auch grössere Umbauten mit neuen Wänden oder Bodenbelägen organisiert Fust mit eigenem Baumanagement und regionalen Handwerkern. Ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann: Ausgebildete, eigene Schreiner bauen passgenau die Küche ein, die ein Leben lang Freude bereitet.

Optimale Raumnutzung.

Auszugsysteme der Extraklasse.

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Zur Sicherheit gewährt Fust umfangreiche Garantieleistungen auf alle Produkte und Dienstleistungen – ein zuverlässiger Partner, der auch in Jahrzehnten noch da ist, wenn vielleicht mal eine Tür einen Schlag bekommen hat oder ein Gerät repariert werden muss. Die Fust-Küchenwelt lässt sich in einer von 40 Ausstellungen entdecken. Jetzt ist das über 200-seitige Küchen-/Badezimmermagazin erschienen. Bestellen über Tel. 031 980 11 55 oder per E-Mail kuechen-baeder@Fust.ch.

Dipl. Ing. Fust AG 40 Ausstellungen in der ganzen Schweiz

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FIRMEN UND PRODUKTE

Experten für Küche und Schränke Ar te Küchen- und Innenausbau: Innovativer Küchen- und Innenausbau Die Experten von Arte Küchen und Innenausbau verfügen ausserdem über langjährige Kompetenzen im Bereich von Schranksystemen und kennen die verschiedensten Anwendungsmöglichkeiten – vom klassischen Einbauschrank bis zur kompletten Ausstattung von Ankleideräumen, zum Beispiel mit Gleittüren oder raumhohen Schiebetüren. Für ein einmaliges Wohnraumgefühl erfüllen diese Schränke höchste Ansprüche an Funktonalität, Verarbeitung und Design.

Neben der traditionellen Küchenplanung und der Realisation für Neubauten bietet die Arte Küchen und Innenausbau GmbH künftig auch Umbauten an. Das Unternehmen zeichnet dabei von der Bauleitung samt Terminplanung bis zur Ausführung mit eigenen Handwerkern für den gesamten Umbau verantwortlich. Von der Planung bis zur Realisation werden alle Arbeitsschritte aus einer Hand angeboten, auf Wunsch zu fixierten Festpreisen. Für den Kunden entstehen dadurch zahlreiche Vorteile,

Foto: zVg

Mit einem Umbau geht nicht nur eine bauliche Veränderung einher, sondern in der Regel auch ein neues Wohngefühl. Dies reicht von einer neuen Farbgestaltung bis zum Einsatz neuartiger Schranksysteme, die einen spürbaren Mehrwert in Form von Platzersparnis bieten.

Eine offene Küche – elegant und höchst funktionell.

wie zum Beispiel Zeitersparnis oder Kosten- und Planungssicherheit. Viel Wert legt man bei Arte Küchen und Innenausbau auch auf die per-

sönliche Beratung und Betreuung, die auf Wunsch auch gerne beim Kunden zu Hause durchgeführt wird – selbstverständlich kostenlos.

Arte Küchen und Innenausbau GmbH Industriestrasse 12a 5036 Oberentfelden Tel. 062 737 44 50

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Fensterläden aus Aluminium und Holz Cu r tolo: D ie Sp eziali s ti n f ü r Fe n s te rlä d e n a u s H olz u n d A lu m i niu m m it 3 0 J a h re n Er fa h r u n g lem mehr selbst überzeugen kann. Die Farbenvielfalt hilft bei der Entscheidung, die Fassade harmonisch zu gestalten.

Foto: zVg

Die Oberfläche der Aluminium­ fensterläden wird in der gewünschten Farbe pulverbeschichtet-einbrennlackiert.

Fensterläden müssen jedem Wetter trotzen.

