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Finanzierungshaushalt

im Zeitverlauf. Mit 2020 hingegen zeigen sich deutliche Unterschiede. Während die Einzahlungen der Gemeinden bis 5.000 EW im Jahr 2020 sogar stiegen (wichtige Rolle der Einzahlungen aus Transfers), wurden die Ausfälle bei den Gemeinden über 5.000 EW nicht ausgeglichen. Besonders signifikante Rückgänge zeigen sich bei den Städten über 20.000 EW. Im Jahr 2021 sind fast alle EW­Klassen wieder im gleichem Maße (im Schnitt 12 Prozent) gestiegen, mit Ausnahme der Gemeinden mit 501 bis 1.000 EW.

Deutlich differenziertere Ergebnisse präsentieren sich bei den Bundesländern (Abbildung 13). Während die Einzahlungen in den Tiroler Gemeinden von 2012 bis 2021 um 43 Prozent stiegen, erhöhten sich diese in Kärnten nur um 26 Prozent. Wesentliche Rolle für die unterschiedliche Entwicklung spielte hierbei die Dynamik der gemeindeeigenen Steuern (siehe hierzu Tabelle 14 im Anhang). Der einmalige Ausreißer im Jahr 2012 im Burgenland ist auf den Verkauf der BEGAS11­Anteile zurückzuführen, der nun für das Bundesland eine höhere Ausgangslage darstellt.

2020 kam es – mit Ausnahme der Gemeinden in Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol – zu einem Rückgang der operativen Einzahlungen sowie Einzahlungen aus Kapitaltransfers. Die nach Bundesland unterschiedliche Entwicklung ist in erster Linie auf die unterschiedliche Transferpolitik der Länder zurückzuführen. Alle Bundesländer haben sich jedoch 2021 wieder gleichermaßen erholt (im Schnitt +14 Prozent), mit Ausnahme Niederösterreichs (lediglich +5 Prozent).

2.2 Auszahlungen der Gemeinden

Bei den Auszahlungen zeigte sich, dass 2020 diese zum Teil zurückgingen, sich aber 2021 bereits über das Vorkrisenniveau erhöht haben. Auszahlungen für Personal und Sachaufwendungen sind um 5 bzw. 6 Prozent gestiegen. Nach Aufgabenbereichen sind die Auszahlungen für die Bereiche Kinderbetreuung und Gesundheit am dynamischsten.

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Struktur der Auszahlungen nach Aufgabenbereichen, auch im Zeitverlauf. Im Fokus steht weiters die Nettobelastung nach Gemeindegröße und deren Entwicklung in den unter11) Burgenländische Erdgasversorgungs-AG

Abbildung 15: Indexentwicklung der operativen Auszahlungen und Investitionen nach Aufgabenbereichen, 2012 bis 2021 schiedlichen Aufgabenbereichen. Der Personalbereich wird vertiefend betrachtet.

Hauptbereiche Daseinsvorsorge, Pflichtschule und Kinderbetreuung zent der Auszahlungen der Bildungsbereich. Dies betrifft vor allem die Pflichtschulen und die Kinderbetreuung. Im Pflichtschulbereich (Volksschule, Neue Mittelschule, Sonderschulen, Polytechnische Schulen) sind Gemeinden zumeist Schulerhalterin und stellen hierfür die Infrastruktur bereit (inkl. Reinigung, Schulwart). In der Kinderbetreuung sind die Gemeinden sowohl fürs Gebäude als auch für das Personal zuständig (mit Ausnahme des pädagogischen Personals in Niederösterreich).

Die Auszahlungen der Gemeinden beliefen sich 2021 auf 22,4 Mrd. Euro12 (Abbildung 14). Das sind sämtliche Auszahlungen der operativen Gebarung, Investitionen sowie Tilgungen. Der betragsmäßig bedeutendste Bereich ist mit 6 Mrd. Euro bzw. 27 Prozent der Auszahlungen der Dienstleistungsbereich der Gemeinden. Hierunter fällt die Daseinsvorsorge wie insbesondere die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie die Abfallwirtschaft, weiters auch die Straßenreinigung, Grünflächenbetreuung oder Freizeit­ und Sporteinrichtungen. Der Dienstleistungsbereich ist jener Aufgabenbereich mit der höchsten Kostendeckung. Ein Großteil der Auszahlungen wird daher durch Gebühren oder Leistungsentgelte der Nutzer*innen gedeckt.

Von 22,4 Mrd. Euro an Auszahlungen entfallen 27 % auf die Daseinsvorsorge.

13 Prozent der Auszahlungen werden für den allgemeinen Verwaltungsbereich verwendet. Dies betrifft etwa Auszahlungen für die Verwaltung der Gemeinden (z. B. Gemeindeamt), insbesondere Auszahlungen für Personal und für gewählte Gemeindeorgane (z. B. Sitzungsgelder) und Pensionen.

Der zweitgrößte Bereich ist mit 4,1 Mrd. Euro bzw. 18 Pro­

12) Die folgende Betrachtung nach Aufgabenbereichen entspricht den Gruppen gemäß der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung. Konkret bedeutet dies: Allgemeine Verwaltung (Gruppe 0) = Vertretungskörper und allgemeine Verwaltung; Öffentliche Ordnung und Sicherheit (Gruppe 1); Bildung (Gruppe 2) = Unterricht, Erziehung, Sport und Wissenschaft; Kultur (Gruppe 3) = Kunst, Kultur und Kultus; Soziales (Gruppe 4) = Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung; Gesundheit (Gruppe 5); Verkehr (Gruppe 6) = Straßen- und Wasserbau, Verkehr; Wirtschaftsförderung (Gruppe 7); Dienstleistungen (Gruppe 8); Finanzwirtschaft (Gruppe 9).

Auf die Bereiche Soziales und Gesundheit entfallen 12 bzw. 8 Prozent der Auszahlungen. Hierbei handelt es sich im überwiegenden Maße um Umlagen, daher Finanzierungsbeiträge der Gemeinden zu eigentlichen Landesaufgaben. Die Sozialhilfeumlage dient der Kofinanzierung von Pflegedienstleistungen, der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und der Jugendwohlfahrt sowie die Krankenanstaltenumlage zur Kofinanzierung von Krankenanstalten.

9 Prozent der Auszahlungen betreffen den Verkehrsbereich. Gemeinden sind für das Errichten und Instandhalten der gemeindeeigenen öffentlichen Verkehrsflächen (z. B. Straßen, Plätze, Radwege, Brücken) verantwortlich, ebenso für Maßnahmen im Straßenverkehr (z. B. Verkehrszeichen) oder

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