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Konkurrenz zu Spielberg

Automobil-Teststrecke entsteht in Voitsberg bis 2007 Konkurrenz zu Spielberg

Man könne dort zwar keine Formel-1-Rennen abwickeln, aber sonst wäre die geplante Teststrecke für alle Sportwagen-Rennen geeignet, erklärten die künftigen Betreiber des neuen Auto-Testcenters Voitsberg bei der Präsentation ihres Projekts. Wobei Stephan Gillich (Porr AG) und Werner Frömmel (Mandlbauer) betonen, dass es sich in erster Linie um Testareale für die Automobilindustrie handle. Die geografische Nähe zum Grazer Autocluster sei ein wesentliches Kriterium bei der Standortwahl gewesen. Die gesamte Streckenlänge betrage 5.360 Meter und könne in verschiedenen Kürzen- und Längen-Varianten befahren werden. Neben der Automobil-Industrie soll es JugendVerkehrssicherheitsprogramme geben, ein Real-Speed-Training. Dies bedeutet, dass Autofahrer mit größerer Erfahrung Gefahrensituationen bei reellen Geschwindigkeiten simulieren können. Wie Aqua-Planing, Schleudern, Bremsen, Ausweichen bis zu 130 km/h. Dies sei bis jetzt einzigartig für Österreich. Außerdem können natürlich Veranstaltungen der Autobranche (Neuwagen-Präsentationen usw.) sowie Aktivitäten

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mit Rennfahrzeugen (Sportwagen-Testfahrten, RennfahrerAusbildung) dort ablaufen. Das Testcenter entsteht im Gebiet des Zanktals, dem ehemaligen Kohle-Abbaugebiet. Voitsbergs Bürgermeister Meixner, selbst ein begeisterter Hobby-Rennfahrer, sieht darin ein zukunftsträchtiges (Leit-)Projekt, das Bürgermeister Ernst Meixner: Soll für die Region zu einem viele Gäste in die Weststeiermark bringen wird. Die InvestiLeitprojekt werden. tionskosten belaufen sich auf rund 15 Millionen Euro. Da sich die Rennstrecke in einer Tagbau-Mulde befindet, rechnet Meixner nicht mit Einsprüchen und damit Verzögerungen im Bau. Bei der Planung des Testcenters Voitsberg ging man bereits auf Wünsche des künftigen Kunden Magna ein. Der Stronach-Konzern soll aber auch nach Wünschen von Klasnic & Co in Spielberg – dort allerdings als Investor – mittun. Für Hochgeschwindigkeitsfahrten auf der Autobahn erhält Magna vom Land spezielle Sondergenehmigungen. Mit der neuen Strecke in Voitsberg wären diese nicht mehr nötig. Dass Magna beide Strecken benützen wird, ist nicht erkennbar. Nur: Spielberg wird frühestens 2009 zur Verfügung stehen.

„Steirer-SP hat fleißig gearbeitet“

„Die steirische SPÖ hat im vergangenen Landtagsjahr fleißig gearbeitet, wie die offizielle Statistik beweist“, zieht SPÖ -Klubobmann Walter Kröpfl eine positive Bilanz.

Noch imposanter sind die Zahlen für die gesamte Legislaturperiode von 2000 bis 2005: Die steirische SPÖ hat im Landtag insgesamt 1084 Anträge sowie 227 Anfragen, darunter 31 „Dringliche“, eingebracht. „Diese Zahlen beweisen, dass unsere Abgeordneten im Landtag, in den Ausschüssen und Unterausschüssen, aber im vergangenen Jahr auch im ESTAG-Untersuchungsausschuss fleißig waren und hervorragende Arbeit geleistet haben“, zeigt sich SPÖ-Klubobmann Kröpfl erfreut. Im vergangenen Jahr konnten auch bedeutende Gesetze – etwa das Landessicherheitsgesetz (mit Abänderungen auf SPÖ-Initiative) oder das Kultur- und Kunstförderungsgesetz (unter SPÖ-Federführung) – beschlossen werden. Ein SPÖ-Antrag für die Erhöhung der Pendlerbeihilfe konnte zwar durchgesetzt werden, dafür blockierte die ÖVP einen Heizkostenzuschuss, die „Wohnbeihilfe neu“ oder zuletzt einen SPÖ-Antrag für ein Jugendbeschäftigungsprogramm im Rahmen des „70Millionen-Paketes“. Für den Wahlkampf wünscht sich Kröpfl – vor allem von der ÖVP – „Fair Play“. ❑

