EDITORIAL Nur Schmuck! Ein Weidwerk, das bei der Troph채e endet, kommt in Gefahr, den Troph채enkult selbst zum Weidwerk zu machen! Soll dies die letzte Form des Jagens werden? Wohl kaum.
Im Garten des Weidwerks ist die Troph채e der jedes Jahr neu erbl체hende Rosenstrauch, der unser Herz erfreut! Aber der Strauch ist nicht der Garten, nicht der Reichtum, nur Schmuck! von Eugen Wyler (Anblick Februar 2018)
http://hojet-naturfotos.de
www.jagd.zwettl.at
Der neue Amarok. 100% V6. 100% Power. Sein kraftvoller V6 3,0-I-TDI-Motor ist kompromisslos im Gelände und temperamentvoll auf Asphalt und hinterlässt somit einen bleibenden Eindruck. Mit seinem permanenten Allradantrieb 4MOTION bietet er hohe Sicherheit auf jedem Terrain und bringt Sie entspannt durch Ihr Revier. Besuchen Sie uns und erleben Sie den Amarok V6 hautnah.
3631 Ottenschlag, Spitzer Straße 37 Telefon 02872/7292 www.meisner.at
3580 Horn, Im Gewerbepark 2-4 Telefon 02982/3955 www.autohaus-waldviertel.at
3910 Zwettl, Kremser Straße 34 Telefon 02822/52281 www.autohaus-berger.at
INHALT J A G D J O U R N A L
Informationen der Bezirksgeschäftsstelle 3 Editorial 6 Schusszeiten 7 Bericht BJM Kernecker • Afrikanische Schweinepest • „Jagd Österrreich“ • Afrikanische Schweinepest • JIS-Online 16 Bezirksmeisterschaft 17 Jungjägerausbildung, Jagdaufseher
Blick ins Revier
Nächste Ausgabe 33 Vorschau Oktober 2018
Kontaktadressen 34 Wichtige Adressen Landesjagdverband Bezirksgeschäftsstelle Bezirkshauptmannschaft
Termine 34 Wichtige Termine & Veranstaltungen
Geb. Rotkrautknödel mit rahmigem Wild-Geschnetzeltem
19 HR Sallingberg, HR Echsenbach 22 Baum- und Steinmarder 24 Hegeringmeisterschaft - Ausschreibung 26 HR Groß Gerungs, HR Langschlag 27 HR Ottenschlag
Schießwesen
31
29 ÖSTM Vorderlader
Jagdhund & Brauchtum 30 Verschiedenes
Titelbild Der Marder Titelfoto: © pixabay Bericht Seite 22
Rezept 31 Geb. Rotkrautknödel
Geburtstage 32 Geburtstage
24
5
Schusszeiten - Sonne & Mond AUGUST Rehwild (Älterer Bock, Jährling und Schmalgeiß), ab 16. August auch sonstige Geißen und Kitze, Rotwild, Damwild (Schmalspießer und Schmaltier), Sikawild (Schmalspießer, Schmaltier, sonstige Tiere und Kalb), Gamswild, Steinwild in umfriedeten Eigenjagdgebieten, Muffelwild, Schwarzwild, Wildkaninchen, Dachs, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Grau- und Saatgans, Bläßhuhn, Marderhund und Waschbär, Raben- u. Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher Foto: © Josef Lackner
JULI
SEPTEMBER
Rehwild (Älterer Bock, Jährling und Schmalgeiß), Rotwild (Schmalspießer, Kalb, Schmaltiere und sonstige Tiere), Damwild (Schmalspießer und Schmaltier), Sikawild (Schmalspießer, Schmaltier und sonstige Tiere und Kalb), Muffelwild, Gamswild (Bock und Geiß der Altersklasse III), Schwarzwild (Keiler, nichtführende Bache und Frischling), ab 16. Juli auch die führende Bache, Wildkaninchen, Dachs, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Marderhund und Waschbär, Raben- u. Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher
Rehwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Gamswild, Steinwild in umfriedeten Eigenjagdgebieten, Muffelwild, Schwarzwild, Wildkaninchen, Dachs, Fuchs, Stein- marder, Waldiltis, Wiesel, Haselhahn, Ringeltaube, Grau- und Saatgans, Stockente, Bläßhuhn, Graureiher (nur im unmittelbaren Bereich von Fischteichen und sonstigen Fischzuchtanlagen sowie von Bächen, die der Aufzucht von Brütlingen und Jungfischen dienen), Marderhund und Waschbär. Ab 15. September Turtel- und Türkentaube sowie weiters ab 21. bis 30. September Rebhuhn, Raben- u. Nebelkrähe, Elster, Eichelhäher
6
Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker
INFOS vom NÖ Landesjagdverband LJM Josef Pröll und GF Sylvia Scherhaufer waren auf Antrittsbesuch bei BMin Elisabeth Köstinger, um mit ihr aktuelle Themen der Jagd zu besprechen. Insbesondere drei wichtige Punkte standen dabei im Mittelpunkt der Diskussion: • Schalldämpfer: LJM Pröll ersucht die Ministerin im Gespräch, die Forderungen der niederösterreichischen Jäger nach einer Freigabe des Schallmodulators für alle Jäger, sowie des Waffenpasses bei einer Novelle des Waffen- gesetzes durch die österreichische Bundesregierung zu unterstützen. • Niederwild/Biodiversität: Der Landesjagdverband NÖ wird 2018 und auch in den darauffolgenden Jahren einen Schwerpunkt beim Niederwild setzen. Ziel ist es, die dramatischen Rückgänge bei den Niederwildstrecken einzudämmen. Die Ministerin wurde über die Entwicklung beim Niederwild entsprechend detailliert informiert. Da eine wichtige Säule bei der Niederwildstabilisierung die Biotopgestaltung in der Landwirtschaft darstellt, hat der Landesjagdverband NÖ vor allem darauf hingewiesen, bei den Verhandlungen zur gemeinsamen Agrarpolitik in Brüssel dafür einzutreten die Biodiversität mit ins Zentrum zu stellen. • Wolf: Der NÖ Landesjagdverband stellte einmal mehr klar, dass ein konfliktfreies Miteinander von Wolf
und Gesellschaft aus Sicht des NÖ Landesjagdverbandes nicht möglich erscheint! Daher braucht es dringend eine Anpassung der Gesetzeslage sowie eine Überarbeitung des Wolfmanagementplans. Um eine Änderung des Schutzstatus auf europäischer Ebene zu erreichen, sind die zuständigen Stellen in den Bundesländern sowie die Umweltlandesräte der Bundesländer am Zug.
tung der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest ausgewiesen: alle nördlich der Donau gelegenen Gebiete der Bezirke Hollabrunn, Tulln, Korneuburg, Mistelbach, Gänserndorf, Bruck/Leitha, alle Wiener Bezirke. In diesem Kontrollgebiet MÜSSEN Tiermaterialien von erlegtem
• Afrikanische Schweinepest
Bei einem am 19. April 2018 in der Nähe der Ortschaft Gyöngyös in Ungarn, etwa 200 km von der österr. Grenze entfernt, tot aufgefundenen Wildschwein wurde die Afrikanische Schweinepest diagnostiziert. Seit Ende Juni 2017 wurden bei zahlreichen Wildschweinen in Tschechien bei Zlin etwa 80 km nord-östlich von Österreich die Afrikanische Schweinepest festgestellt. Die Krankheit befällt Haus- und Wildschweine und stellt für den Menschen überhaupt keine Gesundheitsgefährdung dar. Gleiches gilt für den Jagdhund. Entsorgungspflicht von Schwarzwild-Tiermaterial im Kontrollgebiet Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen hat per Verordnung ein Kontrollgebiet zur Hintanhal-
Schwarzwild (Aufbrüche, Teile des Wildkörpers, Schwarte, Klauen, etc.), die in kleineren Mengen anfallen, zuerst in Entsorgungssäcke verpackt UND anschließend in Sammelbehälter des Tierkörperbeseitigungs-Sammelnetzes der Gemeinden eingeworfen werden. Sie dürfen nicht ohne Entsorgungssack eingeworfen werden. Die Entsorgungssäcke stellt die Landesveterinärbehörde NÖ über den NÖ LJV und die Hegeringleiter kostenfrei zur Verfügung! Bei größeren Mengen an Wild- schweinaufbrüchen / Wildschweinabfällen (z.B. nach Treibjagden) hat die Entsorgung über Container, die über den NÖLJV / die Hegeringleiter kostenfrei ausgegeben werden, zu erfolgen.
7
Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker
2. Dachverband „Jagd Österreich“ 29. Januar 2018
Forderungen der Jagd in Österreich an die Politik
krankten Tieren, analog zu den des Wolfsmanagement-Plans „Hegeabschüssen“. 2012 sowie unter Abschätzung der Folgen für die Alm- und Weidewirtschaft, den Tourismus, die Stärkung der „LänderübergreiForstwirtschaft, die Jagd sowie fenden Koordinierungsstelle für den Braunbären, Luchs und Wolf die Biodiversität in Österreich. (KOST)“, um eine regionale und • Übernahme sämtlicher durch überregionale Raumplanung für Wölfe verursachter Schäden bzw. Wolfsvorkommen und eine objekKosten für Prävention durch die tivierte Management-Position für öffentliche Hand, wobei eine Be- Österreich zu erarbeiten und zu verweislastumkehr insofern vorzu- ankern. sehen ist, als die Beweispflicht im Falle von vermuteten Rissen oder Einflüssen von der zuständigen Behörde zu erbringen ist.