Die passende Lösung für jedes Haus, egal ob ein Neubau oder eine Renovation ansteht. Die Curtolo AG ist spezialisiert auf Aluminiumund Holzfensterläden und mit ihrer 30-jährigen Erfahrung bekannt Nr. 7/8-2016

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für fachmännische Beratung sowie qualitativ einwandfreie und saubere Ausführungen. Die Alu-Fensterläden wurden von der Eidg. Material­ prüfungsanstalt EMPA erfolgreich einem Hageltest unterzogen.

Curtolo bietet nach Terminvereinbarung unter Telefon 062 797 90 88 Beratungen an, vor Ort oder in der neuen Ausstellung, wo man sich von den diversen Modellen, Ausführungen, Sicherheitsbeschlägen und vie-

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Die Holzfensterläden werden aus Schweizer Holz gefertigt und mit einer Grundierung geschützt, sodass nach der Endmontage die gewünschte Farbe aufgetragen werden kann.

Curtolo AG Fensterläden Alu + Holz Zofingerstr. 57 4665 Oftringen

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FIRMEN UND PRODUKTE

Verlässlicher Kompass in Zeiten tiefer Zinsen

Foto: zvg

Homegate: Libor- oder Festhypothek – Entscheid je nach finanzieller Situation und Lebensplan

Dario Bettini, Homegate AG

Die Tatsache, dass die Zinsen derzeit unglaublich tief sind, ärgert uns zwar als Sparer: Mit einem Sparkonto, mit Kassenobligationen oder anderen festverzinslichen Anlagen lassen sich kaum noch Erträge erwirtschaften. Dafür können wir uns an den extrem attraktiven Konditionen für Hausfinanzierungen erfreuen. Hypotheken gab es in der Schweiz noch nie so günstig wie jetzt. Die Banken und andere Darlehensgeber sagen zwar durchs Band, dass die Zinsen je nach Kunde und je nach Immobilie recht individuell ausfallen. Allgemein geht man aber davon aus, dass Libor-Hypotheken aktuell zwischen 0,7 und 1 Prozent kosten. 10-jährige Festhypotheken kosten zwischen 1,2 und 1,6 Prozent (Stand Juni 2016); am günstigsten sind Online-Hypotheken. Tief sind nicht nur die Zinsen, sondern auch die Diffe-

renzen zwischen den Laufzeiten: Früher zahlte man für längerfristig fixierte Zinsen – zum Beispiel eine 5-Jahresoder 10-Jahres-Festhypothek – massive Aufschläge. Manchmal kostete eine solche langfristige Finanzierung mehr als doppelt so viel Jahreszins wie eine Libor-Hypothek, die grundsätzlich sehr kurzfristiger Natur ist. Eine Libor-Hypothek ist immer mit grös­ seren Risiken verbunden, weil sich ihr Zins nach dem aktuellen Geldmarkt richtet (Zinsanpassungen je nach ­Produkt, z.   B. alle drei oder sechs Monate). Die heute extrem tiefen Zuschläge für längere Laufzeiten haben auch zur Folge, dass Festzinshypotheken mit Laufzeiten von zwei bis sechs Jahren kaum mehr Zins kosten als Libor-­Hypotheken. Libor- oder Festhypothek? Eine erste Schlussfolgerung: Festhypotheken bringen den Kunden klare Vorteile. Nämlich Planbarkeit und Budgetsicherheit – und sie sind sehr günstig. Daher verzeichnen die Banken einen Trend hin zu Festhypotheken. Falls die Zinsen aber für einige weitere Jahre tief bleiben, werden sich Libor-Hypotheken weiterhin als die noch günstigere Finanzierung erweisen. Eine genauere Kalkulation über einen längeren Zeitraum zeigt: Die Zinsen von Libor-Hypotheken verzeichnen zwar stärkere Schwankungen und können die Kosten für die Kunden temporär stark verteuern. Auf längere Sicht lagen beim Libor die Zinskosten aber oft 30 oder 40 Prozent tiefer als bei den Festhypo-

