EDITORIAL Sonne & Mond APRIL 2015 1. Mi 2. Do 3. Fr 4. Sa 5. So 6. Mo 7. Di 8. Mi 9. Do 10. Fr 11. Sa 12. So 13. Mo 14. Di 15. Mi 16. Do 17. Fr 18. Sa 19. So 20. Mo 21. Di 22. Mi 23. Do 24. Fr 25. Sa 26. So 27. Mo 28. Di 29. Mi 30. Do
SONNE Auf Unt 06:34 19:24 06:31 19:26 06:29 19:27 06:27 19:29 06:25 19:30 06:23 19:32 06:21 19:33 06:19 19:35 06:17 19:36 06:15 19:38 06:13 19:39 06:11 19:40 06:09 19:42 06:08 19:43 06:06 19:45 06:04 19:46 06:02 19:48 06:00 19:49 05:58 19:51 05:56 19:52 05:54 19:53 05:53 19:55 05:51 19:56 05:49 19:58 05:47 19:59 05:45 20:00 05:44 20:02 05:42 20:03 05:40 20:05 05:39 20:06
MOND Auf Unt 16:35 05:09 17:35 05:35 18:35 06:00 19:37 06:25 20:38 06:52 21:40 07:21 22:41 07:53 23:41 08:30 ---- 09:13 00:37 10:03 01:30 11:00 02:18 12:03 03:00 13:13 03:39 14:25 04:14 15:42 04:47 16:59 05:20 18:16 05:53 19:34 06:29 20:49 07:08 22:00 07:51 23:05 08:39 ---09:32 00:03 10:28 00:53 11:27 01:36 12:26 02:12 13:26 02:44 14:25 03:12 15:26 03:39 16:25 04:03
MAI 2015 1. Fr 2. Sa 3. So 4. Mo 5. Di 6. Mi 7. Do 8. Fr 9. Sa 10. So 11. Mo 12. Di 13. Mi 14. Do 15. Fr 16. Sa 17. So 18. Mo 19. Di 20. Mi 21. Do 22. Fr 23. Sa 24. So 25. Mo 26. Di 27. Mi 28. Do 29. Fr 30. Sa 31. So
SONNE Auf Unt 05:37 20:07 05:35 20:09 05:34 20:10 05:32 20:12 05:30 20:13 05:29 20:14 05:27 20:16 05:26 20:17 05:24 20:19 05:23 20:20 05:21 20:21 05:20 20:23 05:19 20:24 05:17 20:25 05:16 20:27 05:15 20:28 05:13 20:29 05:12 20:30 05:11 20:32 05:10 20:33 05:09 20:34 05:08 20:35 05:06 20:37 05:05 20:38 05:04 20:39 05:04 20:40 05:03 20:41 05:02 20:42 05:01 20:43 05:00 20:44 04:59 20:45
MOND Auf Unt 17:27 04:28 18:28 04:55 19:31 05:23 20:33 05:54 21:35 06:29 22:33 07:11 23:28 07:59 ---- 08:54 00:17 09:56 01:01 11:02 01:40 12:13 02:15 13:26 02:47 14:40 03:19 15:55 03:51 17:10 04:24 18:25 05:00 19:38 05:41 20:46 06:26 21:49 07:18 22:43 08:13 23:31 09:12 ---10:12 00:10 11:13 00:44 12:13 01:15 13:14 01:42 14:14 02:07 15:14 02:32 16:15 02:57 17:18 03:24 18:20 03:54
JUNI 2015 1. Mo 2. Di 3. Mi 4. Do 5. Fr 6. Sa 7. So 8. Mo 9. Di 10. Mi 11. Do 12. Fr 13. Sa 14. So 15. Mo 16. Di 17. Mi 18. Do 19. Fr 20. Sa 21. So 22. Mo 23. Di 24. Mi 25. Do 26. Fr 27. Sa 28. So 29. Mo 30. Di
SONNE Auf Unt 04:59 20:46 04:58 20:47 04:57 20:48 04:57 20:49 04:56 20:50 04:56 20:51 04:55 20:52 04:55 20:52 04:55 20:53 04:54 20:54 04:54 20:54 04:54 20:55 04:54 20:56 04:53 20:56 04:53 20:57 04:53 20:57 04:53 20:57 04:53 20:58 04:53 20:58 04:54 20:58 04:54 20:59 04:54 20:59 04:54 20:59 04:55 20:59 04:55 20:59 04:55 20:59 04:56 20:59 04:56 20:59 04:57 20:59 04:57 20:59
MOND Auf Unt 19:23 04:27 20:24 05:07 21:22 05:53 22:15 06:46 23:02 07:47 23:43 08:53 ---- 10:03 00:19 11:16 00:52 12:29 01:23 13:43 01:53 14:56 02:25 16:09 02:59 17:21 03:36 18:30 04:18 19:35 05:06 20:32 06:00 21:23 06:57 22:06 07:57 22:43 08:58 23:16 10:00 23:44 11:01 ---12:01 00:10 13:01 00:35 14:02 01:00 15:03 01:26 16:05 01:54 17:08 02:25 18:10 03:02 19:10 03:44
BEZIRKS-GESCHÄFTSSTELLE WALDVIERTEL-ÖSTERREICH
Neue Homepage der Bezirksgeschäftsstelle Liebe Weidkammeradinnen und Weidkameraden, nun ist es endlich soweit, der 2014 angekündigte Internetauftritt der Bezirksgeschäftsstelle Zwettl wurde zum Großteil fertig gestellt und ist ab Anfang Juni für jedermann frei zugänglich. Wir stellen Ihnen somit, zusätzlich zu unserem bereits im letzten Jahr neu gestalteten „JAGDJOURNAL ZWETTL“, dem „WEIDWERK“, der „Homepage vom NÖ LJV“ und „JIS-Online“, ein weiteres Informationsmedium zur Verfügung. Ziel war es, ein Medium aufzubauen, durch das jeder, der einen Internetzugang zur Verfügung hat, kurzfristig und zeitnah zu allen für die Jagdausübung relevanten Informationen, wie z.B. Termine, Verordnungen, Formulare, Aus- und Weiterbildung, usw., gelangen kann. Natürlich haben wir trotz der Vielfalt der Themen versucht, eine möglichst einfache und übersichtliche Struktur zu finden und aber gleichzeitig so viele Themen und Inhalte wie möglich zur Verfügung zu stellen. mit Organisation, Leitbild, Statistiken, usw. mit Schusszeiten, Terminen, Verordnungen, usw. mit Warum jagen wir, Jagdhunde, Schießwesen, Brauchtum, usw. „Wild und Natur“ mit Wild-/Jagd-/Naturschutz, Wildbret, Wildkrankheiten, usw. „Leistungen und Service“ mit Formularen, Links, Aus- und Weiterbildung, usw. bis „Medien“ und „Kontaktdaten“ sind die wesentlichen Eckpfeiler der Homepage.
Beziksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker
„Wir über uns“ „Aktuelles“ „Jagdpraxis“
Durch den gesellschaftlichen Wandel und die laufenden Veränderungen in der heutigen Zeit sowie durch die gegenüber der Jagd immer kritischer werdende Bevölkerung ist es uns ein großes Anliegen, Sie rechtzeitig und vor allem zeitnah mit allen wichtigen Informationen für Ihren täglichen jagdlichen Gebrauch zu versorgen. HRL Willi Renner und ich haben uns bemüht, für Sie eine attraktive, spannende und informative Website zu gestalten. Wir hoffen mit der neuen Website Ihr Interesse geweckt zu haben und freuen uns über viele Zugriffe. Für gute Ideen bzw. Verbesserungen haben wir stets ein offenes Ohr. Viel Spaß ab Juni 2015 beim Surfen und Lesen!
www.jagd.zwettl.at
Beziksjägermeister Stv.
HRL Manfred Jäger
Das ist des Jägers Ehrenschild, dass er beschützt und hegt sein Wild, weidmännisch jagt wie sich´s gehört, den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.
JAGDJOURNAL INHALT
5
Information der Bezirksgeschäftstelle 3 6 6 7 8
Blick ins Revier & Hegeringe 21 24 25 26 28
Editoral Schussszeiten Habicht, Vogel des Jahres Abschussstatistik 2014 Berichte BJM Kernecker Rotwild, Schwarzwild, Waffenrecht, Termine, Erhebung Bussard - Habicht, Grünvorlage, Giftverdacht
Behörden & NÖ Landesjagdverband 12 Information Wildkamera Dr. Lebersorger
Notttötung von Wild Abwerfen beim Rotwild Zwei Herzen in der Brust Raubwildjagden Keiler erlegt, Rotwild verendet
Tipps, Tipps, Tricks Tricks & & Praktisches Praktisches 27
29 Tarnschirm selber bauen 30 Gebackene Rotkrautknödel
Wann ist was? 31 Wichtige Termine & Veranstaltungen
Ehrungen & Gedenken 32 Geburtstage & Ehrenbrüche
12 14 Wildbestand - Wildeinfluß Abschußplanung der OÖ Weg
Jagdhund & Brauchtum 17 Bracken, Schweißhunde & Stöberhunde 18 Wachtelhunde in Österreich
Schießwesen & Schießstätten 20 Schießstand Ottenschlag Schießstand Groß Globnitz
Nächste Ausgabe 33 Vorschau Ausgabe Juli 2015 33 Spendenaufruf
Kontakte 34 Wichtige Adressen Landesjagdverband Bezirksgeschäftstelle Bezirkshauptmannschaft
Titelbild Habicht - Vogel des Jahres 2015 Foto: P. Horn TU Berlin
6
INFORMATION DER BEZIRKSGESCHÄFTSTELLE
SCHUSSZEITEN
HABICHT Vogel des Jahres 2015 Günther Ladstätter, Naturschutzbund Vorarlberg
Foto: www.beobachter.ch
APRIL Rehwild (Jährling und Schmalgeiß ab 16. April), Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Wildkaninchen, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Marderhund und Waschbär Bis 15. April: Waldschnepfenhahnen während des Balzfluges im Rahmen der festgelegten Höchstzahlen
MAI Rehwild (nur Jährling und Schmalgeiß, Älterer Bock ab 16. Mai), Rotwild (nur Schmalspießer und Schmaltier), Damwild (nur Schmalspießer und Schmaltier), Sikawild (nur Schmalspießer und Schmaltier), Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Wildkaninchen, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Rackelhahn, Marderhund und Waschbär.
JUNI Rehwild (Älterer Bock, Jährling und Schmalgeiß), Rotwild (Schmalspießer und Schmaltier), Damwild (Schmalspießer und Schmaltier), Sikawild (Schmalspießer und Schmaltier), Muffelwild, Schwarzwild (ausgenommen führende Bache), Wildkaninchen, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Marderhund und Waschbär. weiters ab 16. Juni: Dachs
Der Vogel des Jahres 2015 hat tatsächlich Fähigkeiten, über die wir nur staunen können. Bei einer Körperlänge von 50 cm beim Männchen und 60 cm beim Weibchen zeigen erst Aufnahmen in Superzeitlupe, wie wendig und schnell ein Habicht seiner Beute selbst durch dichten Wald folgen kann. Dabei helfen ihm ebenso die verhältnismäßig kurzen, an den Spitzen abgerundeten Flügel wie der lange Schwanz, der zum Steuern benutzt wird. Zwischen Stämmen, die nur wenige Handbreit auseinander stehen, kann der Habicht ohne Verzögerung fliegen. Auch blitzschnelle Wendungen, ja sogar Drehungen um die eigene Achse sind möglich. Kräftige Flügelschläge wechseln sich im Flug typisch mit kurzen Gleitphasen ab. Nur gelegentlich kreist der Habicht weithin sichtbar in raschen Spiralen über seinem Revier.