• Initiierung und Sicherstellung eines wissenschaftlich fundierten bzw. begleiteten gesellschaftspolitischen Diskurses zur Frage, ob überhaupt und wenn ja, wo und in welcher Quantität Wölfe als Großraubwildtiere in einer unter anderem von intensiver Alm- und Weidewirtschaft sowie touristischer Nutzung geprägten • Objektive und zentrale Sammlung von Daten aus dem Wolfs-Moniösterreichischen Kulturlandschaft toring und im Hinblick auf GenPlatz haben. material, inklusive der vollen Transparenz in Bezug auf Be• Ermöglichung einer Bestandsstandszahlen sowie der Offenregulierung der Wölfe im oben legung der Gensequenzen von beschriebenen Sinne, indem der Wölfen, unter anderem, um HybSchutz dieser Großraubwildart ridisierungen frühzeitig erkennen aus dem Anhang IV in den Anhang und nachweisen zu können. V der FFH-Richtlinie überführt wird bzw. Ausnahmebewilligungen zur Entnahme bzw. Bejagung • Ergänzung des Wildtiermanagements um Wölfe, insbesondere gem. Art. 16 FFH-RL geschaffen mit der Schaffung von „Wolffreiwerden. haltezonen“ in ganz Österreich, analog zum Modell der Rotwild• Aufbau einer länderübergreifenbewirtschaftung, sowie Ermögliden wildökologischen Raumplachung der sofortigen Entnahme nung für Wölfe innerhalb Eurovon erhaltensauffälligen oder erpas, inklusive der Überarbeitung
3. Aktuellste Informationen von NÖLJV und „Dachmarke Jagd“ NÖ Landesjagdverband und Dachverband „Jagd Österreich“ werben bei Gespräch mit Bundeskanzler Kurz um Unterstützung! Der NÖ LJV zeigt wenig Verständnis für EU-Diktat bei regionalen Herausforderungen wie Wolf und Waldschnepfe und wünscht sich
8
Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker Biodiversität als zentrales Thema bei Gemeinsamer Agrarpolitik. Auf Initiative des Niederösterreichischen Landesjagdverbands fand ein Gespräch von Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vertretern der heimischen Jägerschaft statt. Die Jägerschaft wurde vertreten vom NÖ LJV-Präsidium unter der Führung von Landesjägermeister Josef Pröll sowie vom Dachverband Jagd Österreich mit dem Landesjägermeister Norbert Walter und Generalsekretär Klaus Schachenhofer. Im Zentrum des Gesprächs standen die Biodiversität, das Verfahren der Europäischen Kommission zum Vogelschutz, die Ausbreitung des Wolfs in Österreich sowie die Novelle des Waffengesetzes. „Wir hatten ein gutes und konstruktives Gespräch über die zeitgemäße und moderne Jagd sowie über aktuelle Herausforderungen im Bereich der Hege und Pflege. Im Namen der Jägerschaft danken wir Bundeskanzler Kurz sehr herzlich für seine Unterstützung“, so Josef Pröll.
nach einem Waffenpass und einer Freigabe des Schallmodulators für alle Jäger zu unterstützen: „Schalldämpfer sind ein wichtiger Beitrag zum Gesundheitsschutz für Jägerinnen und Jäger, für Jagdhunde sowie vor allem für andere Wildtiere, so Pröll. „Damit gewährleisten wir eine moderne und zeitgemäße Jagd.“
Biodiversität und EU Vorgaben als zentrales Thema Der NÖ LJV wird in den kommenden Jahren einen Schwerpunkt beim Niederwild setzen, um die dramatischen Rückgänge bei den Niederwildstrecken einzudämmen. „Bundesministerin Elisabeth Köstinger wurde über die Entwicklung beim Niederwild detailliert infor- miert. Da bei der Niederwild- stabilisierung die Biotopgestaltung in der Landwirtschaft eine wichtige Säule darstellt, tritt der NÖ LJV dafür ein, bei den Verhandlungen zur gemeinsamen Agrarpolitik in Brüssel die Biodiversität zu einem Kernthema für die nächsten Jahre zu machen“, unterstrich Pröll.
fahren der EU-Kommission gegen Österreich zur Frühjahrsbejagung der Waldschnepfe verwiesen. Er wünscht sich im Sinne der Subsidiarität „ein Europa, das die großen Probleme löst und den Regionen in den kleinen Dingen mehr Spielraum lässt“. „Wir haben kein Verständnis dafür, dass von Millionen jährlich durch Europa ziehenden Waldschnepfen keine 700 zur Frühjahrsbejagung in Niederösterreich freigegeben werden dürfen. Dazu haben wir auch unsere fachlichen Argumente für die entsprechende Verordnung der EU-Kommission mitgeteilt. Diese Argumente zeigen klar: Die Frühjahrsbejagung ist schonender und führt zu keinem merklichen Rückgang der Bestandszahlen, stellte Pröll klar.
Auch beim Thema Wolf sieht Pröll eine „lebensferne Öko-Bürokratie“: „Ein konfliktfreies Miteinander von Wölfen und Gesellschaft ist in einer dicht besiedelten Raum wie Österreich kaum möglich. Daher braucht es dringend eine Anpassung der Gesetzeslage in der EU sowie eine Schallmodulator ermöglichen Überarbeitung des Wolf-ManageZur Novelle des Waffengesetzes ersuchte Landesjägermeister Pröll den Landesjägermeister Pröll hat auch mentplans in Österreich. Um eine Bundeskanzler, die Forderungen auf das Vertragsverletzungsver- Änderung des Schutzstatus auf
9
Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker; flikte dann, wenn die Hunde zwar frei laufen, aber sich noch in unmittelbarer Nähe und noch in Rufweite des Hundeführers/In befinden und ein Jagdausübungsberechtigter oder Jagdaufseher eine Abmahnung „Obwohl der Wolf kein vorrangiges vornimmt oder sogar überzogen reThema der Jägerschaft ist, hat der agiert. Andererseits aber kommt Dachverband Österreich Anfang es leider sehr oft vor, dass sich die des Jahres ein Positionspapier erar- freilaufenden Hunde bereits außerbeitet, in dem der Standpunkt der halb der Rufweite und somit außerösterreichischen Jägerschaft auf- halb des Einwirkungsbereiches des gearbeitet und klare Forderungen Hundeführers/In befinden, Wild an die Politik formuliert wurden. hetzen oder gar töten bzw. ein Feld Dazu zählt unter anderen die Reak- oder einen Wald systematisch abtivierung der länderübergreifenden suchen und die Halter/Innen sich Koordinierungsstelle für Braunbär, dann vollkommen uneinsichtig verLuchs und Wolf, die Kostenüber- halten, wenn der Jagdausübungsnahme sämtlicher durch den Wolf berechtigte oder Jagdaufseher eine verursachten Schäden oder auch Rechtsbelehrung vornimmt. In letzder Aufbau einer länderübergreif- ter Zeit vermehren sich die Konflikenden wildökologischen Raum- te, weil immer mehr Rehwildstücke planung für Wölf innerhalb Euro- durch frei laufende Hunde gerissen pas“, ergänzte Landesjägermeister (getötet) werden, was zu teilweise Norbert Walter vom Dachverband heftigen Reaktionen führt und dadurch immer öfters von Jägern Jagd Österreich abschließend. überreagiert wird. NÖ Landesjagdverband Wie regelt nun der Gesetzgeber 4. INFOS von der Be- die alltägliche Konfrontation dieser unterschiedlichen Interessen? zirksgeschäftsstelle NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG), LGBl. 6500 4.1. Freilaufende Hunde im Jagdge- Dieses NÖ Landesgesetz kennt zwei biet - Ursache unzähliger Konflikte Bestimmungen, die - wenn sie von jedermann befolgt werden - keine (Mag. Wolfgang Straub) derartigen Konflikte aufkommen Nahezu täglich kommt es abseits des lassen dürften. verbauten Gebietes zu Konflikten 4.1.1. Der Bestimmung des § 64 zwischen der örtlichen Jägerschaft Abs. 2 Z. 2 NÖ JG ist zu entnehmen, und Hundehalter/Innen, wenn dass die zur Ausübung des Jagddiese ihre Hunde auf Wiesen und schutz berufenen Organe (JagdaufFeldern sowie im Wald frei laufen seher) berechtigt und auch verlassen. Zu heftigen Auseinander- pflichtet sind setzungen entwickeln sich die Kon • wildernde Hunde zu töten und europäischer Ebene zu erreichen, sind die zuständigen Stellen in den Bundesländern sowie die Umweltlandesräte der Bundesländer am Zug“, so Landesjägermeister Pröll.
