Zwettler Jagdjournal Juli 2017

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Editorial Editorial Hegeschauen: Wer wagt, gewinnt! Über den Sinn und Zweck unserer derzeitigen Praxis der Hegeschauen lässt sich diskutieren. Als ein Instrument zur Überprüfung der Abschüsse scheinen sie mir nicht mehr geeignet. Auch ist es kaum möglich irgendwelche Trends der Wildstandsentwicklung herauszulesen. Vielleicht könnte das Editorial vom Chefredakteur der PIRSCH in Nr. 06/17, Herrn Sascha Numßen, ein neuer Anstoß sein: „Die Jägerschaft ist nicht gerade dafür bekannt, Neuerungen gegenüber offen zu sein. In den letzten Jahrzehnten haben wir uns gern in unseren inneren Kreis zurückgezogen, anstatt Interessierte durch Transparenz und Offenheit von unserem Tun zu überzeugen. Kein Wunder, dass man uns deshalb zunehmend kritisch betrachtet. Das bedeutet meines Erachtens auch, dass man mit liebgewonnenen Traditionen oder solchen, die seit Jahren immer nur von denselben besucht werden, bricht und nach neuen Konzepten sucht! Nehmen wir die „Trophäenschau“ (Anm.: bei uns Hegeschau). Sie ist seit langem eine Pflichtveranstaltung – und damit manchen ein notwendiges Übel – und soll einen Überblick über die Güte und die Entwicklung eines Schalenwildbestandes in einem größeren Jagdgebiet liefern. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Warum verleiht man der im Kern bewahrenswerten Hegeschau nicht zusätzliche Attraktivität? Und zwar als Jägerfest für Jung und Alt, für Jäger und vor allem Nichtjäger! Mit Pfostenschau von Jagdhunden, Greifvogel-Vorführung, Jägerflohmarkt, Wildbret-Spezialitäten, Lernort-Natur-Inseln, Basteln für die Kinder und anderen Aktivitäten. Dabei können wir Menschen, der Jagd (noch) neutral gegenüberstehen, vorurteilsfrei für unser Tun gewinnen oder gar begeistern!“ Für Sie gelesen BJM Gottfried Kernecker


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Jagdjournal

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Inhalt

Informationen der Bezirksgeschäftsstelle 3 Editorial 6 Schusszeiten 7 Bericht BJM Kernecker • Wildstandsentwicklung Rehwild • Wildtiermanagement • Wolf • Bär-Luchs-Wolf • Schalldämpfer 11 Jungjägerprüfung 12 Jagdaufsehrprüfung Merkblatt Fischotter 14 Österreichische Waldinventur und Wildein flussmonitoring 17 Der Wandel von der Natur- zur Kulturlandschaft

Hegeringe & Blick ins Revier 19 Hegering Langschlag, Freidersbach, Kottes 21 Mufflon 22 Hegeringmeisterschaft 24 Hegerung Groß Gerungs

Titelbild Der Mufflon foto: Manfred Nieveler Bericht Seite 21

Jagdhund & Brauchtum 32

25 Anlagenprüfung Jägerlatein

Schießwesen 26 Bezirksmeisterschaft 27 Kugelcup

Ehrungen & Geburtstage 28 Ehrenbrüche 29 Geburtstage

Wann ist was? 31 Wichtiger Termine & Veranstaltungen

Tipps, Tricks & Praktisches 32 Gegrillter Rehrücken

Nächste Ausgabe 33 Vorschau Ausgabe Juli 2017

Wichtige Adressen 34 Wichtige Adressen Landesjagdverband Bezirksgeschäftsstelle Bezirkshauptmannschaft


Information Behörden &der NÖBezirksgeschäftsstelle Landesjagdverband Landesjagtverband

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SchussZeiten AUGUST Rehwild (Älterer Bock, Jährling und Schmalgeiß), ab 16. August auch sonstige Geißen und Kitze, Rotwild, Damwild (Schmalspießer und Schmaltier), Sikawild (Schmalspießer, Schmaltier, sonstige Tiere und Kalb), Gamswild, Steinwild in umfriedeten Eigenjagdgebieten, Muffelwild, Schwarzwild, Wildkaninchen, Dachs, Steinmarder, Fuchs, Waldiltis, Wiesel, Grau- und Saatgans, Bläßhuhn, Marderhund und Waschbär, Raben- u. Nebelkräehe, Elster, Eichelhäher

JULI Rehwild (Älterer Bock, Jährling und Schmalgeiß), Rotwild (Schmalspießer, Kalb, Schmaltiere und sonstige Tiere), Damwild (Schmalspießer und Schmaltier), Sikawild (Schmalspießer, Schmaltier und sonstige Tiere und Kalb), Muffelwild, Gamswild (Bock und Geiß der Altersklasse III), Schwarzwild (Keiler, nichtführende Bache und Frischling), ab 16. Juli auch die führende Bache, Wildkaninchen, Dachs, Steinmarder, Fuchs, Wald- iltis, Wiesel, Marderhund und Waschbär, Raben- u. Nebelkräehe, Elster, Eichelhäher

SEPTEMBER Rehwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Gamswild, Steinwild in umfriedeten Eigenjagdgebieten, Muffelwild, Schwarzwild, Wildkaninchen, Dachs, Fuchs, Steinmarder, Waldiltis, Wiesel, Haselhahn, Ringeltaube, Grauund Saatgans, Stockente, Bläßhuhn, Graureiher (nur im unmittelbaren Bereich von Fischteichen und sonstigen Fischzuchtanlagen sowie von Bächen, die der Aufzucht von Brütlingen und Jungfischen dienen), Marderhund und Waschbär. Ab 15. September Turtel- und Türkentaube sowie weiters ab 21. bis 30. September RebhuhnRaben- u. Nebelkräehe, Elster, Eichelhäher

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INFORMATIONEN von Bezirksjägermeister Gottfried Kernecker Wildstandsentwicklung – Rehwild Die milden Winter der letzten Jahre, das Äsungsangebot durch Windwürfe und Winterbegrünungen, zusätzlich Wildfütterungen mit allen möglich „Spezialitäten“ bringen auch ein Ansteigen der Rehwildbestände mit sich. In Gesprächen mit den Landwirten kann man das immer öfter heraushören (!), das zeigen auch erste Reaktionen der Jagdausschüsse im Zusammenhang mit der heurigen Abschussplanung, und auch erste Tragfähigkeitskriterien wie Körpergewicht, Trophäengüte, steigende Fallwild-Quoten im Straßenverkehr, steigender Wildeinfluss an den Wirtschaftsbaumarten und in weiterer Folge wildbedingte Verbiss- und Fegeschäden. Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass manche Wildarten in der Lage sind, höhere Abschüsse (besonders Rehwild !) durch erhöhten Nachwuchs auszugleichen (Erhöhung der Kitz-Anzahl pro Setzen, frühere Geschlechtsreife (Schwarzwild), In manchen Revieren könnten ohne Schaden höhere Abschüsse genutzt werden, wahrscheinlich sogar zum Vorteil des verbleibenden Wildes, da die sogenannte kompensatorische Sterblichkeit vermindert wird. Der LANDWIRT – Redakteur Bernhard Henning schreibt z. B. im „LANDWIRT, Ausgabe Mai 2017, von großen Herausforderungen der Jagd: „Diese sind hervorgerufen durch schrumpfende Lebensräume, vermehrte Freizeitnutzung, Kli-

mawandel, Intensivierung der Landwirtschaft usw.! Um diese bewältigen zu können, ist ein Wandel im Denken und Handeln der Jäger notwendig! Das Beibehalten alter Denkmuster und alter Jagdpraktiken muss beendet werden! Die Jagd und in weiterer Folge die Jäger müssen sich verändern! Insbesondere dann, wenn die Jägerschaft als Bewahrerin der Kulturlandschaft verstanden werden will! Eine Jagd, in der weiterhin der Trophäenkult im Mittelpunkt steht und bei der nur die Interessen Einzelner berücksichtigt werden, wird in Zukunft in der Gesellschaft keine Akzeptanz mehr finden. Wenn sich die Jägerschaft nicht von selbst den neuen Herausforderungen stellt und anpasst, dann wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis ihr das von der Gesellschaft durch neue Jagdgesetze aufgetragen wird! Doch was muss sich ändern?

