Grundlagen für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich für den Pflichtschulbereich

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INDIKATOREN FÜR EINEN AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICH

III Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich Im folgenden Kapitel wird ein Überblick über verfügbare Daten bzw. mögliche Indikatoren im Pflichtschulbereich gegeben. Die Indikatoren werden hinsichtlich ihrer Datenqualität und Eignung für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich bewertet. Weiters wird eine Vorauswahl getroffen, inwieweit Indikatoren in einem aufgabenorientierten Finanzausgleich umsetzbar sind. Das Kapitel schließt mit einem konkreten Vorschlag zu Indikatoren-Sets.

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Datenverfügbarkeit und -bewertung

Im Rahmen des Projektes wird ein Überblick zu möglichen Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich gegeben. Dabei wurde einerseits auf verfügbare Datenquellen zurückgegriffen (insbesondere Schulstatistik sowie die abgestimmte Erwerbsstatistik der Statistik Austria), andererseits wurden auch Indikatoren definiert, für die aktuell keine Daten erhoben werden. Methodische Hinweise: Beschreibung und Bewertung der Indikatoren Aufbau des Indikatorenkatalogs Der Indikatorenkatalog (siehe Anhang) ist grundlegend nach drei Haupt-Kategorien gegliedert: Nachfrage-Indikatoren, Leistungs-Indikatoren und Wirkungs-Indikatoren.26 Dabei erfolgte eine Sortierung der Indikatoren nach den folgenden Merkmalen:             

Basisdaten Bildungsbedarf im Pflichtschulbereich Bildungsbedarf – sozio-ökonomische Rahmenbedingungen (wohnortbezogen) Besonderer Bildungsbedarf – Risiko-SchülerInnen (schulstandortbezogen) Schulgröße – Erhaltung und Betrieb Schulgröße – Betreuungsleistung Betreuungsintensität/-qualität Regionale Versorgung durch Schulstandorte Außerschulische Tagesbetreuung (Horte) Schulische Tagesbetreuung (Ganztagsschule) Ferienbetreuung Ausgaben der Gemeinden Ausgaben der Länder Bildungserfolg

Datenlage Die einzelnen Indikatoren werden hinsichtlich der Datenlage beschrieben. Dies betrifft die Nennung der Datenquelle ebenso wie die Information zum räumlichen Bezug bzw. zur Verwaltungseinheit der verfügbaren Datengrundlagen (Bund, Land, Bezirk oder Gemeinde). Auch erfolgt eine grundsätzliche Einschätzung zur Datenqualität (Vollständigkeit, Validität, Vergleichbarkeit zwischen den Erhebungseinheiten). 26

Teils ist auf Überschneidungen zwischen diesen Indikatorenkategorien hinzuweisen.

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