weiters berechtigt sind • Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und außerhalb ihrer Rufweite im Jagdgebiet abseits öffentlicher Anlagen umher- streunen, zu töten. Unter einem „wildernden Hund“ versteht man einen Hund, der auf warmer Fährte arbeitet, also einem Wildstück nachhetzt und/oder ein gehetztes Wildes reißt. Unter „Umherstreunen“ bzw. auch „Umherstreifen“ versteht man das planlose wandern, gehen, laufen, etc. im Jagdgebiet. Umherstreunen und Umherstreifen sind synonym zu verstehen. Neben den Jagdaufsehern sind auch die Jagdausübungsberechtigten (Eigenjagdbesitzer, Jagdpächter und Jagdverwalter) und über deren besondere Ermächtigung auch andere ortskundige im Jagdgebiet ständig zur Jagd berechtigten Personen mit Jagderlaubnisschein berechtigt (nicht verpflichtet) revierende und wildernde Hunde sowie umherstreifende Katzen, in gleicher Weise wie die Jagdaufseher, zu töten. Das Recht zur Tötung von Hunden besteht allerdings nicht gegenüber • Jagd-, Blinden-, Behinderten-, Lawinen-, Katastrophensuch- und Hirtenhunden, wenn sie als solche erkennbar sind, für die Aufgaben, für die sie ausgebildet wurden, verwendet werden und sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben auch vorübergehend der Einwirkung ihres Halter entzogen haben, sowie • Hunden, die aufgrund ihrer Rasse, Größe oder Schnelligkeit erkennbar
10
Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker; für das freilebende Wild keine Gefahr darstellen. 4.1.2. Der Bestimmung des § 94 Abs. 1 NÖ JG ist unter anderem zu entnehmen, dass es jedermann verboten ist, ein Jagdgebiet abseits von öffentlichen Straßen und Wegen oder solchen Wegen, die allgemein als Verbindung zwischen Ortschaften, Gehöften und einzeln stehenden Baulichkeiten benützt werden, ohne Bewilligung des Jagd- ausübungsberechtigten von Hun-den durchstreifen zu lassen. Der Unterschied zur Bestimmung des § 64 Abs. 2 Z. 2 NÖ JG liegt vor allem darin, dass Hunde, die sich erkennbar der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und außerhalb der Rufweite im Jagdgebiet abseits öffentlicher Anlagen umherstreunen, getötet werden dürfen, aber keine Tötungsberechtigung vorliegt, wenn der Hund sich noch in Rufweite befindet und der Halter auf ihn entsprechend einwirken kann. Obwohl im letzteren Fall keine Tötungsberechtigung vorliegt, begeht der Hundehalter dennoch eine Verwaltungsübertretung, wenn der Hund abseits von öffentlichen Stra-
ßen und Wegen im Sinne des § 94 Abs. 1 leg. cit. das Jagdgebiet ohne Berechtigung des Jagdausübungsberechtigten durchstreift, auch wenn er sich noch innerhalb seiner Rufweite befindet. Dass das „Durchstreifen lassen“ (Frei Laufen lassen) im Wald oder auf Wiesen und Feldern abseits von öffentlichen Wegen erlaubt sei, wenn die Hunde sich noch nicht der Einwirkung ihres Halters entzogen haben und sich noch innerhalb der Rufweite befinden, ist eine zwar verbreitete, aber unrichtige Rechtsansicht! Noch zwei Hinweise: Den Eigentümern der getöteten Hunde und Katzen gebührt kein Schadenersatz. Die Erlegung eines Hundes ist unter Darlegung der hierfür maßgebenden Umstände der Bezirksverwaltungsbehörde bekanntzugeben! Diese Regelungen und Verbote nach dem NÖ Jagdgesetz 1974 sind unbeschadet dem für jedermann zu Erholungszwecken bestehenden Betretungsrecht des Waldes gem. § 33 Abs. 1 Forstgesetz 1975 zu befolgen.
4.1.3. Forstgesetz 1975 (FG 1975), BGBl. Nr. 440/1975 idgF Jedermann darf Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten (§ 33 Abs. 1 Forstgesetz 1975). Diese allgemeine Erlaubnis gilt nicht außerhalb des Waldes, also auf Feldern, Wiesen udgl. Dort sind andere verwaltungsrechtliche Vorschriften oder die Eigentums-, Betretungsund Benutzungsrechte nach dem Zivilrecht zu beachten (z.B. Vorsicht - Besitzstörung). Diese Einschränkungen und Verbote gelten auch für Forststraßen! Eine Forststraße ist eine für den Verkehr von Kraftfahrzeugen oder Fuhrwerken bestimmte nicht öffentliche Straße samt den in ihrem Zuge befindlichen dazugehörigen Bauwerken. Die Forststraße ist „Wald“ im Sinne des FG! Den Hund auf der Forststraße frei laufen lassen, bedeutet unbefugtes Durchstreifen lassen des Jagdgebietes abseits von öffentlichen Wegen i. S des § 94 Abs. 1 NÖ JG. Daher: Auf der Forststraße Hund an die Leine!
Was zählt, sind die Menschen.
Unser Land braucht Menschen, die an sich glauben. Und eine Bank, die an sie glaubt. #glaubandich 11
Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker; 4.1.4. Tierschutzgesetz (BGBl I Nr. 118/2004 idgF, Strafgesetzbuch – StGB, BGBl. Nr. 60/1974 idgF ) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigte Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder in schwere Angst zu versetzen (§ 5 Abs. 1 und 2 Z. 4 TSchG). Insbesondere verstößt gegen dieses Verbot, wer ein Tier auf ein anderes Tier hetzt. Eine Verwaltungsübertretung begeht daher, wer seinen Pflichten als Hundehalter nicht nachgekommen ist, der Hund sich seiner Einwirkung entziehen konnte und ein Wildstück hetzt bzw. reißt. Eine Straftat, die sogar nach § 222 des Strafgesetzbuches zu verfolgen ist, begeht, wer dies mit Vorsatz tut. 4.1.5. NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001 Gesetzlicher Leinen- oder Maulkorbzwang: Eine derartige Regelung besteht nur nach dem NÖ Hundehaltegesetz. Hunde müssen an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegen und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlichen genutzten Teilen von Wohnhausanlagen. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde sind immer mit Leine und Maulkorb zu führen. Die Bestimmungen über Leinenund Maulkorbzwang gelten nach dem NÖ Hundehaltegesetz aller-
dings nicht außerhalb des Ortsbereiches, also im Wald oder auf Wiesen und Feldern. Dem Hundehalter ist aber zu empfehlen den Hund an die Leine zu nehmen, wenn die Gefahr besteht, dass er/sie nicht jederzeit auf den Hund einwirken kann und eine Verwaltungsübertretung die Folge sein wird. 4.1.6. NÖ Feldschutzgesetz, LGBl. 6120 Eine Verwaltungsübertretung (§ 6) begeht, wer unbefugt 1. fremdes Feldgut gebraucht, verunreinigt (Hundekot!), beschädigt oder vernichtet, 2. fremde Stallungen betritt, verunreinigt oder beschädigt.
