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Wie sinnvoll ist Gefängnis?

von Malin Rütten

In den Gefängnissen Deutschlands sitzen rund 62.000 Menschen eine Freiheitsstrafe ab. Die Haft ist die Bestrafung und eine Art Schuldausgleich für eine begangene Straftat. Daneben hat die Zeit im Gefängnis aber noch eine andere Funktion: Die Resozialisierung, also die Vorbereitung auf ein geordnetes Leben in der Gesellschaft nach der Entlassung. Doch dieses Ziel verfehlt die Justiz in etwa der Hälfte aller Fälle. Fast jede*r zweite Haftentlassene wird in den folgenden Jahren wieder straffällig. Kein Wunder, sagen Knastkritiker. Denn in unseren Gefängnissen werde niemand zu einem besseren Menschen.

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1977 trat das Strafvollzugsgesetz in Kraft: Seitdem heißt es nicht mehr Schuld und Sühne, sondern die Resozialisierung des*r Inhaftierten während der Zeit im Gefängnis steht im Vordergrund. „Das ist die Befähigung, dass ein*e Gefangene*r nach seiner Entlassung in sozialer Verantwortung ohne Straftaten lebt. Das ist der Auftrag. So soll der Vollzug ausgerichtet sein”, sagt die Juristin Susanne Gerlach. Differenzierte Maßnahmen sollen diesen Prozess während des Aufenthaltes fördern.

Im Durchschnitt sind die Gefangenen männlich (94 Prozent), zwischen 30 und 50 Jahre alt und bleiben für ein bis fünf Jahre im Gefängnis. Der Großteil, etwa jeder Vierte, musste wegen Diebstahls oder Unterschlagung ins Gefängnis. Mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe saßen 1.794 Personen ein.

Es gibt zwei verschiedene Arten des Strafvollzugs: den geschlossenen und den offenen Vollzug. Die Mehrzahl der Inhaftierten, mehr als 80 Prozent, befindet sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im geschlossenen Vollzug. Auch wenn es in den JVAs viele Chancen auf Weiterbildung gibt – ohne Qualifikation, ohne Job kein Geld – und ohne Geld rutschen viele Straftäter*innen nach ihrer Entlassung wieder in die Kriminalität ab. Einige kehren in alte Verhaltensmuster zurück, stehlen, erpressen oder handeln mit Drogen. Als letzte Konsequenz landen sie wieder im Knast. Die großen Probleme beginnen aber meistens erst mit der Entlassung – vor allem, wenn den Ex-Häftlingen kein*e Bewährungs-

Jede*r dritte Inhaftierte wird in den ersten drei Jahren nach seiner Entlassung wieder straffällig. Das belegt eine Rückfallstatistik des Bundesministeriums der Justiz.

Dabei bemüht man sich schon im Gefängnis, die Gefangenen auf ihr Leben in Freiheit vorzubereiten. Therapien, Anti-Gewalt-Trainings, Schauspielunterricht – das Angebot in den Justizvollzugsanstalten (JVAs) ist groß. helfer*in zusteht. Das betrifft etwa diejenigen, die ihre Strafe vollständig abgesessen haben. Gerade diese Personen fallen oft in ein "Entlassungsloch", wie Fachleute es nennen. Daher ist es entscheidend, dass Ex-Häftlingen nach Ihrer Entlassung genügend Unterstützung bekommen. Vor allem junge Menschen, die aus schwierigen familiären Bedingungen kommen, haben so eine deutlich höhere Chance nicht rückfällig zu werden.

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