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Reichweite und Follower steigern
HGV-Unternehmensberatung: Wenn Visionen umgesetzt werden Entscheidungen mit Konzept treffen
Von Dott.ssa Mag.a Silvia Unterweger
In einer Artikelserie zum Thema betriebliche Weiterentwicklung werden Betriebe vorgestellt, mit denen die HGV-Abteilungen Unternehmensberatung und IT / Online Marketing gemeinsam den Weg von der Vision zu Realität beschritten haben. Ein Beispiel ist das Hotel Tirolerhof in St. Leonhard in Passeier.
Eines haben alle Betriebe gemeinsam: Sie werden von jungen, mutigen Unternehmerinnen und Unternehmern geführt, die nicht nur bauliche Veränderungen beschritten, sondern auch eine strukturelle und persönliche Weiterentwicklung erfahren haben, um den eigenen Betrieb zukunftsfähig zu gestalten.
Ende Mai 2021 haben die Geschwister Barbara und Michael Holzknecht vom Hotel Tirolerhof in St. Leonhard in Passeier nach einem halben Jahr intensiver Umbauarbeiten ihren Betrieb mit neuem Konzept eröffnet. Ein Konzept, getragen vom Bach, der am Haus vorbeifließt. In der Vergangenheit als Besonderheit nicht erkannt, stellt dieser heute ein Alleinstellungsmerkmal dar, welches sich durch Interieur, Kulinarik, Kommunikation und Vermarktung zieht.
Silvia Unterweger von der HGV-Unternehmensberatung hat die Geschwister Barbara und Michael Holzknecht bei der strategischen Umsetzung im Bereich Konzept & Marketing begleitet.
Vor dem Vorhaben, die Zimmer umzubauen, haben wir Euch empfohlen, Euch zunächst über ein Konzept Gedanken zu machen und darüber, wie der Betrieb ganzheitlich positioniert werden sollte. Was ging Euch damals durch den Kopf ? Barbara Holzknecht: Ich glaube, meine ersten Gedanken waren: „Wir sind ein kleines Hotel, wir brauchen kein Konzept.“ Gleichzeitig habe ich mich gefragt, wie ein Konzept für unser Haus aussehen könnte. Mein Bruder Michael und ich hatten den Betrieb kurz vorher von unseren Eltern übernommen. Uns war klar, dass wir etwas verändern wollten. Ein Umbau der Zimmer war naheliegend. Doch wo die Reise für uns und unser Hotel ganzheitlich gesehen hingeht, war unklar. Welche Ansprüche sollen unsere Zimmer erfüllen? Wer soll in unser Hotel kommen? Fragen, die wir uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht gestellt hatten.
Konzeptarbeit ist ein Prozess, bei dem diese offenen Fragen gemeinsam ergründet werden. Wie habt Ihr diesen Prozess wahrgenommen? Am Anfang war diese Situation sehr ungewohnt für uns. Mein Bruder und ich sind im Betrieb operativ tätig. Ich an der Rezeption und mein Bruder in der Küche. Sich von diesem Alltag physisch und gedanklich zu entfernen und mit externen Personen über die eigene und betriebliche Zukunft zu sprechen, ist anfänglich eigenartig. Doch nach jedem Treffen haben wir die Fortschritte erkannt und uns wohlgefühlt mit den Ideen, welche zusammen ausgearbeitet wurden. Am meisten begeistert an dieser Zusammenarbeit hat mich nicht nur die Auseinandersetzung mit den eigenen Werten und Stärken, sondern auch, dass man eine Veränderung der eignen Denkweise feststellt.
Was hat sich daran geändert? Die Erkenntnis, dass zu Veränderung viel mehr gehört, als Zimmer umzubauen. Veränderung ist tiefgreifender und beginnt bei einem selbst. Was sind unsere Stärken? Wie möchten wir uns von unseren Mitbewerbern unterscheiden? Wie möchten wir diesen Betrieb führen und wohin?