theken. Sicherheit hat also immer ihren Preis. Was oft vergessen wird: Ein Zinsanstieg lässt sich selten zuverlässig vorhersagen. Auf keinem Kompass lassen sich die künftigen Zinsen zuverlässig ablesen. Besonders wichtig ist zu wissen, dass sich Festhypotheken bei einer Zinswende schneller verteuern als Libor-Hypotheken – wenn man also feststellt, dass der Libor steigt, ist es manchmal zu spät, um noch einigermassen günstig in eine Festhypothek zu wechseln. Eine zweite Schlussfolgerung: Wer knapp budgetiert und keine Risiken eingehen will, sollte seine Strategie auf Festhypotheken ausrichten. Wer sich vom Risikotyp vorstellen kann, mit Libor-Finanzierungen zu operieren, sollte Wirtschaftsnachrichten und die Zinsentwicklung laufend verfolgen. Auf dem Internet oder über einen guten Berater findet man eine Fülle an Informationen. Mit dem Libor verhält es sich ähnlich wie mit Aktien: Dieses Instrument verspricht gewisse Gewinnmöglichkeiten, birgt aber auch höhere Risiken und setzt ein gewisses Flair für solche Finanz- und Zinsthemen voraus. Checkliste: Der eigene Kompass Was in jeden Fall Orientierung gibt – und quasi als Kompass dienen muss – ist die eigene finanzielle Situation und Lebensplanung. Hilfreich sind folgende Fragen: Wie steht es um die eigene Risikofähigkeit? Ähnlich wie bei Geldanlagen oder Aktien muss man

sich auch bei Krediten überlegen, welche Risiken tragbar sind und welche nicht. Zum Beispiel: Wenn bei einer jungen Familie schon bei einem Zins­ anstieg von 1,5 Prozent die Schmerzgrenze erreicht ist, dann sind Sicherheit und Kalkulierbarkeit oberstes Gebot. In diesem Fall lohnen sich sehr lange Laufzeiten, zum Beispiel 10-jährige Festhypotheken. Wer aber Vermögen hat oder schon aufgrund eines hohen Einkommens über ein gutes Sicherheitspolster verfügt, kann anders disponieren. Wer es sich leisten kann, sollte auf eine Finanzierung mit kürzerer Laufzeit setzen (Libor-Hypothek). Auch wichtig – sich Rechenschaft über den Zeithorizont ablegen: Mit dem Abschluss von Hypothekarverträgen geht man längerfristige Verpflichtungen ein und haftet gegenüber der Bank mit seinem Einkommen und Vermögen. Verpflichtungen von Dauer sollten auch an eine längerfristige Planung geknüpft sein, und zwar punkto Haushalt und Partnerschaft, Beruf und Einkommen. Wer nur auf drei oder vier Jahre hinaus plant oder wenn der Job unsicher ist, muss für die Finanzierung mehr Spielraum haben, sprich Ausstiegsmöglichkeiten offen lassen als bei einem grös­seren Zeithorizont.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Schnell und flexibel Radius Sonnen- und Wet ter fächer: Flexible Sonnenschut zsysteme schmutz- als auch wasserabweisend und damit leicht zu pflegen.

Foto: zVg

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Als Option bietet die Radius Sonnen- und Wetterfächer AG einen Segelstoff mit erweiterter Maschengrösse an. Durch diese kann sich die angestaute Luft einfach verflüchtigen. Der Segelstoff schützt dabei vor Sonneneinstrahlung und sorgt mit diffusem Ausblick für ein sommerliches Ambiente. Die Bespannung ist in verschiedenen Farben erhältlich.

Das fächerartige Segel – je nach Typ mit einem Radius von 1,5 Meter bis zu 4,5 Meter – wirkt von einem Befestigungspunkt aus und lässt sich schwenken und senken. Somit kann jede Nische und Ecke an einem Gebäude beschattet werden, und das bei jedem Sonnenstand. Das Sonnensegel lässt sich dank der Unterstützung durch Gasdruckfedern ganz unkompliziert von Hand, mit Bedienungsstab oder Elektromotoren bewegen.

