ErfahrungsSchatz - Der Ratgeber für die reife Generation | Juni 2015

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Pflege und Betreuung

Sommer 2015

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Durch Plegestärkungsgesetz 104 Euro mehr Pflegenetzwerk kritisiert Umsetzung: „Keine Qualitätsstandards und Abrechnungsmodalitäten formuliert“

Seit dem 1. Januar gilt das erste Pflegestärkungsgesetz. Unter anderem garantiert es allen Pflegekunden, bislang nur Demenzkranken, monatlich zusätzlich 104 Euro für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Darunter fallen Hauswirtschaftsarbeiten wie Einkaufen, Putzen, Kochen. Doch obwohl das Gesetz seit einem halben Jahr in Kraft ist, können spezielle Hauswirtschaftsirmen, die diese Tätigkeiten übernehmen würden, nicht loslegen. „Das Land Sachsen, als Gesetzgeber, hat zur Abrechnung dieser Leistungen bislang keine Qua litätsstandards und Abrechnungsmodalitäten formuliert“, kritisiert Andreas Märten, Vorsitzender des Plegenetzwerks Leipzig. Weshalb bislang nur zugelassene Plege-

dienste diese Arbeiten übernehmen und abrechnen dürfen. „Die Menschen haben zwar einen Anspruch auf diese nichtplegerischen Tätigkeiten, können sie aber nicht bei Hauswirtschaftsfirmen einkaufen“, ergänzt Plegedienstinhaberin Gabriele Timm. Weshalb das Land so lange braucht, um die Abrechnungsstandards zu formulieren, können beide nicht sagen. Darüber hinaus zweifelt Andreas Märten den Sinn dieses zusätzliches Geldes an. Denn viele Angehörige von Plegebedürftigen überlegen, ob sie die Dienstleistung überhaupt in Anspruch nehmen wollen. „Ich sehe die 104 Euro als keine not wendige Leistung. Eher hätte man das Geld beispielsweise in stationäre Einrichtungen ließen lassen sollen, um dort eine noch bessere Plege zu gewährleisten.“ Jetzt würden die Milli-

Neues beim Plegemindestlohn

In Deutschland arbeiten rund 780.000 Beschäftigte in der Plege. „Seit Januar 2015 ist der Plegemindestlohn auf 9,40 Euro je Stunde in den alten Bundesländern und 8,65 Euro in den neuen Bundesländern gestiegen. Er liegt damit über den 8,50 Euro, die als Mindestlohn für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im angestellten Beschäftigungsverhältnis gelten“, weiß Experte Dr. Christoph Kahlenberg. Die Plegebranche hat bereits seit Juni 2010 einen Mindestlohn, der für alle Betriebe gilt, die ambulante, teil- oder vollstationäre Plegeleistungen sowie ambulante Krankenplegeleistungen erbringen. Und ab Oktober 2015 werden auch die in der Plege beschäftigten Betreuungskräfte von dementen Personen, Alltagsbegleiterinnen sowie Assistenzkräfte vom Mindestlohn proitieren. txn/Foto: drubig-Photo/fotolia.com

onen mit dem Gießkannenprinzip über allen ausgeschüttet. Und wenn man für eine Plegestunde 26 Euro ansetzt, sind es maximal vier Stunden im Monat, die man damit inanzieren könne. „Darin zeigt sich, dass das kein durchdachtes Konzept ist“, so Märten. Das Plegenetzwerk Leipzig ist in jedem Fall Anlaufpunkt für die großen und kleinen Probleme

rund um das Thema Plege. Angehörige von Plegebedürftigen können sich in den Räumen des Plegenetzwerks im Listhaus nach Terminabsprache kostenlos beraten lassen oder einen der zahlreichen, ebenfalls kostenlosen Plegekurse besuchen. So inden regelmäßig Lehrgänge zum Thema Demenz statt. „Da erklären wir, wie man demenzkranke An-

gehörige plegt, wie man Der nächste Allgemeine Essen zubereitet und Plegekurs indet am 7. vieles mehr“, so Gabriele September statt. Timm. Für Berufstätige Thomas Matsche bietet das Netzwerk auch Wochenend-Crashkurse Pflegenetzwerk Leipzig e.V. Rosa-Luxemburg-Str. 27, an, die von Freitag- bis Listhaus, EG Samstagabend laufen. 04103 Leipzig Einen guten Einblick in Telefon: 0341 5832411 das Thema Plege erhält Telefax: 0341 5832422 man im Allgemeinen PleE-Mail: kontakt@pflegegekurs, der sich unter netzwerk-leipzig.de anderem mit Plegehilfswww.pflegenetzwerkmitteln, Versicherungen leipzig.de und Ansprüchen befasst.


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