Ein Konzept wird von uns oft als Grundstein für diese betriebliche Veränderung beschrieben. Seht Ihr das auch so? Ja, absolut. Ein Konzept erleichtert alle Schritte, die man auf dem Weg zur ReaDie Gastgeber Michael und Barbara Holzknecht vom Hotel Tirolerhof in St. Leonhard in Passeier.
Das neue Wohnkonzept greift das Thema Wasser auf.
Fotos: Benjamin Pfitscher
lisierung beschreiten muss. Die Planung und die Vermarktung. Wie sollen die Zimmer aussehen, welche Materialien, welche Farben sollen eine Rolle spielen? Wer ist der richtige Architekt für uns? Wie soll die Website aussehen? Welcher Bademantel und welche Kosmetiklinie sollen bestellt werden? Auf all diese Fragen hat man dank eines Konzeptes eine Antwort.
Seit der Neueröffnung sind nun einige Monate vergangen. Seid Ihr mit dem Ergebnis zufrieden und welches Feedback erhaltet Ihr von den Gästen? Es ist genau so geworden, wie wir es uns gewünscht haben. Unsere Begeisterung wirkt sich auch auf den Verkauf aus. Ein Produkt, von dem ich selbst überzeugt bin, kann ich auch besser verkaufen.
Auch von den Gästen erhalten wir positives Feedback. Für uns eine Bestätigung dafür, was wir erreicht haben. Unsere Zielgruppe ist jünger geworden, aktiver und achtet auf Qualität. Es sind Wunschgäste, die zu unserem Betriebskonzept passen und uns bereits mehrmals besucht haben.
Was würdet Ihr Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern empfehlen, die einen Betrieb weiterentwickeln möchten? Die Entwicklung klar zu definieren. Ein klares Zukunftsbild auszuarbeiten, um starke Entscheidungen treffen zu können. Dies erfordert Mut, umzudenken, anders zu denken und Fragen zu stellen. Die eigene gedankliche Komfortzone zu verlassen.
In unserem Fall hat sich diese Entwicklung im Rahmen der Konzeptarbeit ergeben. Ein Schritt, der sich für uns gelohnt hat.
HGV-Unternehmensberatung: Vier Schritte für einen optimalen Wareneinsatz Kosten optimieren — Geld sparen
Von Dr. Roberto Cornoldi
Den Umsatz des eigenen Betriebes kennt nahezu jeder Unternehmer, die operative Kostenstruktur jedoch nicht immer. Deshalb ist es wichtig, die Tätigkeit aus der Zahlenperspektive zu kennen.
Der Wareneinsatz zählt zusammen mit den Personalkosten und den Energie- und Raumkosten zu einem der drei großen Kostentreiber in der operativen Kostenstruktur eines jeden Beherbergungs- oder Gastronomiebetriebes. Die Kennzahlen für den Wareneinsatz geben laut Erfahrungen der HGV-Unternehmensberatung Hinweise darüber, dass diese bei Hotels (Bezug Halbpensionsbetriebe) für Lebensmittel und Getränke bei rund 12 bis 15 Prozent auf Umsatzbasis liegen sollten und nicht darüber. Bei reinen Speise- und Schankbetrieben sollte der Richtwert für den Wareneinsatz 27 bis 30 Prozent nicht überschreiten. Die HGV-Benchmarkdaten bestätigen, dass die Betriebe in Südtirol innerhalb dieser Parameter liegen. Jedoch kann man bei den meisten Unternehmen Optimierungspotenzial finden, indem man sich eingehend mit der operativen Kostenstruktur des eigenen Betriebes auseinandersetzt.
Nicht immer ist dies der Fall. Bis zu mehrere Tausend Euro können jährlich in den Betrieben aufgrund Unwissenheit der eigenen Kosten verloren gehen.
Nun gilt es, die Frage zu klären, wo angesetzt wer-
Dr. Roberto Cornoldi, Leiter Controlling & Finanzierung, HGVUnternehmensberatung Es ist wichtig, den eigenen Betrieb aus der Zahlenperspektive zu kennen.