Wildtiermanagement Eine herausragende Aufgabe der Jagd ist die Herbeiführung lebensraumverträglicher Schalenwilddichten. Ein konstruktiver, ständiger Dialog zwischen Grundeigentümern und Jagdpächtern ist erforderlich, um die Belange der Grundeigentümer zeitnah beim Jagdmanagement zu berücksichtigen. Wichtige Elemente dieses Dialogs sind gemeinsame Revierbegehungen, die Anwendung von Monitoringverfahren wie Weisergatter (Anm. des BJM: Wehret den Anfängen!!!), Verbissaufnahmen, Schälschadensgutachten. Gleichzeitig sollen die Jagdpachtverträge flexibel gestaltet werden, Mindest-

pachtzeiten sind abzuschaffen (Den Grundeigentümern soll es möglich sein, den Pachtvertrag aufzulösen! Senkung der Pachtdauer auf 3 Jahre!). Die Eigenbewirtschaftung sollte gefördert werden (Die Verpachtung für genossenschaftliche Jagdgebiete wird aufgehoben, der Jagdleiter wird in diesem Fall von den Grundeigentümern bestellt und hat die Funktion eines Jagdverwalters; alle interessierten Jäger, ortsansässige bevorzugt, werden mittels Revierbegehungsschein in die Jagd eingebunden). Generelles Fütterungsverbot, eine Ausnahme sind nur tatsächliche Notzeiten, in denen Wildtiere ohne künstliche Fütterung in großer Zahl verhungern würden. Neubewertung des Raubwildes (Einteilung der Wildarten in Nutzwild und Raubwild ist überholt, Beutegreifer haben im Naturhaushalt eine wichtige ökologische Funktion < Anm: bestreitet ohnehin niemand> Forderung: Schonzeit für Beutegreifer sollte am 1. März beginnen und mindestens 6 Monate dauern!). Ausbildung der Jungjäger und Jagdaufseher erweitern durch die Ablegung der forstwirtschaftlichen Meisterprüfung! Die Forderung einer einheitlichen Jagdkarte inklusive Versicherungsschutz für das gesamte Bundesgebiet steht ohnehin in Diskussion. Weitere Forderungen betreffen ein generelles Verbot der Fallenjagd, die Jagd auf Greifvögel, den Abschuss von Haustieren, die Gatterhaltung von Wildtieren.“ BJM Gottfried Kernecker: Das sind die Forderungen von Redakteur Henning für eine „gelungene“ Jagdreform, in der LANDWIRT-Info als „Jagdwende“ bezeichnet!


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Ich habe als Information einen Auszug verfasst, der aber zeigen soll, in welche Richtung die Jagd von manchen gedrängt wird. Daher m e i n e Forderung an unsere Jagdausübungsberechtigten: • Nehmen wir die unbedinge Erfüllung des Abschussplanes ernst! Schluss mit den sogenannten „Papierrehen“! Natürlich fallen Straßen- und Mähverluste an, aber sie dürfen nicht Ersatz für versäumte Abschüsse sein! • Rechtzeitiger Beginn des Kitzund Geißenabschusses. Die Tage werden im Spätherbst immer kürzer, Nebeltage steigen. • Baut die Jungjäger/innen in eure Reviere ein (heuer haben wieder 13 die Jagdprüfung bestanden, die Prüfungen in Edelhof für die Forstfacharbeiter stehen noch aus), ortsansässige Jäger dürfen in den Genossenschaftsjagden nicht „ausgesperrt“ sein. • Das Gespräch mit den Grundbesitzern suchen, ihre Sorgen und Beschwerden sind unbedingt ernst zu nehmen. • Wir brauchen in NÖ keine Weiserflächen, aber die Wildschäden müssen in einem tolerierbaren Bereich für die Landund Forstwirte bleiben!

INFOS aus der NÖLJV-Ausschusssitzung Versicherung (Bär, Luchs, Wolf): Sitzung „Arbeitsgruppe Wolf“ ist am 5. Mai erstmals zusammengetreten, Versicherung sollen die zahlen, die davon profitieren, d. h. die Land- und Forstwirtschaft!

Wolf Der Wolf hat in den letzten Jahren sein Verbreitungsgebiet in Europa ausgeweitet. Auch in NÖ wurde das Ein- bzw. Durchwandern von Wölfen nachgewiesen. Zur Zeit lebt eine Wolfsfamilie am TÜPL in Allentsteig. Der Wolf ist durch EU-rechtliche und landesrechtliche Bestimmungen eine nicht jagdbare Wildart und damit ein streng geschütztes Wildtier. Eine Wolffamilie (Rudel)besteht aus dem Elternpaar und deren Jungen. Dieses Rudel hält andere Wölfe von ihrem Lebensraum fern. Im Alter zwischen 1 und 2 Jahren wandern die jungen Wölfe aus dem Revier der Eltern aus. Ein oder mehrere Jungtiere sind im Bezirk unterwegs, Schafrisse in Traunstein, Rehriss in Klein Nondorf, Fotofallen Weinsberg, Sichtung in Dietrichsbach! Als Nahrung werden frei lebende Tiere (vorrangig Schalenwild) aber auch Weidetiere (Schafe) gerissen. Wölfe dürfen nicht gefüttert werden, um eine Gewöhnung an den Menschen zu vermeiden. Der Wolf ist sehr scheu und ein Zusammentreffen mit dem Menschen ist sehr selten. Bei einem Zusammentreffen zieht sich der Wolf im Normalfall selbst zurück. Mitunter verhalten sich Wölfe neugierig (z.B. ein unerfahrener Jungwolf) oder ein Wolf reagiert auf einen von einem Menschen mitgeführten Hund. Folgendes ist dann zu beachten: - Gehen Sie geräuschvoll langsam rückwärts vom Wolf weg. - Folgt Ihnen der Wolf, so bleiben Sie

stehen, versuchen Sie durch Ausstrecken der Arme möglichst groß zu wirken! Schreien Sie den Wolf an oder werfen Sie twas nach ihm. (Anm. BJM: …. oder Schei……. sie in die Hose! Der Geruch wird ihn vertreiben!) - Führen Sie einen Hund dabei an der Leine und halten Sie ihn nahe an Ihrem Körper. - Stellen Sie sicher, dass Ihr Hund nicht versucht, von sich aus den Wolf anzugreifen. - Lassen Sie den Hund nur von der Leine, wenn der Wolf gegen alle Erwartungen angreift. Prinzipiell gilt: Wölfe niemals anlocken oder füttern!!!

Weitere Informationen sowie Meldung von Hinweisen und Schäden: 1. NÖ Landesjagdverband, 1080 Wien, Wickenburggasse 3 Tel. 01/40516 36-0, Mail: jagd@noeljv.at


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2. Dr. Georg Rauer Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie, 1160 Wien, Savoyenstr. 1; Tel. 0664/6219419, Mail: georg.rauer@fiwi.at

Info zur Großraubtierhaftpflicht-versicherung! Dr. Peter Lebersorger: Sehr geehrte Damen und Herren! Die an uns herangetragenen Fragen beantworten wir auf diesem Wege gerne! Bitte um Kenntnisnahme. Bei Rückfragen: 0699 - 13405187 In den letzten Jahren gab es eine handvoll Schäden - Bär ging ganz zurück, beim Luchs war es gar kein Schaden, beim Wolf gab es schon was....von 2010 bis 2016 rund 11 Wolfs-Schäden - zusammen wurden € 8.700,-- Schadenssumme ausbezahlt. Die geschädigte Schafbäuerin in Bad Traunstein erhält 7 x 88,-- (€ 616,--) für die vom Wolf gefressenen Lämmer!

Bär – Luchs – Wolf

Die Jägerschaft hat seit vielen Jahren eine Bärenhaftpflichtversicherung abgeschlossen – falls ein Bär ein Rind oder Schaf reisst – erhält der Rinder- oder Schafhalter eine Entschädigung – dadurch konnten über viele Jahrzehnte die Vergiftung oder illegale Tötung der Bären verhindert werden, denn die Bauern waren wenigstens nicht „auf sich allein gestellt“ – die Prämie beträgt € 4.600,-- pro Jahr, das sind 13 Cent pro Jagdkarte, pro Jahr. Prämienfrei wurde diese Versicherung in den letzten Jahren auf Luchs und Wolf ausgedehnt. D. h. bei noch immer 13 Cent Prämie pro Jagdkarte erhält ein geschädigter Tierhalter für ein Lamm € 88,--, für ein Schaf € 182,--, für eine Ziege € 109,--, für eine Kuh bis maximal €1.091,--, für ein Pferd bis maximal € 2.093,--. Sollen Personen zu Schaden kommen, gibt es auch eine Höchstdeckung. Dadurch ist es gelungen, Vergiftungen oder andere illegale Tötungen von Bär, Luchs, Wolf in NÖ abzuwenden. Eine solche Versicherung gibt es in jedem Bundesland – meist über die Landesjagdverbände – da und dort

auch über das Land selbst. “Wir sind in NÖ gerade dabei, diese Versicherung an das Land NÖ abzugeben. Die LWKammer unterstützt uns dabei”. so Dr. Lebersorger

Schalldämpfer

Betriebe können diesen verwenden auf Antrag für ihre Bediensteten, müssen aber nicht! Die Berechtigung wird im Waffenpass eintragen. Pro Berufsjäger können 2 und mehr Schalldämpfer bewilligt werden.

