HISTORISCHE ENTWICKLUNG DER FINANZIERUNGSINSTRUMENTE
III Historische Entwicklung der Finanzierungsinstrumente Der 1989 eingeführte Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss wurde 1996 mit 1,78 Mrd. Euro „eingefroren“. Die darüber hinausgehend zur Verfügung stehenden Mittel (gesamt 80,55 Prozent der Wohnbauförderungsbeiträge plus fixe Anteile an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer) wurden einer allgemeinen, nicht zweckgebundenen Bedarfszuweisung des Bundes an die Länder zugeführt. Mit 2009 wurden beide Finanzzuweisungen in LänderErtragsanteile umgewandelt. Mit 2018 wurde der Wohnbauförderungsbeitrag verländert und fließt daher nicht mehr in die Ertragsanteile ein. Abbildung 1: Entwicklung der Finanzierung der Wohnbauförderung
Quelle: KDZ: eigene Darstellung 2018.
599
604
730
760
699
737
864
997
1.218
1.468
1.797
1.797
1.794
1.789
1.790
1.789
1.788
1.787
1.787
1.787
Umwandlung in Ertragsanteile
563
353
1.800
1.000
1.798
2.000
155
3.000
1.792
Bundeszuschüsse in Mio. Euro
Abbildung 2: Bundesmittel für die Wohnbauförderung, 1996-2008
0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Bedarfszuweisung an die Länder gemäß FAG 1997-2008 Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss Quelle: KDZ: eigene Berechnungen 2017; auf Basis: BMF: Die wichtigsten Daten aus den Jahresberichten der Länder über die Wohnbauförderung 1997- 2008.
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