Foto: Armin Terzer
den kann, um ein Optimierungspotenzial zu finden. Eine strukturierte Herangehensweise ist hierfür von Vorteil. Mit gezielten Bilanzauswertungen kann man den Wareneinsatz für Lebensmittel und Getränke unter die Lupe nehmen. Je genauer der Unternehmer die Zahlen auf den Tisch legen kann, desto gezielter kann nach Optimierungspotenzial Ausschau gehalten werden. Dies setzt voraus, dass Umsatz und Kosten detailliert erfasst werden und für Auswertungen zu Verfügung stehen. Am besten ist es, Schritt für Schritt vorzugehen.
Schritt 1: Preisverhandlung
Zunächst gilt zu klären, wer für das Unternehmen die Einkaufspreise verhandelt. Dabei kann es sinnvoll sein, Einkaufsgenossenschaften in Betracht zu ziehen, denn diese nehmen regelmäßige Preisverhandlungen für den Hoteloder Gastronomiebetrieb vor. Somit ist das optimale Preis-Leistungs-Verhältnis immer unter Kontrolle. Es kann auch helfen, ein Ranking der meistgekauften Produkte, sowohl für Getränke als auch für Lebensmittel, zu erstellen. Hier gilt es zu prüfen, welche Produkte am meisten im Betrieb verwertet werden. Anschließend verhandelt man vorrangig die Einkaufspreise dieser Produkte. Zudem ist es empfehlenswert, jährlich die Einkaufspreise zu verhandeln (und dies nicht nur im F&B-Bereich). Dies ist sicherlich etwas zeitaufwendig, jedoch notwendig, um ständig eine Preisübersicht der Einkaufskonditionen zu haben. Auch kann es sinnvoll sein, mit mehreren Lieferanten die Einkaufspreise zu verhandeln.
Schritt 2: Einkauf
Beim Einkauf ist es wichtig, zu definieren, wer die Verantwortung im Team dafür übernimmt. Das kann unter anderem der Koch oder aber die Unternehmerin bzw. der Unternehmern sein. Um Kosten zu optimieren, kann es helfen, saisonale Produkte zu wählen bzw. Angebote zu nutzen. Auch bei der Warenannahme gilt es, einiges zu beachten, damit die entsprechenden Kontrollprozesse bei der Lieferung der Waren eingehalten werden können (wie beispielsweise die Abgleichung Lieferschein – gelieferte Warenmenge und -qualität). Reklamationen und Beanstandungen müssen sofort dem Lieferanten mitgeteilt werden.
Schritt 3: Lagerverwaltung
Bei der Lagerverwaltung kann man ebenfalls die Prozesse optimieren. In erster Linie gilt es zu klären, wer im Betrieb Zutritt bzw. die Verantwortung über das Warenlager hat. Man sollte sich vorab die Frage stellen, wie oft geliefert wird, und auch nur das bestellen, was auch verwertet wird. Eine regelmäßige Überprüfung der Lagerzeiten und Fälligkeiten ist ebenfalls empfehlenswert, um „kostbaren“ Lebensmittelabfall zu vermeiden. Wichtig ist auch die Einhaltung der Kühlkette bei kühlpflichtigen Produkten sowie klare Regeln für die Mitarbeiter, um uneingeschränkten „Self -Service“ zu vermeiden.
Schritt 4: Warenverwertung
Bei zu hohem Wareneinsatz sollte gemeinsam mit dem Küchenchef besprochen werden, ob die Rezeptur klar definiert, die Tellerbestückung festgelegt und ob der Wareneinsatz pro Gedeck bekannt ist. Eine transparente Wareneinsatzberechnung hilft dem Unternehmer, Sensibilität für dieses Kostenthema beim Küchenpersonal zu schaffen und Optimierungen gemeinsam anzugehen. Sinnvoll kann es zudem sein, dem Küchenchef Informationen weiterzuleiten, die den Tagespreis des Gastes für den Aufenthalt beinhalten, um angemessen dazu die Verpflegung und das Menüangebot, ohne Qualitätseinsparungen, planen zu können. Ebenso sollten bei einem zu hohen Getränke-Wareneinsatz die verabreichten Mengen mit dem Barkeeper abgestimmt werden, gegebenenfalls auch die Preisstrategie unternehmerseitig überdacht werden.