Schusszeiten

In der NÖ Jagdverordnung (LGBl Nr. 40/2017) wurde die Schusszeit beim Rotwild, beim Sikawild und beim Rebhuhn wie folgt geändert: in Kraft ab 9.6.2017 !!! R otwild: Neue Schusszeit für das Kalb: 1. Juli bis 31. Dezember Neue Schusszeit für sonstige Tiere: 1. Juli bis 31. Dezember Sikawild: Neue Schusszeit für sonstige Tiere und Kälber: 1. Juli bis 15. Jänner


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Rebhuhn: Neue Schusszeit im September: 21. bis 30. September und (wie bisher) 16. bis 30. November

Fischotter und Biber

Fischotter: 40 Exemplare wurden bis Juni 2018 festgelegt. Bescheid geht an Fischerei- und NÖLJ Verband. Abschussbedingungen wurden im MAI-Weidwerk veröffentlicht (Siehe Merkblatt des NÖLJV). Rechtlich ist die Entnahme beschlossen! Nicht in die Abschussliste eintragen(!), da kein jagdbares Wild! Biber: Siehe Merkblatt des NÖLJV !

Riesenleberegel:

Rot-, Reh-, Dam- u. Muffelwild sind betroffen. Eine Eindämmung ist bis jetzt nicht gelungen. Medikamenteneinsatz ist möglich, aber eine Wartezeit von 28 Tagen (Ministerium legt aber 56 Tage fest) muss bei Verkauf eingehalten werden. Untersuchungenhaben gezeigt, dass nach dieser Frist keine Rückstände im Wildbret festzustellen waren.

besser auf die Schliche kommt, wird installiert. Niederwild Diskussion über Prädatoren wird geführt. Rebhuhn: ein 5Jahres-Projekt wird gestartet; der NÖLJV soll mit € 20.000 € einsteigen.

Gatterjagd

Sehr geehrte Jägerin, sehr geehrter Jäger! Liebe Mitglieder des NÖ Landesjagdverbandes!

dem Ende der nächsten Jagdperiode aufzulösen. „Wir werden uns intensiv in die von Landesrat Stephan Pernkopf angekündigte Diskussion um Änderungen im niederösterreichischen Landesjagdgesetz einbringen, damit die bisher einseitig durch Tierrechtler emotional getriebene Debatte auf eine sachliche Grundlage gestellt werden kann,“ so Pröll. Offensichtlich habe die überstürz-

Wir erlauben uns, Ihnen eine aktuelle Information zur heutigen Debatte über die Novellierung des NÖ Landesjagdgesetzes zu übermitteln! NÖ Landesjagdverband Landesjägermeister Josef Pröll kritisiert „einseitige und emotionale Debatte zu Gatterjagd“

te und kaum durchdachte Jagdgesetz-Novelle im Burgenland zu Jagdverband fordert Gesamtpaket einem Domino-Effekt in andere und Einbindung der Jägerschaft in Bundesländern hinein geführt, so weitere Diskussion Pröll. Für den Landesjagdverband Niederösterreichs Landesrat Niederösterreich sei jedenfalls klar, Stephan Pernkopf hat im Zuge dass das Ergebnis der kommenden seines heutigen Pressegesprächs Diskussion ein Gesamtpaket für eine angekündigt, noch im Sommer nachhaltige und waidgerechte Jagd 2017 den Antrag zu einer Novelle in Niederösterreich sein müsse. des Landesjagdgesetzes einzubrinFachausschüsse Hierbei ginge es sowohl um eigenHunde: Hundefonds wurde für 10 gen. tumsrechtliche, als auch um jagtote Hunde und 44 verletzte Hunde dethische, bzw. jagdpolitische Fraausbezahlt (hauptsächlich bei Nied- Medienberichten zufolge sei insbegen, zumal, so Pröll: „sichergestellt erwild durch KFZ!). werden muss, dass auch in Zukunft Schwarzwild: leichter Rückgang in Niederösterreich flächendeckfestzustellen, die Ausbringung des end und traditionell gejagt werden Düngemittels WIGU-S bringt unterkann.“ schiedliche Ergebnisse. Greifvögel: Leider werden immer wieder illegale Abschüsse bekannt, eine Gesprächsplattform zwischen Land und Bez.verw.behörden., wie sondere geplant, Jagdgatter in Niedman event. illegalen Abschüssen erösterreich bis 2029 und somit mit


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NÖ: Jagdaufseher darf der Waffenpass nicht verweigert werden!

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Urteil vom 3.5.2017 einem nö. Jagdaufseher das Recht zugesprochen, bei der Jagd eine Faustfeuerwaffe zu führen und ihm somit den Waffenpass nicht zu verweigern. Allerdings haben einige Pressemeldungen und die Gerüchte dahingehend Falsches behauptet (!), nämlich, dass nun allen Jägern eine Faustfauerwaffe für die Jagd zusteht! Es geht dabei ausschließlich um Jagdaufseher bzw. Jagdschutzorgane! Dennoch endlich ein positives Urteil für die Jagd und die mündigen sowie gut ausgebildeten Jäger in Österreich.

vor dem Verwaltungsgericht: Be- zehn der sechzehn angetretenen zirkshauptmannschaft Hollabrunn), Kandidaten/Innen die Jungjägerprüfung zur Erlangung der ersten zu Recht erkannt: NÖ-Jagdkarte erfolgreich ablegen. Spruch: Das angefochtene Erken- Die Bezirksgeschäftsstelle gratuliert ntnis wird wegen Rechtswidrigkeit den Jungjäger/Innen mit einem kräftigen Weidmannsheil, wünscht seines Inhalts aufgehoben. viel Erfolg, spannende Erlebnisse und die richtige Einstellung bei der Jungjägerprüfung zukünftigen Jagdausübung. Am 16. und 17. Mai konnten vier-

v.l. BJM Gottfried Kernecker, Harald Hochleitner, Christine Cermak, Christian PfeifferVogl, Johanna Lahnsteiner, Vanessa Neuwirth, Barbara Haneder, Ing. Thomas Fritz (Mitgl. d. Prüfungskomm.), Markus Kurzmann, Martin Huber, Wm. Helmut Schandl (Mitgl. d. Prüfungskomm.)

Gericht: Verwaltungsgerichtshof Entscheidungsdatum: 03.05.2017 Betreff: Der Verwaltungsgerichtshof hat über die Revision des M K in P, vertreten durch Mag. Gunter Österreicher, Rechtsanwalt in 2020 Hollabrunn, gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 13. Oktober v.l. BJM Gottfried Kernecker, Franz Grünstäudl, Patrick Pölzl, Christian Pannagl, Franz 2016, betreffend Ausstellung eines Wögerer, Ing. Thomas Fritz (Mitgl. d. Prüfungskomm.), Clemens Lintner, Christian LechWaffenpasses (belangte Behörde ner, Wm. Helmut Schandl (Mitgl. d. Prüfugskomm.),


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Jagdaufseherprüfung Am 6. und 7. Juni 2017 fand in der BH Zwettl die Prüfung für den Wachdienst zum Schutz der Jagd statt, die als Voraussetzung gilt, dass jemand als Jagdaufsichtsorgan für ein Jagdrevier bestellt und vereidigt werden kann. Unter dem Vorsitz von BH-Stv. HR Dr. Josef Schnabl und den weiteren Mitgliedern der Prüfungskommission, BJM Gottfried Kernecker und FD a. D. Dipl. Ing.

Wolfgang Reiter, traten 8 Kandidaten zur Prüfung an. Sie mussten ein fundiertes Wissen in den Bereichen Jagd-, Waffen-, Tierschutz-, Forstund Umweltschutzgesetz, in Wildkunde, Waffenkunde, Brauchtum, Jagdbetrieb, Wildbrethygiene und Jagdhundewesen nachweisen. Die Prüfung umfasst einen 90 minütigen schriftlichen Teil mit einem anschließenden mündlichen Teil.

