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INNOVATIVE KONDITOREN

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WISSENSTRANSFER

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Innovatives Patisseriehandwerk

KONDITOREN: 12 TEILNEHMER BESUCHTEN IM NOI EINEN KURS FÜR KONDITORMEISTER. DER FOKUS DER ZWEITÄTIGEN WEITERBILDUNGSVERANSTALTUNG LAG AUF DER INNOVATIVEN PRODUKTVERARBEITUNG, MUSTERPRODUKTION UND HALTBARKEIT.

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Im Lebensmittellabor des Techpark NOI in Bozen fand ein zweitägiger Kurs statt, der der Ausbildung von Südtiroler Konditormeistern im Jahr 2022 gewidmet war. Insgesamt 12 Teilnehmer nahmen an der Veranstaltung teil, die sich mit der innovativen Ausbildung von Fachkräften befasste. Nach der Begrüßung durch Sepp Walder, Head of Unit Labs and Performance im NOI, und Ben Schneider, Head of Unit Food Technologies im Techpark, konnten die Schulungsteilnehmer am Vormittag des ersten Tages mehrere interessante Bereiche des NOI besichtigen, darunter den berühmten Makerspace, die Kitchen Labs und die Food Labs. Am Nachmittag stand eine virtuelle Führung durch das Forschungszentrum Laimburg auf dem Programm, wobei der Schwerpunkt auf der Verarbeitung von Obst und Gemüse lag.

NEUES FACHWISSEN

Tag eins endete schließlich mit einer Einführung in Technologie und Qualitätsmanagement. Am zweiten Tag des Workshops lag der Schwerpunkt auf dem praktischen Teil, insbesondere auf der Einrichtung und der Musterproduktion. Der letzte Teil des interessanten Kurses konzentrierte sich dagegen auf Verkostungen und einen wertvollen Aspekt wie die Haltbarkeitsanalyse.

Auf Tuchfühlung im Labor

© Daniele Fiorentino 29

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Maria Kerschbaumer

BEZIRK KLAUSEN

Was gefällt Ihnen an Ihrem Beruf besonders? Die Arbeit macht mir sehr viel Spaß, weil ich mit dieser vielen Frauen ein besseres Lebensgefühl geben kann. Ich finde in unserem Beruf sind die Hände das wichtigste Instrument und unsere Fingerfertigkeit hilft uns sehr weiter. Bei allen Arbeiten sind sie immer im Mittelpunk. Man kann sich in unserem Beruf sehr gut entfalten und viel Schönes und Neues, Trendiges und Modisches schaffen bzw. erschaffen.

Wie vereinbaren Sie Beruf, Familie bzw. Freizeit und die ehrenamtlichen Tätigkeiten im lvh.apa? Ich habe das Glück in der Nähe des Salons zu wohnen und auch deshalb lässt sich Beruf und Familie sehr gut vereinbaren. Sollte es mal zeitlich Schwierigkeiten geben so wird auch von der Familie diese Arbeit übernommen. Die Hausarbeit muss und kann so auch geteilt werden, dennoch bleibt ein Großteil aber an mir hängen.

Was wünschen Sie sich von Ihrer Berufsgruppe? Es ist eine gute Möglichkeit, mich für Probleme unserer Berufsgruppe einsetzen zu können, den Austausch zwischen den Berufsgruppen zu finden und mich mit gleichgesinnten Frauen aus dem ganzen Land sich auszutauschen. Es gibt immer wieder viele gleiche Probleme sprich Schwarzarbeit, Arbeitssicherheit und Erste-Hilfe. Auch finde ich es spannend, Kurse zu organisieren, diese zu besuchen und sich so auch weiterzubilden.

…STELLT SICH VOR Ich bin Maria Kerschbaumer aus Klausen und führe seit nunmehr 37 Jahren den Friseursalon „Maria“ in der Stadtgasse in Klausen und beschäftige einen Lehrling.