Dank der Fluor-Carbon-Ausrüstung ist der Standard-Segelstoff sowohl

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Hohe Preise trotz hoher Förderung Voegtlin-Meyer: OPEC-Meeting brachte keine Wende – Produk tion weiterhin hoch

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toren haben die Überversorgung am globalen Rohölmarkt im Mai wahrscheinlich vorerst beendet.

Heizölpreis für 3'000-­‐5'000 Liter franko Tank

85.00 80.00 75.00 70.00

Anfang Juni wurde die 50-Dollar-Marke je Fass Öl erreicht.

und Arbeitsbedingungen. Innerhalb weniger Wochen haben Saboteure mehr als ein Drittel von Nigerias Ölproduktion sabotiert. In Frankreich wird gestreikt. Die linken Gewerkschaften versuchen,

Tankstelle von der Kraftstoffzufuhr abzuschneiden und damit die Regierung zur Rücknahme des Arbeitsgesetzes zu zwingen. Vor vielen Treibstoffdepots und Raffinerien werden Blockaden erstellt, um somit die Zufahrten zu versperren. All diese Fak-

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Mai

April

März

Feb

Jan

Dez

60.00

Nov

65.00

Okt

Lieferunterbrechungen von Kanada bis Nigeria und ein Rückgang der amerikanischen Produktion haben dazu geführt, dass die Preise in den letzten Wochen stetig angestiegen sind. Kanadas Ölindustrie litt unter den schweren Waldbränden der letzten Wochen, und aus Nigeria fehlen 800  000 Fass Öl pro Tag. Militante Gruppen fordern eine höhere Beteiligung an den Exporteinnahmen aus dem Rohöl sowie bessere Lebens-

90.00

Sep

Anfang Juni wurde erstmals seit November letzten Jahres die 50Dollar-Marke je Fass (159 Liter) Öl erreicht. Diese Marke ist ein psychologischer Meilenstein. Wird diese nachhaltig überschritten, werden wir künftig wieder mit höheren Treib- und Brennstoffpreisen rechnen müssen.

Die Produktion bleibt voraussichtlich unverändert auf hohem Niveau. Eventuell könnten sogar Produk­ tionssteigerungen über die Sommermonate angekündigt werden. Der Eigenbedarf der Produzenten im Nahen Osten steigt zur Jahresmitte, wenn der Strombedarf durch den verstärkten Einsatz von Klimaanlagen zunimmt.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Attraktiver Sonnenschutz aus Alu Frego - L a mellendac h: Elek tronisc h gesteuer t u nd g u t belü f tet Windsensor: Die Lamellen halten einer Windgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h stand. Bei höherem Winddruck muss die Lamelle vertikal (offen) gestellt werden.

Das Lamellendach kann elektronisch gesteuert werden und ermöglicht einstellbaren Sonnenschutz oder Belüftung. Besonderes Augenmerk ist auf die Ausrichtung der Lamellen zu legen (ideale Ausrichtung: bei geöffneten Lamellen wird die Sonne abgestrahlt).

LED-Beleuchtung: Die Lamellen können mit integrierter LED-Beleuchtung ausgestattet werden. • Warmes, weisses Licht • Reines, weisses Licht • Bedienung mittels Funkhandsender (ein, aus und dimmbar).

Das Dach lässt sich sowohl freistehend als auch an eine Fassade montieren. Es kann auch in eine bestehende Öffnung integriert werden. Die Konstruktion der Lamellen sorgt dafür, dass diese einander in geschlossener Position derart über-

Foto: zVg

Das Lamellendach der Frego AG ist eine Aluminium-Terrassenüberdachung mit horizontalem Sonnenschutzdach, bestehend aus drehbaren Aluminiumlamellen.

