Finanzierung der Wohnbauförderung

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AUSBLICK

VIII Ausblick Stärkung der Verantwortung der Länder Die Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages ist im Sinne der fiskalischen Äquivalenz (Zusammenführung der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverantwortung) sowie der Stärkung der Autonomie der Länder positiv einzuschätzen. Da keine konkrete Zweckwidmung für den Wohnbauförderungsbeitrag besteht, liegt es im Sinne der Transparenz in der politischen Verantwortung der Länder, die Verwendung des Wohnbauförderungsbeitrages zweckgemäß umzusetzen. Mit den vereinbarten Wohnbauprogrammen können die Länder bei Formulierung entsprechender Zielsetzungen gut gestaltend tätig werden. Bei gewissen Fragestellungen bedarf es länderübergreifender Lösungen – wie etwa bei klimapolitischen Zielsetzungen oder bei Verschiebungen von Mitteln zwischen den Regionen aufgrund sich ändernder Bedarfe.7 Hier sollte der Bund eine koordinierende Rolle einnehmen. Berücksichtigung aktueller Herausforderungen statt historischer Verteilungsschlüssel Die bisherigen historischen Verteilungsschlüssel zwischen den Bundesländern sind nicht mehr zweckmäßig. Diese finden sich teilweise noch immer im Rahmen der Verteilung der Ertragsanteile auf die Bundesländer8, nehmen jedoch auf unterschiedliche Entwicklungen oder Bedarfe in den Bundesländern keine Rücksicht. Um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden, wäre eine aufgabenorientierte Verteilung der Mittel auf die Länder im Rahmen der Ertragsanteilsverteilung notwendig, welche auch Verschiebungen zwischen den Bundesländern zulässt und sich verstärkt an den tatsächlichen Bedarfen orientiert. Output- und Wirkungsorientierung statt Zweckbindung Grundsätzlich liegen die Ausgaben für die Wohnbauförderung höher als die Summe an Rückflüssen aus Wohnbaudarlehen und an Einnahmen aus dem Wohnbauförderungsbeitrag. Eine Zweckbindung alleine des Wohnbauförderungsbeitrages würde daher nicht ausreichen, um einen steuerungsrelevanten Effekt zu erzielen. Durch eine Verknüpfung von Finanzierung und Output- oder Wirkungszielen könnten mittel- bis langfristig konkrete Konzepte verfolgt werden (z.B. Wohnraumversorgung, Standortqualität, Mietzinsentwicklung) und die Wohnbauförderung anhand klarer Ziele gesteuert werden. Die geplanten Wohnbauprogramme könnten hier eine wichtige Grundlage darstellen, sofern sie auch transparente Zielsetzungen enthalten. Stärkung der Transparenz Ein entscheidendes Kriterium für die Zukunft der Wohnbauförderung wird die Stärkung der Transparenz hinsichtlich der erbrachten Leistungen und der Mittelverwendung sein. Mit den geplanten Wohnbauprogrammen (zumindest Zwei-Jahres-Planungen) und Leistungsberichten stünden hier gute Instrumente zur Verfügung. Auch die gesetzten Ziele müssen transparent sein und regelmäßig evaluiert werden.

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etwa durch demografische oder wirtschaftliche Veränderungen oder Anforderungen der Raumordnung. z.B. ehemaliger Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss, Neutralisierung der Verschiebungen durch die Verländerung des Wohnbauförderungsbeitrages

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