HGV bietet Beratung an
Der Bereich Controlling& Finanzierung der HGV-Unternehmensberatung hat ein maßgeschneidertes Beratungsprodukt, den „BetriebsCheck“, ausgearbeitet, um die operative Kostenstruktur zu analysieren und Betriebe auf ihr Optimierungspotenzial hinzuweisen.
Recht: „Registro Pubblico delle Opposizioni“ wurde eingeführt Unerwünschtes Telemarketing
Von Dr. Astrid De Zordo
Das bereits bekannte „Registro Pubblico delle Opposizioni“, welches im Jahr 2010 eingeführt wurde, um Festnetznutzer vor unerwünschten Werbeanrufen zu schützen, hat nun eine interessante Anpassung erfahren. Es können voraussichtlich ab Ende Juli 2022 auch Mobiltelefonnummern eingetragen werden.
Neben den Festnetznummern und Postadressen können dann auch Mobiltelefonnummern, die in keinem Telefonbuch aufscheinen, ins Register eingetragen werden. Die Eintragung ins Register verbietet den Anbietern, die eingetragenen Kontaktdaten für Zwecke des Telemarketings, wie das Zusenden von Werbematerial, den Direktverkauf, für Marktrecherchen oder für Handelsmitteilungen, zu verwenden. Darüber hinaus garantiert die Eintragung im „Registro Pubblico delle Opposizioni“ auch, dass jede vorher erteilte Zustimmung zur Verwendung der eigenen Kontaktdaten für Telemarketingzwecke automatisch verfällt. Später erteilte Zustimmungen zum Telemarketing können jederzeit durch eine Erneuerung der Eintragung ins Register widerrufen werden. Die Eintragung und die Erneuerung der Eintragung ins Register sind kostenlos und können auf drei Arten erfolgen: • online auf der Website des „Registro Pubblico delle Opposizioni“, www.registrodelleopposizioni.it/ it/abbonati/iscrizione/; • mittels Telefonanruf unAuch Handynummern können in Zukunft vor Werbeanrufen geschützt werden.
Foto: goodluz/ stock.adobe.com
ter der Nummer 800 265 265; • oder via E-Mail an iscrizione@registrodelleopposizioni.it.
Der Widerruf der Eintragung ist ebenfalls kostenlos und jederzeit möglich.
Diese neue Möglichkeit, nun auch Mobiltelefonnummern ins Register einzutragen, zusammen mit der Möglichkeit, erteilte Zustimmungen zur Datenverarbeitung für Telemarketingzwecke anhand der Erneuerung der Eintragung ins Register wieder zu annullieren, wird in der Praxis mehr Ruhe vor unerwünschtem Telemarketing bringen.
Weitere Informationen erteilt die HGV-Rechtsabteilung.
Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it
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Recht: Eigenkontrollsystem muss erstellt und angewendet werden Sicherheit von Lebensmitteln
Von Dr. Marlies Klotz
Die Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit sehen vor, dass jeder Betrieb, in dem Lebensmittel zubereitet, verarbeitet, gelagert, verpackt oder verabreicht werden, ein Eigenkontrollsystem im Sinne des HACCP-Konzeptes erstellen und anwenden muss. Nachdem wieder vermehrt amtliche Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt werden, wird an die geltenden gesetzlichen Verpflichtungen erinnert.
Die Eigenkontrolle im Sinne des HACCP-Konzeptes stellt die Gesamtheit aller Maßnahmen dar, die der Verantwortliche des Lebensmittelbetriebes treffen muss, um die hygienische Sicherheit und die Integrität der Lebensmittelprodukte zu gewährleisten. Der Verantwortliche des Lebensmittelbetriebes muss daher die Dokumentation betreffend die Eigenkontrolle erarbeiten, im Betrieb anwenden und bei einer Kontrolle vorzeigen.
Der HACCP-Eigenkontrollplan
Der HACCP-Eigenkontrollplan enthält eine produkt- und prozessspezifische Gefahrenanalyse. Diese Analyse dient zur Identifizierung der möglichen Gesundheitsgefahren im Herstellungs- und Verabreichungsprozess durch die schriftliche Beschreibung der Arbeitsabläufe. Bei der Erstellung der Risikoanalyse müssen mögliche Risiken der verarbeiteten und gelagerten Lebensmittel aufge-
Dr. Marlies Klotz, HGV-Rechtsabteilung zeigt und kritische Kontrollpunkte (CCP’s) während der Produktionsabläufe sowie geeignete Kontroll- und Überwachungsverfahren festgelegt werden. Jeder Gastwirt muss diese Risikoanalyse individuell für seinen Betrieb erstellen. Sie muss lediglich einmal erstellt, jedoch periodisch überprüft und bei Änderungen der Zubereitungs- bzw. Arbeitsweise angepasst werden.
Ausnahme vorgesehen
Schankbetriebe, Betriebe, in denen ausschließlich vorgefertigte, originalverpackte Speisen verabreicht und bei Bedarf erwärmt werden, und Beherbergungsbetriebe, in denen ausschließlich Frühstück zubereitet und an die Gäste verabreicht wird, sind von der Pflicht, einen schriftlichen HACCP-Eigenkontrollplan auszuarbeiten, befreit. Für die Erstellung des HACCP-Eigenkontrollplans kann der von der Provinz Bozen herausgegebene Leitfaden zur Erstellung eines Eigenkontrollplanes verwendet werden, welcher auf der HGV-Website zum Download zur Verfügung steht. Bei der Ausarbeitung eines betriebsspezifischen HACCP-Eigenkontrollplans ist auch der Mobile Rechtsdienst des HGV behilflich.
Kontrolllisten führen
DiedurchdieRisikoanalyse identifizierten kritischen Kontrollpunkte müssen überwacht und schriftlich dokumentiert werden, d. h. in die entsprechenden Kontrolllisten eingetragen werden. Im Küchenbetrieb werden in der Regel folgende Arbeitsschritte als kritische Kontrollpunkte angesehen: • die Kühl- und Tiefkühllagerung von verderblichen Lebensmitteln und
Speisen; • das Frittieren; • das Warmhalten der Speisen bei der Essensausgabe.
Schankbetriebe, Betriebe, in denen ausschließlich Verantwortliche in Lebensmittelbetrieben müssen ein Eigenkontrollsystem erstellen und anwenden.
Foto: allesfoto.com
vorgefertigte, originalverpackte Speisen verabreicht und bei Bedarf erwärmt werden, und Beherbergungsbetriebe, in denen ausschließlich Frühstück zubereitet und an die Gäste verabreicht wird, müssen zwar keinen HACCP-Eigenkontrollplan erstellen, jedoch die Lagertemperaturen der Kühl- und Tiefkühllagerung von leicht verderblichen Lebensmitteln überwachen und schriftlich in Kontrolllisten dokumentieren.
Lagerung von Speisen
Bei der Kühl- und Tiefkühllagerung von leicht verderblichen Lebensmitteln, welche bei allen Küchenbetrieben einen kritischen Kontrollpunkt darstellt, muss die Temperatur jeden Tag kontrolliert und der tatsächlich gemessene Wert mindestens jeden zweiten Tag aufgezeichnet werden.
Im Falle von Temperaturabweichungen müssen die durchgeführten Korrekturmaßnahmen schriftlich festgehalten werden.
Speisen frittieren
Lebensmittelbetriebe, welche Speisen frittieren, müssen im HACCP-Eigenkontrollplan ein Überwachungsverfahren schriftlich festlegen und die durchgeführten Kontrollen registrieren. Die Frequenz der Überwachung muss je nach Gebrauch des Frittierfettes festgelegt werden (tägliche Messung bei täglicher Verwendung). Für die Kontrolle des Frittierfetts muss ein Testsystem verwendet werden. Bei einmaliger Verwendung des Frittierfettes entfällt diese Kontrolle.
Verantwortung für die Anwendung
Der Verantwortliche für die Anwendung des HACCP ist der Lizenzinhaber bzw. der gesetzliche Vertreter des Betriebes. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Verantwortung einer eigens delegierten Person zu übertragen. In diesem Fall muss eine Vollmacht schriftlich abgefasst, datiert und zur Annahme von der bevollmächtigten Person sowie von der Person, welche die Vollmacht erteilt, unterschrieben werden. Auf jeden Fall muss der Verantwortliche über eine Entscheidungs- und Führungsautonomie, auch in finanzieller Hinsicht, verfügen.
Hygieneschulung der Mitarbeiter
ten, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen entsprechend ihrer Tätigkeit in Fragen der Lebensmittelhygiene unterwiesen und geschult werden. Für die Einhaltung der Schulungsverpflichtung ist der Lebensmittelunternehmer verantwortlich.
Die Schulung kann vom Lebensmittelunternehmer selbst, einer beauftragten Person oder mittels E-Learning durchgeführt werden.
Der HGV bietet seinen Mitgliedern einen entsprechen E-Learning-Kurs an. Die Anmeldung zum Kurs erfolgt über die HGV-Website. Für die Schulung durch den Lebensmittelunternehmer selbst stehen auf der HGV-Website Schulungsunterlagen und eine Vorlage einer Schulungsbestätigung zum Download zur Verfügung.
Verwaltungsstrafen bei Nichtbeachtung
Vorbehaltlich, dass die Handlung keine Straftat darstellt, sind für die Nichtbeachtung der grundlegenden Vorschriften Verwaltungsstrafen in Höhe von 500 Euro bis 6.000 Euro vorgesehen.
Weitere Informationen erteilt gerne die HGV-Rechtsabteilung.
Recht: Gastgewerbliche Betriebe haben Informationspflicht Kennzeichnung von Allergenen
Von Dr. Marlies Klotz
Für Lebensmittelbetriebe, zu denen auch gastgewerbliche Betriebe zählen, gelten aufgrund europäischer und nationaler Bestimmungen konkrete Informationspflichten hinsichtlich der Allergene, wodurch schwere allergische Reaktionen vermieden werden sollen.
Bekanntlich sind seit Dezember 2014 alle Lebensmittelbetriebe dazu verpflichtet, das Vorhandensein der 14 wichtigsten Allergene in den Speisen und Getränken zu kommunizieren. Diese Informationspflicht kann im Bereich der Verabreichung von Speisen und Getränken folgendermaßen erfüllt werden: Grundsätzlich ist ein Hinweis an die Gäste notwendig, dass diese bei den Mitarbeitern nähere Informationen einholen sollen, wenn gewisse Stoffe oder Erzeugnisse bei ihnen Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen. Diese Pflicht erfüllt man beispielsweise, indem das vom HGV ausgearbeitete Hinweisblatt (Liste der 14 Allergene und Hinweissatz in drei Sprachen) in die Speisekarten einlegt oder an einer gut sichtbaren Stelle im Betrieb aushängt. Wird das Hinweisblatt ausgehängt, sollte in der Speise- und/oder Barkarte auch noch ausdrücklich ein diesbezüglicher Hinweissatz eingefügt werden.
Schriftliches Dokument notwendig
Zusätzlich zu diesem an die Gäste gerichteten Hinweis muss seit September 2016 ein schriftliches Dokument aufliegen, aus dem klar hervorgeht, in welchen Speisen und Getränken welche Allergene enthalten sind. Hierfür wurden vom HGV Allergentabellen ausgearbeitet, die eine leichte und übersichtliche Angabe der Allergene, die in den einzelnen Speisen und Getränken enthalten sind, ermöglichen. Diese ausführlichen Tabellen müssen einmal im Betrieb aufliegen. Sie müssen somit nicht in jede Speisekarte eingelegt werden, sondern müssen lediglich für den Endverbraucher und für die Kontrollorgane leicht zugänglich sein. In diesen Tabellen müssen sich alle Speisen bzw. Getränke wiederfinden, welche den Gästen verabreicht werden, so zum Beispiel auch jene des Frühstücksbuffets. Liegen die Allergen-Tabellen im Betrieb auf, so können die dort enthaltenen Informationen auch mündlich an den Gast weitergegeben werden. Die zuständigen Mitarbeiter, welche mündliche Auskünfte erteilen dürfen, müssen über den Inhalt der Allergen-Tabellen informiert bzw. unterwiesen werden.
