Finanzierung der Wohnbauförderung

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Finanzierung der Wohnbauförderung

Fakten und Hintergründe 17. Jänner 2018

Dr.in Karoline Mitterer

KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at


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INHALT

Inhaltsverzeichnis I

Grundbegriffe ........................................................................................................................ 4

II

Zielsetzung und Grundlagen ............................................................................................... 5

III

Historische Entwicklung der Finanzierungsinstrumente ................................................ 6

IV

Finanzierung der WohnbaufĂśrderung ................................................................................ 8

V

Ausgabenentwicklung und -struktur .................................................................................. 9

VI

Ausgaben im Bundesländervergleich .............................................................................. 10

VII

Neuerungen im Finanzausgleichspaktum 2017 .............................................................. 11

VIII

Ausblick ............................................................................................................................... 12

Literatur- und Quellenverzeichnis .............................................................................................. 13

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GRUNDBEGRIFFE

I

Grundbegriffe

Kompetenzverteilung der Wohnbauförderung Gesetzgebung und Vollzug der Wohnbauförderung liegen seit 1989 bei den Ländern. Objektförderung Förderung, die direkt zur Finanzierung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden oder an Wohnungen dient und unabhängig von der Wohnungsnutzerin bzw. vom Wohnungsnutzer gewährt wird. Die zwei großen Ausgabenbereiche in der österreichischen Wohnbauförderung betreffen die Neubauförderung und die Wohnhaussanierung. Instrumente sind hierbei Wohnbaudarlehen sowie Annuitäten- und Zinszuschüsse. Subjektförderung (Wohnbeihilfe) Förderung, die direkt der Nutzerin/dem Nutzer einer Wohnung (z.B. Mieterin bzw. Mieter) zur Reduzierung der monatlichen Kosten zur Verfügung steht. In der österreichischen Wohnbauförderung betrifft dies in erster Linie die Wohnbeihilfe, welche einen sozialen Ausgleich zum Ziel hat. Wohnbauförderungsbeitrag Abgabe in Höhe von einem Prozent der Lohn- und Gehaltssumme, die jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite getragen wird. Der Wohnbauförderungsbeitrag wurde 2018 von einer gemeinschaftlichen Bundesabgabe in eine Landesabgabe umgewandelt. Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss Ehemaliger Zweckzuschuss des Bundes für den Wohnbau, welcher 1989 im Rahmen der Verländerung der Wohnbauförderung eingerichtet wurde. 1996 wurde er mit 1,78 Mrd. Euro gedeckelt. 2005 erfolgte eine Umbenennung in „Investitionsbeitrag für Wohnbau, Umwelt und Infrastruktur“. Mit 2009 erfolgte die Auflösung und Überführung in die Ertragsanteile der Länder. Bedarfszuweisung des Bundes an die Länder zum Haushaltsausgleich Dies ist eine zwischen 1996 und 2008 bestehende, vom Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss abgespaltete Bedarfszuweisung des Bundes an die Länder zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Haushalt. Dotiert wurde die Finanzzuweisung mit den ursprünglich für den Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss vorgesehenen Mitteln (Wohnbauförderungsbeiträge und Teile der Einkommen- und Körperschaftsteuer), welche nach Abzug des Wohnbauförderungs-Zweckzuschusses (1,78 Mrd. Euro) verblieben. Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss Ein einmaliger Zweckzuschuss vom Bund an die Länder in der Höhe von 180 Mio. Euro mit Auszahlung bis 2018. Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel Die Zweckbindung der Mittel für die Wohnbauförderung wurde sukzessive verringert. Bereits 1996 entfiel die Zweckbindung für den Wohnbauförderungsbeitrag, in den Jahren 2001 und 2005 wurde die Zweckbindung für den Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss gelockert. Seit dem Jahr 2009 können die Mittel von den Ländern gänzlich frei verwendet werden.

