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Etappensieg für den Bürgermeister
ETAPPENSIEG FÜR BÜRGERMEISTER
KONFLIKT UM SPARKASSENSTIFTUNG IN KNITTELFELD: GERICHT VERANLASST AUFLÖSUNG DER STIFTUNG
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eit knapp einem Jahr schwelt in Knittel-
Sfeld ein schwerer Konflikt um die Sparkassenprivatstiftung. Nicht angenehm für die „Steiermärkische“, die mit der Stiftung nichts zu tun hat und seit knapp einem Jahr 100 %iger Eigentümer der Sparkasse Knittelfeld ist. Bürgermeister Siegfried Schafarik klagte die Verantwortlichen und erhebt Anspruch auf das rund 20 Millionen Euro hohe Vermögen für die Gemeinde. Die Staatsanwaltschaft Leoben ermittelt sogar wegen Verdachts der Untreue, sprich Missbrauch von Geldern durch die Stiftungsräte. Diese wehrten sich bis jetzt dagegen, der Gemeinde einen Einfluss bei der Veranlagung des Stiftungsvermögens und der Ausschüttung von Dividenden einzuräumen. „Die Sparkasse der Stadt Knittelfeld Privatstiftung wird aufgelöst“ – der entscheidende Satz im Urteil des Landesgerichts Leoben, der natürlich bei Bürgermeister Siegfried Schafarik und der Kanzlei Held, Berdnik, Astner & Partner in Graz – sie vertritt die Gemeinde – für Optimismus sorgt. Man ist jetzt noch zuversichtlicher, dass das Verfahren auch beim Oberlandesgericht zugunsten der Gemeinde ausgehen kann. Laut Kleiner Zeitung (19.09.2006, Seite 29) kündigt Stiftungsvorstand Herbert Aigelsperger Einspruch an. Zitat: „Die Urteilsbegründung ist seicht und dünn; wir sind überzeugt, in der nächsten Instanz oder spätestens beim Höchstgericht recht zu bekommen.“ Die Gemeinde hat die Stiftungsvorstände auch wegen des Verdachts der Untreue angezeigt; das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft läuft noch. Die Vorgeschichte zum besseren Verständnis: Irritationen auf höchster Ebene Im Jahr 1999 erfolgte unter der Regie des damaligen Bürgermeisters Fritz Kaufmann die Gründung einer Privatstiftung. Diese hatte den Zweck, die Erlöse aus dem Verkauf der Gemeindesparkasse Knittelfeld und das verbleibende 49-Prozent-Aktienpaket der Sparkasse zu ver-
walten. Über Dividenden sollte der Gemeinde für wichtige gemeinnützige Projekte Geld zufließen. Kaufmann und seine Getreuen sind längst nicht mehr aktiv, bestimmen aber noch immer, was mit den Millionen der Privatstiftung geschieht. So wurde auch das 49prozentige Aktienpaket in einer Art Notaktion verkauft, weil die Sparkasse Knittelfeld – viele Jahre ein Herzeige-Institut – durch zu lockere Kreditvergaben schwer angeschlagen war. Das Urteil des Landesgerichts Leoben wird im Kern schwer widerlegbar sein, denn laut Gericht ist der Zweck der Stiftung die „Verfolgung des Sparkassengedankens“. Dieser sei nun nicht mehr erreichbar, weil die Stiftung keine Sparkasse mehr hat. Sie kann also ihren Zweck nicht mehr erreichen, somit fehle es an jeglicher Legitimation für die Privatstiftung. Bürgermeister Schafarik erklärt sinngemäß: Erhält die Gemeinde in allen Instanzen Recht, so wird das Kapital in der Höhe von 20 Millionen Euro in einen Zukunftsfonds fließen. Spannend wird es in jedem Fall: Kommt es zur Auflösung der Bürgermeister Schafarik: „Erhält Stiftung, wird man erst dann erken-die Gemeinde Recht, fließt das Geld in Zukunftsfonds.“ nen, ob und wo „Stiftungsvermögen“ nicht zweckgemäß verwendet worden ist. Das wiederum würde die Gemeinde ermächtigen, Rückforderungsklagen an die Stiftungsvorstände zu stellen. Ein Stiftungsvorstand ist bekanntlich Stadtamtsdirektor Rudolf Holzer. Er ist von seiner Funktion her der ranghöchste Beamte und engste Mitarbeiter des Bürgermeisters. Es ist kein Geheimnis, dass der Stiftungskonflikt für ärgste Irritationen sorgt. ❖
