Türchen mit tollen Aktionen öffnen Luschnouar Adventskalender lädt ein zum Botta im Ort mmm Amtsblatt der Marktgemeinde Lustenau | Freitag 11. Dezember 2020 | Nr. 50 | 137. Jahrgang | www.lustenau.at | Euro 0,50
Inhalt
Titel
Gesundheit, Notdienst, Kalender 4 Ärztlicher und Zahnärztlicher Notdienst 4 Apotheken- und Nachtdienst 5 Wochenkalender 5 Abfallkalender 5 Mein Lustenau 6 Amtliche Mitteilungen 16 Kirchen 26 Vereine und Termine 30 Spenden 36 Inserate 39 Inserentenverzeichnis 39 Kleinanzeigen 64 Hirn und Schmalz 66 Mein Lustenau
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Türchen mit tollen Aktionen öffnen Luschnouar Adventskalender lädt ein zum Botta im Ort IMPRESSUM Medium, Erscheinung Amts- und Anzeigenblatt der Marktgemeinde Lustenau Erscheint jeden Freitag, Erscheinungsort und Verlagspostamt: 6890 Lustenau Herausgeberin Marktgemeinde Lustenau, Rathausstraße 1, 6890 Lustenau
Die Geschäfte haben seit Montag wieder geöffnet und laden ein, in Lustenau einzukaufen. Mit dem Luschnouar Adventskalender gibt’s täglich eine besondere Aktion eines Lustenauer Handelsgeschäfts. Lassen Sie sich inspirieren! www.lustenau.at/adventskalender
Redaktion Öffentlichkeitsarbeit T +43 5577 8181-1301 E presse@lustenau.at
Titelfoto: Livia Hagen von Ludovikus (Foto Lukas Hämmerle)
Anzeigenleitung und Aboservice Petra Skergeth, Rathaus, 2. Stock, Zimmer 23 T +43 5577 8181-1300 E gemeindeblatt@lustenau.at Inseratannahme nur schriftlich, jeweils bis Dienstag 12 Uhr (vor Feiertagen Montag). Aktuelle Anzeigentarife auf www.lustenau.at Preis, Abonnement, Zustellung Einzelpreis: Euro 0,50 Jahresabo: Euro 37 (inkl. Zustellung) Gestaltung Sägenvier DesignKommunikation, 6850 Dornbirn Satz und Druck Buchdruckerei Lustenau GmbH, Millennium Park 10, 6890 Lustenau
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Gesundheit Notdienste Ordinationen von: 10 –12 Uhr und 17–18 Uhr, Notdienst bei unaufschiebbaren Behandlungen und dringenden Feuerwehr 122 Notfällen auch außerhalb der Ordinationszeiten (von: 7–19 Uhr). Polizei 133 Außerhalb dieser Zeiten erfolgt die Versorgung von: Rettung 144 Notfällen über den Rettungsnotruf Tel. 144 Telefonseelsorge 142 Ärztlicher Gesundheitstelefon 1450 Wochentag-Notdienst Coronavirus Ist an Wochentagen die Hausarztpraxis nicht erreichbar, ist für dringende Fälle ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Gesundheitstelefon 1450 Die diensthabende Praxis ist von: 7.00 bis 19.00 Uhr über Wenn Sie Symptome aufweisen oder befürchten, erkrankt zu sein: Zuhause bleiben und Kontakte zu anderen Personen minimieren. Gehen Sie bitte nicht in eine Ordination oder Ambulanz. Rufen Sie 1450.
Telefonische Anmeldung
Bevor Sie eine Ordination aufsuchen, nehmen Sie immer telefonisch Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Sollte es zu längeren Wartezeiten kommen, bitten wir Sie um Geduld.
Ärztlicher Wochenend-Notdienst
den Ärztenotruf erreichbar: Tel. 141 bei der RFL (Rettungsund Feuerwehrleitstelle) oder auf www.141-vorarlberg.at. Außerhalb dieser Zeiten erfolgt die Versorgung von Notfällen über den Rettungsnotruf Tel. 144.
Zahnärztlicher Notdienst SAMSTAG, 12.12. BIS SONNTAG, 13.12. Dr. Heinz Krewinkel Lindauerstraße 71, 6912 Hörbranz, 9 – 11 Uhr SAMSTAG, 12.12. BIS SONNTAG, 13.12. Dr. Alexander Kirner Schützenstraße 24, 6850 Dornbirn, 17 –19 Uhr
SAMSTAG, 12.12. Dr. Stella Bonschak & Dr. Michael Schedler Bahnhofstraße 3, Tel. 20517 SONNTAG, 13.12. Dr. Wilhelm Gruber Maria-Theresien-Straße 15, Tel. 84000
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Apotheken & Kalender Nachtdienste KW 51 FREITAG, 11.12. Braun-Apotheke, 24 STUNDEN, 8 – 8 UHR Maria-Theresien-Straße 13, Tel. 8 20 21 SAMSTAG, 12.12. Engel-Apotheke, 24 STUNDEN, 8 – 8 UHR Grindelstraße 17a, Tel. 8 80 80 SONNTAG, 13.12. Rhein-Apotheke, 24 STUNDEN, 8 – 8 UHR Kirchplatz 4, Höchst, Tel. 0 55 78/7 53 91 MONTAG, 14.12. Stadtapotheke, 24 STUNDEN, 8 – 8 UHR Marktstraße 3, Dornbirn, Tel. 0 55 72/2 28 52 Rhein-Apotheke, 18 – 20 UHR Kirchplatz 4, Höchst, Tel. 0 55 78/7 53 91 DIENSTAG, 15.12. Oswald-Apotheke, 24 STUNDEN, 8 – 8 UHR Moosmahdstraße 35, Dornbirn, Tel. 0 557 2/2 44 31 Engel-Apotheke, 18 – 20 UHR Grindelstraße 17a, Tel. 8 80 80 MITTWOCH, 16.12. St. Martin-Apotheke, 24 STUNDEN, 8 – 8 UHR Eisengasse 25, Dornbirn, Tel. 0 55 72/2 23 84 Braun-Apotheke, 18 – 20 UHR Maria-Theresien-Straße 13, Tel. 8 20 21 DONNERSTAG, 17.12. Salvator-Apotheke, 24 STUNDEN, 8 – 8 UHR Marktstraße 52, Dornbirn, Tel. 0 55 72/2 24 28 Rheintal-Apotheke, 18 – 20 UHR Hofsteigstraße 1, Tel. 8 33 44
Wochenkalender 14. Dezember bis 20. Dezember 2020 Mo 14. Johannes v. Kreuz, Konrad, Berthold DI 15. Christiana, Reinhold, Silva, Valerian MI 16. Adelheid, Ado, Elke, Alice, Eusebius DO 17. Lazarus, Olympia, Jolanda, Gisela FR 18. Wunibald, Philipp, Hildbert, Judas M. SA 19. Urban V., Thea, Friedbert, Konrad So 20. Eugen, Dominik, Regina, Holger Der Mond geht am 15. Dezember über sich. Dezember mild, mit vielem Regen, ist für die Saat kein großer Segen. Abfallkalender MO 14. Altpapier Sprengel 2 (2- und 4-Rad) Altpapier Sprengel 6 (4-Rad) DO 17. Altpapier Sprengel 3 (2- und 4-Rad) Altpapier Sprengel 7 (4-Rad) Bioabfall, Restmüll SA 19. Altpapier Sprengel 4 (2- und 4-Rad) Altpapier Sprengel 8 (4-Rad) ASZ (Altstoffsammelzentrum) Königswiesen, Lustenau Tel. 05523 502 1111, E office@asz-koenigswiesen.at Abgabe von: sperrigen Abfällen bis 3 m³, Altstoffen, Grün- und Problemabfällen sowie Elektroaltgeräten und Haushaltsgegenständen, die noch funktionieren. Sonderregelung am Areal: Selbstständiges Abladen, Einhaltung Mindestabstand, Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Für Tarife und Serviceleistung der Gemeinde benötigen Sie die ASZ-Karte. Alle Infos unter www.asz-koenigswiesen.at Annahmezeiten: MO bis FR, 7-11.45 und 13-16.45 UHR, SA, 8.30 -11.45 UHR Bauhof der Marktgemeinde Lustenau, Schillerstraße 48 Tel. 05577 8181 5700, Abgabe von „Öli“ sowie Mitnahme eines sauberen „Öli“. Abstand halten und einen Mund-Nasen-Schutz tragen! MO bis DO 8.00-12.00 UHR. Nachmittags nur nach Terminvereinbarung. FR 8.00-12.00 UHR Mit der Abfall | v-App immer rechtzeitig informiert! Die Abfall-App sowie weitere Informationen zu Abfallthemen und speziellen Serviceleistungen der Gemeinde gibt es unter www.lustenau.at/abfall oder www.abfallv.at. Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 50 / 20
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MEIN LUSTE Der Winter legt sich mit Schneegestöber über Lustenau: Die weihnachtlich beleuchteten Straßen, der geschmückte Kirchplatz und die seit Montag wieder offenen Geschäfte machen Lust, die Weihnachtseinkäufe in Lustenau zu erledigen. In den über 170 Geschäften und Betrieben in Lustenau findet sich sicher für jeden passende Geschenke oder Gutscheine. Auch der Lustenauer Adventskalender kann sicher noch die eine oder andere Anregung liefern.
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Foto Lukas Hämmerle / Thomas Holzer
Paul und Eva Maria Piringer vom Café König bieten süße Köstlichkeiten zum Mitnehmen. (Foto Miro Kuzmanovic)
Handel
Weitere Aktionen warten! Seit Montag dürfen die Geschäfte wieder ihre Türen öffnen und zum Einkaufen in Lustenau laden. Im 1. Luschnouar Adventskalender gibt’s noch bis Weihnachten viele tolle Aktionen von Lustenauer Betrieben zu entdecken. Sie inspirieren zum Weihnachtseinkauf im Ort. Die Angebote der Lustenauer Betriebe sind so vielfältig, wie Lustenau selbst. Mit dem Luschnouar Adventskalender in gedruckter und digitaler Form soll genau das gestärkt werden: der lokale Handel in der Marktgemeinde und der ganzen Region. Die Aktionen hinter den Türchen sprechen dabei für sich. Der Luschnouar Adventskalender ist in allen teilnehmenden Geschäften erhältlich, die aktuell geöffnet haben. Daneben ist der Adventskalender auch digital verfügbar und bietet somit jedem die Möglichkeit, zu profitieren. Unter www.lustenau.at/adventskalender ist dieser von überall aus zu verfolgen. 8
Das waren die letzten Aktionen Vergangenen Freitag hat der Hoferbeck seine köstlichen Käsdönnola zum Aktionspreis von 4 € pro Stück ausgegeben. Samstags setzte das Kinderparadies Pinoccio auf treue Kunden, denn hier gab es doppelte Loja-Punkte auf jede Bestellung, an diesem Tag. Für einen kulinarischen Höhepunkt sorgte die Pizzeria Piazza Azzurra am Sonntag mit einem köstlichen Tiramisu, das es zu jeder Hauptspeise gratis dazu gab. In die neue Woche wurde am 7. Dezember mit 20 % Rabatt auf den gesamten Einkauf bei s. Oliver im Rheincenter erfolgreich gestartet. Den darauffolgenden Feiertag haben einige genutzt, um bei Pepe in der Pizzeria Ristorante Regina 10 % auf alle Gerichte zu ergattern. Darauf folgte die abschließende Aktion für diese Adventskalenderwoche von Biofitz: 20 % Rabatt auf 1 Produkt der Wahl.
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Bei Ludovikus können stets besondere Geschenkideen gefunden werden, aber auch zauberhafte Weihnachtsdekorationen für die Liebsten. Beratung mit viel Einsatz und Freundlichkeit kann hier erwartet werden. Anette Beck ist Inhaberin von Movaja - Wolle, Seide & mehr und trägt ihre Liebe zu Wolle in voller Person. In ihrem liebevoll eingerichteten Laden in der Staldenstraße empfängt sie ihre Kunden mit fachgerechter Beratung. In ihrem Sortiment findet man Wollsorten, die im Umkreis nur bei ihr zu finden sind. WEIN&MEHR setzt auf das Motto „Für ein Gläschen Wein ergibt sich (fast) immer eine Gelegenheit“. Bei Katja Alfare findet man eine feine Auswahl an hochwertigen Weinen aus den verschiedenen österreichischen Weinbaugebieten sowie viele kulinarische Spezialitäten.