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ZIELSETZUNG UND GRUNDLAGEN

II

Zielsetzung und Grundlagen

Ziel der Wohnbauförderung Förderung eines bedarfsgerechten, leistbaren und qualitätsvollen Wohnraumes. Seit 2001 gewinnen verstärkt auch klimapolitische Zielsetzungen an Bedeutung. Finanzierung Der überwiegende Teil der Wohnbauförderung wird im Rahmen der Wohnbauförderungsgesetze der Bundesländer für den Wohn-Neubau, die Wohnhaussanierung und für Mietbeihilfen ausgeschüttet. Zusätzlich bestehen ergänzende Maßnahmen durch die Länder und Gemeinden. In Vorarlberg etwa wird über einen von Ländern und Gemeinden dotierten Wohnbaufonds zusätzlich Hilfestellung in besonderen Härtefällen geleistet sowie die Errichtung oder Sanierung von Notund Startwohnungen oder die Errichtung von Tiefgaragen gefördert. Viele Gemeinden bieten auch zusätzliche Wohnbeihilfen an. Wohnbauförderung und Gesamtwirtschaft Der Wohnbau ist ein bedeutender gesamtwirtschaftlicher Faktor, was sich in der Entwicklung von Wohnbauvolumen und Wohnimmobilienpreisen widerspiegelt. Dabei zeigt sich ein Wechselspiel zwischen Wohnbau und der Gesamtwirtschaft, wie an einem Einbruch im Neubauvolumen im Zuge der Wirtschaftskrise erkennbar ist. Durch die Wohnbauförderung konnte jedoch der krisenbedingte Rückgang an Wohnbauaktivitäten zu einem guten Teil abgefedert werden.1 Qualität der österreichischen Wohnbauförderung Insgesamt wird das österreichische System der Wohnbaufinanzierung durchaus positiv bewertet. So wird auf ein hohes Niveau an sozialer und ökologischer Wohnqualität bei gleichzeitig langfristig wenig volatilen Wohnkostenentwicklungen hingewiesen. Weiters besteht eine hohe Kontinuität der systemischen Gestaltung und der Erhaltung von öffentlichen und privaten Finanzierungsstrukturen, wodurch ein grundsätzlich hohes Vertrauen in die Rahmenbedingungen gegeben ist.2 Das österreichische Wohnbauförderungssystem ist geprägt durch einen hohen Anteil an Objektförderung. Diese hat den Vorteil, dass die Steuerung der Neubautätigkeit und der damit verbundenen Beschäftigungseffekte erleichtert ist. Die Subjektförderung kann hier als ergänzendes Instrument gesehen werden.3 Zukünftige Herausforderungen Eine wesentliche Herausforderung im Wohnbau ist die regional sehr unterschiedliche demografische Entwicklung. So wirken sich die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung, Wanderungsbewegungen, aber auch die Altersstruktur der Bevölkerung auf den Wohnbedarf aus. In Zukunft gewinnen auch klimapolitische Zielsetzungen an Bedeutung.

1

Vgl. Kunnert u. Baumgartner: Instrumente Wohnungspolitik, 2012, S. 1.; Vgl. Oberhuber u. Schuster: Wohnbauförderung zur Sicherung, 2012, S. 5. Vgl. Oberhuber u. Schuster: Wohnbauförderung zur Sicherung, 2012, S. 4 ff. 3 Vgl. NÖ. Arbeiterkammer: Die Wohnbauförderung der Bundesländer; 2012, S. 2 ff. 2

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HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER FINANZIERUNGSINSTRUMENTE

III Historische Entwicklung der Finanzierungsinstrumente Der 1989 eingeführte Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss wurde 1996 mit 1,78 Mrd. Euro „eingefroren“. Die darüber hinausgehend zur Verfügung stehenden Mittel (gesamt 80,55 Prozent der Wohnbauförderungsbeiträge plus fixe Anteile an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer) wurden einer allgemeinen, nicht zweckgebundenen Bedarfszuweisung des Bundes an die Länder zugeführt. Mit 2009 wurden beide Finanzzuweisungen in LänderErtragsanteile umgewandelt. Mit 2018 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag verländert und fließt daher nicht mehr in die Ertragsanteile ein. Abbildung 1: Entwicklung der Finanzierung der Wohnbauförderung

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018.

599

604

730

760

699

737

864

997

1.218

1.468

1.797

1.797

1.794

1.789

1.790

1.789

1.788

1.787

1.787

1.787

Umwandlung in Ertragsanteile

563

353

1.800

1.000

1.798

2.000

155

3.000

1.792

Bundeszuschüsse in Mio. Euro

Abbildung 2: Bundesmittel für die Wohnbauförderung, 1996-2008

0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Bedarfszuweisung an die Länder gemäß FAG 1997-2008 Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017; auf Basis: BMF: Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung 1997- 2008.