Foto: SPÖ/Furgler

SPÖ-Klubobmann Walter Kröpfl: „Wünsche mir von der ÖVP einen fairen Wahlkampf.“

Foto: Rath und Partner

Mag. Georg Dieter

Rath · Stingl · Dieter Rechtsanwälte

Verteidiger in Strafsachen Mitglieder der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer

Betriebsübergabe

So gut wie jeder Unternehmer sieht sich irgendwann mit der Frage konfrontiert, wer ihm als Betriebsinhaber nachfolgen soll und wie diese Übergabe zu regeln ist. Allein mit der Auswahl des geeigneten Nachfolgers ist es hierbei nicht getan. Eine Betriebsübergabe bedarf einer rechtzeitigen und umfassenden strategischen Planung und Vorbereitung, da neben wirtschaftlichen Auswirkungen der Betriebsübergabe auch rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten sind. Hierbei sind erb- und familienrechtliche Aspekte ebenso maßgeblich wie insbesondere auch die Frage der Klärung von Haftungen, die sich aus arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen, handelsrechtlichen sowie sozialversicherungsrechtlichen Normen ergeben. Maßgeblicher Einfluss auf die vertragliche Gestaltung der Betriebsübergabe einerseits, sowie im Rahmen der Rechtsformwahl für die Betriebsweiterführung andererseits, kommt den einschlägigen abgabenrechtlichen Bestimmungen zu. Weiters sollten klare und eindeutige Regelungen betreffend das Verhältnis zwischen dem übergebenden Unternehmen und seinem Nachfolger geschaffen werden, die insbesondere Leistung und Gegenleistung sowie allfällige Mitspracherechte bzw. weitergehende direkte oder indirekte Einflussnahmemöglichkeiten des Übergebers regeln. Es gilt nicht nur das Unternehmen selbst in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten, sondern auch wirtschaftliche Rahmenbedingungen für den Nachfolger zu schaffen, die es diesem ermöglichen, das Unternehmen ohne übermäßige Belastungen aus der Betriebsübergabe eigenverantwortlich zu führen. Die erfolgreiche Abwicklung einer Betriebsübergabe setzt somit eine vorausschauende wirtschaftliche Planung im Unternehmen voraus, bedingt jedoch auch die umfassende Auseinandersetzung mit den maßgeblichen Vorschriften im Gesellschaftsrecht, Abgabenrecht, Gewerberecht, Sozialversicherungsrecht, Patent- und Markenrecht, Mietrecht und Fragen zivilrechtlicher Haftungen. Erbund familienrechtliche Aspekte werden überall dort zu beachten sein, wo Regelungen mit nicht zum Zuge gekommenen Familienmitgliedern zu finden sind. Es empfiehlt sich daher in jedem Falle, kompetente anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um zu vermeiden, dass Fehler begangen werden, die sowohl für den Betriebsübergeber als auch für dessen Nachfolger und letztendlich auch für das Unternehmen durchaus existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Der Rechtsanwalt Ihres Vertrauens berät Sie in diesem Zusammenhang gerne. Mag. Georg Dieter Mag. Georg Dieter Partner der Kanzlei Rath · Stingl · Dieter Rechtsanwälte Friedhofgasse 20, 8020 Graz Tel.: 0316/7085 Fax-DW: 25 E-Mail: law-office@rath-partner.at Internet: www.rath-partner.at

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