KBC Autolease Besteuerung von Firmenwagen

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Aktuelles zur Besteuerung von Firmenwagen - 2012

Vorwort In dieser Broschüre wird die aktuelle Besteuerung von Firmenwagen beschrieben. Unter Firmenwagen verstehen wir Pkw, Autos zur doppelten Nutzung, Minibusse und Kleinlaster. Steuerliche Definition des Kleinlasters Der Kleinlaster ist ein Fahrzeug, das für den Transport von Gütern entworfen und gebaut wurde, dessen zulässige Masse 3500 kg nicht übersteigt1. Diese Kleinlaster werden als Firmenfahrzeuge in Belgien steuerlich anders als Pkw behandelt. Die meisten Fahrzeuge des Typs Monovolumen, Geländewagen oder 4x4 Luxus genügen nicht der fiskalischen Definition eines Kleinleisters, sie werden demzufolge als Pkw besteuert. Aktuelle Besteuerung von Firmenwagen 2012 Total Leasingpreis Firmenwagen • Finanzielle Abschreibungen

Steuerabzug (5) Nicht erstattungsfähige MwSt. (4)

• Wartung und Reparaturen

Nach CO2-Ausstoß: Leasingpreis + nicht erstattungsfähige MwSt.

• Reifen • Pannenhilfe • Versicherungen • Zulassungssteuer (1) • Kfz-Steuer (2) Kraftstoff

75%

Zinsen

nicht zutreffend

100%

CO2-Solidaritätsbeitrag (3)

nicht zutreffend

100%

Geldwerter Vorteil (6) 1 Für die fiskalische Definition eines Kleinlasters verweisen wir auf Art. 4, § 2 des Gesetzbuches der mit der Einkommenssteuer gleichgestellten Steuern.


Inhalt 1. Zulassungssteuer (EZSt.) ................................................................................................. 3 1.1. Was ist das? ............................................................................................................ 3 1.2. Tarife ....................................................................................................................... 3 2. Kfz-Steuer ........................................................................................................................ 4 2.1. Was ist das? ............................................................................................................ 4 2.2. Tarife ...................................................................................................................... 5 3.

CO2-Solidaritätsbeitrag ................................................................................................... 3.1. Was ist das? ............................................................................................................ 3.2. Formeln für die Berechnung des CO2-Beitrags .................................................... 3.3. Beispiel ...................................................................................................................

6 6 6 6

4. Mehrwertsteuer .............................................................................................................. 6 5.

Steuerliche Abzugsfähigkeit der Autokosten ............................................................... 5.1. Was ist das? ............................................................................................................ 5.2. Steuerliche Absetzbarkeit in der Körperschaftssteuer ....................................... 5.3. Welchen Beitrag leistet der Arbeitgeber? ........................................................... 5.4. Steuerliche Absetzbarkeit in der Körperschaftssteuer .......................................

7 7 7 8 9

6.

Geldwerter Vorteil für Firmenwagen ............................................................................ 9 6.1. Was ist das? ............................................................................................................ 9 6.2. Formel der Pauschalbewertung ............................................................................ 9 6.3. Wirkliche Bewertung von Kleinlastern ............................................................... 10 6.4. Beispiel .................................................................................................................. 10 6.5. Wie wird der geldwerte Vorteil auf den Arbeitnehmer umgelegt? ................. 11

7. Steuervorteil für energieeffiziente Autos .................................................................... 11 7.1. Rechnungsermäßigung für CO2-effiziente Autos .............................................. 11 7.2. Steuernachlass für Elektrofahrzeuge .................................................................. 11 8. Kilometerpauschale ....................................................................................................... 11