7
INFORMATION DER BEZIRKSGESCHÄFTSTELLE
Abschussstatistik Bezirk Zwettl 2014 Rotwild Rotwild
Abschussplan
Unterteilung Klasse
pro
Pool
Hirsche I
Abschussliste Gesamt
pro
Pool
Fallwild Gesamt
V
S
Gesamtentnahme
Gesamt
22
0
22
15
0
15
1
4
5
II
24
0
24
28
0
28
1
5
6
20 34
III
264
0
264
223
0
223
3
3
6
229
Summe
310
0
310
266
0
266
5
12
17
283
Tiere Summe
502
0
502
468
0
468
2
6
8
476
Kälber Summe
506
0
506
384
0
384
2
8
10
394
1318
0
1318
1118
0
1118
9
26
35
1153
Rotwild
Summe
2013:
Hirsche 285
Tiere 522
Kälber 387
(ohne Fallwild)
Summe: 1.194
Muffelwild Muffelwild
Abschussplan
Unterteilung Klasse
pro
Pool
Widder Ältere
Abschussliste Gesamt
pro
Pool
Fallwild Gesamt
V
S
Gesamtentnahme
Gesamt
27
0
27
20
0
20
0
1
1
Jugend
16
0
16
26
0
26
0
0
0
26
Summe
43
0
43
46
0
46
0
1
1
47
Schafe Summe
64
0
64
85
0
85
1
0
1
86
Lämmer Summe
64
0
64
79
0
79
0
0
0
79
Summe
171
0
171
210
0
210
1
1
2
212
Widder 43
Schafe 35
Muffelwild
2013:
Lämmer 42
(ohne Fallwild)
21
Summe: 120
Schwarzwild Schwarzwild
Abschussplan
Unterteilung Klasse
pro
Pool
Abschussliste Gesamt
pro
Männlich Keiler
Pool
Fallwild Gesamt
V
S
Gesamtentnahme
Gesamt
371
0
371
7
0
7
Frischling
370
0
370
9
4
13
383
Summe
741
0
741
16
4
20
761 414
Weiblich Bachen
378
407
0
407
7
0
7
Frischling
363
0
363
10
3
13
376
Summe
770
0
770
17
3
20
790
Schwarzwild Summe
1511
0
1511
33
7
40
1551
2013:
1.574 Stück
(ohne Fallwild)
Rehwild Rehwild
Abschussplan
Unterteilung Klasse Böcke Ältere
pro
Pool
Abschussliste Gesamt
pro
Pool
Fallwild Gesamt
V
S
Gesamt
Gesamtentnahme
1344
0
1344
1138
0
1138
141
25
166
Jährlinge
825
0
825
767
0
767
107
11
118
885
Summe
2169
0
2169
1905
0
1905
248
36
284
2189
Geißen Summe
1744
0
1744
1308
0
1308
454
59
513
1821
Kitze Summe
1954
0
1954
1277
0
1277
238
389
627
1904
Summe
5867
0
5867
4490
0
4490
940
484
1424
5914
Rehwild
2013:
Böcke 1.840
Geißen 1.287
Kitze: 1.238
(ohne Fallwild)
Summer 4.365
1304
8
INFORMATION DER BEZIRKSGESCHÄFTSTELLE
Fuchs WILDART
Fallwild
Erlegt Verkehr
Füchse
Gesamtentnahme
1340
Sonstige 98
Gesamt 10
108
1448
Feldhase WILDART
Fallwild
Erlegt Verkehr
Feldhasen
200
Sonstige
163
Gesamtentnahme
Gesamt 7
170
370
Steinmarder WILDART
Verkehr Steinmarder
Gesamtentnahme
Fallwild
Erlegt 212
Sonstige 19
Gesamt 6
25
237
Abgabe ab 15. Jänner bei der Bezirksverwaltungsbehörde sind die Listen ohnehin öffentlich. Viele Vorteile begeistern die bisherigen Nutzer!!! ? Automatische Übertragung der
Daten an NÖLJV – Geschäftsstelle - Land – und Behörde! ? Keine verspätete Abgabe der Abschusslisten. Weiterleitung erfolgt automatisch zum festgesetzten Termin. ? Keine Tippfehler bei den Übertragungen!
D
ie Abschusslisten von 183 Revieren unseres Bezirkes habe ich wieder durchgearbeitet. Die Abschussdaten vom Rothirsch bis zur Elster mussten wieder ins Jagdinformationssystem des NÖLJV übertragen werden. Gott sei Dank führen schon 64 Jagdleiter,also ein Drittel, ihre Listen mit J I S-O n l i n e! Von diesen Revieren werden alle Daten automatisch überspielt, was mir als BJM eine Menge Arbeit erspart. In Zeiten der elektronischen Datenverarbeitung sollte es eigentlich keine händisch ausgefüllten Abschusslisten mit all ihren Fehlern wie falsche Summenbildung, fehlerhafter Übertrag, fehlende Gesamtsummen usw. geben. Wenigstens das elektronische Formular des Landes NÖ sollte Standard sein! Dann stimmen wenigstens die Überträge und die Summen, mit Ausweisung des Fallwildes, bitte aber nicht in Zeile 4 und 5 die Ursachen des FW vergessen: durch KFZ oder Sonstiges! Die Übertragung der Daten bleibt mir in diesen Fällen leider nicht erspart!
Hinweis beim Titelblatt oben, wo es heißt: „Name und Anschrift des Jagdausübungsberechtigten (bei Jagdgesellschaften deren Name sowie Name und Anschrift des Jagdleiters)“ Musterbeispiel: Jagdgesellschaft GRIESBACH, JL Karl Mustermann, 3920 Groß Gerungs, Anger 27 (alle weiteren Mitpächter brauchen nicht angeführt werden ! ) Und warum nicht gleich J I S – O N L I N E mit all seinen Vorteilen?! Die Scheu vor der Verwendung ist doch unbegründet! Wir haben doch keine Geheimnisse! Einsicht in die laufende Abschussliste haben der Hegeringleiter, der Bezirksjägermeister und der NÖLJV (aber ohne Erleger!). Und nach der
? Sollte während des Jahres ein
falscher Eintrag passiert sein, Änderungen sind möglich! ? Die Trophäenanhänger für die Hegeschauen können fertig ausgefüllt ausgedruckt werden! ? Das Wildvermarktungsprotokoll, das der Jagdleiter als Unternehmer führen muss, wird ebenfalls gleich mitgeführt: Erleger, Beschauer = Kundige Person mit Behördennummer (bleibt gespeichert), Weg des Wildbrets, ? Revierkarten unter verschiedenen Aspekten jederzeit zur Ansicht oder auch zum Ausdruck. Die Karten entsprechen den a k t u e l l e n J a gd ge b i e t sfe st stellungen! ? Haben Sie noch Zweifel? Lassen Sie sich von Anwendern in der Nachbarschaft begeistern! Ich berate Sie gerne als Bezirksjägermeister und helfe bei den ersten Schritten!
9
INFORMATION DER BEZIRKSGESCHÄFTSTELLE
ROTWILD Leider nimmt die neue RotwildVerordnung des Landes NÖ (mit Zustimmung des NÖ LJV) überhaupt keine Rücksicht auf regionale Gegebenheiten. Unsere bisherigen Schusszeiten im Bezirk gaben den Revieren – in guter Zusammenarbeit mit der Bezirksverwaltungsbehörde - die Möglichkeit, bei beginnenden Schadenssituationen regulierend einzugreifen. Das alles ist jetzt kaum mehr möglich. Auch bei einer Besprechung mit Landesforstdir. DI Schwarzinger zeigte sich die Unnachgiebigkeit der Landesverantwortlichen. Ausnahmegenehmigungen auf der Grundlage des § 100 NÖ Jagdges. (Abschuss zum Schutze der Kulturen) sind für die Bezirksforstinspektion auch nur nach gewichtigen Gründen möglich. Nach Begehungen und Be-sichtigungen durch die Bezirks-förster konnten einzelne Abschuss-bewilligungen erteilt werden. § 100: Abschuss zum Schutze der Kulturen (Abs. 1) Wenn sich in einem Jagdgebiet oder in mehreren aneinandergrenzenden Jagdgebieten die Verminderung einer Wildart zum Schutze der durch sie geschädigten oder gefährdeten land- und forstwirtschaftlichen Kulturen als notwendig herausstellt, hat die Bezirksverwaltungsbehörde diese Verminderung unabhängig vom verfügten Abschuss den Jagdausübungsberechtigten aufzutragen. Der Auftrag kann von Amts wegen auf Antrag eines Jagdausübungsberechtigten, eines Besitzers geschädigter oder gefährdeter Kulturen oder der Jagdgenossenschaft
er-folgen. (Abs. 2) Die Gefährdung von Wald ist durch Maßnahmen nach Abs. 1 oder § 99Abs.4 abzuwenden. Eine Gefährdung liegt vor, wenn die Einwirkungen des Wildes durch Verbiss, Verfegen oder Schälen verursachen, dass auf Waldflächen und Neubewaldungsflächen . . . .
Auge gefasst werden. Die juristischen Möglichkeiten wurden in meinem Beisein in der Agrarabteilung des Landes schon vor zwei Jahren besprochen. Von waffenrechtlicher Seite gäbe es keine Hindernisse, einzig das Jagdgesetz steht dagegen – und für eine Änderung der NÖ LJV.
SCHWARZWILD
Projekt „Wildtiere und Verkehr in NÖ“
Die Abschusszahlen aus den Abschusslisten zeigen wider Erwarten, dass 2014 kaum weniger Schwarzwild erlegt wurde als im Jahr zuvor (- 4%). Auf Grund der Beobachtungen und des milden Winters steht uns ein „interessantes“ Jahr bevor, das uns voll fordern wird! Wir werden wieder alle Register der Bejagungsmöglichkeiten ziehen müssen! Vom Einsatz des Nachtzielgerätes sind wir leider nach wie vor weit entfernt. Wenigstens ein Pilotprojekt in einem Bezirk mit den von mir schon oft beschriebenen Auflagen sollte/ könnte vom LJV ins
In Zusammenarbeit von NÖLJV, Land NÖ, Straßendienst NÖ und BOKU Wien läuft ein Projekt zur Eindämmung von Fallwild durch den Straßenverkehr. Von diesem Problem stark in Mitleidenschaft betroffene Reviere können sich daran beteiligen. Voraussetzung sind exakte Aufzeichnungen über das anfallende Verkehrsfallwild in einem extra Datenblatt, das beim Hegeringleiter oder BJM erhältlich ist. Dadurch sind dann Förderungen von Wildwarnleuchten möglich.
10
INFORMATION DER BEZIRKSGESCHÄFTSTELLE Termine
Bewegung im Waffenrecht Wie Dr. Lebersorger in der Tagung der Hegeringleiter bereits ankündigte, stehen einige gesetzliche Änderungen beim zentralen Waffenregister (ZWR) bevor. In der Zeitschrift JAGEN HEUTE , Nr. 1 – Frühling 2015, gibt es dazu von Dr. Georg Zakrajsek, IWÖ, einen Bericht, den ich in Auszügen bringe. Am 30. Juni 2014 hätten alle Waffen der Kategorie C gemeldet sein müssen.Die Registrierungsfreudigkeit hielt sich aber in Grenzen. Manche Waffenbesitzer, auch Jäger und Sportschützen, haben die Meldung „übersehen“ oder „vergessen“. Was heißt das für die Vergesslichen? Wer nicht registriert hat und erst jetzt registriert, ganz gleich wann, der wird nicht bestraft. Natürlich muss man registrieren, bevor die Behörde auf das Versäumnis draufkommt. Einsichtnahme in das ZWR Wer mit der Bürgerkarte registriert hat, konnte ab 30. Juni 2014 nicht mehr im Register Einsicht nehmen. Das wird jetzt repariert. Man kann sich seine eingetragenen Waffen mit der Bürgerkarte ansehen und eventuell Fehler, die s i c h e i n ge s c h l i c h e n h a b e n , korrigieren lassen. Aufpassen bei den Waffenkontrollen! Immer wieder kommt es vor, dass die Beamten, die Verwahrungskontrollen vornehmen, auch die Waffen der Kategorie C und D sehen wollen. Das ist ganz klar rechtswidrig und darf nicht sein. Wer den
Beamten mit so einer Forderung gegenübersteht, soll das ruhig ablehnen. Das gilt auch wenn die Beamten eine Liste dieser Waffen mithaben. Von der BH Zwettl sind die Beamten korrekt informiert! Vorsicht bei Waffenpässen für Jäger! Hier darf nur die Einschränkung „eingeschränkt auf die Dauer der Ausübung der Jagd“ vermerkt werden. Der Jäger, der so einen Waffenpass hat, darf natürlich seine Waffe überall führen, es gibt hier keine örtliche Beschränkung. Allerdings: Hat man keine gültige Jagdkarte mehr, wird der Waffenpass zur Waffenbesitzkarte! „Führen“ darf man die Waffe dann nicht mehr! Die rechtzeitige Einzahlung des Jahresbeitrages also nicht vergessen!