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HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER FINANZIERUNGSINSTRUMENTE

Entwicklung der Wohnbauförderung im Detail4   

   

4

Ab 1921 bzw. 1945: Einführung des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds; 1948-1967: Wohnhaus-Wiederaufbaufonds; 1952: Neuordnung der Finanzierung des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds: - Einführung des Wohnbauförderungsbeitrages (zweckgebundene Steuer); - Zweckbindung bestimmter Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer; 1954: Schaffung eines Bundesgesetzes für die Wohnbauförderung; 1955: Trennung von Gesetzgebung (Bund) und Vollziehung (Länder); 1970-1987: zusätzliche bundesgesetzliche Schwerpunktsetzungen (z.B. Verbesserung Althausbestand, Ankurbelung der Bauwirtschaft, Stadterneuerung, Startwohnungen); 1988/1989: - „Verländerung“ der Wohnbauförderung - in Kraft treten des Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetzes, um die Finanzierung der Wohnbauförderung zu regeln; - Länder erhalten 81 Prozent des Wohnbauförderungsbeitrags; 1996: - Entkoppelung Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss und Wohnbauförderungsbeitrag; - Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss wird mit jährlich 1,78 Mrd. Euro „eingefroren“; - Entfall der Zweckbindung für den Wohnbauförderungsbeitrag; 2001: - Umbenennung des Wohnbauförderungs-Zweckzuschussgesetzes 1989 in Zweckzuschussgesetz 2001; - Verbreiterung der Zweckwidmung (z.B. Reduktion von Treibhausgasen, Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur) – „Quasi-Aufhebung“ der Zweckwidmung; - Entfall der Zweckbindung bei Rückflüssen aus Förderungen; - erstmalige Berücksichtigung von klimapolitischen Zielsetzungen; 2005: - Umbenennung des Wohnbauförderungs-Zweckzuschusses in Investitionsbeitrag für Wohnbau, Umwelt und Infrastruktur; - Konkretisierung der umweltpolitischen Erfordernisse in der Wohnbauförderung; 2008/2009: - außer Kraft setzen des Zweckzuschussgesetzes; - gänzlicher Entfall einer Zweckbindung; - Überführung des Wohnbauförderungs-Zweckzuschusses und der Bedarfszuweisungen des Bundes an die Länder in Ertragsanteile; 2018: Umwandlung Wohnbauförderungsbeitrag zu einer ausschließlichen Landesabgabe.

Vgl. Kremser u. Maschek: FAG 2017 – Gesetzestext mit Kommentar, 2017, S. 3424; Land Steiermark: Die Geschichte der Wohnbauförderung; 2016, S. 1 f.; Moshammer: Wohnbauförderung und Finanzausgleich, 2016, S. 1 ff.; NÖ. Arbeiterkammer: Die Wohnbauförderung der Bundesländer; 2012, S. 4 ff; Matzinger u. Sturmlechner: Finanzierung der Wohnbauförderung, 2006, S. 26 ff.

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FINANZIERUNG DER WOHNBAUFÖRDERUNG

IV Finanzierung der Wohnbauförderung Die Ausgaben der Länder für die Wohnbauförderung bewegten sich von 2012 bis 2016 zwischen 2,2 und 2,8 Mrd. Euro. Zur Finanzierung dieser Ausgaben sind grundsätzlich keine zweckgebundenen Mittel zu verwenden. Aus historischer Sicht sind jedoch mehrere Finanzierungstöpfe mit dem Wohnbau verbunden und werden nachfolgend als „potenzielle“ Einnahmen aufgelistet: 

Rückflüsse aus Darlehen: Die Zweckbindung für die Wohnbauförderung wurde 2011 aufgelassen. Das Volumen bewegt sich bei etwa 1,2 Mrd. Euro jährlich. Ehemaliger Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss: Die Zweckbindung entfiel mit 2008 zur Gänze. Zur Finanzierung stand bis dahin der Wohnbauförderungsbeitrag (2016 rund 1 Mrd. Euro) sowie Teile der Einkommen- und Körperschaftsteuer zur Verfügung. Im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung besteht der Vorwegabzug in der Höhe von 1,781 Mrd. Euro weiter. Die Verteilung auf die Bundesländer erfolgt nach einem historischen Fixschlüssel, der auf sich unterschiedlich entwickelnde Bedarfe keinen Bezug nimmt (z.B. Berücksichtigung von Bevölkerungsentwicklung oder regionales Preisniveau).

