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Durch P legestärkungsgesetz 104 Euro mehr

P flegenetz werk kritisiert Umset zung: „Keine Qualitätsstandards und Abrechnungsmodalitäten formuliert“

•Seit dem 1. Januar gilt das erste P egestärkungsgesetz. Unter anderem garantiert es allen P egekunden, bislang nur Demenzkranken, monatlich zusätzlich 104 Euro für Betreuungs- und Entl a s t u n g s l e i s t u n g e n . Darunter fallen Hauswirtschaftsarbeiten wie Einkaufen, Putzen, Kochen.

Doch obwohl das Gesetz seit einem halben Jahr in Kraft ist, können spezielle Hauswirtschaftsirmen, die diese Tätigkeiten übernehmen würden, nicht loslegen. „Das Land Sachsen, als Gesetzgeber, hat zur A br echnun g dieser Leistungen bislang keine Q u a l i t ä t s s t a n d a r d s und Abrechnun gsmoda litäten formuliert“, kritisiert Andreas Märten, Vorsitzender des Plegenetzwerks Leipzig. Weshalb bislang nur zugelassene Plegedienste diese Arbeiten übernehmen und abrechnen dürfen. „Die Menschen haben zwar einen Anspruch auf diese nichtplegerischen Tätigkeiten, können sie aber nicht bei H ausw ir ts ch af tsfi rmen einkaufen“, ergänzt Plegedienstinhaberin Gabriele Timm. Weshalb das Land so lange braucht, um die Abrechnungsstandards zu formulieren, können beide nicht sagen. Darüber hinaus zweifelt Andreas Märten den Sinn dieses zusätzliches Geldes an. Denn viele Angehörige von Plegebedürftigen überlegen, ob sie die Dienstleistung überhaupt in Anspruch nehmen wollen. „Ich sehe die 104 Euro als keine n o t w e n d i ge Leistung. Eher hätte man das Geld beispielsweise in stationäre Einrichtungen ließen lassen sollen, um dort eine noch bessere Plege zu gewährleisten. “ Jetzt würden die Millionen mit dem Gießkannenprinzip über allen ausgeschüttet. Und wenn man für eine Plegestunde 26 Euro ansetzt, sind es maximal vier Stunden im Monat, die man damit inanzieren könne. „Darin zeigt sich, dass das kein durchdachtes Konzept ist“, so Märten. Das Plegenetzwerk Leipzig ist in jedem Fall Anlaufpunkt für die großen und kleinen Probleme rund um das Thema Plege. Angehörige von Plegebedürftigen können sich in den Räumen des Plegenetzwerks im Listhaus nach Terminabsprache kostenlos beraten lassen oder einen der zahlreichen, ebenfalls kostenlosen Plegekurse besuchen. So inden regelmäßig Lehrgänge zum Thema Demenz statt. „Da erklären wir, wie man demenzkranke Angehörige plegt, wie man Essen zubereitet und vieles mehr“, so Gabriele Timm. Für Berufstätige bietet das Netzwerk auch Wochenend-Crash ku rse an, die von Freitag- bis Samstagabend laufen. Einen guten Einblick in das Thema Plege erhält man im Allgemeinen Plegekurs, der sich unter anderem mit Plegehilfsmitteln, Versicherungen und Ansprüchen befasst. Der nächste Allgemeine Plegekurs indet am 7. September statt.

Thomas Matsche

Neues beim Plegemindestlohn

In Deutschland arbeiten rund 780.000 Beschäftigte in der Plege. „Seit Januar 2015 ist der Ple gemindestlohn auf 9,40 Euro je Stunde in den alten Bundesländern und 8,65 Euro in den neuen Bundesländern gestiegen. Er liegt damit über den 8,50 Euro, die als Mindestlohn für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im angestellten Beschäftigungsverhältnis gelten“, weiß Experte Dr. Christoph Kahlenberg. Die Plegebranche hat bereits seit Juni 2010 einen Mindestlohn, der für alle Betriebe gilt, die ambulante, teil- oder vollstationäre Plegeleistungen sowie ambulante Krankenplegeleistungen erbringen. Und ab Oktober 2015 werden auch die in der Plege beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn proitieren. txn/Foto: drubig-Photo/fotolia.com

Pflegenetzwerk Leipzig e.V. Rosa-Luxemburg-Str. 27, Listhaus, EG 04103 Leipzig Telefon: 0341 5832411 Telefax: 0341 5832422 E-Mail: kontakt@pflegenetzwerk-leipzig.de www.pflegenetzwerkleipzig.de

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