Finanzierung der Wohnbauförderung

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HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER FINANZIERUNGSINSTRUMENTE

III Historische Entwicklung der Finanzierungsinstrumente Der 1989 eingeführte Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss wurde 1996 mit 1,78 Mrd. Euro „eingefroren“. Die darüber hinausgehend zur Verfügung stehenden Mittel (gesamt 80,55 Prozent der Wohnbauförderungsbeiträge plus fixe Anteile an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer) wurden einer allgemeinen, nicht zweckgebundenen Bedarfszuweisung des Bundes an die Länder zugeführt. Mit 2009 wurden beide Finanzzuweisungen in LänderErtragsanteile umgewandelt. Mit 2018 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag verländert und fließt daher nicht mehr in die Ertragsanteile ein. Abbildung 1: Entwicklung der Finanzierung der Wohnbauförderung

Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018.

599

604

730

760

699

737

864

997

1.218

1.468

1.797

1.797

1.794

1.789

1.790

1.789

1.788

1.787

1.787

1.787

Umwandlung in Ertragsanteile

563

353

1.800

1.000

1.798

2.000

155

3.000

1.792

Bundeszuschüsse in Mio. Euro

Abbildung 2: Bundesmittel für die Wohnbauförderung, 1996-2008

0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Bedarfszuweisung an die Länder gemäß FAG 1997-2008 Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017; auf Basis: BMF: Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung 1997- 2008.

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