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1. Zulassungssteuer (EZSt.) 1.1. Was ist das? Die Erstzulassungssteuer wird als einmalige Steuer erhoben, und zwar für die Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr von neuen und gebrauchten Personenwagen, Autos zur doppelten Nutzung, Kleinbussen und Motorrädern durch eine bestimmte Person. Steuerpflichtig ist die natürliche oder juristische Person, die im Zulassungsdokument genannt wird. Der Steuerpflichtige wird anlässlich der Zulassung von der Kfz-Zulassungsstelle beim flämischen Steueramt automatisch einen Steuerbescheid bekommen. Ab 1. März 2012 gelten für die Zulassungssteuer in der Flämischen Region neue Tarife. Bei der neuen vergrünten Zulassungssteuer beruht die Berechnung nicht mehr auf der Leistung des Motors. Die Steuer wird jetzt aufgrund der Kraftstoffart, des Alters und bestimmter Umweltmerkmale des Fahrzeugs (CO2-Ausstoß und Euronorm) bestimmt. Für die neuen Reglungen gibt es eine Übergangsperiode: Die neuen Bestimmungen gelten jedoch nicht für Unternehmen mit Leasingaktivitäten, die bestimmte Bedingungen erfüllen. Für geleaste Autos gilt vorläufig weiter die alte Regelung. Dadurch muss für geleaste Firmenwagen, die die Leasinggesellschaft in Betrieb nimmt, die Steuer nach wie vor aufgrund folgender Parameter berechnet werden: • Motorleistung, ausgedrückt in Kilowatt (kW) oder Steuer-PS • Alter des Fahrzeugs, wobei das Erstzulassungsdatum in Belgien oder im Ausland bestimmend ist.

1.2. Tarife Die folgenden Tabellen zeigen die Tarife. Wenn ein Leasingauto in der Flämischen Region auf den Namen des Leasingnehmers zugelassen wird und nicht auf den Namen des Leasinggebers, gelten diese Tabellen nicht und ist die neue vergrünte Zulassungssteuer anzuwenden. 1.2.1. Pkw, Autos zur doppelten Nutzung und Kleinbusse Benzin- oder Dieselfahrzeuge Alter des Fahrzeugs Hubr. in l*

PS

kW

Bis 12 Monate

12 bis 24 Monate

24 bis 36 Monate

36 bis 48 Monate

48 bis 60 Monate

0,1 – 1,5 0 bis 8

0 bis 70

61,50

61,50

61,50

61,50

61,50

1,6 – 1,9 9 und 10

71 bis 85

123,00

110,70

98,40

86,10

73,80

2,0 – 2,1 11

86 bis 100

495,00

445,50

396,00

346,50

297,00

2,2 – 2,7 12 bis 14

101 bis 110

867,00

780,30

693,60

606,70

520,20

2,8 – 3,0 15

111 bis 120

1 239,00

1 115,10

991,20

867,30

743,40

3,1 – 3,4 16 und 17 121 bis 155 2 478,00

2 230,20

1 982,40

1 734,60

1 486,80

> 3,5

4 461,30

3 965,60

3 469,90

2 974,20

> 17

> 155

4 957,00

* Hubraum in Liter

Hinweis: Wenn die Leistung eines Motors, einerseits ausgedrückt in Steuer-PS und andererseits angegeben in Kilowatt, verschiedene Beträge der Zulassungssteuer ergeben, ist der höhere Tarif der Kfz-Zulassungssteuer zu zahlen.

3


1.2.1. Kleinlaster Der Kleinlaster ist ein Fahrzeug, das für den Transport von Gütern entworfen und gebaut wurde, dessen zulässige Masse 3500 kg nicht übersteigt. Für Fahrzeuge, die der fiskalischen Definition des Kleinlasters genügen, ist keine Zulassungssteuer fällig. Die Bedingungen der fiskalischen Definition für kleine Last weichen von der technischen Definition des FÖD Mobilität und Verkehr ab. So kann beispielsweise ein Lieferwagen nur dann als Kleinlaster angemeldet werden, wenn die Länge des Laderaums mindestens die Hälfte der Länge der Radbasis beträgt. Die meisten Fahrzeuge des Typs Monovolumen, Geländewagen oder 4x4 Luxus genügen nicht der fiskalischen Definition eines Kleinleisters, sie werden demzufolge als Pkw besteuert.

2. Kfz-Steuer 2.1. Was ist das? Die Kfz-Steuer wird jährlich für Kraftfahrzeuge erhoben, die für den Personen- oder Gütertransport auf der Straße dienen. Bei Pkw und verwandten Fahrzeugen ist der Steuerpflichtige die natürliche oder juristische Person, die auf der Zulassung des Fahrzeugs genannt ist. Die Kfz-Steuer ist ab der Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle automatisch fällig. Der Betrag der Kfz-Steuer wird anhand der gesetzlich festgelegten Tarifklassen je Fahrzeugart (Pkw, Lkw, Motorrad, Traktor usw.) festgelegt. Bei Pkw ist die Höhe des Steuersatzes von der Leistung des Motors in Steuer-PS abhängig.