Schalenwildevaluierung

Die Grünvorlage wird nur im Alpenbogen beibehalten, das heißt nur in den NÖ Bezirken südlich der Donau. Bei uns im Bezirk Zwettl entfällt ab nun die Grünvorlage bzw. Beschau. von li nach rechts: BJM G. Kernecker, Ewald Faltin, Martin Zellhofer, Robert Scherz, Robert Sulzbacher, Andreas Mach; nicht im Bild: Heinrich Bauer

Foto und Erleger: Robert Mach

Merkblatt Fischotter Regulierung des Fischotterbestandes in Niederösterreich – Fang, Abschuss Nach den Bestimmungen des NÖ Naturschutzgesetzes ist eine Ausnahmeregelung für den Fang von Fischottern und deren Tötung sowie die unmittelbare Tötung durch Schusswaffen möglich. Ausnahmen nur im Rahmen der Bewilligung durch die NÖ LandesregierungNaturschutzabteilung Mit Bescheid wurden der NÖ Teichwirteverband und der NÖ Landesfischereiverband berechtigt, längstens bis 30. Juni 2018 unter Beachtung eines günstigen Erhaltungszustandes der Population maximal 40 Fischotter der Natur zu entnehmen. Das

Töten von Fischottern fällt in NieGeschlechtes erforderliche Inauderösterreich nicht unter die „Jaggenscheinnahme des gefangenen dausübung“. Das Entnahmegebiet Tieres ermöglichen, verwendet ist durch diesen Bescheid festgewerden. legt und muss genau eingehalten 2. Das jeweils verwendete Abwerden und ist bei den Bescheifangsystem ist mindestens zweidadressaten sowie beim betreffenmal täglich zu kontrollieren. den Fischreiausübungsberechtigten 3. Weibliche Tiere sind unverzüglich zu erfragen. Folgende Besund unversehrt freizulassen. cheid–Auflagen sind einzuhalten: 4. Individuen anderer Arten, die sich irrtümlich gefangen haben, Auflagen für Fang mit Lebendfallsind unverzüglich und unversehrt en: frei zu lassen. 1. Es dürfen nur Abfangsysteme, 5. Die Tötung hat rasch und wie sie jagdrechtlich zum Fang möglichst schmerzfrei zu erfolanderer von der Größe her vergen. gleichbarer marderartige und 6. Eine Weitergabe (auch bloß zur auch eine zur Feststellung des Verwahrung) des Tieres bedarf


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einer gesonderten Bewilligung der Behörde. 7. Zur Sicherung von Begleitdaten, wie Tötungsmethode, Erhebung morphematischer Daten (Körpergröße, Gewicht), Erhaltungsund Ernährungszustand, Geschlechtsbestimmung, genetische Untersuchungen (Feststellung von Verwandtschaftsbeziehungen, Familiengrößen, Zuzug in Reviere, Ausbreitungswege), sind sämtliche getötete Fischotter im Ganzen für Analysen für ein populationsökologisches Monitoring ausnahmslos zur Verfügung zu halten und diesbezüglich vom Land Niederösterreich ggf. beauftragten oder mit diesem kooperierenden Einrichtungen nach Bekanntgabe dieser zu übergeben. Dazu sind sie für eine Zeit von zumindest 48 Stunden ab Meldung in fachgerecht gekühltem Zustand aufzubewahren. Auflagen für die unmittelbare 8. Die Auflagen 5) bis 7) gelten sinngemäß 9. Das unmittelbare Töten von Fischottern unter Einsatz von jagdlichen Langwaffen ist ausschließlich in der Zeit vom 1. November bis zum 28. Februar erlaubt. 10. Bestehende waffen- und jagdrechtliche Bestimmungen

sowie Bestimmungen zur „jagdlichen Weidgerechtigkeit“ sind sinngemäß zu berücksichtigen. Auf die Einschränkungen gemäß § 18 Abs. 5 Nö Naturschutzgesetz 2000 sowie tierschutzrechtlicher Bestimmungen wird hingewiesen. Im Fall von durch Dunkelheit eingeschränkter Sicht dürfen handelsübliche Taschenlampen mit einer Leuchtweite von maximal 100 Metern zum kurzzeitigen Anleuchten des Tieres zwecks eindeutiger Zielansprache durch den Berechtigten eingesetzt werden. 11. Das unmittelbare Töten von Fischottern unter Einsatz von jagdlichen Langwaffen darf nur an Land erfolgen, Böschungsbereiche gelten als zum Gewässer gehörig.

seinen Schuss. Inhaber von gültigen Nö Jagdkarten sind außerhalb der Jagdausübung im Bereich des „Besitzes und des Gebrauchs von Schusswaffen“ ebenfalls haftpflichtversichert. Zum Führen eines Gewehres ist ein Waffendokument notwendig Das Führen von Jagdgewehren (Langwaffen der Kategorie D oder C) ist nur Inhabern einer gültigen Nö Jagdkarte oder Inhabern eines Waffenpasses gestattet.

Der Jagdausübungsberechtigte muss bezüglich des Betretens zustimmen Abseits von Flächen auf denen gem. § 17 NÖ Jagdgesetz die Jagd ruht (wie öffentliche Wege und Anlagen, Häuser und den dazu gehörigen vollständig abgeschlossenen Hausgärten, Grundstücke mit schalenwilddichten Umfriedungen, für die die Behörde mit Bescheid das Ruhen der Jagd verfügt hat), ist das Betreten eines Jagdgebietes mit einem Gewehr oder Fallen ohne Zustimmung des Jagdausübungsberechtigten NICHT gestattet. Daher ist die Zustimmung des JagFoto: jagd-noe.at dausübungsberechtigten dort jedenfalls erforderlich. Bei Vorliegen einer gültigen Jagdkarte besteht jedenfalls HaftpDie Bewaffnung muss sich an etwa flichtversicherung Der Schütze haftet immer für gleich großen Wildtieren orientie-


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ren Beim Töten eines Fischotters ist hinsichtlich der Waffe und der Munition der Maßstab etwa mit dem für den Dachs vergleichbar: Daher sind bei Kugelpatronen nur Zentralfeuerpatronen mit einem Kaliber von mindestens 5,5 mm und einer Hülsenlänge von mindestens 40 mm denkbar, wobei Vollmantelgeschosse nicht verwendet werden dürfen. Der Schrotschuss auf weidgerechte Entfernung ist zulässig. Faustfeuerwaffen eignen sich für den Abschuss von Fischotter nicht (ausgenommen als Fangschusswaffen oder beim Fallenfang).

Foto: wikipedia

Lebendfallen müssen sich an etwa gleich großen marderartigen Wildtieren orientieren. Es dürfen nur Abfangsysteme, wie sie jagdrechtlich zum Fang anderer von der Größe her vergleichbarer marderartiger Tiere (Dachs) zulässig sind, eine Unversehrtheit der gefangenen Tiere gewährleisten und auch eine zur Feststellung des Geschlechts erforderliche Inaugenscheinnahme des gefangenen Tieres ermöglichen, verwendet werden. Dabei sind die Bestimmungen des § 92 NÖ Jagdgesetz und der §§ 29, 31 und 33 NÖ Jagdverordnung zu beachten. Grundsätze der Weidgerechtigkeit sind einzuhalten Beim Fang/Abschuss von Fischot-

tern sind jedenfalls analog die Anforderungen der Weidgerechtigkeit einzuhalten. Sicherheitsregeln der Jagd in NÖ sind einzuhalten Beim Fang/Abschuss von Fischottern sind jedenfalls analog die Sicherheitsregeln der Jagd in NÖ und ebenso die Jagdunfall-Verhütungsvorschriften einzuhalten. Akzeptanz in der Bevölkerung Sollten Widerstände in der örtlichen Bevölkerung gegen einen Abschuss von Fischottern geortet werden, wird empfohlen, von der Bereitschaft der Durchführung des Abschusses von Fischottern abzusehen. Das gleiche gilt, wenn der Fang mittels Lebendfangfallen von der örtlichen Bevölkerung oder von Unbekannten im Vorfeld bereits vereitelt wurde. Anmeldung einer geplanten Fischotter-Entnahme Der betreffende Fischereiausübungsberechtigte hat eine beabsichtigte Fischotter-Entnahme mit dem vom NÖ Landesfischereiverband (www.noe-lfv.at) bereitgestellten Datenblatt beim „Otterkoordinator“ des NÖ Landesfischereiverbandes zu melden. Eine Entnahme eines Fischotters aus der Natur ist an die Zustimmung des Otterkoordinators gebunden.

www.bayerischer-wald.de

Melde- und Monitoringspflicht nach Entnahme Jede Entnahme aus der Natur ist unverzüglich dem Otterkoordinator (Mail: otterkoordinator@lk-noe.at, Tel. 0677 62519074) zu melden und der Kadaver fachgerecht gekühlt 48 Stunden ab Meldung für eine eventuelle Anforderung (wissenschaftliche Untersuchung) bereit zu halten. Körperteile des getöteten Fischotters Wird der Kadaver zu wissenschaftlichen Untersuchungen nicht angefordert verbleibt er im persönlichen Eigentum des Erlegers. Eine Weitergabe (auch bloß zur Verwahrung) des Tieres (Kadaver, Präparat oder Teile) bedarf einer gesonderten Bewilligung der Behörde. Fehlleistungen gehen zu Lasten des Einschreiters Werden durch Fehler oder Fahrlässigkeit des Einschreiters Übertretungen des Tierschutzgesetzes oder des Strafgesetzbuches verwirklicht (etwa Tierquälerei; tierquälerische Handlungen oder Unterlassungen), gehen diese zu Lasten des Einschreiters.