Stets aktuelle Informationen zum Adventskalender unter www. lustenau.at/adventskalender (Foto Lukas Hämmerle)
Türchen-News der kommenden Woche In den nächsten 7 Tagen gibt es weitere tolle Aktionen von Lustenauer Betrieben. Bei Blumen Hagen findet man für jeden Anlass das Richtige! Ob als Blumengruß für die Liebsten oder einfach, um sich selbst eine Freude zu machen. Das Motto „Blumen schenken macht Freude“ wird hier großgeschrieben. Das Café König zeichnet sich durch aromatischen Kaffeeduft, verführerisch bunten Süßspeisen und hausgemachten Leckereien aus. Das Credo „Genuss & geschmacksvolle Verweilmöglichkeit zum Wohlfühlen“ wird hier seit 1928 gepflegt. Dar Zäodl ist das größte Papier-Schreibwarenfachgeschäft in Vorarlberg und hat sich auf die Schule spezialisiert. Das Team bietet das ganze Jahr eine Riesenauswahl an Schultaschen und Rucksäcken mit allem, was dazugehört, an. Im Elektrohandel EP:Scheucher findet man jegliche Elektrogeräte von der Haushaltsmaschine bis zum Heimkino. Zusätzlich wird ein überragender Service geboten: Wenn die Haushaltsgeräte streiken, kümmert sich das Team gerne um eine fachgerechte Reparatur.
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Bildung
Kindi Wiesenrain schmückte den Rathauschristbaum Traditionell wechseln sich die Lustenauer Kindergärten damit ab, den Christbaum im Rathausfoyer mit Selbstgebasteltem zu schmücken. Heuer waren die Kinder am Wiesenrain an der Reihe. In den letzten Wochen bastelten sie mit Geschick, Kreativität und viel Ausdauer ihre Kunstwerke. Normalerweise würden die Kinder nach getaner Arbeit im Rathaus vorbeikommen, den Baum schmücken und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Advents- und Weihnachtsliedern erfreuen. Leider muss dieser schöne Brauch, wie so vieles im heurigen Jahr, ausfallen. Der schön geschmückte Christbaum im Rathausfoyer erfreut die Besucherinnen und Besucher noch bis zum 6. Jänner.
Die Kinder vom Kindi Wiesenrain bastelten heuer den Schmuck für den Rathauschristbaum.
Der geschmückte Baum im Rathausfoyer erfreut die Besucherinnen und Besucher noch bis zum 6. Jänner. 10
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Bildung
„Ich bin ich und du bist du“ im Kindi Rosenlächer Im Kindergarten Rosenlächer standen die letzten Wochen unter dem Motto „Ich bin ich“. Die 5-jährigen Kinder lernten in diesem Projekt, alle – und natürlich auch sich selbst – mit ihren Stärken und Schwächen anzunehmen. Die Pädagoginnen unterstützten die Kinder dabei mit Gesprächen, Vorlesen, Kochen und Bewegung. Handpuppe Nicki ist immer dabei Um die Kinder an dieses schwierige Thema heranzuführen und deren Wortschatz zu erweitern, führten die Pädagoginnen zuerst Gespräche mit den Kindern. Als Aufhänger diente dabei die Handpuppe Hase-Nicki. Passend dazu durfte „Nicki“, ein Bilderbuch von Guido van Genechten nicht fehlen. Auch Malen und Basteln gehörte zum Projekt. So konnten die Kinder ihre Feinmotorik schulen und Erinnerungen verarbeiten. Beim Kochtag konnten die Kinder ihren kulinarischen Horizont erweitern und selbst verschiedenes ausprobieren. Bewegung war auch ein wichtiger Teil des Projekts. Spezielle Übungen stärkten die Körperwahrnehmung. Zum Abschluss und als kleine Erinnerung gestaltete das Kindergarten-Team für jedes Kind „Das Buch über mich“.
Das Bilderbuch „Nicki“ begleitete die Kinder durch das Projekt.
Beim Malen und Basteln wurde die Feinmotorik geschult.
Gemeinsam kochen macht allen Spaß.
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Bibliothek
Die Bibliothek lädt ein… Seit dem 9. Dezember ist die Bibliothek wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Außerdem ist ein neues Projekt auf die Beine gestellt. „Wer durch die Pontenstraße spaziert, hat mit Bestimmtheit schon einmal das leere Ladenlokal neben der Bibliothek entdeckt. Das Bibliotheks-Team lädt nun immer wieder Partnerinnen und Partner ein, um ihre Projekte zu präsentieren und die Räume so zu beleben. Den Anfang machen ‚connecthumans‘, deren Vision es ist, Menschen ihre Menschlichkeit spüren zu lassen – mit all ihren Facetten, mit all ihren Gedanken und Ängsten, mit all ihren Wünschen und Hoffnungen“, berichtet Bibliotheksleiterin Alexandra Jank. Das Format connecthumans „connecthumans ist ein Format zur Förderung eines wertschätzenden und respektvollen Miteinanders. Die vielfältigen Themen der gesellschaftlichen Diversität bekommen Raum und werden sichtbar gemacht. Durch das Ermöglichen von Begegnungen und der Bespielung des öffentlichen Raums mit großformatigen Portraitbildern und dazugehörigen Aussagen leistet das Format einen leicht zugänglichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung sowie Sensibilisierung und lädt dazu ein, aktiv teilzunehmen“, berichten die Initiatorinnen Dragana Balinovic und Julia Beck. Dem Projektteam liegt es am Herzen, dass Menschen innehalten und so autonomer ihr Leben gestalten.
So eine Bewusstseinsveränderung kann ein respektvolleres Miteinander innerhalb einer Gesellschaft oder eines Lebensraumes bewirken. Das ist die Basis dafür, dass soziokulturell vielfältige Gesellschaften ihre Potenziale entwickeln können und demzufolge gemeinsam den Lebensraum bereichern. connecthumans schafft Begegnung auf Augenhöhe und lädt dazu ein, zu den Themen Migration, Inklusion, Gender, Alter, Gesundheit, sexuelle Orientierung, religiöse Zugehörigkeit und Herkunft zu reflektieren. Solch ein Zugang öffnet neue Räume und Handlungsmöglichkeiten, die durch lösungsorientierte Zugänge in Projekte und deren Umsetzung weitergetragen werden können. „Es liegt uns am Herzen, dass Menschen innehalten, reflektieren und dadurch autonomer und selbstbestimmter ihr Leben gestalten“, fassen Dragana Balinovic und Julia Beck die Intention zusammen.
Bibliothek
Alle Infos connecthumans Ausstellung im leeren Ladenlokal neben der Bibliothek, Pontenstraße 20 völlig kontaktlos – von außen sichtbar Gratis Informationsmaterial ist dort oder in der Bibliothek erhältlich. Projektteam: Dragana Balinovic, Julia Beck, Alexander Stark, Andrea Blum, Daniela Kohler, Frank Blau, Lisa Cancola, Martin Schachenhofer, Nina Bröll und Verena Marte www.connecthumans.at Instagram connecthumans info@connecthumans.at
Das Bibliotheks-Projekt connecthumans schafft Begegnungen auf Augenhöhe. 12
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Handel
Weihnachtsaktion für das Lustenauer Hilfswerk Eine besondere Weihnachtsaktion hat sich dieses Jahr das Team vom „BOTTA“ zusammen mit ihrem Partner Nick Naturals überlegt. Durch den Verkauf einer eigens kreierten Bio-Weihnachtssauce werden Spenden für das Lustenauer Hilfswerk gesammelt. Pro verkauftem Glas spendet sowohl Lustenau Marketing als auch der Hersteller selbst je 1 Euro an den karitativen Hilfsfonds der Marktgemeinde. „Nach all den einschneidenden Ereignissen und Erlebnissen in diesem Jahr war klar, dass wir etwas tun möchten, das anderen helfen kann. Als uns Nick von seiner Idee erzählte, waren wir sofort begeistert“, freut sich Shopleiterin Patricia Almer. Geschmack für den guten Zweck Dominik Ricker von Nick Naturals will etwas an die Menschen zurückgeben, wie er erzählt: „Wir bekommen das ganze Jahr über sehr viel Unterstützung und haben so die Möglichkeit, genau das zu machen, was wir gerne tun. So entstand vor drei Jahren die Idee zu der Weihnachtssauce. „Wir haben wir uns 2018 überlegt, wie wir uns bedanken könnten“, so Dominik Ricker. „Daraufhin entwickelten wir die Mango-Curry-Sauce und sammelten in Kooperation mit Spar Albrecht in Feldkirch für eine Familie, die dringend Hilfe brauchte.“
Unterstützung in besonderen Notsituationen Dieses Jahr ist die Sauce zum ersten Mal auch im BOTTA erhältlich, die Spenden aus dem Verkauf gehen an das Lustenauer Hilfswerk. „Wir haben uns sehr gefreut, als wir von der geplanten Aktion hörten. 2020 war für viele kein leichtes Jahr, da wird jede Unterstützung benötigt“, sagt Markus Rusch. Er ist Gruppenleiter für Soziales, Gesundheit und Zusammen.Leben in der Gemeinde und verwaltet dort den Hilfsfonds. Lustenauer Familien, Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonderen Notsituationen befinden und Unterstützung benötigen, können sich an ihn wenden. Aber auch Kinder und Jugendliche, die in den Lustenauer Ferienaktionen betreut werden oder an Schulprojekten teilnehmen möchten, finden in der Sozialabteilung der Marktgemeinde Lustenau offene Türen. Gutes genießen und Gutes tun Erhältlich ist die Weihnachtssauce ab sofort noch bis zum 24. Dezember im BOTTA. „Sie eignet sich nicht nur zum Marinieren und Grillen, sondern passt auch perfekt zu Fleischfondue und Raclette. Da sie vegan, gluten- und laktosefrei ist, findet sie auch problemlos in alternativen Ernährungsformen zahlreiche Verwendung“, so Patricia Almer. „Wir durften die Sauce schon vorab verkosten und sind begeistert. Sie trifft wirklich jeden Geschmack“, freut sich Markus Rusch. Und Patricia Almer ergänzt: „Darum passt sie auch perfekt unter jeden Weihnachtsbaum.“
Besondere Weihnachtsaktion von Nick Naturals und BOTTA: Zwei Euro aus dem Verkauf der Mango-Curry-Weihnachtssauce gehen an das Lustenauer Hilfswerk. (Foto BOTTA) Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 50 / 20
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Soziales
Otmar Holzer baute Krippen für Rumänien Zu seinem 80. Geburtstag und zum 90-jährigen Bestehen des Lustenauer Krippenvereins hat sich Ehrenmitglied Otmar Holzer etwas Besonderes ausgedacht. Er hat 18 Kleinkrippen gebaut, die er an Pater Sporschill und dessen Sozialprojekte Concordia übergeben möchte. „Zum Jubiläum unseres Krippenvereines ist es mir ein persönliches Anliegen, ein Zeichen zu setzen. Die Krippe soll immer ein besonderes Zeichen der Geburt Jesu sein,“ erzählt Otmar Holzer. Mit Pater Sporschill, der seit Jahren unter den Ärmsten in Rumänien und Moldawien lebt und wirkt, verbindet ihn eine sehr lange Freundschaft. Krippen für 18 Familien Deshalb baute Otmar Holzer für 18 Familien aus dessen Wirkungsbereich Kleinkrippen. „Die Krippen sollen kein Spielzeug sein, sondern ein Zeichen der Verbundenheit mit der Botschaft ‚Uns ist das Christkind geboren‘“, umschreibt Otmar Holzer seine Motivation. In seinen 20 Jahren Pensionszeit und über 60 Jahren Krippenvereinstätigkeit hat sich einiges an Baumaterialien angesammelt, das sonst einfach entsorgt worden wäre. Aus diesen Restbeständen hat Otmar Holzer die Kleinkrippen gebaut. Keine wurde wie die andere. Diese Reste sollen ein Symbol dafür sein, dass auch aus Kleinem Großes entstehen kann. Die 18 Krippen sind einschließlich der Figuren ein persönliches Geschenk an Pater Georg Sporschill und die von ihm ausgewählten Familien. „So wie im Stall zu Bethlehem werden in der Weihnachtszeit in sehr bescheidenen, ja armseligen Behausungen, Krippen aus Lustenau ein kleines Lichtlein sein“, fasst der Krippenbauer sein Ziel zusammen.
