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Darf’s ein bisserl mehr sein?

FAST 5 MILLIONEN EURO EXTRA FÜR LANDESHAUPTMANN VOVES DARF ’S EIN BISSERL MEHR SEIN?

Sie sind als Zankapfel immer da – die stets reichlich gefüllten „Por tokassen“ des Landesfürsten. Das Geld dafür genehmigt sich dieser unter dem Titel „Verfügungsmittel“ aus dem Landesbudget. Mit ihnen zieht er durch die Lande, um bei seinen unzähligen Auftritten – früher meist mit barem Geld, heute per Scheckbuch – milde Gaben an die Bürger ver teilen zu können.

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Einmal ist es die Feuerwehr, dann wieder der Kindergarten, eine Sozial-Institution, eine Ehrung, die Blaskapelle – die Anlässe sind nicht enden wollend und die Beschenkten bedanken sich artig. Der eine oder die andere wird sich daran auch am Wahltag erinnern und möglicherweise beim Kreuzerlmachen in der Stimmkabine diese milde Gabe noch einmal bestätigen. Weil es beim Geld keine Sättigung gibt, also nie genug da ist, im Landesbudget aber jede Ausgabe einen Namen haben muss, ist auch der Einfallsreichtum der jeweiligen politischen Mitarbeiter in den Landeshauptmann-Büros und PolitikerBüros zur Geld- und Mittelvermehrung ihrer Chefitäten gleichsam unerschöpflich. Der wichtigste und oberste Grundsatz: Möglichst allgemeine, sprich in „Wischi-Waschi“-Stil gehaltene Formulierungen als Verwendungszweck, damit beim Geldausgeben dann der Herr Landeshauptmann oder die Frau Landeshauptfrau oder das Regierungsmitglied nicht blockiert ist. Von „Leistungen für Firmen“, „Entgelten für Projekte“, Förderungsbeiträgen für dies und das ist da im Landesbudget die Rede. Von der Bezahlung eines Klopapiers für besondere Anlässe bis hin zum Ausflug mit befreundeten Politikern aus dem Ausland ist da alles unterzubringen. Bei der Erstellung der nötigen Rechnungsbelege ist allerdings die verbale Kreativität daher oft ausdrücklich gefordert. Aber solange das Zahlenmenü rechnerisch passt, passt’s auch den betreffenden Kontrollgremien, denn die Zutaten gehen ja niemanden was an. Warum der Herr Landeshauptmann oder seine KollegInnen die milden Gaben dem oder der zukommen lassen, das geht ja niemanden wirklich was an. Und schon gar nicht den politischen Mitbewerber. Nur wenige Insider wissen oder haben daher einen Überblick, was der Herr Landeshauptmann damit macht, wenn er Gutes tut. Da sollte man auch nicht so kleinlich sein, was ja auch einiges für sich hätte, wenn es sich um private und nicht öffentliche Gelder, sprich Mittel aus dem Steuertopf, handeln würde. Für andere Budgetausgaben gelten aber in jedem anderen Fall die strengsten Auflagen und Richtlinien. „In den nächsten zwei Jahren bis zur Landtagswahl werden wir Landeshauptmann Voves wohl äußerst oft auf Plakaten, Inseraten und Broschüren gemeinsam mit einem herzlichen Kinderlächeln sehen können –und auch sein ,Big Spender-tum‘ wird weiter blühen“, vermutet der Grüne Kontrollsprecher LAbg. Lambert Schönleitner anlässlich einiger brisanter Details aus dem geplanten Doppelbudget. In Euro klingen die Beträge –zum Glück für die einen, zum Leidwesen der anderen – um fast 14 Mal kleiner, als sie es wirklich sind, als es noch den alten österreichischen Schilling als Währung gab. Natürlich sehen die einen, die am Futtertrog sitzen und regieren müssen, sich selbst bedienen können, das als absolut notwendig und korrekt an. Die anderen halten das für eine Scheckbuch-Politik. Im Detail: Unter der Zahl 1/059975-7690 findet sich im Budget zweimal die Summe von jeweils 2.025.300 Euro für „Förderbeiträge oder Druckkostenbeiträge“ – auf Nachfrage erfuhr Schönleitner bei der Finanzausschusssitzung, dass dieses Geld für Voves-Öffentlichkeitsarbeit reserviert sei. In den Erläuterungen zum Budget steht bei diesem Posten nur „Förderungsbeiträge oder Druckkostenbeiträge für verschiedene Projekte“ … Doch damit nicht genug: Unter 1/021989-7280 finden sich für die kommenden beiden Jahre 227.000 und 237.000 Euro für „Entgelte für „Leistungen von Firmen“ – auf Nachfrage Schönleitners kam hier zutage, dass dieses Geld (bis auf 10.000 Euro) für Voves-Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts „KINDerLEBEN“ reserviert ist … „Das Projekt selbst ist übrigens nur mit 12.000 Euro pro Jahr budgetiert“, zeigt Schönleitner die Dimensionen dieses Werbe-Coups auf (Budgetzahl: 1/46904). Die Menschen draußen im Land erwarten, dass, wenn der