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Österreichische Waldinventur und Wildeinflussmonitoring: Grundlagen, Zahlen, Fakten Bericht von DI Franz Ramssl Die Österreichische Waldinventur und das Wildeinflussmonitoring liefern Kennzahlen über den Wald, den Waldzustand und/oder den Wildeinfluss. Jäger, Jagdpächter, Jagdaufseher sollten über die beiden Systeme und ihre grundlegenden Aussagen Bescheid wissen, um in der öffentlichen Diskussion zum Wildeinfluss bestehen zu können. Was steckt also hinter den beiden Bewertungsverfahren und was sagen deren Ergebnisse tatsächlich aus?

gerichteter Trakte durchgeführt, die das gesamte Bundesgebiet in einem gleichmäßigen Abstand von 3,89 km bedecken. Durch den fixen Probenraster erhält man einen repräsentativen Querschnitt über alle Waldflächen Österreichs und diese Gesamtergebnisse können auch für die einzelnen Bundesländer umgerechnet werden. Grundlegende Daten der ÖWI betreffen z. B. Waldfläche, Zuwachs, Vorrat, Nutzung, Verjüngung, Schutzwald u.a.m. Die ÖWI ermöglicht aber auch weiterführende Die Österreichische Waldinven- Aussagen über z. B. Biomasseanteil, tur (ÖWI) erhebt und analysiert Totholzanteil, Biodiversität im Wald, periodisch (alle 5-10 Jahre) den Wildschäden u.a.m. österreichischen Wald und seine Veränderungen. Sie fand ihren Ursprung 1961 in der “Österreichischen Forstinventur” und fußt auf einem gesetzlichen Auftrag gem. § 136 Forstgesetz 1975 – „Auftrag zu Erhebungen aller Art über den Zustand und die Entwicklung des österreichischen Waldes“. Während die Forstinventur nur Daten zu Waldfläche, Holzvorrat, Zuwachs und Einschlag lieferte, stellt die heu- Der Zustand der Verjüngung sowie tige ÖWI ein leistungsfähiges, ökol- Schälschäden (das Kambium und/ ogisch und ökonomisch orientiertes oder die Bastschicht ist im SchaftWaldmonitoring-System dar. Die oder auch Wurzelbereich verletzt), mannigfaltigen Ergebnisse bieten Fegeschäden (der Holzkörper liegt der Forstwirtschaft, der Forst- und an einer oder mehreren Stellen Umweltpolitik und der holzverar- frei) und Verbissschäden (aktuelbeitenden Industrie Entscheidung- ler Terminaltrieb- und Seitentriebshilfen, der Wissenschaft bietet die verbiss) werden bereits seit 1990 ÖWI Chancen für nationale und in- erhoben. Auf jeder Probefläche ternationale Projekte. wird zudem versucht, die Ursache Grundlagen: Erhebung und Aus- für einen Wildschaden anzusprewertung obliegen dem „Bundesfor- chen, wodurch auch andere „wildschungs- und Ausbildungszentrum schadensfördernde Faktoren“ diffür Wald, Naturgefahren und Land- ferenziert werden. schaften“ (BFW). Seit der Inventur Fakten: Die Daten der ÖWI werden 1981-1985 wird die Erhebung als bundesweit einheitlich mittels eines Stichprobenverfahren mit system- fixen Probenrasters erhoben. Nur atischer Verteilung permanent ein- durch diese systematische Vertei-

lung der Trakte ist ein repräsentativer Querschnitt über alle Bundesund Landes-Waldflächen ge-geben. Die Aufnahmen und Ergebnisse der ÖWI sind umfassend, genau und objektiv. Für die Wildschadensaufnahmen ist entscheidend, dass sowohl ge-schädigte als auch ungeschädigte Aufnahmeflächen willkürlich in diesen Raster fallen, wodurch es keine Ergebnisverzerrungen gibt. Das Wildeinflussmonitoring (WEM) wurde 2002/2003 vom „Bundesforschungs- und Ausbildungszentrum für Wald, Naturgefahren und Landschaften“ (BFW) in Zusammenarbeit mit den Landesforstdiensten Oberösterreich, Steiermark und Tirol entwickelt. Aufgabe des WEM ist die bundesweite Erhebung nur des Wildeinflusses (Verbiss und Verfegen) auf Bezirksebene (Unterschied zur ÖWI). Der Grundgedanke des WEM war, die Österr. Waldinventur (mit Bezug auf die Bundes- und Landeswaldflächen) in Detailaussagen zum Wildeinfluss auf Bezirksebene zu unterstützen. Grundlagen: Die statistische Erhebung des Wildeinflusses erfolgt beim WEM durch eine individuelle Rasteraufnahme für jeden politischen Bezirk – es werden zumindest 40 weidefreie Probepunkte pro Bezirk aufgenommen (Unterschied zur ÖWI). Eine Probefläche wird dann aufgenommen, wenn mindestens 5 Bäumchen mit einer Wuchshöhe über 30 cm vorhanden sind und zwischen ihnen ein Abstand von mind. 1,5 m gegeben ist (Unterschied zur ÖWI). Liegen auf einer Probefläche diese Kriterien nicht vor, so wird im Umkreis von 200 m die nächstgelegene Verjün-


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Information der Bezirksgeschäftsstelle

gungsfläche anhand einer einheitlichen Vorgabe gesucht. Die Verbissprozente werden bei der Aufnahme über alle Baumarten berechnet (Unterschied zur ÖWI), als Kenngröße für den Verbiss dient der letztjährige Leittrieb oder auch die Fegung des Stammes.

dass neben dem Wildeinfluss andere negative Faktoren (z. B. Lichtmangel, Strauch-Konkurrenz, Rückeschäden, Erosion, Kleinklima, Herbizid, Schneedruck, Spätfrost u.a.m.) unberücksichtigt bleiben. Das WEM-Ergebnis hängt auch sehr stark vom Anteil an verbissanfälligen Waldgesellschaften bzw. Baumarten ab (z. B. verbiss-attraktive Baumarten nach Bestandesumwandlungen, vereinzelte Tannenverjüngung im Laubmischwald, vereinzeltes Laubholz in Nadelholzbeständen u.a.m.), was die ErgebDas WEM unterscheidet zwischen nisinterpretation erschwert. Weiters Zielbaumarten, Mischbaumarten sind die vorgegebenen Leittriebverund Baumarten gemäß der natürlichen Waldgesellschaft. Die Bewertung des Wildeinflusses erfolgt in drei Stufen: „Verbissprozent unter 15 % bei Zielbaumart bzw. unter 30 % bei Mischbaumart“, „Verbissprozent zwischen 15 % und 30 % bei Zielbaumart bzw. zwischen 30 % und 50 % bei Mischbaumart“, „Verbissprozent über 30 % bei Zielbaumart bzw. über 50 % bei Mischbaumart“. Flächen, auf denen die Verjüngung ausgeblieben ist oder auf denen die Bäumchen keine 30 cm Höhe erreicht haben, bleiben dabei unberücksichtigt (Unterschied zur ÖWI). Fakten: Das WEM geht bei seinen Aufnahmen von keinem fixen Rasterabstand der Aufnahmepunkte aus. Dadurch erhält man zwar eine ausreichende Anzahl an Flächen für einen Bezirk, verliert aber den repräsentativen Flächenbezug – es kommt zu Ergebnisverzerrungen. Das WEM kann daher nur bezirksweise Aussagen über den Zustand der Waldverjüngung im Zeitverlauf tätigen und liefert einen „Trend“ des Wildeinflusses seit Tel: den vorhergegangen Aufnahmen. Ein Schwäche des WEM ist dabei,

bissprozente (15, 30 und 50 %) als summierendes Ansprachemodul für alle Baumarten nicht unbedingt geeignet – z. B. für die Fichte passend, für die Tanne zu gering und für die Buche sicherlich zu hoch (entsprechend den unterschiedlichen Wachstums- und Ausgleichsleistungen der Baumarten). Ein Faktor des WEM, der in die andere Richtung ausschlägt, ist die mögliche Unterschätzung des tatsächlichen Wildeinflusses – Flächen, auf denen die Verjüngung (wildbedingt) ausfällt oder keine 30 cm Höhe erreicht, bleiben vom WEM-System unerfasst


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Der Wandel von der Natur- zur Kulturlandschaft Bericht von BJMSTV Manfred Jäger

Durch den Eingriff der Menschen im Laufe der Zeit in natürliche Ökosysteme hat sich ein Wandel von der Natur- zur Kulturlandschaft vollzogen. Die durch menschliche Gruppen und durch die Gesellschaft geprägte Landschaft - durch siedlungsmäßige Nutzung, Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehrsnetz, Tourismus und einiges mehr - sind die wesentlichen Faktoren für diesen Wandel.

die Landschaft in seinem Sinne gestaltet tun dies im begrenzten Umfang auch die Tiere. Maulwürfe graben ihre Gänge, Füchse graben ihren Bau, Vögel bauen Nester und Biber bauen Dämme.

