I.P.
56. Jahrgang - Bozen, September 2021 - Nr. 8
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Hoher bürokratischer Aufwand Müllgebühren 2021: Rund 100 Gemeinden haben Tarife reduziert
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Im Frühjahr hat der HGV aufgrund des Covid-19-Notstands eine Reduzierung bei den Gemeindegebühren für das Jahr 2021 gefordert. Auch der Landtagsabgeordnete Helmut Tauber hat darauf gedrängt, dass im Bereich der Gemeindegebühren eine Entlastung erfolgt. Nun haben zahlreiche Gemeinden entsprechende Beschlüsse gefasst. Die damit verbundene Bürokratie ist für den HGV und den Landtagsabgeordneten Tauber jedoch nicht nachvollziehbar. Sie sehen den Südtiroler Gemeindenverband in der Pflicht, der einfachere Vorgaben hätte machen sollen. Mit dem Gesetzesdekret
Nr. 73 vom 25. Mai 2021 hat der Staat einen mit 600 Millionen Euro dotierten Fonds bereitgestellt. Ziel ist es, dass die Gemeinden Betriebe, die durch die Corona-Pandemie besonders getroffen wurden, auch über eine Ermäßigung bei den Müllgebühren unterstützen können. Auch die Südtiroler Gemeinden kommen in den Genuss dieser staatlichen Mittel. Dabei handelt es sich um knapp 4,5 Millionen Euro. „Diese Mittel sind vinkuliert. Das heißt, dass Gemeinden, welche innerhalb 31. Juli keine Reduzierung beschlossen haben, das ihnen zustehende Geld zurückzahlen müssen“, erklärt der Landtagsabgeordnete Helmut Tauber. Laut einer internen Erhebung des HGV geht her-
vor, dass knapp 100 Gemeinden eine Reduzierung der Müllgebühren beschlossen haben. „Somit ist ein großer Teil der Gemeinden gewillt, Reduzierungen zu gewähren. Es zeigt sich jedoch auch, dass für einige Gemeinden der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, weshalb keine Entlastung von den Müllgebühren für pandemiegeschädigte Betriebe beschlossen wurde“, stellt HGV-Präsident Manfred Pinzger mit Bedauern fest.
Ansuchen ist aufwendig Tatsächlich ist das Ansuchen um die Ermäßigung höchst bürokratisch. Voraussetzung für die Er-
mäßigung ist ein Umsatzrückgang von 30 Prozent im Zeitraum 1. April 2020 bis 31. März 2021 im Vergleich zum Zeitraum 1. April 2019 bis 31. März 2020. „Für den Antrag und die notwendigen Unterlagen müssen sich die Betriebe an einen Steuer- oder Wirtschaftsberater wenden. Es könnte somit passieren, dass die Kosten dafür annähernd so hoch sind, wie die Reduzierung der Gebühren. Die Gemeinden haben jedoch nur die Vorgaben umgesetzt, die vorgegeben wurden. Vielmehr wäre der Südtiroler Gemeindenverband in der Pflicht gewesen, einfachere Vorgaben zu machen“, so Pinzger und Tauber. Weitere Details zur Antragstellung auf Seite 6 rm dieser HGV-Zeitung.
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