Erster Kollektivvertrag in der Synchronbranche
© Heinrich Schafmeister
Gemeinsame Vergütungsregeln mit Verleihern unterschrieben
Verbindliche Vergütungsregeln für Schauspielerinnen und Schauspieler gibt es in der Film- und Fernsehbranche erst seit 2014: Der Schauspieltarifvertrag und der Kinoerlösbeteiligungstarifvertrag mit der Produzentenallianz. So wurde die Einstiegsgage bei Dreharbeiten eingeführt und Folgevergütungen bei wirtschaftlich erfolgreichen Kinofilmen. Mit der Sendergruppe ProSiebenSat.1 wurden ebenfalls Folgevergütungen vereinbart bei wirtschlich besonders erfolgreichen Filmen, Reihen und Serien. Alles Premieren, die der Bundesverband Schauspiel (BFFS) auf seiner Erfolgsseite verbuchen kann.
Unsyncbar Ausgabe 2019 / 03
Auch in der Synchronbranche fehlten bisher solche kollektiven Verträge. Tarifverträge? Gemeinsame Vergütungsregeln? Pustekuchen! Sicher, irgendwer hatte mal irgendwelche Gagenlisten aufgestellt, die irgendwas empfehlen, aber sie waren nie etwas Vertragliches, nichts Verbindliches – und wurden auch oft selbst von denjenigen nicht eingehalten, die sie aufgestellt bzw. sich dazu bekannt haben. Ein Missstand, an dem die Synchronproduzenten leider nichts ändern wollen. Sie winden und sperren sich nach wie vor gegen tarifliche Vereinbarungen.
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