Die Aktion ist für Pater Georg Sporschill und seine Sozialprojekte Concordia in Rumänien und Moldawien bestimmt. (Foto Concordia Sozialprojekte)
Lockdown machte der feierlichen Übergabe einen Strich durch die Rechnung Ursprünglich wäre am 2. Dezember eine feierliche Übergabe der Krippen geplant gewesen. Diese Aktion, bei der auch Altlandeshauptmann Herbert Sausgruber zu Gast gewesen wäre, musste abgesagt werden. So sind die Krippen jetzt in der Raiffeisenbank im Lustenauer Zentrum ausgestellt und können wenigstens von außen betrachtet werden. „Vielleicht ist sogar noch eine Übergabe im ganz kleinen Rahmen möglich“, hofft Otmar Holzer. Ab 11. Dezember sind die Krippen in der Raiffeisenbank im Lustenauer Zentrum ausgestellt.
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Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 12.11.2020 über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung)
Über Antrag des Vorsitzenden hat die Gemeindevertretung im Umlaufwege mehrheitlich mit 35:1 Stimmen wie folgt beschlossen:
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KUND MACHUNG
4) Ist ein gemeinsamer Zustellungsbevollmächtigter oder ein gemeinsamer Verwalter bekannt gegeben worden, erfolgt die Zustellung von Schriftstücken an diesen.
§3 Wasseranschlussbeitrag 1) Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwer- ken an die Gemeindewasserversorgung wird neben den in 1. Abschnitt § 6 Abs 1 Wasserleitungsordnung vorgesehenen Kosten Allgemeine Bestimmungen der Anschlussleitung ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. §1 2) Das Beitragsausmaß ergibt sich aus der Multiplikation der Beiträge und Gebühren Bewertungseinheit mit dem Beitragssatz. Zur Deckung der Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Gemeindewasserversorgungsanlage werden folgende 3) Der Beitragsanspruch entsteht mit der Rechtskraft des Gebühren erhoben: Baubescheides oder des Anschlussbescheides gemäß § 5 des Wasserversorgungsgesetzes, frühestens jedoch mit a) Wasserversorgungsbeiträge, dem tatsächlichen Anschluss des Gebäudes oder des b) Wasserbezugsgebühren (einschließlich Bauwasser) und sonstigen Bauwerks. c) Wasserzählergebühren. §4 2. Abschnitt Ergänzungsbeitrag Wasserversorgungsbeiträge 1) Wenn sich die Bewertungseinheit für die Bemessung des Wasseranschlussbeitrages erhöht, wird ein Ergänzungs§2 beitrag zum Wasseranschlussbeitrag eingehoben. Allgemeines 1) Wasserversorgungsbeiträge sind der Wasseranschluss2) Die Höhe des Ergänzungsbeitrages ergibt sich aus der beitrag und der Ergänzungsbeitrag. Multiplikation der erhöhten Bewertungseinheit mit dem Beitragssatz. 2) Gebührenschuldner ist der Anschlussnehmer. 3) Der Beitragsanspruch entsteht mit der Erteilung der 3) Miteigentümer schulden die Wasserversorgungsbeiträge Benützungsbewilligung oder mit der Vollendung des zur ungeteilten Hand. Dies gilt nicht, soweit mit dem Miteigentumsanteil das dingliche Recht auf ausschließliche Vorhabens. Nutzung und Verfügung über eine selbständige Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeiten (Wohnungsei- gentum) verbunden ist. Aufgrund des § 17 Abs 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2017 wird verordnet:
Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at
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Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 12.11.2020 über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung)
§5 Beitragssatz Der Beitragssatz entspricht den Beschaffungskosten für 1 Laufmeter Stahlrohre DN 100 mit zugsicherer Verbindung zuzüglich der Kosten der Rohrverlegung ohne Erdarbeiten. Der Beitragssatz wird zahlenmäßig mit gesonderter Verordnung der Gemeindevertretung festgelegt. §6 Bewertungseinheit für Wasseranschlussbeitrag und Ergänzungsbeitrag Die Bewertungseinheit beträgt: a) 1 v. H. der Fläche des Baugrundstückes und 4 v. H. der Geschossfläche für Betriebe, die Wasser als Rohstoff, als Betriebsmittel oder als Betriebshilfsmittel gebrauchen, wie Wäschereien, Autowaschanlagen, Färbereien, Bleichereien, Schlachthäuser, Getränkeerzeu- gungen, Badeanstalten, Clicheanstalten, Kunststein- und Betonwarenerzeuger, Lebensmittelerzeuger und dgl. einschließlich der dazugehörigen Verwaltungsräume, sowie für Gast- und Beherbergungsbetriebe; b) 2 v. H. der bebauten Grundstücksfläche und 4 v. H. der Geschossfläche für die Erweiterung von Betrieben nach lit a); c) 1 v. H. der Fläche des Baugrundstückes und 1 v. H. der Geschossfläche für Verwaltungsgebäude, Betriebe des Handels, Gewerbes, der Industrie und des Dienstleistungsbereiches einschließlich der dazugehörigen Verwaltungsräume mit Ausnahme der Objekte nach lit a); d) 2 v. H. der bebauten Grundstücksfläche und 1 v. H. der Geschossfläche für die Erweiterung von Betrieben nach lit c) sowie für Sportgebäude und deren Erweiterung; e) 1 v. H. der bebauten Grundstücksfläche und 4 v. H. der Geschossfläche des Stallgebäudes für landwirt- schaftliche Betriebe und deren Erweiterung;
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KUNDMACHUNG f) 1 v. H. der Fläche des Baugrundstückes und 4 v. H. der Geschossfläche für Wohnungen und sonstige Gebäude mit Ausnahme solcher nach lit a), c), d) und e); g) 4 v. H. der Geschossfläche für die Erweiterung und den Zubau von Gebäuden nach lit f), sofern die Grundstücks fläche bereits zur Gebührenbemessung herangezogen wurde.
§7 Grundstücksfläche 1) Bei Wohnobjekten ist die Fläche des Baugrundstückes insoweit in die Berechnung einzubeziehen, als das Bau- grundstück nach Form und Größe und nach Art der Bebauung dem geplanten oder bestehenden Objekt allein zugeordnet werden kann. Sofern sich jedoch Baugrund stücke unterteilen lassen, ist dem geplanten oder bestehenden Objekt nur die anteilsmäßige Grundstücks fläche zuzuschreiben. 2) Wird bei Betriebsneubauten nur ein Teil des vorhandenen Grundstückes bebaut, dann ist nur jene Teilfläche des Baugrundstückes zu berechnen, die unter Einschluss der nicht bebaubaren Abstandsflächen gegen Nachbar grundstücke bebaut wird. 3) Zufahrten, die dem Anschlusswerber nicht uneinge- schränkt allein zur Verfügung stehen, sind nicht Bestandteil der Grundstücksfläche. §8 Geschossfläche 1) Die Geschossfläche ist die Summe der Flächen der einzelnen Geschosse eines Bauwerkes bzw Gebäudes. 2) Bei Betrieben des Handels, des Gewerbes und der Industrie sowie des Dienstleistungsbereiches ist die Fläche des Kellergeschosses nur zur Hälfte in die Geschossfläche einzurechnen.
Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at
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Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 12.11.2020 über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung)
3) Bei allen übrigen im Abs 2 nicht erwähnten Gebäuden sind Flächen in Kellergeschossen und Erdgeschossen nur dann in die Geschossfläche einzubeziehen, wenn es sich um Räume handelt, die Wohnzwecken oder sonst dem Hauptzweck des Objektes dienen oder für den länger dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. 4) Zu den Wohnungen gehörige Garagen sind nicht in die Geschossfläche einzubeziehen. 5) Die Geschossfläche erstreckt sich bis zur Außenfront des Geschosses. Balkonflächen, die über die Außenfront eines Geschosses hinausragen, sind nicht Bestandteil der Geschossfläche. 6) Bei Vollgeschossen ist die Geschossfläche in der Ebene des Fußbodens, bei ausgebauten oder ausbaubaren Dachge- schossen unter geneigten Dächern in der Ebene 1,80 m über dem Fußboden zu messen. §9 Wiederaufbau Beim Wiederaufbau von abgebrochenen oder zerstörten Gebäuden, Betrieben oder Anlagen sind die geleisteten Wasserversorgungsbeiträge verhältnismäßig anzurechnen. Die Bestimmungen des § 4 Abs 2 gelten sinngemäß. 3. Abschnitt Wasserbezugsgebühren § 10 Bemessung 1) Für den Bezug von Wasser aus der Gemeindewasserver sorgung werden Wasserbezugsgebühren erhoben. 2) Der Berechnung der Wasserbezugsgebühren ist die Wassermenge zugrunde zu legen. Sind keine geeigneten
Messgeräte zur Messung vorhanden, wird der Wasserver- brauch geschätzt. Die Wassermenge ist mit dem Gebüh- rensatz zu vervielfachen. 3) Der Gebührenanspruch entsteht mit Beginn des Wasserbezuges.
§ 11 Bauwassergebühr 1) Für den Wasserbezug zur Errichtung von Gebäuden ist eine einmalige Bauwassergebühr zu entrichten. Sie wird unter Zugrundelegung einer Wassermenge von 0,5 m3 je m² der Geschossfläche vervielfacht mit dem Wassergebührensatz ermittelt. 2) Die Bauwassergebühr ermäßigt sich um die Hälfte, wenn der Rohbau eines Gebäudes zum überwiegenden Teil ohne Inanspruchnahme von Bauwasser errichtet wurde. 3) Keine Bauwassergebühr ist vorzuschreiben, wenn die Bauwassermenge über einen Wasserzähler bezogen und hiefür eine Wasserbezugsgebühr entrichtet wurde. 4) Gebührenschuldner ist der Eigentümer des an die Wasser versorgung der Marktgemeinde Lustenau angeschlossenen Grundstücks bzw Bauwerkes. § 12 Gebührenschuldner 1) Die Wasserbezugsgebühr ist vom Eigentümer des Gebäu des, des Betriebes oder der Anlage zu entrichten. 2) Miteigentümer schulden die Wasserbezugsgebühren zur ungeteilten Hand. Dies gilt auch im Falle von Wohnungsei- gentum, außer es besteht ein eigener Wasseranschluss. Ist ein gemeinsamer Zustellungsbevollmächtigter oder ein gemeinsamer Verwalter bekannt gegeben worden, erfolgt die Zustellung der Schriftstücke an diesen.
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Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 12.11.2020 über die Regelung der Wassergebühren (Wassergebührenverordnung)
3) Ist das Gebäude (Betrieb, Anlage) vermietet, verpachtet oder sonst zum Gebrauch überlassen, so kann die Wasser bezugsgebühr dem Inhaber (Mieter, Pächter, Fruchtnießer und dgl.) vorgeschrieben werden. Der Eigentümer haftet persönlich für die Gebührenschuld. 4) Tritt ein Eigentümerwechsel ein, so hat der bisherige Eigentümer die Wasserbezugsgebühr bis zum nächsten Quartal eines Jahres zu bezahlen. Melden der bisherige und der neue Eigentümer den Wasserbezug nicht ab bzw. an, so haften beide gesamtschuldnerisch für die Bezahlung der Wasserbezugsgebühr, die während des Quartals, in den der Eigentumsübergang fällt, entsteht. § 13 Abrechnung Der Wasserverbrauch wird quartalsweise durch das Ablesen des Wasserzählers ermittelt und verrechnet. § 14 Gebührensatz Der Gebührensatz wird pro m³ Wasserverbrauch durch gesonderte Verordnung der Gemeindevertretung festgesetzt.
3) Der Gebührensatz wird pro Wasserzähler durch gesonderte Verordnung der Gemeindevertretung festgesetzt. 4) Die Vorschreibung erfolgt quartalsweise.
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KUNDMACHUNG
5. Abschnitt Sonstige Bestimmungen § 16 Übergangsbestimmungen Ist nach den bis einschließlich 1972 geltenden Vorschriften ein Wasseranschlussbeitrag entrichtet worden, so ist der Ergänzungsbeitrag gemäß § 4 wie folgt zu berechnen: Für das gesamte Gebäude oder sonstige Bauwerke ist der Beitrag nach der Vorschrift des § 3 (Wasseranschlussbeitrag) zu berechnen und die bis dahin geleisteten Wasseranschlussbeiträge, wertgesichert nach dem in Vorarlberg allgemein verwendeten Baukostenindex, abzuziehen. § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wassergebührenordnung der Marktgemeinde Lustenau vom 17. Dezember 2015 außer Kraft.
4. Abschnitt Wasserzählergebühren § 15 1) Für den Ankauf, die Erneuerung und Instandhaltung der Wasserzähler wird eine jährliche Bereitstellungsgebühr erhoben. 2) Der Gebührenanspruch entsteht mit dem Einbau des Wasserzählers.
Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer”
Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at
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Verordnung der Gemeindevertretung über die Abfallgebühren der Marktgemeinde Lustenau (Abfallgebührenordnung)
Über Antrag des Vorsitzenden hat die Gemeindevertretung im Umlaufwege mehrheitlich mit 28:8 Stimmen wie folgt beschlossen: Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 12.11.2020 wird in Anwendung von § 17 Abs 3 Z 4 Finanzausgleichsgesetz (FAG) 2017, BGBl 116/2016 idgF, in Verbindung mit den §§ 16 - 18 Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz (V-AWG), LGBl 1/2006 idgF, verordnet: §1 Begriffsbestimmung Wohnungsbenützer sind alle Personen, die zum Stichtag 28. Februar des laufenden Jahres im Gemeindegebiet wohnhaft sind. §2 Abfallgebühren (1) Die Marktgemeinde Lustenau hebt zur Deckung ihres im Rahmen der Systemabfuhr anfallenden Aufwandes für die Sammlung, Abfuhr und die Behandlung der in ihrem Gemeindegebiet anfallenden Abfälle Abfallgebühren ein, deren Ausmaß sich nach den Bestimmungen des § 17 V-AWG richtet. (2) Im einzelnen bestehen folgende Gebühren: 1. Mengenunabhängige Grundgebühren a) Grundgebühr für Wohnungsbenützer
2. Mengenabhängige Gebühren
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KUND MACHUNG
e) Gebühr für die Abholung von sperrigen Garten- und Parkabfällen, f) Entleerungsgebühr für Bioabfalltonnen, g) Entleerungsgebühr für Restabfalltonnen,
3. Gebühren für die Inanspruchnahme der Annahmestelle für sperrige Siedlungsabfälle (Altstoffsammelzentrum (ASZ)/Bauhof) mit der ASZ Kundenkarte
a) Gebühren für sperrige Siedlungsabfälle b) Gebühr für sperrige Garten- und Parkabfälle c) Gebühren für die Entsorgung von Problemstoffen, für die eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel besteht. §3 Gebührenschuldner (1) Die Abfallgebühr ist vom Eigentümer der Liegenschaft, auf der die der Systemabfuhr unterliegenden Abfälle anfallen, zu entrichten. (2) Ist die Liegenschaft vermietet, verpachtet oder sonst zum Gebrauch überlassen, so kann die Abfallgebühr den Inhabern (Mietern, Pächtern oder sonstigen Gebrauchsbe- rechtigten) anteilsmäßig vorgeschrieben werden. Der Eigentümer der Liegenschaft haftet persönlich für die Abgabenschuld. (3) Miteigentümer schulden die Gebühr zur ungeteilten Hand. Wenn mit dem Miteigentumsanteil jedoch Wohnungsei- gentum verbunden ist, schuldet die Gebühr der Wohnungseigentümer.
(4) Bei Bauwerken auf fremdem Grund und Boden tritt an die a) Sackgebühr für Bioabfallsäcke, Stelle des Liegenschaftseigentümers der Eigentümer b) Sackgebühr für Restabfallsäcke, dieses Bauwerkes sowie der Inhaber des Baurechtes. c) Sackgebühr für Garten- und Parkabfallsäcke, d) Gebühr für die Abholung von sperrigen Siedlungsab- fällen, Rathausstraße 1 · A-6890 Lustenau · T +43 5577 8181-1200 · gemeindeamt@lustenau.at Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-1200 gemeindeamt@lustenau.at
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KUNDMACHUNG §4 Gebührenhöhe (1) Die Grundgebühr für Wohnungen wird pro Jahr und Wohnungsbenützer vorgeschrieben. Für die dritte und jede weitere Person pro Wohnung, die zum Stichtag gemäß § 1 das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird keine Grundgebühr vorgeschrieben. (2) Die ziffernmäßige Höhe der Abfallgebühren wird durch Verordnung der Gemeindevertretung festgesetzt. §5 Gebühreneinhebung (1) Gemäß § 6 dieser Verordnung werden Grundgebühr und Sackgebühren für den Pflichtbezug an Restabfallsäcken jährlich vorgeschrieben. Die Gebühr für die Entleerung von Bio- und Restabfalltonnen wird vierteljährlich vorgeschrieben. Die Gebühren sind jeweils innerhalb eines Monats nach Zustellung der Vorschreibung zur Zahlung fällig. (2) Die Gebühr zusätzlicher Abfallsäcke für Restabfälle, Bioabfälle und Garten- und Parkabfälle ist beim Erwerb an den Verkaufsstellen zu entrichten. (3) Die Gebühren für die Abgabe sperriger Siedlungsabfälle, sperriger Garten- und Parkabfälle und Problemstoffe (bei Rücknahmeverpflichtung durch den Handel) sind bei der Abgabe an der Annahmestelle zu entrichten. Die Gebühren für die Abholung sperriger Siedlungsabfälle und sperriger Garten- und Parkabfälle sogleich bei der Abholung bzw. bei Auftragserledigung zu entrichten. §6 Mindestabnahme und Ausgabe von Abfallsäcken, Mindestentleerungen 1) Es besteht eine Mindestabnahmepflicht von Abfallsäcken für Restabfälle und eine Verpflichtung für Mindest entleerungen von Rest- und Bioabfalltonnen nach Maßgabe der folgenden Bestimmung:
Bei der Abfuhr von Bioabfällen über die Biotonne (40, 60, 80, 120, 240 Liter) werden für jede Biotonne mindestens 26 Entleerungen pro Jahr vorgeschrieben.
Bei der Abfuhr von Restabfällen über die Restabfalltonne ( mind. 60 Liter) werden für jede Restabfalltonne mindestens 12 Entleerungen pro Jahr vorgeschrieben.
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Verordnung der Gemeindevertretung über die Abfallgebühren der Marktgemeinde Lustenau (Abfallgebührenordnung)
(2) Sofern eine ordnungsgemäße Entsorgung der Rest- und Bioabfälle mit den in Abs. 1 vorgeschriebenen Mindestab nahmemengen oder Mindestentleerungen nicht gewähr leistet ist, sind zusätzliche Abfallsäcke über die Verkaufs stellen zu beziehen, bei Verwendung von Rest- oder Bioabfalltonnen zusätzliche Entleerungen oder das Aufstellen weiterer Behälter zu veranlassen. §7 Ausnahmen von der Mindestabnahmepflicht Pflichtabfallsäcke, die aufgrund des Wegzuges in eine andere Gemeinde nicht verbraucht werden können, werden über Antrag des Abnahmepflichtigen zur festgelegten Sackgebühr durch die Marktgemeinde zurückgenommen. §8 Schlussbestimmung Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abfallgebührenordnung vom 01.01.2020 außer Kraft.
Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer
Die Zuteilung der Pflichtabnahmemenge erfolgt jährlich. Sie beträgt für Wohnungen mit einer Person 120 l und für Wohnungen mit 2 und mehr Personen 240 l.
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Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau vom 12.11.2020 über die Einhebung einer Ausgleichsabgabe für fehlende Stellplätze für mehrspurige Kraftfahrzeuge
Über Antrag des Vorsitzenden hat die Gemeindevertretung im Umlaufwege mehrheitlich mit 35:1 Stimmen wie folgt beschlossen: Aufgrund des § 8 Abs 5 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl Nr 45/1948 idF BGBl Nr. I 51/2012 iVm § 13 Abs 1 Baugesetz, LGBl Nr 52/2001 idgF wird verordnet: §1 Eigentümer von Bauwerken bzw Bauberechtigte, welchen von der Baubehörde aufgrund des § 12 Abs 7 Baugesetz LGBl Nr 52/2001 idgF, hinsichtlich der Verpflichtung zur Errichtung von Stellplätzen Erleichterungen oder Ausnahmen gewährt wurden, haben für jeden fehlenden Abstellplatz einmalig eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. §2 Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird durch gesonderte Verordnung der Gemeindevertretung festgesetzt. §3 1) Der Anspruch auf die Ausgleichsabgabe entsteht mit dem Eintritt der Rechtskraft des Baubescheides.
4) Wird zunächst eine Ausgleichsabgabe entrichtet, werden die fehlenden Stellplätze jedoch innerhalb von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des Bescheides über die Vorschreibung der Ausgleichsabgabe errichtet, so ist die Ausgleichsabgabe ebenfalls unverzinst zurückzuer- statten. 5) Dem Abgabepflichtigen erwächst durch die Entrichtung der Ausgleichsabgabe kein Anspruch gegenüber der Marktgemeinde Lustenau auf Bereitstellung von Abstell- plätzen. §4 1) Diese Verordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft. 2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Lustenau über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe für fehlende KFZ-Stellplätze Lustenau vom 08.03.2018 außer Kraft.
Der Bürgermeister: Dr. Kurt Fischer
2) Die Vorschreibung der Ausgleichsabgabe erfolgt mittels Bescheid. 3) Erlischt die Baubewilligung durch ausdrücklichen Verzicht oder durch Zeitablauf, so ist dem Abgabepflichtigen auf Antrag die entrichtete Abgabe unverzinst zurückzuer statten.
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KUND MACHUNG
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gesundheit
CORONA VIRUS Gelockerte Maßnahmen
Seit Montag gelten österreichweit neue gelockerte Regelungen im Kampf zur Eindämmung der Coronapandemie. Die Regeln gelten voraussichtlich bis inklusive 6. Jänner 2021, die Ausgangsregeln bis vorerst inklusive 16. Dezember 2020.
Schulen und Universitäten Kindergärten und Pflichtschulen nehmen den Regelbetrieb wieder auf. Maskenpflicht auch im Unterricht für Schülerinnen und Schüler ab 10 Jahren, Fernunterricht in der Oberstufe und Unis, Regelbetrieb für Maturantinnen und Maturanten
Ausgangsregelung von 20–6 Uhr Wichtige Ausnahmen: Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum; Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen, familiäre Pflichten; Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens; berufliche und Ausbildungszwecke; Individualsport, Spaziergänge (physische und psychische Erholung); unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine. Zwischen 6 und 20 Uhr dürfen sich zwei Haushalte treffen (bis zu 6 Erwachsene und 6 Kinder). (vorerst bis inkl. 16.12.2020 gültig)
Veranstaltungen bleiben untersagt Ausnahmen: Profisport; Begräbnisse mit max. 50 Personen; Demonstrationen; Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, die zu beruflichen Zwecken erfolgen; unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte
Dienstleistungen und Handel offen Alle Geschäfte werden geöffnet, Öffnungszeiten 6–19 Uhr. Alle Dienstleistungen können wieder angeboten werden. Für beide Bereiche gilt: Keine Konsumation von Speisen und Getränken, Beschränkung von 1 Kundin/Kunde pro 10m², MNS-Pflicht
Sport Outdoor-Sportstätten dürfen wieder betreten werden, der Mindestabstand ist einzuhalten, Beschränkung von 1 Sportlerin oder Sportler pro 10 m². Indoor-Sportstätten bleiben für Hobbysportlerinnen und -sportler geschlossen. Individualsport im Freien ist weiterhin möglich.