4.2. J I S – Online Mit dem Internet-Portal „JIS-Online“ stellt der NÖ Landesjagdverband allen Jagdausübungsberechtigten in NÖ ein Werkzeug zur digitalen Erfassung und Verwaltung der Abschusslistendaten zur Verfügung. 4.2.1. Inhalte: Abschussplan: Der revierbezogene Abschussplan kann ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden. Alle verfügten Abschussplandaten werden im Abschusslistenformular angezeigt. Abschussliste: Die Abschusslistendaten werden vom registrierten Jagdausübungs-
berechtigten für das laufende Jagdjahr eingegeben und verwaltet. Es kann eine gesetzeskonforme Abschussliste erstellt, ausgedruckt und gespeichert werden. Damit ist auch eine elektronische Übermittlung der Abschussliste an die Bezirksverwaltungsbehörde möglich. Die Abschussliste ist bis 15. Jänner des folgenden Jagdjahres der Bezirksverwaltungsbehörde in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. In einer Ausfertigung haben die Angaben über Erleger zu entfallen. Eingabemaske:
Revierkarte: Für das Revier wird dem registrierten Jagdausübungsberechtigten eine Revierkarte, wahlweise auch mit Hintergrundkarten (Straßenkarte, Luftbild), zur Verfügung gestellt. Lebensmittelunternehmer-Protokoll: Zur Verwertung des Wildbrets können die vorgesehenen Daten eingegeben, verwaltet und ausgedruckt werden. Private Aufzeichnungen: Zu jedem gespeicherten Wildstück können private Aufzeichnungen erfasst werden. Trophäenanhänger: Die Trophäenanhänger können vom
12
Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker; Revieruser automatisiert erstellt und ausgedruckt werden. Der Ausdruck kann mit oder ohne Erleger erfolgen. Excel –Export: Alle vom Revieruser erfassten Daten können in eine Excel-Tabelle ausgelesen werden. Auswertungen: Zu den Themen Abschusserfüllung, Abschussentwicklung, Abschussdichte, Abschussverteilung und Fallwildstatistik können ab dem Jahr 2005 individuell gestaltbare Diagramme erstellt werden. Berichte stehen zu den Themen Abschussstatistik und Jahreskartei zur Verfügung. 4.2.2. Datenverwaltung und Datenschutz: Alle Daten werden im Rechenzentrum der Firma UNIDATA GEODESIGN GmbH gespeichert. Der zuständige HRL und der zuständige BJM (jeweils für ihren Wirkungsbereich) sowie die Landesgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes haben laufend Zugriff auf die erfassten Daten. Auf die Daten der Erleger, der Wildbret-Verwertung und der privaten Aufzeichnungen kann dabei nicht zugegriffen werden! 4.2.3. Bezirk Zwettl – derzeitiger Stand Von den 180 Revieren (GJ und EJ) verwenden derzeit 90 Reviere das komfortable und benutzerfreundliche JIS-online. Die Jagdleiter der anderen Hälfte konnten sich leider bis jetzt noch nicht dazu entschließen, obwohl das Programm sehr viele Vorteile bietet (siehe oben). Was sind die Gründe? 99Scheu vor Computer und EDV? –
Das Programm ist sehr leicht zu bedienen! Ein bisschen Computerwissen genügt! In der Familie wird es doch jemand geben, der den elektronischen Eintrag durchführen kann. 99 Möglichkeit der Einsicht? - Die Funktionären des LJV sind sicher nicht neugierig auf ihre Eintragungen oder wollen vielleicht kontrollieren! Hier geht es vor allem um rasche Erfassung von Sammelergebnissen im HR oder im Bezirk, z. B. wieviel Schwarzwild od. Rotwild zu einem bestimmten Zeitpunkt schon erlegt wurde usw. 99 Die Behörde hat keinen Einblick oder Zugriff auf ihre Eintragungen! 99 Korrekturmöglichkeit – Fehlerhafte oder vergessene Eintragungen können bis zum 15. Jänner des Folgejahres ohne Problem korrigiert werden!! Also, was hindert Sie noch daran – was fürchten Sie noch? !! Folgende Reviere in den Hegeringen unseres Bezirkes nutzen bereits die Vorteile des J I S und sind davon begeistert! HR Echsenbach: Stögersbach, Echsenbach I, Thaua, Bernschlag, Allentsteig. HR Göpfritz/Wild: Scheideldorf HR Allentsteig/Ottenstein: Windhag´sche Stiftung
HR Schweiggers: Siebenlinden, Streitbach, Limbach II, Sallingstadt, Mannshalm I, Schweiggers, Perndorf, Dorf Rosenau I, EJ Ober- u. Unterrosenauerwald, GJ Unterrosenauerwald, ÖBF Fichtau HR Zwettl-Globnitz: EJ SPK Zwettl, Moidrams-Gschwendt, Jahrings, Stadt Zwettl, Gr. Globnitz I, Gr. Globnitz II, EJ Ritzmannshof, Großhaslau, HR Friedersbach: EJ Edelhof, Friedersbach, Mitterreith, RohrenreithReichers, Sprögnitz, Eschabruck, EJ Klosterwald, EJ Ratschenhof, Kleinschönau, Rudmanns. HR Langschlag: Langschlag, Kainrathschlag HR Arbesbach: Wiesensfeld, Rammelhof, EJ Dietrichsbach (Wessely), EJ Meloner Au HR Rappottenstein: Kirchbach, Marbach/Wald, Pehendorf, Rappottenstein, Roiten, Pfaffendorf, HR Grafenschlag: GrafenschlagSchafberg,, EJ Hadweigs, EJ Minniwald. HR Waldhausen: Großgöttfritz I, Königsbach, Obernondorf, HR Sallingberg: Lugendorf, Armschlag. HR Traunstein: Schönbach-Lohn, Pernthon, Schönbach-Dorfstadt, Traunstein. HR Kottes: Purk, Reichpolds, Kottes, Voitsau, Kalkgrub, Gschwendt.
13
WALTER KAMLEITNER
Für das Weidwerk gemacht.
Der neue LADA Taiga 4x4 ab € 12.490,-
Der neue LADA Urban 4x4 ab € 14.290,-
Permanenter Allradantrieb. Differentialsperre. Geländeuntersetzung. Bodenfreiheit. Er hat keinen Gegner im Revier.
Gatterer. Das Autohaus. 3910 Zwettl, Franz Eigl-Strasse 10 Tel. 02822/52346 3932 Kirchberg am Walde, Zwettler Strasse 185 Tel. 02854/229-0 www.autohaus-gatterer.at
Mehr Auto fürs Geld.
MISSION: LEIDENSCHAFT.
Symbolbild
LEB ES RAUS. MIT DEM NEUEN BMW X3.
Jürgen Auer GesmbH & Co. KG
Autohaus Bauer
Gewerbeparkstraße 37, 3500 Krems Tel. 0 27 32/78 200-0 E-mail: info@auer.bmw.at www.auer.bmw.at
Franz Eigl-Straße 6, 3910 Zwettl Tel. 0 28 22/34 050, info@bauer.bmw.at www.bauer.bmw.at
BMW X3: von 135 kW (184 PS) bis 265 kW (360 PS), Kraftstoffverbrauch gesamt von 5,0 bis 8,2 l / 100 km, CO2-Emission von 132 bis 188 g CO2 / km.
Freude am Fahren
Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker; HR Martinsberg: Spielberg, Kleingerungs, Oed-Edlesberg, Martinsberg, Weixelberg, Moderberg. HR Ottenschlag: EJ Neuhof, GJ Neuhof, Ottenschlag, Kirchschlag, Bernhardshof- Plessberg, Roggenreith, Scheib, ÖBF Aschelberg I, ÖBF Aschelberg III, ÖBF Rinnbach, EJ Haide (Göttweig). Vorteil für den BJM: Die vorgestellten Reviere werden automatisch von NÖLJV übernommen. Die restlichen 90 muss ich weiterhin mühsam von der vorgelegten Abschussliste in eine Sammelliste übertragen! Ich hoffe und bitte, dass es im nächsten Journal keine Reviere mehr gibt, die nicht das JIS verwenden! Ab der nächsten Periode wird die Anwendung ohnehin Pflicht! 4.2.4. Kosten: Die Nutzung von JIS-Online wird den Jagdausübungsberechtigten kostenfrei zur Verfügung gestellt.
4.2.5. Anmeldung/Registrierung: Der Jagdausübungsberechtigte meldet sich mit dem Formular „Anmeldung und Datenschutzerklärung – JIS-Online“ beim NÖ LJV an. Nach Registrierung erhält er ein Kennwort (E-Mailadresse) und ein Passwort für den Internetzugang. Mit der Registrierung verpflichtet sich der Jagdausübungsberechtigte zur fristgerechten Eingabe aller Abschusslistendaten gem. NÖ Jagdgesetz. 4.2.6. Information: NÖ Landesjagdverband, Wickenburggasse 3, 1080 Wien, Tel.: 01 / 405 16 36-0, Email: jagd@noeljv.at, Internet: www.noeljv.at Hinweis: Anfang Juli beginnen wir von der BGS Zwettl mit Einführungsseminaren zu JIS-online! Zeit und Ort werden rechtzeitig über die HRL bekanntgegeben!
4.4. Bezirksmeisterschaft Am 26.05.2018 wurde auf der Schießanlage des Sport & Jagdschützenvereines Zwettl bei Groß Globnitz die Bezirksmeisterschaft im jagdlichen Schießen abgehalten. Bei sehr guten äußeren Bedingungen, aber wieder mäßiger Teilnehmerzahl, konnte sich mit einer sehr guten Leistung erstmalig Klaus Wagner mit 175 von 200 möglichen Punkten, zum Bezirksmeister 2018 krönen. Knapp dahinter wurde der letztjährige Bezirksmeister Andreas Ratschbacher mit 172 Punkten zweiter. Unser Mannschaftsführer der Bezirksmannschaft Günter Grüner, konnte ebenfalls mit 172 Punkten, aber mit der schlechteren Kugelwertung, die Bronzemedaille erringen. Die Bezirksgeschäftsstelle Zwettl gratuliert den Gewinnern mit einem kräftigen Schützen- und Weidmannsheil und bedankt sich bei allen helfenden Händen. Ergebnis:
16
Information Bezirksgeschäftsstelle Bericht von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker;
4.5. Jagdprüfungen 4.5.1. Nach dem Kurs der Bezirksgeschäftsstelle zur Vorbereitung auf die Prüfung zur Erlangung der 1. Jagdkarte sind 14 Kandidaten zur Prüfung angetreten. 11 haben die Prüfung bestanden.
