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Finanzierungshaushalt

Musikschulen, Freizeitanlagen (Hallenbäder, Sporthallen), Schulen u. v. m. Im Gesundheits­ und Sozialbereich wird der steigende Verlauf maßgeblich durch die Umlagenbelastung der Gemeinden bestimmt, welche mit zunehmender Finanzkraft höher ausfällt. Zudem sind die zusätzlichen Aufgaben der Statutarstädte im Rahmen der Bezirksverwaltung in diesen EW­Klassen enthalten.

Im Bildungsbereich zeigt sich im allgemeinbildenden Unterricht, das ist die Erhaltung der Pflichtschulen, dass alle EW-Klassen gleichermaßen betroffen sind. Ähnlich ist es im Bereich der vorschulischen Erziehung mit Ausnahme der kleinsten Gemeinden unter 500 EW. Die sonstigen Bildungsmaßnahmen, in der Regel Freizeitpädagogik und Horte, steigen jedoch mit der Bevölkerungszahl.

Neben dem Pflichtschulbereich und der Kinderbetreuung ist die Nettobelastung aus dem Verkehr in allen EW­Klassen auf ähnlichem Niveau. Dies betrifft in erster Linie die Errichtung und Instandhaltung von Straßen. Während im städtischen Raum die Wege kurz, aber die Nutzung intensiv ist, besteht im ländlichen Raum ein langes Wegenetz. Hinzu kommen steigende Anforderungen an den öffentlichen Verkehr, welcher jedoch vor allem bei den großen Städten im Rahmen von ausgelagerten Gesellschaften erfolgt und daher in dieser Darstellung weitgehend fehlt.

80 % Steigerung alleine in der Kinderbetreuung

Die Nettobelastung im Zeitverlauf zeichnet ein interessantes Bild über die Entwicklungen in unterschiedlichen Aufgabenbereichen.

Auffällig stark angestiegen ist die Nettobelastung im Bereich der vorschulischen Erziehung mit einer Zunahme von 80 Prozent, von 506 Mio. Euro 2012 auf 909 Mio. Euro im Jahr 2021. Dies ist auf den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen und auch den damit verbundenen steigenden Personalbedarf zurückzuführen. Der Pflichtschulbereich ist um 45 Prozent auf 908 Mio. Euro angestiegen, wobei in den letzten beiden Jahren die Belastung rückläufig war. Auch hier gibt es ein Ausbauprogramm für Ganztagsschulen. Bedeutenden Anschub hat auch das Kommunale Investitionsprogramm 2017 gegeben.

Ebenfalls angestiegen ist die Belastung im Gesundheitsbereich mit einer Zunahme von 59 Prozent und 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2021. Ähnlich dynamisch entwickelt hat sich der Bereich Soziales mit 49 Prozent Steigerung von 2012 auf 2021 und Nettoauszahlungen von 2 Mrd. Euro 2021. In diesen beiden Bereichen schlagen sich die Umlagen an die Länder nieder und machen bereits ein Drittel der gesamten Nettobelastung aus, die aus allgemeinen Steuermitteln der Gemeinden mitfinanziert werden müssen.

Abbildung 18: Entwicklung der Nettobelastung* der Gemeinden nach Aufgabenbereichen für Österreich (exkl. Wien),

Ordnung und Sicherheit Allgemeinbildender Unterreicht

Vorschulische Erziehung Bildung Sonstiges Kultur Soziales Gesundheit Verkehr Wirtschaftsförderung Dienstleistungen

Quelle: KDZ: eigene Berechnung 2023 auf Basis Statistik Austria: Gemeindefinanzdaten 2012 bis 2021. Anmerkung: Exkl. Gruppe 9. *) Operative Einzahlungen + Einzahlungen aus Kapitaltransfers – operative Auszahlungen – Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.

Abbildung 19: Entwicklung der Gemeindebediensteten in VZÄ pro 1.000 EW nach Bundesland, 2012 bis 2021

Stetig gestiegen ist die Nettobelastung der allgemeinen Verwaltung. Hier ergibt sich in der Zehn­Jahres­Betrachtung eine Steigerung von 31 Prozent auf nun 2,3 Mrd. Euro im Jahr 2021. Der Kulturbereich ist ebenfalls bis 2019 stetig angewachsen, verzeichnet nach dem Pandemiejahr 2020 einen Rückgang.

Der Bereich Verkehr erreichte mit rund 922 Mio. Euro 2019 einen Höhepunkt, um dann im Jahr 2021 auf 714 Mio. Euro zurückzugehen. Hier sind vor allem Straßeninstandhaltungen, Investitionen in den Ausbau der Straßeninfrastruktur sowie Bestellungen von öffentlichen Verkehrsdienstleistungen enthalten.

Stark schwankend ist die Gruppe Dienstleistungen. Enthalten sind neben den Gebührenhaushalten (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallwirtschaft) auch Bäder, Immobilien und Wirtschaftshöfe. Hier können die Investitionen stark schwanken bzw. ergibt sich in manchen Bereichen ein hoher Zuschussbedarf (z. B. Bäder, Friedhöfe). 2019 war die Nettobelastung mit 863 Mio. Euro am höchsten, um dann auf 588 Mio. Euro im Jahr 2021 zu sinken. Gegenüber 2012 ist das eine Steigerung von 5 Prozent. Hier ist darauf zu verweisen, dass die Veränderungen im Zeitverlauf deutlich mit der jeweiligen Investitionstätigkeit in den einzelnen Jahren zusammenhängen.

2.4 Personal im Detail

Als wichtiger Ausgabenbereich werden die Auszahlungen für Personal näher betrachtet. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass ausgelagerte Gemeindeeinheiten und Gemeindeverbände in den Gemeindehaushaltsdaten nicht enthalten sind.

Personalstand variiert nach Bundesland

Die Gemeinden beschäftigten im Jahr 2021 in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) insgesamt 83.920 Arbeitnehmer*innen (ohne Wien). Bis 2016 stagnierte der Personalstand weitgehend. Seit 2017 zeigen sich wieder nennenswerte Anstiege. Von 2012 auf 2021 stieg die Anzahl an Bediensteten um 13 Prozent, am stärksten von 2020 auf 2021. Bei Betrachtung nach Bundesländern zeigt sich ein differenziertes Bild (Abbildung 19). Die VZÄ je 1.000 EW in einer durchschnittlichen Gemeinde ist in Salzburg am höchsten. Der Personalstand je 1.000 EW erhöhte sich vor allem in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg, am stärksten in Tirol mit +27 Prozent.

Mehr Personal bei Bildung, allgemeiner Verwaltung und in der Daseinsvorsorge

Seit 2012 sind die Auszahlungen für Personal der Gemeinden um insgesamt 1,2 Mrd. Euro bzw. 38 Prozent gestiegen, bedingt durch die Altersstruktur, die Biennalsprünge im öffentlichen Dienst und die Gehaltsanpassungen. Abbildung 20 zeigt die Entwicklung der Auszahlungen für Personal der

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