Freizeit, Kultur Museen, Bibliotheken und Archive sind geöffnet: Beschränkung von 1 Besucherin/Besucher pro 10 m², MNS-Pflicht; Outdoor-Bereiche von Tierparks dürfen ab 24. Dezember wieder geöffnet werden.
Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen Speisen zur Abholung von 6–19 Uhr erlaubt, kein Verkauf von offenen alkoholischen Getränken, Lieferservice ist 24/7 möglich. Die Konsumation vor Ort und im Umkreis von 50 Metern ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen). Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen (berufliche Zwecke oder dringendes Wohnbedürfnis) genutzt werden.
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Die Bibliothek bleibt vom 25.12.2020 bis inklusive 01.01.2021 geschlossen.
An folgenden Tagen sind wir für Sie da: Donnerstag 24.12. von 10.00 – 13.00 Uhr Samstag 2.1. von 10.00 – 13.00 Uhr Dienstag 5.1. von 10.00 – 13.00 und 15.00 – 19.00 Uhr
bibliothek
ÖFFNUNGSZEITEN WEIHNACHTSFERIEN Das Team der Bibliothek wünscht Ihnen allen frohe und friedvolle Weihnachten und ein gesundes, glückliches 2021!
BEDARFSERHEBUNG SCHULJAHR
Für das Schuljahr 2021/22 bis spätestens Freitag, 18. Dezember
Derzeit wird von der Marktgemeinde Lustenau die Bedarfserhebung für neu einschulende Volksschulkinder für das Schuljahr 2021/22 durchgeführt. Die Bedarfserhebung ermöglicht der Gemeinde eine frühzeitige Planung für das kommende Schuljahr. Die Unterlagen zur Bedarfserhebung wurden allen betreffenden Eltern zugesandt.
Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Erhebungsformulare bis spätestens Freitag, 18. Dezember 2020 an die Marktgemeinde Lustenau retourniert werden müssen. Aufgrund der Covid19-Schutzmaßnahmen bitten wir Sie die Formulare, wenn möglich, im Rathauspostkasten einzuwerfen bzw. gerne auch digital an uns (familienservice@lustenau.at) zu retournieren.
Rathausstraße 1 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4105 familienservice@lustenau.at
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bildung
Pontenstraße 20 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4800 bibliothek@lustenau.at
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In der Musikschule
Seit Montag, 7. Dezember darf auch an der Musikschule wieder in Präsenzform unterrichtet werden, selbstverständlich unter Einhaltung aller Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Alle Lehrpersonen und Direktorin Doris Glatter-Götz freuen sich sehr, dass nach dem verschärften Lockdwon und dem digitalen Unterricht nun wieder zur Präsenzform zurückgekehrt werden darf.
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musikschule
PRÄSENZ UNTERRICHT
In öffentlichen Schulgebäuden kann Musikschulunterricht nur außerhalb der Schulzeiten am Nachmittag oder Abend stattfinden, oder dann, wenn durch die räumliche Situati- on gewährleistet ist, dass sich Schülerinnen, Schüler und Lehrende nicht begegnen. Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen wie Vortragsabende, Konzerte, musikalische Umrahmungen, Elterninformationsveranstaltungen etc. können aktuell nicht stattfinden.
Folgender Unterricht ist wieder möglich – Instrumental-/Gesangsunterricht für alle Altersstufen – Elementares Musizieren und Tanz mit maximal 6 Personen (ohne Lehrende bzw. Lehrpraxisstudierende), eine ElternDIE DIREKTORIN: Kind-Gruppen – Gruppenunterricht und Ensembles für alle Altersstufen mit Doris Glatter-Götz, MAS max. 6 Personen (ohne Lehrende bzw. Lehrpraxisstudier ende) Folgender Unterricht kann aktuell nicht stattfinden – Eltern-Kind-Gruppen – Kooperationsunterrichte – Gruppenunterrichte und Ensembles mit mehr als 6 Mitwirkenden – Orchester und Chöre Allgemein gilt: – Von Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schülern ab 10 Jahren ist im Unterricht ein enganliegender Mund- schutz zu tragen. Ausgenommen davon sind Unterrichts situationen, in denen das Spielen des Instruments/Singen nicht möglich ist.
Maria-Theresien-Straße 61 6890 Lustenau T +43 5577 8181 4700 musikschule@lustenau.at www.lustenau.at/musikschule
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KIRCHEN Gottesdienstordnung
ST. PETER UND PAUL Tel. 8 22 18, Pfarrer Josef Drexel www.pfarre-kirchdorf.at Fr. 11.12. | 2. Adventwoche Hl. Damasus I., Papst 8 UHR Messfeier in der Pfarrkirche* (bitte die Corona Bestimmungen einhalten) Sa. 12.12. | 2. Adventwoche Gedenktag Unserer Lieben Frau in Guadalupe 17.30 UHR Beichtgelegenheit (Kaplan) 18.30 UHR Messfeier zum Vorabend (bitte die Corona Bestimmungen einhalten) So. 13.12. | 3. Adventsonntag (Gaudete) (hl. Odilia, hl. Luzia) Adventopfersammlung „Bruder und Schwester in Not“ 9.30 UHR Messfeier zum 3. Advent (bitte die Corona Bestimmungen einhalten) Solidarität hat viele Gesichter, Nächstenliebe hat viele Gesichter. 19 UHR Vorweihnachtliche Bußfeier in der Pfarrkirche (bitte die Corona Bestimmungen einhalten)
Mo. 14.12. | Hl. Johannes vom Kreuz, Ordenspriester, Kirchenlehrer 19 UHR Jahrtagsgottesdienst für alle im Dezember Verstorbenen (bitte die Corona Bestimmungen einhalten) Zugleich erster Jahrtag für: Frau Anna Hämmerle, Ludwigstr. 6; Frau Eva Fitz, Holzmühlestr. 9; Frau Ottilie Strobl, Schillerstr. 35 und Herr Guntram Hofer, Mähdlestr. 25. Zweiter Jahrtag für: Herr Siegfried Schleder, Schillerstr. 22 und Frau Helene Wachter, MariaTheresien-Str. 6. Dritter Jahrtag für: Herr Ernst Bösch, Mähdlestr. 41a; Frau Margrit Wörz, Schützengartenstr. 3; Herr Erich Alge, Kaiser-Franz-JosefStr. 38; Frau Rosa Fellerer, Ludwigstr. 3 und Herr Walter Fitz, Kaiser-FranzJosef-Str. 27a. Mi. 16.12. | 3. Adventwoche 6.30 UHR Rorate – gestaltet von der Mittelschule Kirchdorf (bitte die Corona Bestimmungen einhalten) 17 UHR Rosenkranz für die Pfarrgemeinde (Marienkapelle; bitte die Corona Bestimmungen einhalten) Do. 17.12. | 3. Adventwoche – O Weisheit 19 UHR Messfeier in der Pfarrkirche (bitte die Corona Bestimmungen einhalten)
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Fr. 18.12. | 3. Adventwoche – O Adonai 8 UHR Messfeier in der Pfarrkirche* (bitte die Corona Bestimmungen einhalten) Sa. 19.12. | 3. Adventwoche – O Wurzel Jesse 17.30 UHR Beichtgelegenheit (Pfarrer) 18.30 UHR Messfeier zum Vorabend (bitte die Corona Bestimmungen einhalten) So. 20.12. | 4. Adventsonntag – O Schlüssel Davids 9.30 UHR Messfeier zum vierten Advent (Musik: Volksmusik Toni Hämmerle - bitte die Corona Bestimmungen einhalten) *außer bei einer Beerdigung
ERLÖSERKIRCHE Tel. 8 24 04, Pfarrer Thomas Sauter www.erloeserpfarre-lustenau.at Fr. 11.12. | Hl. Damasus 6 – 19 UHR Eucharistische Anbetung 8.30 UHR „Mütter beten“ in der Erlöserkirche 18.15 UHR Adventbesinnung mit Musik & Text in der Erlöserkirche 19 UHR Messfeier, die eucharistische Anbetung durch die Nacht entfällt!
Sa. 12.12. | Gedenktag Unserer Lieben Frau in Guadalupe 6 UHR Roratemesse in der Erlöserkirche zu Ehren der Gottesmutter 7 – 20 UHR Eucharistische Anbetung 3. Adventsonntag (Gaudete) 17 UHR Beichtgelegenheit 18 Uhr Messfeier zum Vorabend So. 13.12. 6 – 19 UHR Eucharistische Anbetung 8 UHR Frühmesse 9.30 UHR Familiengottesdienst zum Advent 15 UHR Barmherzigkeitsstunde 18 UHR YOUCAT – Glaubensrunde für junge Leute 19 UHR Jugendmesse (Adventopfersammlung „Bruder und Schwester in Not“) Mo. 14.12. | Hl. Johannes vom Kreuz 6 – 19 UHR Eucharistische Anbetung 18.15 Uhr Adventbesinnung mit Musik & Text in der Erlöserkirche 19 UHR Messfeier Di. 15.12. 6 UHR Roratemesse, zu der junge Leute besonders eingeladen sind! 7 – 19 UHR Eucharistische Anbetung 18 UHR Eucharistischer Einzelsegen 19 UHR Messfeier
Mi. 16.12. 6 – 19 UHR Eucharistische Anbetung 6 UHR „Männer beten“ in der Erlöserkirche 19 UHR Messfeier, die gestaltete Anbetung entfällt! Do. 17.12. 6 - 19 UHR Eucharistische Anbetung 18.15 UHR Gebetsstunde für die verfolgten Christen (CSI) 19 UHR Messfeier, die eucharistische Anbetung um geistliche Berufe entfällt! Fr. 18.12. 6 – 19 UHR Eucharistische Anbetung 8.30 UHR „Mütter beten“ in der Erlöserkirche 18.15 UHR Adventbesinnung mit Musik & Text in der Erlöserkirche 19 Uhr Messfeier, die eucharistische Anbetung durch die Nacht entfällt!
So. 20.12. 6 – 19 Uhr Eucharistische Anbetung 8 UHR Frühmesse 9.30 UHR Familiengottesdienst zum Advent 15 UHR Barmherzigkeitsstunde 17 UHR Musikalisches Gebet zur Advent- und Weihnachtszeit mit der Sopranistin Sun Hae Im und Michael Schwärzler (Orgel). Diese Veranstaltung wird auch per Livestream aus der Erlöserkirche übertragen! Herzliche Einladung mit dabei zu sein. 18 UHR YOUCAT – Glaubensrunde für junge Leute 19 UHR Jugendmesse
Sa. 19.12. 6 UHR Roratemesse in der Erlöserkirche 7 – 20 UHR Eucharistische Anbetung 4. Adventsonntag 17 UHR Beichtgelegenheit 18 UHR Messfeier zum Vorabend 19 UHR Abend der Barmherzigkeit vor Weihnachten in der Erlöserkirche. Herzliche Einladung, sich auf Weihnachten einzustimmen. Beicht- bzw. Aussprachemöglichkeit bei verschiedenen Beichtvätern! (Musikalische Gestaltung: Jugendchor)
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GUTHIRTENKIRCHE Tel. 8 43 72, Pfarrer Anton Cobzariu www.pfarrehasenfeld.at 3. Adventsonntag – Gaudete L 1: Jes 61,1-2a.10-11 L 2: 1 Thess 5,16-24 Ev: Joh 1,6-8.19-28 Laut den aktuellen Regelungen sind die Gottesdienste unter Einhaltung der zur Zeit gültigen Maßnahmen ab 8. Dezember wieder möglich! Im Wesentlichen gelten damit wieder jene Regeln, die bereits vor dem Lockdown ab 3. November praktiziert wurden (Mindestabstand von 1,5 Metern bei Gottesdiensten einzuhalten, bei dem wie bisher ein Mund-NasenSchutz zu tragen ist, desinfizieren der Hände - Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung). Änderungen sind aufgrund der derzeitigen Situation jederzeit möglich! Bezüglich Weihnachten werden wir Sie auf dem Laufenden halten! Aktuelle Infos bitte dem Schaukasten entnehmen oder auf unserer Homepage informieren: www.pfarrehasenfeld.at Fr. 11.12. 15 Uhr Stunde der göttlichen Barmherzigkeit in der Guthirtenkirche Keine Heilige Messe in der Herz-JesuKapelle Schützengarten 19.00 Uhr Abendmesse in der St. Antoniuskapelle Sa. 12.12. | Mariensamstag 6.45 UHR Morgenlob 7 UHR Hl. Messe 7.15 UHR Rosenkranz und Beichtgelegenheit 18 UHR Vorabendmesse mit Opfer für Adventopfersammlung „Bruder und Schwester in Not“; anschließend eucharistische Anbetung und Einzelsegen.
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So. 13.12. | 3. Adventsonntag Gaudete 9.30 UHR Sonntagsmesse mit Opfer für die Adventopfersammlung „Bruder und Schwester in Not“. "Straßenkinder in Afrika"- unter diesem Motto steht die diesjährige Adventsammlung. Schenken wir den Straßenkindern Hoffnung und Zukunft! Denn Bildung besiegt Armut. Bitte unterstützen Sie uns dabei! Die Jesufeier findet wieder als „Jesufeier in der Schachtel“ statt. Die Eltern erhalten Informationen per WhattsApp. Mo. 14.12. 6 UHR Rorate in der Guthirtenkirche: musik. Gestaltun: Elke Bernhard Di. 15.12. 14 UHR Rosenkranz in der St. Antoniuskapelle 18.15 UHR Aussetzung des Allerheiligsten, Rosenkranzgebet und eucharistischer Segen. 19 UHR Abendmesse in der Guthirtenkirche Mi. 16.12. | Hl. Johannes vom Kreuz 6 UHR Rorate mit Orgel 18.15 UHR Rosenkranz und Beichtgelegenheit 19 UHR Gemeinsame Jahrtagsmesse November und Dezember für die Verstorbenen der letzten drei Jahre: November 2019 Lydia Hänsler, Köngishofstr. 3; Hedwig Riedmann, Schützengartenstr. 8; Axel Bösch, Schützengartenstr. 17c; Gerda Hämmerle, Reichenaustr. 24 Dezember 2019 Grete Attelschek, Reichenaustr. 89; Max Vogel, Pestalozziweg 5; Karolina Huber, Schützengartenstr. 8; Theresia Saueregger, Dornbirner Str. 10 Dezember 2018 Waltrud Hämmerle, Hasenfeldstr. 81;
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Reinhilde Müllner, Königshofstr. 13; Hannelore Bihlmayer, Nüziders November 2017 Maria Pichler, Alpstr. 47; Karl-Heinz Kohl, Lauterach; Christina Hintersteininger, Alpstr. 41 Dezember 2017 Christina Alge, St. Antoniusstr. 31 Herta Bösch, Pestalozziweg 5; Margrit Wörz, Schützengartenstr. 3 Do. 17.12. 7 UHR Messfeier in der Guthirtenkirche Keine Messfeier in der Kapelle im Seniorenhaus Hasenfeld 19 UHR Versöhnungsgottesdienst im Advent zur Vorbereitung auf Weihnachten. Im Anschluss besteht die Einladung zur persönlichen Beichte. Gerade der Advent lädt in besonderer Weise zu Umkehr und Erneuerung unseres Lebens ein. Neuorientierung und Neubeginn sind immer wieder notwendig. Fr. 18.12. 15 UHR Stunde der göttlichen Barmherzigkeit in der Guthirtenkirche. Keine Messfeier in der Herz-Jesu-Kapelle im Schützengarten 19 UHR Abendmesse in der St. Antoniuskapelle Sa. 19.12. 6.45 UHR Morgenlob 7 UHR Hl. Messe in der Guthirtenkirche 17 UHR Beichtgelegenheit (Pfr. Anton) 17.15 UHR Rosenkranz 18 UHR Vorabendmesse; anschließend eucharistische Anbetung und Einzelsegen! So. 20.12. | 4. Adventsonntag 9.30 UHR Sonntagsmesse – musik. Gestaltung Gisela Hämmerle - Musikgruppe
EVANGELISCHE KIRCHE LUSTENAU Tel. 05572 2 20 56, Roseggerstraße 2 bzw. Rosenstraße 8a, 6850 Dornbirn Leider entfällt heuer unsere jährliche Adventfeier am 13.12. Unser Gottesdienst am 24.12. findet dieses Jahr aus Platzgründen im Saal Schützengarten statt.
JEHOVAS ZEUGEN Online: https://www.jw.org/de/
VINEYARD RHEINTAL – FREIE CHRISTENGEMEINDEPFINGSTGEMEINDE Rasis Bündt 9b (Achtung: Zufahrt über Zellgasse, bei Tischlerei Bucher in Seitenstraße abbiegen) www.vineyard-rheintal.at
Pfarrliche Veranstaltungen Hasenfeld | Jesufeier findet wieder als Jesufeier in der „Schachtel“ statt. Mehr Info bekommen die Eltern und Kinder per WhatsApp! DONNERSTAG 10.12. UND FREITAG 11.12. Hasenfeld | Adventopfersammlung zugunsten „Bruder und Schwester in Not“ bei allen Gottesdiensten zum 3. Adventsonntag am 10. und 11. Dezember 2020! "Straßenkinder in Afrika"- unter diesem Motto steht die diesjährige Adventsammlung, die den Fokus auf das Leben der Straßenkinder im Mukuru Slum in Nairobi richtet. 6.500 Schützlinge erhalten Hilfe, bekommen Essen, Kleidung und können in die Schule gehen. Es gibt medizinische Betreuung und Jugendliche erhalten eine Berufsausbildung. Schenken wir den Straßenkindern Hoffnung und Zukunft! Denn Bildung besiegt Armut. Sie können die Sammelsäckchen bei den Gottesdiensten am 3. Adventsonntag bzw. am Vorabend und am 3. Adventsonntag bei den Gottesdiensten abgeben oder die Spende zu jedem Ihnen genehmen Zeitpunkt mit dem Zahlschein einzahlen. Dafür sei allen Spendern herzlich gedankt! Sammelsäckchen liegen in den Kirchen auf.
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Vereine & Termine Sport
Kultur
Frauenturnen „Netz für Kinder“ Die Turnerpause ist und wird eventuell noch länger dauern. Wir vermissen unsere jährliche wunderschöne Weihnachtsfeier, das gemeinsame Feiern einer adventlichen Zeit.
Chor der Erlöserkirche Lustenau Wegen der verschärften Corona-Vorschriften können zur Zeit leider keine Proben abgehalten werden. Kontakt: Elisabeth Sperger, Tel. 0664 873 84 68
Aber es gibt diese Corona-Pandemie jetzt einfach und wir feiern jeden Tag, indem wir gesund sein dürfen.
Chorlust Singen im Chor macht mehr Spaß als alleine unter der Dusche. Coronabedingt haben wir die Chorproben temporär eingestellt, duschen dafür jetzt 3 mal täglich.
Wir wünschen trotz allen Hindernissen gesegnete WeihnachtsFeiertage und a guots nöus Johr 2021. Auf ein gesundes Wiedersehen im neuen Jahr. Alles Gute ! Lisi und Hedi, eure Turnlehrerinnen. Schachklub Lustenau 1921 Clubabend und Jugendtraining entfallen bis auf Weiteres. Wir informieren euch auf der Homepage, wann wir uns wieder treffen.
Weitere Infos unter www.chorlust.at Chor der Trachtengruppe Lustenau Aufgrund der strengen Schutzmaßnahmen bzgl. COVID-19 sind derzeit alle Proben abgesagt.
Wer genauere Infos über uns sucht, ist auf www.schachklub-lustenau.at richtig.
Wir lassen uns die Freude am Singen aber nicht nehmen und singen bis sich die Lage wieder bessert im Kreise unserer Familien, bleibt gesund!
Wer ins Schachspiel reinschnuppern möchte, wird auf www.schachklub-lustenau.at/lernen fündig.
Weitere Informationen zum Verein unter www.trachtengruppe-lustenau.at.
Shotokan Karate Club Lustenau: www.karateclublustenau.at
Gospelchor SingRing Nähere Informationen und Kontakt unter: kontakt@singring.at oder 0650/ 634 08 17
Tauchsportverein Lustenau Wir bieten kostenloses Schnuppertauchen für alle Interessierten ab 14 Jahren. Meldet euch bei Interesse unter tsvl.lustenau@gmx.at oder unter 0680 334 29 38. Auch Tauchausbildungen sind möglich! Wir bieten unseren Mitgliedern jedes Jahr verschiedene Tauchausflüge und sonstige Aktivitäten, einen Flaschenfüllservice und kostenlose Schwimmund Tauchtrainingsmöglichkeiten. Für das aktuelle Jahresprogramm siehe www.tsvl.at. Bei Fragen und Interesse an einer Mitgliedschaft stehen wir unter den oben genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
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Kindertanzgruppe sowie Bubenschuhplattler der Trachtengruppe Lustenau Unsere Tanzmäuse, Zappelfüße und Bubenschuhplattler müssen sich leider etwas gedulden. Aktuell sind alle Proben aufgrund der COVID-19 Pandemie abgesagt. Wir lassen uns aber nicht unterkriegen und tanzen derweilen zuhause auf den Tischen! Alle Informationen zum Verein unter www.trachtengruppe-lustenau.at. Musikverein Lustenau Kontakt: Pamela Baric, Tel. 0664/598 1606, pam.baric@gmail.com
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Musikverein Lustenau – Hänschen-Klein-Musik Kontakt: Julia Konzett, Tel. 0664/140 62 39, juli.konzett@gmail.com, „Schnupperer“ immer willkommen!
aha card – Vlbg. Jugendkarte. Ermäßigungen für alle zwischen 12 und 20 Jahre, Altersnachweis, Zugang zu aha plus. Anforderung www.aha.or.at/karte-bestellen.
Musikverein Lustenau – Jugendmusik Kontakt: Judith Hämmerle, Tel. 0699/118 766 40 haemmerle.judith@gmx.at; www.musikvereinlustenau.at
aha plus, Anerkennungssystem f. Jugendliche zwischen 12 und 24 J. Jugendliche können an Aktivitäten teiln., Punkte sammeln u. gegen Anerkennung eintauschen.
Stickerei – Museum . Archiv. Kommunikation (S‑MAK) Wir arbeiten an einer Neupräsentation der Stickerei. Neue Mitglieder und UnterstützerInnen sind herzlich willkommen! Mehr Infos, Termine und Einblicke unter www.s-mak.at
Babysittervermittlung „Frau Holle“ Ausgebildete Babysitter/innen aus Lustenau für nachmittags, abends oder am Wochenende. Tel. 0676/83 37 33 66, Vbg. Familienverband
SwingWerk BigBand Kontakt: Martin Hochschwarzer, Tel. +41 79 303 03 31 Infos und Termine unter: www.swingwerk.at
Babysitterkurs: Termine: Fr, 29.1.2021 von 14 bis 19 Uhr, Sa, 30.1.2021, 8 bis 12 Uhr, Fr, 5.2.2021 von 14 bis 19 Uhr. Anmeldungen bei Maria Lampert T 0676 833 733 66
Tanzensembles der Trachtengruppe Lustenau Die Tanzgruppe und Schuhplattler sowie die Salsa-Gruppe müssen weiterhin auf ihre Proben verzichten.
Kursort: Kindergarten Hasenfeld, Alter: ab 13 Jahren, Kosten: € 22,– (mit aha-card € 18,–) Bitte Jause & Nasen-Mundschutz mitnehmen, Referenten: Känguruh-Team
Wir tanzen vorübergehend einfach mehr aus der Reihe und genießen die Zeit mit unseren Familien. Weitere Informationen zur Trachtengruppe unter www.trachtengruppe-lustenau.at
Eltern-Kind-Zentrum Spielgruppe Regenbogen, Montag bis Freitag, 8.00 – 11.30 Uhr; Sonnenstraße 20, Tel. 05577 84880.