1. Reihe (kniend): DI Florian Ruzicka, Florian Gansch, Mario Dangl, Tobias Fuchs, Raphael Koller, David Kaar 2. Reihe (stehend): Ing. Herbert Grulich, Josef Wiesinger, Daniel Bauer, Niklas Hohl, Daniel Nemec, Michael Martin, Markus Heindl, Felix Schönhacker, Florian Pelz, Christoph Bauer, Niklas Biegl, BJM OSR Gottfried Kernecker
4.5.3. Jagdaufseher Die erfolgreichen Jungjäger des ersten Prüfungstages mit dem BJM: Rene Braun, Franz Grünsteidl, Patrick Hofbauer, Andreas Koppensteiner, Jürgen Mayer.
4.5.2. Schießprüfung der Fachschule Edelhof 15 Schüler, die sich zum Projekt „Jagd“ gemeldet haben, haben nach laufenden Prüfungen nach 2 Jahren den theoretischen Teil positiv abgeschlossen und sind zur Schießprüfung angetreten. Alle Schüler waren auf das praktische Schießen sehr gut vorbereitet, sodass alle die erforderliche Trefferzahl erreichen konnten. Voller Freude wurde die weiße Fahne gehisst!
Die beiden Prüfungswerber, Sabine Temper (Etzen) und Martin Güntner (Groß Kainraths) haben die Prüfung erfolgreich bestanden! Seitens der Bezirksgeschäftsstelle gratulieren wir dazu sehr herzlich! Mitglieder der Prüfungskommission: BH-Stv. Mag. Matthias Krall, BJM-Stv. Manfred Jäger und BJM Gottfried Kernecker.
von li: Martin Güntner, Mag. Matthias Krall, Sabine Temper
17
18
Blick ins Revier und Hegeringe HR Sallingberg Wolf im Revier Lugendorf. In der Nähe der Sichtung wurde ein gerissenes Reh gefunden. Da das Reh erst zwei Tage später gefunden wurde, war auch der Fuchs schon dabei. Der Riss zeigt aber eindeutige Wolfsspuren.
HR Echsenbach Wolf im Revier Bernschlag. Der Wolf wurde kurz nach der Aufnahme von einem Jäger gesichtet. Das Tier zeigte absolut keine Scheu!
19
EIn PIck-UP. VIElE MöglIcHkEItEn. DEr ISUZU D-Max.
HERGOTECH-JAGDVERSAND 3524 Voitschlag 34 0664/73442979 Vor Besuch bitte um tel. Terminvereinbarung!
Alles für die Schwarzwildkirrung
- Kirrautomaten, Kreis- und Streifenstreuer mit Anschlußmöglichkeit von Solarzellen und Funkfernsteuerung
Individuelle aufbauten für Jäger.
- Grünlicht-Ansitzlampe
Ihr ISUZU-Händler im Waldviertel
Autohaus Groß Gerungs Robert Rametsteiner 0664 / 125 42 43 Symbolfotos. Verbrauch 6,4 - 10,1 l/100 km, CO2-Emission 167 - 267 g/km (nach RL 715/2007/EG)
Markus Heindl Tel: 0676/32 23 007 Stögersbach 45 3900 Schwarzenau e-mail: info@schiesszentrum-waldviertel.at www. schiesszentrum-waldviertel.at Schieß- Simulationszentrum Waldviertel
www.jagdtechnik.com hergotech@gmx.at
0000001714.indd 1
online.raiffeisen.at
Medieninhaber: Raiffeisen-Landeswerbung Niederรถsterreich-Wien, F.-W.-Raiffeisenplatz 1, 1020 Wien.
08.06.2018 09:50:34
Blick ins Revier und Hegeringe Bericht von Bezirksjägermeister - Stellvertreter Manfred Jäger Fotos: © pixabay
Baummarder auch Edelmarder oder Gelbkehlchen genannt Der Baum- oder Edelmarder ist ein Raubtier aus der Gattung der echten Marder und ist in Europa und in Westasien verbreitet. Im Gegensatz zu seinem Verwandten, dem Steinmarder, ist er ein Waldbewohner und folgt nicht den Menschen in die Nähe der Siedlungen.
Der Balg des Edelmarders ist kastanien- bis dunkelbraun, der Kehlfleck ist gelblichbraun, nach unten abgerundet und nicht wie beim Steinmarder weiß und gegabelt. Der Winterbalg ist lang und seidig. Der Körperbau ist dem seines Artverwandten sehr ähnlich, langestreckt mit kurzen Läufen. Die Lunte ist lang und buschig und dient als Gleichgewichtsorgan beim Klettern und Springen. Die Sohlen sind allerdings
stark behaart und der Windfang ist dunkel. Charakteristisch wirkt das Haupt durch die dreieckig, gelb geränderten Lauscher. Von den Körpermaßen ist er dem Steinmarder sehr ähnlich, Rumpflänge 45 bis 58 cm, Luntenlänge 15 bis 28 cm. Das Körpergewicht minimal geringer, 0,8 bis 1,8 kg. Die Rüden werden bis zu einem Drittel schwerer als die Fähen. Baummarder sind, wie es der Name sagt, vorwiegend Baumbewohner und sind daher hervorragende Kletterer und Springer, wobei sie bis zu vier Meter überwinden können. Beim Klettern sind sie in der Lage, ihre Läufe um 180° zu drehen. In ihren Revieren legen sie vorwiegend in Baumhöhlen, manchmal auch in verlassenen Eichhörnchenkobeln oder Greifvogelnestern, mehrere Nester an, wo sie sich tagsüber zurückziehen. In der Dämmerung und in der Nacht begeben sie sich auf Beutezug. Die Gelbkehlchen sind sehr territoriale Tiere. Ihr Revier markieren sie mit dem Sekret der Anal- und Abdominaldrüsen. Gegen gleichgeschlechtliche Artgenossen werden die Reviergrenzen verteidigt. Die Reviergrößen sind sehr variabel, wobei die der Rüden stets größer als die der Fähen sind und abhängig von der Jahreszeit sehr schwanken. Als Raubtier ist der Baum- oder Edelmarder ein Allesfresser, allerdings werden Wühlmäuse, Eichhörnchen, Vögel und deren Eier bevorzugt. Sie nehmen aber auch Reptilien, Frösche, Schnecken, Insekten und Aas auf. Die Beutetiere tötet der Edelmarder mit einem Biss in den Nacken. Früchte, Beeren
und Nüsse können insbesondere im Spätsommer einen Teil der Nahrung ausmachen. Zu dieser Zeit legt er auch Nahrungsvorräte für den Winter an. Mit etwa 14 Monaten werden die Edelmarder geschlechtsreif, pflanzen sich aber oftmals erst im dritten Lebensjahr fort. Die Paarung erfolgt im Hochsommer. Die Tragzeit wird allerdings durch die Keimruhe soweit hinausgezögert, dass die Welpen, meist drei, erst im April zur Welt kommen. Die Entwicklung der Welpen gleicht im Wesentlichen sehr dem Steinmarder. Die ersten acht Wochen verbleiben sie im Nest, beginnen dann mit Kletterübungen und werden mit 12 bis 16 Wochen selbstständig, bleiben aber manchmal bis zum nächsten Frühjahr in der Nähe der Fähe. Edelmarder können in freier Wildbahn bis zu zehn Jahre alt werden. Trotz der großen Ähnlichkeit mit dem Steinmarder sind offensichtlich keine Kreuzungen der beiden Arten nachgewiesen. Die Bezeichnung „Edelmarder“ stammt daher, dass der Balg des Baummarders früher wesentlich begehrter als der des Steinmarders war. Durch die Pelzjagd ist die Art gebietsweise selten geworden, aber auf Grund des großen Verbreitungsgebietes noch nicht auf der roten Liste.
22
Blick ins Revier und Hegeringe Bericht von Bezirksjägermeister - Stellvertreter Manfred Jäger Foto. Mike von Bayerwald
Steinmarder oder Hausmarder auch Weißkehlchen genannt Der Stein- oder Hausmarder ist in Mitteleuropa die am häufigsten vorkommende Art aus der Gattung der echten Marder und ist regelmäßig in der Nähe von Menschen anzutreffen. Er ist ein typischer Kulturfolger und profitiert vom menschlichen Umfeld. Als einziger Vertreter dieser Art ist der Steinmarder kein echter Waldbewohner. Er bevorzugt offenes, strauch- und buschreiches Gelände und ist bis auf 4000 m Seehöhe anzutreffen. Wenn wir in der Umgangssprache vom „Automarder“ sprechen, handelt es sich in der Regel um den Steinmarder. Der Steinmarder hat einen typischen langestreckten Körperbau mit relativ kurzen Gliedmaßen. Die Tiere erreichen eine Körperlänge von 40 bis 55 cm, ein Gewicht von 1 bis 2,5 kg und eine Rutenlänge von 20 bis 30 cm. Die Rute bzw. Fahne ist relativ lang und buschig. Er hat ein braunes Fell mit weißer Unterwolle, eine fleischfarbenen Windfang und die Sohlen sind nicht beharrt. Von der zweiten in Mitteleuropa lebenden Art der Echten Marder, dem Baummarder, unterscheidet er sich äußerlich in Form und Farbe des Kehlfleckes. Dieser ist beim Steinmarder weiß und üblicherweise gegabelt und kann sich bis auf die Vorderläufe erstrecken. Der Steinmarder ist in erster Linie nachtaktiv und zieht sich tagsüber in ein Versteck zurück. Natürliche Verstecke sind unter anderem Steinplatten, Steinhaufen, Reisig- bzw.