Jagdgastkarten Jagdgastkarten können seit dem Vorjahr nur mehr von NÖLJV – oder in dringenden Fällen beim Bezirksjägermeister – bezogen werden! Gebühren: 3-tägige Jagdgastkarte € 9,25, 14-tägige Jagdgastkarte € 13,10 zuzüglich € 5,10 Versandpauschale Eingabegebühr bei schriftlicher Bestellung (Brief, Fax, E-Mail) € 14,30 (Tipp: telefonisch bestellen!) Schriftlich an NÖ Landesjagdverband, Wickenburggasse 3, 1080 Wien Telefax: 01 – 405 16 36 – 59 DW E-Mail: mglvw@noeljv.at
Bezirksjägertag 2015 in Zwettl am 18. April 2015 09:00 Uhr GH Schierhuber - Hamerlingsaal Delegierter des LJV: LJM-Stv. Werner Spinka Voraussichtl. Fachreferat: DI Franz Ramssl: „Mariazeller Erklärung“ und die Aktivitäten im Hintergrund Bezirksmeisterschaft „Jagdliches Schießen“ 30. Mai 2015 Schießplatz Groß Globnitz Hegeringmeisterschaft 18. Juli 2015 Schießplatz Groß Globnitz
BJM-Stv. Manfred Jäger hat sich Gedanken über einen neuen Modus gemacht, um wieder einige Abwechslung in den Bewerb zu bringen und auch das Interesse zu steigern. Pro Hegering können beliebig viele Mannschaften teilnehmen. Jede Mannschaft besteht aus 3 Teil nehmern, aber es wird schon vorher festgelegt (oder gelost?), welcher Schütze welche Disziplin bestreitet, und zwar: Schütze 1: 5 Schuss „Große Kugel“ ab Kal. 222 (Wildscheibe od. 5Kreis-Scheibe)
Schütze 2: 5 Schuss „Laufender Keiler“ Schütze 3: 25 Wurftauben Trap
Wertung: Mannschaftswertung und Einzelwertung (in jeder Disziplin) Aufgrund dieser Vorinformation bitten wir nun alle Hegeringleiter mit ihrer Jägerschaft uns bis Ende Mai per mail ihre Zustimmung oder Ablehnung bekanntzugeben oder auch weitere Vorschläge. Wir bitten um ein sehr aktives Echo!
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INFORMATION DER BEZIRKSGESCHÄFTSTELLE
Erhebungen zu Mäusebussard und Habicht 2015 Alle Greifvogelarten sind durch das NÖ Jagdgesetz der Jagd und damit allen Jagdausübungsberechtigten und allen Jagdausübenden anvertraut. Daraus ergeben sich auch Verantwortung und Verpflichtungen gegenüber in gleicher Weise wie gegenüber allen anderen Wildarten. Für Greifvögel gelten aber ebenso die Bestimmungen der EU-Vogelrichtlinie, zu denen wir uns vollinhaltlich bekennen. Die EU-Vogelrichtlinie ermöglicht in Art. 9 aber auch limitierte und kontingentierte Entnahmen in geringer Zahl. In den Wintern 2008/09 bis 2013/14 durften in den Monaten Dezember und Jänner eine bestimmte Zahl an Mäusebussarden und Habichten kontingentiert auf die einzelnen Bezirke nach der NÖ Beutegreiferverordnung erlegt werden. Die NÖ Beutegreiferverordnung ist mit 15. Mai 2014 ausgelaufen. Foto: NÖ LJV
Erforderliche Daten dazu können nur die Jäger vor Ort erbringen! Alle Weidkameraden, ob Jagdausübungsberechtigter, Berufsjäger, Aufsichtsjäger oder Jagdgast werden gebeten, auf möglichst großen zusammenhängenden Flächen wie in allen Revieren eines Hegeringes und darüber hinaus Hegering- und Bezirksgrenzen überschreitend für Mäusebussarde und Habichte die Anzahl von Brutpaaren sowie Daten zur Umweltsituation und zum Verlauf und Erfolg möglichst vieler Bruten dieser beiden Greifvogelarten zu erfassen. Monitoring bei Greifvögeln muss in den Händen derer bleiben, die flächendeckend vor Ort sind und sich wie im Gesetz vorgesehen auch um diese ihnen anvertrauten Wildarten bemühen, also in den Händen von uns Jägern. Wir ersuchen daher eindringlich um Einsendung des Erhebungsbogens, der allen Jagdleitern zugegangen ist, und danken sehr herzlich für die Mitarbeit.
Vorbereitungskurs zur Jagdprüfung Um in den Folgejahren wieder jagdliche Entnahmen von Mäusebussard und Habicht zu ermöglichen, müssen als Grundlage dafür Angaben zu den Brutbeständen der beiden Arten, zu ihren Aufzuchtserfolgen und zur Sterblichkeitsrate in ihren Populationen sowie über die Herkunft bei uns überwinternder Mäusebussarde und Habichte, die nicht unseren Brutpopulationen entstammen, vorliegen.
Auch heuer hat die Bezirksgeschäftsstelle Zwettl wieder einen Vorbereitungskurs für die „Prüfung zur Erlangung der 1. Jagdkarte“ oder der „Prüfung für den Wachdienst zu Schutz der Jagd“ (Jagdaufseher) organisiert. Der Andrang war heuer wieder besonders groß: 24 Jungjäger, 11 Jagdaufseher ! Auf Grund der zur Verfügung stehenden Räumen mit audiovisuellen Geräten in der Fachschule
Edelhof hoffen wir, den Kurs als gute Vorbereitung über die Bühne zu bringen. Außerdem steht uns wieder ein bewährtes Team mit erfahrenen Referenten zur Verfügung.
Grünvorlage Rotwild Erweiterung Kommission
Die Regelung der Grünvorlage an die Mitglieder der Begutachtungskommission, die vom Bezirksjagdbeirat als eine zufriedenstellende „Softlösung“ beschlossen wurde und die ja schon bekannt gemacht wurde, wird weiter beibehalten. Neu in die Kommission wurde durch den BJM HRL Karl Kaufmann aufgenommen! Die Jägerschaft der Hegeringe Echsenbach und Göpfritz können nun unmittelbar nach der Erlegung von Rotwild ihn kontaktieren: Karl KAUFMANN 3900 Schwarzenau, Feldgasse 10; Tel. 0 664 / 27 68 313
GIFTVERDACHT Anruf bei der Gift-Hotline des NÖ Landesjagdverbandes, Tel. 01/405 16 36 -0 bzw. 0 664/925 50 70 Bitte folgende Angaben bekanntgeben: ? Wer ruft an? ? Was genau wurde gefunden?
(Köder, Kadaver, Gift) ? Wo wurde was gefunden?
Genaue Beschreibung der Lokalität, nächste Ortschaft, Gemeinde! ? Telefonnummer für Rückruf bzw. Rückfragen!
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BEHÖRDEN & NÖ LANDESJAGDVERBAND
Information > Wildkamera < – 16.1.2015 NÖ LJV/Dr. Peter Lebersorger/Jänner 2015
A
us einem rechtskräftig mit „Einstellung“ erledigten Verfahren und dem bisherigen Schriftwechsel mit der Datenschutzbehörde ergibt sich folgende Rechtslage: Wildkameras dürfen ohne Bewilligung („vorher fragen, und erst nach der Bewilligung handeln“) oder ohne Registrierung („vorher registrieren und erst nach Zustimmung oder Ablauf einer Frist handeln“) nur auf Flächen, die sonst für jagdfremde Personen „gesperrt“ sind – in NÖ sind das etwa die Flächen 200 Meter im Umkreis von Fütterungen (Notzeitfütterungen, Kirrfütterungen oder Ablenkungsfütterungen) oder etwa sonstige jagdliche oder forstliche Sperrflächen – betrieben werden – auf den übrigen Flächen im Wald jedoch nicht!!!): Die Datenschutzbehörde führt zur Anwendbarkeit des DSG 2000 aus, dass das Verwenden von Wildkameras KEINE Videoüberwachung im Sinne des § 50 a DSG 2000 darstellt – anders wäre das jedoch dann, wenn der Zweck der Überwachung darin besteht, Eigentum, Leben oder Gesundheit von Personen zu schützen. Bis zu dieser Aussage hatte die Datenschutzbehörde bei einer Wildkamera immer von einer Videoüberwachungsanlage nach §§ 50 a ff DSG 2000 gesprochen. Dieser strittige Punkt ist nunmehr geklärt. Der Jagdverband hat diese Rechtsansicht schon immer vertreten, dass nämlich in solchen Fällen KEINE Videoüberwachung im Sinne des § 50 a DSG 2000 vorliegt.
ACHTUNG: Die DSB meinte bisher allerdings völlig zu Unrecht, dass durch das Betreiben einer Wildkamera dennoch eine Datenanwendung nach dem DSG 2000 vorliegen würde, die gemäß § 17 DSG 2000 der Meldepflicht unterliegen würde. Diese irrige Rechtsansicht wird nach wie vor verbreitet! Hier irrt die DSB und wendet das DSG 2000 völlig falsch an: Wenn Wildkameras auf Flächen aufgestellt sind, auf denen ex lege ein Betretungsverbot für jagdfremde Personen angeordnet ist und auch zu Recht besteht (Sperrfläche, Sperrgebiet), können nur Jagdpersonen (z.B. die Errichter selbst – die Jäger, die diese Wildkameras betreiben) aufgenommen werden (etwa beim Füttern): Wenn sich eine Person aber selbst aufnimmt mit der von ihr selbst aufgestellten Wildkamera, verletzt sie kein Recht auf Datenschutz und verstößt auch nicht gegen das DSG 2000. Jagdfremde Personen können aber gar nicht aufgenommen werden, denn diese dürften die Sperrflächen zu Recht gar nicht betreten. Diese Flächen sind für andere Personen als die betroffenen Jäger (Jagdausübungsberechtigten) von Gesetzes wegen ja gesperrt. Eine Meldepflicht einer solchen Datenanwendung im Sinne des § 4 Z 7 DSG 2000 liegt allerdings gegen die bisherigen Rechtsansicht der DSB NICHT vor, denn genau dieser Fall fällt unter die Ausnahme von der Meldepflicht gemäß § 17 Abs. 2 Ziff. 4 DSG. Ebenso ist eine Kennzeichnungspflicht gemäß § 24 Abs.
