Sozialfürsorge
bis 30. Juni 2022 beziehen. - Wohnsitz in Italien - Im Jahre 2021: kein steuerpflichti ges Einkommen höher als 35.000 Euro. Nicht zum Einkommen zäh len TFR, Eigentumswohnung und Nachzahlungen, die der Sonderbe steuerung unterliegen. - Einmalige Auszahlung im Juli 2022. Bezieher von Arbeitslosengeldern – NaSpl und DS/AGR: - Berechtigt sind jene, die im Juni 2022 das Arbeitslosengeld NaSpl oder DisColl beziehen oder jene, die im Laufe des Jahres 2022 das Arbeitslosengeld in der Landwirt schaft Bezugszeitraum 2021 erhal ten. - Zeitpunkt Auszahlung: noch keine Angaben. Bezieher der Covid-Hilfen DL
41/2021 und DL 73/2021– Decreto „sostegni“ und Decreto „sostegni bis“: - Anspruchsberechtigt sind: Saison angestellte im Tourismus oder Thermalbereich; Ex-Enpals-Versi cherte; Saisonangestellte und Leih arbeiter im nicht-touristischen Tä tigkeitsbereich; Arbeitnehmer auf Abruf; Freiberufler ohne MwSt.; Tür-zu-Tür-Verkäufer; Arbeitneh mer mit einem befristeten Arbeits verhältnis im Tourismus; Arbeit nehmer, die in der Verwaltung ei nes Betriebes angestellt sind, die Tätigkeiten für Betriebe im Sektor des Tourismus oder Thermalein richtungen ausüben. - Im Jahre 2021 muss eine Covid-Hil fe in der Höhe von 2.400 Euro bzw. 1.600 Euro bezogen worden sein.
- Zeitpunkt Auszahlung: noch keine Angaben. Bezieher des Bürgereinkommens – RdC: - Anspruchsberechtigt sind Inhaber des Bürgereinkommens. - Kein Mitglied der Familiengemein schaft darf Anrecht auf die einma lige Zahlung in der Höhe von 200 Euro haben. - Auszahlung im Juli 2022.
Unvereinbarkeit Die angeführten Leistungen sind nicht vereinbar, auch wenn der Be rechtigte in mehrere oben angeführte Gruppen fällt. Das Gesetz sieht keine Reihenfolge der Priorität der Berechti gung vor. Es ist daher Aufgabe der Versicherungsanstalt NISF/INPS, die Rangordnung festzulegen.
Landesfamiliengeld und Landeskindergeld Neue Regelung ab 1. Juli 2022 Mit Beschluss der Landesregierung vom Februar 2022 wurden die neuen Zugangsvoraussetzungen und Richt linien zur Auszahlung und Verwal tung des Landeskindergeldes – LKG – und Landesfamiliengeldes – LFG – mit Wirkung ab dem 1. Juli 2022 ge nehmigt. Die letzte monatliche Auszahlung des LKG nach den „alten“ Regeln erfolgt für den Monat Juni 2022 und wird Ende Juli ausbezahlt. Ab Juli 2022 bis Dezember 2022 ist es daher notwen dig, einen neuen Antrag um LKG ein zureichen. Anträge für das LFG und Landesfami liengeld+, die bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden, werden bis zu de ren natürlichem Fälligkeitsdatum wei ter ausbezahlt.
Neuheiten Landeskindergeld - Die Bewertung des Einkommens und Vermögens wird nicht mehr mit der EEVE festgestellt, sondern mit dem staatlichen ISEE-Wert. Es ist nicht möglich, einen Antrag um LKG ohne ISEE zu stellen.
- Das LKG wird für Familien mit ei nem Kind bis zu dessen Erreichung der Volljährigkeit verlängert. - Das LKG steht nach der Volljährig keit nur mehr volljährigen Kindern mit Behinderung zu. - Der Zahlungszeitraum des neuen LKG wird heuer Juli 2022 bis Feb ruar 2023 sein; ab 2023 immer ab 1. März bis Ende Februar des dar auffolgenden Jahres. - Die fünfjährige Ansässigkeit kann sowohl vom Antragsteller als auch vom anderen Elternteil, der auf demselben Familienbogen auf scheint, erfüllt werden. Sie müssen nicht mehr verheiratet sein. - Für jedes minderjährige Kind wird bei einem ISEE-Wert von 15.000 Euro oder weniger ein Betrag in der Höhe von 70 Euro anerkannt. - ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 30.000 Euro: 55 Euro pro Mo nat - ISEE-Wert über 30.000 Euro oder keine ISEE-Erklärung: kein LKG! - Für jedes Kind mit einer Behinde rung, ob minderjährig oder volljäh
rig, und ISEE-Wert von 15.000 Euro oder weniger: 250 Euro pro Monat. - Bei einem ISEE-Wert zwischen 15.000,01 Euro und 30.000 Euro: 120 Euro pro Monat. - ISEE-Wert über 30.000 Euro oder keine ISEE-Erklärung: kein LKG!
Neuheiten Landesfamiliengeld - Ab 1. Juli 2022 wird das LFG unab hängig von der wirtschaftlichen Lage der Familie ausbezahlt. Für Geburten ab Juli 2022 braucht es keine EEVE-Erklärung und keine ISEE-Erklärung. Anträge können über das Patronat eingereicht wer den. Für Geburten bis 30. Juni 2022 ist noch eine gültige EEVE-Erklä rung notwendig – ohne diese star tet das LFG ab dem darauffolgen den Monat der Antragstellung. - Die fünfjährige Ansässigkeit kann sowohl vom Antragsteller als auch vom anderen Elternteil, der auf demselben Familienbogen auf scheint, erfüllt werden. Sie müssen nicht mehr verheiratet sein.
K O M PA S S J U L I 2 0 2 2
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