Grundlagen für einen aufgabenorientierten Finanzausgleich für den Pflichtschulbereich

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ECKPUNKTE EINES AUFGABENORIENTIERTEN FINANZAUSGLEICHS

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Eckpunkte eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs

Die Stärkung der Aufgabenorientierung ist eine der zentralen Reformaspekte zum Finanzausgleich. Im Nachfolgenden wird ein Überblick zum Begriff der Aufgabenorientierung und zu den verschiedenen Ansatzpunkten der Reform gegeben. Weiters wird dargestellt, welche Anforderungen sich daraus für aufgabenorientierte Indikatoren auf Gemeindeebene ergeben.

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Grundlagen

Ein Lastenausgleich – daher eine differenzierte Mittelausstattung aufgrund unterschiedlicher bestehender Aufgaben – ist im bestehenden Finanzausgleichssystem nur unzureichend berücksichtigt. Der überwiegende Teil der Finanzbeziehungen orientiert sich nicht an Aufgabennotwendigkeiten, sondern an Input- oder Ausgabengrößen. Die Mittelzuteilung orientiert sich damit verstärkt an unspezifischen, teils historischen Verteilungsvorgängen und weniger an den tatsächlichen Bedarfen. Zum Zweck der Aufgabenorientierung Eine stärkere Aufgabenorientierung (Lastenausgleich) bei der Grundausstattung4 der Gebietskörperschaftsebenen hat das Ziel, unterschiedliche Rahmenbedingungen auf der Ausgabenseite (teilweise) auszugleichen. Lastenausgleichende Regelungen setzen daher an spezifischen Leistungen und Wirkungen bzw. konkreten Bedarfen an. Dabei sind grundsätzlich zwei Herangehensweisen möglich. Einerseits kann die Leistung nach Maßgabe der hierfür bereitgestellten Mittel dimensioniert werden (Aufgabe folgt den verfügbaren Mitteln), andererseits können die Mittel nach der Erbringung der spezifischen Aufgaben ausgerichtet werden (Mittel folgen den Aufgaben). Um insbesondere mittel- bis langfristig wechselnde sachpolitische Prioritäten zu berücksichtigen und daher den Steuerungs- und Finanzierungsprozess besser miteinander zu verschränken, erscheint dabei der zweite Ansatz zweckmäßig.5 Mögliche Einordnung eines aufgabenorientierten Finanzausgleichs Grundsätzlich bestehen sehr unterschiedliche Ansatzpunkte der Aufgabenorientierung im Finanzausgleich. Bei einer sehr weiten Betrachtung geht es um grundsätzliche Fragestellungen des Föderalismus, wie insbesondere die Zuordnung der Aufgaben auf die jeweilige staatliche Ebene anhand sachbezogener Kriterien. Im engeren Sinn ist eine Verankerung der Aufgabenorientierung im Finanzausgleich mithilfe verschiedener Instrumente möglich. So findet sich eine Aufgabenorientierung bei vertikalen6 Finanzierungsströmen beispielsweise in der Art. 15a-Vereinbarung zur Zielsteuerung Gesundheit oder auch in den Art. 15a-Vereinbarungen zum Ausbau der ganztägigen Schulformen. Mit solchen Vereinbarungen sollen konkrete aufgabenbezogene Ziele und deren Verknüpfung mit den Finanzierungsströmen unterstützt werden.

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umfasst vor allem die Ertragsanteile, aber auch laufende Transfers. Vgl. Bauer u. Mitterer: Reformen im Finanzausgleich 2017, 2018, S. 55. Zwischen den Gebietskörperschaftsebenen

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