Holzhaufen, oder verlassene Baue anderer Tiere. Im Siedlungsbereich werden leerstehende Schuppen, Scheunen, Stallungen und auch häufig Dachböden von Wohngebäuden, bevorzugt genutzt. Die Nester werden mit Federn, Pflanzenmaterial und Haaren gepolstert. Der Hausmarder ist ein Einzelgänger und meidet außerhalb der Paarungszeit den Kontakt zu Artgenossen. Das territoriale Revier wird mit einem Sekret von den Duftdüsen markiert und abgesteckt. Die Reviergröße ist abhängig vom Nahrungsangebot, der Jahreszeit und Geschlecht unterschiedlich und kann zwischen 10 und 200 ha variieren. Die Weißkehlchen sind opportunistische Allesfresser die jedoch bevorzugt Fleisch zu sich nehmen. Nagetiere, Kaninchen, Hasen, Frösche, Insekten, Vögel und deren Eier sowie Früchte und Beeren bilden das Hauptspektrum. Manchmal dringen sie auch in Hühnerställe oder Ta u b e n s c h l ä g e ein. Durch die Panik der Tiere wird immer wieder der Tötungsreflex ausgelöst, sodass alle Beutetiere getötet werden, auch wenn diese nicht gefressen werden können. Typisch für eine Marderlosung im Sommer sind auch die vielen Kerne. Die Ranz erfolgt im Sommer von Juni bis August. Durch die Keimruhe bringen die Fähen aber erst im Frühling den Nachwuchs, drei bis vier Jungtiere, blind und nackt zur
Welt. Die eigentliche Tragzeit beträgt nur ein Monat. Nach zwei Monaten werden diese entwöhnt und im Herbst sind sie selbstständig. Die Geschlechtsreife tritt mit 15 – 25 Monaten ein. Sie haben eine durchschnittliche Lebenserwartung von drei Jahren. Steinmarder wurden manchmal wegen ihres Balges bejagt aber in wesentlich geringerem Umfang als der Baummarder, da der Pelz weniger wertvoll ist. Verfolgt wurde er auch beim Eindringen in Geflügelställe oder Hasen- und Kaninchengehege. Bekannt ist der Stein- oder Hausmarder dafür, dass er Schäden an Fahrzeugen durch zerbeißen von Kabeln, Schläuchen und Dämmmaterial anrichtet. Daher kommt auch der Name „Automarder“. Ursachen dafür sind vermutlich nicht wie angenommen die Motorrestwärme
oder der Geruch verschiedener Materialien, sondern Reviermarkierungen von Artgenossen im Motorraum. Auch die Besiedelung der Dachböden von Wohngebäuden bringt den Stein- oder Hausmarder immer wieder in Konfliktsituationen mit den Menschen.
23
AUSSCHREIBUNG: Serien, Scheiben, Entfernung und Anschlag: a) - - -
5 Schuss auf die 10 - kreisige Zielscheibe, 100 m ( bis zu drei Probeschüsse ) 2 Schuss sitzend aufgelegt 2 Schuss stehend angestrichen 1 Schuss stehend angestrichen am freien Pirschstock
neuer Bewerb in Diskussion!
b) c)
5 Schuss auf die 3 - kreisige laufende Keilerscheibe, 50 m stehend frei (1 Probeschuss) 15 Wurftauben im Jagdanschlag, 10 m am Trapstand
NENNGELD: € 10,-- / Teilnehmer Büchsenbewerb: Zugelassen sind Jagdgewehre handelsüblicher Bauart (nicht zugelassen Sportmatchgewehre) mit denen eine Munition mit einem Mindestkaliber von 5,5 mm und einer Hülsenlänge von mindestens 40 mm verschossen werden kann. Das Gewicht der Jagdbüchse einschließlich der Visiereinrichtung darf 5 kg nicht übersteigen. Für alle Waffen gilt Abzug- und Visierfreiheit, jedoch dürfen die Waffen höchstens zwei Visiereinrichtungen aufweisen. Vergrößerung max. 12-fach! Es dürfen nur die Scheiben des Österr. Jagd- und Fischereiverlag verwendet werden. Schrotbewerb: Die Flinten sind in Art und Kaliber (max. Kal. 12) frei. Halbautomaten dürfen nur mit zwei Patronen geladen werden. Optische Zielhilfen sind nicht zulässig.
WERTUNG: a) Mannschaftswertung mit drei Teilnehmern pro Mannschaft: - auf die 10-kreisige Zielscheibe werden 5 Schuss abgegeben; max. Punktezahl 50 - auf die 3-kreisige Keilerscheibe werden 6 Schuss abgegeben und die besten 5 gewertet; max. Punktezahl 50 - 15 (!) Wurftauben werden, egal ob Treffer 1 oder 2, mit 3 Punkten gewertet; max. Punktezahl 45 - Maximale Gesamtpunktezahl pro Mannschaft 145. b) c) d)
Einzelwertung große Kugel Einzelwertung laufender Keiler Einzelwertung Wurftauben Trap
Teilnahmeberechtigt sind alle Besitzer einer gültigen NÖ Jagdkarte die im Bezirk Zwettl eine Möglichkeit zur Jagdausübung haben. Eine Mannschaft besteht aus drei Schützen. Ein Teilnehmer schießt die große Kugel, ein Teilnehmer den laufenden Keiler und der dritte Teilnehmer auf Wurftauben. Die Einteilung innerhalb der Mannschaft ist frei wählbar. Teilnehmer, die keiner Mannschaft angehören ( zB. der Vierte oder Fünfte pro Hegering, keine vollständige weitere Mannschaft ) werden nur in der Einzelwertung berücksichtigt. In einer Mannschaft darf nur ein Teilnehmer aufscheinen, der in den letzten beiden Jahren zumindest an einem jagdlichen Bewerb ( Waldviertelcup, Landesmeisterschaft, usw. ) teilgenommen hat. Bei Regelverstoß werden dem Wurftaubenschützen 10% ( kaufmännisch gerundet ) seiner erreichten Punktezahl in Abzug gebracht. Die Teilnahme an der Hegeringmeisterschaft wird auch für das freiwillige Übungsschießen gewertet! Die Hegeringmeisterschaft war in der Vergangenheit immer sehr gut besucht, aber es ist uns noch nicht gelungen, von jedem Hegering zumindest eine Mannschaft in die Wertung zu bringen. Da in den letzten Jahren die Riegeljagden weiter zugenommen haben, wollen wir auch die Gelegenheit wieder nutzen auf bewegliche Ziele zu schießen und unsere Hegeringmeisterschaft, so hoffen wir, für alle Teilnehmer interessant und abwechslungsreich zu gestalten. Alle Hegeringleiter und Stellvertreter sind aufgefordert, für unsere HR-Meisterschaft noch mal kräftig die Werbetrommel zu rühren und die Jägerinnen und Jäger zur Teilnahme zu motivieren. Speziell die letztjährigen Jagdprüfungskandidaten nicht vergessen. Eine Teilnahme der HRL ist in gewisser Weise als Vorbildfunktion zu sehen. Die Hegeringleiter sind auch gebeten, für die Abwicklung Helfer für die diversen Disziplinen zu stellen. Da werden wir uns aber noch gesondert melden. Gemeinsam sollten wir es doch schaffen, unser Ziel, von jedem HR zumindest eine Mannschaft zur Teilnahme zu bewegen, zu erreichen. Für Eure Unterstützung und aktive Teilnahme bedanken wir uns im Voraus.
BJM Gottfried Kernecker
Blick ins Revier und Hegeringe HR Groß Gerungs 65-iger von Max Igelsböck! Reife Böcke, aber noch immer gut im Rennen. Am 28.1.2018 überraschten die Mitglieder der Jagdhornbläsergruppe Groß Gerungs Hornmeister OSR Max Igelsböck auf seiner Terrasse. Mit den Signalen „Begrüßung“ und „Wir gratulieren“ wurden ihm die besten Glückwünsche übermittelt. Ein Glas guten Weines wurde zur Feier des Tages serviert und dabei so manche alte Jagdgeschichte aufgefrischt. Für die musikalische Leitung wurde bei dieser Gelegenheit ebenfalls ein Dankeschön ausgesprochen.
Im Bild v. links nach rechts: Hofbauer Lukas, Laister Herbert, Einfalt Karl, Reisinger
Am Beginn wurden den Schülern von Obm. Karl Einfalt die Zusammenhänge zwischen Jagd-Natur und Landwirtschaft im Laufe eines Jagdjahres näher gebracht. Mitgebrachte Tierpräparate und div. Jagdausrüstung konnten die Kinder erraten. Ein Schüler spielte sogar ein paar Töne am Jagdhorn vor.
