Wohnwirtschaft 4 2016

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Hauseigentümerverband Aargau www.hev-aargau.ch

Nr. 4 April 2016

WOHN WIRTSCHAFT

G R AT I S E I N T R I T T Frühlingsmesse für Bauen, Wohnen  und  Garten

RECHT

Lärm von Wärmepumpen

SONDERTEIL

Garten/Wintergarten/Pool

IMMOBILIEN AARGAU mit 22 Objekten


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Das sichere Gefühl.


I N H A LT VOGELSICHERES BAUEN

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TRENDS AUS DEM GARTEN

Der eigene Garten – ein kleines Paradies, das im Reigen der Jahreszeiten immer wieder Neues hervorbringt: Gemüse für die Küche, Beeren zum Naschen und ausgewählte Blumen, deren Blüten nicht nur viel Farbe ins Gartenreich bringen, sondern auch auf den Teller. Stöbert man ausserdem im Samenegal, findet man auch da immer Neues, das zum Ausprobieren animiert.

Die aufwendige Gestaltung von Hochhäusern und Bauten kann Vögeln im angestammten Lebensraum zum Verhängnis werden. Gezielte Massnahmen können jedoch Gefahren mindern. Ebenfalls sind die Tiere auf Nistplätze angewiesen, die an bestehenden Gebäuden häufig durch Renovationen verloren gehen. Auf einfache Weise könnten diese erhalten oder neue geschaffen werden.

HEV Fricktal: Sind Sie fit für die Wohnungsabnahme? 24 HEV Zofingen: Generalversammlung 2016 25

EDITORIAL 5

POLITIK 7

Schluss mit versteckten Steuern!

30

7 GARTEN 30–35

Die Gartensaison ist eröffnet 30 Stiefmütterchen – Farbtupfer im Frühjahr 35

AKTUELL 9–15

Einladung zur Delegiertenversammlung 2016 Hauseigentümerverband Aargau Beat Kappeler: «Regulieren» 9 Vogelsicheres Bauen Je grösser, desto schwieriger zu führen Anlass des HEV Baden / Brugg / Zurzach zum Stockwerkeigentum

WINTERGARTEN 36–37

Vielseitig nutzbar

10

36

POOL 38

Badespass im Garten

15

MESSE 39

RECHT 17–19

Erbstreit – Friedensrichter oder Mediation?

17

Lärm von Luft/Wasser-Wärmepumpen

18

38

Rat und Tat rund ums Haus Hauseigentümerverband an der Messe Bauen+Wohnen

39

ALLGEMEIN

Gute Adressen für Immobilien 22 Drucksachenbestellung 26 Vermittlungsangebote 28 Unternehmen, die Ihr Vertrauen verdienen 46 Branchenregister 58 Adressen HEV Aargau und Sektionen 67

SEKTIONEN 21–25

HEV Aarau und Kulm: Einladung an die Mitglieder zu einer Betriebsbesichtigung der ISS Kanal Services AG

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HEV Baden/Brugg/Zurzach: Einladung zur Besichtigung des Gartencenters Zulauf, Schinznach-Dorf 23

FIRMEN UND PRODUKTE

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40–55


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EDITORIAL

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Schwaderloch

Baden

Birmenstorf

Langnau a. Albis

Obermumpf

Sarmenstorf

Teufenthal

Stetten

Wildegg

Unterentfelden

Schinznach-Dorf

Matzendorf

Volketswil

Reinach AG

Fislisbach

Wohlen

Basel

Rombach Aarau Kleindöttingen Lupfig

Diese Zeilen sind kein Plädoyer, Finanzierungs- und Tragbarkeitsregeln aufzuweichen, um Schwellenhaushalten mit Hängen und Würgen zu Wohneigentum zu verhelfen. Das wäre fahrlässig und würde der Bildung von Immobilien­ blasen Vorschub leisten. Nicht opportun aber ist die legislatorische Absicht, Gemeinden das Recht einzuräumen, Stockwerkeigentümer zu Sanierungen zu verpflichten. Das wäre ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit und könnte Eigentümer zu kostspieligen Sanierungsübungen zwingen, die von ihnen nicht gewollt oder unnötig sind. Sinnvolle Sanierungen sind durchaus im Rahmen der heute gültigen Gesetze und Regeln möglich. Weiterer regulatorischer Eifer ist überflüssig. Er würde die Attraktivität jener Wohneigentumsform schmälern, die noch Zukunft hat.

Windisch

Doch am Immobilienhimmel tauchen erstmals seit Jahren Wolken auf. Die Credit Suisse spricht sogar von einem möglichen Anbrechen anderer Zeiten. Aufgrund der Tiefzins­ politik herrscht Anlagenotstand. Mangels Alternativen bauen Investoren vor allem Mietwohnungen. Der Anteil der neu erstellten Eigentumsobjekte nimmt ab – innerhalb von 5 Jahren um einen Viertel. Das Durchschnittsalter von Wohn­ eigentümern steigt, jüngere Haushalte können sich Eigentum immer weniger leisten. Das gilt insbesondere fürs Einfamilienhaus, das aufgrund von Raumplanungs- und Verdichtungsabsichten zum Auslauflaufmodell werden könnte. Neben hohen Preisen für Liegenschaften sind es vor allem die regulierungsbedingt verschärften Finanzierungsanforderungen, die dem Erwerb von Wohneigentum zunehmend im Weg stehen.

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Die Immobilienkonjunktur bot im letzten Jahrzehnt wenig Grund für Klagen. Die Epoche war geprägt von hoher Nachfrage aufgrund tiefer Zinsen, florierender Wirtschaft und anhaltender Einwanderung. Parallel zur boomenden Immobilienkonjunktur entwickelte sich die Situation beim Wohneigentum. Niedrige Finanzierungskosten, Kaufkraft­ gewinne und gute Beschäftigungsaussichten liessen den Wunsch nach den eigenen vier Wänden in vielen Fällen Wirklichkeit werden. Die Wohneigentumsquote stieg auf heute knapp 40  %. Wesentlichen Anteil daran hat das Stockwerkeigentum (vgl. Beitrag Seite 15).

Dietlikon

Kein weiterer Regulierungsbedar f


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POLITIK

Schluss mit versteckten Steuern!

Hansjörg Knecht

Nationalrat, Leibstadt Präsident Hauseigentümer­v erband Aargau

Kürzlich hat der Grosse Rat den Steueranteil bei den Grundbuchabgaben abgeschafft. Damit sollen die Bürgerinnen und Bürger nur noch Gebühren bezahlen, welche die anfallenden Kosten decken. Der Hauseigentümerverband hat sich stark für dieses Anliegen eingesetzt. Aber das Ziel ist noch nicht

ganz erreicht, gilt es jetzt noch die Hürde der Volksabstimmung vom Juni zu nehmen. Und dies wird nicht einfach werden. Denn die Regierung zusammen mit einer Linksallianz und unterstützt von Mittepolitikern malt schwarz und erachtet den Wegfall dieser Steuer von rund 36 Millionen Franken für den Staatshaushalt als nicht verkraftbar. Die Mär vom Aushungern des Staates muss wieder einmal herhalten. Wer aber so argumentiert, dem sei in Erinnerung gerufen: Auf der Einnahmenseite stiegen die Steuereinnahmen in den letzten Jahren trotz Steuergesetzrevi­ sion an. Auch dank der Steigerung von Transaktionen im Immobilienmarkt hat der Fiskus massiv profitiert, und die tiefen Hypothekarzinsen haben den Schuldzinsabzug zusammenschrumpfen lassen, bei gleichbleibenden oder sogar steigenden Eigenmietwerten. Auf der andern Seite stiegen die Staatsausgaben jährlich um rund 4 Prozent, und der Verwaltungsapparat ist immer grösser geworden.

Das Problem liegt also in erster Linie auf der Ausgabenseite. Darum ist es an der Zeit, dieses anhaltende Aufgaben- und Ausgabenwachstum im Staatshaushalt anzugehen. Denn es geht nicht an, die Höhe von Abgaben und Gebühren so auszugestalten, dass diese zum Stopfen von Löchern in der Staatskasse verwendet werden können. Und diese Ausgabenreduktion hätte schon vor Jahren konsequent angegangen werden müssen. Stattdessen wurden aber durch Entnahmen aus der Bilanz­ ausgleichsreserve Löcher gestopft. Dieses ­«Sonderkässeli» war 2008 für schlechte Zeiten mit Überschüssen geschaffen worden. Und jetzt, wo man die Mittel brauchen könnte, ist dieses Polster bald aufgebraucht. Des Weiteren muss sich die Regierung auch Kritik gefallen lassen, die Umsetzung dieses Begehrens verschleppt zu haben. Bei einer Annahme durch das Volk und bis zur vollständigen Umsetzung werden nämlich über zehn Jahre vergangen sein.

Donnerstag Gratiseintritt

Quelle: MartyDesignHaus

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 4-2016


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AKTUELL

Einladung zur Delegiertenversammlung 2016 Hauseigentümerverband Aargau

Beat Kappeler: «Regulieren» Casino Bremgarten, Wohlerstrasse, 5620 Bremgarten Mittwoch, 18. Mai 2016 19.00 Uhr

Begrüssung Hansjörg Knecht, Nationalrat, Präsident Hauseigentümerverband Aargau

Grussadressen 19.10 Uhr Alex Hürzeler, Regierungsrat, Vorsteher des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) 19.15 Uhr Marco Hardmeier, Grossratspräsident 19.20 Uhr

«Regulieren, regulieren – aber wie macht man’s richtig?» Beat Kappeler, Dr. h.c., Autor «NZZ am Sonntag», Buchautor

20.15 Uhr

Apéro riche

Der Eintritt ist frei. Eingeladen sind HEV-Mitglieder und Nichtmitglieder. Die Anzahl Teilnehmende ist beschränkt. Schriftliche Anmeldung bis spätestens Mittwoch, 4. Mai 2016: Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, Postfach 1930, 5401 Baden oder Fax 056 222 90 18. Die Anmeldungen werden nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Jene, die nicht teilnehmen können, werden raschmöglichst benachrichtigt.

Anmeldetalon Teilnahme an der Delegiertenversammlung 2016 HEV Aargau

 Mitglied-Nr:

 Nichtmitglied

 Zutreffendes bitte ankreuzen

Name/Vorname: Anzahl Personen: Adresse: PLZ/Ort: Telefon Privat:

Telefon tagsüber:

Datum: Unterschrift:


AKTUELL

Vogelsicheres Bauen Die aufwendige Gestaltung von Hochhäusern und Bauten – vor allem bei einem hohen Glasanteil – kann Vögeln im angestammten Lebensraum zum Verhängnis werden. Gezielte Massnahmen können jedoch Gefahren mindern. Ebenfalls sind die Tiere auf Nistplätze angewiesen, die an bestehenden Gebäuden häufig durch Renovationen verloren gehen. Auf einfache Weise könnten diese erhalten oder neue geschaffen werden. Morris Breunig

Faktor Journalisten, Zürich

Gefahrenquellen Vögel orientieren sich vorwiegend optisch. So können sie mit beiden Augen gleichzeitig unterschiedliche Objekte anvisieren und geniessen beinahe Rundumsicht. Die räumliche Wahrnehmung und das stereoskopische Sehen sind hingegen stark eingeschränkt, wodurch Glas eine besondere Gefahrenquelle für Vögel darstellt. Das verdeutlichen drei Erscheinungen, auf die zahlreiche Kollisionen zurückzuführen sind: • Durchsicht: Bäume, Hecken und vielfältige Landschaften sind für Vögel attraktiv. Befinden sich beispielsweise Grünflächen oder begrünte Innenhöfe hinter transparenten Gläsern, kann es beim Anflug auf diese Lebensräume zum Aufprall an den Scheiben kommen. Heikel sind unter anderem transparente Lärm- und Windschutzwände, Balkonverglasungen oder verglaste Treppenhäuser. Abgeschrägte Eckbereiche stellen dagegen keine Gefahr dar. • Spiegelungen: Spiegelfassaden reflektieren die Umgebung stärker als herkömmliche Fenster. Je höher der Aussenreflexionsgrad, desto grösser die Bedrohung für Vögel. Nr. 4-2016

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Fotos: Lukas Linder

Die individuelle Gestaltung des Eigenheims kann zur Gefahr für frei lebende Vögel werden, denn der Lebensraum der Tiere schränkt sich dadurch deutlich ein. Besonders mit einem hohen Glasanteil steigt das Risiko für Vögel, beim Anflug auf die Scheiben umzukommen.

Lärm- und Vogelschutzwand mit Punkten.

• Licht: Gebäude und Städte werden zunehmend mit nächtlicher Beleuchtung versehen, um den Charakter der Bauten deutlicher hervorzuheben. Das lockt Vögel zusätzlich an. Für Zugvögel sind Hochhäuser besonders in Nebelnächten gefährlich, weil sie dann die Orientierung verlieren und dort wie Mücken vom Licht angezogen werden.

Gestalterischer Anspruch Mithilfe von vogelfreundlichen Massnahmen lässt sich das Risiko von Kollisionen stark eindämmen, aber nie vollständig ausschliessen. Heutige Massnahmen können zudem hohe gestalterische Ansprüche erfüllen. Transparente Bauteile mit Sicht auf dahinter liegende Lebensräume sind grundsätzlich zu vermeiden. Andernfalls sind sie 10

beispielsweise mit flächigen Markierungen oder opaken Materialien wie Milchglas für Vögel sichtbar zu machen. Entscheidend ist dabei der Deckungsgrad der Markierungen. Jener von linearen Strukturen sollte mindestens 15  Prozent betragen und der von Punktrastern mindestens 25  Prozent, bei einem Mindestdurchmesser von 5  mm. Halbtransparente und wenig reflektierende Glasflächen oder Bauelemente wie Glasbausteine können hingegen bedenkenlos eingebaut werden. Geneigte Flächen, Oberlichter oder Dächer aus Glas sind aus Sicht des Vogelschutzes in der Regel ebenfalls unproblematisch. Die beliebten schwarzen Vogelsilhouetten gelten hingegen als ineffektiv.

Reduzierte Spiegelwirkung Die Schweizerische Vogelwarte empfiehlt


AKTUELL

Gläser mit einem Aussenreflexionsgrad von maximal 15   Prozent, was einzelne der heutigen, ab Stange erhältlichen Dreifachgläser erreichen. Die herkömmlichen Modelle befinden sich meist über diesem Wert. Mit einer angepassten Umgebungsgestaltung sind gefährliche Vogelfallen vermeidbar. Bäume oder Büsche beispielsweise sind für Vögel attraktiv. Deshalb sollten sie nicht vor stark spiegelnde Fassaden gepflanzt werden. Vielmehr ist darauf zu achten, dass die nähere Umgebung von Spiegelfassaden möglichst naturfern ist. Bepflanzungen an den Gebäudeecken mindern hingegen das Kollisionsrisiko. Selbsthaftende Textilien, helle Flachvorhänge oder aufgeklebte Folien können die Spiegelungen von Gläsern auch nachträglich reduzieren. Aussen liegende und bewegliche oder feste Sonnenschutz­ elemente sowie Isoliergläser mit Zwischenraumlamellen gelten als vogelfreundlich. Im Bereich Minergie-Eco unterstützt Minergie zudem vogelfreundliches Bauen. Mit dem Formular «Nachweis nach G11 Vogelschutz» steht es jedem Bauherrn frei, die darin formulierten Empfehlungen umzusetzen.

Solaranlagen auf Schutzwänden Die vogelsichere Bauweise beeinflusste auch ein in der Gemeinde Zumikon rea­ lisiertes Projekt. Ende 2014 entstand an der Fochautobahn eine Lärmschutzwand zusammen mit einer Photovoltaikanlage, die für etwa 22 Haushalte den jährlichen Strombedarf deckt. Ein hoher Anteil an Glaselementen in der Lärmschutzwand sollte den Anwohnern möglichst viel Aussicht ermöglichen. Ein feines Punkteraster auf den Gläsern verhindert Kollisionen von Vögeln weitgehend. Aus der Ferne sind die Punkte von den Anwohnern nicht erkennbar. «Obwohl die Vogelwarte einen Punktedurchmesser von 5  mm empfohlen hat, konnten wir uns im Sinne der Anwohner auf einen Punktedurchmesser von 3  mm einigen. Die Bedeckung mit 25  Prozent der Fläche entspricht hingegen den Vorgaben», beschreibt Stefan Schmon, Projektleiter vom Tiefbauamt

Besuchszentrum der Vogelwarte Sempach.

Vogelwarte Sempach

Die Schweizerische Vogelwarte Sempach ist eine gemeinnützige Stiftung für Vogelkunde und Vogelschutz, die mit Spenden aus der Bevölkerung unterstützt wird. Etwa 100 Mitarbeitende ergründen die Ursachen der Bedrohung der Vogelwelt und versuchen mit Schutz- sowie Fördermassnahmen gefährdete Vogelarten zu erhalten. Die Vogelwarte wirkt als Beratungsstelle für die Öffentlichkeit und die Behörden. Weiterhin leistet sie umfangreiche Hilfestellung bei der Wahl von vogelfreundlichen Lösungen. Die Broschüre «Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht» bietet Einblicke in diese Thematik. Mitte 2015 hat die Vogelwarte ihr neues Besuchszentrum eröffnet. Der in Minergie-P-Eco errichtete Neubau ist aufgrund des ökologischen und nachhaltigen Anspruchs ein Vorzeigeobjekt. Für die selbsttragenden Aussenwände aus Stampflehm wurden rund 1000 Tonnen des Materials verwendet, das auch Vögeln zum Bau von Nestern dient. Das Besuchszentrum hat ein breites Ausstellungs- und Informationsangebot rund um die Vogelwelt und beherbergt eine Pflegestation für verletzte Wildvögel. Für die minergiezertifizierte Ausstellung erhalten die Besuchenden spezielle Ringe mit Sensoren. Die Bildschirme und Ausstellungsobjekte werden erst mit diesen Ringen aktiviert, was zum sparsamen Umgang mit Energie im Gebäude beiträgt. Zudem registriert der Ring, wie eine Person durch die Ausstellung geht und erstellt anhand ihrer Interessen sowie Vorlieben am Ende des Besuchs ein persönliches Vogelprofil.

Informationen: www.vogelglas.info, www.vogelwarte.ch

des Kantons Zürich, die für alle Beteiligten zufriedenstellende Massnahme.

ler richten sich unter anderem an folgenden Stellen Nistplätze ein:

Nistplätze für Mauer- und Alpensegler Mauer- und Alpensegler nutzen Hohlräume und Nischen an Gebäuden als Nistplätze. Diese befinden sich im Dachbereich, auf der Mauerkrone oder im Mauerwerk und sind Resultate früherer Bauweisen. Bei Erneuerungen werden diese Öffnungen meist verschlossen. Mit wenig Aufwand und Kosten könnten viele Nistplätze erhalten sowie Neubauten damit ergänzt werden. Mauer- und Alpenseg-

• Traufbereich: Die Hohlräume von Traufkästen sind bei Seglern besonders beliebt. Mit Einflugöffnungen wie unterhalb der Regenrinne im Stirnbrett, in der Traufuntersicht oder zwischen Untersicht und Fassade können diese auf leichte Weise eingerichtet werden.

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Fortsetzung Seite 13 Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 4-2016


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AKTUELL

• Mauerkrone: Nistplätze in der Mauerkrone liessen sich vorwiegend bei Steildächern von Neubauten gut einrichten. • Niststeine und Nistkästen als Bauelement: Vorgefertigte Nistkästen und Niststeine werden im Handel angeboten und direkt in die Mauern eingefügt oder an der Fassade angebracht. Damit lassen sie sich gleichzeitig als gestalterisches Element einsetzen. Farblich akzentuiert, integrieren sich die Nistelemente beispielsweise optisch in das Fassadenbild oder dienen als Signaletikbausteine. Generell müssen Seglernistplätze gut gegen eindringendes Wasser geschützt sein. Revisionsöffnungen erlauben zudem das Öffnen der Nistplätze im Notfall oder zur Reinigung. Griffige

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Lösung

Massnahmen

Flächige Markierung oder Folien oder Siebdruck anbringen. Deckungsgrad von linearen halbtransparente Materialien Markierungen min. 15 %, von Punktrastern min. 25 % Spiegelfassaden

Die Aussenreflexion möglichst gering halten, maximal 15 %

Vorgehängte oder eingelegte Äussere vorgesetzte Sonnenschutzsysteme können je nach Art Raster und Montage als Kollisionsschutz dienen. Bereits quergestellte Lamellen lassen die Glasfläche als Hindernis erscheinen Metallelemente

Die maximale Maschenweite gegen das Eindringen von Kleinvögeln beträgt 2 cm (Tauben: 6 cm)

Farbige Gläser

Möglichst schwach reflektierende Scheiben in kräftigen Farben

Umgebungsgestaltung

Bäume und Büsche in keiner direkten Nachbarschaft zu Spiegelfassaden

Ränder unterhalb der Einflugöffnungen helfen den Seglern beim Einstieg. Zwei bis drei Löcher von rund 5 mm Durchmesser ermöglichen eine Belüftung neukonstruierter Brutplätze, sollten einen Wassereintritt jedoch verhindern. Werden Seglernistplätze bei einem Umbau oder Abbruch eines Gebäudes zerstört, soll-

te entsprechender Ersatz geschaffen werden, idealerweise an gleicher Stelle. Auch bei verändertem Aussehen kehren Segler wieder an den alten Nistplatz zurück. Die Ersatznistplätze sind daher möglichst vor der nächsten Brutzeit fertigzustellen, Abbruch und Umbau müssen möglichst ausserhalb der Brutzeit erfolgen.

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 4-2016

Quelle: www.vogelwarte.ch

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AKTUELL

Je grösser, desto schwieriger zu führen Anlass des HEV Baden /  B rugg /  Z urzach zum Stockwerkeigentum

Reglement erstellen Der Hauseigentümerverband Baden/Brugg/ Zurzach widmete seine diesjährige Frühjahrsversammlung dem Stockwerkeigentum. Lukas Nauer, Rechtsanwalt und Notar, Bremgarten, Mitglied des Vorstands HEV Freiamt, nannte einige Besonderheiten des Stockwerkeigentums. Geregelt ist es in ZGB Art.  712 ff. Es handelt sich über weite Strecken um dispositives Recht, von dem durch Vereinbarungen abgewichen werden kann. Üblicherweise bilden Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft und eine Hausordnung Grundlage der konkreten Rechte und Pflichten der Stockwerkeigentümer. Beides ist gesetzlich nicht erforderlich, aber empfehlenswert, sagte Nauer. Notwendig, nützlich, luxuriös Im Stockwerkeigentum wird unterschieden zwischen Sonderrecht, zu dem die bewohnten Innenräume gehören, sowie gemeinschaftlichen Teilen, beispielsweise der Fassade, an der ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentümer keine Veränderungen vornehmen dürfen. Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft ist die Stockwerkeigentümergemeinschaft selbst. Wenn die Gemeinschaft zahlreiche Einheiten umfasst, empfiehlt Nauer die Bildung eines Ausschusses mit

Rechte und Pflichten des Stockwerkeigentümers Beispiele von untersagten baulichen Massnahmen (nur mit Zustimmung der Gemeinschaft möglich) – Das Zusammenlegen oder Aufteilen von Stockwerkeigentum – Die zweckfremde Nutzung von Balkon und Terrassen etc. etwa zum ständigen Lagern von Sperrgut – Das Anbringen zusätzlicher Installationen oder Anschlüsse, welche sich auf gemeinschaftliche Teile oder auf das gemeinschafliche Kostengefüge auswirken (Bsp. Einbaucheminées etc.) H E V Baden/Brugg/Zurzach Stockwerkeigentum: Nicht alles was gefällt, ist erlaubt.

klarer Kompetenzregelung. Üblich sei auch die Einsetzung eines Verwalters bzw. einer Verwalterin. Wenn sich für die gemeinschaftlichen Teile bauliche Massnahmen abzeichnen, gilt Folgendes: für notwendige bzw. werterhaltende bauliche Massnahmen ist die Eigentümerversammlung mit einfachem Mehrheitsbeschluss handlungsfähig. Bei sogenannten nützlichen Massnahmen, die wertvermehrenden Charakter aufweisen, ist ein qualifizierter Mehrheitsbeschluss erforderlich, und bei sogenannten luxuriösen baulichen Massnahmen, die der Bequemlichkeit oder der Verschönerung dienen, braucht es die Zustimmung aller Stockwerkeigentümer (Konsensprinzip).

Erneuerungsfonds bilden Je grösser eine Stockwerkgemeinschaft ist, desto schwieriger ist sie zu führen. Nauer rät deshalb bei grossen Überbauungen zu Abparzellierungen und der Etablierung separa-

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ter Eigentümergemeinschaften für jedes Gebäude. Ruth Seiler, Inhaberin der Confida Treuhand AG, Fischbach-Göslikon, und Mitglied des Vorstands HEV Freiamt, empfiehlt für Unterhaltsarbeiten die Schaffung eines Erneuerungsfonds. Dieser sollte jährlich mit Einlagen von 0,2 %  –  0,5 % des Gebäudeversicherungswerts geäufnet werden. Wesentlich sei auch eine klare Regelung bei der Aufteilung der Nebenkosten. Üblicherweise ist sie nach Wertquoten festgelegt (dispositiv), sie kann aber auch interessenbezogen oder nach dem Verursacherprinzip definiert werden. Das könnte beispielsweise heissen, dass jemand, der im Parterre wohnt, sich an den Betriebskosten für den Lift im Haus nicht beteiligt.

Die Unterlagen zum StockwerkeigentumsAnlass können bei Lukas Nauer per E-Mail, nauer@rechtsanwalt-notar.ch,  angefordert werden.

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Grafik: Lukas Nauer

(mm) Wohneigentum ist gefragt. 1990 lag die Wohneigentumsquote in der Schweiz bei 31  %, heute, 25 Jahre später, beträgt sie 39  %. Wesentlich zur Steigerung der Eigentumsquote beigetragen hat das Stockwerkeigentum, das seit 1963 über eine Rechtsgrundlage verfügt. Es ist nicht bloss die Beliebtheit dieser Eigentumsform, die den zahlenmässigen Höhenflug verursacht hat, es sind auch Sachzwänge wie knappe Platzverhältnisse in urbanen Gebieten, hohe Immobilienpreise und verdichtetes Bauen, die Ausgangspunkt des relativen Booms sind.


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Wohnwirtschaft HEV Aargau

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RECHT

SIE FR AGEN – DER HEV ANT WORTET

Erbstreit – Friedensrichter oder Mediation? Die Aufgabe des Friedensrichters ist, die Parteien in formloser Verhandlung zu versöhnen (Art.   201   ZPO) und so eine Einigung zu erzielen. Da es sich um ein rasches und einfaches Verfahren handelt, ist in der Regel nur eine Schlichtungsverhandlung vorgesehen, weshalb die Zeit für eine konstruktive Klärung des Konflikts oftmals knapp bemessen ist. Marianne Köferli

Frage: Seit geraumer Zeit liege ich mit meinen Geschwistern betreffend der geerbten Liegenschaft in den Haaren. Nun überlege ich mir, an den Friedensrichter zu gelangen. In diesem Zusammenhang habe ich nun gehört, dass man auch eine Mediation machen kann. Was bedeutet das konkret?

Lösungen selber erarbeiten In der Mediation erarbeiten die Parteien eigenverantwortlich und mithilfe eines neut­ ralen Gesprächsleiters das für alle Seiten bestmögliche Ergebnis. Die Vorteile einer Mediation gegenüber dem Schlichtungs­ verfahren liegen daher darin, dass die Parteien volle Selbstbestimmung in ihrer Lösung besitzen, sofern diese auch rechtlich zulässig ist. Zudem können alle Fragen und Probleme (nicht nur die rechtlichen) geklärt werden, was eine nachhaltige, dauerhafte Lösung des Konflikts zur Folge hat.

Antwort: Gemäss Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) muss vor einem gerichtlichen Verfahren (vor Bezirksgericht) ein Schlichtungsversuch stattfinden, hier vor dem Friedensrichter. Auf Antrag sämtlicher Parteien kann aber auch eine Mediation an die Stelle eines Schlichtungsverfahrens treten (Art.   213 ZPO).

Einer der Unterschiede zwischen Friedensrichterverfahren und Mediation liegt darin, dass der Friedensrichter den Parteien Lösungsvorschläge unterbreiten kann. In der Mediation ist dies nicht der Fall, da die Parteien die Lösungen selber erarbeiten. Begeben sich die Parteien in eine Mediation, stehen in der Regel mehrere Sitzungen gegenüber einer Schlichtungsverhandlung an.

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Aufgrund der grösseren Zeitressourcen sind aber auch tiefgreifende Resultate möglich. So vielfältig Konflikte sein können, so vielseitige Klärungsmöglichkeiten gibt es. Wie und ob eine Auseinandersetzung geklärt werden kann, kann somit vom Einsatz und Willen der beteiligten Parteien abhängen. Oft ist der Streit derart eskaliert oder hat bereits so viel Energie verbraucht, dass die Streitparteien nur noch einen Richterspruch wollen. Eine persönliche Auseinandersetzung mit dem Problem und ein mediationsgeleitetes Konfliktklärungsgespräch (oder Me­ diation) können allenfalls in vielerlei Hinsicht nachhaltiger wirken. Ein Richter kann beispielsweise eine Erbschaftsangelegenheit rechtlich klären. Ob ein Richterspruch jedoch zur Deeskalation beiträgt, ist in vielen Fällen fraglich. Betrachtet man es aus der Optik, dass man mit den Erben ein Leben lang verbunden ist, wäre eine eigenverantwortlich getroffene Lösung vielleicht die nachhaltigere und sinnvollere, was für eine Mediation sprechen würde. Die Rechtsberatenden des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

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RECHT

Lärm von Luft / Wasser-Wärmepumpen Luft/Wasser-Wärmepumpen entziehen der Umgebungsluft oder der Abluft Wärme, um ein Gebäude zu beheizen. In der Anschaffung und Installation sind sie verhältnismässig günstig. Allerdings verursachen die benötigten Ventilatoren eine nicht zu vernachlässigende Lärmbelastung. hig ist, prüft der Gemeinderat im Baubewilligungsverfahren. Dabei gilt es zu beachten, dass Luft/Wasser-Wärmepumpen nicht als Kleinstbauten im Sinne von §   49 der kantonalen Bauverordnung (BauV) oder als Klein- und Anbauten gelten, weil sie Lärm erzeugen (§  49 Abs.   2 lit. d BauV). Sie müssen somit den ordentlichen Grenzabstand einhalten. Christian Munz

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Das Aufstellen einer Luft/Wasser-Wärmepumpe ist von Bundesrechts wegen baubewilligungspflichtig (Art.   22 Raumplanungsgesetz, vgl. AGVE 2012 S.   344). Ob eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bewilligungsfä-

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In lärmschutzrechtlicher Hinsicht gilt eine Luft/Wasser-Wärmepumpe als ortsfeste Anlage im Sinne des Umweltschutzgesetzes resp. der Lärmschutzverordnung (Art.  7 Abs.   7 USG / Art.   2 Abs.   1 LSV). Die bundesrechtlichen Bestimmungen über den Lärmschutz müssen daher zwingend angewendet werden. Nach Art.   25 Abs.   1 USG dürfen ortsfeste Anlagen nur errichtet wer-

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den, wenn die durch diese Anlagen allein erzeugten Lärmimmissionen die Planungswerte in der Umgebung nicht überschreiten.

Planungswerte einhalten Neue Luft/Wasser-Wärmepumpen dürfen somit nur bewilligt werden, wenn sie die Planungswerte der Umgebung einhalten. Diese Planungswerte finden sich in den Belastungsgrenzwerten der Anhänge 3  ff. der LSV. Für den Lärm von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen lassen sich die Planungswerte dem Anhang 6 zur LSV entnehmen. Sie hängen von den in der Nutzungsplanung zugewiesenen Empfindlichkeitsstufen (ES) ab. In Wohnzonen gilt häufig die ES II, sodass ein Planungswert von 45 dB (A) in der Nacht und von 55 dB (A) am Tag gilt.


Doch Achtung: Die Einhaltung des Planungswerts alleine genügt nicht für die Bewilligung. Art.   7 Abs.   1 LSV bestimmt, dass die Lärmemissionen einer neuen ortsfesten Anlage nach den Anordnungen der Vollzugsbehörde so weit begrenzt werden müssen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Vorsorgeprinzip). Im Bereich des Lärmschutzes gelten die Voraussetzungen der Einhaltung der Planungswerte und der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen kumulativ (Urteil des Bundesgerichts 1C_204/2015 vom 18. Januar 2016, E. 3.7). Auch wenn eine Luft/Wasser-Wärmepumpe die Planungswerte einhält, muss somit das umweltrechtliche Vorsorgeprinzip angewendet werden. Anhand der in Art.   11 Abs.   2 USG und Art.   7 Abs.   1 lit. a LSV genannten Kriterien muss geprüft werden, ob das Vorsorgeprinzip weitergehende Beschränkungen erfordert (BGE 124 II 517 E. 4b S. 521 f.). Stellt die Baubewilligungsbehörde eine Überschreitung der Planungswerte in der Umgebung fest, darf sie sich nicht darauf beschränken, dem Baugesuchsteller die Auswahl zwischen verschiedenen, die Planungswerte einhaltenden Projektvarianten zu gewähren. Sie hat sich im Baubewilligungsverfahren für jene Massnahme zu entscheiden, welche im Rahmen des Vorsorgeprinzips den besten Lärmschutz gewährleistet (Urteil 1C_506/2008 vom 12. Mai 2009, E. 3.3).

Kumulierte Lärmschutzmassnahmen Emissionsreduzierend wirken folgende Massnahmen: Wahl einer Anlage mit tiefem Schallleistungspegel, Aufstellungsort der lärmigen Anlagenkomponenten, Schalldämpfung jeglicher Art, betriebliche Regulierungen (vgl. Vollzugshilfe des cercle bruit: Lärmtechnische Beurteilung von Luft/Wasser-Wärmepumpen). Das Vorsorgeprinzip kann auch dazu führen, dass verschiedene Lärmschutzmassnahmen kumulativ anzuordnen sind (z.  B. Kombination einer leiseren Wärmepumpe mit einem Schalldämpfer am Ausblaskanal). Falls der Schutz Dritter vor schädlichem und lästigem Lärm nicht anders möglich ist, muss aufgrund des Vor-

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sorgeprinzips gar ein anderer Standort für die Anlage gefunden werden. Wie aber lässt sich abklären, ob eine Luft/ Wasser-Wärmepumpe lärmschutzrechtlich bewilligungsfähig ist? Der Gemeinderat als Baubewilligungsbehörde und Vollzugsbehörde in Lärmsachen muss im Baubewilligungsverfahren prüfen, ob die Planungswerte eingehalten sind und emissionsreduzierende Massnahmen umgesetzt sind (Art.   36 Abs.   1 LSV). Ob die Planungswerte eingehalten sind, lässt sich mit einem Lärmschutznachweis (z. B. gemäss Anhang 1 zur Vollzugshilfe des cercle bruit) abklären. Erscheint eine Überschreitung der Planungswerte möglich resp. kann sie nicht ausgeschlossen werden, ist eine Lärmprognose (im Sinne von Art.   25 Abs.   2 Satz 1 USG und Art.   36 ff. LSV) zwingend erforderlich (BGE 137 II 30 E. 3.4). Der Verzicht der Baubewilligungsbehörde auf die Einholung einer Lärmprognose kann zur Aufhebung einer Baubewilligung im Beschwerdeverfahren führen.

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Falls emissionsbegrenzende Massnahmen verhältnismässig sind, d. h. bei geringem Aufwand eine wahrnehmbare Lärmreduk­ tion bewirken, müssen sie vom Gemeinderat zwingend verfügt werden. Es widerspricht dem Grundsatz der Vorsorge nach Art.   1 Abs.   2 und Art.   25 USG, die Abklärungen über die Einwirkungen der Anlage und den Erlass von Massnahmen zur Begrenzung der Lärmemissionen nicht vorzunehmen oder auf einen Zeitpunkt nach der Erstellung bzw. der Inbetriebnahme der Anlage zu verschieben. Es lässt sich somit folgendes Fazit ziehen: Luft/Wasser-Wärmepumpen erzeugen immer Aussenlärm, auch wenn sie im Hausinneren aufgestellt sind. Eine sorgfältige Modellwahl sowie die Abklärung des Standorts und weiterer emissionsreduzierender Massnahmen mit Fachpersonen helfen, diesen Lärm so gering wie möglich zu halten. Damit lassen sich Streitigkeiten mit Nachbarn verhindern.

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weiteren Grossobjekte. Bereits über 14‘000 Toilettensysteme durften wir bisher sanieren. Auch führende Sanitär-Fachbetriebe sowie Kanalreinigungsunternehmen empfehlen den regelmässigen Unterhalt der Toiletten- und Spülsysteme.

Die Toilette – Ihr hausinterner Kanalreiniger Fehlt Ihrer WC-Spülung die benötigte Kraft und müssen Sie häufig mehrmals spülen, um ein sauberes WC zu hinterlassen? Sind immer wieder Reparaturarbeiten an der Toilette notwendig und steigen Ihre Wasser- und Abwasserverbrauchswerte stetig an? Bei einem optimalen Spülvorgang entleert sich der Spülkasten innerhalb von 4 Sekunden. Damit wird die benötigte Wasserfliessgeschwindigkeit für die einwandfreie Ausspülung bis zum Anschluss an das Kanalisationsnetz erreicht. Ab dort übernehmen die öffentlichen Werke den Weitertransport. Wird Ihre Toilette beim Spülvorgang unzureichend oder ungleichmässig mit dem Spülwasser abgereinigt, sind die Wasserführungskanäle stark verkalkt. Diese Stellen können Sie mit einer herkömmlichen Reinigung nicht erreichen. In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verunreinigungen zurück. Nicht die Wassermenge im Spülkasten, sondern die Spülleistung ist massgebend für eine einwandfreie Ausspülung des WC-Siphons und der Abflussrohre bis zum Kanalisationsanschluss. Hauptursache einer reduzierten Spülleistung ist das im Wasser enthaltene Mineral: Kalk! Das restclean® PRINZIP Eingesetzt wird ein Reinigungsgerät mit einer zentralen Umwälzpumpe und sechs variabel einstellbaren Teleskopdüsen (1). Ihr WC muss dazu nicht demontiert werden. Beim Service wird die Toilette am Ende des Siphons mit einer speziellen Vorrichtung, Ballon (2), vorübergehend verschlossen und mit rund neun

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

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Litern warmem Wasser gefüllt. Anschliessend wird das biologisch abbaubare Reinigungsmittel, eine Mischung aus Entkalkungspulver und Nussschalengranulat, mit dem Wasser vermischt und in den wasserführenden Kanälen mit dem Reinigungsgerät während einer Stunde umgewälzt.

schonend abgetragen. Das Nussschalengranulat ist deutlich weicher als die Toilettenkeramik und der Kunststoff im Spülkasten, weshalb das Toilettensystem keinen Schaden nehmen kann.

Querschnitt einer Toilette während dem Reinigungsprozess. Dabei wird eine Durchspülleistung von mehr als 5000 Liter erreicht. Während dieses Prozesses neutralisieren sich das Entkalkungspulver und der Kalk gegenseitig. Das Nussschalengranulat sorgt für die mechanische Lösung der entstandenen Neutralisationsschicht und der Kalkstein wird effizient, aber dennoch

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SEKTIONEN

H E V Aarau und Kulm Einladung an die Mitglieder des HEV Aarau und Kulm zu einer Betriebsbesichtigung der

in Boswil. Die ISS Kanal Services AG ist ein in der Schweiz führendes Kompetenzzentrum für Kanal- und Flächenservices. Mit über 180 Mitarbeitenden an den Standorten Boswil, Kägiswil, Kriens und Zürich bietet die ISS Kanal Services AG flächendeckend einen raschen und umfassenden Service. Neben profundem Fachwissen verfügt das Unternehmen über modernstes Equipment für den Unterhalt und die Instandhaltung von Kanalnetzen, Strassen und Tunnels und bietet wirtschaftliche und intelligente Lösungen für den privaten und öffentlichen Bereich. Im Anschluss an die Besichtigung offeriert die ISS einen Apéro. Führung 1: Zeit:

Mittwoch, 27. April 2016 18.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr

Führung 2: Zeit:

Donnerstag, 28. April 2016 14.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr

An- und Rückreise erfolgen individuell oder ab Aarau mit einem Car. Treffpunkt für Carreisende: Güterstrasse, Bahnhof SBB, 5000 Aarau Treffpunkt bei individueller Anreise: Parkplatz der ISS Kanal Services AG Kosten: Der HEV Aarau und Kulm offeriert diesen Anlass seinen Mitgliedern. Anmeldung: Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis spätestens Freitag, 8. April 2016. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mitglieder der Sektion Aarau und Kulm erhalten den Vorrang. Sie erhalten Mitte April eine Teilnahmebestätigung, welche an die Führung mitzubringen ist.

Anmeldung zur Betriebsbesichtigung der ISS Kanal Services AG in Boswil Name und Vorname: Strasse und Ort: Telefon:

privat:

tagsüber:

E-Mail:

Mitgliedernummer: Teilnehmer:

❏ 1 Person ❏ zusätzlich eine Begleitperson (bitte ankreuzen)

Datum und Zeit:

❏ Führung 1, Mittwoch, 27. April 2016, 18.00 Uhr

❏ Führung 2, Donnerstag, 28. April 2016, 14.00 Uhr

❏ Anreise mit Car

Datum:

❏ Anreise individuell mit Privatauto

Unterschrift:

Anmeldung an: Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm, Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau, Fax: 062 832 77 19, 21 Wohnwirtschaft HEV Aargau Nr. 4-2016 E-Mail: info@hev-aarau-kulm.ch


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Besichtigung des Gartencenters Zulauf, Schinznach-Dorf Mitt woch, 11. Mai 2016, 17.00 Uhr Gartencenter Zulauf AG, Deger feldstrasse 4, 5107 Schinznach-Dor f Programm 17.00 Uhr Besammlung beim Haupteingang anschl. Begrüssung durch Andreas Senn, Präsident HEV Baden/Brugg/Zurzach

17.15 Uhr

1 1/2 Std. Besichtigung des Gartencenters Zulauf

18.45 Uhr

ca. Apéro

20.00 Uhr

Schluss der Veranstaltung

Kosten

Die Teilnahme ist gratis.

Anmeldung Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung bis spätestens Montag, 25. April 2016. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Mitglieder unserer Sektion werden bevorzugt. Allfällige Überzählige werden sofort kontaktiert. Es erfolgt keine Teilnahmebestätigung.

Anmeldung zur Besichtigung des Gartencenters Zulauf AG vom 11. Mai 2016

Name und Vorname: Adresse, PLZ/Ort Mitglied-Nr. Telefon tagsüber Mail-Adresse Teilnehmer

Anzahl Personen:

Datum: Unterschrift: Anmeldung an: Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach, Stadtturmstrasse 19, Postfach, 5401 Baden Fax 056 222 90 18 – E-Mail an carmen.zelzer@hev-aargau.ch.

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Der Frühlingszügeltermin naht, und damit stehen für die Zügelunternehmen, für Vermieter und für Mieter hektische Zeiten an. Das Wichtigste vorab: Je früher sich die Parteien mit der Wohnungsübergabe befassen, desto schneller und ruhiger läuft die Abnahme ab. So gelingt’s:

Tipp 1: Gut vorbereitet sein Denken Sie daran, dass eine gründliche Reinigung einer Wohnung oder eines Hauses mehrere Tage in Anspruch nimmt. Besonders arbeitsintensiv sind die Küche und das Bad. Oft werden Fenster, Fensterrahmen und -läden, Keller, Estrich sowie Garage /

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net werden kann. Bei optischen Beeinträchtigungen wird ein Minderwert vereinbart.

Tipp 2: Auch an den Garten denken Gehört zum Mietobjekt ein Garten zur alleinigen Benützung, so muss auch der Garten in einem gepflegten Zustand übergeben werden. Das heisst, der Rasen muss gemäht und die Sträucher müssen zurückgeschnitten sein. Bei Gartenplatten sind die Rillen zu säubern. Vergessen Sie die Balkone nicht, auch diese müssen sauber sein.

Tipp 4: Das Datum gut planen Die Abnahme findet in der Regel am letzten Tag der Miete statt. Fällt dieser auf einen Sonntag oder Feiertag, so ist der darauffolgende Werktag der Rückgabetag. In der Regel dauert eine Wohnungsabnahme durch einen Experten eine bis anderthalb Stunden, bei grösseren Wohnungen oder einem Haus zwei bis zweieinhalb Stunden. Legen Sie den Termin so, dass Sie genügend Zeit haben.

Tipp 3: Reparaturen erledigen Folgende Kosten müssen gemäss Mietrecht vollumfänglich vom Mieter getragen werden: Ersatz von Schlüsseln, defekten Lichtschaltern, Steckdosen, Fensterscheiben, Backofenblechen, Kühlschrankbehältern inklusive Dichtungen, Duschschläuchen, Aktivkohlefiltern sowie Reparatur von verstopften Abläufen und tropfenden Wasserhähnen. Nicht behobene Mängel werden im Protokoll festgehalten und müssen innert Frist erledigt werden. Bei übermässiger Abnützung entstehen Haftungsansprüche des Vermieters. Der Vermieter muss alle Belege vorlegen, damit die Abnützung nach der Lebensdauertabelle exakt berech-

Mit diesen vier Tipps sind Sie für die Wohnungsübergabe gut gerüstet. Für einen reibungslosen Ablauf lassen Sie sich von einem Wohnungsabnahmeexperten begleiten. Ich wünsche Ihnen gutes Zügeln.

Für alle weiteren Fragen rund ums Wohn­ eigentum: HEV Fricktal 5070 Frick 0844 438 438 kontakt@hev-fricktal.ch www.hev-fricktal

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SEKTIONEN

Zofingen

Generalversammlung 2016 Der Vorstand HEV Zofingen lädt ein zur Generalversammlung 2016. Sie findet statt am

Donnerstag, 21. April 2016, 19.30 Uhr azb, Arbeitszentrum für Behinderte Sägetstrasse 19, 4802 Strengelbach • Generalversammlung • Referat • Imbiss Die Einladung zur Generalversammlung mit Traktandenliste wird den Verbandsmitgliedern 20 Tage vor der Generalversammlung zugestellt. Der Vorstand freut sich auf eine rege Teilnahme. Die Anzahl Parkplätze ist beschränkt. Parkmöglichkeiten beim Schulhaus neben der Gemeindeverwaltung.