4


2.2. Tarife 2.2.1. Pkw Hubraum (in Liter)

Steuer-PS

Betrag2 der Kfz-Steuer (inkl. Zuschlag)

0 bis 0,7

4 und weniger

73,79 EUR

0,8 bis 0,9

5

92,27 EUR

1 bis 1,1

6

133,32 EUR

1,2 bis 1,3

7

174,24 EUR

1,4 bis 1,5

8

215,42 EUR

1,6 bis 1,7

9

256,61 EUR

1,8 bis 1,9

10

297,40 EUR

2,0 bis 2,1

11

385,84 EUR

2,2 bis 2,3

12

474,41 EUR

2,4 bis 2,5

13

562,72 EUR

2,6 bis 2,7

14

651,16 EUR

2,8 bis 3

15

739,73 EUR

3,1 bis 3,2

16

968,88 EUR

3,3 bis 3,4

17

1 198,16 EUR

3,5 bis 3,6

18

1 427,58 EUR

3,7 bis 3,9

19

1 656,34 EUR

4 bis 4,1

20

1 885,62 EUR

Ab 4,2

Ab 20

1 885,62 EUR + 102,83 EUR je PS über 20

2.2.2. Kleinlaster bis 3 500 kg Höchstzulässige Masse in kg Von

Betrag2 der jährlichen Steuer

Bis -

500

34,45 EUR

501

1 000

42,50 EUR

1 001

1 500

63,76 EUR

1 501

2 000

85,01 EUR

2 001

2 500

106,26 EUR

2 501

3 000

127,51 EUR

3 001

3 500

148,76 EUR

Auch bei der Kfz-Steuer gilt, dass das Fahrzeug auf jeden Fall als Pkw eingestuft wird, wenn die Länge des Laderaums weniger als 50% der Radbasis beträgt. Für Fahrzeuge, die mit Autogas fahren, gilt eine zusätzliche Kfz-Steuer.

2 Steuersätze gültig vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012. Diese Steuersätze werden jährlich am 1. Juli indexiert.

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3. CO2-Solidaritätsbeitrag 3.1. Was ist das? Der Arbeitgeber, der einem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur Verfügung stellt, das auch zu anderen als beruflichen Zwecken genutzt werden kann, muss einen Solidaritätsbeitrag zahlen. Der monatliche Beitrag hängt vom CO2-Ausstoß und vom Treibstofftyp ab und wird pauschal ermittelt. Der Betrag ist außerdem an den Gesundheitsindex vom September 2004 gekoppelt und wird jedes Jahr im Januar angepasst. Zum 1. Januar 2012 beträgt der Indexierungskoeffizient 1,1641. Pkws, Autos zur doppelten Nutzung, Kleinbusse und Kleinlaster sind dem CO2-Solidaritätsbeitrag unterworfen.

3.2. Formeln für die Berechnung des CO2-Beitrags Diese Formeln gelten ab 1. Januar 2012. Kraftstofftyp

CO2-Ausstoß3

Formel4

Diesel

Bekannt

[((CO2 in g/km x 9,00 Euro) – 600)/12] x 1,1641

Nicht bekannt

[((165 x 9,00 Euro) – 600)/12] x 1,1641 = 85,85 Euro

Bekannt

[((CO2 in g/km x 9,00 Euro) – 768)/12] x 1,1641

Nicht bekannt

[((182 x 9,00 Euro) – 768)/12] x 1,1641 = 84,40 Euro

Benzine Autogas

[((CO2 in g/km x 9,00 Euro) – 990)/12] x 1,1641

Elektrisch

20,83 Euro x 1,1641 = 24,25 Euro

3.3. Beispiel Der monatliche CO2-Solidaritätsbeitrag für ein Dieselauto mit einem CO2-Ausstoß von 115 g/km beträgt: [((115 x 9,00 Euro) – 600)/12] x 1,1641 = 42,20 Euro

4. Mehrwertsteuer Der Arbeitgeber zahlt für das Leasing des Firmenautos seines Arbeitnehmers jeden Monat oder dreimonatlich eine Leasingrate an die Leasinggesellschaft. Dieser Betrag unterliegt der Mehrwertsteuer von 21%. Mehrwertsteuerpflichtige Arbeitgeber/Leasingnehmer können die gezahlte Mehrwertsteuer teilweise zurückfordern. Für Pkw Alte Regelung Bis 1. Januar 2012 war die Privatnutzung von Firmengütern mehrwertsteuerpflichtig, und zwar durch eine Mehrwertsteuer auf den geldwerten Vorteil gemäß Einkommenssteuer. Für die Mehrwertsteuer auf das Leasing von Firmenwagen gilt eine Abzugsbegrenzung von 50%. 3 Der korrekte CO2-Ausstoß ist auf der Konformitätsbescheinigung des Autos angegeben. 4 Der Monatsbeitrag kann nicht unter 24,25 Euro liegen.

