3 minute read
Landesfamiliengeld und Landeskindergeld
from Kompass Juli 2022
by KVW
bis 30. Juni 2022 beziehen. Wohnsitz in Italien Im Jahre 2021: kein steuerpflichtiges Einkommen höher als 35.000
Euro. Nicht zum Einkommen zählen TFR, Eigentumswohnung und
Advertisement
Nachzahlungen, die der Sonderbesteuerung unterliegen. Einmalige Auszahlung im Juli 2022.
Bezieher von Arbeitslosengeldern – NaSpl und DS/AGR:
Berechtigt sind jene, die im Juni 2022 das Arbeitslosengeld NaSpl oder DisColl beziehen oder jene, die im Laufe des Jahres 2022 das
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft Bezugszeitraum 2021 erhalten. Zeitpunkt Auszahlung: noch keine
Angaben.
Bezieher der CovidHilfen DL 41/2021 und DL 73/2021– Decreto „sostegni“ und Decreto „sostegni bis“:
Anspruchsberechtigt sind: Saisonangestellte im Tourismus oder
Thermalbereich; ExEnpalsVersicherte; Saisonangestellte und Leiharbeiter im nichttouristischen Tätigkeitsbereich; Arbeitnehmer auf
Abruf; Freiberufler ohne MwSt.;
TürzuTürVerkäufer; Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis im Tourismus; Arbeitnehmer, die in der Verwaltung eines Betriebes angestellt sind, die
Tätigkeiten für Betriebe im Sektor des Tourismus oder Thermaleinrichtungen ausüben. Im Jahre 2021 muss eine CovidHilfe in der Höhe von 2.400 Euro bzw. 1.600 Euro bezogen worden sein. Zeitpunkt Auszahlung: noch keine
Angaben.
Bezieher des Bürgereinkommens – RdC:
Anspruchsberechtigt sind Inhaber des Bürgereinkommens. Kein Mitglied der Familiengemeinschaft darf Anrecht auf die einmalige Zahlung in der Höhe von 200
Euro haben. Auszahlung im Juli 2022.
Unvereinbarkeit
Die angeführten Leistungen sind nicht vereinbar, auch wenn der Berechtigte in mehrere oben angeführte Gruppen fällt. Das Gesetz sieht keine Reihenfolge der Priorität der Berechtigung vor. Es ist daher Aufgabe der Versicherungsanstalt NISF/INPS, die Rangordnung festzulegen.
Neue Regelung ab 1. Juli 2022
Mit Beschluss der Landesregierung vom Februar 2022 wurden die neuen Zugangsvoraussetzungen und Richtlinien zur Auszahlung und Verwaltung des Landeskindergeldes – LKG – und Landesfamiliengeldes – LFG – mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 genehmigt. Die letzte monatliche Auszahlung des LKG nach den „alten“ Regeln erfolgt für den Monat Juni 2022 und wird Ende Juli ausbezahlt. Ab Juli 2022 bis Dezember 2022 ist es daher notwendig, einen neuen Antrag um LKG einzureichen. Anträge für das LFG und Landesfamiliengeld+, die bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden, werden bis zu deren natürlichem Fälligkeitsdatum weiter ausbezahlt.
Neuheiten Landeskindergeld
Die Bewertung des Einkommens und Vermögens wird nicht mehr mit der EEVE festgestellt, sondern mit dem staatlichen ISEEWert. Es ist nicht möglich, einen Antrag um
LKG ohne ISEE zu stellen. Das LKG wird für Familien mit einem Kind bis zu dessen Erreichung der Volljährigkeit verlängert. Das LKG steht nach der Volljährigkeit nur mehr volljährigen Kindern mit Behinderung zu. Der Zahlungszeitraum des neuen
LKG wird heuer Juli 2022 bis Februar 2023 sein; ab 2023 immer ab 1. März bis Ende Februar des darauffolgenden Jahres. Die fünfjährige Ansässigkeit kann sowohl vom Antragsteller als auch vom anderen Elternteil, der auf demselben Familienbogen aufscheint, erfüllt werden. Sie müssen nicht mehr verheiratet sein. Für jedes minderjährige Kind wird bei einem ISEEWert von 15.000
Euro oder weniger ein Betrag in der
Höhe von 70 Euro anerkannt. ISEEWert zwischen 15.000,01 Euro und 30.000 Euro: 55 Euro pro Monat ISEEWert über 30.000 Euro oder keine ISEEErklärung: kein LKG! Für jedes Kind mit einer Behinderung, ob minderjährig oder volljäh
rig, und ISEEWert von 15.000 Euro oder weniger: 250 Euro pro Monat. Bei einem ISEEWert zwischen 15.000,01 Euro und 30.000 Euro: 120 Euro pro Monat. ISEEWert über 30.000 Euro oder keine ISEEErklärung: kein LKG!
Neuheiten Landesfamiliengeld
Ab 1. Juli 2022 wird das LFG unabhängig von der wirtschaftlichen
Lage der Familie ausbezahlt. Für
Geburten ab Juli 2022 braucht es keine EEVEErklärung und keine
ISEEErklärung. Anträge können über das Patronat eingereicht werden. Für Geburten bis 30. Juni 2022 ist noch eine gültige EEVEErklärung notwendig – ohne diese startet das LFG ab dem darauffolgenden Monat der Antragstellung. Die fünfjährige Ansässigkeit kann sowohl vom Antragsteller als auch vom anderen Elternteil, der auf demselben Familienbogen aufscheint, erfüllt werden. Sie müssen nicht mehr verheiratet sein.