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Stückpreis Fr.

Mietvertragsabschluss/Mietobjekts-Abnahme/Übergabe; Hauswart; Unterhalt 20009   –––––– 10009   –––––– 10003   –––––– 10001   –––––– 10002   –––––– 10007   –––––– 10008   –––––– 10049   –––––– 10004   –––––– 10029   –––––– 10036   –––––– 10024   –––––– 30020   –––––– 10025   –––––– 10034   –––––– 10035   –––––– 10005   –––––– 10012   –––––– 10010   –––––– 10015   –––––– 10011   –––––– 10013   –––––– 10014   –––––– 10058   –––––– 10059   –––––– 20012   –––––– 20018   –––––– 10041   –––––– 30029   –––––– 30050   ––––––

Broschüre: Abschluss eines Mietvertrages (2014/V3) Anmeldeformular für Mietinteressenten (2012) Mietvertrag für Geschäftsräume (2015) Mietvertrag für Wohnungen (2015) Mietvertrag für Einfamilienhäuser (2013) Nachtragsformular für feste Mietdauer (mind. 5 J.), indexierter Mietzins (1996/V3) Nachtragsformular für feste Mietdauer (mind. 3 J.), gestaffelter Mietzins (1995/V1) Mietzinsreserve (2001/V1) Untermietvertrag (2001/V3) Hausordnung (2011/SHEV) Waschordnung (2009/SHEV) Bewilligung zur Haustierhaltung (2009/V1) Vereinbarung über Erneuerungen oder Änderungen am Mietobjekt durch den Mieter (2001/V1) Mietvertrag für Einstellräume (2001/V3) Mietvertrag für möblierte Zimmer (2013/ZHEV) Mietvertrag für Ferienwohnungen (2010/SHEV) Mietvertrag für Garagen, Einstell- und Abstellplätze (2012/V3) Broschüre: Rückgabe der Mietsache: Was ist bei der Abnahme zu beachten? (2008/V1) Abnahme-/Übergabe-Protokoll (Garnitur 4fach, 4 Seiten) (2008/V3) Abnahme-/Übergabe-Protokoll Geschäftsräume (Garnitur 4fach, 2 Seiten) (2009/V2) Abnahme-/Übergabe-Protokoll (1 Zusatzblatt, Garnitur 4fach) (2009/V2) Neu: Lebensdauer von Wohnungseinrichtungen (2016/SHEV) Hauswartvertrag mit Pflichtenheft und Aufgaben (2014/ZHEV) Spesenabrechnung für Hauswarte (2004/V0) Rapport für Hauswarte (2004/V0) Merkblatt: Optimales Lüften in Deutsch (2008/EMPA/FFF) Hausschädlinge – Vorbeugung und Abwehr (164 Seiten) (2006/SHEV) Bauvertrag (Werkvertrag) (2009/SHEV) Praxisratgeber zum Hausbau: Vertragsklauseln – Baugarantien – Mängelrechte (2007/SHEV) Instandhalten, Erneuern, Umbauen (Beachtenswertes bei Bauverträgen) (37 Seiten) (2013/SHEV)

Mahn- und Kündigungswesen/Mietzinsveränderungen 20010   –––––– 10020   –––––– 10021   –––––– 10045   –––––– 10042   –––––– 10022   –––––– 10026   –––––– 10027   –––––– 10053   –––––– 10048   –––––– 10017   –––––– 20003   –––––– 10018   ––––––

Broschüre: Zahlungsrückstand des Mieters: prof. Mahn- und Kündigungswesen (2010/V3) Kündigungsformular Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht (Kanton Aargau) (2014) Vereinbarung für die vorzeitige Mietvertragsauflösung (1995/V0) Vereinbarung Übertragung des Mietverhältnisses (Wohnungen) (2000/SHEV) Zustimmung Übertragung des Mietverhältnisses (Geschäftsräume) (2001/SHEV) Erstreckungsvereinbarung (2001/V1) Mietausweisung (2011) Muster «Empfangsbestätigung Kündigung» (Kündigung des Mieters OR 264) (2010/V4) Broschüre: Mietzinsgestaltung zufolge Hypothekarzinserhöhung (2007/V10) Broschüre: Mietzinsgestaltung bei Herabsetzungsbegehren des Mieters (2011) Anzeigeformular für Miet-/Pachtzins und andere Vertragsänderungen (Kanton Aargau) (2014) Neu: Mietzinserhöhungen aufgrund wertvermehrender Investitionen (2016/SHEV) Berechnung und Begründung Mietzinsänderung bzw. Mietzinsreserve (2011/V10)

Heizungs- und Betriebskosten (Nebenkosten); Buchhaltung 10051   –––––– 10052   –––––– 20004   –––––– 50002   –––––– 30010   –––––– 20017   –––––– 50004   –––––– 20007   ––––––

Formular Heizkostenabrechnung (Öl) (2001/V2) Formular Heizkostenabrechnung (Gas, Elektrisch, Fernwärme) (2001/V2) Broschüre: Die Heizkostenabrechnung (2008/V2) CD-ROM Heizkostenabrechnung (Excel-Version 7.0) Nebenkosten – Heizkosten (176 Seiten) (2012/SHEV) Broschüre: Die Betriebskostenabrechnung (2009/V2) Buchhaltung für die Liegenschaft, CD-ROM (2005/SHEV) Buchhaltung für die Liegenschaft, Heft (2009/SHEV)

Mietrechts-Drucksachen 20020   –––––– 30049   –––––– 30043   –––––– 30047   –––––– 20005   –––––– 30024   –––––– 40001   –––––– 50003   –––––– 10043   ––––––

Nr. 4-2016

8.00 0.50 3.00 3.00 3.00 1.00 1.00 1.00 2.50 2.00 2.00 1.50 1.50 1.50 5.00 3.50 2.00 5.00 5.50 4.00 1.50 6.50 4.00 0.50 0.50 1.50 32.50 8.00 27.50 18.50

Mitglied* 5.00 1.00 1.50 2.00 2.00 1.00 2.00 1.00 12.00 12.00 1.00 9.00 1.00

Mitglied* 0.50 0.50 8.00 30.00 29.50 8.00 39.50 19.50

Nichtmitglied 10.00 0.60 4.00 4.00 3.50 1.50 1.50 1.50 3.00 2.50 2.50 2.00 2.00 2.00 6.00 4.50 2.50 6.00 6.50 5.00 2.00 8.50 5.00 0.60 0.60 2.00 37.50 10.00 32.50 21.50

Nichtmitglied 6.00 1.00 2.00 2.50 2.50 1.50 3.00 1.50 15.00 15.00 1.00 11.00 1.20

Nichtmitglied 0.60 0.60 10.00 35.00 33.50 10.00 49.50 22.50

Mitglied* Nichtmitglied

Broschüre: Zahlen und Fakten für die Mietrechtspraxis (2014/SHEV) Vermietung von Geschäftsräumen: (68 Seiten) (2013/SHEV) Der Mietzins (137 Seiten) (2011/SHEV) Die Schweizerische Zivilprozessordnung (44 Seiten) (2011/SHEV) Mietrecht Gesetzestext (OR) und Verordnungstext (VMWG) (1996/SHEV) Mietrecht heute (152 Seiten) (2013/SHEV) Handbuch der Liegenschaftsverwaltung (2012/SHEV) Handbuch der Liegenschaftsverwaltung USB-Stick (2012/SHEV) Hausverwaltungsvertrag, inkl. allg. Bestimmungen (Verwaltung von Mietobjekten) (1999/ZHEV)

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Mitglied*

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15.00 27.50 29.50 18.50 5.00 29.50 169.00 169.00 3.00

18.00 32.50 35.50 21.50 6.00 35.50 199.00 199.00 4.00


DRUCKSACHEN Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht 30011   –––––– 10056   –––––– 30025   –––––– 10060   –––––– 10054   –––––– 10046   –––––– 10055   –––––– 10057   –––––– 30035   –––––– 20006   –––––– 30040   –––––– 30031   –––––– 30051   –––––– 30039   –––––– 30027   –––––– 30028   –––––– 30048   –––––– 30038   –––––– 50005   ––––––

Mitglied*

Nachbarrecht (360 Seiten) (2007/SHEV) Beachtenswertes beim Kauf von Stockwerkeigentum (2002/SHEV) Stockwerkeigentum (310 Seiten) vergriffen, Neuauflage geplant (2016) Stockwerkeigentum – Das Wichtigste in Kürze (15 Seiten) (2013/SHEV) Musterreglement für Stockwerkeigentum (21 Seiten) (2009/SHEV) Hausordnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft (2004/SHEV) Reglement für den Ausschuss (2004/SHEV) Liegenschaftsverwaltung für Stockwerkeigentum, mit AGB (2006/SHEV) Bäume und Sträucher im Nachbarrecht (4. Auflage 2014) (Jardin Suisse) Checkliste: Erwerb Eigenheim (2001/V3) Zyklen im Schweizer Immobilienmarkt (137 Seiten) (2011 SHEV) Hypotheken-Ratgeber (108 Seiten) (2009/VZ/SHEV) Immobilien-Wegweiser durch den Steuerdschungel (244 Seiten) (2015/SHEV) Die 10 Gebote der erfolgreichen Nachfolge (64 Seiten) (2005/Mattig/Meyer/Balmer) Pensionierung Ratgeber (135 Seiten) (8. Auflage 2013/VZ/SHEV) Erben und Schenken (119 Seiten) (2014/VZ/SHEV) Pensionskasse (144 Seiten) (2011/VZ/SHEV) Erbrecht (72 Seiten) (2005/Prof. Dr. Paul Eitel) Ratgeber Sicherheit (107 Seiten) (2006/SHEV)

Nichtmitglied

34.50 5.00 00.00 6.00 15.00 2.00 3.50 9.00 32.00 12.00 39.50 32.00 34.50 5.00 29.00 29.00 29.00 5.00 28.50

39.50 6.00 00.00 9.00 19.00 2.50 5.50 11.00 40.00 15.00 44.50 32.00 39.50 5.00 29.00 29.00 29.00 5.00 33.50

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Siehe auch www.hev-aargau.ch

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Chalet/Bauland Endingen • 5½-Zimmer, 126 m2 Wohnfl., sonnig • Südosthanglage, zwei Balkone, Laube • 821 m2 Grundstück, schöne Weitsicht • Aussenschopf • Parkierung in öffentlicher Zone • Verkaufspreis CHF 720  000.–

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Generationen-Haus Tegerfelden • 3½-Zi.Whg. 74 m2, 5½-Zi.Whg. 136 m2 • sehr gut erhalten, hell, sonnig, Balkon • Werkstatt, Gewölbekeller, Schopf • 1023 m2 Grundstück, grosser Garten • Doppelgarage, Aussenabstellpätze • Verkaufspreis CHF 920  000.–

Einfamilienhaus Oberentfelden • 8½-Zi., sonnig, ruhig, Cheminée, Balkon • 207   m2 Netto-Wfl., Wintergarten, Sitzplatz • zzgl. 3 Hobbyräume von total 143 m2 • Grundstück 667   m2 • Doppelgarage, Aussenparkplätze • Verhandlungsrichtpreis CHF 995  000.–

Terrassenwohnung Klingnau • 4½-Zimmer, 112,3 m2 Wfl., sehr sonnig • sehr grosse, unterkellerte Terrasse • grosszügiger Garten, schöne Weitsicht • Hobbyraum mit Aussenzugang • Tiefgaragen-PP, zwei Aussen-Parkplätze • Verkaufspreis CHF 530  000.–

Attikawohnung Windisch • 4½-Zi., 156 m2 Wfl., 181 m2 Terrasse • sonnig, ruhig (kein Durchgangsverkehr) • hochwertig ausgebaut, hohe Räume • Nähe Naturschutzgebiet, schöne Aussicht • zwei Tiefgaragenplätze, Besucher-PP • Verkaufspreis CHF 1 100  000.–

Bauland Schwaderloch • eben, sonnig, ruhig, schöne Weitsicht • 894 m2, Grenzabstände 4 bzw. 8 m • Dorfzone, zwei Vollgeschosse • Ausnützungsziffer keine bestimmt • mässig störendes Gewerbe erlaubt • Verhandlungsrichtpreis CHF 195  000.–

Reihenmittelhaus Villmergen • 5½-Zimmer, 96,6 m2 Wohnfläche, sonnig • Wintergarten, schöne Aussicht • 178 m2 Grundstück, schöner Garten • diverse Nebenräume, Aussenschopf • ein Aussenparkplatz • Verkaufspreis CHF 450  000.–

Einfamilienhaus Mandach • 4½-Zimmer + 2½-Zi. Einliegerwohnung • 213 m2 Wohnfläche, Cheminée, Balkon • schöne Weitsicht, sonnig, hell • 768 m2 Grundstück, Garten • Doppelgarage, Abstellplatz • Verkaufspreis CHF 720  000.– Einfamilienhaus/Bauland Böttstein • 5½-Zimmer, kontrollierte Lüftung • Sitzplatz/Balkon südwestlich ausgerichtet • 5299 m2 Grundstück, sonnig • ca. 1600 m2 Baulandreserve, Waldteil • ruhige Lage, traumhafte Weitsicht • Verkaufspreis CHF 1 100  000.–

Bauernhaus/Bauland Oberflachs • 282,5 m2 Wohnfläche, hell, sonnig • geräumig, z.T. neu ausgebaut • grosse Nebenräume, Partyraum • 2800 m2 Grd. (inkl. Bauland) • Gewölbekeller, Estrichausbau möglich • Verkaufspreis CHF 1 200  000.– Wohnung Uerkheim • 3½-Zimmer, 68,5 m2 Wohnfläche • gepflegt, hell, Balkon, Cheminée • im obersten Stockwerk, Lift • ruhig, traumhafte Weitsicht • ein Tiefgarageneinstellplatz • Verkaufspreis CHF 385  000.–

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Reinach AG Wydenstrasse 18

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Kölliken AG Hauptstrasse 19

Wohnen im Chalet mit Sicht ins Grüne in kinderfreundlichem Quartier 200 m zu ÖV (Bus), 1000 m zu Zentrum, Einkauf und Bahn (WSB) 600 m zu Schulen und Kindergarten an sonniger Lage, in ruhigem Quartier freistehendes, gepflegtes 5½-Zimmer-Einfamilienhaus (Chalet) Nettowohnfläche ca. 132 m2 Parzelle 417 m2 CHF 598  000.–

In angenehmer und freundlicher Umgebung 500  m zu Zentrum, Einkauf und Bahnhof WSB 2000  m zu Autobahn A1 Aarau West gepflegtes 4½-Zimmer-Einfamilienhaus (einseitig angebaut) grosser beheizter Hobbyraum inklusive ein Tiefgaragenplatz CHF 693  000.–

Wohnen am Südhang 200 m zu ÖV (Bus) 600 m zu Zentrum, Einkauf, Schulen und Kindergarten an sonniger Lage, neues, freistehendes 5½-Zimmer-Einfamilienhaus an der Landwirtschaftszone moderne Architektur, variable Raumaufteilung Parzelle 398 m2 CHF 909  000.–

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GARTEN

Die Gartensaison ist eröf fnet Im Garten ist einiges los: Alles, was essbar ist, alte Sorten und Hochbeete liegen im Trend. Wer will, zieht sich auch sein Superfood selber. Ein Blick in den Versuchsgarten von Wyss mit dem Biologen Dr. Maurin Oberholzer läutet das Gartenjahr ein und macht Lust, Neuheiten auszuprobieren.

Foto: Sabine Born

ni-Patissons (eine Kürbisart) oder Minigurken. Zum Beispiel die mexikanische Variante «Olé!», ein bis zu 1,5 Meter rankendes Kürbisgewächs, das viele olivengrosse Cocktailgurken bildet, die man, ungeschält oder in Essig eingelegt, geniessen kann. Sie sind bis in den Herbst hinein entlang von Zäunen und Balkongeländern ein dekorativer Ranker und dabei erst noch zum Naschen gut.

Dr. Maurin Oberholzer, Leiter Versuchswesen bei der Wyss Samen und Pflanzen AG. S a b i n e B o r n , De-Jo Press, Solothurn

Gärtnern liegt im Trend, ob in Töpfen und Hochbeeten auf dem Balkon oder im herkömmlichen Gartenbeet, spielt dabei keine Rolle. Fakt ist, die Möglichkeiten und die Vielfalt an Gemüse, Früchten, Beeren und Kräutern haben zugenommen. «Im Trend liegt alles, was essbar ist», sagt Dr. Maurin Oberholzer, Leiter Versuchswesen bei der Wyss Samen und Pflanzen AG. Zum Beispiel essbare Blüten. Die sind nicht nur im Topf oder Gartenbeet schön anzusehen, sondern auch im Salat oder in anderen Gerichten eine köstliche Augenweide. Nebst den Gänseblümchen, die man auf dem Rasen ernten kann, gehören Borretsch, Korn- und Ringelblumen, Wilde Malve, Nelken und Gewürztagetes dazu. Eine essbare Blütenpracht ist diese Saison als Saatmischung erhältlich, zum Beispiel von Select, den Samenbriefchen von Wyss. Essbar sind übrigens auch die Blüten der Dahlien. «Jene der Kaktusdahlie eignen sich besonders gut, da sie durch ihre runde Form trotz Salatsauce nicht zusammenkleben», so Maurin Oberholzer. Nr. 4-2016

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Der Biologe leitet in Zuchwil den Versuchsgarten der Wyss Samen und Pflanzen AG und testet dort Züchtungen aus der ganzen Welt. Was robust und pflegeleicht ist, wird zum Kandidaten für das neue Sortiment. «Es geht aber nicht nur um das Testen von Neuheiten, sondern auch um eine Qualitätskontrolle», erklärt Oberholzer. Ob also der Samen, der anschliessend in Portionentüten abgefüllt wird, in Bezug auf Farbe, Ertrag und Qualität der entsprechenden Sorte entspricht. Eine Samenhochburg ist Holland; Samenzüchter liefern aber aus der ganzen Welt: aus Amerika, Japan, aus dem EU-Raum und natürlich aus der Schweiz. «Vor allem Biosorten, auch ProSpecieRara-Samen, werden häufig in der Schweiz gezüchtet.»

Gemüse ganz klein Ein Renner sind dieses Jahr auch verschiedene Minigemüse, die man in Töpfe pflanzen und auf Balkon, Sitzplatz oder Veranda platzieren kann. Nebst den klassischen Cherryoder Datteltomaten sind das zum Beispiel Chilis – ein besonders scharfes Früchtchen ist die Lemon-Chili –, Snackpeperoni, Mi30

Gut klettern kann übrigens auch der «Echte Hopfen», eine schnell wachsende, mehrjährige Kletterpflanze. Im Frühling lassen sich die jungen Austriebe und Blätter geniessen, später die Hopfenzapfen, die man zum beruhigenden Tee oder Bier brauen kann – sofern man über das nötige Equipment und Knowhow verfügt. Der Hopfen ist an und für sich natürlich keine Neuheit, im Hausgarten allerdings schon. Und so sind auch andere alte Sorten – einst aus dem Garten verdrängt – nun wieder gross im Kommen. Zum Beispiel die Stundenblume «Naralis», eine blühfreudige Sommerblume, die seit 1596 kultiviert wird, in Bauerngärten bis Mitte des 20. Jahrhunderts auch heimisch war, heute aber eher selten gepflanzt wird. Eigentlich schade, wenn man weiss, dass an der reichverzweigten Pflanze während des ganzen Sommers täglich neue Blüten für ein paar Stunden erblühen. Eine andere alte Sorte, neu entdeckt und derzeit in aller Munde, ist der Federkohl oder Kale, wie das Trendgemüse auch genannt wird, wenn es beispielsweise zum Biotta-Smoothie, kombiniert mit Apfelsaft, verarbeitet wird. Federkohl ist allerdings ein Wintergemüse und wird im Sommer gepflanzt, liefert dann aber bis in den Frühling hinein wertvolle Vitaminkost frisch aus dem Wintergarten. Christina Hubbeling hat für die NZZ in einer Serie über Superfood ein Federkohl-Pesto gekocht: Dazu püriert man


SchiebedrehSysteme

GARTEN

Die beste Wahl für Balkon-, Terrassen-, Veranda- und Sitzplatzverglasung oder als Raumteiler und Wohnraumverglasung

Fotos: Wyss Samen und Pflanzen

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Alte Sorte, neu entdeckt: die Stundenblume «Naralis».

geröstete Kürbiskerne, Knoblauch, Hanfund Chiasamen mit blanchiertem Federkohl, schmeckt die Sauce mit Zitronensaft, Meersalz und Pfeffer ab und serviert sie zu Vollkornpasta. Zum Nachkochen empfohlen!

Kraftpakete im Garten Superfood sind Kraftpakete aus der Natur, die hochkonzentrierte Nährstoffe beinhalten, Heidelbeeren, Aronia oder Goji-Beeren beispielsweise, Mandeln und Kürbiskerne, Brokkoli, Spinat, auch viele Kohlarten oder frische Kräuter wie Oregano, Basilikum, sowie Pseudogetreidearten wie Quinoa. Selbstredend, dass man sich den Superfood auch gerne ins eigene Gartenbeet holt. Im Fall der Goji-Beeren wäre zum Verkauf von Samen

oder Setzlingen aber auch die entsprechende Kommunikation sehr wichtig, weiss Maurin Oberholzer. «Werden Goji-Pflanzen nämlich nicht richtig zurückgeschnitten, wuchern sie rasch und darüber freut sich der Hobbygärtner nur bedingt.» Auch Quinoa kann man zwar selber anpflanzen, allerdings mehr zur Zierde denn zur Ernte. «Die Samen müssen herausgedroschen und speziell verarbeitet werden, sodass die Ernte aus dem Hausgarten wohl zu aufwendig wäre.» Im solothurnischen Bellach hat eine Bauernfamilie im Rahmen eines Anbauprojekts von IP Suisse erste Feldversuche gestartet, um Quinoa aus Schweizer Produktion anzubieten.

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Olivengrosse Minigurken für den Naschgarten.

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Fotos: Wyss Samen und Pflanzen

GARTEN

Salat mal anders: mit Früchten und Gemüse zum Smoothie gemixt.

Essbare Blüten sind im Trend, zum Beispiel Borretsch oder Gewürztagetes.

Zum Superfood gehört auch Amaranth, wie Quinoa ein Pseudogetreide, ein weiteres Po­ werkorn der Inkas also, mit leicht verwertbaren Nähr- und Vitalstoffen, das derzeit im Versuchsgarten von Maurin Oberholzer getestet und allenfalls nächste Saison erhältlich ist. Ebenso wie Moringa, der als nährstoffreicher Wunderbaum gepriesen wird und als Topfpflanze im Haus oder Wintergarten gehalten werden kann. Die einzige Bedingung: Die Temperaturen dürfen nicht unter zehn Grad sinken. «Auch hier sind wir in der Testphase; möglich, dass Setzlinge bereits dieses Jahr erhältlich sind.» Superfood hin oder her, gesund ist es alleweil, besonders wenn es regelmässig und in ausreichenden Mengen in den Speiseplan integriert wird.