6


Neue Regelung Nach der neuen Regelung soll die Mehrwertsteuer auf den geldwerten Vorteil in der Personensteuer vollständig entfallen. Anstelle davon wird der Mehrwertsteuerabzug für die Leasingraten unmittelbar begrenzt abhängig von den tatsächlich zurückgelegten Privatkilometern (mit einem Mindestabzug von 50%) anstelle der heute geltenden 50%igen Abzugsbegrenzung. Zurzeit laufen Gespräche zwischen dem Betriebsleben, den Autoverbänden und den Finanzämtern, um die neuen Regeln praktisch umzusetzen. Für Kleinlaster Auch Kleinlaster unterliegen den neuen Regeln bezüglich der Abzugsbegrenzung in Höhe der beruflichen Nutzung von Betriebsmitteln. Für Kleinlaster gilt jedoch kein Maximalabzug von 50% Da die neue Regelung ausgesetzt wurde, kann bis jetzt 100% der zahlbaren Mehrwertsteuer zurückverlangt werden. Schließlich sei angemerkt, dass die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer zum Ende des Geschäftsjahres als Kosten gemäß den steuerlichen Abzugssätzen abgesetzt werden kann (siehe Punkt 5). Wenn Sie bei KBC Autolease ein Firmenauto leasen, zahlen Sie nur Mehrwertsteuer auf die Differenz zwischen Investitionswert und Restwert. Beim Kauf eines Autos müssen Sie hingegen Mehrwertsteuer auf den vollständigen Kaufpreis bezahlen.

5. Steuerliche Abzugsfähigkeit der Autokosten 5.1. Was ist das? Steuerliche Abzugsfähigkeit bedeutet, das bestimmte Kosten ganz oder teilweise von den Einkünften abgesetzt werden können.

5.2. Steuerliche Absetzbarkeit in der Körperschaftssteuer Seit 1. April 20085 ist die steuerliche Absetzbarkeit von Firmenwagen in der Körperschaftssteuer vom CO2-Ausstoß abhängig.

5 Programmgesetz vom 8. Mai 2007

7


Für das Einkommensjahr 2012 gelten folgende Sätze: Diesel

Was ist das?

Benzin/ LPG/ Erdgas

Elektrisch

CO2-Ausstoß in g/km

• Finanzielle Abschreibungen • Wartung und Reparaturen

Steuerabzug

0

120%

0 - 60

0 - 60

100%

61 - 105

61 - 105

90%

• Pannenhilfe

106 - 115

106 - 125

80%

• Versicherungen

116 - 145

126 - 155

75%

• Kfz-Steuer

146 - 170

156 - 180

70%

• Zulassungssteuer

171 - 195

181 - 205

60%

> 195

> 205

50%

• Reifen

6

Zinsen

7

100%

Kraftstoff

75%

Die Kosten für Kleinlaster, die für berufliche Zwecke genutzt werden, unterliegen keiner Begrenzung bei der steuerlichen Absetzbarkeit. Parkplatz- und Garagenkosten Die CO2-Abzugsbegrenzung gilt auch für Parkplatz- und Garagenkosten für Firmenautos. Die CO2-abhängige Abzugsbegrenzung in der Körperschaftssteuer gilt nicht für Parkplatz- und Garagenkosten für Fahrzeuge, die die Mitarbeiter besitzen, und auch nicht für Kundenparkplätze. Die Kosten sind zu 100% absetzbar. Erstattete Parkgebühren Die CO2-abhängige Abzugsbegrenzung gilt auch für die Erstattung von Parkgebühren, die für Mitarbeiter auf ihren Dienstfahrten angefallen sind.

