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Förderungen: Förderweltmeister Österreich?

Förderweltmeister Österreich?

Ein Beitrag, um etwas mehr Licht in den Förderdschungel zu bringen.

von Thomas Prorok

Die Aussage „Österreich ist ein Förderweltmeister“ geistert in regelmäßigen weisungen und Zuschüsse des Bundes an andere Gebietskörperschaften gemäß § 12 Abständen durch die Medien. Ob sie stimmt F-VG 1948 sowie Leistungen an ein Land, lässt sich nicht so einfach beantworten. eine Gemeinde oder einen GemeindeverSchon alleine der Begriff „Förderung“ ist ein band zur Abdeckung eines Aufwandes äußerst unklarer. Die Grundlage für internaNICHT als Förderung im Sinne der ARR tionale Vergleiche ist das Europäische Sys2014. tem der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Da das ESVG den Transfers Förderungsbegriff nicht kennt, werden meist Konkret bedeutet dies, dass die Transfers an „Subventionen“, „Vermögenstransfers“ und andere Gebietskörperschaften beziehungs„sonstigen Transfers“ als Basis für länderweise Träger öffentlichen Rechts einmal in übergreifende Vergleiche verwendet. Für die der Förderdefinition enthalten sind (BHG tatsächliche Fördervergabe sind jedoch die 2013 und VRV 2015) und im anderen Fall Definitionen des Bundeshaushaltsgesetz nicht (ARR 2014). Somit bleibt ein Interpreta(BHG 2013), der Voranschlags- und Rechtionsspielraum offen, der für Verwirrung nungsabschlussverordnung (VRV 1995/2015) sorgt. Der Förderungsbericht des Bundes und der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die zeigt dies sehr deutlich. Dieser unterscheidet Gewährung von Förderungen aus Bundeszwischen Förderungen an: mitteln (ARR 2014) von Bedeutung. • Träger öffentlichen Rechts Mit Inkrafttreten der neuen VRV 2015 wird es • Private und nicht auf Gewinn ausgerichtete erstmals zu einem gemeinsamen FörderbeInstitutionen griff von Bund, Ländern und Gemeinden • Empfänger im Ausland kommen, da die VRV 2015 die Definition des BHG 2013 für Förderungen übernimmt. Das Von den insgesamt 5,26 Mrd. Euro BundesBHG 2013 (§ 30 Abs. 5) versteht unter einer förderungen des Jahres 2014 sind 2,1 Mrd. Förderung „den Aufwand für zins- oder amorEuro an „Träger öffentlichen Rechts“ (andere tisationsbegünstigte Gelddarlehen, AnnuiGebietskörperschaften als Länder und täten-, Zinsen- oder Kreditkostenzuschüsse Gemeinden) gegangen. Das sind 40 Prozent sowie sonstige Geldzuwendungen, die der der Bundesförderungen, die nicht an > Bund einer natürlichen oder juristischen Person für eine von dieFÖRDERBERICHT BUND 2015 FÖRDEREMPFÄNGER ser erbrachten oder beabsichtiEmpfänger (in Mrd Euro) 2014 gten Leistung, an der ein Träger öffentlichen Rechts 2 104,1 erhebliches, vom Bund wahrzuUnternehmen 1 330,4 nehmendes öffentliches InteresPrivate und nicht auf Gewinn se besteht, gewährt.“ ausgerichtete Institutionen 1 712,1 Allerdings schränkt der Bund den Empfänger im Ausland 112,7 Kreis der FördernehmerInnen in Gesamt 5 259,2 den ARR 2014 deutlich ein: So Quelle: Förderungsbericht 2014, BMF zählen zum Beispiel Finanzzu- • Unternehmen

Unternehmen und Private gehen, sondern intergovernmentale Transfers darstellen. Damit werden zum Beispiel Sportstätten oder Hochwasserschutzanlagen finanziert. Der „Förderweltmeister Österreich“ fördert sich somit zu 40 Prozent selber.

Auf Ebene von Ländern und Gemeinden zeigt sich ein ähnliches Bild. So gehen von den insgesamt 158 Mio. Euro „Transfers, Förderungen und Subventionen“ der Stadt Salzburg fast 62 Mio. Euro als Pflichtausgaben an das Land Salzburg. Das sind ebenfalls 40 Prozent, welche keine Förderungen im eigentlichen Sinn sind, sondern intergovernmentale Transfers.

Freiwillig vs. gesetzlich verpflichtet

Manche Förderberichte weisen alle Förderungen einer Gebietskörperschaften aus, andere wiederum nur die freiwilligen (ohne gesetzliche oder sonstige rechtliche Verpflichtung). Während die Steiermark und Oberösterreich eine umfassende Förderdefinition für ihre Berichte heranziehen, sind Wien und das Land Salzburg deutlich restriktiver. Das zeigt sich in den ausgewiesenen Fördersummen:

Subventionsbericht Land Salzburg 2015 1 : E 145 Mio. Subventionsbericht Wien 2015 2 : ~ E 250 Mio. Förderbericht Land Steiermark 2015 3 : E 908 Mio. Förderbericht Land Oberösterreich 2015 4 : E 1,6 Mrd.

