Sanierungsfahrplan

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Energetische Sanierung von Immobilen

Jetzt sanieren, dann kassieren.

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Ihr persönlicher Fahrplan zu den Steuervorteilen

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Instandhaltungsarbeiten an Wohnimmobilen

50 %

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

MAXIMALBETRAG: € 100.000 STEUERABSETZBETRAG: 65%

lvh.apa Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister Mitterweg 7, 39100 Bozen info@lvh.it · www.lvh.it

AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 100.000 X 65% : 10 = € 6.500 PRO JAHR

MAXIMALBETRAG: € 96.000 JE BAUEINGRIFF STEUERABSETZBETRAG: 50% AUFGETEILT IN 10 JAHRESRATEN 96.000 X 50% : 10 = € 4.800 PRO JAHR

AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROL

PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO ALTO ADIGE


50 %

Geförderte Baueingriffe

GILT FÜR Alle Arten von Immobilien

Bürokratische Maßnahmen Baubeginnmeldung (CIL) muss dafür durch eine Bestätigung (relazione asseverata) des Projektanten (Architekt, Ingenieur, Geometer) begleitet werden

Gemeinschaftsanteile an Kondominien

Baueingriffe

Wichtig

→ ordentliche Instandhaltungsarbeiten sind auch alleine förderbar

Energietechnische Wiedergewinnung

Baueingriff muss mindestens betreffen: → außerordentliche Instandhaltungen → Restaurierung-, Sanierungsarbeiten → bauliche Umgestaltung

Nur falls mindestens Arbeiten dieser Größenordnung durchgeführt werden, sind auch die → ordentlichen Instandhaltungsarbeiten absetzbar

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GILT FÜR

Sonstige begünstigte Maßnahmen ohne Mindestumfang → Sicherheitsmaßnahme, Abbau architektonischer Barrieren, Energieeinsparung → Photovoltaikanlage mit max. 20 kW zu Gunsten der eigenen Immobilie → Bau/Neukauf von Garage/Parkplatz als Zubehöreinheit

Private Wohneinheiten

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→ Immobilie muss vor Eingriff mit Heizanlage ausgestattet sein → Unternehmen: nur für Gebäude zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit → An Dritte vermietete/überlassene Liegenschaften sind ausgeschlossen

Höchstbetrag Spesen: € 153.846,15 Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000

Isolierung bzw. Wärmedämmung einzelner Baueinheiten Höchstbetrag Spesen: € 92.307,69 Max. Steuerabsetzbetrag: € 60.000

Einbau von Sonnenkollektoren zur Warmwasseraufbereitung auch bei Neubau möglich Höchstbetrag Spesen: € 153.846,15 Max. Steuerabsetzbetrag: € 100.000

Austausch der Heizungsanlage, Wärmepumpe, Geothermie Höchstbetrag Spesen: € 46.153,84 Max. Steuerabsetzbetrag: € 30.000


→ Information bei Gemeinde, ob für Arbeiten eine Baukonzession oder eine andere Genehmigung benötigt wird → falls keine Genehmigung erforderlich ist, muss eine Eigenerklärung ausgestellt werden (lt. Art. 47 - DPR 445/2000), welche nur im Falle einer Steuerkontrolle benötigt wird

Vorgangsweise für Baugenehmigungen & Meldungen

→ Meldung ans Arbeitsinspektorat VOR Baubeginn (DL 81/2008); Kopie des Schreibens + Postbestätigung aufbewahren

Das Schreiben ist verpflichtend sofern durch die Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen, z.B.: 1. auf der Baustelle arbeiten mehrere Unternehmen, auch nicht gleichzeitig; 2. auf der Baustelle arbeitet nur ein Unternehmen mit einem Umfang von mehr als 200 Mann/Arbeitstagen.

