4 minute read

ZUKUNFT (MIT) GAS

POLITIK & WIRTSCHAFT

HANDWERK BESTIMMT MIT: Auf lokaler, nationaler und auch internationaler politischer und wirtschaftlicher Ebene hat das Handwerk eine wichtige Stimme.

Advertisement

Zukunft (mit) Gas

DER WINTER STEHT IN EUROPA VOR DER TÜR UND DIE ROHSTOFFPREISE SCHEINEN WEITERHIN NUR EINE RICHTUNG ZU KENNEN: NACH OBEN. EINE ANALYSE DER DERZEITIGEN GAS-DISKUSSION, DIE VOR ALLEM EUROPA IN ATEM HÄLT.

Der Kriegsausbruch in der Ukraine hat die scheidende italienische Regierung dazu gezwungen, alternative Wege finden, um die Gasversorgung sicherzustellen und die Abhängigkeit von Russland so stark wie möglich zu reduzieren. Seither gab es fast täglich Neuigkeiten, die den Energiemarkt immer weiter aufwirbeln. Zuletzt hat Wladimir Putin den Gashahn der Pipeline Nord Stream 1 zudrehen lassen, sodass die Gaspreise wieder in die Höhe geschossen sind. Algerien galt als der Partner, der Italien im Fall eines russischen Lieferungsstopps die Ausfälle ausgleichen könnte.

AUSWEG DANK ALGERIEN?

Ab November - so die Absprachen zwischen den Regierungen beider Länder - sollten die Gaslieferungen aus dem nordafrikanischen Land massiv erhöht werden, und zwar um ca. 9 Milliarden Kubikmeter pro Jahr (1 Milliarde davon im Monat November), wobei die Erhöhung der Lieferung progressiv erfolgen soll. Der ins Auge gefasste Zeitraum geht bis Ende 2024. Nun aber scheint es Schwierigkeiten zu geben: Verschiedenen Berichten zufolge hat Algerien Probleme, das mit Italien unterzeichnete Gasabkommen in der Umsetzung zu garantieren. Sonatrach, die staatliche Erdölgesellschaft des nordafrikanischen Landes, scheint Probleme zu haben, die bereits zugesagten zusätzlichen Erdgasmengen in der Praxis zu gewährleisten. Möglicherweise wird die neue italienische Regierung gezwungen sein, das Gasabkommen neu zu verhandeln und so schnell

HARTE WINTERMONATE KÖNNTEN BEVORSTEHEN

wie möglich Alternativen für den Winter zu finden. Seitens der italienischen Gesellschaft Eni werden die angeblichen Lieferschwierigkeiten zwar als in Abrede gestellt und es wird darauf hingewiesen, dass zurzeit bereits 70 Millionen Kubikmeter pro Tag nach Italien gepumpt werden. 36 Prozent des gesamten Lieferbedarfs wird damit abgedeckt. Das entspricht mehr als drei Mal der Menge, die Italien derzeit aus Russland bezieht.

WIE GEHT ES WEITER MIT DEM GAS IN ITALIEN?

Noch wird eine Rationierung des Rohstoffs ausgeschlossen. Falls es aber doch zu einem Szenario der Knappheit kommen sollte, könnten durchaus drastische Maßnahmen zu erwarten sein. Der italienische Krisenmanagement-Plan sieht drei Stufen vor: “Early warning”, “alert” und “Emergency”. Stufe 3 wird erreicht, wenn das Gasangebot effektiv nicht ausreicht, um die Nachfrage zu decken. Sie wird ausgelöst, wenn eine von sechs Bedingungen eintritt, die von aufeinanderfolgenden Alarmtagen bis zum Erreichen der Mengengrenze reichen, bei deren Überschreiten die strategische Speicherung

Droht der Gasstopp? ©Pixabay

in Anspruch genommen wird. Sie kann sich aus dem Alarmzustand ergeben oder plötzlich ausgelöst werden und sieht nicht-marktbezogene Maßnahmen vor: Eingriffe zur Erhöhung der Gasverfügbarkeit im Netz, Dispatching-Regeln für die Stromerzeugung, obligatorische Verringerung der Gasentnahme durch Industriekunden, Festlegung neuer Temperatur- und/ oder Zeitschwellen für die Heizung, Aussetzung des Preisschutzes, Nutzung strategischer Speicher oder die Unterbrechung der Gasversorgung für bestimmte Industriezweige.

