Grundlagen für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich für den Pflichtschulbereich

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SCHLUSSFOLGERUNGEN

IV Schlussfolgerungen Das Pilotprojekt zum aufgabenorientierten Finanzausgleich für den Pflichtschulbereich befindet sich – entgegen den Vereinbarungen im Paktum zum FAG 2017 – noch immer in den Startlöchern. Die vorliegende Studie möchte einen Beitrag für den weiteren Entwicklungsprozess leisten und legt den Fokus auf mögliche Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich aus Sicht der Städte. Im Zentrum der Betrachtungen steht dabei die Pflichtschule sowie die schulische und außerschulische Tagesbetreuung. Aus dem vorliegenden Vorschlag für Indikatoren-Sets für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich können dabei drei Schlussfolgerungen gezogen werden: 1.

2.

3.

Es bedarf einer Verknüpfung des aufgabenorientierten Finanzausgleichs mit dem Zielsteuerungsprozess im Pflichtschul- und Tagesbetreuungsbereich. Hierzu sind eine neue Steuerungskultur und eine verbesserte Zusammenarbeit der Gebietskörperschaftsebenen notwendig. So gilt es, gebietskörperschafts-übergreifende, sachpolitische und funktionale Ziele zu definieren. Ein Vorschlag für ein Indikatoren-Set ist auf Basis der vorhandenen Datenlage grundsätzlich möglich. Für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich mit hoher Steuerungsrelevanz bedarf es jedoch einer Verbesserung der Datenlage und Weiterentwicklung der Indikatoren. Der vorliegende Indikatoren-Vorschlag basiert auf den bestehenden Kompetenzzuteilungen auf die Gebietskörperschaftsebenen. Der Prozess zum aufgabenorientierten Finanzausgleich sollte jedoch weiter gedacht werden. So ist eine optimierte Finanzmittelzuteilung nur möglich, wenn auch klare Kompetenzzuteilungen bestehen und Strategien zur Weiterentwicklung des Finanzausgleichssystems vereinbart sind.

Im Nachfolgenden werden die genannten Schlussfolgerungen näher ausgeführt.

1

Verknüpfung des aufgabenorientierten Finanzausgleichs mit dem Zielsteuerungsprozess

Indikatoren für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich sollten nicht nur aufgrund ihrer Verfügbarkeit, sondern insbesondere auch aufgrund ihrer Steuerungsrelevanz ausgewählt werden. Indikatoren können dabei dazu beitragen, Wirkungs- und Leistungsziele zu verfolgen und deren Zielerreichung messbar zu machen. „Neue Steuerung“ und optimierte Zusammenarbeit der Gebietskörperschaftsebenen Bevor eine Auswahl an Indikatoren erfolgen kann, bedarf es der Festlegung der sachbezogenen Wirkungs- und Leistungsziele einerseits und der Zielsetzungen des aufgabenorientierten Finanzausgleichs andererseits. Dabei gilt es, gebietskörperschafts-übergreifende Ziele zu definieren, um die Strategien der Gebietskörperschaften aufeinander abzustimmen und die Zusammenarbeit zu verbessern. Gerade hier zeigten sich in der Vergangenheit Schwächen, da unterschiedliche Interessen der Akteure aufeinandertreffen. In diesem Sinne bedarf es eines zwischen den Gebietskörperschaftsebenen abgestimmten Zielsteuerungsprozesses. Dies umfasst beispielsweise die gemeinsame Festlegung von Wirkungszielen und die Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen im Sinne einer Prioritätensetzung zur Erreichung der Wirkungsziele. Ansätze für einen verbesserten

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