5.3. Welchen Beitrag leistet der Arbeitgeber? Ein Teil der zusätzlichen Besteuerung wird aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen8 dem Arbeitgeber auferlegt. 17% des steuerpflichtigen Vorteils, der den Arbeitnehmern aufgrund der unten wiedergegebenen Formel (siehe 6.2) berechnet wird, werden den verworfenen Aufwendungen (Erhöhung der nicht absetzbaren Kosten für den Arbeitgeber, also Erhöhung des steuerpflichtigen Resultats) zugeschlagen und unterliegen demzufolge der Körperschaftssteuer. • Die tatsächlichen Kosten entsprechen dem steuerpflichtigen Vorteil x 17% x 33,99% (beim Standardsatz der Körperschaftssteuer). • Die zusätzlich verworfenen Ausgaben sind mindestens 204 Euro (17% von 1 200 Euro) und das resultiert in zusätzlichen Kosten von mindestens 69,34 Euro (204 Euro x 33,99%).

6 Der Abzug bei Dieselwagen ist auf 50% begrenzt, wenn sie einen CO2-Ausstoß von mehr als 195 g/km haben oder bei der Kfz-Zulassungsstelle keine Angaben bezüglich des CO2-Ausstoßes vorliegen. 7 Der Abzug bei Benzinautos ist auf 50% begrenzt, wenn sie einen CO2-Ausstoß von mehr als 205 g/km haben oder bei der Kfz-Zulassungsstelle keine Angaben bezüglich des CO2Ausstoßes vorliegen. 8 Gesetz vom 28. Dezember 2011

8


5.4. Steuerliche Absetzbarkeit in der Körperschaftssteuer Für Selbstständige, Freiberufler und Arbeitnehmer, die Einkommenssteuer zahlen, beläuft sich die steuerliche Absetzbarkeit von Autokosten und Kraftstoff auf 75%, ungeachtet des CO2-Ausstoßes.

6. Geldwerter Vorteil für Firmenwagen 6.1. Was ist das? Ein Arbeitnehmer oder Betriebsleiter, der von seinem Arbeitgeber oder der Gesellschaft ein Firmenauto (Pkw, Auto zur doppelten Nutzung oder Kleinbus) kostenlos zur Verfügung gestellt bekommt und dieses Auto auch zu Privatzwecken nutzen darf, wird für den geldwerten Vorteil pauschal besteuert.

6.2. Formel der Pauschalbewertung Diese Formel gilt ab 1. Januar 2012. Geldwerter Vorteil = Katalogwert des Autos x Satz aufgrund des CO2-Ausstoßes x 6/7 x Satz für das Alter des Fahrzeugs • Was ist unter dem Katalogwert des Autos zu verstehen? – Katalogpreis des neuwertigen Autos bei Verkauf an eine Privatperson – inklusive Optionen – inklusive tatsächlich gezahlter Mehrwertsteuer – ohne Berücksichtigung von Nachlässen, Ermäßigungen, Rabatten oder Ristornos • Satz aufgrund des CO2-Ausstoßes des Firmenautos – Basissatz von 5,5% n für ein Dieselfahrzeug mit einem CO -Ausstoß von 95 g/km: 2 n für ein Dieselfahrzeug mit einem CO -Ausstoß von 115 g/km 2 – + 0,1% per 1 g/km mehr mit einem Maximum von 18% oder – - 0,1% per 1 g/km weniger mit einem Minimum von 4% • Satz für das Alter des Fahrzeugs9 Zeit, die seit der Erstanmeldung des Fahrzeugs verstrichen ist*

Bei der Berechnung des Vorteils zu berücksichtigender Satz des Katalogwerts

Von 0 bis 12 Monate

100%

Von 13 bis 24 Monate

94%

Von 25 bis 36 Monate

88%

Von 37 bis 48 Monate

82%

Von 49 bis 60 Monate

76%

Ab 61 Monate

70%

* Ein begonnener Monat wird als voller Monat gerechnet.

• Zusätzliche Einschränkung: Der geldwerte Vorteil beträgt für das Einkommensjahr 2012 - Steuerjahr 2013 mindestens 1 200 Euro im Jahr (indexiert für das Einkommensjahr 2012). 9 Den „häufig gestellten Fragen“ (FAQ) der Steuerverwaltung ist zu entnehmen, dass diese Alterssätze bei der Berechnung der Lohnsteuer erst für Vorteile angewendet werden dürfen, die ab 1. Mai 2012 gewährt werden.