Getränketabelle zusammengestellt
Um die Umsetzung dieser Kennzeichnungspflicht zu erleichtern, hat der HGV die gängigsten Getränke überprüft und diese in einer Allergen-Tabelle zusammengefasst. Dieser Tabelle liegt zudem eine Liste von Getränken bei, die ebenfalls auf Allergene hin überprüft wurden, sich jedoch als allergenfrei erwiesen haben. Die Tabelle muss zudem mit den weiteren im Betrieb angebotenen Getränken ergänzt werden, welche Allergene beinhalten. Alle Vorlagen stehen auf der HGV-WebDie wichtigsten Allergene müssen gekennzeichnet
werden. Foto: stock.adobe.com
site zum Download zur Verfügung.
Vorbehaltlich, dass die Handlung keine Straftat darstellt, sind für die Nichtbeachtung dieser Kennzeichnungspflichten Verwaltungsstrafen in Höhe von 500 Euro bis 24.000 Euro vorgesehen.
Weitere Infos erteilt die HGV-Rechtsabteilung.
Tel. 0471 317 760 recht@hgv.it
Wir wollen die Energiewelt gemeinsam mit unseren Kunden nachhaltig verändern.
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Aktuelle HGV/STK-Kurse
Innovation & Lehrgänge
Donnerstag, 9. Juni
Kann Reisen Sünde sein –Nachhaltigkeit und Tourismus der Zukunft Referent: Colin Fernando, Spezialist für Markenanalysen und strategische Markenprojekte, BrandTrust, Nürnberg Ort: Romantikhotel Oberwirt, Marling Gebühren: 447 € – STK: 160 €
Management & Leadership
Mittwoch, 8. Juni
Yield Management –Einführung und Handhabung in der Praxis Referentin: Dörte Mäder, Unternehmensberaterin, spezialisiert auf Marketing und Verkauf, München Ort: Romantikhotel Oberwirt, Marling Gebühren: 296 € – STK: 107 €
Rezeption & Korrespondenz
Montag, 23. Mai
Baustein Rezeption: Praxisworkshop Korrespondenz Referentin: Ines Zorn, Wirtschaftspsychologin und Hotelmanagerin, Bozen Ort: Hotel Steiner, Leifers Gebühren: 256 € – STK: 95 €
Dienstag, 7. Juni
Baustein Rezeption: Telefontraining Referentin: Elisabeth Brenner, Trainerin, spezialisiert auf Rezeption und Verkauf, Oberösterreich Ort: Hotel Langgenhof, Stegen/Bruneck Gebühren: 275 € – STK: 99 €
Housekeeping
Montag, 23., und Dienstag, 24. Mai
Management für die Etage Referentin: Andrea Pfleger, Fachfrau für Reinigungsund Hygienemanagement, St. Johann im Pongau Ort: Hotel Rierhof, Klausen Gebühren: 359 € – STK: 129 €
Sprachen Referentin: Claudia Rossin, Italienischlehrerin, Bozen Ort: Hotel Sheraton, Bozen Gebühren: 140 € – STK: 47 € Marketing & Kommunikation
Freitag, 17. Juni
Webinar: Google Analytics 4: the next generation Referentin: Veronika Mayr, Bereichsleiterin Online Marketing, HGV-Abteilung IT / Online Marketing, Bozen Gebühren: 80 € – STK: 40 €
Service & Beverage
Montag, 13. Juni
Webinar: Baustein Service – 10 Geheimnisse des Serviceprofis Referentin: Andrea Bertagnolli-Windstoßer, Restaurantmeisterin und Sommelière, Meran Gebühren: 68 € – STK: 34 €
Dienstag, 14. Juni
Webinar: Der Cocktail und seine DNA Referent: Christian Heiss, diplomierter Mentaltrainer und Barchef, Kronenhalle Bar, Zürich Gebühren: 80 € – STK: 40 €
Kulinarik 360°
Freitag, 27. Mai
Gustosi piatti di pesce Referent: Salvatore Capasso, Fachlehrer an der Hotelfachschule „Cesare Ritz”, Meran Ort: Gustelier – Atelier für Geschmackserfahrung Gebühren: 265 € – STK: 80 €
Gesundheit & Wellness
Mittwoch, 15. Juni
Webinar: Ein Spa-Angebot betriebswirtschaftlich erfolgreich aufgesetzt Referentin: Dagmar Rizzato, Geschäftsführerin Rizzato Spa-Consulting, Tettnang Gebühren: 98 € – STK: 49 €
Weitere Kurse und Anmeldung: Bereich Weiterbildung, Tel. 0471 317 790, weiterbildung@hgv.it oder unter www.hgv.it
Vom Junior zum Chef
Leadership: Führungskompetenzen gezielt erweitern
Dieses Seminar zeigt auf, warum die Next Generation in Sachen Führung besonders gefordert ist und wie man sich auf die Anforderungen als Führungskraft bestmöglich vorbereitet.