In zwei Gruppen wurde den Schülern dann ein Eindruck zu den Themen Wald, Natur, Wild und Jagd vermittelt. Das Thema Hunde und ihr Einsatzbereich bei der Jagd wurde von Bezirksjägermeister OSR Gottfried Kernecker mit praktischen Beispielen erklärt. Bei einem Marsch durch den Wald konnten die Kinder die verschiedenen Baumarten sowie div. Reviereinrichtungen kennen lernen. Den Blick vom Hochstand ließ sich kein Kind entgehen.
Fragen der Kinder zum Themenbereich Jagd beantwortet werden und es gelang hoffentlich, den Teil der waldpädagogischen Ausbildung praktisch zu untermauern. Auf den nächsten Reviergang 2019 freut sich der Verein „Gerungser Jägerschaft“
HR Langschlag Am 12.05.2018 fand das jährliche Übungsschießen des Hegeringes Langschlag statt. Es werden drei Wanderpokale vergeben. Hegeringleiter Karl Seyer konnte den ersten Platz vom Vorjahr erfolgreich verteidigen. Der zweite Platz ging an Hegeringleiterstellvertreter Alfons Payr. Der dritte Platz wurde erst durch ein Stechen zwischen Josef Brenner und Franz Mayerhofer ermittelt. Josef Brenner konnte dieses für sich entscheiden.Alle Teilnehmer konnten die erforderliche Ringzahl für den Eintrag des Übungsschießens in die Jahresjagdkarte erreichen.
Herbert, Bauer Sabine, Temper Sabine, Max Igelsböck.
Waldschultag ! Am 27.4.2018 lud der Verein „Gerungser Jägerschaft“ die Kinder der zweiten Klasse der Mittelschule Groß Gerungs mit Fr. Schulrat OLNMS Marialuise Holzmann und Astrid Graf zum Waldschultag ein. Die Firma Bustouristik Laister shuttelte die Kinder ins Revier nach Antenfeinhöfen.
Zum Abschluss gab es dann noch Würstel und Getränke, welche von den Weidkameraden Obm. Stv. Lukas Hofbauer und Bäckermeister Robert Wagner vorbereitet wurden. An diesem Tag konnten auch viele
v.l.n.r.: Bernhard Hackl, Christian Pfeiffer Vogl, Josef Brenner, Franz Mayerhofer, Ewald Hones, Karl Seyer, Karl Groiß, Alfons Payr
26
Blick ins Revier und Hegeringe HR Ottenschlag Am 07. Juni 2018 trafen sich Mitglieder der Jagdgesellschaft Kirchschlag mit den Kindern und Betreuerinnen des Kindergartens. Die Kinder waren schon sehr aufgeregt. Nach einem ca. 2km langen Fußmarsch zur Jagdhütte, wo es zur Stärkung eine Jause gab, wurden aus dem Buch „Lisa und Michael im Revier unterwegs“ Geschichten vorgelesen. Die Kinder stellten während des Gehens schon die eine oder andere Frage zu Wild und Revier. Präparate von Fuchs, Graureiher und Dachs wurden im Gras versteckt, die die Kinder, die auf einem Hochstand saßen, mit einem Feldstecher suchten. Vogelnistkästen wurden im Revier mit den Kindern aufgestellt und einer wurde dem Kindergarten geschenkt. Die Kinder waren mit großer Freude dabei.
Helmut Nemec – und Aschlberg III wurden Aufgrund guter Zusammenarbeit mit den Landwirten von Scheib 5 Kitze gerettet. Für das kommende Jahr wurde bereits vom LJVNÖ eine Zange und Ohrmarken besorgt, um Kitze zu markieren und eventuell etwas über den Lebensverbleib des Rehwildes zu erfahren. Außerdem wird eine Drohne mit Wärmebildkamera besorgt, um die Suche zu vereinfachen und die Flächengröße besser auszunützen. Mit etwas Geschick ist es möglich 1 HA in 3-5 Minuten abzufliegen.
SCHNEPFENSTRICH Gerald Stieger, Elisabeth Nemec, Ilse Köck und Manfred Rameder mit den Kindern
Kitzrettung Bei einer revierübergreifenden Suche nach frisch gesetzten Kitzen, war der Erfolg groß! In den Revieren Scheib – Revierteil
Anfang April war das Wetter etwas kühl, jedoch die Schnepfen strichen. Beide kamen auch zum Schuss, jedoch die Nachsuche blieb erfolglos. Bei unserem Tagesprogramm durfte ein Besuch am Schießstand Ottenschlag natürlich nicht fehlen. Fahmi war überwältigt von der Anlage und den vielen Trophäen. Alles wurde auf Video festgehalten. Mittags waren wir im Mohndorf essen, wo die 2000 Mohnmühlen bewundert und natürlich gefilmt wurden. Zum Abschluss machten wir noch eine Führung in Roggenreith beim Haider - Whiskybrennerei. Herr Fahmi war begeistert von unserem schönen und sehr gepflegten Wald4tel. In Tunesien gibt es nur Lizenzjagden und als kleines Dankeschön übergab er mir 10 Lizenzen für eine Wildschweinjagd inkl. 1 Tag Taubenjagd . Termin für die 5 tägige Reise ist entweder von 30.9. bis 4 10.2018 oder von 7.10. bis 11.10.2018 vorgesehen. Sollte Interesse bestehen, bitten wir um ein E-Mail m.tallera@kabsi. at Unterlagen werden umgehend übermittelt. WH Maria Tallera
In unserer 2. Ausgabe 2018 berichteten wir von der Wildschweinjagd im Atlasgebirge/Tunesien. In der Zwischenzeit besuchte „Le Prèsident – FAHMI MAGROUN“ und sein Freund Kaled das Waldviertel, um auf den Schnepfenstrich zu gehen. Herr Fahmi verwaltet den Bezirk Sousse 2.650km2 und 1.600 Jäger.
27
Ihre Vorteile beim Holzverkauf an Stora Enso Wood Products Ihr Wald ist uns ein Anliegen • Marktgerechte Preise • Optimale Wertausbeute • Ein Abnehmer für alle Sortimente – auch Kleinmengen • Rasche Abfuhr • Übersichtliche Abwicklung • Rasche Abrechnung • Gute Betreuung • Ankauf von „Holz am Stock“
Ansprechpartner Leitung Holzeinkauf: Direktor Ing. Norbert Hüttler Tel. +43 (0) 664/522 40 41 Nördliches Wald- und Weinviertel: Paul Traxler, Tel. +43 (0) 664/618 39 19 Südliches Waldviertel: Holnsteiner Erich, Tel. +43 (0) 664/829 19 48
Stora Enso Wood Products GmbH, A-3531 Brand 44 Tel.: 02826/7001-0, Fax: 02826/7001-2290 holzeinkauf.oesterreich@storaenso.com, www.storaensowald.at
© Schiersmann
TROPHY ÄSUNGSERGÄNZUNG
Wildgerecht ergänzen. Erfolg ernten. Angebote & Beratung: Ing. Leonhard Kupfer T 0664 /886 629 57 www.trophy-wildfutter.at
28
Schießwesen und Schießstätten Österreichische Meisterschaft Vorderlader Am 27.5.2018 wurde in Tattendorf die Österreichische Meisterschaft, in der Disziplin Vorderlader Wurfscheibe geschossen und die Mitglieder des SJV Zwettl waren sehr erfolgreich. In der Mannschaftswertung „Batesvilles“ belegte das Team „Niederösterreich 1“ mit Wolfgang Delasch, Helmut Hintermayr und Clemens Böhm (Hintermayr, Böhm von SJV Zwettl) den 1. Platz und “Niederösterreich 2” mit Sabine Temper, Christian Suchy und Katharina Suchy den 2. Platz (alle SJV Zwettl). Platz 3 erreichte das Team “Oberösterreich” mit Johann Gschwendtner, Erich Hiehs und Günther Maurer. In der Einzelwertung Perkussion “Lorenzoni” belegte Helmut Hintermayr, mit 25 Treffen von 25 in einer Serie) den ausgezeichneten 1. Platz
vor Johann Geschwendtner und Clemens Böhm. (Hintermayr, Böhm von SJV Zwettl) Das Resümee aller beteiligten Schützen war einstimmig: ein sehr fairer und gut ausgerichteter Wettbewerb. Schützen heil!
Schießstand Ottenschlag Der Schießstand des Weidmannsbundes Ottenschlag ist jeden Sonntag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet. Es besteht die Möglichkeit verschiedene Disziplinen zu schießen. Kleinkaliber, Trap und Jagdparcour (mit laufenden Hasen, Skeet - Taube von rechts, „Flugwildtaube“ und Down Hill). Ein unterirdischer Schusskanal (100m) mit Monitor steht für große Kaliber ebenfalls zur Verfügung.