9


• Wenn keine Angaben über den CO2-Ausstoß eines Autos vorhanden sind, müssen folgende feste Werte angewendet werden: – 205 g/km für Benzin-, Lpg- oder Erdgasautos – 195 g/km für Dieselautos

6.3. Wirkliche Bewertung von Kleinlastern Für Autos, die nicht der fiskalischen Definition des Kleinlasters10 genügen, muss der geldwerte Vorteil nicht aufgrund der pauschalen Bewertung, sondern aufgrund des realen Werts des Vorteils berechnet werden. Der steuerpflichtige geldwerte Vorteil muss also anhand der tatsächlichen Zahl von Privatkilometern und den wirklichen Kosten beim Nutznießer bestimmt werden. Der Fiskus äußert, ohne weitere Erläuterung, dass der Kilometerpreis, wie man ihn in diversen Autozeitschriften findet, ein nützliches Element bei der Bestimmung des realen Werts des Vorteils sein kann. Dann muss der Kilometerpreis mit der wirklich privat zurückgelegten Strecke (inklusive Fahrten von und zur Arbeitsstelle) multipliziert werden.

6.4. Beispiel • Katalogpreis des Autos (ohne MwSt.): • Preis der Optionen ohne MwSt. • Rabatt • CO2-Ausstoß • Datum der Erstzulassung • Dieselwagen

= 22 000 Euro = 2 000 Euro = 5 000 Euro = 115 g/km = 15. März 2011

• Katalogwert = 27 990 Euro Katalogpreis (ohne MwSt.) Preis der Optionen (ohne MwSt.)

Betrag

Katalogwert

22 000

Katalogpreis (ohne MwSt.)

2 000

Preis der Optionen (ohne MwSt.)

2 000 3 990

Rabatt

- 5 000

Tatsächlich gezahlte MwSt.

Gesamtpreis zuzüglich MwSt.

19 000

Katalogwert

Tatsächlich gezahlte MwSt.

22 000

27 990

3 990

• Prozentsatz CO2-Ausstoß = 5,5% + (115 – 95) x 0,1% = 7,5% • Satz für das Alter des Fahrzeugs11 – Januar und Februar = 100% Ú 2 Monate zu 100% – ab März = 94% Ú 10 Monate zu 94%

10 Für die vollständige fiskalische Definition eines Kleinlasters verweisen wir auf Art. 4, § 2 des Gesetzbuches der mit der Einkommenssteuer gleichgestellten Steuern. 11 Den „häufig gestellten Fragen“ (FAQ) der Steuerverwaltung ist zu entnehmen, dass diese Alterssätze bei der Berechnung der Lohnsteuer erst für Vorteile angewendet werden dürfen, die ab 1. Mai 2012 gewährt werden. Für Autos, die älter als ein Jahr sind, bedeutet dies, dass der steuerpflichtige Vorteil und die entsprechende Lohnsteuer in den ersten vier Monaten von 2012 zu hoch ist, da der Alterssatz nicht angewendet werden darf. Später wird der steuerpflichtige Vorteil der ersten vier Monate korrigiert werden müssen, sodass der korrekte Vorteil verarbeitet wird.

10


Der geldwerte Vorteil für 2012 ist dann: [(27 990 Euro x 7,5% x 6/7 x 100%) x 2/12] + [(27 990 Euro x 7,5% x 6/7 x 94%) x 10/12] = 1 709,39 Euro

6.5. Wie wird der geldwerte Vorteil auf den Arbeitnehmer umgelegt? Der steuerpflichtige geldwerte Vorteil wird dem steuerpflichtigen Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers zugefügt. Der Arbeitnehmer, der den Vorteil erhält, muss für diesen geldwerten Vorteil Steuern zahlen. Dies geschieht in der Lohnverwaltung mit einer erhöhten Lohnsteuer auf den Lohn.

7. Steuervorteil für energieeffiziente Autos 7.1. Rechnungsermäßigung für CO2-effiziente Autos Die föderale Ermäßigung für den Kauf von CO2-armen Autos wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2012 abgeschafft. Diese Rechnungsnachlässe, die zum 1. Juli 2007 eingeführt wurden, galten nur für natürliche Personen einschließlich Selbstständiger und Freiberufler. In der Wallonischen Region gibt es noch eine steuerliche Maßnahme, die mit einer Prämie (dem Ökobonus) den Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens mit niedrigem CO2-Ausstoß fördern will. Diese steuerliche Maßnahme gilt nur für Privatpersonen.