Insgesamt zeigt sich, dass die Ausgaben der Länder deutlich niedriger liegen als die potenziell zur Verfügung stehenden Mittel. Im Zeitraum 2012 bis 2016 überstiegen die potenziellen Einnahmen die tatsächlich getätigten Ausgaben zwischen 154 Mio. Euro (im Jahr 2014) und 760 Mio. Euro (im Jahr 2016). Abbildung 3: Ausgaben und potenzielle Einnahmen für die Wohnbauförderung, 2012-2016 potenzielle Einnahmen Mio. Euro

3.000

Ausgaben

2.000 1.000 0 2016 ehem. Wohnbau-Zweckzuschuss Rückflüsse aus Darlehen

2016 Ausgaben der Länder

Einnahmen und 2012 Ausgaben Rückflüsse aus Darlehen 1.185 ehem. WohnbauZweckzuschuss (inkl. Wohnbauförderungsbeitrag) 1.781 Potenzielle Einnahmen 2.965 Ausgaben 2.405 Saldo 560

2013 2014 2015 in Mio. Euro

1.164 1.154 1.279 1.185

1.781 1.781 1.781 1.781 2.945 2.934 3.060 2.966 2.538 2.781 2.357 2.206 407 154 703 760

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2017; auf Basis: BMF: Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung 2012- 2016; BMF: Berechnung der Ertragsanteile 2012-2016.

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2016


AUSGABENENTWICKLUNG UND -STRUKTUR

V

Ausgabenentwicklung und -struktur

Die wichtigsten Ausgabenbereiche der Länder im Wohnbauförderungsbereich betreffen die Neubauförderung (Wohnbauförderung im engeren Sinn), die Wohnhaussanierung und die Wohnbeihilfe. Im Zeitverlauf bestehen deutliche Schwankungen bei den Ausgaben. In den letzten fünf Jahren wurde 2016 mit 2,0 Mrd. Euro der niedrigste, 2014 mit 2,6 Mrd. Euro der höchste Wert erreicht. Der Anteil an Ausgaben für den Wohnneubau ging in den letzten zwölf Jahren tendenziell zurück (1997: 72 Prozent, 2016: 67 Prozent). Hingegen stiegen der Anteil für die Wohnhaussanierung (1997: 22 Prozent, 2016: 26 Prozent) sowie der Anteil für die Wohnbeihilfe (1997: 6 Prozent, 2016: 8 Prozent).

Ausgaben in Mio. Euro

Abbildung 4: Ausgaben für die Wohnbauförderung, 1997-2016 3.000

2.500

2.000

1.500

1.000

500

0

Wohnbau - Objektförderung

Wohnhaussanierung - Objektförderung

Wohnbeihilfe - Subjektförderung

Ausgaben der Wohnbauförderung, in Mio. Euro Veränderung Durchschnitt 1997 2003 2009 2012 2013 2014 2015 2016 1997-2016 2012-2016 1997-2016 2012-2016 Wohnbau Objektförderung 1.712 1.626 1.739 Wohnhaussanierung - Objektförderung 511 476 681 Wohnbeihilfe Subjektförderung 148 191 258 Ausgaben gesamt 2.371 2.292 2.678 Rückflüsse 702 1.038 874 Ausgaben abzügl. Rückflüsse 1.669 1.254 1.804

1.508 1.686 1.914 1.552 1.472

-14%

-2%

1.682

1.626

565

11%

-20%

592

658

190 171 169 167 170 2.405 2.538 2.781 2.357 2.206 1.185 1.164 1.154 1.279 1.185

15% -7% 69%

-11% -8% 0%

203 2.477 1.338

173 2.457 1.194

1.220 1.374 1.627 1.077 1.021

-39%

-16%

1.139

1.264

708

681

698

638

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017; auf Basis: BMF: Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung 1997- 2016.

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AUSGABEN IM BUNDESLÄNDERVERGLEICH

VI Ausgaben im Bundesländervergleich Zwischen den Bundesländern bestehen beträchtliche Unterschiede im Bereich der Wohnbauförderungsausgaben. Die höchsten Förderungen bestanden im Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2016 in Salzburg und Vorarlberg mit durchschnittlich rund 380 Euro pro Kopf. Die Ausgaben in Kärnten und Oberösterreich sind mit 182 Euro pro Kopf nur halb so hoch. Dabei bestanden teils deutliche Schwankungen im Zeitverlauf. Die Pro-Kopf-Ausgaben gingen seit 2007 in allen Bundesländern zurück oder stagnierten. Abbildung 5: Ausgaben nach Bundesländern, Durchschnitt 2014-2016 400 350

Euro pro Kopf

300 250 200 150 100 50 0 Bgld

Ktn

Sbg

Wohnbau

Stmk

Tir

Vbg

W

Gesamt

Wohnhaussanierung

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017; auf Basis: BMF: Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung 2014-2016.