4 DSG ausgenommen. Es handelt sich beim Beobachten von Wildtieren nämlich um eine Datenanwendung, die von natürlichen Personen ausschließlich für persönliche Tätigkeiten vorgenommen wird. Wildkameras werden auf Sperrgebietsflächen (Fütterungsbereiche) aufgestellt, um zufällig heranwechselndes Wild aufzunehmen und zu beobachten. Da das Jagdrecht in Österreich ein ausschießliches Recht ist, dem Wild nachzustellen, es zu beobachten, zu erlegen und sich anzueignen, bei dem JEDER ANDERE ausgeschlossen werden kann, ist auch das Beobachten von Wildtieren an der Fütterungsstelle eine persönliche Tätigkeit des Jagdausübungsberechtigten. Es geht hier nicht um „familiäre Tätigkeiten“, sondern um die Frage, ob eine Datenanwendung von einer natürlichen Person ausschließlich für persönliche Tätigkeiten vorgenommen wird. Und genau dieser Fall liegt vor: Die Datenanwendung nach § 4 Z 7 DSG 2000 ist GENAU durch den Ausnahmetatbestand des § 17 Abs. 2 Z 4 DSG 2000 NICHT MELDEPFLICHTIG. Der Gesetzgeber hat das in das DSG 2000 hineingeschrieben.
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Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es bei der Wildbeobachtung um persönliche Tätigkeiten des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten geht. Ob dieser sich mit der Wildkamera selbst auch „aufzeichnete und beobachten konnte“, wenn er etwa das Futter hingab, ist unbeachtlich, denn diese Person – nämlich der Beobachter selbst – stimmte seiner eigenen Beobachtung wohl zu. Das DSG 2000 mag zwar durch § 4 Z 7 anwendbar sein, über § 17 Abs. 2 Z 4 und § 24 Abs. 4 sind allerdings die Meldepflicht und die Kennzeichnungspflicht, die die DSB konstruieren wollte und offenbar auch weiterhin will, ex lege ausgeschlossen. Begründung dazu: Gemäß § 1 besteht das Jagdrecht in der ausschließlichen Befugnis, innerhalb eines bestimmten Jagdgebietes dem Wild nachzustellen, es zu fangen, zu erlegen und sich anzueignen. Unter „Nachstellen“ ist auch das ausschließliche Füttern auf Futterplätzen (niemand sonst darf Füttern), das ausschließliche Beobachten bei Futterstellen (Umkreis von 200 m) durch den Jagdausübungsberechtigten subsumiert. Wir sind als Jagdausübungsberechtigte nicht nur rechtlich befugt, Wild zu beobachten, sondern auch nach dem NÖ Jagdgesetz dafür zuständig und dort nach § 1 NÖ JG auch ausschließlich dazu befugt und berechtigt. Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen für Straftäter, die sich gegen die geltende Rechtslage in einer Sperrfläche befinden, gibt es nicht und können daher auch nicht verletzt werden. Es
gibt auch nichts Schutzwürdiges, wenn ein unberechtigter Jagdfremder bei einer Fütterung „auftaucht“ und dort „etwas machen will, was geheim wäre und schutzwürdig wäre“. Er könnte seinen Hund oder sein Pferd dort „fressen lassen“, was nicht legal und rechtswidrig wäre, er könnte dort seine Notdurft verreichten, was illegal und rechtswidrig wäre und er könnte behaupten, seine Rechtsverletzung wäre schutzwürdiger als das Recht des Jagdausübungsberechtigten, das Wild ausschließlich an der Fütterung zu beobachten. Das trifft aber nicht zu!
Der Jagdausübungsberechtigte IST BEFUGT UND HAT DAS RECHT zum Beobachten. Geheimhaltungsinteressen eines Verwaltungsstraftäter gibt es keine, und können daher auch keine Gemeinhaltungsinteressen verletzt werden. Der Zweck der Wildkameras ist das persönliche Beobachten des Wildes, was auch unter das Jagdrecht nach § 1 NÖ JG fällt. Als Jagdpächter sind wir auch berechtigte und befugte Jagdausübungsberechtigte – und nicht Außenstehende, denen im Wege einer Bittleihe das Beobachten von Wild erlaubt wurde.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass das Aufstellen und Betreiben von Wildkameras auf Sperrgebietsflächen, die von niemandem ausser von den Jagdausübungsberechtigten betreten werden dürfen, JEDENFALLS ZULÄSSIG ist. Diese Tätigkeit fällt auch nicht unter die §§ 50 a ff DSG – was nunmehr in einem rechtskräftig durch Einstellung erledigten Verfahren zum Ausdruck kam. Diese Tätigkeit mag zwar eine Datenanwendung im Sinne des § 4 Z 7 DSG 2000 sein, sie ist jedoch nach § 17 Abs. 2 Z 4 und § 24 Abs. 4 DSG 2000 nicht meldepflichtig und auch nicht kennzeichnungspflichtig.
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Wildstand-Wildeinfluss-Abschussplanung: der oberösterreichische Weg
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ie Wildschadensituation ist ein wichtiger Parameter bei der Abschussplanung sowie beim Abschussplan-Antrag und so mancher Verpächter hat in der Vergangenheit seine Unterschrift verweigert, um einen höheren Abschuss durchzusetzen. Besonders bei forstlichen Wildschäden mangelt es den Parteien oft an gegenseitigem Verständnis und auch an Fachkenntnissen – im Schadensfall ist vielen Grundeigentümern einfach der Wildstand zu hoch und für viele Jagdpächter ist aufgrund „üppiger Naturverjüngung“ gar kein Wildschaden möglich... In solchen Fällen ist für ein gedeihliches Miteinander nicht nur eine gute Gesprächsbasis mit gegenseitigem Verständnis entscheidend, sondern ganz be-sonders eine objektivierte Betrachtung des Waldzustandes und der Wildeinflusssituation vor Ort, damit beide Parteien mit „gleichem Maßstab messen“. In Oberösterreich wird bei der Abschussplanung folgender Weg von Grundeigentümern, Jagdpächtern und Behörde beschritten, vorgegeben durch die Oberösterreichische Abschussplan-
verordnung: alle Beteiligten eines Revieres befunden gemeinsam die Wildeinflusssituation und legen danach den Abschuss fest. Ausgangsbasis hierfür bilden der getätigte bzw. festgesetzte Abschuss des Vorjahres und der Zustand der Waldverjüngung, der anhand von Vergleichs- und Weiserflächen analysiert wird. Diese Flächen, die von der Bezirksforstinspektion im Einvernehmen mit Waldeigentümer, Jagdausschuss und Jagdausübungsberechtigtem festgelegt werden, müssen den naturräumlichen Verhältnissen im je-weiligen Teil des Jagdgebietes bestmöglich entsprechen und eine objektive Beurteilung des Wildeinflusses auf die natürliche und künstliche Waldverjüngung zulassen. Pro Jagdgebiet sind mindestens 3 bis maximal 20 Vergleichsflächen (Kleinzäunungen im Ausmaß von 6 x 6 m zur Beurteilung der natürlichen Waldverjüngung innerhalb und außerhalb des Zaunes) vorgeschrieben, zusätzliche Weiserflächen (Beurteilung des Verbissanteils an ungezäunter Natur- oder Kunstverjüngung) werden nach Bedarf angelegt.
Bericht: DI Franz Ramssl
Die Beurteilung/Befundung des Waldzustandes erfolgt in drei im Bewegung Stufen (nähere Details siehe Waffenrecht Grafik): Beurteilungsstufe I: Baumartenanteile, Stammzahl und Wuchshöhen innerhalb und außerhalb des Zaunes annähernd gleich => keine wesentliche Beeinträchtigung der Naturverjüngung. Beurteilungsstufe II: Baumartenanteile und Wuchshöhen von verbissempfindlichen Baumarten außerhalb des Zaunes deutlich vermindert => Verzögerung der Natur-verjüngung. Beurteilungsstufe III: eine oder mehrere Baumarten fehlen wildbedingt außerhalb des Z a u n e s bzw. b i l d e n ke i n e n nennenswerten Bestandteil an der Naturverjüngung => Verhinderung der Naturverjüngung.
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Die drei Beurteilungsstufen führen wiederum zu folgenden Abschussplanvorgaben: Gesamtbeurteilung 1: die größte Anzahl der beurteilten Einzelflächen im Jagdrevier fällt in Beurteilungsstufe I und es gibt keine Einzelflächen in Beurteilungsstufe III => keine Abschussveränderung oder sogar Absenkung möglich. Gesamtbeurteilung 2: die größte Anzahl der beurteilten Einzelflächen fällt in Beurteilungsstufe II > Abschussanhebung zwischen 10 und 25 %. Gesamtbeurteilung 3: die größte Anzahl der beurteilten Einzelflächen fällt in Beurteilungsstufe III => Abschussanhebung um mindestens 35 %. Welche Vorteile bringt nun diese Abschussplanverordnung im Gegensatz zur herkömmlichen Praxis? Das oberösterreichische System ist sehr einfach gehalten und dadurch absolut praktikabel, kommt ohne große Erhebungen und Prozentspielereien aus und macht den Waldzustand anhand der Vergleichs-/Weiserflächen für alle Beteiligten eindeutig ersichtlich. Die Verordnung trifft damit den „Kern der Sache“: der Waldzustand und die Abschussplanung sind für alle transparent, jede Partei kann nachprüfen, argumentieren und auch Maßnahmen setzen/vorschlagen. Die Verordnung hat damit beigetragen, die Wald-Wild-Frage zu versachlichen, ohne eine monetäre Bewertung von Schäden zu provozieren. In weiterer Folge hat sich auf Jägerseite das Problembewusstsein für den Schalenwildeinfluss auf die Waldverjüngung wesentlich
verbessert sowie auf Grundeigentümerseite das Verständnis für die zahlreichen Einflussfaktoren, die Wildschäden auslösen oder begünstigen. Und in letzter Konsequenz resultiert aus dieser gemeinsamen Abschussplanung eine gemeinsame Verantwortung für Wald, Wild und Jagd. Revierbeurteilungen 2000-2012 Die Grafik zeigt, dass ein erhöhter Rehwild-Abschuss (siehe Tabelle Rehwildabschüsse 1995-2011) eine Rehwildabschüsse 1995-2011 Verbesserung der Wildschadensituation bringt, auch wenn der positive Trend einer Abschusserhöhung erst zwei bis drei Jahre später am Waldzustand „spürbar“ wird. Wie die Erfahrungen in OÖ zeigen, führen reine Abschusserhöhungen aber nicht zum Ziel der Wildschadensreduk Ö« P« M Unternehmensberatung tion, vielmehr beDI Franz Ramssl darf es zusätzlicher « Wildschaden-/Jagd-/Gerichtsgutachten gemeinsamer Maßnahmen von Ver« Konzepte zur Lebensraumverbesserung für das Wild pächter und Pächter wie z. B. Abstim« Wildökologische Planungen und Interessensvernetzung mung der forstlichen und jagd« Gutachten für Natur- und Umweltverträglichkeitsprüfungen lichen Bewirtschaftung, Störungsmin« Wald-/Liegenschaftsbewertungen imierung, tourisramssl@ramssl.com « 0664/3990131 t i s c h e L e n ku n g , www.ramssl.com Schwerpunkt- und Intervallbejagung G&R Wildschadenstopp und anderes mehr, « Effektive Wild(schaden)abwehr in Forst, die aus der Statistik Landwirtschaft, Weinbau, Teichwirtschaft jedoch nicht ables« Wartungsarmer Elektrozaun, kein bar sind. Freischneiden von Bewuchs
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Gerhard Blabensteiner Präparatormeister 3910 Zwettl, AllentsteigerstraĂ&#x;e 9 www.blabensteiner.at g.blabensteiner@aon.at g.blabi@gmx.at Tel.: 0699 / 12134089 Tel.: 02822 / 53743
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JAGDHUNDE & BRAUCHTUM
Hunderassen Bracken und Laufhunde
Stöber- und Apportierhunde
Bracken werden auch Laufhunde genannt und zählen zu den ältesten Jagdhunderassen. Von der Keltenbracke ausgehend fanden die Bracken weite Verbreitung und Wertschätzung. Durch ihre Beliebtheit als Jagdhund, ist im Laufe der Zeit eine enorme Rassenvielfalt entstanden womit heute die Bracken die größte Rassengruppe unter den von der FCI anerkannten Jagdhunderassen einnehmen. Der eigentümliche Spurlaut der Bracken soll anhaltend und wohlklingend sein und wird von den Jägern Geläut, genannt. Genetisch verankerte Erbanlagen sind neben dem ausgeprägten Spurlaut, selbständiges Suchen, Finden, Fährtensicherheit, Fährtenwille und anhaltendes Jagen. Aufgrund dieser ausgeprägten Anlagen eignen sich die Bracken auch bestens für die Schweißarbeit. Der Einsatzbereich für die Bracken ist die traditionelle Brackierjagd und als Nachsuchenhund für alle Wildarten, die Schweißarbeit. Ein ruhiges Wesen, feinste Nase und un-bändiger Arbeitswillen machen die Bracken zu wertvollen Gehilfen des Jägers.
