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Welfare-Leistungen
Terminkalender
16. Mai
Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.
Abrechnung – April 2022 • Mehrwertsteuer – Betriebe mit trimestraler Abrechnung – 1. Trimester 2022 (Januar bis März) • Lohnsteuer – April 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an an
Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter –
Mitarbeiter – April 2022 • NISF/INPS – Rentenversicherung der Hoteliers und
Gastwirte – Beiträge im festen Ausmaß –1. Rate 2022
Elektronische Überweisung
31. Mai
Mitteilung der Mehrwertsteuerabrechnung Telematische Versendung der Mehrwertsteuerabrechnung für das 1. Trimester bzw. der Monate Januar bis März 2022.
16. Juni
Ortstaxe Bezahlung der Ortstaxe.
Abrechnung – Mai 2022 • Lohnsteuer – Mai 2022 • Steuereinbehalt auf Provisionen, Honorare an
Freiberufler, Verwalter und freie Mitarbeiter –
Mitarbeiter – Mai 2022
Elektronische Überweisung
F24 — Gemeindeimmobiliensteuer GIS Bezahlung des 1. Aktontobetrages im Ausmaß der für das erste Halbjahr 2022 geschuldeten Steuer.
30. Juni
F24 — einheitlicher Zahlungsvordruck für Einkommenssteuern und Pensionsbeiträge — IRPEF/IRES/IRAP/ INPS/Ersatzsteuer auf Mieteinnahmen Bezahlung des Saldos für 2021 und des 1. Akontos für 2022 aus der Einkommenserklärung Modell Redditi.
Elektronische Überweisung
F24 Handelskammer — Jahresgebühr Alle Unternehmen, die am 1. Januar 2022 im Handelsregister eingetragen waren, müssen die Jahresgebühr 2022 mittels Vordruck F24 entrichten.
Elektronische Überweisung
Von Mag.a iur. Nora Kritzinger
Der Begriff „betriebliches Welfare“ beschreibt all jene Leistungen, Benefits und Initiativen, welche der Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung stellt, um deren Wohlbefinden und jenes der Familienangehörigen zu steigern.
Es ist eine kostengünstige Lösung, um die Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden zu steigern und die Mitarbeiterbindung zu stärken.
Höchstbeträge für das Welfare
Ausbildung
Gesundheit Kein Höchstbetrag
3.615,20 Euro
Familie und Pflege Kein Höchstbetrag
Pensionsvorsorge 5.164,57 Euro
Öffentliche Verkehrsmittel Kein Höchstbetrag
Einkaufsgutscheine 258,23 Euro (516,46 Euro für 2021)
Freizeit Kein Höchstbetrag
Welfare-Projekt des HGV
Wie bereits in der HGV-Zeitung vom Mai 2021 angekündigt, hat die HGV-Personalberatung in enger Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus interessierten Hoteliers, Gastwirtinnen und Gastwirten, eine Plattform gewählt, auf der verschiedene regionale und nationale Welfare-Leistungen zur Verfügung stehen. Unterstützt durch den Raiffeisenverband Südtirol und die Hogast ist die HGV-Personalberatung somit der ideale Ansprechpartner für Welfare-Programme.
Kosten für Arbeitgeber
Die betrieblichen Welfare-Leistungen unterliegen einer besonderen steuerrechtlichen Behandlung. Im Rahmen der in den verschiedenen Bilanzgesetzen vorgesehenen Leistungen sind diese nämlich komplett steuerfrei, was zu bedeutenden Einsparungen führt.
Welfare-Leistungen werden zusätzlich zum vereinbarten Lohn des Arbeitnehmers entrichtet. Dafür müssen eigene Prämiensysteme für die jeweiligen Lohnstufen und Tätigkeitsbereiche (homogene Gruppen) eingeführt werden. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, bereits bestehende Produktivitätsprämien in Welfare-Leistungen umzuwandeln.
Die abgebildete Tabelle beinhaltet eine Auflistung der bedeutendsten WelfareLeistungen und der gesetzlich vorgesehenen steuerund sozialabgabenfreien Höchstbeträge.
Beispiel zur Kostenersparnis
Eine Nettoprämie von 1.000 Euro bei einer mittleren Gehaltsklasse bringt für den Arbeitgeber Gesamtlohnkosten von ca. 1.900 Euro mit sich (Arbeitgeberanteil Sozialabgaben, Arbeitnehmeranteil Sozialabgaben und Steuern).
Wandelt der Arbeitgeber diesen Geldwert von 1.000 Euro hingegen in WelfareLeistungen um, bleibt für den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin der Wert von 1.000 Euro beibehalten, den er nach Belieben zwischen den verschiedenen zur Verfügung stehenden Leistungen ausgeben kann. Für den Arbeitgeber fallen außer den Verwaltungsspesen der Welfare-Plattform keine zusätzlichen Kosten an. Der investierte Geldwert kommt also direkt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an.
Vorteile für Arbeitgeber
Zuzüglich zur Stärkung der Mitarbeiterbindung und den steuerlichen Vorteilen können Arbeitgeber auch selbst zu Anbietern von Welfare-Leistungen werden und Konventionen mit WelfarePlattformen abschließen.