Als Naturlandschaft bezeichnet man im strengsten Sinn eine Landschaft, die in Ihren Bestandteilen FLORA, FAUNA und in Ihrem Erscheinungsbild dem unbeeinflussten Naturzu- Erste nennenswerte Eingriffe stand entspricht. durch den Menschen in die Naturlandschaft gab es zu Beginn der Eine Kulturlandschaft ist ein Raum Jungsteinzeit, als die wandernden dessen Gestalt deutlich durch die Jäger- und Sammlergesellschaften menschliche Landnutzung geprägt sesshaft wurden. In diesem Zusamwurde und wird. Kulturlandschaften menhang begannen der Bau von sind nicht nur ökologisch besonders einfachsten Unterkünften, Ackerwertvolle oder „schöne“ Orte, son- bau und gezielte Viehzucht. dern Orte, zu dem die Menschen Die Naturlandschaft wandelte sich eine innige Beziehung haben. mehr oder weniger schnell zur Kulturlandschaft, wobei lange Zeit • Nutzung von Flächen für den Ack- beide Formen nebeneinander existerbau, als Weiden oder Nutzwald ierten. • Änderung des Bewuchses durch Die ersten starken Veränderungen Pflanzung, Rodung und Düngung setzten ein mit der Entstehung von • Be- und Entwässerung auf Nutz- größeren Bauwerken und Siedlunflächen, Moortrockenlegung, Wi- gen. esenentwässerung Die schnellsten Veränderungen, die • Verschieden intensive Besiedlung bis heute anhalten, setzten ein, mit • Einöden, Siedlungen, Dörfer, Städ- der Erfindung te von Land- und Baumaschinen. • Gewerbliche und industrielle Nutzung Ein bemerkenswerter Unterschied • Abbau von Rohstoffen – Sand, zwischen Natur- und KulturlandKies, Ton bis hin zu Kohle schaften ist der Artenreichtum, sowohl der Pflanzen-, wie auch der Der Übergang von der Naturland- Tierwelt. Für viele sicher überraschaft zu der Kulturlandschaft ist schend: Der größte Artenreichtum fließend. Ebenso wie der Mensch findet sich in der Regel nicht in den

Naturlandschaften sondern in den wenig intensiv genutzten Kulturlandschaften. Es folgen die Naturlandschaften, dann die intensiv genutzten Kulturlandschaften. Wenn es keine Naturlandschaften

gibt, dann kann es eigentlich auch keinen Naturschutz geben. Grundsätzlich liegt in den Begriffen “Natur” und “Schutz” ein unüberwindlicher Gegensatz. Der Begriff Naturschutz führte zu dem Missverständnis, es müsse etwas unverändert erhalten werden. Natur ist jedoch nichts Beständiges, vielmehr ist der ständige Wandel ihre wesentliche Eigenschaft. Borkenkäfer, Stürme, Hochwasser und Naturkatastrophen wie Erdbeben verändern riesige Flächen, die sich in Jahren und Jahrzehnten wieder erholen, aber nie mehr ganz so sein werden wie sie waren. Auch der Begriff Naturkatastrophen ist nicht richtig, denn eine Katastrophe sind solche Naturereignisse alleine für den Menschen – nicht für die Natur. In der Natur geht es immer weiter, mal langsamer, mal schneller, mal mit vielen, mal mit wenigen Arten. Und tatsächlich: Die Gebiete, die bei uns unter Naturschutz stehen, sind eigentlich Kulturlandschaften.


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Blick ins Revier und Hegeringe

HR Langschlag

Am 20.06.2017 lud Jagdpächter Alfons Payr als Abschluß des Projektes “Wildtierfütterung” und als kleines Dankeschön die Kinder des Kindergarten Langschlag mit der Leiterin Andrea Kronberger und Ihrem Team zum Eisessen in das Cafe Einfalt ein. Für den kommenden Winter wird es wieder ein Projekt geben, da die Kinder mit größer Begeisterung dabei waren.

HR Friedersbach

Am 02.03.2017 führte Oswald Ablinger im Revier Friedersbach mit den Kindergartenkindern einen Reviergang unter dem Titel „mit dem Jäger im Wald“ durch. Verschiedene Reviereinrichtungen, Fährten und im Wald lebende Tiere wurden mit großem Interesse erkundet. Abschließend stärkten sich die Kinder bei einer guten Jause und die Malbücher vom NÖLJV wurden an die interessierten Teilnehmer ausgehändigt. Von links: Pater Timo, JL Schrammel von links: Franz, Zottl Paul, Hahn Franz, Trautenberger Leopold.

Kindergartentante Frau Kormesser Monika, Frau Cermak Martina, Frau Rauch Regina, Herr Oswald Ablinger und die Kindergartenleiterin Frau Redl Gerda mit den Kindern

Das jährliche Übungsschießen der Jägerrunde Langschlag fand am 06.05.2017 statt. Die Wanderpokale gingen an Bernhard Hackl, Karl Seyer, und Ewald Hone (Platz 1 bis 3) Teilnehmer: Christian Sidl, Birgit Hones, Josef Brenner, Martin Pollack, Ewald Hones, Franz Mayerhofer, Karl Seyer, Thomas Baumgartner, Norbert Hüttler, Bernahrd Hackl, Gerhard Hahn,Alfons Payr

HR Kottes

Am 4.Juni feierte unser Jagdfreund und Mitpächter der Jagdgesellschaft Reichpolds seinen 60 igsten Geburtstag und lud seine Jagdfreunde zu einer kleinen gemütlichen Feier ein. Wir wünschen ihm auf diesem Weg nochmals alles Gute, sowie ein kräftiges Weidmannsheil!


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Blick ins Revier und Hegeringe

MUFFLON Bericht zum Titelbild Das Europäische Mufflon ist eigentlich ein Bewohner des Mittelmeerraums. Sein heutiges natürliches Vorkommen beschränkt sich auf die Inseln Sardinien und Korsika, wo es in steinigen und trockenen Gebirgsregionen lebt. Die in manchen Laub- und Mischwaldgebieten Mitteleuropas vorkommenden Muffel sind nicht heimisch und stammen sämtlich aus Einbürgerungen während des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts. Muffelwildvorkommen in Bayern gibt es beispielsweise im fränkischen Jura oder im Bamberger Raum. An die in Bayern vorherrschenden Lebensbedingungen ist das Mufflon allerdings wenig angepasst. So leiden die Tiere auf den bei uns weicheren Böden nicht selten unter schwerwiegenden Erkrankungen der Klauen. Das Mufflon ist das kleinste aller weltweit vorkommenden Wildschafarten. Die männlichen Tiere, Widder genannt, sind größer als die weiblichen Schafe und zeichnen sich durch eine insgesamt dunklere und lebhaftere Fellzeichnung aus. Auffällig ist bei den Widdern der auf jeder Körperseite befindliche, weißliche Fleck (Schabracke). Das augenscheinlichste Unterscheidungsmerkmal zwischen den beiden Geschlechtern ist aber der Kopfschmuck: So tragen vor allem ältere Muffelwidder schneckenförmige Hörner. Die Hörner der weiblichen Schafe sind dagegen klein oder fehlen ganz.

kg; weibliche Tiere bis 40 kg • Größe: Schulterhöhe bis zu 80 cm (Widder) bzw. 65 cm (Schafe) • Alter: maximal 20 Jahre • Geschlechterunterschied: männliche Tiere sind größer und tragen schneckenförmige Hörner; weibliche Tiere haben kleine oder gar keine Hörner • Anzahl der Jungen: 1 (-2) Lämmer • Sinne: vor allem der Sehsinn ist ausgezeichnet entwickelt • Sozialverhalten: sowohl weibliche Tiere und Lämmer, als auch männliche Tiere leben in getrennten Rudeln

©Budimir Jevtic-Fotolia.com

Die Lautäußerungen des Muffelwildes sind denen des Hausschafes sehr ähnlich. Die Lämmer meckern, die weiblichen Tiere (Schafe) bähen und die männlichen Tiere (Widder) blöken. Um Artgenossen vor einer drohenden Gefahr zu warnen, stoßen vor allem die älteren Leitschafe einen zischenden Pfeifton aus.