Erbitterte Gegner Stiftungsvorstand Aigelsperger: „Die Urteilsbegründung ist seicht und dünn.“
Foto: www.spielberg.co.at Zwei Konfliktherde: Sparkassenaktienverkauf sowie Golfplatzbau und -finanzierung
Erinnert an den Bug eines Riesenschiffes: Das Rondo (Eröffnung im Sommer 2007) – eine gewaltige Aufwertung für den Bezirk Lend
RISIKOBEREITE ÖWG IN GRAZ-LEND – NEULAND MIT „RONDO HOME & BUSINESS“-KOMPLEX RIESENSCHIFF DAMPFT AN
s ist mit Kosten von 20EMillionen Euro das größte Revitalisierungsprojekt der letzten Jahre in Graz und auch mutig von seiner Bestimmung und seiner Architektur her: das Rondo im Bezirk Graz-Lend. Mutig deswegen, weil es in einer Gegend entsteht, die von ihrer Lage und ihrem Ruf her nicht Mariatrost, nicht Innenstadt oder Andritz bedeutet, mit dem Nachbarbezirk Gries sogar die höchste Zuwanderrate der Landeshauptstadt ausweist. 66 exklusive Eigentumswohnungen mit Blick Richtung Park und großzügigen Balkonen und Terrassen, 5000 m2 Büro- und Dienstleistungsräume sowie eine für Graz in dieser Größe einmalige Stapelgarage werden bis Mitte Sommer 2007 bezugsfertig sein.
66 exklusive Großwohnungen (ab 92 m2) und extravagante Büroflächen mit Blick auf Park Im jetzigen Stadium ist noch schwer vorstellbar, wie das Begrünungsund Gartenkonzept mit mediterraner und japanischer Themengestaltung auf Bewohner und Besucher wirken wird. Für alle, die Graz kennen, aber nicht direkt wissen, von welchem Standort die Rede ist: Unmittelbar an der Keplerstraße in Bahnhofsnähe, Kreuzung HansResel-Gasse, Keplerstraße, wo früher die mächtigen Silos der Getreidemühle Sorger in den Himmel ragten, wird nun der sechsgeschoßige Komplex in die Höhe gezogen. Die Silos wurden in wochenlanger Arbeit abgetragen, um dem Rondo Platz zu machen. Die ÖWG als Errichter rang sich dort aufgrund der Tatsache, dass es sich um keine Toplage handelt, zum wohl mutigsten Wohn- und B ü r o z e n t r u m
von Graz durch. Ob Penthäuser (ab ca. 132 m2), Maisonetten (ab ca. 125 m2), 47 Geschoßwohnungen (ab ca. 92 m2) – das Projekt Rondo bietet hohe Qualitätsstandards im Raumangebot und in der Ausstattung. So verfügen z.B. die Maisonetten über Galerie-Elemente, die ein ganz besonderes Raumerlebnis ermöglichen. Extravagante Büros und Geschäftsflächen Die zur gewerblichen Nutzung bestimmten Flächen bieten großzügige, frei möblierbare Grundrisse von ca. 200 bis 800 m2 und bei Bedarf Spannende Phase für ÖWG-Geschäftsführer Christian Krainer und Gerhard Königsberger sowie Aufsichtsratschef Franz Rossmann
Keine Grazer Toplage, dennoch viel Grün für die künftigen Bewohner in einer spannenden Architektur
die Nutzung des umfassenden Lagerangebots. Ein eigener zentraler Zugang über den Marienplatz unterstreicht die repräsentativen Qualitäten des Baus und schließt zahlreiche mögliche Interessenkonflikte zwischen privaten und gewerblichen Nutzern aus. Die Parkanlage wird durch einen eigenen Kinder- und Spielbereich rund um den EichholzerPavillon aufgewertet. Der Pavillon steht allen Bewohnern zur Verfügung und bildet ein in die Grünbereiche integriertes Angebot zur gemeinschaftlichen Nutzung. Günstiger Einfluss auf das Mikroklima des Ortes ist vom Mühlgang zu erwarten, mit dem auch das Element Wasser ins Gesichtsfeld rückt. Intelligentes Parksystem mit hochmoderner Stapelgarage