Landesportleiter NÖ Martin Kliwar, Mehr Informationen finden Sie auf Suchy Katharina, Temper Sabine, www.weidmannsbund.at Suchy Christian, Böhm Clemens, Delasch Wolfgang, Hintermayr Helmut, Maurer Günther, Hiehs Erich, Gschwendtner Johann und ein Richter aus Tattendorf
29
Jagdhunde und Brauchtum Einladung zum bereits schon tratitionellen Jagdhundeführertreffen
„Dr. Peter Lebersorger – Gedächtnisprüfung“ als 3. Schweißsonderprüfung des NÖLJV in Zusammenarbeit mit ÖJGV und JHPV Mistelbach
Am 22.07.2018 in Obernondorf um 09.45 Uhr Jägermesse mit Jagdhundesegnung
Bei dieser Schweißsonderprüfung nahm Hundeführer Josef Faifar aus Groß Gerungs mit seiner Hündin Anka v. Hornerwald teil. Mit einer Gesamtpunkteanzahl von 64 Punkten erreichten sie das beste Ergebnis aller Teilnehmer und somit einen ersten Rang.
Anschließend Frühschoppen und Mittagessen beim Wognschmierkirtag. Alle Jägerinnen und Jäger sind herzlichst eingeladen.
Auf den Hund „Terrier“ gekommen Christian Dum 3903 Haimschlag ist neuer Welpenbesitzer, Jagdterrier Cheecky, Zwinger von „Monte Korn“, Franz Steiner Neuhofen/ Ybbs
30
Rezept Gebackene Rotkrautknödel mit rahmigem WildGeschnetzeltem Zutaten 500 g Rotkraut ca. ½ Kopf 2-3 Nelken 2 Zimtstangen 4 Wacholderbeeren 2 Lorbeerblätter 1 El Weiße Bio-Pfefferkörner, geschrotet 2-3 El Rotweinessig 2 EL Orangen in Akazienhonig 200 ml Rotwein Kalahari Salz 2 rote Zwiebeln 20 g Butterschmalz 2 El Speisestärke 600 g Wildfleisch, ohne Haut und Sehnen (zum Kurzbraten) 100 ml Madeira 50 ml Sherry 2 Schalotten Mehl zum Wenden 2 Eier, verquirlt 200 g Semmelbrösel ca. 500 ml Pflanzenöl zum Frittieren 20 g Butterschmalz Kalahari Salz, weißer Bio Pfeffer 1 El Mehl 150 ml Wildfond 100 ml Sahne 1 El geschlagene Sahne 1 El gehackte Blatt-Petersilie
Rezept Rotkraut in feine Streifen schneiden, Gewürze in einen Teebeutel geben. Beides mit Essig, Honig und Rotwein kräftig durchkneten, mit Salz würzen und ca. 3 Stunden stehen lassen. Zwiebeln schälen, in feine Streifen schneiden und im Butterschmalz glasig dünsten. Rotkraut samt Marinade und Gewürzen zugeben und bei schwacher Hitze zugedeckt etwa 40 Minuten schmoren. Anschließend das Rotkraut vollständig erkalten lassen. Danach mit Stärke mischen und mit Hilfe von 2 Esslöffeln kleine Knödel aus dem Rotkraut formen und diese auf ein Tablett setzen. Knödel für etwa 1 Stunde in das Gefrierfach geben. Wildfleisch in dünne Scheiben schneiden. Diese mit Madeira und Sherry vermischen und 30 min. marinieren. Schalotten schälen und klein würfeln. Angefrorene Rotkrautknödel zuerst in Mehl wenden, dann durch verquirltes Ei zeihen und schließlich in Semmelbrösel panieren. Panierte Knödel ein zweites Mal durch das Ei ziehen und nochmals in den Semmelbröseln panieren. Knödel in heißem Öl goldbraun ausbacken, dann auf Küchenpapier abtropfen lassen
und im 100 C° heißen Ofen warm halten. Butterschmalz in einer großen Pfanne erhitzen. Wildfleisch gut abtropfen lassen und darin scharf anbraten. Dabei mit Salz, Pfeffer würzen. Fleisch heraus nehmen und in eine Schüssel geben. Im Bratfett gewürfelte Schalotten anschwitzen. Das Ganze mit Mehl bestäuben und mit der Fleischmarinade ablöschen. Wildfond und Sahne dazugießen und bei mittlerer Hitze etwas einkochen lassen. Gebratene Fleischstreifen mit dem ausgetretenen Saft unter die Soße mischen, das Ganze nochmals mit Salz, Pfeffer abschmecken und mit Schlagsahne verfeinern. Gehackte Petersilie unter das Geschnetzelte heben und mit den gebackenen Knödeln servieren.
Die Redaktion des Jagd-Journales Zwettl empfiehlt zu diesem Gericht ein gutes Glas Bier dazu.
31
Geburtstag & Ehrungen
Diplom 70 Jagdkarten Alois Berger Zwettl Erich Mayer Waldhausen Ernst Mayer Zwettl
Ehrenbruch Gold 60 Jahre Walter Böhm Allentsteig Hans Müller Allentsteig Franz Schneit Sallingberg Rudolf Seher, Pölla Leopold Spannagl Rudmanns Ehrenbruch Gold 50 Jahre Friedrich Hölzl Unterrabenthan Josef Ploner Siebenlinden Maria Renz Kottes
Weidmanns-Ruh! Karl Steininger Ferdindand Breit Karl Schweighofer Josef Umgeher
verstarb am 07. Jänner im 85. Lebensjahr verstarb am 14. Jänner im 71. Lebensjahr verstarb am 17. Jänner im 91. Lebensjahr verstarb am 23. Jänner im 91. Lebensjahr 32
Nächste Ausgabe Redaktionsschluss für Oktober 2018 ist der 10. September 2018 (Berichte, am besten mit Fotos, senden Sie an redaktion@jagd.zwettl.at)
Trophäen Waschbär
IMPRESSUM Medieninhaber: (Herausgeber, Verleger und Verlagsort) NÖ Landesjagdverband - BGST Zwettl 02203327JM Für den Inhalt verantwortlich: BJM OSR Gottfried Kernecker 3920 Groß Gerungs, Griesbach 83 Mail: gottfried.kernecker@wavenet.at Redaktion: BJMSTV Manfred Jäger, HRL Willi Renner Alle Beitrage und Fotos im Jagdjournal-Zwettl sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion. Jegliche missbräuchliche Verwendung wird geahndet. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Das Jagdjournal-Zwettl ist weder für den Inhalt verantwortlich noch vertreten wir die dort wiedergegebene Meinung, insbesondere dann nicht, wenn der Inhalt geltenden Rechtes in Österreich widerspricht. Grafik & Design, Layout: HRL Willi Renner, BJMSTV Manfred Jäger Druck: Druckerei Janetschek 3910 Zwettl Fotos: Archiv, Privat, pixabay.com
Günther
Maier
Transporte Baustoffe Teichwirt office@transport-maier.at - www.transport-maier.at Tel. 02875 7226 A-3913 Großgöttfritz 88
33
Kontaktadressen Bezirksgeschäftsstelle
NÖ Landesjagdverband
3910 Zwettl, Gerotten 61
1080 Wien, Wickenburggasse 3
Bezirksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker 3920 Groß Gerungs, Griesbach 83 Privat: 02813/480 Mail: gottfried.kernecker@wavenet.at
Telefon: +43 (0) 1 / 405 16 36 - 0 Telefax: +43 (0) 1 / 405 16 36 - 28
Bezirksjägermeister Stv. HRL Manfred Jäger 3910 Zwettl, Gerotten 61 Tel.Nr.: 0664 / 38 28 512 Mail: jagd.zwettl@gmx.at
Landesjägermeister: Dipl. Ing. Josef Pröll Geschäftsführung: Mag. Sylvia Scherhaufer Sekretariat: jagd@noeljv.at ; www.noeljv.at
Bezirkshauptmannschaft
Vergiftungsinformationszentrale
3910 Zwettl, Am Statzenberg 1
Fachgebiet: Jagd, Fischerei und Agrarwesen Fr. Waltraud Ableitinger 02822/9025 -42635 jagd-agrar.bhzt@noel.gv.at
Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 bis 16.00 Uhr, Fr. 08.00 bis 13.00 Uhr
Notruf-Telefon: +43 1 406 43 43, +43 664/925 50 70 Euro-Notruf: Rettung: Ärzte-Funkdienst:
112 144 141
Termine
34
FINDEN SIE UNSERE PRODUKTE IM EXKLUSIVEN FACHHANDEL UND ONLINE AUF WWW.SWAROVSKIOPTIK.COM
Z8i 2-16x50 P
ÜBERALL ZUHAUSE
Das Z8i 2-16x50 P von SWAROVSKI OPTIK ist ein wahrer Alleskönner, das sowohl die Bewegungsjagd, als auch das Jagen über weitere Distanzen beherrscht. Es setzt in der optischen Leistung sowie in Design und Ergonomie neue Maßstäbe. Ein exzellentes Zielfernrohr mit großem Sehfeld für maximalen Überblick und 8fach-Zoom für die entscheidenden Details. Zuverlässig auch in der Dämmerung und bei schwierigen Lichtverhältnissen. Wenn Augenblicke entscheiden – SWAROVSKI OPTIK.
SEE THE UNSEEN WWW.SWAROVSKIOPTIK.COM