Laub- und Mischwäldern auf. Auch trockene Heidelandschaften (gute Sichtverhältnisse) gehören zu ihren bevorzugten Lebensräumen. In Bayern gibt es Muffelwildvorkommen beispielsweise im fränkischen Jura oder im Raum Bamberg. Die gegenüber ihrer Herkunftsregion geänderten Lebensbedingungen wirken sich in mehrfacher Hinsicht auf die Wildschafe aus. So wetzen sich die Hufe (Schalen) der Tiere auf den bei uns weicheren Böden nicht genügend ab. Dies führt häufig zu schweren Schädigungen an den Hufschalen – sogenannten Schalenauswachsungen. Eitrige und für die Tiere sehr schmerzhafte Entzündungen der Klauen sind nicht selten die Folge. Auch können sich die Muffel im Flachland aufgrund ihres Fluchtverhaltens (sie fliehen normalerweise über vergleichsweise kurze Distanzen in unzugängliche Felsbereiche) nur bei Abwesenheit von natürlichen Feinden behaupten. So wurden beispielsweise die Muffel in der sächsischen Lausitz nach der Rückkehr der Wölfe innerhalb kurzer Zeit ausgerottet. Sie waren aufgrund der angeborenen kurzen Fluchtdistanzen eine leichte Beute. Mufflons leben gesellig und haben einen ausgeprägten Herdentrieb. Widder und weibliche Tiere bilden dabei – mit Ausnahme der Paarungszeit – getrennte Gruppen. So unterscheidet man Schafrudel mit Lämmern, die jeweils von einem erfahrenen Leittier angeführt werden, und sogenannte Widderrudel oder -clans.

Die ursprünglich in felsigen, offenen und trockenen Gebirgsregionen des Mittelmeerraums beheimateten Muffel wurden ab Mitte des 19. Jahrhunderts im größeren Stil in Mitteleuropa als Jagdwild aus• Wissenschaftlicher Name: Ovis gesetzt. Dort leben sie zum Teil noch ammon musimon heute: Sie halten sich überwieg• Gewicht: männliche Tiere bis 60 end in unterholzarmen und lichten Weiterlesen auf Seite 24


AUSSCHREIBUNG: Serien, Scheiben, Entfernung und Anschlag:

a) - - -

5 Schuss auf die 10 - kreisige Zielscheibe, 100 m ( bis zu drei Probeschüsse ) 2 Schuss sitzend aufgelegt 2 Schuss stehend angestrichen 1 Schuss stehend angestrichen am freien Pirschstock

b)

6 Schuss auf die 3 - kreisige laufende Keilerscheibe, 50 m stehend frei

c)

25 Wurftauben im Jagdanschlag, 10 m am Trabstand

NENNGELD: € 10,-- / Teilnehmer

WAFFEN: Büchsenbewerb: Zugelassen sind Jagdgewehre handelsüblicher Bauart (nicht zugelassen Sportmatchgewehre) mit denen eine Munition mit einem Mindestkaliber von 5,5 mm und einer Hülsenlänge von mindestens 40 mm verschossen werden kann. Das Gewicht der Jagdbüchse einschließlich der Visiereinrichtung darf 5 kg nicht übersteigen. Für alle Waffen gilt Abzug- und Visierfreiheit, jedoch dürfen die Waffen höchstens zwei Visiereinrichtungen aufweisen. Es dürfen nur die Scheiben des Österr. Jagd- und Fischereiverlag verwendet werden. Schrotbewerb: Die Flinten sind in Art und Kaliber (max. Kal. 12) frei. Halbautomaten dürfen nur mit zwei Patronen geladen werden. Optische Zielhilfen sind nicht zulässig.


WERTUNG: • Mannschaftswertung mit drei Teilnehmern: - auf die 10-kreisige Zielscheibe werden 5 Schuss abgegeben max. Punktezahl 50 - auf die 3-kreisige Keilerscheibe werden 6 Schuss abgegeben und die besten 5 gewertet max. Punkte 50 - 25 Wurftauben werden, egal ob Treffer 1 oder 2 mit 2 Punkten gewertet max. Punktezahl 50 max. Gesamtpunktezahl pro Mannschaft 150 • Einzelwertung große Kugel • Einzelwertung laufender Keiler • Einzelwertung Wurftauben Trab

Teilnahmeberechtigt sind alle Besitzer einer gültigen NÖ Jagdkarte die im Bezirk Zwettl eine Möglichkeit zur Jagdausübung haben. Eine Mannschaft besteht aus drei Schützen. Ein Teilnehmer schießt die große Kugel, ein Teilnehmer den laufenden Keiler und der dritte Teilnehmer auf Wurftauben. Die Einteilung innerhalb der Mannschaft ist frei wählbar. Teilnehmer, die keiner Mannschaft angehören ( zB. der Vierte oder Fünfte pro Hegering, keine vollständige weitere Mannschaft ) werden nur in der Einzelwertung berücksichtigt. In einer Mannschaft darf nur ein Teilnehmer aufscheinen der in den letzten beiden Jahren zumindest an einem jagdlichen Bewerb ( Waldviertelcup, Landesmeisterschaft, usw. ) teilgenommen hat. Bei Regelverstoß werden dem Wurftaubenschützen 10% ( kaufmännisch gerundet ) seiner erreichten Punktezahl in Abzug gebracht. Die Teilnahme an der Hegeringmeisterschaft wird für das freiwillige Übungsschießen gewertet. Die Hegeringmeisterschaft war in der Vergangenheit immer sehr gut besucht aber es ist uns noch nicht gelungen von jedem Hegering zumindest eine Mannschaft in die Wertung zu bringen.

Da in den letzten Jahren die Riegeljagden weiter zugenommen haben, wollen wir auch die Gelegenheit wieder nutzen auf bewegliche Ziele zu schießen und unsere Hegeringmeisterschaft, so hoffen wir, für alle Teilnehmer interessant und abwechslungsreich gestalten. Als zusätzliche Motivation zur Teilnahme werden wir wieder unmittelbar im Anschluss an die Siegerehrung unter allen anwesenden Teilnehmer an der HR-Meisterschaft sehr ansprechende Sachpreise verlosen.

Alle Hegeringleiter und Stellvertreter sind aufgefordert, für unsere HR-Meisterschaft noch mal kräftig die Werbetrommel zu rühren und die Jägerinnen und Jäger zur Teilnahme zu motivieren. Speziell die letztjährigen Jagdprüfungskandidaten nicht vergessen. Eine Teilnahme der HRL ist in gewisser Weise als Vorbildfunktion zu sehen.

Gemeinsam sollten wir es doch schaffen, unser Ziel, von jedem Hegering zumindest eine Mannschaft zur Teilnahme zu bewegen. Für Eure Unterstützung und aktive Teilnahme bedanken wir uns im Voraus. BJM Gottfried Kernecker

BJM Stv. Manfred Jäger


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Blick ins Revier und Hegeringe

Fortsezung von Seite 21 Die Bayerische Kulturlandschaft bietet den Mufflons ein großes Menü: Gräser, Kräuter, Laub, Zweige und Knospen stehen genauso auf dem Speiseplan wie Eicheln, Bucheckern oder Pilze. Auch die Rinde von Bäumen ist ein fester Nahrungsbestandteil. In Waldgebieten mit Muffelvorkommen kommt es daher neben Verbissschäden auch häufig zu ausgeprägten Schälschäden. Auch in landwirtschaftlichen Kulturen kann es zu Verbissschäden kommen, wobei durch das rudelweise Auftreten die Trampel- oder Lagerschäden dort in der Regel bedeutsamer sind.

des Folgejahres) wird zumeist ein Lamm gesetzt, Zwillinge sind eher die Ausnahme. Die Lämmer werden vier bis fünf Monate gesäugt (April

Auszug: www.wildtierportal.bayern.de

Statistik Muffelwild im Bezirk Zwettl 2014

2015

2016

Die Brunft findet im Oktober und November statt. Zu dieser Zeit lösen sich die Widderrudel auf und die männlichen Tiere treten zu den Schafrudeln hinzu. Wenn Muffelwidder in der Brunft aneinandergeraten, kann man es weithin krachen hören. Auf den Hinterbeinen aufgerichtet, werfen sie sich mit ihrem ganzen Körpergewicht nach vorne und lassen die Hornschnecken aufeinander knallen – und das alles ohne Schädelbrüche oder Gehirnerschütterungen. Etwa fünf bis fünfeinhalb Monate nach der Brunft (also im April/Mai

bis Ende August) und bleiben mindestens eineinhalb Jahre beim Muttertier.

HR Gr. Gerungs 2 Tage vor seinem 90. Geburtstag konnte der überaus rüstige Jubilar noch einen mehrjährigen Abschussbock erlegen. Gustav Ranftl war über viele Jahre Jagdpächter und Hegeringleiter und im Hegering Großgerungs besonders aktiv. Wir wünschen ihm für die nächsten Jahre noch viel Gesundheit und vielleicht noch einige schöne Jagderlebnisse. Weidmannsheil.