www.djz.de Foto: www.bracken.at
Foto: www.vlbg-jagdschutz.a
Schweisshunde In der FCI-Gruppe 6, Untergruppe Schweishunde, sind die Rassen Hannoverscher Schweisshund, Bayerischer Gebirgsschweisshund und Alpenländische Dachsbracke verankert. Finden der Hannoversche Schweisshund und der Bayerische Gebirgsschweisshund ausschließlich bei der Nachsuche auf Schalenwild Verwendung, wird mit der Alpenländischen Dachsbracke auch die Brackierjagd ausgeübt. Die Schweisshunderassen sind B ra c ke n - A b kö m m l i n ge , a l s o "Jagende Hunde" und gehören als Nachsuchenspezialisten in die Hände erfahrener Jäger und Hundeführer mit möglichst viel Einsatzmöglichkeit! Denn nicht nur auf Grund gesetzlicher Vorschriften bzw. volkswirtschaftlicher Aspekte, sondern auch aus Gründen der Waidgerechtigkeit ist es die oberste Pflicht, krankes (sei es durch schlechte Schüsse oder Verkehrsunfälle) Wild so rasch wie möglich von seinen Leiden zu erlösen und zustande zu bringen!
In dieser Gruppe sind Jagdhundesrassen mit sehr unterschiedlichen Einsatzgebieten zusammengefasst. Während die Stöberhunde sowohl vor, als auch nach dem Schuss zum Einsatz kommen, sind die Apportierhunde – wie schon der Name sagt – die Spezialisten nach dem Schuss. Stöberhunde Die Stöberhunde, dazu zählen die Spaniels und der Deutsche Wachtelhund, sind mittelgroß, langhaarig, mit einem robusten Körperbau und starken Knochen. Der Stöberhund ist ein hoch passionierter, harter, einsatzwilliger und spurlauter Jagdhelfer für die Wald- und Wasserarbeit. Er eignet sich für alle Arbeiten, die im Jagdalltag anfallen, wenn man vom Vorstehen und von der Bauarbeit absieht. Sie sind gute Schweißhunde, erbringen im Wasser Spitzenleistungen und sind sichere Verlorenbringer mit einer hohen Passion am Wasser. Die Hauptaufgabe des Stöberhundes ist aber das Stöbern und das Buschieren. Das heißt, bei allen Arten von Treib- und Bewegungsjagden auf Reh-, Rot- und Schwarzwild, beziehungsweise bei den Feld- und Waldjagden, auf Fuchs, Hase oder Flugwild haben die spurlaut und führerbezogen jagenden Hunde ein ideales Einsatzgebiet.
Foto: www.bracken.at
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JAGDHUNDE & BRAUCHTUM Schweißergänzungsprüfung
Apportierhunde Dazu zählen alle Retrieverrassen, deren hervorstechendes gemeinsames Merkmal, die Freude am Apportieren ist. Der Apportierwille ist so ausgeprägt, dass er der ganzen Gruppe seinen Namen gegeben hat (engl. „to retrieve“ = apportieren). Die Retriever gehen in ihrem Ursprung auf Hunde von Seefahrern und Fischern zurück, die es an die Küsten von Nordamerika (Neufundland, Labrador) verschlagen hatte. Als Helfer dieser rauen Gesellen auf Schiffen und Booten war Wasserfreude Grundvoraussetzung! Geprägt durch das harte Umfeld ihres Ursprungs haben sie ein dichtes, wasserabstoßendes Haarkleid. Eine sehr gute Nase und hohe jagdliche Passion, Aggressionsfreiheit, Bringwille, weiches Maul, Standruhe, gute Lenkbarkeit und ein ausgeprägter Wille mit dem Führer zusammenzuarbeiten, sind typische Eigenschaften dieser Hunde. Auch auf der Schweißfährte zeigen sie sehr gute Leistungen.
Foto: www.retrieverclub.at/
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er Verein für Deutsche Wachtelhunde in Österr. veranstaltet am 3. Mai 2015 in 3914 Obernondorf eine Schweißergänzungsprüfung SEP offen für alle Rassen geprüft wird nach der PO. des ÖJGV nähere Info unter www.wachtelhunde.at oder 0676 /9088122 Wagner Gerhard
Der Deutsche Wachtelhund (DW) ist ein vielseitiger Vollgebrauchshund mittlerer Grösse. Er findet Verwendung zum Stöbern, Apportieren, Wasserarbeit, auf der Nachsuche und soll eine gute Wild- und Raubwildschärfe haben. Der DW wird in zwei Farbschlägen gezüchtet, einfarbig Braun (dazu zählen auch die seltener vorkommenden Rehroten, oder Braun mit Brand)
Hundeführerkurs 2015 Beginn 8. Mai 18:00 Uhr GH. Mitterer 3914 Obernondorf Bei der Anlageprüfung Deutscher Wachtelhunde am 24.10. 2014 in Eibenstein erreichte Franz Schierl aus Franzen mit seinem Deutschen Wachtelhund Rambo von Paternbichl einen 1.Preis ebenso ereichte Christian Eder (Heeresforste Allentsteig) mit seiner Deutschen Wachtelhündin Xena von Politz einen 1. Preis Herzlichen Glückwunsch
Braunschimmel (dazu zählen auch Helltiger/Schecken oder Rotschimmel)
Foto: www.retrieverclub.at/ Fotos: www.wachtelhunde.at
Kachelöfen – Fliesen Gerhard Liebenauer e.U. Hafnermeister, Fliesenlegermeister Franz Eigl-Straße 6 und Jahrings 50, 3910 Zwettl Tel.: 02822/54301,Fax.4 E-mail: info@liebenauer.at Handy: 0664/33 27 077 Home: www.liebenauer.at
Wir bilden Weltmeister aus!
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SCHIESSWESEN & SCHIESSSTÄTTEN SPORT- und JAGDSCHÜTZENVEREIN ZWETTL
SCHIEßSTAND OTTENSCHLAG Die Eiskatastrophe im Dezember 2014 hat auch die Schießanlage des Weidmannsbundes in Ottenschlag in Mitleidenschaft gezogen. Umgestürzte Bäume und abgebrochene Baumwipfel beschädigten 2/3 der gesamten Umzäunung sowie die Seilanlage für den KK- Stand. Obmann Gerald Stieger forderte die Feuerwehr an. An den Bäumen beim Trapstand wurde abgerissene und herabhängende Äste sowie Baumwipfel entfernt. Dadurch konnte ein größerer Schaden verhindert werden. Durch die bereits zur Tradition gewordene “Ho-Ruck-Partie” und in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung Stift Göttweig wurden sämtliche Holzarbeiten erledigt und die aufgetretenen Schäden repariert.
Somit steht dem Saisonstart nach Ostern nichts mehr im Wege. Im Frühjahr wird im Rahmen der Wildökoland-Aktion noch eine Hecke als Sicht- und Lärmschutz gepflanzt. Natürlich entspricht die Hecke den Richtlinien und wird Verbiß- und Fruchtgehölze aufweisen. Informationen finden Sie unter www.weidmansbund.at
Am Ostermontag, dem 6. April 2015 laden wir wieder zum Osterschinkenschießen sowie Zankerlschnapsen ein. Am 11. April 2015 haben alle die Möglichkeit von14:00 bis 17:00 Uhr ihre Kugelwaffe einzuschießen, natürlich gegen Kostenersatz, auch der laufende Keiler ist im Einsatz. Ab 02. Mai 2015 ist der Schießstand generell jeden Samstag von 14:00 bis 17:00 Uhr auf allen Ständen geöffnet. Möglichkeiten zum Schießen können auf folgenden Anlagen geboten werden: 100 Meter große und kleine Kugel 50 Meter große und kleine Kugel laufender Keiler 50 Meter Wurftauben: Skeet, Trap und Jagdparcour Der Jungjägerstand ist gerade im Umbau und wird 2015 mit 5 Wurfmaschinen fertig gestellt. Jedoch haben interessierte Jungjäger auf einem anderen Stand auch die Möglichkeit auf gerade Wurftauben zu üben. Schützen- und Weidmannsheil
Transporte - Baustoffe - Teichwirtschaft Günther Maier Transporte • Großgöttfritz 88, 3913 Großgöttfritz • Tel.: 02875/7226 • Fax: 02875/7226 • e-Mail: office@transport-maier.at • www.tranport-maier.at
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BLICK INS REVIER & HEGERINGE
Nottötung von Wild Bericht/Foto: Univ.-Doz. Dr. Armin Deutz Der Anblick
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ie Nottötung, als Fangchuss, Knicken, Abschlagen oder ähnliche Maßnahme bekannt, ist für jeden Jäger eine Ausnahmesituation, in der er richtig handeln muss, um dem Tier unnötige Schmerzen und Leiden zu ersparen. Univ.-Doz. Dr. Armin Deutz gibt einen Überblick über verschiedenste Notsituationen und empfiehlt dafür situationsangepasstes Handeln. Situationen, die eine Nottötung fordern, ergeben sich nicht nur bei angeschossenem Wild, sondern häufig auch nach Verkehrsunfällen mit Wild oder nach sonstigen Verletzungen sowie bei schwer krankem und entkräftetem Wild, wie es sich oft im Zuge der Paratuberkulose ereignet. Weitere Fälle ergeben sich nach Verfangen von Wild in Zäunen und Geflechten oder Verletzungen durch Mäh- und Erntemaschinen. Das Töten von verletztem oder schwer krankem Wild sollte unbedingt in den Jagdkursen gelehrt, in Prüfungsordnungen aufgenommen und immer wieder an bereits erlegtem Wild geübt werden. Prinzipiell hat die Tötung von Tieren von fachkundigen Personen und tierschutzgerecht durchgeführt zu werden – derzeit sind Jäger mit der Jagdprüfung alleine nicht automatisch als fachkundig anzusehen. Die Annäherung eines Menschen an ein fluchtunfähiges Tier verursacht Leiden und Angst. Zuschauer sind auch aus diesem Grund möglichst wegzuschicken bzw. anzuhalten, einen entsprechenden Abstand einzuhalten, bei Verkehrsunfällen nötigenfalls unter Mithilfe der Polizei.
Wann ist ein Tier tot? Die vier Zeichen des Todes/ Verendens sind: kein Cornealreflex (bei Berühren der Hornhaut kein Lidschlag oder Wimpernzucken) und keine Atmung, Herzstillstand und vollkommene Erschlaffung aller Muskeln. Beim Reh öffnen/ spreizen sich durch die Erschlaffung der Muskulatur beim Eintritt des Todes sehr auffällig die Haare des Spiegels. Vom Tod zu unterscheiden ist der Zustand der Betäubung (Empfindungs- und Wahrnehmungslosigkeit), wie sie bei Schlachttieren durch den Bolzenschuss bzw. Elektro-oder Kohlendioxydbetäubung herbeigeführt wird und der Tod erst durch den Entblutungsschnitt und den damit einhergehenden Sauerstoffmangel im Gehirn eintritt. Der Schuss mit dem Bolzenschussgerät allein wäre in
geschossen auch zu entsprechender Zerstörung des Zentralnervensystems führt. Wichtig für das Durchführen eines Tötungsschusses ist das Wissen um den Sitz des Gehirnes. Der gezielte Tötungsschuss Jagdbüchsengeschosse sollen Wild aus freier Wildbahn möglichst schlagartig töten. Dies wird einerseits durch die hohe Geschwindigkeit der Projektile und andererseits durch verschiedene Geschosskonstruktionen erreicht, die ihren Querschnitt nach Auf-treffen auf den Wildkörper meist schnell vergrößern und damit einen Großteil der Geschossenergie an den Tierkörper abgeben. Diese massive Energieabgabe verursacht bei Kammerschüssen eine hydrodynamische Schockwelle,
Eines der Zeichen des Verendens ist der Lidreflex – bei Berühren der Hornhaut kein Lidschlag oder Wimpernzucken.
