STK/HGV-Weiterbildungsprogramm Februar 2022

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GESETZLICH VORGESCHRIEBENE KURSE

Arbeitssicherheitskurs für Arbeitnehmer Die Bestimmungen im Bereich Arbeitssicherheit sehen vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen achtstündigen Arbeitssicherheitskurs absolvieren müssen. Der für die Mitarbeitenden im Hotel- und Gastgewerbe vorgesehene Kurs setzt sich aus vier Stunden allgemeiner Ausbildung und vier Stunden spezifischer Ausbildung zusammen. Der Arbeitssicherheitskurs muss innerhalb von 60 Tagen nach Arbeitsbeginn absolviert werden. Alle fünf Jahre ab Kursbesuch muss ein Auf­ frischungskurs von sechs Stunden absolviert werden.

Inhalte:

Unfallstatistiken, Rechtsgrundlagen Gesetzliche Neuerungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Information über die Begriffe Gefahr, Risiko, Unfall, Schaden und Vorbeugung Rechte und Pflichten der verschiedenen Subjekte Die Verantwortlichen im Arbeits- und Gesundheitsschutz Risikofaktoren Ermittlung der technischen, organisatorischen und prozeduralen Vorbeugungs- und Schutzmaßnahmen Aufklärung über die Verfahren im Hinblick auf Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitstätigkeit

21 KURSNUMMER: Referenten: Arbeitssicherheitsexperten der Firma Pronorm, Bozen Sprache: Italienisch Datum: Freitag, 18. Februar 2022 Dauer: jeweils von 9 Uhr bis 18 Uhr Ort: Hotel Lodenwirt, Vintl Kursgebühr: 119 Euro + 22 % MwSt. STK-Gebühr: 50 Euro + 22 % MwSt. Das Diplom kann nur ausgestellt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebenen acht Stunden absolviert werden. Hinweis: Der Arbeitssicherheitskurs für Arbeit­ nehmerinnen und Arbeitnehmer kann auch über eine Onlineplattform absolviert werden. Nähere Infor­ mationen und Anmeldung auf der HGV-Website www.hgv.it/dienstleistungen/weiterbildung

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