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Jagdhunde & Brauchtum

Jägerlatein ... Otto Eduard Leopold Fürst von Bismarck-Schönhausen (1815 bis 1898 n. Chr.) zum Thema: „Es wird nie so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.“ Das Jägerlatein ist sicherlich so alt, wie die Jagd selbst. Dieses „Latein“ wird vorwiegend als Instrument zur Übertreibung, zum Überspielen von jagdlichen Misserfolgen und zur indirekten Überprüfung des Wissens der Gesprächspartner verwendet. Am 10.06.2017 absolvierte Hundeführer Manfred Bauer aus Breitenfeld mit seiner Jack Russell Terrier Hündin, Amy Devonshire Hunters Pride die Anlagenprüfung in Klausen Leopoldsdorf. Amy und Ihr Hundeführer Manfred erhielten mit 121 Punkten den 1. Preis. Die Hunde wurden nach der Prüfungsordnung des Clubs für Deutsche Jagdterrier in Österreich gerichtet. Seit langem (2012) gibt es nun wieder einen jagdlich geprüften Jack Russel Terrier – AMY! In diesem Sinne ein kräftiges Ho Rüd Ho und Weidmannsheil!

Die Elche in Germanien haben keine Gelenke in den Läufen und sind daher gezwungen, dass sie sich nachts an Bäume (Schlafbäume) anlehnen, um so deren Schlafbedürfnis zu stillen. Die Germanen sägten nun diese Schlafbäume am Tage an, die Elche lehnten sich nachts daran an, die Bäume gaben unter den Gewichten der Elche nach, die Elche kippten um, sie konnten aber – mangels Gelenke – nicht mehr auf und wurden so leichte Beute der germanischen Jäger.

Die Angemessenheit der Ausdrucksweise und das Ausmaß der Dis- . tanz zur Wahrheit sollten davon abhängig gemacht werden, ob das Erzählte die Grenze des allgemein gültigen Erträglichen überschreitet oder nicht. Dreistigkeit und Frechheit haben nichts mit der „morgenländischen Anwendung“ der Sprache gemeinsam. Dass Denker bzw. Feldherrn nicht immun gegenüber dieser „Erzählform“ sind, zeigt sich im Bericht „Commentarii de bello Gallico“ eines gewissen Gaius Julius Caesars (100 bis 45 v. Chr.):


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SchieSSwesen & SchieSSstätten

Bezirksmeisterschaft 2017 Bericht von BJMSTV Manfred Jäger

Bezirksmeister im jagdlichem Schießen 2017 Andreas RATSCHBACHER Am 27.05.2017 wurde auf der Schießanlage vom Sport & Jagdschützenverein Zwettl in Ottenschlag bei Zwettl die Bezirksmeisterschaft im jagdlichen Schießen abgehalten. Günter Grüner, Andreas Ratschbacher,

Bei sehr guten äußeren Bedingun- Stefan Schneider, BJMSTV Manfred Jäger gen aber mäßiger Teilnehmerzahl konnte sich mit einer hervorragenden Leistung Andreas Ratschbacher mit 182 von 200 möglichen Punkten, zum Bezirksmeister 2017 krönen. Knapp dahinter wurde un- Ergebnis 2017 ser Mannschaftsführer der Bezirksmannschaft, Günter Grüner mit 180 Punkten, zweiter. Die Bronzemedaille sicherte sich mit 176 erzielten Punkten Stefan Schneider.

Die Bezirksgeschäftsstelle Zwettl gratuliert den Gewinnern mit einem kräftigen Schützen- und Weidmannsheil und bedankt sich bei allen helfenden Händen.


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SchieSSwesen & SchieSSstätten

Kugelcup 2017

Bericht von MF Günter Grüner Am 25.3.2017 wurde auf dem Schießplatz Wagram am Wagram der Kugelcup 2017 ausgetragen. Bei herrlichem Wetter nahmen insgesamt 90 Schützen teil. Innerhalb von 20 Minuten mussten 5 Schuss auf den Rehbock (stehend angestrichen am festen Bergstock), 5 Schuss auf die Gamsscheibe (stehend angestrichen vom frei stehenden Bergstock), 5 Schuss auf den Fuchs (liegend frei) und 5 Schuss auf den Keiler (stehend freihändig) abgegeben werden. Einige Zwettler Schützen erbrachten bemerkenswerte Leistungen. Der regierende Landesmeister Günther MAIER und der Nachwuchsschütze Klaus WAGNER verfehlten mit 186 Ringen nur um einen Punkt die Silbermedaille und platzierten sich auf Rang 5 und 6. Mit dieser tollen Leistung haben sie sich aber für das Ausscheidungsschiessen, für die Staatsmeisterschaft qualifiziert. Dieser Wettkampf wird Mitte Juli in Wr. Neustadt ausgetragen. Im Trap-Bewerb verfehlte unser Jungschütze Stefan RAMEDER um nur eine Taube den Stockerlplatz. Gratulation und Schützenheil.

knieend v.l. Stefan Rameder, Günter Grüner, Stefan Haslinger stehend v.l. Gerald Stieger, Matthias Pritz, Gerhard Stanzl, Stefan Petz, Klaus Wagner, Günther Maier


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Geburtstag & Ehrungen


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Geburtstag & Ehrungen


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Termine und Veranstaltungen

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Tipps, Tricks & Praktisches

Gegrillter Rehrücken http://www.amagrillclub.at © Autor: GrillZeit Zutaten 2 ganze Rehrückenfilets (ca. 600 g) 150 g durchwachsener Speck Olivenöl Salz Pfeffer 1 Zweig Rosmarin 2 Lorbeerblätter 1 TL Wacholderbeeren

Expertentipp Keine Angst vor Fett! Das Rehfleisch ist derart mager, dass es ohne großzügige Zugaben von Speck, Öl und Butter recht trocken wird. Auch solllte das Fleisch nur so kurz wie irgendwie möglich gegart werden. Ein rosa Kern ist sehr erwünscht. Portionen: 4 Garzeit: 20 min Schwierigkeitsgrad: mittel

Grillen Sie die enthäuteten, mit Olivenöl, Salz und frisch gemahlenem Pfeffer eingeriebenen Rehrückenfilets sehr kurz direkt von allen Seiten an. Wenn die Oberfläche leicht gebräunt ist, legen Sie die Filets gemeinsam mit dem fein gewürfelten Speck, einem Rosmarinzweig, den zerbrochenen Lorbeerblättern und den Wacholderbeeren in eine passende Alutasse. Darüber kommen noch ein Schuss Olivenöl und gegen Ende der Gardauer (maximal 20 Minuten) ein paar Butterflocken. Das Filet soll bei indirekter und mäßiger Hitze lediglich garziehen. Zum Schluss stellen Sie das Filet ein paar Minuten warm, lassen im passierten Bratenfond ein paar Stückchen dunkle Schokolade schmelzen und montieren die Sauce noch mit etwas kalter Butter. Das Filet in schräge Tranchen schneiden.

Getränke-Tipp: Eine rote Cuvée mit ausgeprägter Frucht- und Beerenaromatik.

Beilagen-Tipp: Zu dem Rehfilet sollten Sie neben der Beilage (wie Polenta oder einem Serviettenknödel) auch ein Dirndloder Preiselbeerkompott und eine pochierte Quitte (ersatzweise Birne) servieren.


N äc h st e Au s g a b E

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Redaktionsschluss für Oktober 2017 ist der 10. September 2017 (Berichte, am besten mit Fotos, senden Sie an redaktion@jagd-zwettl.at)

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Ansitz am Luderplatz Von Malene Thyssen - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=396329

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kontaktadressen

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Bezirksgeschäftsstelle

NÖ Landesjagdverband

3910 Zwettl, Gerotten 61

1080 Wien, Wickenburggasse 3

Bezirksjägermeister OSR Dir. Gottfried Kernecker 3920 Groß Gerungs, Griesbach 83 Privat: 02813/480 Mail: office@bracken.at

Telefon: +43 (0) 1 / 405 16 36 - 0 Telefax: +43 (0) 1 / 405 16 36 - 28 Öffnungszeiten Mo. - Do. 08.00 bis 16.00 Uhr, Fr. 08.00 bis 13.00 Uhr

Bezirksjägermeister Stv. HRL Manfred Jäger 3910 Zwettl, Gerotten 61 Tel.Nr.: 0664 / 38 28 512 Mail: jagd.zwettl@gmx.at

Bezirkshauptmannschaft

Landesjägermeister: Dipl. Ing. Josef Pröll Geschäftsführung: Dr. Peter Lebersorger Sekretariat: jagd@noeljv.at ; www.noeljv.at

Vergiftungsinformationszentrale

3910 Zwettl, Am Statzenberg 1 Notruf-Telefon: +43 1 406 43 43, +43 664/925 50 70 Fachgebiet: Jagd, Fischerei und Agrarwesen Fr. Waltraud Ableitinger 02822/9025 -42635 jagd-agrar.bhzt@noel.gv.at

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