Attraktives Lamellendach mit praktischen Extras.

geöffnet wird, sorgt das spe­zielle Design der Lamellen dafür, dass das Wasser nicht aus den Lamellen schwappt.

lappen, dass das Dach bei normalen Regenschauern wasserdicht ist. Das Wasser, welches von den Lamellen aufgefangen wird, wird in die Abflussrinnen an den Seiten der Terrassenüberdachung in Trägerrichtung abgeführt. Wenn die Überdachung nach einem Regenschauer wieder

Frego AG 8913 Ottenbach ZH Tel. 044 763 70 50 3123 Belp BE Tel. 044 763 53 33

Optionen Regensensor: Bei Regen/Feuchtigkeit schliessen die Lamellen automatisch.

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Fachkompetenz als Dienstleistung Bürgler: Das Bauunternehmen er füllt Bauwünsche exak t, pünk tlich und sauber

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Fachwissen und die Erfahrung langjähriger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Bauunternehmen ist Minergie-Fachpartner. Das heisst, Kundinnen und Kunden werden in Sachen Minergie kompetent beraten und unterstützt. Und das von A – Z, alles unter einem Dach, aus einer Hand.

Bürgler – ein Baumeister für alle Fälle.

Die Bürgler AG ist ein erfolgreiches, über hundertjähriges Bau­ unternehmen, das auf Umbauund Renovationsarbeiten, Modernisierungen sowie auf den Fassadenbau spezialisiert ist.

Die Spezialisten von Bürgler beraten ihre Kundinnen und Kunden in allen Belangen: von der einfachen Kundenarbeit bis hin zum anspruchsvollen Umbau. Bürgler setzt auf neueste Bautechnologie und vor allem auf das

Was zählt, ist die Fassade Die Fassade muss schützen, der Umwelt trotzen, das gute Warme konservieren und das feuchte Kalte nicht hereinlassen. Sie springt ins Auge, hebt sich ab oder passt sich an. Wie auch immer: Die Fassade steht im Mittelpunkt. Ob alt, ob neu – ob drinnen oder draussen. Bürgler hat Erfahrung, und Erfahrung zählt. Erfahrung und Fachwissen Bauen ist anspruchsvoll und verlangt neben grosser Erfahrung auch

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viel Fachwissen – ein immer spezialisierteres Fachwissen. Ein Umbau wird von Bürgler minutiös geplant und vorbereitet. Richtlinien dazu sind die individuellen Wünsche und Vorstellungen des Kunden. Und bei Bauarbeiten in bewohnten Räumen ist Ordnung und Sauberkeit selbstverständlich oberstes Gebot. Dank seriöser Arbeitsvorbereitung ist eine möglichst kurze Bauzeit garantiert. Damit alles passt – von der ersten Idee bis zur termingerechten Abnahme – dafür steht Bürgler ein.

Bürgler AG Bauunternehmen Beat Brunner Bahnhofstrasse 101 5430 Wettingen Tel. 056 437 08 80

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FIRMEN UND PRODUKTE

Notfallpakete auf schimmel-shop.ch Dobler Bautenschut z: Schimmelbefall selber fachmännisch beseitigen

In von Schimmel betroffenen Wohnungen und Häusern müssen Pilz und Sporen so schnell wie möglich eliminiert werden, damit keine grös­ seren Schäden entstehen. Gerade zu Beginn der Schimmelbildung sowie bei kleineren betroffenen Flächen kann das Problem mit den richtigen Mitteln einfach und nachhaltig selber behoben werden. Seit Februar 2016 bietet schimmelshop.ch das grösste Online-Sortiment der Schweiz für wirkungsvolle

Foto: zVg

Wenn sich in Badezimmer, Küche, Wohnraum oder Keller Schimmel bildet, muss sofort gehandelt werden. Pilzbefall sieht nicht nur unästhetisch aus – er kann auf längere Sicht auch die Gesundheit der Bewohner gefährden.

Die entsprechenden Informationen und Anleitungen zur einfachen Anwendung der Produkte liegen der Sendung bei. Bei schwerwiegenderen Problemfällen stehen Fachpersonen zur Verfügung. Mehr Informationen und das gesamte Onlinesortiment gibt es auf www. schimmel-shop.ch.