Beratung durch HGV
Interessierte Betriebe können sich für weitere Informationen an die HGV-Personalberatung wenden.
Tel. 0471 317 800 personalberatung@hgv.it
Fahrtkostenrückerstattung
Auf der Internetseite des ACI (Automobile Club d’Italia) werden jährlich die neuen Beträge für die Fahrtkostenrückvergütung veröffentlicht. Diese Beträge stehen dann zu, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Freiberufler einen bestimmten Ort aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit erreichen müssen und dafür das eigene Fahrzeug verwenden. Ausgeschlossen von der steuer- und abgabenfreien Rückvergütung sind die Fahrten vom eigenen Wohnort zum gewöhnlichen Arbeitsort. Diese werden in der Regel weder rückvergütet noch entlohnt. nk
Online Marketing: Anzeigenerweiterung in Google Ads Bilderweiterungen zur Leistungssteigerung von Textanzeigen
Von Dott.ssa Eva Berger
Bilderweiterungen sind Erweiterungen von Google-Ads-Anzeigen, mit denen Werbetreibende hochwertige und relevante Bilder hochladen können, um vorhandene Textanzeigen um ansprechende visuelle Elemente zu ergänzen.
Mit Bildern der Zimmer, des Wellnessbereiches, der angebotenen Leistungen etc. wird die Werbebotschaft von Textanzeigen unterstrichen und deren Leistung verbessert, indem wichtige Verkaufsargumente vermittelt, Informationen visualisiert und Nutzer zu Interaktionen angeregt werden. Vorausset-
Dott.ssa Eva Berger, HGV-Abteilung IT / Online Marketing zungen für die Verwendung von Bilderweiterungen sind, dass das Google-Ads-Konto seit mehr als 90 Tagen besteht, dass es aktive Textanzeigen umfasst und es in der Vergangenheit keine Verstöße gegen Google-Ads-Richtlinien gab.
Durch das Erstellen von Bilderweiterungen bestätigt der Werbetreibende, dass er Inhaber sämtlicher Rechte am Bild und berechtigt ist, es für Google freizugeben, damit es in seinem Auftrag für Werbezwecke genutzt werden kann.
Bildanforderungen
Es sollten etwa drei eindeutige und relevante Bilder auf Anzeigengruppen- oder Kampagnenebene hinzugefügt werden. Die Anzeigengruppenebene bietet bei einem gut strukturierten Konto die größte Relevanz. Auf Kampagnenebene geschieht die Implementierung schneller, wenn Bilder für alle Anzeigen der Kampagne relevant sind.
Es sollten sowohl quadratische Bilder (1 x 1), als auch Bilder im Querformat (1,91 x 1) verwendet werden. Quadratische Bilder sind erforderlich und sollten daBilderweiterungen bieten die Möglichkeit, ansprechende, thematisch passende Bilder neben den Anzeigentexten auszuspielen.
dennizn/stock. adobe.com
her Vorrang haben. Sie werden bei der Google-Suche und bei der Youtube-Suche über AdSense für Suchergebnisseiten (Suchnetzwerk-Partner) verwendet, Bilder im Querformat nur bei Letzterer. Während das Quadrat mindestens 300 x 300 Pixel haben muss, wobei 1.200 x 1.200 Pixel empfohlen werden, muss das Querformat mindestens 600 x 314 Pixel aufweisen, nahegelegt werden jedoch 1.200 x 628 Pixel. Die verwendbaren Dateiformate beinhalten PNG, JPG und statisches GIF mit einer maximalen Dateigröße von 5.120 KB. Mit der Bildauswahl können die Bilder während der Implementierung zugeschnitten werden. Wichtige Inhalte sollten in den mittleren 80 Prozent des Bildes platziert werden, da Nutzer auf diese Weise besser nachvollziehen können, worum es bei dem Bild geht.
Vor der Auslieferung werden die Bilder einer Qualitäts- und Richtlinienüberprüfung unterzogen.
Dynamische Bilderweiterungen
Bei dynamischen Bilderweiterungen werden relevante Bilder automatisch mithilfe von maschinellem Lernen von der Landingpage der Anzeige ausgewählt und an die Anzeige angehängt. So lässt sich die Verwaltung von Bilderweiterungen besser automatisieren. Wurde die dynamische Bilderweiterung auf Kontoebene aktiviert, werden Bilder von den Landingpages den Anzeigengruppen im Google-Ads-Konto hinzugefügt.
Bilderweiterungen und dynamische Bilderweiterungen sollten gemeinsam verwendet werden, wobei Erstere immer Vorrang gegenüber den anderen haben. Letztere werden nur eingeblendet, wenn davon auszugehen ist, dass sich dadurch die Anzeigenleistung verbessert. Falls man diese Anzeigenerweiterungen nicht verwenden möchte, können sie einfach deaktiviert werden.
Kosten
Die Bilder in der Bilderweiterung sind anklickbar. Es wird derselbe Klickpreis berechnet, wie bei einem Klick auf einen Anzeigentitel.
Weitere Infos zu Google Ads erteilt die HGV-Abteilung IT / Online Marketing.
Tel. 0471 317 840 onlinemarketing@hgv.it