Volksmusikverein Lustenau Auf Grund der Coronaverordnungen und Regeln können wir den Probebetrieb leider noch nicht aufnehmen. Die Hygiene- und Abstandsregeln können nicht vorschriftsmäßig eingehalten werden.
Die Eltern-Kind-Nachmittage finden aufgrund der CoronaPandemie bis auf weiteres nicht statt! www.ekiz-lustenau.at
Sobald wir eine zufriedenstellende Lösung gefunden haben, oder es Änderungen gibt, werden wir euch sofort darüber in Kenntnis setzen. Bei fragen ruft mich einfach an. Kontaktadresse: Grabher P., T 05577/87131 od. 0680/132 33 24 od. vmv.lustenau@aon.at Beate A., 0664/469 11 90
Freizeit und Umwelt
Kinderbetreuung „Jona“ Werte fürs Leben … bio … vollwert … vegan … Ganztägige Kinderbetreuung von 1 – 4 Jahren, Teilenstraße 1 Mo. – Fr., 7.30 – 17.30 Uhr, Merle, Tel. 0660/111 6890, kkbjona@gmail.at, www.kkbjona.at Kinderbetreuung Paul`s Garten, Montag bis Donnerstag von 7.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 7.00 – 12.30, ganzjährig, für Kinder von 1 – 4 Jahren, Lorettoweg 15, Tel. 05577/62252 oder 0664/73111039, E-Mail: office@paulsgarten-kibe.at
Rauch’s Radiomuseum Infos unter 05577/82784, 0664/2209064 oder www.radiomuseumlustenau.at
Jugend und Kinder aha card – offizieller Altersnachweis aha, Jugendinformationszentrum Vlbg. aha bietet Infos von A bis Z und unterstützt bei Fragen. aha Bludenz, Bregenz oder D’birn oder www.aha.or.at informieren.
Kinderbetreuung „Sonne, Mond und Sternle“ Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag 13.00 bis 17.30 Uhr. Wald- und Wiesengruppe: Montag und Mittwoch, 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Informationen unter Tel. 05577/89 099. Kinderkrippe HOPPAT & HOPPATLi Lustenau Kleinkindbetreuung in der Büngenstraße 4 für Kinder zwischen 3 Monaten – 4 Jahren Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 50 / 20
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Öffnungszeiten: Montag – Freitag von 7.00 – 18.00 Uhr ganzjährig geöffnet, bis auf 5 Arbeitswochen Schnuppertermine: jeden 1. Freitag im Monat Infos & Anmeldung: Mag. Manuela Lang BA. MSc. Tel: 0664/245 49 19, E: office@kinderkrippe-hoppat.at www.kinderkrippe-hoppat.at Kinderkrippe LEBE! Kleinkindbetreuung für Kinder von 1 bis 4 Jahren in der Goethestraße 12, Mo. bis Fr. von 7.00 – 18.30 Uhr Infos & Anmeldung: Premal Bettina Schmalzl, T: 0676-4040905, E: info@familienverband-lustenau.at https://familienverband-lustenau.dudaone.com Kinderkrippe SPAZi & Krabbelgruppe SPAZini Kleinkindbetreuung für Kinder von 4 Monaten bis 4 Jahren in der Neudorfstraße 13b, Mo bis Fr von 7.15 – 18.15 Uhr Infos & Anmeldung: Premal Bettina Schmalzl, T: 0676-4040905, E: info@familienverband-lustenau.at https://familienverband-lustenau.dudaone.com Kleinkindbetreuung „Ich bin Ich“ Negrellistraße 28, Tel. 0699/12813153, www.kibe-ichbinich.at Montag – Mittwoch 7.30 – 17.30 Uhr, Donnerstag 7.30 – 14.00 Uhr, Freitag 7.30 – 12.30 Uhr. Mittagstisch von Montag bis Donnerstag. Kleinkindbetreuung ZG Am Neuner, Bewegungsbetreuung Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 7.00 – 12.30 Uhr. Am Neuner 2, Tel.: 0676/884 207 251.
Ranger & Rover, 16-19 Jahre: Johannes Alge, +43 664 1962203, raro@pfadfinder-lustenau.at Tagesmütter - Kinderbetreuung Vorarlberg GmbH Flexible Kinderbetreuung durch qualifizierte Tagesmütter in Ihrer Nähe. Christine Denz, 05522/71 84 03 70, tagesmuetter-dornbirn@kibe-vlbg.at
Soziales aks Kinderdienste Lustenau Betreuung von Kindern mit Sprech-, Sprach-, Bewegungs- und Verhaltensstörungen. Tel. 05574/20 25 400. Aktion Demenz Eine Reihe von Maßnahmen soll helfen, die Situation betroffener Familien in der Betreuung von Menschen mit Demenz zu verändern. Infos unter: www.lustenau.at Aktion Leben Vorarlberg Schwangerenberatung bzw. praktische Hilfe, Wanderausstellung „LebenErleben“, Termine nach Vereinbarung. Höchster Straße 30, Familienzentrum, Dornbirn, Tel. 0664/753 097 00, aktion.leben.vbg@aon.at, www.aktionleben-vorarlberg.at Anonyme Alkoholiker Wir heißen jeden willkommen, der den Wunsch hat, mit dem Trinken aufzuhören. Kontakt 19.00 – 22.00 Uhr, Tel. 0664/488 82 00 Caritas Beratungsstelle Existenz & Wohnen Caritas-Center, Bahnhofstraße 9, Dornbirn, Termine nach Vereinbarung: T 05522 200-1700
Anmeldungen Susanne Drexel: zg-amneuner@kibe-vlbg.at Kleinkindbetreuung ZG Montfort, Bewegungsbetreuung: Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 7 – 18 Uhr. Montfortstraße 7, Tel: 0676/884 207 234. Anmeldungen Martina Breznik: zg-montfort@kibe-vlbg.at
Demenz-Beratungsgespräch Ein Angebot für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen. Die Anmeldung erfolgt im Sozialreferat der Marktgemeinde Lustenau. Tel.: 05577 8181-3003 oder E-Mail: soziales@lustenau.at
Pfadfinder Lustenau Wichtel & Wölflinge, 7-10 Jahre: Spiel, Kreativität, Natur! Patricia Dünser, +43 664 88730166, wiwoe@pfadfinder-lustenau.at Guides & Späher, 10-13 Jahre: Willkommen im Abenteuer! Jasmine Hager, +43 660 9023853, gusp@pfadfinder-lustenau.at Caravelles & Explorer, 13-16 Jahre: Daniel Hämmerle, T +43 699 10392677, caex@pfadfinder-lustenau.at; 32
„Dô sin“ – Netzwerk Zusammen.Leben in Lustenau Wir suchen Menschen, die ihre Zeit und Talente für eine bestimmte Zeit dem „guten Zusammenleben“ zur Verfügung stellen wollen. Wir vermitteln Patenschaften und helfen bei der Organisation von gemeinsamen Freizeitaktivitäten. T 05577 8181-3007 zusammenleben@lustenau.at www.lustenau.at/leben-in-lustenau/zusammenleben
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Ehe- und Familienzentrum Fachkundige Ehe-, Partner-, Familien- und Lebensberatung. Beratungsstelle Dornbirn, Rathausplatz 4, 5. Stock, Tel. 05522/74 139.
Institut für Sozialdienste Die ifs Erstberatung ist die zentrale Anlaufstelle für alle Menschen in Vorarlberg, die psychosoziale Fragen oder Probleme haben und ist von
Elternberatung Schützengarten Die Elternberatungsstelle bleibt aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation bis einschließlich 6. Jänner 2021 geschlossen. Es besteht jedoch weiterhin die Möglichkeit einer telefonischen sowie Onlineberatung.
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Montag und Mittwoch von 13.00 bis 19.00 Uhr, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 13.00 bis 17.00 Uhr
Zudem werden nach telefonischer Terminvereinbarung eine persönliche Beratung in der Elternberatungsstelle sowie Hausbesuche angeboten. Kontakt: Elternberaterin Karoline Greber, Tel. 0650 4878750 Familienhilfe Termine nach Vereinbarung, T 05522/200-1700 Familienhilfe der Caritas Vorarlberg Wenn Eltern krankheitsbedingt ausfallen, brauchen Familien Hilfe. Die Familienhilfe der Caritas springt für Sie ein. Einsatzkoordination Bezirk Dornbirn: Christian Gojo, Wichnergasse 22, Feldkirch, Tel. 05522/200-1043, christian.gojo@caritas.at Bezirk Feldkirch: Elisabeth Feistenauer, Wichnergasse 22, Feldkirch, Tel. 05522/200-1049, elisabeth.feistenauer@caritas.at FEMAIL FrauenInformationszentrum Vorarlberg Außenstelle Lustenau, Neudorfstraße 7 (Kindergarten Rheindorf). M 0664/35 60 603, info@femail.at frauen.netzwerk.vorarlberg Vernetzung bringt Frauen Info-Vorsprung, neue Kontakte und damit neue Chancen. Info: Ines Wurzinger, Tel. 87000, wurzinger.ines@aon.at Geburtsvorbereitung und Beckenbodentraining Für einen gut vorbereiteten Start ins Leben! Auch Babymassage, Infos und Anmeldung: Jutta Wehinger, Hebamme, Tel. 0650/22 09 798, jutta.wehinger@gmx.at Herzsportgruppe Hohenems Kontakt: 05576/73350, Herr Hämmerle Hospiz Vorarlberg – eine Aufgabe der Caritas Begleitung für schwer erkrankte, sterbende und trauernde Menschen und deren Angehörige. Tel. 0676/884 205 114, www.hospiz-vorarlberg.at
telefonisch erreichbar. Telefon 05 1755-530, dornbirn@ifs.at www.ifs.at/lebensbereiche/erstberatung ifs Schuldenberatung Beratung von ver- und überschuldeten Einzelpersonen und Familien. Benger Park, Mehrerauerstraße 3, Bregenz, Tel. 05/1755 580, schuldenberatung@ifs.at Krankenpflegeverein Lustenau Ermöglicht in gewohnter Umgebung die notwendige medizinische Pflege und die ganzheitliche Betreuung. Bürozeiten: Montag bis Freitag, 7.00 – 12.00 Uhr, Tel. 82721. Pflegeberatung und Ambulanz, Montag bis Freitag, 11.00 – 12.00 Uhr, Sa. und So. nach telefonischer Vereinbarung unter Tel. 82721, office@krankenpflegeverein-lustenau.at Mobiler Hilfsdienst Betagten, Kranken, Alleinstehenden ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Tel. Erreichbarkeit.: 77/84311-6600, Mo. – Fr., 8.00 – 11.30 Uhr, sowie Di. u. Do., 14.00 – 16.00 Uhr. Auf Grund der aktuellen Situation, ist die Tagesbetreuung geschlossen. Moderne Rückbildungsgymnastik (postnatales Pilates) Begleitung und Unterstützung nach der Geburt. Infos und Anmeldung: Eva Bösch, Physiotherapeutin, T 0660/6489842, eva@movephysio.at Österreichische Krebshilfe Vorarlberg Kostenlose Beratung, Unterstützung, Begleitung u. Hilfe für Krebspatienten u. Angehörige. Tel. Beratung Mo. – Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr, Termine n. V.: 72/202388, www.krebshilfe-vbg.at Österreichische Rheumaliga Kontakt unter Tel. 0699/11 04 94 96 oder Ilse Maier, Tel. 0650/539 10 44. pro mente Wenn nichts mehr ist, wie es vorher war? Sozialpsychiatrischer Dienst – wir bieten Unterstützung! SpDi Dornbirn: T 050 411 685, E dornbirn@spdi.at, www.spdi.at
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Servicestelle für Betreuung und Pflege Für Fragen u. Infos um das Thema „Betreuung u. Pflege“. Schützengartenstr. 10a, L’aus Treffpunkt für Soziales u. Gesundheit, 05577/8181-3300, servicestelle@lustenau.at Sozialpate – Pfarrgemeinden und Caritas SozialpatInnen sind geschulte Freiw. der Caritas, welche Menschen in schwierigen Lebenssituationen eine bestimmte Zeit begleiten u. unterstützen. 05522/20 01 017. Suchtfachstelle Beratung, Therapie u. Infos bei Abhängigkeit (Alkohol, Medikamente…) für Betroffene/Angehörige. Caritas-Center, Bahnhofstraße 9, Dornbirn. Tel. 05522/20 04 050, Stillberatung und Stillvorbereitungskurs in Lustenau Kompetente Hilfe bei Stillproblemen aller Art, Stillhotline, Anm./Infos: K. Dörler, geprüfte Stillberaterin (IBCLC), 0650/8710111, kerstin@stillberaterin.at, stillberaterin.at Telefonseelsorge 142 Wir reden mit Ihnen – wenn Sie Sorgen/Probleme haben od. einfach einmal mit jemandem sprechen wollen. Sie erreichen uns Tag & Nacht unter d. kostenl. Tel. Nr. 142! Vereinigung türkischer Eltern in Vorarlberg (Vorarlberg türk velliler birligi) Bei schulischen Problemen sind wir immer für Sie da. Wenden Sie sich an uns: 88141 (Kaya Binnur) od. 0650/460 80 91 (Sedat Erdogan)
Senioren Radeln ohne Alter Weihnachtsaktion: Backen ohne Alter. Bitte helft mit und spendet uns ein paar Krôômli. Info unter T 0650/575 95 31. bietet kostenlose Fahrradausflüge mit SeniorInnen, damit diese wieder vermehrt am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen können. Wir holen die SeniorInnen mit Fahrrad-Rikschas ab und unternehmen etwas Schönes. www.radelnohnealter.at, lustenau@radelnohnealter.at oder Tel. 0650/575 95 31. Rotes Kreuz Bewegungsprogramm Körperlich und geistig fit bleiben mit dem Bewegungsprogramm vom Roten Kreuz im „Pfarrcenter Rheindorf“ und „Schützengarten“ legt erneut eine Pause ein. Weitere Infos: Doris Schütz, Tel. 0664/26 15 536, doris.schuetz@v.roteskreuz.at Seniorenbörse Lustenau Unser Büro ist bis auf weiteres geschlossen. Auskünfte erteilen wir gerne unter der Tel. Nr. 0557762974. Seniorenbund Lustenau Turnen und Kegeln sind bis auf weiteres ausgesetzt. Ein Neustart wird bekannt gegeben und richtet sich nach den aktuell gültigen Corona – Bestimmungen.