7.2. Steuernachlass für Elektrofahrzeuge 7.2.1. Für Gesellschaften Elektrofahrzeuge, die von einer Gesellschaft angemeldet wurden, haben eine steuerliche Absetzmöglichkeit von 120% (siehe 5.2). 7.2.2. Für Selbstständige / Freiberufler Selbstständige und Freiberufler, die Einkommenssteuer zahlen, können für den Erwerb eines neuen elektrischen Fahrzeugs eine Steuerermäßigung bekommen. Der Kaufpreis des elektrischen Fahrzeugs ist zu 30% steuerlich absetzbar, mit einem Höchstbetrag von 9 510,00 Euro im Jahr 2012.

8. Kilometerpauschale Arbeitnehmer, die Dienstreisen mit ihrem eigenen Auto machen, können dafür auf zweierlei Weise vergütet werden. Der Arbeitgeber kann entweder die wirklichen Kosten erstatten oder ein pauschales Kilometergeld zahlen. Die meisten Arbeitgeber entscheiden sich für ein pauschales Kilometergeld, weil das verwaltungstechnisch einfacher ist. Für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis 30. Juni 2012 beträgt die pauschale Vergütung 0,3352 Euro je Kilometer. Für den Arbeitnehmer ist die Rückzahlung steuerfrei. Der Arbeitgeber kann die Kosten als abzugsfähige Autokosten verbuchen. Der Fiskus veranschlagt die Kosten des Kraftstoffverbrauchs (innerhalb des pauschalen Kilometergelds) auf 30% und die übrigen Kosten des Autos auf 70%. • Die Treibstoffkosten sind zu 75% absetzbar. • Die sonstigen Autokosten sind gemäß dem CO2-Ausstoß absetzbar (siehe Punkt 5.2).

11


Die Regel des pauschalen Kilometergeldes gilt jedoch nur, wenn die im Auftrag des Arbeitgebers zurückgelegte Kilometerzahl nicht abnormal hoch ist. Beläuft sie sich auf mehr als 24 000 Euro im Jahr, kann die Verwaltung eine Prüfung vornehmen und wird der Steuerpflichtige zusätzliche Nachweise erbringen müssen. Wenn die Zahlungen über der Pauschale von 0,3352 Euro/km liegen, wird dies grundsätzlich als Lohn betrachtet, der für den Arbeitnehmer steuer- und sozialbeitragspflichtig ist. Nur, wenn die Nachweise vorhanden sind, dass die Zahlung den realen Kosten entspricht, wird das von der Steuerverwaltung akzeptiert und nicht besteuert werden.

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Rechtliche Hinweise Dieses Dokument ist in allgemeinen Begriffen verfasst und kann daher nicht als Anleitung in spezifischen Situationen verwendet werden. Die Antworten auf Fragen in diesem Dokument basieren auf einer allgemeinen Sicht auf die Tatsachen und Umstände der möglichen Fälle. Sie können daher eine fallgebundene spezifische Beratung nicht ersetzen. Die Anwendung der in diesem Dokument erläuterten Grundsätze wird von den spezifischen Umständen jeder faktischen Situation abhängen. Wir empfehlen deshalb, sich professionell beraten zu lassen, bevor man aufgrund des Inhalts dieses Dokuments handelt oder nicht handelt. Deloitte ist gern bereit, die Leser darüber zu beraten, in welcher Weise die in diesem Dokument erläuterten Grundsätze in ihrer spezifischen Situation anzuwenden sind. Hat eine solche spezifische Beratung nicht stattgefunden, übernimmt Deloitte keine Verantwortung oder Haftung gegenüber dem Empfänger oder anderen Parteien, die Einsicht oder Zugang zu diesem Dokument hatten. Über Deloitte Der Name Deloitte bezieht sich auf eine oder mehrere Entitäten von Deloitte Touche Tohmatsu Limited (DTTL), einer Gesellschaft nach dem Recht des Vereinigten Königreichs (“private company limited by guarantee”), und auf ihr Netz assoziierter Gesellschaften, die alle juristisch unabhängig und selbstständig sind. Informieren Sie sich unter www.deloitte. com/about, wenn Sie eine detaillierte Beschreibung der Rechtsstruktur von Deloitte Touche Tohmatsu Limited und ihrer assoziierten Gesellschaften wünschen.

KBC Autolease AG Prof. R. Van Overstraetenplein 5 3000 Leuven Tel. 016 88 16 00 Fax 016 88 16 50 e-mail autolease@kbcautolease.be www.kbcautolease.be Ein Unternehmen des KBC-Konzerns


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