Kompass Juli 2022

Page 16

Sozialfürsorge

„Decreto Aiuti“– einmalige Entschädigung von 200 Euro Neue Maßnahme zur Unterstützung von Familien mit Kindern T E X T: E L I S A B E T H S C H E R L I N

Das Gesetzesdekret „Aiuti“ sieht für verschiedene Personengruppen eine einmalige Zahlung von 200 Euro vor. Für einige Berechtigte muss ein An­ trag eingereicht werden, für andere Berechtigte hingegen erfolgt die Aus­ zahlung von Amts wegen. Hier nach­ folgend die Voraussetzungen.

Einmalige Zahlung mit Antragstellung Versicherte im Haushalt (Colf, Pfleger:innen/„badanti“, Babysitter …): - Zum 18. Mai 2022 muss mindes­ tens ein aktives Arbeitsverhältnis im Haushalt gemeldet sein. - Die Entschädigung wird im Monat Juli 2022 ausbezahlt. - Die Antragstellung erfolgt im Patro­ nat KVW-ACLI. Kontaktaufnahme per E-Mail, telefonisch oder www. mypatronat.eu. Mitarbeiter:innen in der Sonderver­ waltung – CoCoCo: - Berechtigte müssen eine Tätigkeit als CoCoCo ausüben und zum 18. Mai 2022 einen aktiven CoCoCoVertrag haben. - Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 35.000 Euro aus der Tä­ tigkeit als CoCoCo. - Eintrag in die Sonderverwaltung G 335/95. - Kein Rentenbezug (einschließlich Sozialgeld, Zivilinvalidenrenten) und in keiner anderen Pflichtversi­ cherung eingetragen sein. - Zeitpunkte Antragstellung und Aus­ zahlung: noch keine Angaben. Saisonangestellte, Arbeit­nehmer­ :innen mit befristetem Arbeitsver­ hältnis und auf Abruf: - Mindestens 50 Arbeitstage im Jah­ re 2021. 16

K O M PA S S J U L I 2 0 2 2

- Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 35.000 Euro aus der an­ geführten Arbeitstätigkeit. - Zeitpunkte Antragstellung und Aus­ zahlung: noch keine Angaben. Ex-Enpals-Versicherte: - Eintragung in der Rentenkasse exEnpals. - Im Jahre 2021 müssen Beiträge für mindestens 50 Tage in die Renten­ kasse eingezahlt worden sein. - Zeitpunkte Antragstellung und Aus­ zahlung: noch keine Angaben. Freiberufler ohne MwSt.-Nummer: - Die Anspruchsberechtigten dürfen keine MwSt.-Nummer besitzen. - 2021: mindestens ein Werkvertrag und eine Versicherungsdeckung in der Sonderverwaltung G 335/95 in der Höhe von mindestens einem Monat. - Aktive Position zum 18. Mai 2022 in der Sonderverwaltung G 335/95. - Bezüglich Auszahlung der Entschä­ digung und Antrag gibt es keine Angaben. Tür-zu-Tür-Verkäufer: - Die Anspruchsberechtigten müssen eine aktive MwSt.-Nummer haben.

- Zum 18. Mai 2022 muss der Antrag­ steller in der Sonderverwaltung G 335/95 eine aktive Position haben. - Im Jahre 2021: kein Einkommen höher als 5.000 Euro aus der Tätig­ keit als „Tür-zu-Tür-Verkäufer“. - Zeitpunkte Antragstellung und Aus­ zahlung: noch keine Angaben.

Einmalige Zahlung ohne Antrag – Auszahlung von Amts wegen Arbeitnehmer:innen: - Anrecht haben Lohnabhängige in der Privatwirtschaft und im öffent­ lichen Dienst. - Mindestens ein Monatslohn unter 2.692 Euro brutto von Jänner bis April 2022. - Kein Rentenbezug, kein Arbeitslo­ sengeld NaSpl bzw. keine Zahlung von 200 Euro aus anderem Grund. - Auszahlung vom Arbeitgeber mit Lohn Juli 2022 und nur für ein Ar­ beitsverhältnis. Rentner:innen: - Anrecht haben Rentner:innen, die eine Rente aus der Pflichtversiche­ rung, Sozialgeld, Invalidengelder oder Begleitgeld mit Anlaufdatum


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.