Spannender Informationsabend © lvh.apa

Volksanwältin informiert lvh-Frauen

FRAUEN: GABRIELE MORANDELL INFORMIERTE ÜBER IHRE AUFGABEN UND TÄTIGKEITEN.

Die Aufgaben der Volksanwaltschaft sind im Wesentlichen die der Beschwerdeprüfung, Information, Beratung und Vermittlung bei Konflikten zwischen den Bürgern und Bürgerinnen auf der einen Seite und der öffentlichen Verwaltung auf der anderen. Auf Initiative der lvh-Frauen im Bezirk Burggrafenamt wurde kürzlich Südtirols Volksanwältin Gabriele Morandell zu einem Informationsabend eingeladen. Sie ging in ihrem Vortrag auf die Frage ein: „Bei welchen Schwierigkeiten kann mir die Volksanwältin weiterhelfen?“

ZAHLREICHE FRAGEN

Die anwesenden Teilnehmerinnen nutzten die Gelegenheit, konkrete Fragen in Hinblick auf die Zuständigkeitsbereiche der Volksanwältin zu stellen. Primär setzt sich die Volksanwaltschaft für den Schutz der Rechte und Interessen von Bürgern gegenüber der öffentlichen Verwaltung ein. Um diesem Auftrag gerecht zu werden, arbeitet sie frei und unabhängig. Die Volksanwaltschaft überprüft die Beschwerden, welche die Landesverwaltung betreffen und kann die Tätigkeit aller Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung überprüfen. Dazu gehören auch die vom Land beauftragten Körperschaften wie z.B. das Südtiroler Wohnbauinstitut WOBI. Zuständig ist die Volksanwaltschaft auch für die Beschwerdeprüfung, Beratung und Vermittlung in Fragen, die das Gesundheitswesen und den Umwelt- und Naturschutz betreffen. „Die Volksanwältin verschaffte uns einen guten Einblick in ihren Tätigkeitsbereich. Es war ein sehr informativer und gelungener Abend“, zeigt sich die Obfrau der Frauen im Bezirk Burggrafenamt Waltraud Eder Haller zufrieden.

„Roscht amol“ in Jenesien

JUNGHANDWERKER: MITTELSCHÜLER HABEN WOHLFÜHLOASE IM DORFZENTRUM GESCHAFFEN.

„Roscht amol“ war das Ergebnis eines Nachhaltigkeits- und Nachwuchsprojektes. Der Name verweist auf die überbeschleunigte Gesellschaft, welche u.a. Ursache für die Klimaerwärmung und viele Umweltprobleme ist. „Es sollte ein Wohlfühlort werden, wo man sich hinsetzen und zur Ruhe kommen und sich auch informieren kann. Ein schön gestalteter Garten, Liegen, Bänke und Tische, eine kleine Laube und einen Brunnen mit öffentlich zugänglichem Trinkwasser sollten einen wertvollen Beitrag hierfür leisten. Die Realisierung des Projektes war gleichzeitig eine sehr gute Gelegenheit, jungen Menschen die Handwerksberufe näherzubringen“, erklärt Priska Reichhalter, Vorsitzende der Junghandwerker des Tschögglberg. In Jenesien wurde die Jahre vor Corona stets der traditionelle „Tag des Handwerks“ organisiert. Mit dem Projekt „Roscht amol“ gelang eine spannende, alternative Berufsinformationsmöglichkeit.