Landeshauptmann kommt, er bei seinem Besuch eine milde Gabe hinterlässt, heißt es seit jeher aus dem LH-Büro oder jenen seiner Mitregierer. Das sei schon immer so gewesen. Egal, ob unter Krainer I, Krainer II, Niederl, Klasnic oder auch jetzt bei Schützenhöfer und Voves. Ja, schon richtig, die Beträge waren noch nicht so hoch. Aber Landesfürsten müssen sich nun mal gerade in Krisenzeiten eben großzügiger zeigen, wenn ohnehin alle anderen weniger haben. Und wenn einmal innerhalb von Jahren der höchste Vertreter des Landes zu Besuch kommt, dann wird er wohl auch was springen lassen können, heißt es fast trotzig draußen im Lande. Allerdings nicht bei jenen, die leer ausgehen. Und das sind nicht wenige. Damit haben die steirische ÖVP und SPÖ keine Freude – der Forderung nach Offenlegung der Parteispenden und einer Verschärfung und wirksamen Kontrolle über die Verwendung der Parteienförderung aus dem Landesbudget. Diese besteht praktisch nicht, die Parteien können mit dem Geld tun, was sie wollen.

Ganz anders bei unseren Nachbarn in Deutschland. Dort gibt es bereits Gerichtsstrafen wegen diesbezüglicher Vergehen. Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Hollerith wurde wegen verdeckter Parteienfinanzierung im Umfang von rund

150.000 Euro zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, berichtet PR-Inside.com. Damit habe erstmals ein deutsches Gericht eine Freiheitsstrafe nach dem 2002 verschärften Parteiengesetz gegen einen Politiker verhängt. Das Gericht habe den Angeklagten dabei auch wegen Untreue schuldig gesprochen. Dabei ist das politische System in Deutschland vermutlich nicht korrupter, als es immer schon war. Versuche der Beeinflussung gab es und wird es immer geben. Seit Jahren gibt es Vorstöße der Opposition im steirischen Landtag, das Parteienförderungsgesetz so zu ändern, dass es die Verpflichtung zu transparenter Finanzgebarung beinhaltet. Doch die beiden Großparteien räumen verbal Änderungswillen ein, in der Praxis passiert jedoch nichts. Das Steiermärkische Parteienförderungsgesetz sieht eine öffentliche Förderung der politischen Parteien, der Landtagsklubs und der Bildungseinrichtungen der Parteien vor. Das System der öffentlichen Parteienfinanzierung hat gegenüber der rein privaten Parteienfinanzierung – wie etwa in den Vereinigten Staaten – beträchtliche Vorteile. Es setzt Parteien in die Lage, unabhängig von privaten Geldgebern und deren Interessen Politik zu machen. Doch auch in der Steiermark gibt es neben der öffentlichen Parteienfinanzierung eine private Parteienfinanzierung durch Einzelpersonen, Lobbyisten, Unternehmen, politiknahe Institutionen und parteieigene Unternehmen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Partei mit welchen Summen von

wem gefördert wird. Der öffentliche Zugang zu diesen Daten ist ein Beitrag zur Demokratie und zur aktiven Bekämpfung von Korruption und schafft Transparenz in einem Graubereich des politischen Systems. Daher soll im Steiermärkischen Parteienförderungsgesetz als Gegenleistung der jeweils von öffentlichen Subventionen begünstigten Partei eine Verpflichtung zur vollständigen Transparenz der Finanzgebarung festgelegt werden. Zur Zeit ist diese Transparenz wesentlich eingeschränkt, da nur die zweckgemäße Verwendung der öffentlichen Mittel einer Prüfung unterliegt. Genaue Aufzeichnungen sind nicht gefragt. Die private Parteienfinanzierung – seien es finanzielle Mittel, die Zurverfügungstellung von personellen Ressourcen oder Sachspenden – unterliegt jedoch keiner Offenlegung und damit keiner Transparenz. Spenden von mehr als 1.000,–Euro können verschleiert werden, indem man sie stückelt bzw. an Suborganisationen weiterleitet. Korruption kann verschiedene Formen annehmen. Strafgesetzliche Tatbestände wie Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und -annahme

fallen genauso unter den Begriff der Korruption wie Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßiger Vermögenswerte oder Abgeordnetenbestechung. Nur mit einer strengen gesetzlichen Regelung kann die Frage beantwortet werden, wie Lobbyismus, Parteispenden und Korruption in den Griff zu bekommen sind, wann legale Formen enden und wann politische Korruption beginnt. Zugedeckt bleibt auch die Frage nach den Einkommen von Mandataren. Da geht es nicht um die Gagen aus den öffentlichen Funktionen, sondern aus ihren privaten Zusatz- und Nebeneinkommen. Ein Vorstoß der Grünen im steirischen Landtag in diese Richtung wurde von den beiden großen Parteien niedergestimmt.

STEIERMARK: GROSSPARTEIEN SIND SICH BEI PARTEISPENDEN UND POLITIKEREINKOMMEN EINIG ES BLEIBT ZUGEDECKT

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