Vorarlberger Familienverband Lustenau Neudorfstraße 13b, Bürozeiten nach Vereinbarung T: 0664-1648920, E: info@familienverband-lustenau.at www.familienverband-lustenau.at
Der Adventnachmittag sowie die Nikolauswanderung und der Besuch des Weihnachtsmarktes in Kempten werden ersatzlos gestrichen.
Vorarlberger Kinderdorf – FAMILIENIMPULSE Für junge Familien, die eine praktische Hilfe brauchen (2-3 Stunden/Woche), Tel. 0650/499 20 65, m.ileka@voki.at, www.vorarlberger-kinderdorf.at
Seniorenring Lustenau Die Pflege unserer Gemeinschaft ist heuer nicht mehr möglich; abgesagt auch die Advents- und Weihnachtsfeier. Optimistisch planen wir ein Ausflugsprogramm für 2021.
Vorarlberger Lungenunion Selbsthilfegruppe COPD + Asthma. Kostenlose Beratung, Vorträge, Hilfe bei Behördengängen. Herbert Riedmann, Lustenau, Binsenfeld 8d, Tel. 0676/6175 315
Wegen der aktuellen Corona-Situation muss das Turnen mit Silvia im SPZ Rotkreuz, das jeweils am Montag stattfindet, in den nächsten Wochen abgesagt werden.
Vorarlberger Selbsthilfe Prostatakrebs Kostenlose Informationen und Erfahrungen von selbst Betroffenen zum Thema Prostatakrebs erhalten sie vom Obmann Wolfgang Zumtobel, T 0699 13818001 und seinem
Das geplante Drei-Königs-Essen im „Krönele“ müssen wir wegen Corona um zwei bis drei Wochen verschieben. Alle Infos finden Sie in den nächsten Gemeindeblättern!
Stellvertreter Arno Masal, T 0676 5050315. Weitere Infos und alle Kontaktpersonen finden sie auch unter www.vsprostatakrebs.at 34
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Jahrgänge Jahrgang 1980 Liebe Jahrgängerinnen und Jahrgänger! Coronabedingt mussten wir den für heuer geplanten 40iger Ausflug absagen. Es tut uns sehr leid, aber die Ereignisse in diesem Jahr haben aus unserer Sicht keinen anderen Entschluss zugelassen. Selbstverständlich werden wir den Ausflug nachholen, aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Wir hoffen auf ein besseres Jahr 2021 und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen. Euch und euren Familien alles Gute, frohe Feiertage sowie vorweg einen guten Rutsch ins neue Jahr. Bleibt Gesund! Dominik & Sandro
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Inserentenverzeichnis Maschinenring 50
Tiermarkt Herburger
Max Cafeteria
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TrinkFest 62
Panda China-Restaurant
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Übelhör Heimtextilien
Pizzeria Regina
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unart 60
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Pöhland & Bischof
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Vorkoster 51
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Raubein Möbel
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Walhalla 49
Alpenländische 43
Gasthaus Lamm
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Azzurra 52
Gasthof Krönele
Bad Reuthe
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Gasthof Meindl
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Bella Napoli
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Grabher Bau
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Berchtold Holzbau
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Graf Elektro
Bodensee Taxi
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Grillshop Madlener
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BOTTA 56
Hagen Tischlerei
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Remax 39
Weiss Institut
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Bruder-Schwester-in-Not 52
Helbok Hausgeräte
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Rohrreinigungsservice 39
Winkler Textil
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Burgls 40
Hochälpele Schilifte
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Russ Media
Zwickeria 57
BWS 61
Hoval 59
Schraub 42
Café 96
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JIAHONG ASIA Markt
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Schuhhaus Günter
Carini Etiketten
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Kinderkrippe Jona
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Schülerhilfe 60
Christbaumverkauf König
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Ludovikus 50
SD-Großlager 39
Christbaumwald 47
Luschnouar Wäogli
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SicherProSchutz 45
eat Asiatisches Restaurant
Lustenauer Senf
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s'Taxi 42
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Forst-Waldburg-Zeil 39
Lustenau Marketing
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Tannenhof Wohlgenannt
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Zum abhola übr d‘ Gass bim Lamm Backhendl, Schnitzel, Pommes Freitag, Samstag, Sonntag von 12 – 19 Uhr Tel. 0699/105 318 64
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Inserate & Kleinanzeigen Stellen -Mitarbeiter/In im Verkauf Teilzeit -Mitarbeiter/In im Verkauf (Lustenauer Markt) Haben Sie Interesse? Dann bewerben Sie sich unter: Bäckerei Wund, Steinackerstraße 27, 6890 Lustenau, bewerbung@wundbrot.at, 0680/3343472 Die Egger-Immobilienverwaltung in Mäder sucht zum sofortigen Eintritt folgende Mitarbeiter/Innen: - Buchhaltung Fachkraft (Teilzeit/Vollzeit) - Bürofachkraft (Teilzeit) Entlohnung nach Kollektivertrag – Überzahlung möglich. Bewerbungen inkl. Lebenslauf ausschließlich mittels Email unter: jochen@egger-immobilienverwaltung.at www.egger-immobilienverwaltung.at
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Bildbearbeitung: Patrick Baur
Hirn und Schmalz Des Rätsels Lösung
Auflösung von letzter Woche
Finde den Fehler! Auf dem unteren Bild haben wir sechs kleine Änderungen vorgenommen. Entdecken Sie die Unterschiede? Sportklub Austria 1938 Foto unbekannt
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Stradoku Füllen Sie die weißen Felder mit Zahlen von: 1 bis 9 und beachten Sie dabei folgende Regeln: In jeder Zeile und Spalte darf jede Zahl höchstens einmal vorkommen. Zusammenhängende weiße Felder müssen eine Straße bilden, also eine lückenlose Menge aufeinander folgender Zahlen in beliebiger Reihenfolge enthalten (zum Beispiel 4-6-8-5-7, nicht aber 1-2-4). Farbige Felder trennen benachbarte Straßen und sind selber nicht Teil einer Straße. Wenn farbige Felder Zahlen enthalten, dürfen diese in den Straßen der betreffenden Zeilen und Spalten nicht verwendet werden. Viel Spaß beim Knobeln!
Brückenrätsel Versuchen Sie hier, jeweils ein Wort als „Brücke” zwischen den beiden außen stehenden Wörtern zu finden. Es sollen sich zwei sinnvolle neue Wörter ergeben, wobei das „Brückenwort” zu beiden Wörtern passen muss (z. B. GartenZAUN – ZAUNkönig). Die graue Senkrechte nennt dann das gesuchte Lösungswort.
Auflösung der letzten Woche:
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An drei Tagen waren die Teams vom Roten Kreuz, Feuerwehr Lustenau und Gemeinde im Großeinsatz. (Fotos Miro Kuzmanovic)
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5.450 Lustenauerinnen und Lustenauer, das sind 24 Prozent der Testberechtigten, haben am vergangenen Wochenende an der großen Corona-Testaktion teilgenommen. 24 Personen wurden positiv getestet, ihre Ergebnisse aus dem PCR-Test standen bis Redaktionsschluss noch aus. Danke allen, die sich testen haben lassen und besonders dem Team der Rotkreuz-Abteilung Lustenau, der Feuerwehr und der Gemeinde für den großartigen Einsatz. Ihr seid eine unverzichtbare Stütze für unser Zusammenleben!
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Am Dienstag lieferte das Bundesheer die Schutzausrüstung und das
Lustenau hat vier Testzentren eingerichtet: Gymnasium, HAK,
Testmaterial.
Reichshofsaal und Schützengarten.
Bei der Einsatzleitung liefen die Fäden zur Vorbereitung zusammen.
5.450 Lustenauerinnen und Lustenauer haben sich testen lassen.
Mittwochabend waren die vier Testzentren fertig aufgebaut.
Einsatzleiter René Schreiber, Bürgermeister Kurt Fischer und Sicherheitslandesrat Christian Gantner. Lustenauer Gemeindeblatt | Nr. 50 / 20
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Wer kennt … … dieses Haus?
Sie wissen mehr über dieses Foto? Wenn Sie dieses Haus oder Personen auf dem hier abgebildeten Foto erkennen oder andere weiterführende Informationen dazu haben, bitten wir Sie, sich beim Team des Historischen Archivs zu melden.
Das Historische Archiv der Marktgemeinde Lustenau verwahrt eine Vielzahl an Beständen. Eine seiner Aufgaben ist dabei auch die Betreuung und der weitere Aufbau der bestehenden Fotosammlung. Leider ist bei vielen alten Fotos nicht mehr bekannt, welche Häuser, Personen, etc. darauf abgebildet sind. „Viele Fotos, die den Weg in das Gemeindearchiv finden, können von uns nicht eindeutig zugeordnet werden. Der historische Wert eines Fotos erhöht sich jedoch mit jeder Information, die man darüber erhält.
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Deshalb macht es auch Sinn, die eigenen Fotos auf der Rückseite mit Bleistift zu beschriften. Künftige Generationen werden es danken. Natürlich freuen wir uns auch über weitere Fotos mit Lustenau-Bezug, die dem Archiv überlassen werden und nehmen diese gerne in unsere Bestände auf“, lädt das Team des Historischen Archivs die Lustenauerinnen und Lustenauer zur Mithilfe ein. Weitere „unbekannte Fotos“ finden Sie auf der Website der Marktgemeinde Lustenau unter: www.lustenau.at/helfensiemit Historisches Archiv Kaiser-Franz-Josef Straße 4a, 6890 Lustenau T +43 5577 8181-4230 E archiv@lustenau.at
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