MAMA & BERUF
MAMA & BERUF
Rasche Unterstützung im Ernstfall ES KANN GANZ SCHNELL GEHEN: EIN UNGLÜCKLICHER UNFALL UND MAN WIRD AUS DEM ARBEITSALLTAG GERISSEN. EINE ERFAHRUNG, DIE AUCH DIE UNTERNEHMENSBERATERIN ROSEMARIE REZNICEK MACHEN MUSSTE. ZUM GLÜCK SPRANG DIE BETRIEBSHILFE DER STEIRISCHEN WIRTSCHAFT RASCH EIN. Seit 2001 ist Rosemarie Reznicek selbstständig mit ihrer Firma für Direktvertrieb und Unternehmensberatung in der Südsteiermark tätig. Die Jahre verliefen erfolgreich, bis voriges Jahr ein bedauerlicher Unfall passierte: Die Unternehmensberaterin wollte aus einem oberen Regal einen Ordner nehmen, stürzte nach hinten und brach sich beide Unterarme. Nun kann man mit zwei gebrochenen Armen zwar reden und die Kunden beraten. Um die Kunden auch persönlich beraten und betreuen zu können, gab es Unterstützung vom Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“. Reznicek bekam für einen Monat Unterstützung durch einen Betriebshelfer zur Betreuung ihrer Kunden.
58 02/2021 ALLES FÜR MEIN KIND
Betriebshilfe Steiermark
Betriebshilfe wird aktiv bei Krankheit , Unfall und Mutterschaft .
SCHNELLE HILFE IST DOPPELTE HILFE Reznicek: „Die Betriebshilfe funktionierte superschnell und war unkompliziert und unbürokratisch zu beantragen. Ich hätte ohne Betriebshelfer meine Kunden nicht weiter betreuen und beraten können.“ Die Unternehmensberaterin ist ein gutes Beispiel dafür, dass schnelle Hilfe doppelte Hilfe ist und am effektivsten über Krisensituationen hinweghilft. Sie findet es darüberhinaus positiv, dass Frau in der Wirtschaft bei allen Veranstaltungen auf die Betriebshilfe hinweist und diese sich daher mittlerweile großer Bekanntheit erfreut. Und: „Es ist ein gutes Gefühl, zu wissen, dass einem im Notfall geholfen wird und die eigene Firma weiterlaufen kann“, sagt Reznicek.
SOS FÜR KLEINUNTERNEHMERINNEN
Vor allem für Klein- und Kleinstbetriebe sind Krankheit, Unfall oder Mutterschaft ein großes Problem. Bietet sich niemand an, der den Betrieb in der Zwischenzeit weiterführt, kann die Existenz des Unternehmens plötzlich gefährdet sein. Hier kann die Betriebshilfe einspringen. Sie ist eine Initiative von Frau in der Wirtschaft Steiermark und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen. In bereits über 1.700 Betriebshilfefällen konnte steirischen Unternehmerinnen und Unternehmern in schwierigen Zeiten eine wichtige Hilfestellung gegeben werden. WIE SIEHT DIE BETRIEBSHILFE AUS? Über den Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“ kann eine Ersatzarbeitskraft angestellt werden, wodurch für den Unternehmer/die Unternehmerin keine Kosten entstehen. WER KANN BETRIEBSHILFE BEANSPRUCHEN? • Jede steirische Unternehmerin/jeder steirische Unternehmer • Bei Krankheit/Unfall bzw. Spitalsaufenthalt mit anschließendem Heilverfahren:
Promotion
• Einkommensgrenze: € 21.482,64 Jahreseinkommen lt. Einkommensteuerbescheid (Wert 2021*) • bei mehr als 14-tägiger Arbeitsun fähigkeit • für maximal 70 Arbeitstage (40 Wochenstunden) pro Kalenderjahr • Bei Mutterschaft: • Für die Dauer der Mutterschutzzeit (im Normalfall acht Wochen vor und nach der Geburt) • Es gilt bei Mutterschaft keine Einkommensgrenze (Achtung: Wenn ein Betriebshelfer/eine Betriebshelferin über den Verein beigestellt wird, gebührt kein Wochengeld!) * Dieser Wert wird jährlich valorisiert und geringfügig erhöht.
Nähere Informationen: Verein „Betriebshilfe für die Steirische Wirtschaft“ Körblergasse 111–113, 8010 Graz Tel. 0316 601–727 betriebshilfe@wkstmk.at www.wko.at/stmk/betriebshilfe
ALLES FÜR MEIN KIND 02/2021
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