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Finanzierungshaushalt

Gemeinden nach Aufgabenbereichen. Dabei fällt auf, dass die Auszahlungen für Personal in der allgemeinen Verwaltung (Anteil von 25 Prozent 2021), im Kinderbetreuungsund Bildungsbereich (31 Prozent) und im Dienstleistungsbereich (21 Prozent für allgemeine Daseinsvorsorge wie z. B. Wasser, Abwasser, Abfall) über drei Viertel der gesamten Auszahlungen für Personal ausmachen. Die stärksten absoluten Zuwächse seit 2012 bestehen in der Kinderbetreuung und bei Pflichtschulen mit einem Plus von 536 Mio. Euro bzw. 62 Prozent aufgrund der Ausbauprogramme im Kinderbetreuungsbereich und bei Ganztagsschulen. Die Anstiege in der allgemeinen Verwaltung liegen bei 302 Mio. Euro bzw. 36 Prozent, im Dienstleistungsbereich bei 199 Mio. Euro bzw. 26 Prozent.

2.5 Resümee

Nach dem Rückgang bei den Einzahlungen im Jahr 2020 um 4 Prozent gegenüber 2019 stiegen diese (insbesondere Ertragsanteile und Transfers) im Jahr 2021 wieder um 10 Prozent. Betrachtet man einen Zehn­Jahres­Zeitraum, zeigt sich die hohe Bedeutung der Einzahlungen aus operativen Transfers. Diese stiegen seit 2012 mit 57 Prozent doppelt so stark als andere wichtige Kategorien. Im Jahr 2021 überholten nur die Kapitaltransfers die laufenden Transfers (64 Prozent Steigerung gegenüber 2012), was auf das Kommunale Investitionsprogramm zurückzuführen ist.

Bei den Auszahlungen kam es 2020 besonders bei den Investitionen sowie Sachaufwendungen zu einem Rückgang, diese sind jedoch 2021 bereits über dem Niveau von 2019. Konstant gestiegen sind die Auszahlungen für Personal und die Auszahlungen für operative Transfers in einem ähnlichen Ausmaß wie in den Vorjahren. Insgesamt stiegen die operativen Auszahlungen 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Betrachtet man den gesamten Zeitraum, zeigt sich bei den Auszahlungen für operative Transfers (hohe Umlagendynamik; +38 Prozent seit 2012) insgesamt eine gleich hohe Dynamik wie für das Personal (+38 Prozent) und eine höhere im Vergleich zum Sachaufwand (+23 Prozent). Nach Aufgabenbereichen zeigte sich die höchste Dynamik in den Bereichen Bildung (+54 Prozent), Öffentliche Ordnung und Sicherheit (+50 Prozent), Gesundheit (+48 Prozent) und Soziales (+42 Prozent). Bei den letzten beiden Aufgabenbereichen handelt es sich in hohem Maße um Umlagen an die Länder, deren Höhe von den Gemeinden im Wesentlichen nicht beeinflusst werden können.

Während die Anzahl an Gemeindebediensteten bis zum Jahr 2016 kontinuierlich leicht sank, ist seit 2017 wieder ein Anstieg der Bediensteten zu verzeichnen. Wesentlicher Grund hierfür ist der Ausbau in den Bereichen Kinderbetreuung und Ganztagsschulen.

3. Ergebnishaushalt

Bessere Nettoergebnisse als im Pandemiejahr

Der Ergebnishaushalt ermöglicht es, die periodengerechte Wertentwicklung der kommunalen Leistungen (Erträge) und des Verbrauchs bzw. Nutzung von Gütern und Dienstleistungen (Aufwendungen) einer Gemeinde zu betrachten. Die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen bildet das Nettoergebnis. Dieses gibt darüber Auskunft, ob die Mittelausstattung ausreicht, um die Aufwendungen für die kommunalen Leistungen und die dafür erforderliche Infrastruktur (Wertverzehr des Anlagevermögens in Form der Abschreibungen) abzudecken. Auch ist die Rücklagenveränderung im Ergebnishaushalt ersichtlich.

Dieses Kapitel gibt einen Überblick über Erträge und Aufwendungen. Außerdem wird vertieft, wie sich das Nettoergebnis und die Rücklagenbewegung im Vergleich zwischen Bundesländern und EW-Klassen im Finanzjahr 2021 entwickelt haben. Als wichtiger Aufwandsposten werden die Abschreibungen im Detail betrachtet.

3.1 Erträge der Gemeinden

Im Vergleich zum Finanzierungshaushalt werden im Ergebnishaushalt auch nicht cashwirksame Einnahmen mitberücksichtigt (z. B. aus der Auflösung von Rückstellungen) und es erfolgt eine periodengerechte Abgrenzung (insbesondere die Auflösung der Investitionszuschüsse in den Transfererträgen).

Ertragsstruktur hängt von der Gemeindegröße ab Die wesentlichen Einnahmequellen spiegeln sich auch im Ergebnishaushalt wider. Differenziert nach EW-Klassen (Abbildung 21) spielen die Ertragsanteile eine gewichtige

Rolle. Städte ab 20.000 EW erhalten durch den abgestuften Bevölkerungsschlüssel deutlich mehr Ertragsanteile pro Kopf, um den Städten ihren Aufwand im Rahmen der regionalen Versorgungsfunktion abzudecken. Gleichzeitig zeigen sich deutlich höhere Transfererträge bei den drei niedrigsten EW-Klassen. In erster Linie sind dies laufende Zuschüsse von Bund und Ländern (insbesondere Gemeinde-Bedarfszuweisungen zum Haushaltsausgleich sowie Zuschüsse für Kinderbetreuung und Schulen) sowie Kostenersätze von anderen Gemeinden (beispielsweise im Rahmen von Schulgemeindeverbänden u. Ä.).

Abbildung 21: Durchschnittliche Erträge nach EW-Klassen in Euro pro Kopf, 2021

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