AKTIV ANGEPACKT

Insgesamt haben sich 27 Mittelschüler freiwillig an zwei Samstagen am Projekt beteiligt. Es wurde geplant, geschraubt, gesägt und montiert. Dabei konnten die Jugendlichen in den Betrieben vor Ort, als auch auf der Baustelle einen Einblick bekommen, den Handwerker:innen über die Schulter zu schauen und selbst mit anpacken. „Es ist erstaunlich, was unsere Jugend immer wieder schafft und umsetzt. In kürzester Zeit haben sie gemeinsam Hand angelegt und einen Wohlfühlort für das ganze Dorf gestaltet. Wir sind stolz auf euch“, unterstrich lvh-Vizepräsident Hannes Mussak. Dank gilt der Umweltreferentin der Klimagemeinde Jenesien, Monika Mair Reichhalter und Vizebürgermeister Andreas Egger.

jungeshandwerksuedtirol

Südtirol

jungeshandwerksuedtirol

In Jenesien traf sich kürzlich der Landesausschuss zur Klausurtagung, um die neuen Schwerpunkte für 2022 und 2023 zu definieren. #Zukunft #2022 #2023 #jungeshandwerksüdtirol

A Alexander: Wir haben uns intensiv mit

Herausforderungen, Zielen und Initiativen für die kommenden Jahre auseinandergesetzt.

Auch der Ausbau der Ortsgruppen ist ein zentrales Thema für die Junghandwerker für das heurige und nächste Jahr. Es war ein sehr konstruktiver Austausch unter den

Junghandwerkern.

FOLGE UNS Instagram: #jungeshandwerksuedtirol Facebook: Junghandwerker.Giovani Artigiani

POLITIK & WIRTSCHAFT

HANDWERK BESTIMMT MIT: Auf lokaler, nationaler und auch internationaler politischer und wirtschaftlicher Ebene hat das Handwerk eine wichtige Stimme.

Wer hat die Rolle des Arbeitgebers in Gesellschaften inne?

EIN ÄUSSERST WICHTIGES THEMA FÜR UNTERNEHMEN IN HINBLICK AUF DIE SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ IST DIE IDENTIFIZIERUNG DER ROLLE DES „ARBEITGEBERS“ IM BETRIEB. EIN ÜBERBLICK ÜBER DIE VERSCHIEDENEN GESELLSCHAFTSFORMEN.

Der Arbeitgeber ist die erste Person, die bei Unfällen und/ oder Inspektionen für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Da er auch Verantwortung für die Organisation des Unternehmens trägt und über Entscheidungs- und Ausgabenbefugnisse verfügt, ist er verpflichtet, alle Bestimmungen des Gesetzesdekrets 81/2008 einzuhalten. Zu seinen Verpflichtungen gehören zum Beispiel die Erstellung des Risikobewertungsdokuments (DVR) und die Ernennung des Leiters der Dienststelle für Arbeitssicherheit (RSPP). In Einzelunternehmen fällt die Figur des Arbeitgebers mit dem Eigentümer des Unternehmens selbst zusammen. Bei Personengesellschaften werden alle Gesellschafter als Arbeitgeber identifiziert, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag schränkt die Entscheidungsbefugnisse einiger Gesellschafter ein. Bei den Kommanditgesellschaften (KG - Sas) werden alle Komplementäre als Arbeitgeber identifiziert, während die Kommanditisten, die eine beschränkte Haftung haben, von den Verwaltungs- und Leitungsaufgaben des Unternehmens ausgeschlossen bleiben. Bei Kapitalgesellschaften, zu denen die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH - Srl) und die Aktiengesell- Arbeitssicherheit wird groß geschrieben © Shutterstock

schaften (AG - Spa) gehören, ist die Angelegenheit komplexer. Wenn es nur einen Geschäftsführer gibt, stellt sich das Problem der Identifizierung des Arbeitgebers nicht.

WICHTIG ZU WISSEN

In Kapitalgesellschaften mit einem Verwaltungsrat werden die dem Arbeitgeber gesetzlich auferlegten Unfallverhütungspflichten unterschiedslos allen Mitgliedern des Verwaltungsrats auferlegt. Die Satzung kann jedoch die Ernennung eines Geschäftsführers vorsehen, dem die Zuständigkeit für Arbeitssicherheitsfragen übertragen wird. Damit wird die Funktion des Arbeitgebers an den bereits erwähnten Geschäftsführer delegiert. Wenn der Gesellschaftsvertrag oder die Gesellschafterversammlung es zulassen, kann diese Befugnis einem Geschäftsführer durch Beschluss des Verwaltungsrats auch zu einem späteren Zeitpunkt erteilt werden. In jedem Fall ist es unerlässlich, dass der delegierte Geschäftsführer alle Befugnisse zum Thema Arbeitssicherheit in Autonomie und Unabhängigkeit ausüben kann, inklusive der entsprechenden Ausgabebefugnis. Es ist zudem wichtig, in der Vollmacht festzulegen, dass der

Identifizierung des Arbeitgebers

© Shutterstock

Geschäftsführer bzw. der beauftragte Direktor die Figur und Funktion des Arbeitgebers im Sinne des Gesetzesdekrets Nr. 81/2008 übernimmt. Der delegierende Arbeitgeber, d.h. der Verwaltungsrat, hat immer die Pflicht, die ordnungsgemäße Erfüllung der übertragenen Aufgaben durch den Bevollmächtigten zu überwachen und auch einzugreifen, wenn der Bevollmächtigte seine Pflichten nicht erfüllt. Das Nichteingreifen der delegierenden Partei oder die mangelnde Entscheidungs- und Ausgabenautonomie des Delegierten kann dazu führen, dass die delegierende Partei bei Unfällen und/oder Kontrollen haftbar gemacht werden kann.

SIEGHARD FLADER Direktor im Arbeitsinspektorat

Die Aufgaben des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber ist für die korrekte Durchführung sämtlicher Aufgaben in Hinblick auf den Arbeitsschutz - auch wenn sie delegiert werden - verantwortlich.

Warum ist die korrekte Identifizierung des Arbeitgebers wichtig?

Dies ist insbesondere in Gesellschaften mit kollegialer Struktur (z.B. gleichberechtigte Gesellschafter, Präsenz eines Verwaltungsrates usw.) grundlegend für die Ermittlung der Person, welcher die Umsetzung aller Auflagen in Verbindung mit dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer obliegt und welche allfälligem Mängel, Unfälle und Berufskrankheiten zu verantworten hat.

Was ist wichtig zu wissen?

Seit Jahren unterscheidet die Gerichtsbarkeit zwischen dem formellen Arbeitgeber, der etwa als Präsident des Veraltungsrates und dergleichen die Gesellschaft nach außen hin repräsentiert, entsprechend als gesetzlicher Vertreter (z.B. im Handelskammerauszug) auftritt sowie als solcher auch die Arbeitsverträge der Mitarbeiter unterzeichnet und der Person, die faktisch über die Produktion, die Arbeitsmodalitäten, die sicherheitstechnischen Investitionen usw. entscheidet (vgl. Kassation 16311/2011). Man spricht von einem faktischen Arbeitgeber, wenn ein wiederkehrendes, konstantes und spezifisches Verhalten vorliegt, aus dem auf die tatsächliche Ausübung von Führungsaufgaben geschlossen werden kann. Sollte der formelle Arbeitgeber auch faktisch die genannten Entscheidungsbefugnisse ausüben, trägt dieser natürlich auch die Gesamtverantwortung über den Betrieb, ansonsten haftet im Falle eines Falles die faktisch tätige Person sowie die eventuellen Mittäter.

Welche Aufgaben erfüllt der Arbeitgeber?

Seine Aufgaben können nur unter Auflagen und mit Verbleib einer Verantwortung an eine andere Person delegiert werden. Insbesondere muss die Vollmacht schriftlich und mit sicherem Datum an eine fachkundige Person, gemeinsam mit den notwendigen Organisations- und Kontrollbefugnissen sowie mit ausreichendem, nicht genehmigungspflichtigem Ausgabenbudget erteilt, und diese vom Delegierten auch schriftlich angenommen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu wissen, dass der Arbeitgeber für die korrekte Durchführung der delegierten Aufgaben verantwortlich bleibt.

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