Hoch im Kurs Aber zurück zum Hausgarten – da stehen auch Kräuter in allen Varianten nach wie vor hoch im Kurs, die mediterranen, wie Thymian, Oregano, Rosmarin, Bohnenkraut oder Currykraut, schätzen sonnige Lagen sehr. Einzig das Basilikum hat es gerne etwas feucht. Kräuter machen sich im HochNr. 4-2016

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beet besonders gut, nebst Pflück- und Blattsalaten, Radieschen, Kresse, Kohlrabi, Spinat oder Krautstielen und Federkohl, die auch noch etwas Farbe ins Beet bringen. Hochbeete bieten auf grosszügigen Terrassen eine gute Möglichkeit, eigenes Gemüse anzupflanzen. Es gibt sie in kleineren und grösseren Varianten, verschiedenen Farben, aus Alu oder Holz. Aber auch im Freiland erleichtern Hochbeete die Gartenarbeit, reduzieren die Gefahr von Bodenfrost, Schneckeninvasionen und sind erst noch hübsch anzusehen. Wie ein Hochbeet richtig gefüllt wird, erklärt Patrick Birrer, Leiter GartenHaus in Zuchwil bei der Wyss Samen und Pflanzen AG: «Zuunterst kommt grobes Material wie Holzschnitzel, Laub, Tonscherben, Äste, auch ­Steine. Darüber legt man ein wasserdurchlässiges Vlies, das nochmals mit Holzschnitzeln und abschliessend mit Hochbeeterde gefüllt wird, der man im Idealfall noch ein nährstoffreiches und wasserregulierendes Granulat wie ‹Greenplant› beimischt.» ‹Greenplant› ist ein 100-prozentiges Mineralsubstrat, das aus Bims, Zeolithen und weiteren Mineralstoffen besteht. Bims ist ein Vul32

kangestein, das im Raum Koblenz abgebaut wird und als Wasserspeicher Flüssigkeit nach Bedarf der Pflanze abgibt. Zeolithe liefern die entsprechenden Nährstoffe.

Heikle Tomaten «Das Granulat macht sich auch im Tomatenbeet gut, wenn man in den Vorjahren beispielsweise mit der Blütenendfäule zu kämpfen hatte», erklärt Maurin Oberholzer. Tomaten weisen dann an der Blütenansatzstelle dunkelbraune Flecken auf. Der Grund: Kalziummangel in der Erde. «Die Tomate ist die einzige Frucht, die immer am gleichen Standort gepflanzt werden kann», weiss Oberholzer. Bei der Blütenendfäule empfiehlt es sich, im Folgejahr die Erde grosszügig mit Komposterde auszutauschen und allenfalls ein Granulat wie ‹Greenplant› unterzumischen. Auch von der Krautfäule, einer Pilzerkrankung, sind Tomaten häufig betroffen. Die Sporen dieses Pilzes überwintern an Pflanzenrückständen und werden im Sommer durch Wind auf Kartoffel- und ­Tomatenpflanzen übertragen. Vor allem bei anhaltender Blattnässe keimen die Sporen und infizieren zunächst die Blätter, später auch Stängel und Früchte.


GARTEN

Vorbeugend wirkt, wenn Tomaten geschützt und sonnig gepflanzt werden, sodass die Blätter rasch abtrocknen. Weitere Tipps: die Tomaten überdachen, Staunässe im Boden vermeiden und auf genügend Abstand zwischen den einzelnen Tomatenpflanzen achten (mindestens 50 bis 70 Zentimeter), Spritzwasser auf den Blättern vermeiden und Gartenerde mit reichlich Humus und wenig Lehm- und Tonanteilen wählen. Robuster und weniger anfällig auf Krankheiten sind veredelte Tomaten, die man als Setzlinge in der Gärtnerei kaufen kann. «Veredelt wird eine Pflanze, indem eine Edelsorte auf eine Unterlage aufgesetzt wird», erklärt Maurin Oberholzer. Das macht man beispielsweise im Obstbau oder bei Trauben oder Rosen, die auf kräftige, widerstandsfähige Wildarten gesetzt werden. «Bei Gemüsepflanzen ist das Veredeln eher die Ausnahme», weiss Oberholzer auch. Es empfehle sich aber für Tomaten, Auberginen, Gurken und Paprika. «Da werden beispielsweise Sorten mit einer guten Fruchtqualität auf Unterlagen gesetzt, die wenig anfällig für Krankheiten aus dem Boden sind.» Die beiden Pflanzen wachsen so zu einer widerstandsfähigen und fruchtbaren Einheit zusammen. «Christine Beuert, eine unserer Mitarbeiterinnen, hat Tomaten, die mit Kartoffeln veredelt sind, kultiviert», lacht Maurin Oberholzer. Auch das sei möglich. «Tomaten und Kartoffeln gehören beide zur Familie der Nachtschattengewächse und lassen sich gut miteinander veredeln», schreibt Beuert in ei-

nem Blog. Das Veredeln im Hobbygartenbau will aber gelernt sein. «Möglicherweise werden wir das Thema nächstes Jahr in unser Kursprogramm aufnehmen», sagt Maurin Oberholzer und kommt gleich auf den nächsten Trend zu sprechen: die Süsskartoffel. Sie wurde einst vor allem in Lateinamerika kultiviert und verbreitete sich später in Amerika und Afrika. Mittlerweile ist die Süsskartoffel auch bei uns angekommen und bereichert nicht nur, aber vor allem, den Speiseplan von Vegetariern oder Veganern. Entsprechende Jungpflanzen sind ab April in den Garten­ zentren erhältlich.

Schnecken verbannen Ein paar Gemüse- und Blumenneuheiten im Garten zu platzieren, kann die Freude am neuen Gartenjahr also sicher noch mehren. Daneben hält man sich am besten an altbewährtes Gemüse, an Sorten, die man liebt, die gut gedeihen und vor allem gut schmecken, an Beeren, die man frisch ab Strauch erntet und an verschiedene Salate, die man übrigens auch zum Smoothie mixen kann: Eine entsprechende Select-Saatmischung enthält die passenden Samen von rasch wachsenden Salaten, Blattkohl, Zichorien und Rucola. Zusammen gemixt mit Gurke, Banane, Birne, Kiwi und Wasser, erhält man einen gesunden Gärtnerdrink, der erst noch fein schmeckt. Und dann kann die Freude am Gärtnern eigentlich nur noch eine schmälern, und das ist die Schnecke, die sich unersättlich an allem gütlich tut, was wir im Garten mit viel Liebe säen, ziehen und pflegen. Will man die

Auf eine gute Nachbarschaft

Im Hausgarten zieht man Gemüse, Kräuter und Beeren meist in Mischkulturen heran. Dabei werden Pflanzen mit unterschiedlicher Kulturdauer und Erntezeit nebeneinander angebaut. Doch nicht immer sind sich die Gemüsennachbarn gut gesinnt. Mit dem Mischkultur-Schieber von Bioterra erhält man eine praktische Unterstützung bei der Gartenplanung, indem rasch ersichtlich wird, welcher Nachbar zu w ­ elchem Gemüse passt. Für CHF 18.50 auf www.bioterra.ch.

Pünktlich aussäen

Auf www.wyssgarten.ch kann man einen aktuellen Mondkalender herunterladen, will man sich für das Aussäen, Ernten und Pflegen vom Rhythmus des Mondes leiten lassen. Einen praktischen Online-Aussaatkalender findet man auf www.garten.net/aussaat-kalender. Hier erfährt man monatsweise, welches Gemüse, welche Blume jetzt zur Aussaat fällig ist. Allerdings fehlen die entsprechenden Erntetermine. Eine Version mit Aussaat- und Ernteterminen zum Ausdrucken findet man hier: www. gartenhaus-gmbh.de/magazin/wp-content/ uploads/2016/01/Aussaatkalender_2016.pdf

Schnecken nicht von Hand ablesen, bleibt oft nur der Griff zum Schneckenkorn. Am ­besten wählt man aber ein solches, das auf Eisenbasis hergestellt wird, wie zum Beispiel «Ferramol». Nur diese Art ist für Katzen, Igel und Vögel unbedenklich und somit unschädlich für die Umwelt.

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GARTEN

Stiefmütterchen – Farbtupfer im Frühjahr J e a n n i n e S t i e r l i , HEV Aargau

Im Frühling entdeckt man in Rabatten, Kübeln und Blumenkästen unter den ersten Frühblühern das Gartenstiefmütterchen. Die duftlose, kleine Blume besticht mit ihren vielen, unterschiedlichen Farben. Oft ist sie sogar dreifarbig, weshalb das Stiefmütterchen auch Viola tricolore genannt wird. Fürs Stiefmütterchen finden sich zahlreiche Namen wie Dreifaltigkeitskraut, Herzens­ trost, Schöngesicht oder schlicht auch Stiefchen. Der Name wird im Volksglauben auf ein familiäres Bild zurückgeführt. Das unterste der fünf Blütenblätter ist das grösste und wird als Stiefmutter angesehen. Auf den Seiten links und rechts davon befindet sich je ein buntes Blütenblatt, die Töchter. Dahinter gibt es zwei weitere, bedeckte Blütenblätter, die sich ein Kelchblatt teilen müssen. Sie sind daher etwas schlechter gestellt, das sind die Stieftöchter.

Das Stiefmütterchen gehört zur Familie der Veilchengewächse. Es gibt viele verschiedene Arten. Das Gartenstiefmütterchen entstand aus Kreuzungen wilder Stiefmütterchen (Violae tricolor) und Altai (Viola altaica) und Studeten-Stiefmütterchen (vio­ la lutea). Den wissenschaftlichen Namen Viola wittrockiana Gams ex Nauenburg erhielt das Gartenstiefmütterchen erst im Jah-

Foto: Jeannine Stierli

Späte Namensgebung Das Stiefmütterchen stand im Mittelalter für humanistische Gedanken und war das Symbol der Freidenker. Ebenso war die Pflanze schon im Altertum bekannt. Sie wurde bei verschiedenen Krankheiten als Heilmittel eingesetzt. Auch in der heutigen Zeit werden Stiefmütterchen in der Pflanzenheilkunde eingesetzt. Oder man verwendet die Blüten zum Garnieren von Salaten oder anderen Gerichten. re 2007 von zwei deutschen Biologen. Bis dahin wurde es als Bastardform angesehen. Stiefmütterchen kann man als Jungpflanzen kaufen oder sie selber aussähen. Sollen die Blumen im Frühjahr blühen, so sät man sie im Winter. Möchte man eine Herbstblüte, die bei milden Wetter bis zum Winter hält, so sät man die Blumen in den Sommer-

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monaten. Stiefmütterchen sind winterhart. Sind sie jedoch in Kübeln gepflanzt, sollte man auf die Wurzeln achtgeben, damit sie nicht erfrieren. Die Lebensdauer der Stiefmütterchen beträgt meistens zwei Jahre. Gefällt ihnen der Standort im Freien, verwildern sie reichlich durch Selbstaussaat, sodass man sich um die neue Bepflanzung meist nicht mehr zu kümmern braucht.

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WINTERGARTEN

Vielseitig nutzbar Ein Wintergarten ist auf vielfache Weise nutzbar: Er kann Frühstücksecke sein, Arbeitsplatz oder Wellness­ oase. Eine schöne Einrichtung und viele Möglichkeiten zur Begrünung machen ihn vielleicht nicht gerade zum Herz-, aber doch zu einem Prunkstück im Haus. S a b i n e B o r n , De-Jo Press, Solothurn

Das hat natürlich grosse Vorteile, weil seine Nutzung unbeschränkt und ein zusätzliches Zimmer ganzjährig zur Verfügung steht, das – wenn nach Süden ausgerichtet – dem Sonnenanbeter entgegenkommt: In der kalten Jahreszeit profitiert er von einem grossen Wärmegewinn. Für den Sommer ist aber an eine entsprechende Lüftung und Beschattung zu denken, sei es natürlich durch Pflanzen – innen wie aussen –, mit Gardinen und Rollos im Innenbereich oder mit Aussenbeschattungen. Wer im Wintergarten frühstücken und die Morgensonne geniessen will, richtet den Wintergarten nach Osten aus. Das frühe Tageslicht bekommt auch vielen Pflanzen gut,

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Foto: Wahl und Krummenacher

Mit dem Wintergarten holt man sich den Garten in die Wohnung oder umgekehrt, man verlegt den Wohnraum in den Garten. Eine lichtdurchflutete Oase, die Sonnenwärme speichert und die Outdoor-Saison verlängert, 365 Tage im Jahr, wenn man den Wintergarten beheizt. Er gilt dann als zusätzlicher Wohnraum und unterliegt den Wärmedämmvorschriften.

Auch ein Pool ist im Wintergarten denkbar.

gerade, wenn man im Wintergarten eine Anzuchtecke einrichtet, um Tomaten, Peperoni, Chilis, Basilikum oder Zinnien, Astern und Löwenmäulchen heranzuziehen, bevor man sie ins Freiland setzt. Weniger sonnig ist eine nördliche Ausrichtung des Wintergartens. Aber auch das ist denkbar und durchaus wünschenswert,

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wenn man einen kontinuierlichen Lichteinfall schätzt und den Wintergarten zum Beispiel als Arbeitsplatz nutzt. Auch Begrünungen sind hier problemlos möglich,     einzig auf extrem sonnenverwöhnte Pflanzen sollte verzichtet werden. Und last but not least: Wer ruhige Feierabende und Sonnenuntergänge schätzt, richtet den Wintergarten nach Westen aus.


WINTERGARTEN

Selbstverständlich ist die Ausrichtung nicht in jedem Fall frei wählbar, sondern in vielen Fällen von der Architektur und Lage des Hauses bereits vorgegeben. Trotzdem müssen diese Überlegungen unbedingt in die Planung miteinfliessen. Dazu wendet man sich in einem ersten Schritt an den Architekten, später an einen kompetenten Wintergartenhersteller.

Auch innen ganz schön Bei der Wahl der Innenausstattung ist den schwankenden Temperaturunterschieden sowie der erhöhten Luftfeuchtigkeit Rechnung zu tragen. Teppiche und Polstermöbel eignen sich weniger gut. Viel besser machen sich Einrichtungsgegenstände aus Korb, Rattan oder Eisen. Beliebt im Wintergarten und Aussenbereich sind auch Möbel aus Teakholz, einem robusten und witterungsbeständigen Tropenholz, das aus ökologisch aufgeforsteten Baumschulen stammen sollte. Eine Alternative: Möbel aus zertifizierter

Robinie. Das Holz kann aufgrund seiner Eigenschaften Tropenhölzer teilweise ersetzen. Und der Boden? Wählt man eher dunkle Böden, erhöht sich die Wärmegewinnung. Bei Keramik- oder Natursteinplatten profitiert man ausserdem von der zusätzlichen Wirkung eines Wärmespeichers. Ein Steinboden vermag einen Teil der Tageswärme in den Abend «hinüberzuretten». Zuletzt trägt auch die Auswahl der Pflanzen zum Ambiente eines Wintergartens bei. Gerade mediterrane Pflanzen wie Palmen oder Zitrusfrüchte lassen sich in einem Wintergarten wunderbar halten. Auch Avocado-Pflanzen, Oleander, Passionsblumen und Zimmerlinden fühlen sich im Wintergarten wohl – die definite Wahl muss aber letztlich auch wieder auf die Ausrichtung des Wintergartens abgestimmt werden. Übrigens: Wer Pflanzen in allen Arten und Grössen liebt und nie genug Abstellflächen hat, soll-

te bereits bei der Planung des Wintergartens an mögliche Fensterbänke, Tablare und Nischen denken. Denkbar ist übrigens auch der Einbau eines Whirlpools im Wintergarten. Aber Achtung Kondenswasser! Eine eingehende Beratung durch den Spezialisten ist unerlässlich. Ergänzt man dann die Einrichtung noch mit Massagesessel und Cheminée und verteilt Duftlampen und Kerzen, wird der Wintergarten im Handumdrehen in eine Wellness­ oase verwandelt. Auch das ist möglich.

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Der Verein Wigaff ist ein Wintergarten-Fachforum, das die Wintergartenidee durch Information, Beratung sowie Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder fördert und auf Wunsch als neutrale Expertenstelle fungiert. www.wigaff.ch

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POOL

Badespass im Garten Werden die Sommer in der Schweiz länger und heisser, ist der Pool im eigenen Garten mit Sicherheit eine Investition wert, vorausgesetzt, der Platz und das nötige Kleingeld sind vorhanden. S a b i n e B o r n , De-Jo Press, Solothurn

Idealerweise ist der Standort geschützt, aber schattenfrei und nicht allzu weit vom Haus entfernt, was vor allem bezüglich des Leitungsbaus kostenrelevant ist. Auch hohe Laub- und Nadelbäume in unmittelbarer Nähe sind nicht ratsam, da Nadeln und Blätter eine zusätzliche Schmutzbelastung darstellen. Was der Wasserspass kostet, ist schwierig abzuschätzen. «Die Kosten variieren stark, je nach eingebauter Technik und Zusatzinvestitionen wie Schwimmbadabdeckungen», so Kurt Frey. Aufstellbecken im Eigenbau sind bereits für unter 10  000 Franken erhältlich. Die Luxusvariante – ein 4  8 Meter grosser Pool in Edelstahlkonstruktion mit Treppen­einbauten und weiteren Extras – kann bis zu 250  000 Franken kosten. Hinzu kommen jährliche Unterhaltskosten im Umfang von 2500 bis 3500 Franken für Strom, Service, Chemikalien und weitere Aufwendungen. Aber auch dieser Preis variiert sehr stark. Der Pflegeaufwand beschränkt sich auf eine Überwachung im Wochenabstand, wenn Mess- und Regeltechnik automatisiert sind. «Bei einer manuellen Wasserpflege ist mit rund vier halbstündigen Pflegeeinsätzen zu rechnen», erklärt Kurt Frey ausserdem. Zur Nr. 4-2016

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Foto: Woodtli Schwimmbadtechnik

Der Trend zum eigenen Pool ist ganz klar da. Kurt Frey vom Branchenverband Aqua Suisse schätzt, dass in der Schweiz pro Jahr bis zu 1500 Pools gebaut werden. Und da sind die im Baumarkt erhältlichen Aufstellbecken nicht miteingerechnet. «Für ein 4  8 Meter grosses Schwimmbecken sind rund 60 Quadratmeter Landreserven erforderlich», erklärt Kurt Frey. Rechteckige Pools lassen sich einfacher abdecken als Rund- oder Freiformbecken.

Unterstützung und eine Überlegung wert: Schwimmbadbaufirmen bieten Serviceverträge in unterschiedlichen Varianten an.

Guter Schutz: Pool abdecken Bei der Wahl der Beckenform ist der Bauherr zwar frei. Es ist aber gut zu wissen, dass Rund- und Freiformbecken sehr schwierig abzudecken sind. Und eine Abdeckung macht durchaus Sinn, nicht nur, um den Wärmeverlust zu reduzieren und Verunreinigungen zu vermeiden, sondern auch als Kinderschutz, selbst wenn man keine eigenen Kinder hat. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) spricht von fünf bis zehn Kindern im Vorschulalter, die in der Schweiz jährlich ertrinken. Kinder fühlen sich von Wasser magisch angezogen, und das kann auch der Pool in Nachbars Garten sein. Ein allfälliger Unfall hätte auch rechtliche Konsequenzen. Deshalb ein Becken bei Nichtgebrauch unbedingt abdecken. Eine sichere Beckenabdeckung soll längsseits des Pools stabile Abstützungen haben, tragfähig und so konstruiert sein, dass sie nicht verschiebbar ist und keine Öffnungen entstehen, 38

durch die ein Kind fallen könnte, empfiehlt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). Eine Schutzvorrichtung macht selbst bei mobilen Kunststoffbecken von mehr als einem Meter Höhe Sinn – auch wenn die Stabilität hier weniger gewährleistet ist. Wichtig ist auch, dass Einstiegsleitern entfernt werden, wenn sie nicht gebraucht werden. Tiefe und leicht zugängliche Pools werden zusätzlich am besten mit einem Zaun gesichert, das gilt übrigens auch für Schwimmteiche, deren Pflanzenzone keine Abdeckungen zulassen. Schwimmteiche sind die natürliche Variante zum chemisch gereinigten Pool. Sie bestehen aus einem Schwimmbereich und einer Regenerationszone, die vergleichbar ist mit einem Feuchtbiotop. Je grösser die Pflanzenzone, desto weniger Technik ist nötig. Die Kategorie 1 kommt einem Wassergarten am nächsten. Hier stellt sich ein biologisches Gleichgewicht ein, und er kommt ganz ohne Technik aus. Bei der Kategorie 5 spricht man vom sogenannten Biopool. Dieser kommt ohne Pflanzenzonen aus und die Kiesfilterzone ist vom Schwimmbecken getrennt. Der einzige Unterschied zum klassischen Pool ist die biologische Wasseraufbereitung.


MESSE

Rat und Tat rund ums Haus Hauseigentümer verband an der Messe Bauen+Wohnen Highlights 2016

• Immobilienvermittlung HEV Aargau Halle 5, Stand 540 • HEV Baden/Brugg/Zurzach Halle 2, Stand 204 • Forum Architektur Spannungsfeld Architektur – verdichtetes Bauen – Energiewende Fr, 22. April 2016, 10.30 – 13.00 Uhr Foto: Alexander, Wagner 2015

Fachvorträge (Eingang Halle 2, Wettingerstube): • Monika Meier-Gehrig, Rechtsberaterin HEV Aargau: Mängelrechte – Vorsicht Kleingedrucktes Do, 21. April 2016, 18.15 Uhr Die Maklerinnen des HEV Aargau: Nicole Steffan, Zuzana Havlin und Andrea Schweiher (v.l.n.r.).

(ah/mm) Zum elften Mal gibt es gute Gründe, vom 21. bis 24. April 2016 ins Zentrum Tägerhard nach Wettingen zu kommen. 330 Unternehmungen stellen ihre Produkte und Dienstleistungen an der Frühlingsmesse Bauen +Wohnen zur Schau und geben Rat für Haus und Garten. Das Beratungsteam des Hauseigentümverbandes beantwortet Fragen zu Themen wie Immobilienbewertungen, Mietrecht, Nachbarrecht oder Stockwerkeigentum (Halle 2, Stand 204) sowie Liegenschaftenvermittlungen (Halle 5, Stand 540). Hinzu kommen Referate in den Bereichen Mängelrechte (Donnerstag) und Immobilienverkauf (Samstag). Profis in Sachen Küchenund Badumbau inspirieren und sorgen für neue Ideen. Leichten Zugang zu regionalen Wohnangeboten erhält man an der integrierten Immobilienmesse, wo die Neue Aargauer Bank auch für Finanzfragen zur Verfügung steht. Das Vortragsprogramm wird neu um die Themen Bad und Boden ergänzt, während spezialisierte Aussteller in

ihren Referaten auf die Technik und Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen sowie anderen Heizungsanlagen eingehen. Die von Energie Schweiz getragene Fachveranstaltung Forum Architektur – zum zweiten Mal durchgeführt – beleuchtet dieses Jahr das Spannungsfeld Architektur, verdichtetes Bauen und Energiewende. Die Energieberatung Aargau informiert in ihrer Sonderschau, wie Gebäudeeigentümer und auch Mieter den Alltag im Haushalt mit modernen und effizienten Geräten erleichtern und verändern können. Weitere Informationen: www.bauen-wohnen.ch www.hev-aargau.ch

21.  – 24. April 2016

• Zuzana Havlin, Leiterin Immobilienverkauf HEV Aargau: Haus erfolgreich verkaufen Sa, 23. April 2016, 15.15 Uhr • Heinz Imholz, Energieberatung Aargau: Gebäude erneuern mit System Fr, 22. April 2016, 15.15 Uhr und So, 24. April 2016, 11.30 Uhr

Daten zur Messe

Messe Bauen+Wohnen Datum 21.  – 24. April 2016 Ort Zentrum Tägerhard Wettingen Öffnungszeiten Do + Fr 13 –  20 Uhr Sa + So 10 –18 Uhr Eintritt Do Gratiseintritt + Gratiseintritt für HEV-Mitglieder auf dem Umschlag dieser Ausgabe Normalpreis CHF 10 Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre in Begleitung Erwachsener gratis

Tägi Wettingen

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FIRMEN UND PRODUKTE

Nachfrage da – Bauland fehlt Tipps vom Verkaufsprofi: Einfamilienhäuser sind nach wie vor gesucht suchen Land in Regionen, wo günstiges Bauland noch erhältlich ist.

In der Region Baden wurden 2002 rund 240 Baubewilligungen für Einfamilienhäuser erteilt. 13 Jahre später waren es noch knapp über 40. Die Frage ist be­rechtigt: Ist das Einfamilienhaus ein Auslaufmodell? Die Antwort heisst: Nein.

Thomas Hager von UTA Immobilien.

Es wird knapp In der Region Baden fehlt es an Bauland. Freie Grundstücke sind knappes Gut und entsprechend teuer. Die Baulandverknappung führt zu

einer grösseren Nachfrage nach bestehenden Einfamilienhäusern, die dann, den eigenen Wohnbedürfnissen entsprechend, umgebaut werden. Andere Interessierte wiederum

Foto: zvg

Über die Hälfte aller Kaufinteressenten in der Kartei von UTA Immobilien in Baden ist auf der Suche nach einem Einfamilienhaus, rund ein Drittel nach Eigentumswohnungen. Der übrige Teil dieser Interessenten sucht Bauland und Mehrfamilienhäuser.

Messepräsenz UTA Immobilien ist erfolgreich am Markt tätig und auch an der «Bauen + Wohnen» in Wettingen präsent. Die Immobilienmesse findet vom 21. bis 24. April 2016 statt. Die Badener Immobilienfirma ist in der Halle 5 am Stand 560 vertreten. Zu sehen sind unter anderem verschiedene und interessante Verkaufsobjekte, auch Verkaufsmandate, die noch rechtzeitig vor der Messe in Auftrag gegeben werden.

UTA Immobilien verkauft Immobilien auf reiner Provisionsbasis. An der «Bauen+Wohnen»in Wettingen gibt das Unternehmen Gutscheine ab (sind auch im Messekatalog auf Seite 23 verfügbar) für Gratisinsertionen in Printmedien und elektronischen Medien.

des Objekts sowie wichtige Tipps zur Vorbereitung, zum Ablauf und Vorgehen beim Verkauf.

Unverbindliche Beratung In individuellen Beratungsgesprächen zeigen die Spezialisten die besten Verkaufsmöglichkeiten. Eine Beratung ist kostenlos und unverbindlich. Inbegriffen sind die Einschätzung der Verkäuflichkeit und des Marktwerts

UTA Immobilien AG Thomas Hager Stadtturmstrasse 15 5400 Baden Tel. 056 203 00 70

www.uta-immobilien.ch Halle 5, Stand 560

Damit nichts passiert Ein funk tioneller Handlauf schaf f t Sicherheit beim Treppengehen den lassen, so der Unfallversicherer. Ärzte raten älteren Menschen ebenfalls, eher die Treppen zu nutzen und möglichst wenig Lift zu fahren. Treppenlaufen sei das Fitnessstudio im Alter. Mit 60 Jahren, so die medizinische Empfehlung, sollten täglich 400 Stufen erlaufen werden.

Es gibt keine Treppe, die zu wenig Tritte hätte, als dass ein Handlauf nicht für die nötige Sicherheit sorgen könnte. Ein Sturz ist schnell passiert und kann das Leben von Grund auf verändern.

Über 1000 Stürze jährlich Häufig wird der Traum vom langen und gesunden Leben in den eigenen vier Wänden durch einen Sturz abrupt verändert. Laut Bfu und Suva ist die häufigste Unfallursache ein Sturz im häuslichen Bereich. Über 1000 Stürze im Jahr, vor allem an Treppen, haben einen tödlichen Ausgang.

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Foto: zvg

Laut einer Studie empfinden 78 Prozent der Eigenheimbesitzer, die über 60 Jahre alt sind, ihr Eigenheim als angemessen und entscheiden sich dementsprechend für diese Wohnform auch im Alter.

Eleganter Aussen-Handlauf.

Deshalb kommt es nicht von ungefähr, dass die Suva immer wieder in ihrer Kampagne «stolpern.ch» für Sicherheit beim Treppenlaufen votiert: Mit einer Hand am Handlauf würden sich die meisten Stürze vermei-

Griffsicherheit Das Institut Treppensicherheit empfiehlt, im häuslichen Bereich den Handlauf auf der Wandseite der Treppen (mit breiteren Stufen) anzubringen. Dieser muss zudem griffsicher sein, immer durchlaufend in der gleichen Höhe angebracht sein und möglichst auch über die letzte Stufe führen. Bei Treppen ab fünf Stufen ist es zudem Pflicht, Handläufe anzubringen. In öffentlichen Räumen gilt der beidseitige Handlauf an Treppen. Vielfach wird ver-

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gessen, Treppen im Aussenbereich mit Handläufen auszurüsten. Fehlende Handläufe können durchaus zu Haftpflichtfällen führen und fehlen auch für die eigene Sicherheit. Die Flexo Handlauf ist Fachfirma für die Nachrüstung von Handläufen im Innen- und Aussenbereich. Das Unternehmen ist gesamtschweizerisch vertreten und hat seinen Sitz in Winterthur. Die Spezialistin ist auch an der Messe «Bauen + Wohnen» in Wettingen vertreten.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Wellness für jedes Budget Lokale Händler gründen ein Whirlpool-Kompetenz- Center in Spreitenbach

Das neue Whirlpool-Center in Spreitenbach liegt ideal zwischen Zürich und Baden und bietet in einem grosszügigen Showroom eine umfassende und für jedes Budget passende Palette aus der Bade- und Whirlpool-Welt. Möglich macht dieses grosse Angebot die Bündelung von verschiedenen lokalen Händlern, die Angebotsvielfalt, Kompetenz und Individualität auf sich vereinen. Zum Kompetenz-Center gehört auch eine zentralisierte Logistik, die dem Kunden auch nach dem Kauf eine weitergehende Betreuung sichern soll.

Foto: zvg

In Spreitenbach ist ein Whirlpool-Center mit verschiedenen lokalen Händlern aus der Region entstanden. Geschäftsführer Yves Schmid spricht von einer klassischen Win-win-Situation.

Wellness-Spass auf einen Blick im Whirlpool-Center.

«Immer häufiger werden Whirlpools heute online gekauft», sagt Yves Schmid, Geschäftsführer des neu gegründeten Whirlpool-Centers. «Konsumenten setzen auf den vermeintlichen Preisvorteil, fühlen sich dann aber nach dem Kauf oft alleine gelassen. Das Whirlpool-Center Spreitenbach verfolge deshalb einen anderen Ansatz: «Durch eine individuelle Beratung finden wir für jeden Kunden-

wunsch und jedes Budget die optimale Lösung und betreuen unsere Kunden von der Entscheidungsfindung, über allfällige bauliche Massnahmen, die Lieferung bis hin zu Unterhalt und Pflege des Whirlpools auch weit über den Kauf hinaus», wirbt Schmid für das neue Kompetenz-Center. «Sowohl für die Kunden als auch die angeschlossenen Händler ergibt sich eine klassische Win-win-Situation.»

Das Whirlpool-Center in Spreitenbach ist täglich von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr (Samstag 10 bis 15 Uhr) geöffnet. Eine Verkaufsberatung ist nach Vereinbarung auch ausserhalb dieser Öffnungszeiten möglich. An den Wochenenden vom 2. und 3. April sowie vom 28.und 29. Mai lädt das Whirlpool-Center zu «Champagner-Tagen» ein. Interessierte können sich jeweils von 10 bis 18 Uhr in entspannter Atmosphäre informieren und von Vorzugs­ angeboten profitieren. Whirlpool-Center Spreitenbach Härdlistrasse 10 8957 Spreitenbach Tel. 044 740 27 27 whirlpoolcenter-spreitenbach.ch Freigelände, Stand 688

Nie mehr Lichtschacht reinigen Lichtschachtabdeckungen bieten einen optimalen Schut z

Foto: zvg

men. Sie besticht durch ihre Optik und kann zudem auf die individuell zugeschnittenen Bedürfnisse produziert werden – unabhängig davon, ob der Lichtschacht aus Kunststoff oder Beton, rechtwinklig, schräg, mit direktem Fassadenanschluss oder Fensterausschnitt ist.

Die Lichtschachtabdeckung besteht aus trittfestem Chromstahlgewebe.

Insektenschutzgitter und Lichtschachtabdeckungen sind seit über 20 Jahren die Kernkompetenz der Rutschmann AG. Lichtschachtabdeckungen bieten einen optimalen Schutz gegen Schmutz, Spinnen, Mäuse und

Kleinreptilien. Mit dieser Abdeckung wird ein Lichtschacht dauerhaft sauber gehalten. Die Konstruktion Die Lichtschachtabdeckung besteht aus einem robusten Gitter aus Edelstahlgewebe mit eloxiertem Alurah-

Unkompliziert Kompetente Fachleute des Unternehmens liefern und montieren das überzeugende System in der ganzen Deutschschweiz. Die Lichtschachtabdeckung eignet sich aber auch zur Selbstmontage. In diesem Fall gewährt die Firma Rutschmann einen Rabatt von 20 Prozent. Aus­ serdem präsentiert Rutschmann in Ellikon an der Thur auf 200 Quad­ ratmetern Ausstellungsfläche die grosse Palette von Insektenschutzprodukten.

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Auf einen Blick

Das Gitter einer Lichtschachtabdeckung besteht aus trittfestem Chromstahlgewebe (0,6 mm Stärke). Weitere Vorteile: dauerhafte Funktion, Befestigung am vorhandenen Gitter mit Klemmmuttern, Rundum-Bürsten-Dichtung, licht- und luftdurchlässig, extrem belastbar, saubere Aluminium-Rahmenverbindung, witterungsbeständig ohne Korrosion, stolperfreie Konstruktion und drei Jahre Garantie.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Erfolg dank viel Erfahrung Es tauchen immer wieder Fragen auf rund um den Verkauf von Immobilien. Die Firma ImmoService will an der Messe «Bauen+ Wohnen» in Wettingen die Antworten darauf geben. Wer sich schwertut mit dem Verkauf seiner Immobilie, geht schnell einmal den Weg zum Fachmann. Da tut es gut, einmal mit dem Immobilienspezialisten in einem ungezwungenen Rahmen über diese komplexe Materie zu sprechen. An einer Immobilienmesse sind solche Gespräche möglich. Eigene Wege Ein Immobilienverkauf muss nicht kompliziert sein. Es kann aber schwierig werden, vor allem weil der Verkauf auf eigene Faust meist schon zum Är-

gernis wird, weil vor allem Anrufe von Maklern auf ein Inserat eingehen. Das Aargauer Immobilienunternehmen will da bewusst einen anderen Weg gehen. Und der beginnt mit einer optimalen Zusammenarbeit zwischen Verkäufer und Makler. Bei jedem Verkauf geht es um sehr viel Geld und Emotionen. Das Werbebudget wird deshalb in eine fundierte Informa­ tionsarbeit für verkaufswillige Immobilienbesitzer investiert. Provision bei Erfolg Die Spezialistin mit Sitz in Aarau, Baden und Gränichen weiss aus ­Erfahrung, dass diese Verkaufsstrategie und Abschlussstärke bei einem Immobilienverkauf immer wieder erfolgsversprechend ist. Eine Provision (3 Prozent der Verkaufssumme)

Foto: zvg

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wird erst bei einem abgeschlossenen Verkauf fällig. Zufriedene Kunden Der Erfolg dieser Verkaufsstrategie dokumentiert die Immobilienspezialistin auf ihrer Homepage mit zufriedenen Kunden, die ausdrücklich ihre Genehmigung für die Publikation geben. Wie ernst es den Branchenexperten mit der Individualität ist, zeigt sich auch in der Tatsache, dass eine Liegenschaft auf Wunsch ungeräumt und be-

senrein übergeben werden kann. Auch eine spätere Übergabe nach sechs bis neun Monaten nach dem Notar­ termin kann vereinbart werden.

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Der Frühling lockt Menschen hinaus Denova Gar tenmöbel & Sonnenschirme: das «Wohnzimmer» im Freien

Wie viele Plätze sind nötig und wie wirkt sich die Anzahl auf die Tischlänge aus: An einem Tisch von 2 Metern Länge finden sechs Personen Platz. Modelle mit Auszugsystem erhöhen die Anzahl. Auszugstische der Anbieterin sind in Grössen für bis zu zwölf Personen, in Materialien wie Keramik, Granit und Teakholz sowie für jedes Budget erhältlich. Die Pflege Keramiktischplatten sind pflege-

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

leicht. Ihre Langlebigkeit, das edle Design und ihr geringes Gewicht zeichnen dieses Material aus. Die Keramikplatten sind kratzfest, leicht abwischbar, benötigen keine Pflege und sehen immer wie neu aus. Die Wetterbeständigkeit Keramiktische sind allen Wetterbedingungen gewachsen. Teakholz zeichnet sich durch seinen edlen Look und seine Temperatur- und Formbeständigkeit aus. Die Tischplatte sollte geölt und im Winter abgedeckt werden. Viele Faktoren Die Bedürfnisse an einen Gartentisch hängen von vielen Faktoren ab: der Grösse der Familie, den jeweiligen Platzverhältnissen, dem gewünschten Pflegeaufwand, dem Material, welches sich auf die Eigen-

Foto: zvg

Der Frühling macht sich mit den ersten Sonnenstrahlen bemerkbar. An warmen Tagen verlegen viele Menschen ihr Esszimmer nach draussen. Jetzt braucht es nur noch die entsprechende Garteneinrichtung. Die Spezialisten von Denova Gartenmöbel helfen bei der Wahl.

Ein Keramiktisch ist langlebig und pflegeleicht.

schaften des Tisches auswirkt, und dem geplanten Budget. Eine grosse Auswahl an Gartenmöbeln kann in den Ausstellungsräumen in Pratteln, Dietikon und Freienbach besichtigt werden. Der Katalog kann direkt auf der Website bestellt werden.

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P U B L I R E P O R TA G E

Extracom GmbH – Mauerentfeuchtung spart Geld und schont Nerven

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Wir verdrängen Erdfeuchte aus Mauern. Garantiert. Kellermauern älterer Gebäude sind oftmals nicht gegen kapillar aufsteigende Feuchtigkeit geschützt. Die Mauer selber oder der verwendete Putz verfügen nicht über die horizontalen und vertikalen Sperrschichten, welche das Eindringen von Feuchtigkeit ins Mauerwerk verhindern. Modergeruch, aufkeimende Pilzsporen und Schimmel, geplatzter Putz sowie eine mangelnde, thermische Isolation sind nur einige der unmittelbaren Folgen. Bei Nichtbeachtung dieser Erscheinungen stehen in der Regel aufwendige Renovationsarbeiten an. Hauseigentümer werden mit lästigen Bauarbeiten und Lärmemissionen konfrontiert. Mauerfeuchte verursacht grossen Schaden.

genschaft und zeigen die nächsten Schritte im Detail auf. Für die Analyse werden keine Kosten verrechnet. Überzeugen auch Sie sich von den unschlagbaren Vorteilen und Argumenten des EDS.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Ein Gaskessel auf engstem Raum Die legendäre «Zürcher Kronenhalle» hat neue «Innereien» erhalten Die Kronenhalle nutzte die Renovation am Zürcher Bellevue-Platz und die daraus entstandene temporäre Schliessung des Betriebs für die Erneuerung von Küche, Kälte, Lüftung, Heizung. Mehr Wärmerückgewinnung und zwei 200-kW-Weishaupt-Brennwertkessel wurden installiert. Die Renovation dauerte insgesamt über drei Monate.

Ein Traditionshaus Das Gebäude an der Rämistrasse 2/4 wurde 1841/42 im Auftrag eines Gastwirts als Biedermeier-Mehrfamilienhaus mit Dependance gebaut. Der nächste Besitzer unterteilte das Haus und eröffnete in Nr. 4 das «Café Restaurant und Bierhalle zur Kronenhalle». 1982 bis 1984 wurde das Gebäude aufgestockt; zuoberst befinden sich auch heute immer noch Wohnungen, zudem Arztpraxen und Büros. 1924 übernahmen Hulda und Gottlieb Zumsteg das inzwischen zum «Hotel de la Couronne» mutierte Haus, eröffneten die «Kronenhalle» und machten sie zu einer ersten Adresse in der Stadt. Dies nicht zuletzt dank der Kunstleidenschaft des Sohnes Gustav Zumsteg, dessen Bilder bis heute die «Kronenhalle» schmücken. Von Picasso über Alberto Giacometti, von Othmar Schoeck bis Max Frisch und Friedrich Dürrenmatt, später natürlich auch Hazy Osterwald oder Udo Jürgens verkehrte alles, was in der Kunstwelt – von Malerei über Lite-

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Wohnwirtschaft HEV Aargau

Foto: zvg

Man werde in Zürich kaum ein Haus finden mit so viel Technik auf so wenig Platz, kommentierte die Projektleitung. Weil der Bellevue-Umbau nicht nur Verkehrsbehinderungen, sondern auch Lärm, Gestank und Schmutz mit sich brachte, schloss das Traditionslokal fast zwei Monate, was für den Einbau der neuen Haustechnik natürlich geradezu ideal war. In der weltbekannten Kronenhalle wurde eine neue Haustechnik installiert.

ratur bis zur Musik – einen Namen hat, in der Kronenhalle. Andere Zeiten – andere Heizung Komforttechniken waren in den Anfängen der «Kronenhalle» kein Thema. Über die damalige Heizung ist jedenfalls nichts bekannt – es dürfte ein Kohlenkessel im Keller gewesen sein. Später wurden Gaskessel im vierten Obergeschoss installiert, irgendwann auch Lüftung und Kühlung. Der verfügbare Platz blieb über die Jahre immer derselbe, was die heutige Enge erklärt. 2011 mussten die alten Kältemaschinen im Untergeschoss und im vierten Stock ersetzt werden; die Abwärme wurde wie zuvor über Rückkühler auf dem Dach abgeführt. Die neue Planung Die Planung sah anderes vor: Die relativ neuen Kältemaschinen blieben, aber sie wurden zusätzlich mit Enthitzern ausgestattet, welche die Abwärme je einem 1000-Liter-Wär-

mespeicher im zweiten und im vierten Obergeschoss zuführen. Die überschüssige Abwärme geht via Rückkühler übers Dach. Zudem erhielt jede Kältemaschine einen Kältespeicher, um ihre Einschalthäufigkeit zu verringern, so Energie zu sparen und ihre Lebensdauer zu verlängern. Hohe Energieeffizienz Beim Ersatz der Kesselanlage im vierten Obergeschoss entschieden sich die Planer für zwei Gas-Brennwertkessel Weishaupt Thermo Condens WTC-GB mit je 200 kW Leistung. Aufgrund der knappen Platzverhältnisse eignet sich dieses Modell sehr gut. Dazu kommt, dass die runden Premix-Strahlungsbrenner der Thermo-Condens-Kessel dank ihrer speziellen Oberflächen-Gewebestruktur äusserst niedrige Schadstoffemissionen aufweisen und sich durch eine hohe Energieeffizienz auszeichnen. Die Kessel decken den restlichen Wärmebedarf des Hau-

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ses nach Nutzung der Kältemaschinen-Abwärme; sie arbeiten den beiden Wärmespeichern im 4. Obergeschoss und im Keller zu, von denen die Wärme abgerufen wird. Lüftungskanäle ersetzt Für die neuen Anlagen mussten auch Expansionsanlagen installiert werden; insgesamt im Obergeschoss und im Keller deren acht. Sämtliche Lüftungskanäle in den Restaurants wurden ersetzt; bei den Chromstahl-Steigleitungen genügte eine gründliche Reinigung. Die ganze Anlage wird über ein SPS-System gesteuert, dem die Steuerungen von Kessel und Kältemaschinen zugeschaltet sind.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Was für erneuerbare Energie spricht Viele Überlegungen beeinflussen den Entscheid zur Heizungssanierung Eine Heizungssanierung setzt einige Überlegungen voraus, insbesondere wenn es sich um eine Anlage mit erneuerbaren Energien handelt. Da macht es schnell einmal Sinn, das Projekt erfahrenen Profis bzw. einem Gesamt-Realisierungsverantwortlichen zu übergeben.

Die Investition Zentraler Punkt ist die Höhe des Budgets und die damit verbundene Bereitschaft, in erneuerbare Energien zu investieren. Dabei kann

Kostenloser Vortrag zum Thema «Wärmepumpe + Sonnenenergie, schlüsselfertig und bequem». Freitag, 22. April 2016, um 16 Uhr an der Messe Bauen + Wohnen in Wettingen (Stand 3/348). Gratis-Eintritte im E-Punkt Regionalwerke AG Baden. Foto: Heinz Schöni

Bei einer Heizungssanierung entscheidet sich ein Bauherr immer häufiger für den Einsatz von erneuerbarer Energie. Zum Beispiel für eine Wärmepumpe und/oder Solaranlage. In diesem Fall müssen der energetische Zustand der Liegenschaft, der Lebenszyklus der hauptsächlichen Bauteile (Fassade, Fenster, Dach und Haustechnik) sowie die bisherigen baulichen Veränderungen in die Planung miteinbezogen werden.

Vortrag

Blick auf ein Mehrfamilienhaus mit einer Warmwasser-Solaranlage.

die Amortisation der Investition ein wichtiges Argument für oder gegen erneuerbare Energien sein. Die Unklarheit über die langfristige Preisentwicklung der Primärenergieträger und der Kapitalzinsen lässt einen grossen Interpretationsspielraum zu. Momentan dürfte es schwierig sein, die Preisentwicklung von Öl, Gas und Strom auf längere Frist abzuschätzen.

Eine seriöse Gesamtkostenrechnung zeigt auf, wie die künftigen Jahresvollkosten bei verschiedenen Entwicklungen der Energiepreise und Zinsen aussehen werden. Schnell wird dabei klar, dass die Gesamtausgaben (Jahresvollkosten) für Heizsysteme mit oder ohne Nutzung erneuerbarer Energie bei den heutigen Preisen nahezu gleich sind. Der Bauherr muss entscheiden, ob er die minimale Investition in ein

konventionelles Heizsystem macht oder aber ein teures System wie eine Erdwärmesonde wählt, dafür aber nur noch 20 bis 25 Prozent anstelle von 100 Prozent Energiebedarf einkauft. Erdwärmesonden haben zudem eine wesentlich längere Lebensdauer (50 Jahre und mehr).

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Ölrallye wäre kontraproduktiv Voegtlin-Meyer: Im z weiten Halbjahr wird mit neuer Ölflut gerechnet

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Mitte Jahr sollte der Ölmarkt wieder ins Gleichgewicht kommen.

leitet werden, die Förderung erneut zu steigern, besonders wenn der Preis für Rohöl weiter steigen und sich der 50-Dollar-Marke nähern sollte.

Dadurch könnte es im zweiten Halbjahr sogar zu einer neuerlichen Ölflut kommen, die den derzeitigen Fortschritt, vor allem was die

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Grafik: zvg

März

Feb

Jan

Dez

60

Nov

65 Okt

Die Analysten von Goldman Sachs halten die jüngste Preisrallye an den Ölbörsen nicht für nachhaltig. Den Experten zufolge müssten die Energiepreise noch eine ganze Weile niedrig bleiben, damit der Markt wieder in ein Gleichgewicht kommt. Andernfalls sei eine Rallye der Ölpreise «kontraproduktiv», sagen die Analysten. Einige Produzenten könnten bei höheren Preisen wieder dazu ver-

US-Produktion angeht, wieder zunichte machen könnte. Trotz dieser Risiken geht man bei Goldman Sachs jedoch weiterhin davon aus, dass der Ölmarkt ab dem zweiten Halbjahr wieder ins Gleichgewicht zurückfindet.

Heizölpreis für 3'000-­‐5'000 Liter franko Tank

Sep

Experten zufolge müssten die Energiepreise noch längere Zeit auf tiefem Niveau bleiben, damit der Markt wieder ins Gleichgewicht kommt. Der Bericht zur aktuellen Situation.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Mit integriertem Schneckenschutz Prak tische Neuent wicklung: Ein Hochbeetsystem für einen per fek ten Gar ten Die Ostschweizer Firma Brühwiler verbindet mit der Produktion von Folienhäusern und Garten­ geräten eine jahrzehntelange Tradition. Einen guten Namen macht sich das Unternehmen immer wieder mit praktischen Neuentwicklungen.

eingebettet ist. Ein zusätzlicher Aufbau aus Doppelstegplatten, UV-stabil und beidseitig aufklappbar, rundet das System ab. Der Aufbau lässt sich mit einem automatischen Öffner aufrüsten. Damit lässt sich das Hochbeet selbstständig, aber ohne Strom öffnen und schliessen. Ein Schutzgitter hält Katzen von den kultivierten Pflanzen fern.

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Erweitern Sie Ihr Wohnzimmer ins Grüne! Es gibt viele gute Gründe, dass Sie auch die Gartenterrasse zu einem Prunkstück Ihres Hauses machen! Gönnen Sie sich das Besondere, und verwandeln Sie Ihre Terrasse in eine Wohlfühloase, ausgerichtet nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Terrassenböden aus Holz oder WPC Das Angebot an Terrassenböden aus edlem Holz oder pflegeleichten WPC-Dielen ist gross, sodass eine fachmännische Beratung hilft, das

für seine Bedürfnisse ideale Produkt auszuwählen. Wer auf eine qualitativ hochwertige und optisch attraktive Holzterrasse Wert legt, wird von ­Watrawood Stauseeholz begeistert sein. Dank seiner wunderschönen rötlichen Farbe wirkt Watrawood sehr edel, und aufgrund der enormen Haltbarkeit gilt es als bestes Holz für den Aussenbereich. Auch thermisch modifiziertes Holz wie zum Beispiel Thermo-Esche eignet sich hervorragend als Terrassenholz und erfüllt höchste Ansprüche.

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Montag bis Donnerstag 07.00–12.00 | 13.00–17.15 Uhr Freitag 07.00–12.00 | 13.00–16.00 Uhr Samstag 09.00–12.00 Uhr

ständig. Diese Terrassen gibt es in frischen, modernen Farben und verschiedenen Oberflächenstrukturen. WPC-Produkte sind rutschfest und eignen sich daher auch hervorragend für Schwimmbadumrandungen.

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Edle Parkettböden und Türen In der Wohnbau-Ausstellung präsentiert die Holzwerkstoffe Notter AG in Bremgarten auch Türen für alle Bereiche sowie Bodenbeläge aus Parkett, Vinyl oder Kork in trendigen Dekoren von renommierten Produzenten. Schauen Sie vorbei, lassen Sie sich inspirieren und fachmännisch beraten! Weitere Informationen finden Sie unter www. hws-notter.ch.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Gut versichert im Garten Zurich Versicherungs- Gesellschaf t AG: Den Gar ten richtig versichern Rosen- und andere Ziersträucher braucht es beispielsweise eine freiwillig abzuschliessende Kulturenkasko. Sie deckt nicht nur Elementarschäden ab, sondern auch von Ungeziefer und Nagetieren zerstörtes Pflanzengut ist mitversichert. Die Abdeckung der Kulturenkasko-Versicherung variiert nach Anbieter.

Was, wenn die von einer orkanartigen Böe umgeworfene Fichte auf das Haus kracht? Wer bezahlt die zerstörten Pflanzen nach einem nächtlichen Besuch eines Dachses im Gemüsegarten? Und welche Versicherung ist überhaupt für den Familiengarten zuständig? Für die Geschädigten ist oft schwer erkennbar, welche Schäden abgedeckt werden – viele Risiken durch die Grundversicherung, andere sind ausdrücklich ausgeschlossen. Was ist mit Kleinbauten? Entwurzelt ein Sturm (Wind von mindestens 75   km/h) einen Baum und dieser beschädigt daraufhin ein Haus, so kommt die Gebäudeversicherung zum Tragen. Schäden an sogenannten Kleinbauten im Garten wie Stützmauern, Einfriedungen, freistehende Gartenkamine oder Wasserbassins sind jedoch nicht überall durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. In einigen Kantonen werden dafür freiwillige Gebäude-Zusatzpolicen ange-

Foto: zvg

Ein Sturm oder die Stippvisite von Wildtieren kann schnell zu teuren Schäden in Ihrem Garten führen. Nicht alle Beschädigungen von Gartenteilen sind durch Grundversicherungen abgedeckt.

Auch Schäden an Pflanzen können versichert werden.

boten – sogenannte Umgebungsversicherungen. Die Hausratversicherung Wenn keine direkten Schäden an Gebäuden vorliegen, wird in vielen Fällen die Hausratversicherung zahlungspflichtig. Sie deckt unter anderem Schäden bei Elementar­ ereignissen ab wie Hochwasser, Überschwemmung, Sturm oder Hagel und leistet normalerweise Ersatz zum Neuwert bis zur festgelegten Versicherungssumme. Zu den versicherten Gegenständen im Garten gehören beispielsweise Gartenmöbel oder Werkzeuge. Der Versicherungs-

schutz gilt nicht nur für Unwetterschäden, sondern auch für Diebstahl von Gartengeräten oder Gartenmöbeln. Diebstähle müssen nicht nur der Versicherung, sondern auch der Polizei gemeldet werden. Deshalb sollten Quittungen von wertvolleren Gartenmöbeln und -utensilien unbedingt aufbewahrt werden. Die Kulturenkasko Die Hausratversicherung deckt indes nicht alle möglichen Schäden und Verluste im Garten ab. Deshalb bieten einige Versicherungsgesellschaften freiwillige Zusatzpolicen an. Für die im Unwetter zerstörten

Haus im Schrebergarten Was ist, wenn beim Grillieren der Geräteschuppen oder das Gartenhäuschen in Brand gerät. Diese Immobilien sind, sofern sie auf dem eigenen Grundstück stehen, in der Hausratversicherung inklusive dem Inhalt mitversicherbar. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme entsprechend angepasst wird. Bei Fahrnisbauten, so nennt man Gartenhäuschen und Geräteschuppen ohne Fundament, welche in einem Schrebergarten stehen, ist eine separate Versicherungslösung notwendig.

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FIRMEN UND PRODUKTE

Frühlingsgeschenk zum Jubiläum Immo-Hunziker set zt auf Kompetenz und individuelle Beratung

In der Branche ist Ursula Hunziker, die ihre Kernkompetenz in der Beratung und Vermittlung von Immobilien hat, natürlich schon länger tätig. Sie sagt: «Vor 25 Jahren übernahm ich erstmals die Bauherrenvertretung für den Bau eines Mehrfamilienhauses und das Mandat für den Verkauf der Wohnungen.» Seither habe sie das Thema rund um das Bauen und Wohnen nicht mehr losgelassen. Wertvolle Erfahrungen In all den Jahren habe sie wertvolle Erfahrungen sammeln können. Sie

arbeitete bei einer Immobilienfirma im Grossraum Zürich-Aargau und verkaufte vorwiegend Liegenschaften im höheren Preissegment. Verschiedene Dienstleistungen In ihr wuchs zunehmend der Wunsch nach einer eigenen Firma, in der sie unabhängig sei und auch ganz individuell auf die Kundenbedürfnisse eingehen könne: «Ich wollte ein eigenes Netzwerk mit Fachleuten aus der Bau- und Dienstleistungsbranche aufbauen.» Traum verwirklicht Vor einem Jahr hat sie nun ihren Traum und ihre Pläne verwirklichen können. Neben dem klassischen Verkauf bietet Hunziker auch Dienstleistungen im Bereich der Finanzierung und Renovation an. «Oftmals

sind ältere Menschen mit einer eigenen Liegenschaft froh um Beratung, wenn es darum geht, ihre Immobilie für den dritten Lebensabschnitt fit zu machen.» Und so kämen immer wieder verschiedene Fragen auf, vor allem, was die Finanzierung von Hypotheken, die Sanierung der Liegenschaft und natürlich auch die Zukunftsplanung betrifft, wenn ein Haus den Besitzern zu gross und zu umständlich wird.

Foto: zvg

Vor einem Jahr hat Ursula Hunziker die Firma Immo-Hunziker in Boniswil gegründet und sich damit einen lang gehegten Wunsch erfüllt. Zum Ein-Jahr-Jubiläum gibt es ein besonderes Geschenk.

Jubiläumsgeschenk Ursula Hunziker will zu ihrem Ein-Jahr-Jubiläum ihren Kunden ein besonderes Geschenk machen und offeriert dem Hausbesitzer für einen Verkaufsauftrag einen Reinigungsgutschein für seine Liegenschaft.

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Damit es nicht kalt wird Tankrevisionen ersparen Heizausfälle und Reparaturkosten

Die durch ein aggressives Gemisch aus Ölschlamm und Kondenswasser entstehenden Folgeschäden sind bekannt: Früher oder später kann die Saugleitung zum Brenner verstopft werden, dies verursacht Störungen, und die Heizung fällt aus – meistens im falschen Moment. Regelmässig Tankkontrolle Ölschlamm kann ohne vorherige Entsorgung ins Grundwasser gelangen und zu Verschmutzungen

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Der natürliche Alterungsprozess von Heizöl sorgt im Tank im Laufe der Zeit für ein aggressives Gemisch aus Ölschlamm und Kondenswasser. Vor allem Brenner der neuen Generation können darauf empfindlich reagieren. Eine regelmässige Tankrevision kann Schäden verhindern.

Eine regelmässige Öltankkontrolle ist Vorschrift und auch empfehlenswert.

führen. Deshalb schreibt auch das Gewässerschutzgesetz regelmässige Tankkontrollen vor. Migrol als Heiz­ öllieferantin bietet auch Tankrevisionen und Innenreinigungen an. Diese präventiven Massnahmen können das ganze Jahr durchgeführt wer-

den – auch bei vollem Tank. Eine Heizöl-Zwischenlagerung bis zu 10 000 Liter ist kostenlos. Spezialist mit grosser Erfahrung Ob eine Tanksanierung letztlich gemacht werden muss, erkennt und

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entscheidet der Tankrevisor mit eidgenössischem Fachausweis von Migrol bei der Revision. Kleine Mängel werden nach Absprache mit dem Hauseigentümer sofort behoben. Für Aufwände von grösseren Reparaturen wird vorgängig eine Offerte erstellt. Migrol als Fachfirma verfügt über 60 Jahre Erfahrung im Bereich der Tanktechnik. Privatkunden erhalten bei einer Tankrevision oder -sanierung überdies Cumulus-Punkte. Eine Offerte kann direkt online oder telefonisch angefordert werden.

Migrol AG Tel. 062 864 01 01

ww.migrol-tankrevision.ch

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FIRMEN UND PRODUKTE

Moderner Rundumschutz Für Insek tenschut zgit ter gibt es individuelle Lösungen

Insekten können nicht nur lästig sein, sondern auch allergische Krankheiten auslösen. Das gilt ebenso für Blütenpollen, die derzeit allergische Menschen plagen. Mit den feinen und luftdurchlässigen Netzen von Insektenschutzgittern lassen sich auch Pollen wirksam abhalten. Ein Gebäudeelement Insektenschutzgitter sind kein Luxus mehr. Wenn die Installation sauber in das Erscheinungsbild des Gebäudes integriert ist, wird ein Insektenschutz zum funktionellen Element am Bau – zur Selbstverständlichkeit, wie Storen

oder Fensterläden. Die Firma G  &  H Insektenschutzgitter ist über die Regionengrenze hinaus aktiv und auf individuelle Lösungen spezialisiert. Für alle Dimensionen Ein Insektenschutzgitter ist für alle Dimensionen geeignet. G  &  H hat einen eigenen Produktionsbetrieb in Birsfelden und stellt die Konstruktio­nen millimetergenau her. Montiert werden die meist aus einem Alu­rahmen und Fiberglasnetzen bestehenden Schutzgitter vom gleichen Mitarbeitenden, der nach Bestelleingang die genauen Masse genommen hat.

G&H Insektenschutzgitter GmbH 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688 (Insektophon)

Foto: zvg

Fenster und Türen in Gebäuden bieten Eintritt – nicht nur für Lift, Licht, Wärme und Geräusche, sondern auch für Insekten. Ein moderner Rundumschutz ist heute möglich.

www.g-h.ch

Ein wirksamer Insektenschutz sorgt für Entspannung im Haus.

Ausgezeichneter Ruf Wernli Immobilien AG: leidenschaf tlich, innovativ und zukunf tsorientier t

Ein umfassendes Leistungsangebot, stets kompetente, individuelle Beratung und Betreuung sowie ein optimaler Kundenservice in allen Geschäftsbereichen zeichnen den in Hunzenschwil ansässigen Familienbetrieb aus. Werner Wernli, Tochter Caroline Schlatter und Ehemann Reinhard Schlatter kaufen und verkaufen Liegenschaften aus Leidenschaft, vorwiegend im Aargauer Mittelland und in den angrenzenden Gebieten. Nr. 4-2016

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Foto: Wernli Immobilien AG

Jahrzehntelange Erfahrung, ein optimales Netzwerk, wertvolle Branchenkenntnisse und ein ausgezeichneter Ruf, weit über die Kantonsgrenzen hinaus: Die Wernli Immobilien AG ist seit vielen Jahren eine kompetente und traditionelle Partnerin an der Seite ihrer Kunden.

Werner Wernli (rechts) mit Caroline und Reinhard Schlatter.

Sie kennen und verstehen den Immobilienmarkt, verfügen über das richtige Gespür für dessen Beschaffenheit und können sich in ihre Kunden hineinversetzen. Die dadurch entstehende Nähe ermöglicht es ihnen, Kundenwünschen optimal zu entsprechen und gegenseitiges Vertrauen zu schaffen. Durch ihre

profunden Kenntnisse der Entwicklungen im Immobilienmarkt können sie ihren Klienten innovative und zukunftsorientierte Lösungen präsentieren, die nicht selten über den Hauskauf hinausführen. Nebst Kauf und Verkauf werden auch Mandate für Umbau und Re-

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novationen übernommen. Dabei sind Werner Wernli, Caroline und Reinhard Schlatter nicht nur ihre fundierten Branchenkenntnisse, sondern auch ihre langjährigen, nachhaltigen Beziehungen zu regionalen Bau- und Handwerkerfirmen von grossem Nutzen. Spezialist für «Sonderfälle» Die drei Immobilienprofis sind aber auch Spezialisten für sogenannte «Sonderfälle»: schwerverkäufliche Liegenschaften wie Restaurants, Bauernhöfe oder mit Dienstbarkeiten belastetes Bauland.

Wernli Immobilien AG Oberdorfstrasse 10 5502 Hunzenschwil Tel. 062 897 29 04

www.wernli-immo.ch


FIRMEN UND PRODUKTE

Wohneigentümer sparen Steuern Raif feisenbank Aare-Rhein: Worauf müssen Wohneigentümer beim Fiskus achten?

Beim selbstgenutzten Wohneigentum berechnet der Fiskus einen Eigenmietwert, der als fiktives Einkommen auch als solches aufgerechnet wird. Bei der Bundessteuer sind das 70 Prozent und bei den Kantonen nicht weniger als 60 Prozent der durchschnittlichen Marktmiete. Dieser vom Fiskus berechnete Wert kann angefochten werden. Dagegen können die Hypothekarschuldzinsen vollständig in Abzug gebracht werden. Bis vor einigen Jahren hielten sich Eigenmietwert und Hypothekarschuldzinsen die Waage. Angesichts tiefer Hypothekarzinsen ist heute eine regelmässige Amorisation aufgrund der strenge-

ren Anforderungen des Bundes angebracht. Unternutzung und Arbeitszimmer Wenn die Kinder flügge geworden sind und eines oder mehrere Zimmer im Haus dauerhaft unbenutzt bleiben, kann man einen Abzug auf den veranschlagten Eigenmietwert beantragen. Den gleichen Abzug berechtigt ein Arbeitszimmer für die tägliche Arbeit, wenn der Arbeitgeber im Unternehmen keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Dadurch entfällt zwar die allgemeine Berufsauslagenpauschale, hingegen können tatsächliche Berufsauslagen und allfällige Nebenkosten in Abzug gebracht werden. Unterhalt und Renovationen Eine ergiebige Steuersparquelle sind Unterhalt sowie werterhaltende und

energiesparende Renovationen. Auf der einen Seite können die effektiven Kosten oder mindestens der Pauschalabzug in Abzug gebracht werden. Grössere Investitionen sollten aufgrund der Steuerprogression über mehrere Jahre verteilt werden. Indirekte Amortisation Aktuell muss die Hypothekarschuld innert 15 Jahren auf zwei Drittel des Belehnungswerts amortisiert werden. Zulässig sind indirekte Amortisationen auf die Vorsorgesäule 3a (2016: maximal 6768 Franken, Ehepaare das Doppelte). Das Säule-3a-Konto wird zugunsten der Hypothekarbank verpfändet. Der Steuereffekt wird mit einer Amortisation im Fünf-JahreRhythmus verstärkt.

Daniela Lisi, Leiterin Kredite.

(In Zusammenarbeit mit dem IfFP, Institut für Finanzplanung)

www.raiffeisen.ch/aare-rhein

Foto: zvg

Für Eigenheimbesitzer lohnt es sich, die zuweilen recht ergiebigen Steuersparmöglichkeiten bewusst zu nutzen.

Aargauer Verband der Raiffeisenbanken c/o Raiffeisenbank Aare-Rhein Baslerstrasse 2A 5330 Bad Zurzach Tel. 056 265 16 40

Persönliche Beratung Hächler AG Umbau und Renovation: Qualität zum besten Preis

Spezialisten beraten die Kundschaft rund um die Modernisierung nach dem Motto «Nichts ist unmöglich». Modernisieren und Renovieren bringt in jedem Fall Freude und auch Werterhalt. Persönliche Beratung Die persönliche Beratung wird bei Hächler grossgeschrieben. Ein kleines Team führt den gesamten Auftrag von A bis Z aus. Die Mitarbeiter sind kompetente Allrounder. Sie kennen die Wünsche der Bauherrschaft und können entsprechend

handeln. Ein echter Kundenvorteil! Dank modernen Maschinen und Geräten bietet die Unternehmung optimale Lösungen an – effizient und kostengünstig. Bauführung Auf Wunsch übernimmt Hächler die Leitung für das ganze Projekt und überwacht auch das Umbau­ vorhaben. Die Baufirma übernimmt die ganze Verantwortung, koordiniert und kontrolliert alle Arbeiten.

Hächler AG Bauunternehmen Alfons Frei Tägerhardstrasse 118 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05 www.haechler.ch

Foto: Hächler AG

Ob ein kleiner oder ein grosser Bauauftrag: Termintreue und Berufsstolz der Handwerker von Hächler AG Umbau und Renovation sind oberstes Gebot. Dazu gehört eine qualitativ gute und saubere Arbeitsweise.

Kompetente Allrounder sorgen für perfekte Arbeit.

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P U B L I R E P O R TA G E

15 Jahre Gloor Motorgeräte 2016 sind es bereits 15 Jahre, seit Peter Gloor sein Geschäft mit Motorgeräten eröffnet hat. Zu diesem Anlass findet vom 8. bis 10. April 2016 eine grosse JubiläumsFrühlingsausstellung statt. Als Dank an die Kundschaft kann während der Ausstellungstage mithilfe der Lieferanten auf die meisten Maschinen und Geräte ein Jubiläumsrabatt von 15  %, gewährt werden! Die sehr breite Palette der Maschinen reicht von der Bohrmaschine bis zum Kommunaltraktor. Es gibt für jeden Benutzer die passenden Geräte, ob für Private, Gartenbauer oder Kommunen. Die immer beliebteren Roboterrasenmäher der bekannten Marken Husqvarna und Honda decken vom kleinsten bis zum grössten Gelände fast alles ab. Alle sind ausgestellt und können auch in Betrieb vorgeführt werden. Neu auch eine Roboterrasenmäher-Tiefgarage-Station.

Die jedermann bekannte Marke Honda ist vom kleinen Rasenmäher bis zum Rasentraktor und neu auch mit Akkugeräten bei Gloor vertreten. Köppl ist ein Hersteller aus Bayern, der alles von kleinen Balkenmähern bis zu grossen Gartenbaumaschinen anbietet und seit 2015 in Büttikon zu haben ist. Er bietet neben robuster Bauweise ein äusserst interessantes Preis/Leistungs-Verhältnis. Kehrmaschinen von MP, Hochdruckreiniger von Kränzle, Innenreinigungsmaschinen von Clean Fix runden das Programm ab. Nicht zu vergessen sind die bekannten Mulchmäher von Stiga, die Forst- und Akkugeräte von Stihl und Husqvarna. Natürlich ist wie seit jeher der japanische Hersteller Echo ein wichtiger Lieferant von Gloor. Dies und vieles mehr wird in Büttikon an der Ausstellung gezeigt. Lassen Sie sich überraschen von der Vielfalt an Geräten und Maschinen.

Foto: Gloor AG

Grosse Jubiläums-Frühlingsausstellung in Büt tikon vom 8. bis 10. April

Showroom Öffnungszeiten Ausstellung

Freitag 8.4. Samstag 9.4. Sonntag 10.4.

7.30 –17.45 Uhr 8.00 –17.00 Uhr 9.00 –16.00 Uhr

Peter Gloor und sein Team freuen sich auf Ihren Besuch und beraten Sie gerne fachmännisch.

Wohlerstrasse 12, 5619 Büttikon Tel.056 621 97 07 Fax 056 621 97 07 www.gloor-motorgeraete.ch info@gloor-motorgeraete.ch

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FLIEGENVORHANG

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FIRMEN UND PRODUKTE

Verkauf als emotionaler Augenblick Rema x Immobilien organisier t einen Infoabend für private Immobilienverkäufer Mit dem eigenen Zuhause verbinden sich viele Erinnerungen und Emotionen. Mit einem Verkaufs­ entscheid sind ebenso viele Fragen wie Unsicherheiten verbunden. Ein Informationsabend von Remax Immobilien soll Klarheit verschaffen.

Es gibt noch einige Fragen mehr, die automatisch vor dem ersten Kontakt

Foto: zvg

Wenn der Entscheid für den Verkauf des eigenen Einfamilienhauses oder der Eigentumswohnung einmal gefallen ist, tauchen schnell Fragen auf: Wie wird der Wert des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks festgelegt? Muss Wohneigentum für den Verkauf entsprechend fit gemacht werden? Wie oder wo findet sich der solvente und vor allem richtige Käufer?

Infoabend am Montag, 25. April 2016, 18.30 Uhr in Brugg (BWZ Technik/Natur, Annerstrasse 12), in Gipf-Oberfrick (Restaurant Adler, Landstrasse 39) und Möhlin (Remax Büro, Hauptstrasse 89).

Das erfahrene Team von Remax Immobilien berät Verkaufsinteressenten.

zu potenziellen Interessenten aufkommen. Eine Verkaufsdokumentation gibt Aufschluss über das Objekt. Sie muss entsprechend «schmackhaft» aufbereitet werden. Schliesslich ist ein Hausverkauf auch an rechtliche Grundlagen gebunden, und für das Finanzierungsinstitut, sprich in der Regel eine Bank, muss über eine Immobilie entsprechend dokumen-

tiert werden, damit sie einen Finanzierungsentscheid treffen kann. Viele Gefahren Wenn alle Entscheide und Wege geebnet sind, so folgen die entscheidenden Verkaufsschritte. Der Eigentümer muss seine Erreichbarkeit sicherstellen und bereit sein, Inte­ ressenten die nötige Zeit für eine Be-

sichtigung zu schenken. So interessant ein Verkauf auf eigene Faust sein kann, er bietet viele Fallen. Unerfahrenheit, Emotionen, fehlendes Wissen und mangelndes Beziehungsnetz können das Unterfangen wesentlich erschweren.

Remax Immobilien Brugg, Tel. 056 250 48 48 Frick, Tel. 062 871 11 19 Möhlin, Tel. 061 855 98 88

www.remax-brugg.ch

Nach «sanfter» Sanierung wie neu Die Naef Group HAT-Tech AG bietet System für nachhaltige Bodenheizungssanierung an Das Schweizer Familienunternehmen mit Sitz in Freienbach und Niederlassungen in den Kantonen Bern und Aargau hat ein ausgeklügeltes System entwickelt, das eine sanierungsbedürftige Bodenheizung wieder in den Neuzustand versetzt.

Verschlammung der Rohre Fussbodenheizungen, die älter als 25 Jahre sind, können spröde und verschlammt sein. Denn zwischen 1970 und 1990 wurden oft Fussbodenhei-

Eine gründliche Zustandsanalyse zeigt an, ob Sanierungsbedarf besteht.

Foto: zvg

Das vom Schwyzer Unternehmen entwickelte HAT-System erweist sich als bewährte Alternative zum sehr aufwendigen und teuren Ersetzen von Bodenheizungen. Wasserführende Leitungen halten bekanntlich nicht ewig. Eine Fussbodenheizung rechtzeitig zu sanieren, heisst vorbeugen.

zungen aus einfachem Kunststoff verbaut. Die Folge einer nicht mehr voll funktionsfähigen Leitung: Eine fortschreitende Versprödung führt zu undichten Stellen, was eine vermehrte Sauerstoffdiffusion ins Rohrinnere zulässt. Das mit Sauerstoff angereicherte Heizungswasser wirkt

korrosiv auf alle Stahlteile im Heizungskreislauf und führt zu einer Verschlammung der Rohre und zur Reduktion der Heizleistung. Bevor es teuer wird Spätestens jetzt ist Handeln angesagt, weil sonst irgendwann teurer Ersatz

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mit aufwendigen Bauarbeiten die Folge ist. Vor diesem Stadium kann die Bodenheizung mit dem speziellen System erfolgreich saniert werden. Diese Methodik wird seit 1999 angewandt: Bestehende Rohre von Fussbodenheizungen werden von Innen mit einem Feinschliff poliert und schliesslich neu ausgekleidet. Nach der Sanierung befindet sich die Bodenheizung praktisch in einem Neuzustand und gilt als diffusionsdicht nach DIN 4726 Norm.

Naef Group HAT-Tech AG Niederlassung Aargau Industriestrasse 23 5036 Oberentfelden Tel. 062 738 38 48 Gratis-Infoline 0800 48 00 48

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BADEZIMMER-UMBAUTEN Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch KB Küchen-, Bäder-, Totalumbauten mit allen Handwerkern, Pauschalpreise 35 Jahre Erfahrung, 200 m2 Ausstellung Hägglingerstrasse 9, 5522 Tägerig Tel. 056 491 01 71, Fax 056 491 03 43 info@kb-partner.ch www.kb-partner.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Fachbetrieb für Badumbau FUS Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

BAUAUSTROCKNUNGEN BUBA AG, Trocknungstechnik

Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch H. Amacher Trocknungstechnik Messungen, Expertisen, Verkauf Sägestrasse 48, 5600 Lenzburg Tel. 062 891 74 24, Fax 062 892 27 03 Filiale Oberkulm: Tel. 062 776 00 36 www.amachertrocknungstechnik.ch Rauber AG Trocknung nach Wasserschaden, Trocknung zur Verkürzung der Bauzeit, Bauheizung, Bauphysik Lenzburgerstr. 9, 5702 Niederlenz Tel. 062 897 34 48 Notfall-Hotline 0848 011 011 info@rauber.ch www.rauber.ch Ruf Entfeuchtungstechnik Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

BAUUNTERNEHMUNGEN Bürgler AG Bauunternehmen

Umbau, Fassadenbau, Sanierungen Bahnhofstrasse 101, 5430 Wettingen Tel. 056 437 08 80, Fax 056 437 08 81 info@buerglerag.ch www.buerglerag.ch

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Frunz AG Bauunternehmen

Neu+ Umbau, Renovation, Immobilien Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch

Gebr. Sekinger AG

Historische Bauten, An- und Umbauten, Renovationen Quellenweg 11, 5436 Würenlos Tel. 056 424 18 22, Fax 056 424 19 82 info@sekingerag.ch www.sekingerag.ch

Granella AG

Strassenbau, Umgebungsarbeiten, Pflästerungen Fahracker 1, 5303 Würenlingen Tel. 056 297 33 50, Fax 056 297 33 51 granella@granella.ch www.granella.ch

Grundmann Bau AG

Neubauten, Umbauten, Trockenbau Wynenfeld 10, 5034 Suhr Poststrasse 10, 5707 Seengen Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 info@grundmann.ch www.grundmann.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Hoch- und Tiefbau, Umbau und Renovation Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Mäder AG, Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

BETON- UND RISSSANIERUNGEN Bürgler AG Bauunternehmen Umbau, Fassadenbau, Sanierungen Bahnhofstrasse 101, 5430 Wettingen Tel. 056 437 08 80, Fax 056 437 08 81 info@buerglerag.ch www.buerglerag.ch

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Tecton Spezialbau AG

Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch

BLACHEN, SCHUTZHÜLLEN, VORHÄNGE, ZELTE Blacho-Tex AG

Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass Vorstadt 6, 5607 Hägglingen Tel. 056 624 15 55, Fax 056 624 15 59 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch


BRANCHENREGISTER BODENBELÄGE, TEPPICHE, PARKETT, PVC Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelagsarbeiten Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

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Parkett – Teppiche – Bodenbeläge Schwimmbadstrasse 33, 5430 Wettingen Tel. 056 426 97 61, Fax 056 426 97 57 info@sutap.ch www.sutap.ch

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Sicherheitsgitter, Sicherheitsfolie, Sicherheitstüren Bahnhofstrasse 10, 5040 Schöftland Tel. 062 721 13 13 oder 062 721 13 65 zeglas@bluewin.ch www.einbruchschutzzentrum.ch

ELEKTRISCHE INSTALLATIONEN UND REPARATUREN Elektro Imboden AG

Elektroinstallationen, Photovoltaikanlagen und Telekommunikation 24 Stunden Pikettdienst Gheidstrasse 7, 5507 Mellingen Tel. 056 481 81 81 info@elektro-imboden.ch elektro-imboden.ch, solar-imboden.ch PAUL HITZ AG Elektrische Installationen, Projekte, Service, Schalttafeln Landstrasse 104, 5415 Rieden AG Tel. 056 296 25 25, Fax 056 296 25 35 info@hitz.ch www.hitz.ch Weber & Partner Elektro AG Zelgweg 12, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 493 50 40, Fax 056 493 50 45 www.weberundpartner.ch

Ruf Entfeuchtungstechnik

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

ENTKALKUNGEN Boiler Meier GmbH

Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf Tel. 056 210 14 30, Fax 056 210 14 31 Igelweg 5, 5215 Hausen Tel. 056 441 56 80, Fax 056 441 56 84 sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch ING. HOCHULI AG Sanitär, Heizung, Alternativanlagen Martinsbergstrasse 5, 5400 Baden Tel. 056 222 44 94, Fax 056 222 48 27 haustechnik@inghochuli.ch

FASSADENRENOVATIONEN UND AUSSENISOLATIONEN Bilgerig AG Gipsergeschäft

Hans Blattner AG

Öffentliche Energieberatungsstelle Region Baden Beratung, Konzepte, Gebäudeanalysen Ehrendingerstr. 42, 5408 Ennetbaden Tel. 056 222 86 03, Fax 056 222 06 42 info@heinzimholz.ch www.energieundumwelt.ch www.energie-ag.ch

Gebäudeisolationen/Stuckaturen Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch www.bilgerig.ch bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch Bürgler AG Bauunternehmen Umbau, Fassadenbau, Sanierungen Bahnhofstrasse 101, 5430 Wettingen Tel. 056 437 08 80, Fax 056 437 08 81 info@buerglerag.ch www.buerglerag.ch Gebr. Sekinger AG Sanierung von historischen Bauten Quellenweg 11, 5436 Würenlos Tel. 056 424 18 22, Fax 056 424 19 82 info@sekingerag.ch www.sekingerag.ch Hans Blattner AG Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch Hächler AG Bauunternehmen Umbau und Renovation Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

EINBAUSCHRÄNKE

ENTFEUCHTUNGEN Rauber AG

FENSTERBAU Alpsteg Fenster AG

Teppich Kistler AG

Parkett – Teppiche – Bodenbeläge Schützematt 2, 5316 Gippingen Tel. 056 268 80 00, Fax 056 268 80 08 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch

BRIEFKASTEN Gerber-Vogt AG

Briefkasten, Paketboxen, Sonderanfertigungen Binningerstrasse 107, 4123 Allschwil Tel. 061 487 00 00, Fax 061 487 00 05 info@aludesign.ch, www.aludesign.ch

CHEMINÉE- UND KACHELOFENBAU Frey Cheminéebau

Cheminée- und Ofenbau, Kaminanlagen, Cheminée- und Speicheröfen, Rüegg Studio Landstrasse 46, 5430 Wettingen Tel. 056 426 92 81, Fax 056 427 25 79 www.cheminee-frey.ch info@cheminee-frey.ch

DACHSANIERUNGEN UND HAUSBOCKBEKÄMPFUNG Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

B. Wietlisbach AG

Einbauküchen und -wandschränke Grabenmattenweg 13, 5608 Stetten Tel. 056 485 88 88, Fax 056 485 88 90 info@wietlisbach.com www.wietlisbach.com

ELEKTROKONTROLLE UND BERATUNG Certum Sicherheit AG Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg Tel. 058 359 78 11, Fax 058 359 78 10 Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal Tel. 058 359 78 31, Fax 058 359 78 30 Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten Tel. 058 359 78 21, Fax 058 359 78 20 Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden Tel. 058 359 78 41, Fax 058 359 78 40 Info@certum.ch www.certum.ch

ENERGIEBERATUNG/ ENERGIEKONZEPTE Energiefachstelle Baden

Beratung und Energiekonzepte für Wohnbau, Industrie und Gewerbe 5400 Baden Tel. 056 200 22 89, Fax 056 200 22 99 energiefachstelle@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs

Trocknung nach Wasserschaden, Trocknung zur Verkürzung der Bauzeit, Bauheizung, Bauphysik Lenzburgerstr. 9, 5702 Niederlenz Tel. 062 897 34 48 Notfall-Hotline 0848 011 011 info@rauber.ch www.rauber.ch

59

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 4-2016


BRANCHENREGISTER FENSTERBAU Baer Fensterbau AG

Beratung, Fabrikation, Montage, Service Helblingstrasse 3, 4852 Rothrist Tel. 062 794 44 33, Fax 062 794 44 34 info@baerfensterbau.ch www.baerfensterbau.ch

BL Fenster AG

Kunststoff- + Alu-Fenster, Haustüren, Hebeschiebewände Industriestrasse 14, 5106 Veltheim Tel. 056 450 11 60, Fax 056 450 11 61 info@bl-ag.ch www.bl-ag.ch

D. Ochsenbein & Co.

Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 www.do-ochsenbein.ch

Domeisen Fenster AG

Fenster in sämtlichen Materialien für Um- und Neubauten, Aussen- und Innentüren, Insektenschutzsysteme, Servicearbeiten Mülacherweg 150, 5083 Ittenthal Tel. 062 8716740, Fax 062 8716741 info@domeisenfenster.ch www.domeisenfenster.ch

EGLI Bau- und Möbelschreinerei AG Holz, Holz/Alu-Kunststoff/Alu- und Kunststoff-Fenster Bankstr. 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 406 30 40, Fax 056 406 24 64 schreinerei.egli@bluewin.ch www.egli-schreinerei.ch

Ehrsam Fenstersysteme

Fenster • Läden • Haustüren • Balkonverglasung Postfach 3151, 5430 Wettingen Tel. 056 426 57 52, Fax 056 426 57 53 ehrsam-fenster@bluewin.ch www.ehrsam-fenster.ch

mobileGlas GmbH

innovative Verglasungssysteme Landstrasse 176, 5430 Wettingen Tel. 056 426 55 55, Fax 056 426 55 25 info@mobileglas.ch www.mobileglas.ch

Rüetschi AG

Fenster Haustüren PVC o. Alu, WERU-Vertretung Hüttmattstrasse 4, 5503 Schafisheim Tel. 062 891 34 32, Fax 062 891 34 81 info@rueetschi-holzbau.ch www.rueetschi-holzbau.ch

WEBER Fensterbau

Fenster und Türen in Kunststoff und Aluminium Riedmatt 18, 5623 Boswil Tel. 056 666 19 00, Fax 056 666 19 10 info@fenster-laeden.ch www.fenster-laeden.ch

FENSTERLÄDEN Ehrsam Fenstersysteme

Fenster • Läden • Haustüren • Balkonverglasung Postfach 3151, 5430 Wettingen Tel. 056 426 57 52, Fax 056 426 57 53 ehrsam-fenster@bluewin.ch www.ehrsam-fenster.ch

Nr. 4-2016

Wohnwirtschaft HEV Aargau

WEBER Fensterläden

Fensterläden in Aluminium, Holz und Kunststoff Riedmatt 18, 5623 Boswil Tel. 056 666 19 00, Fax 056 666 19 10 info@fenster-laeden.ch www.fenster-laeden.ch

FLACHDACHBAU Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Schoop + Co. AG

Flachdachbau, Spenglerei, Absturzsicherung Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 483 35 01, Fax 056 483 35 36 d_w@schoop.com www.schoop.com

FLIEGENVORHÄNGE Morisi Bari GmbH

Der schönste aller Fliegenvorhänge Bergstrasse 11, 8548 Ellikon a. d. Thur Tel 052 369 00 60 www.fliegenvorhang.ch

FOLIENAUSKLEIDUNGEN Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau Aumattstrasse 2, 5200 Windisch Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

GARTENBAUARBEITEN Schoop + Co. AG

Neuanlagen, Gartenumänderungen, Gartenunterhalt, Arealpflege, Swimmingpools, Schwimmteiche Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 483 35 05, Fax 056 483 35 36 gartenbau@schoop.com www.schoop.com

GLASDUSCHEN Haerry&Frey AG

Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch, www.glas-haerry.ch

GIPSERARBEITEN Bilgerig AG Gipsergeschäft

Gebäudeisolationen/Stuckaturen Landstrasse 4, 5436 Würenlos Tel. 056 424 28 55, Fax 056 424 28 59 info@bilgerig.ch, www.bilgerig.ch

bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch, www.bossertag.ch

60

Grundmann Bau AG

Neubauten, Umbauten, Trockenbau Wynenfeld 10, 5034 Suhr Poststrasse 10, 5707 Seengen Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 info@grundmann.ch www.grundmann.ch Hächler AG Bauunternehmen Umbau und Renovation Trockenbau Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

HAUSTECHNIK GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

Jetzer AG, Haustechnik, Sanitär + Heizung Planung – Ausführung – Reparaturservice Paradiesstrasse 8, 5416 Kirchdorf/Baden Tel. 056 282 52 82, Fax 056 282 52 81 LEHMANN 2000 AG Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär

Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch von Tobel AG Sanitär Heizung Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

HAUSTÜREN Ehrsam Fenstersysteme

Fenster • Läden • Haustüren • Balkonverglasungen Postfach 3151, 5430 Wettingen Tel. 056 426 57 52, Fax 056 426 57 53 ehrsam-fenster@bluewin.ch www.ehrsam-fenster.ch Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

HAUSWARTUNGEN Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch


BRANCHENREGISTER HEIZÖL Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau Aumattstrasse 2, 5200 Windisch Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

HEIZUNGSANLAGEN/ ALTERNATIVANLAGEN Franz Rebmann AG

Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch

HEIZUNGSANLAGEN UND ÖLFEUERUNGEN A. Koller AG

Heizung, Sanitär, Entkalkungen Wohlerstrasse 43a, 5620 Bremgarten Tel. 056 648 70 70, Fax 056 648 70 71 info@aloiskollerag.ch www.aloiskollerag.ch

GASSMANN SERVICE AG

Energie- & Wärmetechnik Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch

ING. HOCHULI AG

Heizung, Sanitär, Alternativanlagen Martinsbergstrasse 5, 5400 Baden Tel. 056 222 44 94, Fax 056 222 48 27 haustechnik@inghochuli.ch

LEHMANN 2000 AG

Heizung – Kälte Müllerweg 5, 4800 Zofingen Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice Frick/Möhlin/Rheinfelden Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Schiebler Wärmetechnik GmbH

24 Std.-Reparaturservice, Solar, Wärmepumpen Buechzelglistrasse 6, 5436 Würenlos Tel. 056 427 40 50, Fax 056 242 12 60 schiebler-waermetechnik@bluewin.ch www.schiebler.ch

Siegrist-Service AG

Minergie-, Lüftung-, Solar- und Heizungsanlagen Schwarzhaar 13, 4665 Oftringen Tel. 062 788 40 80 www.siegrist-service.ch

von Tobel AG Sanitär Heizung

Sanierungen und Alternativanlagen Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch

Immobilien Wehrli Aarau

HOLZHEIZUNGEN ING. HOCHULI AG

Wärmepumpen, Solaranlagen, Holzheizungen, Regenwassernutzung Martinsbergstrasse 5, 5400 Baden Tel. 056 222 44 94, Fax 056 222 48 27 haustechnik@inghochuli.ch

HOLZ- UND FASSADENBAU Hans Blattner AG

Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Holzbau Holzkonstruktionen, Dachstockausbau, Elementbau, Fassadenbau Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

IMMOBILIENBEWERTUNG AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg www.aarbrugg.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

IMMOBILIENVERKAUF/VERMITTLUNG AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg www.aarbrugg.ch

DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER STRAUB & PARTNER AG Verkauf, Verwaltung, Schätzungen Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg Tel. 062 885 80 60, Fax 062 885 80 69 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

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Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65, Fax 062 823 80 66 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch Immotreuhand Aeschlimann GmbH Schätzungen, Verkauf, Verwaltung, Immobilienund Bauberatung, Bauing. FH, Immobilienschätzer mit eidg. FA Lärchenweg 7, 4805 Brittnau Tel. 062 752 18 74, Natel 079 483 63 39 aeschlimann.urs@hispeed.ch REALIT TREUHAND AG Immobilienverkauf, -bewirtschaftung, -beratung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch VIVA REAL AG Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90, Fax 056 485 60 99 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch Wernli Immobilien AG Kauf und Verkauf von Immobilien 5502 Hunzenschwil Tel. 062 897 29 04, Fax 062 897 29 09 info@wernli-immo.ch www.wernli-immo.ch WIDERØE IMMOBILIEN AG Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08, Fax 056 290 07 06 iw_immo@wideroee.com

INKASSO J.C.E. Service AG

Inkasso, Mietzins-Inkasso, Nebenkosten-Inkasso, Inkasso-Rechtsberatung Bahnhofstrasse 3, 5600 Lenzburg Tel. 062 892 00 92, Fax 062 892 00 93 luciani@jce-service.ch www.jce.ag

INSEKTENSCHUTZ G + H Insektenschutzgitter GmbH

Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass Rheinfelderstrasse 21a, 4127 Birsfelden Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch KLINSO GmbH StoreService Klappladen, Insekten- und Sonnenschutz Steigstrasse 5, 5233 Stilli-Villigen Tel. 056 441 51 51, Fax 056 441 61 11 info@klinso.ch www.klinso.ch www.pellet-grills.ch Morisi Bari GmbH Der schönste aller Fliegenvorhänge Bergstrasse 11, 8548 Ellikon a. d. Thur Tel 052 369 00 60 www.fliegenvorhang.ch Rutschmann AG Mückengitter, Rollos, Lichtschachtabdeckungen Uesslingerstrasse 22, 8548 Ellikon a/Thur Tel. 052 369 00 69, Fax 052 369 00 68 info@rr-ag.ch www.rr-ag.ch

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 4-2016


BRANCHENREGISTER KAFFEEMASCHINEN Senn-Kaffee Kaffeemaschinencenter

Kaffeemaschinen für Haushalt, Büro und Gewerbe. Service + Verkauf der Marken Jura, Saeco, Solis, Turmix, König, Gaggia, Nespresso Dorfstrasse 4, 5442 Fislisbach Tel. 056 484 80 20, Fax 056 484 80 25 info@senn-kaffee.ch www.senn-kaffee.ch

KANAL- UND ABFLUSSREINIGUNG Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch Hächler-Reutlinger AG Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch ISS Kanal Services AG Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch, www.isskanal.ch Kanalreinigung Näf GmbH Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage … Tel. 062 871 46 00 Info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch Lüpold AG Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

KANALFERNSEHEN Franz Pfister AG

24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten Badenerstrasse 30, 5413 Birmenstorf Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch Hächler-Reutlinger AG Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch ISS Kanal Services AG Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch Lüpold AG Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70, Fax 062 887 08 80 info@luepold.ch www.luepold.ch

Nr. 4-2016

Wohnwirtschaft HEV Aargau

KANALSANIERUNGEN

KÜCHEN-EINZEL-ANFERTIGUNGEN

Hächler-Reutlinger AG

Brunner Küchen AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35, Fax 056 438 05 36 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch

ISS Kanal Services AG

Unterhalt, Inspektion, Sanierung, Flächenservices Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil Tel. 0800 678 800, Fax 0800 678 801 boswil@isskanal.ch www.isskanal.ch

Kanaltechnik-Kappius

Inliner, Sprayliner, Rohrsanierung Dörfli 15, 4919 Reisiswil Obermühlstrasse 5, 8400 Winterthur Tel. 079 102 90 21 michael@kanaltechnik-kappius.ch www.kanaltechnik-kappius.ch

KERAMISCHE WAND- UND BODENBELÄGE Hächler AG Bauunternehmen

Plattenbeläge Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

KLIMAANLAGEN/KLIMAGERÄTE Klimavent AG

Lüftungs- und Klimatechnik Bruggerstr. 59, 5400 Baden Tel. 056 203 73 73, Fax 056 203 73 83 info@klimavent.ch www.klimavent.ch

KÜCHEN Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

KÜCHENEINRICHTUNGEN

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KÜCHEN-UMBAUTEN Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

Gebr. Fritz und Ueli Wirz AG

Eig. Fabrikation für Küchen, Badmöbel und Einbauschränke sowie Innenausbauten. Bodenbeläge – Parkett/Kork/Vinylan App.-Austausch und 300 m2 Ausstellung 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 20 20, Fax 062 896 20 22 wirz@bps-wirz.ch www.wirz-kuechen.ch

KB Küchen-, Bäder-, Totalumbauten mit allen Handwerkern, Pauschalpreise 35 Jahre Erfahrung, 200 m2 Ausstellung Hägglingerstrasse 9, 5522 Tägerig Tel. 056 491 01 71, Fax 056 491 03 43 info@kb-partner.ch www.kb-partner.ch

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen Dorfstrasse 75, 5430 Wettingen Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

KUNDENMAURER

B. Wietlisbach AG

Einbauküchen und -wandschränke Grabenmattenweg 13, 5608 Stetten Tel. 056 485 88 88, Fax 056 485 88 90 info@wietlisbach.com, www.wietlisbach.com

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung: Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h Persönliche Beratung auf Voranmeldung

62

Bürgler AG Bauunternehmen

Umbau, Fassadenbau, Sanierungen Bahnhofstrasse 101, 5430 Wettingen Tel. 056 437 08 80, Fax 056 437 08 81 info@buerglerag.ch www.buerglerag.ch

Grundmann Bau AG

Neubauten, Umbauten, Trockenbau Wynenfeld 10, 5034 Suhr Poststrasse 10, 5707 Seengen Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 info@grundmann.ch www.grundmann.ch


BRANCHENREGISTER KUNDENMAURER Hächler AG Bauunternehmen

Umbau und Renovation Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch Mäder AG Bauunternehmen Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

LAMELLENSTOREN/ROLLLADEN FENSTERLADEN FEBERO-Storenbau AG

Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 febero@dplanet.ch www.febero-storenbau.ch

LIEGENSCHAFTENVERKAUF AARBRUGG AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg www.aarbrugg.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch André Roth AG Immobilien- und Bauberatung Theaterplatz 1, 5401 Baden Tel. 056 221 66 66 info@andrerothag.ch www.andrerothag.ch Arealis AG Bewirtschaftung – Vermietung Gewerbe und Wohnungen Stadtturmstrasse 10, 5401 Baden Tel. 056 204 05 70, Fax 056 204 05 71 info@arealis.ch www.arealis.ch Edelmann Immobilien AG Verkauf · Verwaltung · Beratung Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch

Germann & Gfeller Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch www.germann-gfeller.ch Hauseigentümerverband Aargau Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

H+H IMMO AG

Arealis AG

ImmoService Partner GmbH

ERLA Immobilien AG

Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung – Schatzung Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch Service ist unser Verkaufserfolg Untere Reben 3, 5105 Auenstein Tel. 062 822 24 34, Mobile 078 657 92 82 info@immoservice.ag www.immoservice.ag

Lewag GmbH Unternehmung für Immobilien-Treuhand

Verkauf, Bewirtschaftung, Beratung Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch

Markstein AG

Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch Büro Zürich: Bellerivestrasse 55, 8034 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch

Bewirtschaftung – Vermietung Gewerbe und Wohnungen Stadtturmstrasse 10, 5401 Baden Tel. 056 204 05 70, Fax 056 204 05 71 info@arealis.ch www.arealis.ch Verwaltung – Vermietung – Verkauf Bahnhofstrasse 8, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 43 60, Fax 062 869 43 61 info@erla.ch www.erla.ch

Filexis AG

Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach Tel. 056 483 00 60, Fax 056 483 00 70 info@filexis.ch www.filexis.ch

Germann & Gfeller Immobilien AG

Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@germann-gfeller.ch, www.germann-gfeller.ch

Immobilien Wehrli Aarau

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

Bewirtschaftung, Verkauf, Vermittlung, Beratung, Schätzungen Hauptstrasse 50 a, 5032 Aarau Rohr Tel. 062 823 80 65, Fax 062 823 80 66 info@wehrliimmo.ch www.wehrliimmo.ch

UTA Immobilien AG

K+K Verwaltungen

Pro Casa Treuhand AG

Verwaltung, Verkauf Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf-kld@uta.ch www.uta-immobilien.ch

VIVA REAL AG

Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90, Fax 056 485 60 99 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

Wernli Immobilien AG

Kauf und Verkauf von Immobilien 5502 Hunzenschwil Tel. 062 897 29 04, Fax 062 897 29 09 info@wernli-immo.ch www.wernli-immo.ch

LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 kk-verwaltungen@swissonline.ch

Lewag GmbH Unternehmung für Immobilien-Treuhand

Verkauf, Bewirtschaftung, Beratung Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch

Pro Casa Treuhand AG

Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33, Fax 056 203 00 39 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch

REALIT TREUHAND AG

Immobilienverkauf, -bewertung, -beratung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

AARBRUGG AG

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG

Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung Seidenstrasse 3, 5201 Brugg Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg www.aarbrugg.ch

Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG

SOLID Immo-Treuhand A. Senn

Verwaltung – Vermietung – Verkauf Mellingerstrasse 1, 5400 Baden Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch

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Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 4-2016


BRANCHENREGISTER LIEGENSCHAFTSVERWALTUNGEN

NATURSTEINE

SANIERUNG VON LIEGENSCHAFTEN

UTA Immobilien AG

Granella AG

Bürgler AG Bauunternehmen

Verwaltung, Verkauf Stadtturmstrasse 15, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 k.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch VIVA REAL AG Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90, Fax 056 485 60 99 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch

LÜFTUNGSANLAGEN Klimavent AG

Lüftungs- und Klimatechnik Bruggerstr. 59, 5400 Baden Tel. 056 203 73 73, Fax 056 203 73 83 info@klimavent.ch www.klimavent.ch

LÜFTUNGSREINIGUNG tiventa AG

Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen Tel. 0848 000 458, Fax 062 844 44 67 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch

MALERGESCHÄFTE bossert maler gipser ag

Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73, Fax 062 896 01 70 info@bossertag.ch www.bossertag.ch

MALER- UND SPRITZARBEITEN Rolf Zünd AG Malen, Spritzen, Tapezieren Büro: Oberstadtstrasse 10a Mellingerstrasse 20a, 5400 Baden Tel. 056 200 28 88, Fax 056 200 28 80 info@zuend-baden.ch www. zuend-baden.ch

MALER- UND TAPEZIERARBEITEN Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelagsarbeiten Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch

METALLBAU Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Nr. 4-2016

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Strassenbau, Umgebungsarbeiten, Pflästerungen Fahracker 1, 5303 Würenlingen Tel. 056 297 33 50, Fax 056 297 33 51 granella@granella.ch www.granella.ch

Umbau, Fassadenbau, Sanierungen Bahnhofstrasse 101, 5430 Wettingen Tel. 056 437 08 80, Fax 056 437 08 81 info@buerglerag.ch www.buerglerag.ch

Hächler AG Bauunternehmen PARKETTBÖDEN Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelagsarbeiten Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44, Fax 062 787 88 45 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33, Fax 056 210 42 35 baden@bernasconi.ch

Umbau und Renovation Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Mäder AG Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

PHOTOVOLTAIKANLAGEN PAUL HITZ AG

Elektrische Installationen, Projekte, Service, Schalttafeln Landstrasse 104, 5415 Rieden AG Tel. 056 296 25 25, Fax 056 296 25 35 info@hitz.ch www.hitz.ch

POLYESTERBESCHICHTUNGEN Voegtlin-Meyer AG

Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau Aumattstrasse 2, 5200 Windisch Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

RECHTSBERATUNG Hauseigentümerverband Aargau

Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch

ROHRINNENSANIERUNG Naef Group HAT-Tech AG/Näf Tech AG

Rohrsanierung, Fussbodenheizung, Trinkwasserrohr Wolleraustrasse 41, 8807 Freienbach Tel. 044 786 79 00, Fax 044 786 79 10 info@naef-group.com www.naef-group.com

ROLLLADEN KLINSO GmbH StoreService

Klappladen, Insekten- und Sonnenschutz Steigstrasse 5, 5233 Stilli-Villigen Tel. 056 441 51 51, Fax 056 441 61 11 info@klinso.ch www.klinso.ch www.pellet-grills.ch

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SANITÄRE ANLAGEN UND INSTALLATIONEN A. Koller AG

Heizung, Sanitär, Entkalkungen Wohlerstrasse 43a, 5620 Bremgarten Tel. 056 633 22 72, Fax 056 631 86 31 info@aloiskollerag.ch www.aloiskollerag.ch

Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

ING. HOCHULI AG

Sanitär, Heizung, Alternativanlagen Martinsbergstrasse 5, 5400 Baden Tel. 056 222 44 94, Fax 056 222 48 27 haustechnik@inghochuli.ch

Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

Robert Keller AG

Sanitäre Anlagen, Heizung, Rohrleitungsbau Dorfstrasse 2, 5417 Untersiggenthal Tel. 056 288 11 66, Fax 056 288 19 68 info@rob-keller.ch

von Tobel AG Sanitär Heizung

Service, Umbau, Neubau Oberrohrdorferstr. 1c, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 221 66 77, Fax 056 222 28 55 info@von-tobel.ch, www.von-tobel.ch

SCHIMMELPILZSANIERUNG stc umwelt ag

Industriering 1267, 5742 Kölliken Tel. 062 823 33 03, Fax 062 823 33 04 info@stcag.ch www.stcag.ch


BRANCHENREGISTER SCHLIESSANLAGEN/SCHLÜSSEL Schwarz Stahl AG

Schliesstechnik/Schlüsselservice/Werkzeuge Industriestrasse 21, 5600 Lenzburg Tel. 062 888 11 14, Fax 062 888 11 91 schliesstechnik@schwarzstahl.ch www.schwarzstahl.ch

SCHREINERARBEITEN EGLI Bau- und Möbelschreinerei AG Innenausbau – Reparaturen – Haus- und Zimmertüren – Einbauküchen nach Mass Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 406 30 40, Fax 056 406 24 64 schreinerei.egli@bluewin.ch www.egli-schreinerei.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Schreinerei Innenausbau, Wandschränke und Regale, versetzbare Trennwandsysteme Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch Produktion: Weichlenstrasse 21, 5300 Turgi Tel. 056 223 50 50, Fax 056 223 50 52

Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen Dorfstrasse 75, 5430 Wettingen Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

SONNEN- UND WETTERSCHUTZSYSTEME FEBERO-Storenbau AG

Glasdachsysteme, Sonnenstoren Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 febero@dplanet.ch www.febero-storenbau.ch

KLINSO GmbH StoreService

Klappladen, Insekten- und Sonnenschutz Steigstrasse 5, 5233 Stilli-Villigen Tel. 056 441 51 51, Fax 056 441 61 11 info@klinso.ch www.klinso.ch www.pellet-grills.ch

SPENGLEREIEN Huser Gebäudetechnik AG

Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung, Solar Zürcherstrasse 106, 5432 Neuenhof Hardstrasse 78 b, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50, Fax 056 426 77 19 info@huser-gebaeudetechnik.ch www.huser-gebaeudetechnik.ch

Idealcasa Bauspenglerei GmbH

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch

Schoop + Co. AG SITZPLATZVERGLASUNGEN mobileGlas GmbH innovative Verglasungssysteme Landstrasse 176, 5430 Wettingen Tel. 056 426 55 55, Fax 056 426 55 25 info@mobileglas.ch www.mobileglas.ch SMART HOME Living-Smart

Feldstrasse 33b, 5442 Fislisbach Klima, Beleuchtung, Sicherheit Tel. 079 375 84 33 contact@living-smart.ch www.living-smart.ch

SOLARWÄRME ING. HOCHULI AG

Wärmepumpen, Solaranlagen, Holzheizungen, Regenwassernutzung Martinsbergstrasse 5, 5400 Baden Tel. 056 222 44 94, Fax 056 222 48 27 haustechnik@inghochuli.ch

R. Häsler AG

Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice Frick/Möhlin/Rheinfelden Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch

Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Im Grund 15, 5405 Baden-Dättwil Tel. 056 483 35 01, Fax 056 483 35 36 d_w@schoop.com www.schoop.com

Weber Spenglerei AG

Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Fahrbachweg 6, 5444 Künten Tel. 079 661 69 58, Fax 062 777 40 51 info@weber-spenglerei-ag.ch www.weber-spenglerei-ag.ch

STEUERBERATUNGEN REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

STOCKWERKEIGENTUM Lewag GmbH Unternehmung für Immobilien-Treuhand

Verkauf, Bewirtschaftung, Beratung Dorfstrasse 11, 5242 Lupfig Tel. 056 500 06 00, Fax 056 500 06 09 lupfig@lewag.ch www.lewag.ch

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REALIT TREUHAND AG

Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch

Schibli Treuhand und Verwaltungs AG

Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz Tel. 062 888 88 88, Fax 062 888 88 81 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch

SOLID Immo-Treuhand A. Senn

Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch

STOREN Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch

KLINSO GmbH StoreService

Klappladen, Insekten- und Sonnenschutz Steigstrasse 5, 5233 Stilli-Villigen Tel. 056 441 51 51, Fax 056 441 61 11 info@klinso.ch www.klinso.ch www.pellet-grills.ch

TANKREVISIONEN E. Hunziker AG

Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkeller­ beschichtungen, Tankdemontagen Heimweg 4, 5727 Oberkulm Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch

Erismann AG

Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden Tel. 056 667 19 65, Fax 056 667 34 04 info@erismannag.ch www.erismannag.ch

Fritz Brechbühl

Tankrevisionen, Tank- und Heizungsdemontagen Neumattweg 14, 5315 Böttstein Tel. 056 245 53 68, Fax 056 245 68 48 4805 Brittnau, Tel. 062 752 37 16 info@brechbuehltank.ch www.brechbuehltank.ch

Jäger Tankrevisionen

Tankrevisionen, Tankrückbau 5432 Neuenhof Tel. 056 406 38 48, Fax 056 460 05 63

Killer Tankrevisionen

Tankrevisionen, Tankrückbau Aumattstrasse 2, 5200 Windisch Tel. 056 441 02 74, Fax 056 442 67 50

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Nr. 4-2016


BRANCHENREGISTER TANKREVISIONEN Pfister AG Tank-Revisionen

Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen Gartenweg 180, 5077 Elfingen Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch Siegenthaler Tankrevisionen AG Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen Kirchstrasse 2, 5737 Menziken Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch Voegtlin-Meyer AG Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau Aumattstrasse 2, 5200 Windisch Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch

TÜREN Alpsteg Fenster AG

Fenster, Hauseingangstüren, Beschattungen, Einbruchschutz, Montage, Service Niederlenzer Kirchweg 15, 5600 Lenzburg Tel. 062 888 80 50, Fax 062 888 80 51 info@alpsteg.ch www.alpsteg.ch Domeisen Fenster AG Fenster in sämtlichen Materialien für Um- und Neubauten, Aussen- und Innentüren, Insektenschutzsysteme, Servicearbeiten Mülacherweg 150, 5083 Ittenthal Tel. 062 8716740, Fax 062 8716741 info@domeisenfenster.ch www.domeisenfenster.ch

TÜR-RENOVATIONEN Willi Egloff AG

Schreinerei – Innenausbau – Küchen Dorfstrasse 75, 5430 Wettingen Tel. 056 437 18 00, Fax 056 437 18 01 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch

UMBAUTEN Bürgler AG Bauunternehmen

Umbau, Fassadenbau, Sanierungen Bahnhofstrasse 101, 5430 Wettingen Tel. 056 437 08 80, Fax 056 437 08 81 info@buerglerag.ch www.buerglerag.ch Gebr. Sekinger AG An- und Umbauten, Renovationen Quellenweg 11, 5436 Würenlos Tel. 056 424 18 22, Fax 056 424 19 82 info@sekingerag.ch www.sekingerag.ch Grundmann Bau AG Neubauten, Umbauten, Trockenbau Wynenfeld 10, 5034 Suhr Poststrasse 10, 5707 Seengen Tel. 062 855 23 23, Fax 062 855 23 24 info@grundmann.ch www.grundmann.ch Hächler AG Bauunternehmen Umbau und Renovation Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

Nr. 4-2016

Wohnwirtschaft HEV Aargau

Mäder AG Bauunternehmen

Umbau, Renovation, Fassadensanierungen Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 222 88 22, Fax 056 222 18 29 info@maederbau.ch www.maederbau.ch

UMBAU-TEAM FÜR BAD UND KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN Bürgler AG Bauunternehmen

Umbau, Fassadenbau, Sanierungen Bahnhofstrasse 101, 5430 Wettingen Tel. 056 437 08 80, Fax 056 437 08 81 info@buerglerag.ch www.buerglerag.ch Hächler AG Bauunternehmen Umbau und Renovation Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

KB Küchen-, Bäder-, Totalumbauten mit allen Handwerkern, Pauschalpreise 35 Jahre Erfahrung, 200 m2 Ausstellung Hägglingerstrasse 9, 5522 Tägerig Tel. 056 491 01 71, Fax 056 491 03 43 info@kb-partner.ch www.kb-partner.ch

Ricklin AG, Haustechnik – Heizung – Sanitär Reparatur-Service, Umbauten, Neuinstallationen, Planung Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61, Fax 056 427 20 16 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch

WAND- UND BODENBELÄGE Hächler AG Bauunternehmen

Plattenbeläge Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch

WÄSCHETROCKNUNG Entfeuchter Center GmbH

Wäscheleinen, Secomaten, Luftentfeuchter Riedstrasse 8, 8953 Dietikon Tel. 043 500 00 50, Fax 043 500 00 54 info@entfeuchtercenter.ch www.entfeuchtercenter.ch Rauber AG Trocknung nach Wasserschaden, Trocknung zur Verkürzung der Bauzeit, Bauheizung, Bauphysik Lenzburgerstr. 9, 5702 Niederlenz Tel. 062 897 34 48 Notfall-Hotline 0848 011 011 info@rauber.ch www.rauber.ch Ruf Entfeuchtungstechnik Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WASSERADERN Institut für Erdstrahlen und Elektrosmog Vermessungen seit 1992 mit elektronischen Messgeräten Bösch 106, 6331 Hünenberg Tel. 041 310 72 26, Fax 041 310 72 22 mail@erdstrahlen.ch www.erdstrahlen.ch

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WASSERSCHADENSANIERUNGEN H. Amacher Trocknungstechnik

Messungen, Expertisen, Verkauf Sägestrasse 48, 5600 Lenzburg Tel. 062 891 74 24, Fax 062 892 27 03 Filiale Oberkulm: Tel. 062 776 00 36 www.amachertrocknungstechnik.ch

Rauber AG

Trocknung nach Wasserschaden, Trocknung zur Verkürzung der Bauzeit, Bauheizung, Bauphysik Lenzburgerstr. 9, 5702 Niederlenz Tel. 062 897 34 48 Notfall-Hotline 0848 011 011 info@rauber.ch www.rauber.ch

Ruf Entfeuchtungstechnik

Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch

WINTERGÄRTEN BL Fenster AG

Wintergärten von A–Z, Alu + Holzkonstruktion Verglasung, Fenster Industriestrasse 14, 5106 Veltheim Tel. 056 450 11 60, Fax 056 450 11 61 info@bl-ag.ch www.bl-ag.ch

Haerry&Frey AG

Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch

mobileGlas GmbH

innovative Verglasungssysteme Landstrasse 176, 5430 Wettingen Tel. 056 426 55 55, Fax 056 426 55 25 info@mobileglas.ch www.mobileglas.ch

ZÄUNE  /  TORE  /  GELÄNDER John AG Zaunbau

Hauptsitz: Hauptstrasse 87, 5074 Eiken Verkaufsbüro: Ziegelfeldstrasse 70, 4600 Olten Tel. 062 871 16 01, Fax 062 871 00 01 www.john-zaeune.ch info@john-zaeune.ch

ZIMMEREI/HOLZBAU Hans Geissmann AG

Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch

Hächler AG Bauunternehmen

Holzbau Holzkonstruktionen, Dachstockausbau, Elementbau, Fassadenbau Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 05, Fax 056 438 05 06 info@haechler.ch www.haechler.ch


ADRESSEN

Nr. 366 April 43. Jahrgang Auflage WEMF beglaubigt 37 839 Ex. Basis 2014/2015 Anzahl Mitglieder 37 840 (1. März 2016) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.– Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband) Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tagblatthaus, 11. OG Schalteröffnungszeiten: Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.15–17.00 Uhr www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch Telefonzentrale inkl. Bestellung Drucksachen: Tel. 056 200 50 50; Fax 056 222 90 18 Mo–Fr 8.30–12.00 sowie 13.30–16.30 Uhr Telefonische Beratung: Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau Sekretariat, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch Postcheck 50-9730-2

Hauseigentümerverband Bezirke Aarau und Kulm Bahnhofstrasse 10, Postfach 4311, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch Tel. 062 822 06 14; Fax 062 832 77 19 Telefonische Beratung: Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

REDAKTION

Martin Meili (mm), Chefredaktor Redaktion Sonderteil: De-Jo Press, Solothurn Joseph Weibel/Peter J. Aebi/Sabine Born

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach (Bezirke Baden, Brugg, Zurzach) siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal (Bezirk Lenzburg) c/o lic. iur. Hans Stoller, Baurecht + Baumanagement Niederlenzerstrasse 10, Postfach 5600 Lenzburg Tel. 062 888 25 38; Fax 062 888 25 26 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch Telefonische Beratung: Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr Persönliche Beratungen: nach Vereinbarung Tel. 062 888 25 28

ADRESSÄNDERUNGEN

Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 INSERATE UND PR

DapaMedia GmbH, Davide Paolozzi Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 E-Mail: info@dapamedia.ch Internet: www.dapamedia.ch

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg) Postfach 176, 5070 Frick Tel. 0840 438 438 kontakt@hev-fricktal.ch Telefonische Beratung: Tel. 0844 438 438 Mo 8.30–11.30, 14.00–17.00, Di 8.30–11.30, Mi 8.30–11.30 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri)

Binkert Buag AG Baslerstrasse 15, 5080 Laufenburg Tel. 062 869 74 74, Fax 062 869 74 80 www.binkertbuag.ch

Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri Tel: 056 664 37 37, Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch Rechtsberatung: Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr, 13.30–17.00 Uhr: Dr. Kurt Fricker, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler, a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen, Tel. 056 611 91 00, Fax 056 611 91 01 oder b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri, Tel. 056 664 37 37, Fax 056 664 55 66 lic. iur. Lukas Nauer, Zürcherstrasse 15, 5620 Bremgarten, Tel. 056 631 14 42, Fax 056 631 14 43

Titelbild: Fotolia

Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inseratenteil dient lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen. Verantwortung der Themen im Sonderteil: Binkert Buag AG

Hauseigentümerverband Zofingen (Bezirk Zofingen) Fegergasse 26, Postfach, 4800 Zofingen Tel. 062 745 50 25 ; Fax 062 745 50 26 www.hev-zofingen.ch, hevz@hev-zofingen.ch Telefonische Beratung: Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

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