Direkte vs. indirekte Förderungen

Im Förderbericht des Bundes kommt es zu einer weiteren Differenzierung: Zusätzlich zu den 5,26 Mrd. Euro an direkten Förderungen sind 13,99 Mrd. Euro an indirekten Förderungen angeführt. Letzere sind Steuerausfälle aufgrund abgabenrechtlicher Ausnahmeregelungen (z. B. Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten). Von den 13,99 Mrd. Euro entfallen 9,35 Mrd. auf den Bund und 4,65 Mrd. an die Länder.

Förderdschungel Österreich

Diese Differenzierungen sind verwirrend. Gerne werden die unterschiedlichen Kategorien einfach addiert. Im Gedächtnis bleiben sehr hohe Summen hängen sowie die Erkenntnis, dass Österreich „Förderweltmeister“ ist. Zutreffender ist jedoch das Attribut „Förderdschungel Österreich“, wie die grafische Darstellung zeigt. Je nach Definition der Förderungen zeigt sich eine Gesamtsumme der Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden von 10,55 bis 33,36 Mrd. Euro.

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4 www.salzburg.gv.at/politik_/Documents/Subventionsbericht%20 2015.pdf [download 11.11.2016] www.wien1x1.at/site/files/2016/06/RA2015_Subventionsbericht_ StadtWien.pdf [download 11.11.2016] download.krone.at/pdf/Foerderungsbericht%202015.pdf [download 11.11.2016] www2.land-oberoesterreich.gv.at/internetfoerderbericht/Start.jsp [download 11.11.2016]

Abb. 1: „Subventions-Checker Salzburg“ Transfers an das Land Salzburg

Quelle: www.offenerhaushalt.at (abgerufen am 22.11.2016)

Abb. 2: Überblick Förderungen in Österreich (in Mrd. Euro).

Förderungen im eigentlichen Sinn, das sind Förderungen an Unternehmen, private Haus halte und Non Profit Organisationen, mach3. Förderungen im eigentlichen Sinn müssen transparent gestaltet sein. Dies bedeutet, dass alle Bundesländer und Gemeinden Förten 2014 10,55 Mrd. Euro aus. Weitere derberichte nach einheitlichen Standards 8,68 Mrd. Euro sind Transfers an Träger erstellen sollten und diese detailliert als Open öffentlichen Rechts und weitere 14 Mrd. Euro Data veröffentlicht werden. Internetportale gelten als indirekte Förderungen. Diese Diffewie www.offenerhaushalt.at, die Transparenzrenzierung ist insofern wichtig, da die Transdatenbank der Landwirtschaftsförderungen, fers an Träger öffentlichen Rechts und die sowie die Subventions-Checker der Städte indirekten Förderungen anderen ReformSalzburg und Linz sollten weiter ausgebaut logiken unterliegen als die Förderungen im und auf neue Bereiche ausgedehnt werden. eigentlichen Sinn. Des Weiteren zeigt die Die Gebarungsstatistiken von Bund, Länder

Differenzierung, dass die Förderungen im und Gemeinden sollten vollständig von der eigentlichen Sinn mit 10,55 Mrd, Euro deutStatistik Austria Open Data veröffentlicht werlich geringer sind als die meist medial disden. Hierfür ist ein Auftrag durch den Bund kutierten. erforderlich. Alle Förderprogramme sollten im

Reformoptionen datum haben. Die im Finanzausgleich-Pak1. Transfers an Träger öffentlichen Rechts sind im Rahmen des Finanzausgleichs zu reformieren. Diese sind umfassend zurückzufühtum vereinbarte „Spending Review“ sollte auch bei Förderprogrammen zur Anwendung kommen, sodass diese mit messbaren Zielen ren, zu entflechten und durch vermehrte versehen und verpflichtet evaluiert werden.

Steuerautonomie zu ersetzen. Länder und Sinne einer „Sunset-Legislation“ ein Ablauf

Gemeinden sollen weniger Förderempfänger Ob das Transparenzportal zur Einmeldung sein und ihre Leistungen und Investitionen von Förderungen von Bund, Ländern und selbstverantwortlich finanzieren. Gemeinden noch notwendig ist, wenn alle 2. Indirekte Förderungen sind durch Reformen des Steuerrechts zu minimieren. Förderungen Open Data nach einheitlichen Standards veröffentlicht werden, wäre noch zu überprüfen. < Kommentar senden

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