1 minute read

Decreto Aiuti“

„Decreto Aiuti“– einmalige Entschädigung von 200 Euro

Neue Maßnahme zur Unterstützung von Familien mit Kindern

Advertisement

TEXT: ELISABETH SCHERLIN

Das Gesetzesdekret „Aiuti“ sieht für verschiedene Personengruppen eine einmalige Zahlung von 200 Euro vor. Für einige Berechtigte muss ein Antrag eingereicht werden, für andere Berechtigte hingegen erfolgt die Auszahlung von Amts wegen. Hier nachfolgend die Voraussetzungen.

Einmalige Zahlung mit Antragstellung

Versicherte im Haushalt (Colf, Pfleger:innen/„badanti“, Babysitter …):

Zum 18. Mai 2022 muss mindestens ein aktives Arbeitsverhältnis im Haushalt gemeldet sein. Die Entschädigung wird im Monat

Juli 2022 ausbezahlt. Die Antragstellung erfolgt im Patronat KVWACLI. Kontaktaufnahme per EMail, telefonisch oder www. mypatronat.eu.

Mitarbeiter:innen in der Sonderverwaltung – CoCoCo:

Berechtigte müssen eine Tätigkeit als CoCoCo ausüben und zum 18.

Mai 2022 einen aktiven CoCoCo

Vertrag haben. Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 35.000 Euro aus der Tätigkeit als CoCoCo. Eintrag in die Sonderverwaltung

G 335/95. Kein Rentenbezug (einschließlich

Sozialgeld, Zivilinvalidenrenten) und in keiner anderen Pflichtversicherung eingetragen sein. Zeitpunkte Antragstellung und Auszahlung: noch keine Angaben.

Saisonangestellte, Arbeitnehmer:innen mit befristetem Arbeitsverhältnis und auf Abruf:

Mindestens 50 Arbeitstage im Jahre 2021. Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 35.000 Euro aus der angeführten Arbeitstätigkeit. Zeitpunkte Antragstellung und Auszahlung: noch keine Angaben.

ExEnpalsVersicherte:

Eintragung in der Rentenkasse ex

Enpals. Im Jahre 2021 müssen Beiträge für mindestens 50 Tage in die Rentenkasse eingezahlt worden sein. Zeitpunkte Antragstellung und Auszahlung: noch keine Angaben.

Freiberufler ohne MwSt.Nummer:

Die Anspruchsberechtigten dürfen keine MwSt.Nummer besitzen. 2021: mindestens ein Werkvertrag und eine Versicherungsdeckung in der Sonderverwaltung G 335/95 in der Höhe von mindestens einem

Monat. Aktive Position zum 18. Mai 2022 in der Sonderverwaltung G 335/95. Bezüglich Auszahlung der Entschädigung und Antrag gibt es keine

Angaben.

TürzuTürVerkäufer:

Die Anspruchsberechtigten müssen eine aktive MwSt.Nummer haben. Zum 18. Mai 2022 muss der Antragsteller in der Sonderverwaltung

G 335/95 eine aktive Position haben. Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 5.000 Euro aus der Tätigkeit als „TürzuTürVerkäufer“. Zeitpunkte Antragstellung und Auszahlung: noch keine Angaben.

Einmalige Zahlung ohne Antrag – Auszahlung von Amts wegen

Arbeitnehmer:innen: Anrecht haben Lohnabhängige in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Mindestens ein Monatslohn unter 2.692 Euro brutto von Jänner bis

April 2022. Kein Rentenbezug, kein Arbeitslosengeld NaSpl bzw. keine Zahlung von 200 Euro aus anderem Grund. Auszahlung vom Arbeitgeber mit

Lohn Juli 2022 und nur für ein Arbeitsverhältnis. Rentner:innen: Anrecht haben Rentner:innen, die eine Rente aus der Pflichtversicherung, Sozialgeld, Invalidengelder oder Begleitgeld mit Anlaufdatum

This article is from: