1 minute read
Decreto Aiuti“
from Kompass Juli 2022
by KVW
Neue Maßnahme zur Unterstützung von Familien mit Kindern
Advertisement
TEXT: ELISABETH SCHERLIN
Das Gesetzesdekret „Aiuti“ sieht für verschiedene Personengruppen eine einmalige Zahlung von 200 Euro vor. Für einige Berechtigte muss ein Antrag eingereicht werden, für andere Berechtigte hingegen erfolgt die Auszahlung von Amts wegen. Hier nachfolgend die Voraussetzungen.
Einmalige Zahlung mit Antragstellung
Versicherte im Haushalt (Colf, Pfleger:innen/„badanti“, Babysitter …):
Zum 18. Mai 2022 muss mindestens ein aktives Arbeitsverhältnis im Haushalt gemeldet sein. Die Entschädigung wird im Monat
Juli 2022 ausbezahlt. Die Antragstellung erfolgt im Patronat KVWACLI. Kontaktaufnahme per EMail, telefonisch oder www. mypatronat.eu.
Mitarbeiter:innen in der Sonderverwaltung – CoCoCo:
Berechtigte müssen eine Tätigkeit als CoCoCo ausüben und zum 18.
Mai 2022 einen aktiven CoCoCo
Vertrag haben. Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 35.000 Euro aus der Tätigkeit als CoCoCo. Eintrag in die Sonderverwaltung
G 335/95. Kein Rentenbezug (einschließlich
Sozialgeld, Zivilinvalidenrenten) und in keiner anderen Pflichtversicherung eingetragen sein. Zeitpunkte Antragstellung und Auszahlung: noch keine Angaben.
Saisonangestellte, Arbeitnehmer:innen mit befristetem Arbeitsverhältnis und auf Abruf:
Mindestens 50 Arbeitstage im Jahre 2021. Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 35.000 Euro aus der angeführten Arbeitstätigkeit. Zeitpunkte Antragstellung und Auszahlung: noch keine Angaben.
ExEnpalsVersicherte:
Eintragung in der Rentenkasse ex
Enpals. Im Jahre 2021 müssen Beiträge für mindestens 50 Tage in die Rentenkasse eingezahlt worden sein. Zeitpunkte Antragstellung und Auszahlung: noch keine Angaben.
Freiberufler ohne MwSt.Nummer:
Die Anspruchsberechtigten dürfen keine MwSt.Nummer besitzen. 2021: mindestens ein Werkvertrag und eine Versicherungsdeckung in der Sonderverwaltung G 335/95 in der Höhe von mindestens einem
Monat. Aktive Position zum 18. Mai 2022 in der Sonderverwaltung G 335/95. Bezüglich Auszahlung der Entschädigung und Antrag gibt es keine
Angaben.
TürzuTürVerkäufer:
Die Anspruchsberechtigten müssen eine aktive MwSt.Nummer haben. Zum 18. Mai 2022 muss der Antragsteller in der Sonderverwaltung
G 335/95 eine aktive Position haben. Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 5.000 Euro aus der Tätigkeit als „TürzuTürVerkäufer“. Zeitpunkte Antragstellung und Auszahlung: noch keine Angaben.
Einmalige Zahlung ohne Antrag – Auszahlung von Amts wegen
Arbeitnehmer:innen: Anrecht haben Lohnabhängige in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Mindestens ein Monatslohn unter 2.692 Euro brutto von Jänner bis
April 2022. Kein Rentenbezug, kein Arbeitslosengeld NaSpl bzw. keine Zahlung von 200 Euro aus anderem Grund. Auszahlung vom Arbeitgeber mit
Lohn Juli 2022 und nur für ein Arbeitsverhältnis. Rentner:innen: Anrecht haben Rentner:innen, die eine Rente aus der Pflichtversicherung, Sozialgeld, Invalidengelder oder Begleitgeld mit Anlaufdatum