Treffersitz beim Schwarzwild, Einschusswinkel flacher als bei Reh- und Rotwild
vielen Fällen nicht tödlich – es wurden ja auch zahlreiche Selbstmordversuche mit Bolzenschussgeräten überlebt. Anders ist es bei einem Schuss aus Faustfeuer- oder Langwaffen auf das Gehirn, bei dem das Projektil weiter in das Gehirn eindringt als der Bolzen des Bolzenschussgerätes und bei Teilmantel-
bedingt durch den hohen Wassergehalt des Organismus. Die Schockwelle verursacht ein Herzkammerflimmern und dieses oft gemeinsam mit schweren Organverletzungen und Blutverlusten den Tod. Schüsse auf das Gehirn oder das Rückenmark im Halswirbelsäulenbereich wirken sofort tödlich.
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BLICK INS REVIER & HEGERINGE
Der Treffersitz des Fangschusses von vorne und der Seite bei Reh- und Rotwild (Einschusswinkel 80 – 90°), Zielpunkthilfe Licht – Lauscher beachten.
Schüsse im hinteren Wirbelsäulenbereich führen zu Querschnittslähmungen. Zum Töten von verletztem oder schwer krankem Wild ist grundsätzlich ein Fangschuss anzubringen (Ausnahmen siehe später). Für Fangschüsse hat Folgendes zu gelten: Das Tier muss sofort bewegungslos und die Augen/ Lichter müssen starr und reflexlos sein, sowie die Atmung muss ausfallen. Diesen Anforderungen wird nur ein Schuss auf das Gehirn oder das obere Halswirbelsäulendrittel gerecht. Das Gehirn trifft man seitlich am Kopf in Mitte einer Linie zwischen Auge/Licht und oberem Ohr-/Lauscheransatz. Bei Schüssen von vorne am Kreuzungspunkt zweier gedachter, gekreuzter Linien zwischen Augen/Lichtern und Ohren/Lauschern. Dabei ist auf den Auftreffwinkel zu achten. Dieser sollte 80 bis 90 ° zum Stirn-bein betragen, um eine optimale tödliche Wirkung zu erzielen; beim Wildschwein in der Mitte einer Linie über den Augen, aber mit leicht schrägem Ein-schusswinkel (siehe Abbildung), in die Tellergegend oder in den Hinterkopf. Generell wird die Größe des Gehirnes häufig überschätzt und
sein Sitz zu weit vorne am Gesichtsschädel vermutet. Der Trägerschuss sollte am Halswirbelsäulen-Kopfansatz seitlich oder von hinten angebracht werden. Beim Trägerschuss von der Seite sind gute anatomische Grundkenntnisse erforderlich. Empfohlen für den Schuss auf das Gehirn wird eine Mindestenergie (E0) für einen Gewehrschuss von 700 Joule und für einen Pistolen- bzw. Revolverschuss von 400 Joule, was Mindestkalibern von .22 Hornet bzw. 9 mm Parabellum entspricht. Ausnahmen vom Tötungsschuss Ein Fangschuss als Mittel der Wahl darf nicht angebracht werden, wenn eine Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen gegeben ist. Bei befestigter Straße darf keinesfalls geschossen werden (Gellergefahr), auch nicht, wenn das Wild von einem Hund gehalten wird. Wenn irgendwie möglich, sind solche Stücke dann mit einem Kopfschlag zu betäuben und durch einen Entblutungsschnitt zu töten (Durchtrennen der beiden Halsschlagadern im Bereich des Kehlkopfes). Bei Geweih- oder Hornträgern sowie beim Wildschwein gibt es i.d.R. aber keine Möglichkeit für
einen Kopfschlag. Der Herzstich hinterm Blatt schräg nach vorne tötet bei nicht großflächiger Öffnung des Herzens nur relativ langsam, ist aber bei Schwarzwild oft die einzig durchführbare Entblutungsmethode. Das Entbluten sollte immer wieder bei bereits erlegtem Wild geübt werden. Sollte das Beschaffen eines geeigneten Gegenstandes (z.B. starker Stock, Pfahl) zur Betäubung zu lange dauern oder die Betäubung bzw. ein Schuss unmöglich sein, so ist zur Minimierung von Schmerzen und Leiden ein sofortiges betäubungsloses Entbluten vorzuziehen, bei dem beide Halsschlagadern mit einem scharfen Messer günstigenfalls mit einem Schnitt zu durchtrennen sind. Das Knicken Das Knicken, also der Stich zwischen das Hinterhauptloch und den ersten Halswirbel in der Mitte einer zwischen den unteren Lauscheransätzen gedachten Linie, wird weitgehend als veraltete und nicht tierschutzkonforme Methode angesehen, bei der sich Wild im Vergleich zu anderen Methoden mehr ängstigt und bei einem misslungenen Stich große Schmerzen zugefügt werden. Knicken sollte man lediglich Stücke, die zwar noch Lebenszeichen (wie Atmung) zeigen, das Haupt aber nicht mehr heben und auch sonst keine deutlichen Abwehrbewegungen machen. In solchen Fällen ist auch ein Abfangen oder das Durchtrennen der Halsschlagadern möglich.
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Das Abfangen Ebenso wie das Knicken sollte das Abfangen nur ausnahmsweise erfolgen, wenn ein Fangschuss nicht möglich ist. Das Abfangen erfolgt durch einen Stich ins Herz mit einer ausreichend langen Klinge mit nach unten gerichteter Schneide und großflächiger Durchtrennung der Herzkammern. Wie das Knicken erfo rd e r t d a s A bfa n ge n g u te anatomische Kenntnisse und ausreichend Übung, denn auch hier sollte der erste Stich töten. Zusätzlich zu berücksichtigen sind beim Knicken und Abfangen ein entsprechendes Verletzungsrisiko für den Durchführenden. Federwild und Hasen Eine alte, aber mit unserem heutigen Verständnis und Wissen nicht mehr vereinbare Methode der Nottötung von Federwild war das „Abfedern“, bei der eine Schwungfeder ausgerissen und der Federkiel durch das Hinterhauptloch ins Gehirn gestochen wurde; eiserne Pfrieme ersetzen diese Methode heute noch hin und wieder. Das Töten von (stärkerem) Federwild erfolgt am besten durch das Umdrehen des Genickes, indem das
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Stück mit einer Hand fest unter dem Kopf gehalten und der Körper schnell gedreht wird; weitere Methoden sind das Halten am Kopf und an der Brust und das Auseinanderziehen des Halses, was ebenfalls zu einer Exartikulation im Halswirbelsäulenbereich und zu einem plötzlichen Verenden führt, oder das Halten an den Ständern/ Rudern und Abschlagen auf den Kopf mit einem harten Gegenstand. Bei Auer- und Birkwild erfolgt das Töten durch einen Genickstich mit dem Jagdmesser. Bei Hasen oder Kaninchen ist der Genickschlag mit der Handkante oder einem Stock auf die an den Springern gehaltenen Tieren gebräuchlich. Insgesamt kann für alles Niederwild ein Schlag mit einem kurzen (etwa 30 bis 40 cm) und mindestens daumenstarken Stock in die Hinterkopfgegend empfohlen werden.
Töten von Hasen mit Genickschlag und vom Fasan durch Abdrehen der Halswirbelsäule
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Das Abwerfen des Geweihs beim Rotwild Mag. Christopher Böck, Wildbiologe
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urch das Geweih des Rotwildes wirkt der Hirsch majestätisch und wurde zum Stoff vieler Mythen und Legenden. Das Geweih fasziniert aber nicht nur, sondern dient auch als Umweltindikator, denn an ihm lassen sich Umwelt- und Nahrungsbedingungen der männlichen Tiere ablesen. Viele Enden des Geweihs bedeuten aber nicht unbedingt, dass der Hirsch besonders alt sein muss. Neben dem Alter ist nämlich noch die Qualität des Lebensraumes und die Gesundheit des Tieres ausschlaggebend. Abwurf und Aufbau – ein jährlicher Kreislauf. Jetzt, ab Februar/März also, verliert der „König der Wälder“ kurzfristig seine Krone. Die Geweihstangen lockern sich allmählich, um in weiterer Folge abzufallen. Dabei werfen die älteren Hirsche früher ab als die jungen – die Sozialstruktur ändert sich. Unmittelbar danach wächst reich durchblutetes Knorpelgewebe über die Bruchstelle der zwei kurzen Fortsätze des Stirnbeins, den Rosenstöcken. Über die Blutgefäße werden etwa in den nächsten vier Monaten große Mengen, nämlich vier bis fünf Kilogramm an Eiweißverbindungen und Mineralien zu den Rosenstöcken geliefert und kontinuierlich obenauf abgelagert. Geweihstangen wachsen immer in die Länge und nur an der Spitze; im Gegensatz zu den Hörnern der Gämsen oder Rinder und Ziegen. Während der Aufbauphase ist das Geweih von einer samtähnlichen Schutz- und Nährhaut, dem Bast, ü b e r zo ge n . I n d i e s e m B a st verlaufen große und kleine
Blutgefäße, die die erforderlichen Nährstoffe liefern. Der Längenzuwachs kann zu Beginn des Geweihwachstums bis zu 2 cm in 24 Stunden betragen! Im Laufe der Geweihentwicklung werden in die weiche knorpelige Substanz zunehmend Mineralstoffe, wie Kalzium- und Phosphorverbindungen eingelagert, sodass unter Entstehung von Knochenbildungszellen eine Verknöcherung des Knorpelgewebes stattfindet. Dabei entsteht ein fester Mantel aus feinstrukturierter Knochensubstanz, wo anhand der Rillen und Furchen der Verlauf der Arterien noch festzustellen ist, und ein schwammig erscheinender Kernbereich mit vielen kleinen Hohlräumen. Durch die totale Verknöcherung und die damit unterbundene Blutzufuhr (hier entsteht die Geweihperlung) trocknet der Bast ab. Männliche Geschlechtshormone spielen beim Auslösen des Fegens, hierbei reibt der Hirsch die Basthaut an Bäumen und Sträuchern ab, ebenfalls eine große Rolle. Das Resultat ist ein blankes Geweih, dessen rotbraune Farbe wahrscheinlich aus den Rückständen der Pflanzensäfte und dem eigenen Blut herrührt. Die Tageslänge macht´s Für den jährlichen Geweihabwurf ist eine Kontrolle des Hormonhaushaltes, vor allem des männlichen Geschlechtshormons Testosteron, verantwortlich. Diese Kontrolle beruht wiederum auf den jahresperiodischen Veränderungen der Tag-Nacht-Längen. Diese schrittweisen Veränderungen werden optisch durch die Hirsche
wahrgenommen und über das Zwischenhirn zu Signalen für die Hormonausschüttung umgesetzt. Bei Versuchen mit künstlich erzeugten Hell-Dunkel-Wechsel in Räumen konnten Hirsche sogar zu mehrmaligem Geweihabwurf innerhalb eines Jahres veranlasst werden.
Achtung: Das Sammeln von Abwurfstangen, wie die einzelnen Geweihstangen genannt werden, ist jagdrechtlich verboten. Dies wäre ein Eingriff in fremdes Jagdrecht und ist nur dem Jagdausübungsberechtigten gestattet, der anhand der Geweihstangen die Entwicklung der Hirsche verfolgen kann und bei einem etwaigen Abschuss auf die wichtige Altersstruktur des Rotwildes bedacht nehmen kann. Falls Sie dennoch gerne eine Abwurfstange mit nachhause nehmen möchten, fragen Sie einen Jäger aus der Umgebung – er wird Ihnen sicher eine schenken, wenn er sie nicht mehr benötigt.
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SCHWARZWILD - zwei Herzen in einer Brust BJM Stv. Manfred Jäger Erstens: Wir Jäger haben gern viel Schwarzwild – geben es aber ungern zu. Zweitens: Wir hören und sehen vorzugsweise, was wir hören und sehen wollen. Drittens: Auch wenn im Gesetz steht, Wild sei herrenlos, so lässt sich doch ein gewisser Besitzanspruch für „unser Wild“ nicht leugnen. Insofern ist es sicher nicht ganz falsch, wenn Jagdkritiker uns gern vorwerfen, dass wir die Schwarzwildbestände herangehegt hätten.
bringen als früher. Es fällt auf, dass die Strecken vor allem in den letzten 15 Jahren enorm angestiegen sind – jenen 15 Jahren, in denen das Fraßangebot in der Landwirtschaft wie Mais, Erbsen, Kartoffeln, Sonderkulturen, usw. und die Baummasten ebenfalls stark angezogen haben. Weiters spielt die Forstwirtschaft mit der Waldverjüngung und den Windwurfflächen zur Schaffung von zusätzlicher Deckung und die fehlenden strengen Winter eine wesentliche Rolle für den massiven Anstieg der Schwarzwildbestände.
Nur die Wahrheit ist wesentlich komplizierter, oder ? Die Natur ist sehr komplex Wenn man dieser Tage mit Weidkameraden über Schwarzwildstrecken spricht, sieht man vielerorts lange Gesichter. Es gäbe deutlich weniger Sauen. Die Strecken seien total zurückgegangen. Das ist ja ein deutlicher Hinweis auf unser Interesse an Schwarzwild. Nun aber gibt es auch die anderen, die Feldjäger, die wenn starke Rotten in die Felder ziehen keine Drückjagden durchführen können und auch hohe Wildschäden erdulden müssen – ohne die Möglichkeit zu haben, die Sauen auch wirklich ernten zu können. Dabei fällt auf, dass in der ländlichen Region die Bestände stark angestiegen sind, während in den bewaldeten Gebieten eher ein Schwanken auf hohem Niveau zu verzeichnen ist. Es ist auffällig, dass die Frischlinge in den letzten Jahren erstens immer häufiger beschlagen waren und mehr eigene Frischlinge zur Welt
etwas. Dies aber bringt uns in Misskredit einer kritischen Öffentlichkeit. Wir sollten vielleicht künftig etwas ehrlicher zu uns selbst sein. Sauen sind weder üble Schädlinge noch heilige Kühe. Sie sind hochintelligente Kulturfolger und eine nachwachsende Ressource des Waldes. In Wahrheit regulieren wir Sie aber nicht, sondern wir lenken nur und konsumieren sie nachhaltig. Das machen wir nicht überall vernünftig aber wir tun es freiwillig. Doch wohin soll das nun führen ? Heute wissen wir wohin es führt – zu einem Jammern auf hohem Niveau. Eine vermeintlich grassierende Krankheit in Jägerkreisen.
Mehr Ehrlichkeit wagen Wir mögen viele Sauen. Das Schwarzwild ist heute das, was in den siebziger Jahren das Niederwild war. Des Jägers liebste Beute. Und da wir lieben was wir töten, „überhegen“ wir zuweilen
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BLICK INS REVIER & HEGERINGE 51 Füchse auf der Strecke
Beeindruckende Raubwildjagd in Jahrings Bericht: BJM Stv. Manfred Jäger
A
m 30.01.2015 habe ich zur gemeinsamen RaubwildAnsitzjagd zwölf Jäger eingeladen. Durch den zunehmenden Mond bei fast wolkenlosem Himmel und die dünne aber flächendeckende Schneedecke waren ideale Voraussetzungen gegeben. Um 18.00 war Treffpunkt beim Kirchenwirt zur gemeinsamen Lagebesprechung. Auf einer Fläche von ca. 1000 ha wurden die Weidmänner auf den neuralgischen und aussichtsreichsten Plätzen angesetzt so dass für jeden ein beinahe uneingeschränktes Schussfeld ohne Gefährdung eines Nachbarschützen gegeben war. Das Abbaumen war ursprünglich für 22.30 Uhr vereinbart worden. Um ca. 19.00 Uhr haben sich alle Jäger bereits auf ihren zugeteilten Hochständen eingerichtet. Wie sich später herausgestellt hat, war es leider etwas zu spät, denn beim Aufbaumen waren die Füchse bereits auf den Läufen, was durch ihr Bellen festgestellt wurde. Die Ranz war voll im Gange. Unmittelbar nach dem Aufbaumen fielen auch die ersten Schüsse und dies änderte sich nicht bis ca. 20.30 Uhr. Es wurden 15 Schüsse abgegeben und ich dachte schon die Sauen sind unterwegs. Es war auf jeden Fall ein einzigartiges Erlebnis mit besonderer Anspannung. Ich habe schon viele gemeinschaftliche Raubwildansitze organisiert, aber so eine Ballerei habe ich noch nicht
erlebt. Nach 20.30 Uhr hat sich die Lage beruhigt und es fielen nur mehr zwei Schüsse. Wir haben den Ansitz schlussendlich vorzeitig um 22.00 Uhr beendet. Die spannende Frage war, was liegt auf der Strecke. Die Telefone liefen heiß und nach und nach trafen die Schützen mit ihrer Beute ein. Wir staunten nicht schlecht als alle erlegten Stücke auf der Strecke lagen.
Der Weidmannsbund und der Hegering Ottenschlag führten bereits zum 5. Mal die "Nächte des Fuchses" durch. In erster Linie waren die Schützen für die beachtliche Strecke verantwortlich doch waren der Mond und der Schnee “brave” Jagdhelfer. Obmann Gerald Stieger und HRL Willi Renner waren für die Organisation verantwortlich. Am Samstag, dem 07. Februar, fand am Gelände des Weidmannsbundes (Schießstand) die Streckenlegung statt. Die musikalische Umrahmung und das Verblasen der Strecke erfolgten durch die Jagdhornbläsergruppe "Weinsbergerwald" unter Hornmeister OFÖ Walter Juster. Der Schüsseltrieb fand im Hubertusstüberl statt. Ein Danke an alle HelferInnen!
Von zwölf Jägern wurden bei dieser beeindruckenden Ansitzjagd 10 Füchse in nicht mehr als drei Stunden, wie gesagt auf einer Fläche von ca. 1000 ha erlegt. Der Wermutstropfen für mich war nur, dass noch weitere 12 Füchse in Anblick gekommen sind. Alles in Allem eine sehr effiziente und erfolgreiche Raubwildjagd. Der Jagdleiter wünscht allen Schützen ein kräftiges Weidmannsheil.
Die Strecke: 51 Füchse, 4 Marder und 1 Iltis Weidmannsheil
Das Jagdhorn ist verklungen, Das Jagen ist vorbei;
Franz Straub verstarb am 04. Februar 2015 im 86. Lebensjahr Weidmanns - Ruh
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BLICK INS REVIER & HEGERINGE
Keiler erlegt
2 Hirsche verendet
Bericht: Karl-Heinz Nelles
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n einem Abend habe ich ab 18:00 bei mir angesessen und jede Menge Rehwild gesehen. Zwischendurch konnte man zeitweise vor Schneefall und Wind fast überhaupt nichts sehen. Gegen 22:15 hatte ich "die Nase voll" und beschloß den Ansitz abzubrechen. Nachdem ich bereits ein Seitenfenster geschlossen, mich wie eine Zwiebel aus den Ansitzklamotten geschält und alles zusammengepackt hatte, sah ich draußen im Schnee einen dunklen Fleck der vorher nicht da war. Ein Blick durchs Glas genügte. Eine einzelne Sau, rundum nichts dabei. Die Sau zog langsam, aber stetig in Richtung Dickung. Ca. drei Meter vorher konnte ich Sie mittels freundlicher Ansprache mit .30R Blaser überreden zu bleiben ! Es ist ein mindestens 5-jähriger Keiler mit 96 kg aufgebrochen. Die Bergung gestaltete sich recht mühsam, da man normalerweise dorthin nur mit dem Traktor zur
Bergung fahren sollte. Mit Hilfe von meinem Freund Sepp Lagler und meines Geländewagens gelang es dann doch festen Weg zu erreichen (am nächsten Morgen musste ich dann mein Auto von zentnerweise Schlamm befreien ). Am nächsten Abend wurde es dann, wie es sich gehört, nach der Bergung noch etwas feucht von innen. Nach vielen erfolglosen Ansitzen bin ich über die Erlegung mehr als froh. Weidmannsheil!
Zwei Rothirsche haben sich im Revier Habsburg Lothring´sches Gut Persenbeug ineinander verkeilt. Ein Hirsch war beim Auffinden verendet, der zweite stark abgekämpft und musste mit einem Fangschuss erlegt werden. Dieser “Kampf” ist sicher über Tage gegangen.
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TIPPS, TRICKS & PRAKTISCHES
Tarnschirm selber bauen – Anleitung http://blog.pirschershop.de/ Bei der Lockjagd auf Krähen, Tauben oder Raubwild ist die Tarnkleidung sehr wichtig und meistens auch notwendig. Oft reicht aber Tarnkleidung alleine nicht mehr aus. Gerade auf offenen und weiten Flächen bringt die Tarnkleidung meist wenig. Hier setzt man am besten auf ein Tarnzelt oder einen Tarnstand. Man kann hierbei auf fertige und meist auch sehr schnell einsetzbare Tarnzelte setzen. Aber manche Jäger setzen auf mehr Flexibilität und bauen ihre Tarnstände selbst. Dabei hat man den Vorteil, den Tarnstand auf seine Individuellen Bedürfnisse abzustimmen. Was benötigt man für einen Tarnschirm? Für einen Tarnschirm, in dem ein bis zwei Jäger Platz haben, braucht man in etwa folgendes: ? 1 “durchsichtiges” Nylon Tarnnetz ? 1 “undurchsichtiges” ·3D Tarnnetz Teleskopstangen (auch Hide Pole genannt) ? 8 bis 12 Klammern Sollte man einen größeren Tarnstand für mehr Personen benötigen, so kann man auch zwei 3D Tarnnetze verwenden. Wichtig ist dann auch mehr Teleskopstangen zu benützen, damit das Tarnnetz nicht durchhängt. Schritt 1 Man platziert seinen Hocker auf dem gewünschten Platz. Um den Hocker steckt man die Stangen in einem Rechteck oder Quadrat in den Boden. Der Abstand zwischen den Stangen sollte ca. 100 cm bis 120 cm sein, je nach Bedarf und Tarnnetzlänge. Die Tarnnetze haben meist eine Höhe von 140 cm,
also sollte man die Höhe der Teleskopstangen danach einstellen.
Schritt 2 Als nächstes spannt man das “undurchsichtige” 3D Tarnnetz so, dass nur die Frontseite (also die Seite, in die man schiessen möchte) offen bleibt. Mit den Klammern wird das 3D Tarnnetz an den Teleskopstangen befestigt. Dabei sollte man darauf achten, dass das 3D Tarnnetz nicht durchhängt. Hinzu ist es auch wichtig, dass das Tarnnetz bündig mit dem Boden schließt.
