SCHLEIER-HAFT
Wer es wagt, sich öffentlich mit einer
Atemschutz-, Clownmaske oder Sturmhaube
zu zeigen, der riskiert eine Geld strafe von bis
zu 150 Euro.
Seit 1. Oktober 2017 gilt in Österreich
das „Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz“.
Die offizielle Bezeichnung der von der SPÖ
und ÖVP vor dem Sommer beschlossenen
Richtlinie klingt deswegen so sperrig, weil man
sich krampfhaft um „Religionsneutralität“
bemühte. Denn natürlich hat man mit dem
neuen Gesetz ganz klar eines im Visier: den
Gesichtsschleier muslimischer Burka- oder
Niqab trägerinnen. Die Rede ist von einem
Gesichtsschleier mit Augenschlitz, einem vollständigen Körperschleier
mit – manchmal – Stoffgitter vor den Augen.