Sozialfürsorge
„Decreto Aiuti“– einmalige Entschädigung von 200 Euro Neue Maßnahme zur Unterstützung von Familien mit Kindern T E X T: E L I S A B E T H S C H E R L I N
Das Gesetzesdekret „Aiuti“ sieht für verschiedene Personengruppen eine einmalige Zahlung von 200 Euro vor. Für einige Berechtigte muss ein An trag eingereicht werden, für andere Berechtigte hingegen erfolgt die Aus zahlung von Amts wegen. Hier nach folgend die Voraussetzungen.
Einmalige Zahlung mit Antragstellung Versicherte im Haushalt (Colf, Pfleger:innen/„badanti“, Babysitter …): - Zum 18. Mai 2022 muss mindes tens ein aktives Arbeitsverhältnis im Haushalt gemeldet sein. - Die Entschädigung wird im Monat Juli 2022 ausbezahlt. - Die Antragstellung erfolgt im Patro nat KVW-ACLI. Kontaktaufnahme per E-Mail, telefonisch oder www. mypatronat.eu. Mitarbeiter:innen in der Sonderver waltung – CoCoCo: - Berechtigte müssen eine Tätigkeit als CoCoCo ausüben und zum 18. Mai 2022 einen aktiven CoCoCoVertrag haben. - Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 35.000 Euro aus der Tä tigkeit als CoCoCo. - Eintrag in die Sonderverwaltung G 335/95. - Kein Rentenbezug (einschließlich Sozialgeld, Zivilinvalidenrenten) und in keiner anderen Pflichtversi cherung eingetragen sein. - Zeitpunkte Antragstellung und Aus zahlung: noch keine Angaben. Saisonangestellte, Arbeitnehmer :innen mit befristetem Arbeitsver hältnis und auf Abruf: - Mindestens 50 Arbeitstage im Jah re 2021. 16
K O M PA S S J U L I 2 0 2 2
- Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 35.000 Euro aus der an geführten Arbeitstätigkeit. - Zeitpunkte Antragstellung und Aus zahlung: noch keine Angaben. Ex-Enpals-Versicherte: - Eintragung in der Rentenkasse exEnpals. - Im Jahre 2021 müssen Beiträge für mindestens 50 Tage in die Renten kasse eingezahlt worden sein. - Zeitpunkte Antragstellung und Aus zahlung: noch keine Angaben. Freiberufler ohne MwSt.-Nummer: - Die Anspruchsberechtigten dürfen keine MwSt.-Nummer besitzen. - 2021: mindestens ein Werkvertrag und eine Versicherungsdeckung in der Sonderverwaltung G 335/95 in der Höhe von mindestens einem Monat. - Aktive Position zum 18. Mai 2022 in der Sonderverwaltung G 335/95. - Bezüglich Auszahlung der Entschä digung und Antrag gibt es keine Angaben. Tür-zu-Tür-Verkäufer: - Die Anspruchsberechtigten müssen eine aktive MwSt.-Nummer haben.
- Zum 18. Mai 2022 muss der Antrag steller in der Sonderverwaltung G 335/95 eine aktive Position haben. - Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 5.000 Euro aus der Tätig keit als „Tür-zu-Tür-Verkäufer“. - Zeitpunkte Antragstellung und Aus zahlung: noch keine Angaben.
Einmalige Zahlung ohne Antrag – Auszahlung von Amts wegen Arbeitnehmer:innen: - Anrecht haben Lohnabhängige in der Privatwirtschaft und im öffent lichen Dienst. - Mindestens ein Monatslohn unter 2.692 Euro brutto von Jänner bis April 2022. - Kein Rentenbezug, kein Arbeitslo sengeld NaSpl bzw. keine Zahlung von 200 Euro aus anderem Grund. - Auszahlung vom Arbeitgeber mit Lohn Juli 2022 und nur für ein Ar beitsverhältnis. Rentner:innen: - Anrecht haben Rentner:innen, die eine Rente aus der Pflichtversiche rung, Sozialgeld, Invalidengelder oder Begleitgeld mit Anlaufdatum