Abbildung 6: Ausgaben pro Kopf nach Bundesländern, 2007-2016 700 Bgld

600

Ktn NÖ

500 Ausgaben pro Kopf

OÖ Sbg

400

Stmk Tir

300

Vbg W

200

100

0 2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017; auf Basis: BMF: Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung 2007-2016.

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NEUERUNGEN IM FINANZAUSGLEICHSPAKTUM 2017

VII Neuerungen im Finanzausgleichspaktum 2017 Das Paktum zum Finanzausgleichsgesetz 20175 sieht mehrere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung vor. Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages Mit Beginn 2018 erfolgt die Umwandlung des Wohnbauförderungsbeitrags von einer gemeinschaftlichen Bundesabgabe zu einer ausschließlichen Landesabgabe:   

Gesetzgebung bleibt grundsätzlich beim Bundesgesetzgeber, Landesgesetzgeber regelt die Höhe des Tarifs; es besteht eine volle Tarifautonomie der Länder; der bisherige Anteil des Bundes am Wohnbauförderungsbeitrag wird neutral auf Basis des Jahres 2016 durch einen höheren Bundesanteil an den Abgaben mit einheitlichem Schlüssel ersetzt.

Die Abgabenhoheit der Länder wird damit deutlich ausgebaut. Das Volumen des Wohnbauförderungsbeitrages liegt derzeit bei rund 1 Mrd. Euro. Die bisherigen Landesabgaben (ohne Wien) lagen 2015 bei nur 370 Mio. Euro. Die konkrete Umsetzung der Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages erfolgte 20176. Der Verteilungsschlüssel zwischen den Bundesländern beruht auf folgenden Kriterien: - Abgrenzung bei den Gebietskrankenkassen nach der örtlichen Zuständigkeit; - fixe Verteilungsschlüssel bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB); - in allen anderen Fällen ist der Ort der Beschäftigung des Dienstgebers ausschlaggebend. Im Jahr der Umstellung 2018 kommt es noch zu keinen finanziellen Verschiebungen zwischen den Bundesländern, da die Auswirkungen im Ausgangsjahr über eine Schlüsseländerung im Bereich der Ertragsanteile neutralisiert werden. Wohnbauprogramme Es sind Wohnbauprogramme für zumindest jeweils zwei Jahre mit einer verbindlichen Wohnbauleistung zu erstellen, für die von den Ländern ausreichend Mittel zu binden sind. Die Länder und Gemeinden sollen jährlich ihre Leistungen im Bereich Wohnbau darstellen. Paket zur Eindämmung der Kosten im sozialen Wohnbau Bis 2018 soll ein Paket zur Eindämmung der Kosten im sozialen Wohnbau geschnürt werden. Ziele sind bundesweit einheitliche Regelungen der technischen Vorschriften der Bauordnungen und sonstiger technischer Vorschriften sowie die generelle Rücknahme von überhöhten Standards und Normen (insbesondere im sozialen Wohnbau). Vereinfachungen beim Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss Die Verteilung auf die einzelnen Bundesländer wurde vereinfacht. 5 6

https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/paktum-zum-finanzausgleich-ab-2017.html Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018 und Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2017 (BGBl. I. 2017/144).

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AUSBLICK

VIII Ausblick Stärkung der Verantwortung der Länder Die Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages ist im Sinne der fiskalischen Äquivalenz (Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung) sowie der Stärkung der Autonomie der Länder positiv einzuschätzen. Da keine konkrete Zweckwidmung für den Wohnbauförderungsbeitrag besteht, liegt es im Sinne der Transparenz in der politischen Verantwortung der Länder, die Verwendung des Wohnbauförderungsbeitrages zweckgemäß umzusetzen. Mit den vereinbarten Wohnbauprogrammen können die Länder bei Formulierung entsprechender Zielsetzungen gut gestaltend tätig werden. Bei gewissen Fragestellungen bedarf es länderübergreifender Lösungen – wie etwa bei klimapolitischen Zielsetzungen oder bei Verschiebungen von Mitteln zwischen den Regionen aufgrund sich ändernder Bedarfe.7 Hier sollte der Bund eine koordinierende Rolle einnehmen. Berücksichtigung aktueller Herausforderungen statt historischer Verteilungsschlüssel Die bisherigen historischen Verteilungsschlüssel zwischen den Bundesländern sind nicht mehr zweckmäßig. Diese finden sich teilweise noch immer im Rahmen der Verteilung der Ertragsanteile auf die Bundesländer8, nehmen jedoch auf unterschiedliche Entwicklungen oder Bedarfe in den Bundesländern keine Rücksicht. Um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, wäre eine aufgabenorientierte Verteilung der Mittel auf die Länder im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung notwendig, welche auch Verschiebungen zwischen den Bundesländern zulässt und sich verstärkt an den tatsächlichen Bedarfen orientiert. Output- und Wirkungsorientierung statt Zweckbindung Grundsätzlich liegen die Ausgaben für die Wohnbauförderung höher als die Summe an Rückflüssen aus Wohnbaudarlehen und an Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag. Eine Zweckbindung alleine des Wohnbauförderungsbeitrages würde daher nicht ausreichen, um einen steuerungsrelevanten Effekt zu erzielen. Durch eine Verknüpfung von Finanzierung und Output- oder Wirkungszielen könnten mittel- bis langfristig konkrete Konzepte verfolgt werden (z.B. Wohnraumversorgung, Standortqualität, Mietzinsentwicklung) und die Wohnbauförderung anhand klarer Ziele gesteuert werden. Die geplanten Wohnbauprogramme könnten hier eine wichtige Grundlage darstellen, sofern sie auch transparente Zielsetzungen enthalten. Stärkung der Transparenz Ein entscheidendes Kriterium für die Zukunft der Wohnbauförderung wird die Stärkung der Transparenz hinsichtlich der erbrachten Leistungen und der Mittelverwendung sein. Mit den geplanten Wohnbauprogrammen (zumindest Zwei-Jahres-Planungen) und Leistungsberichten stünden hier gute Instrumente zur Verfügung. Auch die gesetzten Ziele müssen transparent sein und regelmäßig evaluiert werden.

7 8

etwa durch demografische oder wirtschaftliche Veränderungen oder Anforderungen der Raumordnung. z.B. ehemaliger Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss, Neutralisierung der Verschiebungen durch die Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages

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LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS

Literatur- und Quellenverzeichnis BMF: Berechnung der Ertragsanteile 2012-2016 (download: https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-und-gemeinden/unterlagen-zumfinanzausgleich.html#7_Verwaltungsreform_II) BMF: Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung 1997-2016 (download: https://www.bmf.gv.at/budget/finanzbeziehungen-zu-laendern-undgemeinden/unterlagen-zum-finanzausgleich.html#7_Verwaltungsreform_II) Kremser, Michael; Maschek, Christoph: FAG 2017 – Gesetzestext mit Kommentar; in: Bauer, Helfried; Biwald, Peter; Mitterer, Karoline; Thöni, Erich (Hrsg.): Finanzausgleich 2017: Ein Handbuch, 2017, S. 221-330. Kunnert, Andrea; Baumgartner, Josef: Instrumente und Wirkungen der österreichischen Wohnungspolitik, WIFO-Studie, 2012. Land Steiermark – Referat Rechtsangelegenheiten: Die Geschichte der Wohnbauförderung; 2016. Matzinger, Anton; Sturmlechner, Christian: Finanzierung der Wohnbauförderung und Finanzausgleich, in: ÖHW 1-2/2006, S. 24-50. Moshammer, Bernhard: Wohnbauförderung und Finanzausgleich, 2016 (download: blog.arbeitwirtschaft.at/wohnbaufoerderung-und-finanzausgleich/). NÖ. Arbeiterkammer: Die Wohnbauförderung der Bundesländer. Ein Vergleich; 2012. Oberhuber, Andrea; Schuster, Birgit: Wohnbauförderung als Instrument zur Sicherung des Wohnstandortes Österreich. Kurzfassung. FGW-Studie, 2012.

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KDZ Zentrum für Verwaltungsforschung Guglgasse 13 · A-1110 Wien T: +43 1 892 34 92-0 · F: -20 institut@kdz.or.at · www.kdz.or.at


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