JETZT IST GESCHLOSSENHEIT GEFRAGT

Wir alle hoffen, dass es zu keiner Notlage kommt, in der die Energieknappheit sich so drastisch auf das Leben der Bürger und der Unternehmen auswirken wird. Das Riesenproblem der Gasknappheit kann kein Land alleine lösen, dennoch ist es wichtig, alle Maßnahmen zu veranlassen, die gesetzt werden können, ohne Arbeitsplätze zu gefährden. Der lvh appelliert an alle privaten Haushalte, Gas einzusparen. Jeder eingesparte Kubikmeter Gas hilft angesichts der unsicheren Belieferungsaussichten in den kommenden Monaten, die Versorgungssicherheit in Südtirol zu erhöhen.

Beschluss für Bettenstopp

DIE ERSTE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ZUM LANDESTOURISMUSENTWICKLUNGSKONZEPT (LTEK) 2030+ REGELT DIE MODALITÄTEN FÜR DIE ERHEBUNG DER GÄSTEBETTEN SOWIE DIE FESTLEGUNG DER BETTENOBERGRENZE UND DIE ZUWEISUNGSMODALITÄTEN DER GÄSTEBETTEN.

DREI KONKRETE SCHRITTE

Im ersten Schritt geht es darum, die gesamten Betten im Land zu erheben. Dies ist Aufgabe der Gemeinden. Die Durchführungsverordnung legt fest, dass für gastgewerbliche Betriebe, die am 31.12.2019 bestanden haben, die Bettenobergrenze aufgrund der Erlaubnis oder der ordnungsgemäß gemeldeten Nächtigungen zu einem frei wählbaren Datum im Jahr 2019 festgelegt wird. Bis 31.3.2023 kann eine Erhöhung der Bettenanzahl beantragt werden, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Jene Betriebe, die ab dem 1.1.2020 eröffnet haben und im Anschluss durch bauliche Eingriffe ihre Bettenzahl erhöht haben, können diese Betten zu jenen auf der Erlaubnis hinzurechnen. Für Campingplätze zählen hingegen drei Betten pro Stellplatz beziehungsweise pro Mobilheim. Ziel der Erhebung ist es, über eine Obergrenze an Gästebetten zu verfügen, die aus der Summe aller rechtmäßigen Schlafgelegenheiten für Gäste im Alter von über 14 Jahren besteht.

Tourismusland Südtirol © J. Schwarz/ Unsplash.com Limitierungen eingeführt ©Pixabay

KONTINGENTIERUNG

Im zweiten Schritt folgt eine Gästebettenkontingentierung nach vier Kategorien: Gästebetten der gastgewerblichen Betriebe, Gästebetten laut Landesgesetz für die Vermietung von Privatzimmern und möblierte Ferienwohnungen, Gästebetten im Sinne des Landesgesetzes zur „Urlaub auf dem Bauernhof“-Tätigkeit sowie zuweisbare Gästebetten auf Gemeindeebene. Falls die Tätigkeit eines Betriebes eingestellt wird, fallen die Betten zum einen ins Gemeindekontingent (95 Prozent). Sie können getrennt nach gastgewerblichen und nicht-gastgewerblichen Gästebetten umverteilt werden. Die verbleibenden fünf Prozent fallen in das Landeskontingent.

ZUWEISUNG

Für die Zuweisung der Gästebetten auf Gemeindeebene muss im dritten Schritt ein Antrag bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden. In Sondersituationen kann die Landesregierung auf Antrag der Gemeinde zusätzliche Betten zuweisen.

AUSGLEICH UND AUSNAHMEN

Um einen Stillstand der Branche zu vermeiden, werden 7000 Gästebetten auf Gemeinde- und 1000 auf Landesebene als Vorschuss gewährt. Die zugeteilten Gästebetten müssen jedoch innerhalb von zehn Jahren mit aufgelassenen Betten ausgeglichen werden. Ausnahmeregelungen gibt es für neue und bestehende gastgewerbliche Betriebe in historischen Ortskernen als Anreiz zur Belebung derselben sowie für „Urlaub auf dem Bauernhof“-Betriebe nach Genehmigung der entsprechenden Kriterien durch die Landesregierung, mit dem Ziel, die bäuerlichen Familienbetriebe zu erhalten.

This article is from: