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Bargeldgrenze erhöht

Terminkalender

15. März

Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.

16. März

F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Steuern und Beiträge • Mehrwertsteuer – Betriebe mit monatlicher

Abrechnung – Februar 2022 • Mehrwertsteuer – alle Betriebe: Bezahlung der eventuellen Restschuld aus der Mehrwertsteuererklärung für das Jahr 2021 • Lohnsteuer – Februar 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter –

Februar 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für das Personal –

Februar 2022 • NISF/INPS – Sozialbeiträge für Verwalter und freie

Mitarbeiter – Februar 2022

Elektronische Überweisung

Vidimationsgebühr für Kapitalgesellschaften Alle Kapitalgesellschaften (AGs, GmbHs, Kommanditgesellschaften auf Aktien) müssen die jährliche Gebühr für die Vidimierung der Gesellschafterbücher entrichten.

Modell CU Telematische Übermittlung des Modells CU 2021 für die Steuerperiode 2021 an die Agentur der Einnahmen. Selbige Frist gilt auch für die Aushändigung des Modells an Arbeitnehmer sowie Freiberufler.

Option für die Abtretung von Steuerguthaben bzw. Preisnachlass auf Rechnung Mitteilung an die Agentur der Einnahmen bezüglich der Abtretung von Steuerguthaben bzw. Preisnachlass auf Rechnung betreffend den Superbonus von 110 Prozent sowie der anderen vom Gesetz vorgesehenen Steuerguthaben, die das Steuerjahr 2021 betreffen.

Telematisch, Agentur der Einnahmen

30. März

Fälligkeit Gesuchstellung Förderungen PNRR Letzter Termin für die Eingabe des Antrags um Förderung laut Art. 1 des Dekrets Nr. 152 vom 6. November 2021 (PNRR).

Telematisch/Invitalia

11. April

Meldung Bargeldzahlungen von ausländischen Staatsbürgern Telematische Meldung der Bargeldzahlungen im Jahr 2021 von ausländischen Staatsbürgern für Betriebe mit monatlicher Mehrwertsteuerabrechnung.

Telematisch, mittels Mehrzweckvordruck

15. April

Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.

Weitere Termine unter www.hgv.it

Recht: Neues Limit sind 1.999,99 Euro Bargeldgrenze erhöht

Von Dr. Marlies Klotz

Im Zuge der Umwandlung des Gesetzesdekretes „Milleproroghe“ in ein Gesetz wurde die Bargeldgrenze von 999,99 Euro wieder auf 1.999,99 Euro erhöht.

Bis Ende des Jahres dürfen nun wieder Zahlungen in bar bis zu einem Betrag in Höhe von 1.999,99 Euro angenommen werden.

Zahlungen ab 2.000 Euro dürfen hingegen nur bargeldlos erfolgen, das heißt mittels Bankomatkarte, Kreditkarte, Scheck oder Banküberweisung. Das Limit der Bargeldzahlung kann nicht durch eine Aufteilung der Zahlung umgangen werden. Bei Übertretung der Bestimmung sind Verwaltungstrafen in Höhe von 1.000 Euro bis 50.000 Euro vorgesehen.

Keine Änderungen gibt es in Bezug auf die Bargeldzahlungen touristischer Güter und Dienstleistungen seitens EU- und Nicht-EUBürger, welche keine italienische Staatsbürgerschaft und keinen Wohnsitz in Italien haben. Diese natürlichen Personen können auch weiterhin Bargeldzahlung bis 14.999,99 Euro vornehmen.

Genaues Verfahren

Damit ein Unternehmen Bargeldzahlungen in Höhe von 2.000 Euro bis 14.999,99 Euro entgegennehmen kann, ist, zusätzlich zu den persönlichen Voraussetzungen des Zahlers, auch weiterhin ein genaues Verfahren einzuhalten.

Vor Annahme der Zahlung muss vorab eine Meldung bei der Agentur der Einnahmen gemacht werden. Darin wird das Bankkonto mitgeteilt, auf das die Bareinlage einbezahlt wird. Die Einlage auf das angegebene Konto muss unbedingt am nächsten Werktag erfolgen. Gleichzeitig muss bei der betroffenen Bank die Bestätigung der erfolgten Meldung an die Agentur der Einnahmen hinterlegt werden.

Vom Kunden muss zudem eine Kopie des Reisepasses sowie eine Eigenerklärung eingeholt werden, in welcher dieser bestätigt, nicht italienischer Staatsbürger und nicht in Italien ansässig zu sein.

Recht: Neue Bestimmung in Kraft Voucher 30 Monate lang gültig

Von Dr. Marlies Klotz

Im Zuge der Umwandlung des Gesetzesdekrets „Milleproroghe“ wurde auch eine Verlängerung der Gültigkeit der Voucher, die für Stornierungen zwischen dem 10. März 2020 und dem 30. Juli 2020 ausgestellt wurden, von aktuell 24 Monaten auf 30 Monate beschlossen.

Die Bestimmungen des Dekrets „Cura Italia“ sahen vor, dass Beherbergungsbetriebe bei Stornierungen vom 10. März 2020 bis zum 30. Juli 2020, die aufgrund der gänzlichen Unmöglichkeit, die Leistungen in Anspruch zu nehmen, erfolgten, den Gästen anstelle der Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen einen Voucher ausstellen konnten.

Diese Möglichkeit bestand unabhängig davon, ob der Gast dies wollte oder nicht.

Es ist nun vorgesehen, dass diese Voucher, welche gemäß den damaligen Bestimmungen ausgestellt wurden, automatisch eine Gültigkeit von 30 Monaten ab Ausstellung haben.

Sollte ein Gast den Voucher nach Ablauf der 30 Monate noch nicht eingelöst und innerhalb der 30 Monate auch keinen zukünftigen Aufenthalt in einem Beherbergungsbetrieb gebucht haben, hat er innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der 30 Monate Anspruch auf die Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.

STK: Antrag ist innerhalb 31. März zu stellen Rückvergütung des Schul- und Krankengeldes

Hoteliers, Gastwirtinnen und Gastwirte, die Mitglied bei der Südtiroler Tourismuskasse (STK) sind und dort regulär ihre Beiträge einzahlen, können um Rückvergütung des Schul- und Krankengeldes für Lehrlinge ansuchen.

Voraussetzung ist, dass die Betriebe Lehrlinge beschäftigen.

Der Antrag um Rückvergütung für das Jahr 2021 ist innerhalb 31. März 2022 in den HGV-Büros einzureichen. Die Rückvergütung beträgt 55 Prozent beim Schulgeld und 100 Prozent beim Krankengeld.

Die Vordrucke für die Rückvergütung finden sich auf der Website der Südtiroler Tourismuskasse.

Online Marketing: Die neun wichtigsten Fachbegriffe einfach erklärt Eine Reise durch den Begriffsdschungel

Im Online-Marketing gibt es einige Begriffe, die man zwar schon einmal gehört hat, aber dessen Bedeutung unklar ist.

Nachfolgend die neun häufigsten Begriffe der Online-Buchbarkeit einfach erklärt.

Buchungswidget

Das Buchungswidget ist eine Buchungsmaske, welche direkt in die Website des Unterkunftsbetriebs eingebaut wird und über welche Reisende in wenigen Schritten ein Zimmer direkt über die Website des Betriebs buchen können. Buchungen, welche über das Buchungswidget getätigt werden, sind Direktbuchungen und somit provisionsfrei.

PMS – Property Management System

Das PMS (engl. für Property Management System) ist eine umfassende Softwarelösung, die Gastbetriebe bei den täglichen Aufgaben im Betrieb unterstützt und mit der flexibel und sicher unter anderem Buchungsdaten, Gästedaten, Rechnungsdaten verwaltet und mit anderen Systemen ausgetauscht werden, Planungstools genutzt werden und Statistik-Reports erstellt werden können.

Backend

Das Backend, auch Datenpflegesystem genannt, bezeichnet das Datenverwaltungsprogramm im Hintergrund. Hier werden alle für die Online-Buchung relevanten Daten eingepflegt, auf die Buchungsdaten wird zugegriffen und diese werden verwaltet. Ist man über ein Buchungsportal online buchbar, bekommt man vom Portal häufig ein Datenpflegesystem zur Verfügung gestellt.

Datensynchronisierung

Die Datensynchronisierung ist das A und O der Online-Buchbarkeit. Hochwertige Daten vermitteln Kompetenz und Professionalität, schützen vor Reklamationen und schlechten Bewertungen.

Digitale Buchungen funktionieren, wenn Daten, wie Verfügbarkeiten, Zimmerdetails, Preise usw., gepflegt und in Echtzeit synchronisiert werden. Ein automatisierter Datenfluss garantiert, dass die ausgespielten Daten in allen Buchungskanälen (z. B. Website, Buchungsportal) gleichzeitig aktuell und korrekt sind. Schnittstellen bilden die Voraussetzung für korrekte Datensynchronisierung. Über diese werden z. B. Verfügbarkeiten und Preise direkt aus dem Backend an das Buchungswidget, ein regionales Buchungsportal und/ oder an Regionen- und Angebotswebsites übertragen.

AlpineBits

AlpineBits ist ein offener Schnittstellenstandard, der von mehreren Südtiroler Agenturen speziell für den Tourismusbereich entwickelt wurde. AlpineBits ermöglicht den Datenaustausch zwischen verschiedenen Systemen und Plattformen, z. B. zur betriebseigenen Website, zu den regionalen Portalen Booking Südtirol und suedtirol.info sowie zu den daran angebundenen Regionen- und Angebotswebsites.

Channel Manager

Ein Channel Manager kommt dann ins Spiel, sobald Zimmer und/oder Wohnungen auf mehreren internationalen Portalen online buchbar sind. Der Channel Manager versorgt alle diese Kanäle mit aktuellen Daten, d. h., er spielt Preise, Zimmerkategorien und Verfügbarkeiten gleichzeitig und zuverlässig an die angebundenen Buchungsportale aus. Umgekehrt blockiert der Channel Manager ein Zimmer, das gebucht wurde, automatisch auf allen angebundenen Verkaufskanälen. Überbuchungen können somit verhindert werden. Sind Wohneinheiten hingegen ausschließlich über die eigene Website und über die regionalen Portale wie Booking Südtirol und suedtirol. info und/oder Regionen- und Angebotswebsites buchbar, übernehmen Schnittstellen diesen korrekten Datenfluss.

Meta-Kanäle

Meta-Kanäle, auch Meta-Suchmaschinen, sind Preisvergleichsportale, wie Trivago, Tripadvisor und Google. Sie ermöglichen den Vergleich von Angeboten verschiedener Buchungsportale und – sofern angebunden – der Betriebswebsite, indem sie die Suchergebnisse der verschiedenen Seiten durchforsten. Zur Buchung werden die User dann auf die einzelnen Buchungsportale oder direkt auf die Betriebswebsite weitergeleitet. Meta-Kanäle haben sich in den vergangenen Jahren zu Vertriebsplattformen weiterentwickelt und sind heute – neben Betriebswebsite und Buchungsportalen – wichtige Anlaufstellen für Reiseinteressierte, die online eine Unterkunft buchen wollen. Buchungsportale

Buchungsportale, auch Buchungsplattformen oder OTA (engl. Online Travel Agency, dt. Online-Reisebüro) genannt, sind ideal, um die Sichtbarkeit zu erhöhen, Nebensaisonen sowie Lücken in Hauptsaisonen zu füllen und Neukunden zu gewinnen. Meist stellen die Portale ein Datenpflegesystem zur Verfügung, in dem die Betriebe die buchungsrelevanten Daten bereitstellen.

Conversion

Eine auf der Betriebswebsite abgeschickte Buchung wird als Conversion bezeichnet, d. h., der Buchungsvorgang auf der Website wurde abgeschlossen, nach der Eingabe und dem Absenden aller für die Reservierung erforderlicher Daten ist die Reservierung verbindlich. Ziel der Online-Buchbarkeit ist es, die Conversion-Rate zu verbessern.

Unterstützung durch HGV

Der HGV-Abteilung IT / Online Marketing unterstützt mit einer Vielzahl an Tools in der Online-Buchbarkeit und für den optimalen Auftritt im Web. cd

Tel. 0471 317 840 products@hgv.it

Nähe am Gast dank Digitalisierung mit dem Komplettangebot für die Südtiroler Ferienhotellerie.

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