Information bei Gemeinde, ob für Arbeiten eine Baukonzession oder eine andere Genehmigung benötigt wird falls keine Genehmigung erforderlich ist, muss eine Eigenerklärung ausgestellt werden (lt. Art. 47 - DPR 445/2000) welche nur im Falle einer Steuerkontrolle benötigt wird

Schreiben ans Arbeitsinspektorat VOR Baubeginn (DL 81/2008) (lvh Vorlage vorhanden) Kopie des Schreibens + Postbestätigung aufbewahren Schreiben ist verpflichtend sofern durch die Bestimmungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz vorgesehen, z.B.: 1. auf der Baustelle arbeiten mehrere Unternehmen, auch nicht gleichzeitig; 2. auf der Baustelle arbeitet nur ein Unternehmen mit einem Umfang von mehr 200 Mann/Arbeitstagen.

Informationen zu Zahlung und Finanzierung Rechnung

Mehrwertsteuer ((IVA)

Energieausweis

→ Rechnung muss auf die Person ausgestellt werden, die den Steuerabsetzbetrag beanspruchen möchte → Art der durchgeführten Arbeiten → korrekter MwSt. Satz

→ MwSt. Satz von 10% bei ordentlichen und außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten sowie Sanierung/Wiedergewinnung → Abbau architektonischer Barrieren: 4% → Werkvertrag muss erstellt werden → auf Rechnungen muss die Rechtsquelle für den verminderten Satz angeben werden

Zahlung → über Bankschalter → Angabe Gesetz: Art. 16-bis DPR 633/1972 → spezielles Formular, Steuereinbehalt 4% erfolgt automatisch

Möbelbonus → Voraussetzung sind mindestens außerordentliche Instandhaltungsarbeiten an derselben Wohneinheit

Maximalbetrag € 10.000 je Baueinheit Steuerabsetzbetrag 50% aufgeteilt in 10 Jahresraten 10.000x50% : 10 = € 500/Jahr → Zahlung per Banküberweisung mit speziellem Formular oder per Bankomat-/Kreditkarte

Vorfinanzierung Provinz Bozen → gilt nur für Sanierung der Erstwohnung + Personen die 5 Jahre in der Provinz BZ ansässig sind → zinsloses Darlehen über 10 Jahre für Summe des Steuerabsetzbetrags: 3% Registersteuer + 0,5% Registrierung → Erklärung eines eingetragenen Technikers notwendig

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Energieausweis: Bescheinigung erzielte Energieersparnis durch befähigten Techniker (Architekt, Ingegnieur, Geometer); Energiebestätigung des Herstellers ausreichend, keine Energiebescheinigung des Gebäudes notwendig

Bei kleineren Eingriffen wie: → Austausch der Fenster → zertifizierte Sonnenkollektoren < 100 kW für Hausgebrauch (nicht f. Energiegewinnung) Energiebestätigung des Herstellers ausreichend, keine Energiebescheinigung des Gebäudes notwendig

Rechnung → Rechnung muss auf die Person ausgestellt werden, die den Steuerabsetzbetrag beanspruchen möchte → Art der durchgeführten Arbeiten → korrekter MwSt. Satz

Zahlung → über Bankschalter → Angabe Gesetz 296/2006 → mit speziellem Formular, Steuereinbehalt 4% erfolgt automatisch

Enea-Meldung → innerhalb 90 Tagen ab Bauende muss eine telematische Meldung an die ENEA erfolgen → Energienachweis vom Techniker (APE) oder Klimahausausweis bei Gesamtsanierung

→ Bei kleineren Eingriffen: Austausch Fenster/ Heizung/Solaranlage → Bescheinigung des Herstellers ist ausreichend → Bericht über die durchgeführten Arbeiten

Steuererklärung → Die bezahlten Rechnungen müssen in der Steuererklärung angegeben werden

Möbelbonus → kann in Zusammenhang mit dieser Steuerbegünstigung nicht in Anspruch genommen werden

Mehrwertsteuer (Iva) → MwSt. Satz von 10% f. Wiedergewinnung/ Sanierung alle Immobilien u. ordentliche/ außerordentliche Instandhaltung Wohnimmobilien → Heizungsanlage ist ein sog. „bedeutendes Gut“, daher MwSt. 10% nur im Verhältnis zur Arbeitsleistung → Werkvertrag muss erstellt werden → auf Rechnungen muss die Rechtsquelle für den verminderten Satz angeben werden

Vorfinanzierung Provinz Bozen → für energetische Sanierungen mit Absetzbetrag 65% NICHT möglich (DL 115/2008)


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