Dabei wird das Auto in einer gläsernen Garage auf Paletten geparkt und auf diesen automatisch in ein viergeschoßiges Stapelsystem übernommen. Die Vorteile: Sichere Verwahrung des Fahrzeuges ohne Risiken des Diebstahls oder Vandalismus, keine nervenzerrende Parkplatzsuche vor Ort, bequemes Einparken ohne rangieren, einfache und selbsterklärende Nutzung, völlig frauenfreundlich und platzsparend. Es entfallen – verglichen mit konventionellen Garagen – 70.000 km an Park- und Suchverkehr. ❖
Alternative Energiesysteme
Durch die wechselseitige Ergänzung von drei alternativen Energiesystemen (Abwärme –Erdregister – Kollektoren) können ökologische und kostentechnische Akzente in der Wirkung eines Passiv-Hauses erzielt werden.
Abgabe im „Glashaus“: Autos bequem, diebstahl- und beschädigungssicher abgestellt. Vor allem Frauen wissen das zu schätzen.
Foto: Rath und Partner
Mag. Georg Dieter Verteidiger in Strafsachen Mitglieder der Treuhandrevision der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer
DER ANWALT – IHR BERATER IN ERBRECHTLICHEN FRAGEN
u den ureigensten Aufgaben anwaltlicherZTätigkeit gehört auch die Beratung in erbrechtlichen Fragen, insbesondere die rechtzeitige Regelung der Erbfolge, die Verfassung von letztwilligen Verfügungen und die Vertretung im sowie die Abwicklung von Verlassenschaftsverfahren. Richtig ist sicherlich, dass nach geltender Rechtslage ein eigenhändig geschriebenes und unterzeichnetes Testament prinzipiell rechtsgültig ist. Die anwaltliche Praxis zeigt jedoch, dass dem Laien bei der Abfassung des Testamentes immer wieder Fehler unterlaufen. Ihr Anwalt berät Sie in diesem Zusammenhang in allen familiären, beruflichen, steuerlichen und versicherungsrechtlichen Rechtsfragen und sorgt dafür, dass durch durchdachte Formulierungen Ihrer letztwilligen Verfügung für die unverfälschte Umsetzung Ihres Willens gesorgt wird. Für den Fall, dass das Testament unklare Passagen enthält, widersprüchliche Testamente vorliegen, Zweifel an der Gültigkeit eines Testamentes bestehen, mehrere Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte einander widerstreitende Ansprüche anmelden, sich im Verlassenschaftsverfahren Grundstücke, Häuser, Wohnungen, Unternehmen oder Anteile daran befinden, die geordnete Weiterführung eines Unternehmens gefährdet ist, der Nachlass allenfalls mit Schulden in nicht exakt feststellbarer Höhe belastet ist, größere Schenkungen zu Lebzeiten oder Vorausempfänge stattgefunden haben sowie letztendlich der unbefugte Zugriff auf den Nachlass oder dessen Vermischung mit fremden Vermögen verhindert werden soll, empfiehlt es sich, den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens so frühzeitig als möglich einzuschalten. Ihr Anwalt wird immer bemüht sein, Erbrechtskonflikte und Streitigkeiten zu verhindern und für eine rasche und effiziente Abwicklung des Verlassenschaftsverfahrens zu sorgen. Sollten sich im Einzelfall Konflikte jedoch nicht verhindern lassen, so wird er im Rahmen eines vor dem Zivilgericht geführten Erbrechts-, Erbschafts- oder Pflichtteilsstreits Ihre Interessen wahren und Ihre Rechte durchsetzen. ❖
Mag. Georg Dieter