Dem Schimmel den Kampf ansagen.

Schimmelbehandlungen. Fachleute aus dem Gebiet des Bautenschutzes haben gemeinsam mit erfahrenen Experten in Sachen Schimmel­ bekämpfung diverse Notpakete für betroffene Onlinekunden entwickelt. Sie beinhalten Schimmelpilzentferner, Farbe, Schutzmaske, Schutzbrille, Handschuhe, Pinsel,

Roller, Abdeckmaterial und weitere hilfreiche Produkte, die individuell und perfekt aufeinander abgestimmt, per Post an die Kunden geliefert werden. Die Produkte können auch einzeln bestellt werden. Bestellungen werden sofort nach deren Eingang bearbeitet und gleichentags versendet.

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

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ADRESSEN

Nr. 369-370 Juli/August 43. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 37 839 Ex. Basis 2014/2015 Anzahl Mitglieder 37 946 (1. Juni 2016) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.– Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband) Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten: Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–17.00 Uhr www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen: Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18 Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.30 Uhr Telefonische Beratung: Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach 4311, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 19 Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Sonderteil: De-Jo Press, Solothurn Joseph Weibel / Sabine Born

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal (Bezirk Lenzburg) c/o lic. iur. Hans Stoller, Baurecht + Baumanagement Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg Tel. 062 888 25 38; Fax 062 888 25 26 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch Telefonische Beratung: Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr Persönliche Beratungen: nach Vereinbarung Tel. 062 888 25 28

ADRESSÄNDERUNGEN

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 INSERATE

DapaMedia GmbH, Davide Paolozzi Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 E-Mail: info@dapamedia.ch Internet: www.dapamedia.ch

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Tel. 0840 438 438 kontakt@hev-fricktal.ch Telefonische Beratung: Tel. 0844 438 438 Mo 8.30–11.30, 14.00–17.00, Di 8.30–11.30, Mi 8.30–11.30 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)

Binkert Buag AG Baslerstrasse 15, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 74 74, Fax 062 869 74 80 www.binkertbuag.ch

Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri Tel: 056 664 37 37, Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch Rechtsberatung: Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr: Dr. Kurt Fricker, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler, a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen, Tel. 056 611 91 00, Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri, Tel. 056 664 37 37, Fax 056 664 55 66 lic. iur. Lukas Nauer, Zürcherstrasse 15, 5620 Bremgarten, Tel. 056 631 14 42, Fax 056 631 14 43

Titelbild: P arkett Käppeli GmbH, 5634 Merenschwand kaeppeli-parkett.ch

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inseratenteil dient lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen. Verantwortung der Themen im Sonderteil: Binkert Buag AG

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen) Fegergasse 26, Postfach, 4800 Zofingen Tel. 062 745 50 25 ; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch Telefonische Beratung: Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 7/8-2016


VON DER INSPIRATION ZUR IDEE. VON DER PLANUNG ZUR VOLLENDUNG. DIE BADARCHITEKTEN IHRE BADEWELTEN-PROFIS VON A BIS Z IM KANTON AARGAU BÄR HAUSTECHNIK AG GROLIMUND AG 4663 AARBURG | TEL. 062 791 37 87 5630 MURI | TEL. 056 664 22 11 WWW.BAERHAUSTECHNIK.CH WWW.GROLI.CH

PAUL RYSER AG 5001 AARAU | TEL. 062 836 10 40 WWW.RYSER.CH

WINKLER WIL HAUSTECHNIK AG WÜLSER HAUSTECHNIK 5276 WIL AG | TEL. 062 867 21 00 4800 ZOFINGEN | TEL. 062 746 92 00 WWW.WINKLER-WIL.CH 4654 LOSTORF | TEL. 062 298 12 54 WWW.WUELSER-HAUSTECHNIK.CH

WÜRMLI HAUSTECHNIK AG 5430 WETTINGEN | TEL. 056 437 90 70 WWW.WUERMLI-HT.CH


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