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LANDESMANAGER MACHTE „DOLCE VITA“

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EXQUISIT. Auch exklusive Schalentiere sollen am Menüplan gestanden haben

Das „Dolce Vita“ eines Landesmanagers

Gefeuerter Landes-Geschäftsführer unternahm Dienstreisen mit seiner Tochter, verkaufte ihr seinen Dienstwagen und nahm in Haubenlokal Gourmetspeisen auf Steuerzahlerkosten zu sich. Das könnte noch bittersüß für ihn werden. Der MONAT zitiert aus Ermittlungsakten des Landeskriminalamts.

Drei Hauben hat das „Dolce Vita“ in Klagenfurt. Der Gault Millau schwärmt vom kleinen Toplokal in der Innenstadt: „Geschmackswunder“, „göttlich“ und „wunderbar“ sind nur einige der Attribute, mit denen der Restaurantführer das Edelbistro am Heuplatz etikettiert. Was dort auf den Teller komme, sei „schlicht und einfach Italo pur“. „Dolce Vita“ eben - das süße Leben.

Das hatte o enbar auch ein ehemaliger Geschäftsführer einer Kärntner Landesgesellschaft. Zumindest wenn er mit Geschäftspartnern im „Dolce Vita“ tafelte. Da dinierte man schon mal um 820 Euro – für zwei Gedecke. Macht über 400 Euro pro Kopf. Was sich der ehemalige Landesgeschäftsführer dort auftischen ließ, bestand mitunter aus „weißen Trü eln um 256 Euro“ oder „einer Flasche Champagner um 135 Euro“. Auch „teure Weine“ wurden konsumiert, wie der Landesrechnungshof (LRH) in einem Bericht bekanntgab, der für Aufsehen sorgte. Am Menüplan sollen auch Hummer und Austern gestanden haben.

„Sieben Gänge“. Gezahlt hat die kulinarische Sause der Steuerzahler. Wie der LRH ermittelte, fielen die Geschäftsessen des Landesmanagers in neun Stichproben mit „188 Euro pro Gedeck“ nicht eben enthaltsam aus. Der Arbeitgeber des 58-Jährigen, die Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV), machte in einer internen Recherche eigenen Angaben zufolge „74 ,Luxusrechnungen‘“ des Ex-Managers ausfindig, bei denen es zu hohen Kosten gekommen sei: „Vielfach wären fünf bis sieben-Gänge-Menüs je 100 Euro pro Gedeck konsumiert worden“, erklärte die KBV.

Nach Bekanntwerden des LRH-Berichts feuerte die KBV den Manager im Februar 2021 fristlos. Der Mann war Geschäftsführer der Land Kärnten Beteiligungs GmbH (LKBG), der Vorgänger-Gesellschaft der KBV, in der ab 2019 Martin Payer den Vorstandsposten übernahm. Der war es schlussendlich auch, der dem Manager den Sessel vor die Tür stellte. Die Aufgabe der LKBG war, die Landesanteile etwa an den Bergbahnen Nassfeld, in Bad Kleinkirchheim oder auf der Turrach zu managen – millionenschwere Beteiligungen des Landes.

Bereits seit einigen Monaten läuft ein Arbeitsrechtsprozess zwischen dem Ex-Manager und der KBV, denn der 58-Jährige versucht, sich in seinen Job zurückzuklagen. Nebenbei zeigte die KBV ihren ehemaligen Mitarbeiter we(Schweiz) oder Sestriere (Italien), um nur einige zu nennen. Die Reisen wurden teils von der Wirtschaftskammer organisiert, in der der Ex-Manager Vertreter der Kärntner Seilbahnen war. Vor dem Arbeitsgericht unter Vorsitz von Richterin Ulrike Svetina begründete der Ex-Geschäftsführer diese Reisen mitunter damit, Know-how aus den bereisten Skigebieten für die LKBG nach Hause gebracht zu haben. Am Programm stand etwa die „Besichtigung bekannter Skigebiete“ sowie „Liftkarten und Einladungen zum Abendessen“, die „teilweise enthalten waren“. Den Teilnehmern der Delegation war die „Mitnahme von Ski“ empfohlen, schrieb der LRH. Der Trip nach Colorado kostete den Steuerzahler rund 4300 Euro, Zermatt 2940 Euro. Pro Übernachtung errechneten die Prüfer Kosten von über 320 Euro. Nebstbei: In Colorado hatte der Ex-Manager seine Tochter mit dabei.

Eine ehemalige Mitarbeiterin des Mannes erinnert sich in ihrer Zeugenvernehmung vor den Ermittlern folgend: Im Dezember 2014 sei sie vom Ex-Manager gebeten worden, „einen Gutschein für seine Tochter zu erstellen, da er ihr die Reise nach Colorado zu Weihnachten schenken wollte“. (Anmerkung: Die Kosten für die Tochter wurden nicht von der LKBG bezahlt!) „Ich weiß, dass seine Tochter dann auch bei dieser Dienstreise nach Colorado anwesend war, da ein E-Mail existiert, in welchem im Anhang die Teilnehmer [Ex-Manager und Tochter] angeführt waren“, sagte die Mitarbeiterin aus.

