GESETZLICH VORGESCHRIEBENE KURSE
Arbeitssicherheitskurs für Arbeitgeber
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die sich im Betrieb persönlich für die Arbeitssicherheit verantwortlich zeichnen, müssen einen 16-stündigen Arbeitssicherheitskurs für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber besuchen. Alle fünf Jahre ab Kursbesuch muss ein Auffrischungskurs von sechs Stunden absolviert werden. Dieser Kurs hat nur Gültigkeit, wenn er von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber besucht wird. Als Arbeitgeber gilt bei Einzelfirmen der Firmeninhaber und bei Gesellschaften der gesetzliche Vertreter. Achtung: Arbeitgeberkurse werden von vielen unterschiedlichen Institutionen angeboten. Damit der Kurs jedoch Gültigkeit hat, müssen die Inhalte spezifisch auf das Gastgewerbe abgestimmt sein.
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KURSNUMMER:
Datum: Montag, 9., und Dienstag, 10. Mai 2022 Ort: Hotel Lodenwirt, Vintl
Inhalte:
Rechtliche Grundlagen Leitung und Organisation der Arbeitssicherheit Erfassung und Bewertung der Risiken Ausbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Sprache: Deutsch 5
KURSNUMMER:
Datum: Dienstag, 24., und Mittwoch, 25. Mai 2022 Ort: Hotel Langgenhof, Bruneck Sprache: Italienisch KURSNUMMER:
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Datum: Sonntag, 25., und Montag, 26. September 2022 Ort: Hotel Sheraton, Bozen Sprache: Deutsch
Referenten: Arbeitssicherheitsexperten der Firma Pronorm, Bozen Dauer: jeweils von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr Kursgebühr: 238 Euro + 22 % MwSt. STK-Gebühr: 72 Euro + 22 % MwSt. Das Diplom kann nur ausgestellt werden, wenn die vom Gesetz vorgeschriebenen 16 Stunden absolviert werden.
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