Gerade wenn es einmal nicht so gut läuft, hört man gerne den Spruch: „Früher war alles besser.“ Aber war es wirklich besser? Es war vielleicht anders, aber jede Zeit bringt ihre eigenen Herausforderungen mit sich. Waren es früher vielleicht die hohen Zinsen und die schwierige Suche nach neuen Gästen, ist es heute vor allem der zunehmende Mangel an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, der ein Unternehmen auf die Probe stellt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zum wertvollsten Gut der Branche geworden, weshalb die Führungsqualität immer mehr zum Erfolgsfaktor eines Hotelbetriebes wird. Besonders als Nachwuchsführungskraft ist es entscheidend, ei-
Infos zum Seminar
Kursnummer: 66 Titel: Gestern Junior – heute Chef Referent: Helmut List, Kohl & Partner Tourismusberatung, Innsbruck Datum: Mittwoch, 25. Mai 2022 Dauer: 9 Uhr bis 17 Uhr Ort: Hotel Belvedere, Jenesien Kursgebühr: 296 Euro + 22 % MwSt. STK-Gebühr: 107 Euro + 22 % MwSt.
Detailliertes Programm und Anmeldung:
ne Atmosphäre zu schaffen, in welcher sich Mitarbeitende wohlfühlen, ohne dabei den unternehmerischen Fokus zu verlieren. Helmut List von der Kohl & Partner Tourismusberatung gibt in einem STK/HGV-Seminar mit dem Titel „Gestern Junior – heute Chef“ Tipps für Chefinnen und Chefs von morgen.
Dabei sind es laut List vor allem fünf Punkte, welche berücksichtigt werden müssen. Zunächst Klarheit geben, also die Spielregeln klar definieren und darauf achten, diese auch laufend zu kommunizieren.
Weiters gilt es, Vorbild zu sein. Besonders junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind immer mehr auf der Suche nach Orientierung.
Und dann muss für eine gelungene Teamführung noch Vertrauen geschaffen werden, genügend Zeit für das Team da sein und vor allem Wertschätzung vermittelt werden.
Foto: ipopba/stock.adobe.com
Webinar: Gesundheit und Selbstheilung
Die Psychoneuroimmunologie (PNI) beschäftigt sich mit den Wechselwirkungen zwischen sozialen Beziehungen, Psyche, Nervenund Immunsystem. Sie steht im Zeichen einer neuen, erweiterten Medizin, in der nicht mehr die Pathogenese, also die Frage nach der Entstehung von Krankheit, sondern die Salutogenese, also die Frage nach der Entstehung von Immungesundheit und Selbstheilung im Mittelpunkt steht. Dieses Webinar am Mittwoch, 8. Juni, zeigt die komplexen Zusammenhänge auf und der Referent Christian Schubert von der Medizinischen Universität Innsbruck gibt Tipps, welche in der Praxis umgesetzt werden können.
Weitere Informationen zum Webinar sowie zur Anmeldung beim Bereich Weiterbildung im HGV Bozen, Tel. 0471 317 790, weiterbildung@hgv.it oder unter www.hgv.it.