Kommunale Infrastrukturinvestitionen und Stabilitätspakt

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ALTERNATIVE REGELN FÜR DEN STABILITÄTSPAKT

IV Alternative Regeln für den Stabilitätspakt Der Euro-Raum ist von einer wirtschaftlichen Erholung noch weit entfernt, weshalb sich die Forderungen nach einem expansiveren finanzpolitischen Kurs mehren. Dabei sollen insbesondere die öffentlichen Investitionen angekurbelt werden. Die Europäische Kommission hat Anfang 2015 neue Leitlinien14 vorgelegt, in denen sie im Einzelnen darlegt, wie sie die Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts künftig anwenden wird, um die Verknüpfung von Strukturreformen, Investitionen und fiskalpolitischer Verantwortung zur Steigerung von Beschäftigung und Wachstum zu stärken. Alternativ dazu gibt es vermehrt Konzepte und Forderungen, dass im Rahmen von „goldenen“ oder „silbernen“ Regeln, bestimmte öffentliche Investitionen aus dem Regime des Stabilitäts- und Wachstumspakts herausgenommen werden.

1

EU-Leitlinien zur Förderung von Strukturreformen und Investitionen

Mit diesen Leitlinien folgt die Europäische Kommission der Zusage aus den Politischen Leitlinien des EU-Präsidenten, dass es gilt, die Flexibilität im Wachstums- und Stabilitätspakt so gut wie möglich zu nutzen, um Investitionen zu fördern.15 Dabei soll auch den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Juni 2014 gefolgt werden, gezielte Schritte zu setzen, um das Wachstum zu fördern, Investitionen zu steigern und mehr sowie bessere Arbeitsplätze zu schaffen wie auch Reformen zugunsten der Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Damit verbunden ist die im geltenden Stabilitäts- und Wachstumspaket enthaltene Flexibilität zu nutzen. Folglich werden künftig Investitionen im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) wie auch anderer Programme bei der Festlegung der Konsolidierungsgrößen im Rahmen der präventiven oder der korrektiven Komponente des Stabilitäts- und WachstumsPaktes nicht berücksichtigt werden. Mitgliedstaaten, die der präventiven Komponente des Pakts unterliegen, können vorübergehend von ihrem mittelfristigen Haushaltsziel bzw. dem Anpassungspfad abweichen, um Investitionen zu berücksichtigen, falls ihr BIP-Wachstum negativ ist oder ihr BIP deutlich hinter seinem Potenzial zurückbleibt (Produktionslücke von mehr als minus 1,5 Prozent), die Abweichung nicht zu einer Überschreitung des Defizit-Referenzwerts von drei Prozent führt und eine angemessene Sicherheitsmarge beibehalten wird, die Investitionen in der Folge tatsächlich zunehmen; die Abweichung in den Folgejahren kompensiert, also das mittelfristige Haushaltsziel (MTO; ein strukturelles Defizit von zumeist 0–0,5 Prozent des BIP) wieder erreicht wird. Somit können Länder mit grundsätzlich bereits konsolidierten Staatsfinanzen im Rahmen dieser Investitionsoffensive zusätzliche öffentliche Investitionen tätigen, ohne dass diese dem Stabilitätsregime unterliegen. 14

15

European Commission, Making the best use of the flexibility within the existing rules of the stability and growth pact, COM(2015) 12; Strassbourg, 13.1.2015 Siehe dazu MEMO/15/3211, Leitlinien zur Förderung von Strukturreformen und Investitionen – häufig gestellte Frage, Straßburg, 13.1.2015

16 01.06.15


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