Schritt 3 Im letzten Schritt verwendet man das “durchsichtige” Nylon Tarnnetz. Das Nylon Tarnnetz wird nun an der offenen Frontseite befestigt. Dabei muss auch wieder darauf geachtet werden, dass sich das Netz spannt. Da wir oft mit Hund jagen, lassen wir eine Klammer am Fuss des Nylonnetzes weg. So kann der Hund schnell rein und raus rennen ohne das man das Netz wieder öffnen muss.
Nun ist der Tarnstand an sich fertig. Man kann den Tarnschirm natürlich noch erweitern oder individualisieren. Manche Jäger spannen oft noch ein Netz über die halbe Dachöffnung. Hier sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Alle genannten Produkte für den Tarnschirm-Bau können Sie im Pirscher Shop kaufen. Was noch zu beachten ist! Wie man in Bild 1 erkennen kann, verschmilzt der Jäger und seine Waffe perfekt mit dem Tarnschirm. Seine Konturen sind kaum zu erkennen. Hier ist es wichtig, dass man auch hinter dem Schirm die Tarnkleidung trägt. Gerade das Gesicht und die Hände sind wie in Bild 2 leicht sichtbar. Also sollte man auf keinen Fall auf Tarnmaske und Handschuhe verzichten. Auch ist es wichtig die Waffe mit zu tarnen, zum Beispiel mit einer Gun Sock.
Jäger perfekt getarnt
Jäger mit schlechter Tarnung
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TIPPS, TRICKS & PRAKTISCHES Rehragout mit Trauben und Speck
Ragout: Sellerie, Karotten und Zwiebeln schälen, in 1 cm große Würfel schneiden und in einer Pfanne mit 1 TL Öl anschwitzen. Das Rehfleisch von Sehnen befreien und in 3 bis 4 cm große Würfel schneiden. In einem weiten Topf bei mittlerer Hitze auf zwei mal im übrigen Öl von allen Seiten anbraten und heraus nehmen. Den Puderzucker hinein stäuben, hell karamellisieren, das Tomatenmark hinein rühren, etwas anbräunen, mit Cognac und einem Drittel des Rotweines ablöschen und die Flüssigkeit sirupartig einkochen lassen. Den übrigen Rotwein auf zwei mal hinzufügen und jeweils einköcheln lassen. Das Gemüse dazu geben, mit Brühe auffüllen, ein Blatt Backpapier auflegen und das Rehfleisch 1 ½ Stunden bei milder Hitze knapp unter dem Siedepunkt weich schmoren. Die geschmorten Fleischstücke mit einer Fleischgabel aus der Sauce ausstechen. Die Sauce durch ein Sieb gießen, das Gemüse dabei etwas ausdrücken. Die Sauce mit dem Wildgewürz würzen und mit Crema di Balsamico Himbeer-Chili, Johannisbeergelee
und Chilisalz abschmecken. Zuletzt 1 EL Butter hinein schmelzen lassen. Das Fleisch wieder dazugeben und in der Sauce erwärmen. Garnitur: Die Speckscheiben in 1-2 cm breite Streifen schneiden und in einer Pfanne bei mittlerer Hitze im Öl kross braten, auf Küchenpapier abtropfen lassen. Weintrauben in einer Pfanne bei milder Hitze in 1/2 bis 1 EL Butter 1 bis 2 Minuten anschwitzen und mit dem Speck das Rehragout beim Anrichten bestreuen. Zutaten 150 g Knollensellerie 1 Karotte 2 mittelgroße Zwiebeln 1 EL Öl 1 kg Rehfleisch aus der Schulter 1 bis 2 TL Puderzucker 1 EL Tomatenmark 300 ml Rotwein 4 cl Cognac 0,75 l Zauberbrühe Geflügel 1 Prise Schuhbecks Wildgewürz 2 EL Crema di Balsamico HimbeerChili 10 g Zartbitterschokolade 1 EL Johannisbeergelee
Mildes Chilisalz 2 EL Butter Garnitur: 80 g kleine, kernlose grüne Weintrauben 4 dünne gut durchwachsene Speckscheiben 1 TL Öl
Wildbretübernahme der Fa. Atteneder, Freistadt Wildeinkauf zu Tageshöchstpreisen
www.waldviertler-bierbad.at
3623 Kottes Tel.: 02873-7254
www.waldviertler-bierbad.at
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TERMINE & VERANSTALTUNGEN
April Datum 06.04.2015 11.04.2015 18.04.2015 25.04.2015
Uhrzeit 14:00-17:00 09:00 Uhr
Thema Osterschinkenschießen Möglichkeit - Gewehreinschießen Bezirksjägertag in Zwettl Landesjägertag
Ort Schießplatz Großglobnitz Schießplatz Großglobnitz Hamerlingsaal,GH Schierhuber Krems
Thema Eröffnung Schießsaison Eröffnung Schießsaison Schweisergänzungsprüfung-Kurs Hundeführerkurs Bezirksmeisterschaft
Ort Schießplatz Großglobnitz Schießplatz Ottenschlag Obernondorf Obernondorf GH Mitterer Schießplatz Großglobnitz
Thema Bläserwettbewerb LMS Jagdbüchse Compak-Sporting
Ort St.Leonhard/F.u.Rupprechtsh. Schießanlage Hollabrunn
Mai Datum 02.05.2015 03.05.2015 03.05.2015 08.05.2015 30.05.2015
Uhrzeit 14:00-17:00 09:00-12:00 18:00
Juni Datum 06.06.2015 20.-21.06.2015
Uhrzeit
Vorschau Datum Uhrzeit Thema Ort 18.07.2015 Hegeringmeisterschaft Schießplatz Großglobnitz Weitere Termine und Kursangebote finden Sie laufend in der gelben Beilage im -WEIDWERK-
GEBURTSTAG & EHRUNGEN
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85. Geburtstag Mayer
Ernst
Ehrenbruch in Gold 60 Jagdkarten
Zwettl
11.06.1930
Köck Wilhelm
Zwettl
80. Geburtstag Ehrenbruch in Gold
Wurz
Ignaz
Niederglobnitz
28.06.1935
75. Geburtstag Stieger Prohaska
Josef Sieglinde
Ottenschlag Kottes
23.04.1940 10.06.1940
Schweiggers
04.04.1945
Fida Erich Häusler Huber Presmayer Walter Thiemer Alois Weber Franz Winkelhofer Otmar
Schmerbach Martinsberg Gross Gerungs Allentsteig Zwettl Schwarzenau
70. Geburtstag Ehrenbruch in Silber
Bobleter
Johann
Schönbach Zwettl Echsenbach Sallingberg Wetzlas
02.04.1955 05.05.1955 08.06.1955 09.06.1955 12.06.1955
Daniel Karl Forstne Martinr Höbarth Alfred Kramm Fritzer Neuwiesinger Johann Nidetzky Rudolf Reminger Herwig Seyer Karl Sulm Robert Traunfellner Franz Wallner Franz Werning Kurt
Friedersbach Neumelon Sallingberg Bad Traunstein
20.04.1965 15.05.1965 27.05.1965 14.06.1965
Ehrenbruch in Bronze
60. Geburtstag Waldbauer Schnelzer Kainz Jager Singer
Josef Clemens Johann Josef Friedrich
50. Geburtstag Göschl Pfeiffer Göstl Sulm
Reinhard Othmar Franz Maria
www.verzuckart.de
Enengl Klaus Hartmann Franz Hiess Alois Ekal Gerold Juster Gerhard Langer Herbert Rameder Manfred Resch Rainer Schilhavy Peter Schlifelner Günter Schön Franz Wagner Gerhard Weber Anton Weiselbraun Karl
Kirchberg/Wild Arbesbach Bad Traunstein Gross Halsau Armschlag Purk Zwettl Kainrathschlag Bad Traunstein Groß Reinprechts Ottenschlag Oberneustift
Zwettl Rappottenstein Allentsteig Bad Traunstein Gutenbrunn Gross Globnitz Klein Pertholz Zwettl Arbesbach Ottenschlag Alt Melon Waldhausen Hausbach Ganz
NÄCHSTE Ausgabe
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Redaktionsschluss für Juli 2015 ist der 10. Juni 2015 (Berichte, am besten mit Fotos, senden Sie an redaktion@jagd.zwettl.at)
Vorstand/Ausschuß des NÖ LJV
Der Luchs in unseren Wäldern
http://de.wikipedia.org/wiki/Eurasischer_Luchs
Liebe Weidkameradinnen und Weidkameraden,
Der Biber
Foto: http://de.wikipedia.org/wiki/Biber
Jagdterrier
wir veröffentlichen mit diesem Exemplar bereits die fünfte Ausgabe vom neu gestalteten JAGDJOURNAL ZWETTL. Für die vielen positiven Rückmeldungen und Anregungen darf ich mich auf diesem Weg bei allen interessierten Leserinnen und Lesern recht herzlich bedanken. Ich kann also davon ausgehen, dass wir mit dem Layout, den vielfältigen Themen und Inhalten Ihren Vorstellungen und Erwartungen einigermaßen entsprechen. Auf den Lorbeeren ausruhen wäre aber nicht der richtige Weg und somit beabsichtigen wir das JAGDJOURNAL inhaltlich und layouttechnisch mit Ihrer Unterstützung weiter zu entwickeln. Unsere Zielsetzung ist eine fachlich qualifizierte, informative und regionale Berichterstattung. Aktuell haben wir eine Auflage von 1100 Stk. und es kommen laufend neue Interessenten dazu. Unsere Leserinnen und Leser stammen aus fünf verschiedenen Bundesländern. Natürlich ist eine größere Auflage auch mit steigenden Kosten für Druck und Versand verbunden und sind daher für jede Unterstützung dankbar. Für Ihre freiwillige Spende von € 12,-- ( 4 Ausgaben / 2015 ) als Kostenbeitrag für Druck und Versand dürfen wir uns recht herzlich bedanken. Raiffeisenlandesbank Zwettl Mitte BLZ: 32990 IBAN: AT17 3299 0000 00027128 Verwendungszweck: Jagdjournal WEIDMANNSDANK Die Bezirksgeschäftsstelle
Medieninhaber (Herausgeber, Verleger und Verlagsort): Bezirksgeschäftstelle Zwettl 02Z033271M Für den Inhalt verantwortlich: BJM Gottfried Kernecker BJMStv Manfred Jäger E-mail: redaktion@jagd.zwettl.at Copyright (all rights reserved): Alle Beiträge und Fotos im Jagdjournal-Zwettl sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Jegliche missbräuchliche Verwendung wird geahndet. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Jagdjournal-Zwettl ist weder für den Inhalt verantwortlich noch vertreten wir unbedingt die dort wiedergegebenen Meinungen, insbesondere dann nicht, wenn der Inhalt geltendem Recht in Österreich widerspricht. Grafik & Design: HRL Willi Renner, BJM Stv. Manfred Jäger Layout: HRL Willi Renner Fotos: Archiv, Privat, z.V.g.,
KONTAKTADRESSEN
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Bezirksgeschäftstelle 3910 Zwettl, Gerotten 61 Bezirksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker 3920 Groß Gerungs, Griesbach 83 Privat: 02813/480 Mail: office@bracken.at Bezirksjägermeister Stv. HRL Manfred Jäger 3910 Zwettl, Gerotten 61 Tel.Nr.: 0664 / 38 28 512 Mail: jagd.zwettl@gmx.at
Bezirkshauptmannschaft Zwettl 3910 Zwettl, Am Statzenberg 1 02822/9025-0 Fachgebiet: Jagd, Fischerei und Agrarwesen Fr. Waltraud Ableitinger 02822/9025 -42635 jagd-agrar.bhzt@noel.gv.at
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Landesjägermeister Dipl. Ing. Josef Pröll Geschäftsführung Dr. Peter Lebersorger Sekretariat: jagd@noeljv.at www.noeljv.at
Vergiftungsinformationszentrale Notruf-Telefon: +43 1 406 43 43 +43 664/925 50 70 Euro-Notruf: 112 Rettung: 144 Ärzte-Funkdienst: 141
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Fotos: © Willi Renner
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