Doch schon 2007 soll es zu einer Kombination zwischen Dienstreise und familiärer Begleitung gekommen sein. „Bezüglich der Reise in den Walibi-Park (…) gebe ich an: (…) Weshalb wir damals dorthin fuhren bzw. welchen Zweck die Reise hatte, weiß ich nicht“, führte die Mitarbeiterin weiter aus. Sie wohnte der Reise o enbar bei. „Ich weiß nur noch, dass seine Tochter bei dieser Reise auch anwesend war.“ Beim Walibi-Park handelt es sich um einen Freizeitpark in Belgien. Auch bei dieser Dienstreise ist an-

Ich hatte kein MILES & MORE Konto und habe auch keine Flug- meilen gesammelt.

Ex-LKBG-Geschäftsführer Friedrich Morri

gen des Verdachts der Untreue auch bei der Staatsanwaltschaft an. Wo er laut Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse als Beschuldigter geführt wird. Dem MONAT liegen erstmals kriminalpolizeiliche Ermittlungsakten vor.

Tochter mit im Gepäck. Rund 40.000 Euro hat die LKBG laut LRH-Bericht von 2015 bis 2019 für Reise- und Fortbildungskosten des Ex-Managers ausgegeben. Diese Fortbildungsreisen führten den Mann in mondäne Skigebiete wie Beaver Creek (Colorado, USA), Zermatt

zunehmen, dass der Privatkosten-Anteil für die Tochter des Ex-Managers nicht von der LKBG bezahlt wurde. Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass bei der Reise auch ein Kärntner Kletter- und Freizeitparkbetreiber anwesend war.

„Keinen Nutzen präsentiert“. Möglich, dass die Auslands-Exkursionen dem Ex-Manager und der LKBG genutzt haben, berichtet habe er über daraus resultierende Erkenntnisse aber nicht: „Im Aufsichtsrat bzw. in der Generalversammlung wurde von diesen Reisen nie gesprochen und wurde auch kein Nutzen präsentiert“, so die ehemalige Kollegin. Sie habe sich „sämtliche Protokolle angesehen. Auch während der Zeit, in welcher ich noch diese Protokolle (…) verfasste, konnte ich keine Wahrnehmung bezüglich irgendwelchen Berichterstattungen“ des Ex-Managers „an den Aufsichtsrat machen“.

Im Jahr 2013 soll der Mann eine Studienreise nach Moskau und Sotschi, dem Olympia-Austragungsort von 2014, gemacht haben. Kurioses Detail: Laut der Mitarbeiterin war der Ex-Manager zu dieser Zeit in gar keinem Dienstverhältnis mehr zur LKBG. Er wurde nämlich schon einmal vor die Tür gesetzt, damals, weil er nicht nach der Pfeife der FPK-Riege in der Landesregierung tanzen wollte. Es habe seinerzeit einen Generalversammlungs-Beschluss gegeben, „mit dem das Dienstverhältnis“ mit dem Manager „zum 31.12.2012 gekündigt“ worden sei. „Trotzdem erfolgte mit Buchungsdatum 31.12.2012 auf dem Konto Fortbildung eine Verrechnung über Flugkosten betre end eine Studienreise nach Moskau über € 1.294,-.“ Die Reise habe der Manager dann „vom 17.03.2013 bis 21.03.2013 angetreten, obwohl er in keinem Dienstverhältnis mit der Gesellschaft mehr stand.“

Die hohen Essensrechnungen begründete der ehemalige Geschäftsführer vor dem Arbeitsgericht damit, Investoren ein entsprechendes Ambiente bieten zu müssen, um Geschäfte im Sinne des Landes abschließen zu können. Ganz generell schätzte der Mann seine eigene Arbeitsbilanz als recht glänzend ein. So strich er vor dem Arbeitsgericht immer wieder die von ihm profi tabel betreuten Landesbeteiligungen hervor. Was Payer relativierte: Der geschasste Geschäftsführer habe nämlich „nur vier“ Beteiligungen abgeschlossen, sein damaliger Geschäftsführer-Kollege Friedrich Morri aber „14“. Morri war selbst zur Zeugenvernehmung geladen – in der er Payer unbewusst sekundierte: Er habe „mehr Beteiligungen indiziert und betreut“ als sein entlassener Kollege, so Morri.

Morri: Keine „Sternenrestaurants.“

Auch dass überdurchschnittlich hohe Lokalrechnungen ein Indikator dafür seien, Investoren an Land zu ziehen, stellt Morris Aussage in Frage: Seine Geschäftsessen hätten „Pro-Kopf-Kosten“ von „ca. € 30,- bis € 40,-“ gehabt. „Herr Morri ging auch nicht wirklich (…) in ,Sternenrestaurants‘“, erinnert sich eine andere Mitarbeiterin. Auch Payer erklärte vor den Ermittlern, dass seine Geschäftsessen „im Schnitt € 22,- pro Person“ gekostet hätten. Die durchschnittlichen Kosten der Business-Essen des gefeuerten Managers bezi erte er mit „€ 140 pro Person“. Außerdem sei es üblich gewesen, dass der Mann „trotz Vollverpfl egung Diäten verrechnet“ habe. „Ich ging davon aus, dass dies korrekt ist“, sagte die Leiterin des Rechnungswesens aus.

Flugmeilen umbuchen. Er habe auch mit einer einzigen Ausnahme (Sotschi,

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Olympia 2014) keine Dienstreisen ins Ausland unternommen, sagte Morri in seiner Vernehmung. Auch Payer als heutiger Beteiligungsmanager reise nach eigenen Angaben nicht ins Ausland, da die Beteiligungen im Inland gehalten würden. Der entlassene Manager habe hingegen von 2006 bis 2019 „19 Auslands-Dienstreisen“ unternommen, sagte Payer vor dem Arbeitsgericht unter Wahrheitspfl icht aus. Die Flugmeilen von zumindest einer dieser Reisen sollten o enbar auf das Konto des Ex-Managers gebucht werden. Dazu gibt eine Zeugin an: Es gäbe ein E-Mail, das von ihr verfasst worden sei „und an die WKO (Wirtschaftskammer, Reise-Organisator, Anm.) geschickt wurde, in welchem ich nachfragte, ob die Flugmeilen auf das Konto“ des entlassenen Geschäftsführers „gebucht werden können“. Der Manager habe ihr „diese Anfrage sicher in Auftrag gegeben“. Genau könne sie sich „aber nicht mehr daran erinnern“.

Selbstanzeige. Payer sagte aus, dass der Manager bezüglich Repräsentationskosten die ihm per Geschäftsordnung zugebilligten 1000 Euro im Einzelfall nicht

überschritten habe. Allerdings sei auf SPITZENGASTRONOMIE. Das „Dolce Vita“ ist eine kulinarische Topadresse

Er traut sich, ehrlich zu sein!

WINTERDORADO. Die Nassfeld-Bergbahnen gehören schon seit LKBG-Zeiten anteilig dem Land

40 Belegen der „74 ,Luxusrechnungen‘“ aufgefallen, dass darauf nicht vermerkt gewesen sei, mit wem der Manager „essen war“. Und auch der Zweck des Essens sei „nicht immer angeführt“ gewesen. Deshalb „haben wir Selbstanzeige beim Finanzamt Klagenfurt erstattet, da 50% des Repräsentationsaufwandes steuerbegünstigt zum Abzug gebracht werden können, aber nur wenn die Voraussetzungen (Zweck plus Angabe der Beteiligten) erfüllt wird“. Aus eigenen Berechnungen der KBV ginge ein Schaden von 2500 Euro hervor, sagte Payer. Außerdem „könnte der KBV eine Strafe von € 5000,- sowie mir (Payer, Anm.) eine Geldstrafe von € 5000,- als neuer Geschäftsführer drohen“.

Dienstauto an Tochter. Ein weiterer, möglicherweise entscheidender Streitpunkt zwischen der KBV und dem Ex-Manager ist: Der Verkauf seines Firmenautos an seine Tochter. Dieser ist 2017 über die Bühne gegangen. Laut Zeugenaussage ist der Kaufvertrag am 9. November 2017 unterzeichnet worden. Und zwar von der Prokuristin der LKBG, die auf die Frage der Beamten, warum sie den Vertrag unterschrieben habe, antwortete: Der Landesmanager habe sie darum gebeten. „Er hat mir nicht gesagt, weshalb ich diesen Kaufvertrag unterzeichnen soll, aber ich habe ihn diesbezüglich auch nicht gefragt“, gab sie an. Und weiter: Sie könne sich nicht erinnern, dass sie in ihrer Zeit als Prokuristin „weitere Verträge unterzeichnet habe“.

Von den Beamten befragt, warum erst am 21. November 2017, also nach Kaufvertrags-Unterzeichnung, ein Ankaufsangebot einer Autofirma für das Fahrzeug vorlag, sagte Payer aus, dass es sich dabei um „keine Wertermittlung“ für das Auto handelte. Jedenfalls sei das Auto von der LKBG um 3000 Euro an die Tochter des gefeuerten Managers verkauft worden. Obwohl im Jahr 2017 Werkstattleistungen stattgefunden hätten, deren Kosten über dem Verkaufspreis gelegen seien, so der LRH.

Die KBV bemühte diesbezüglich außerdem die Eurotax-Liste und sagt, der PKW sei im privaten Verkauf 6900 Euro wert gewesen, „wobei Sonderausstattung im Wert von € 900,- und ein Satz Sommerreifen darin nicht berücksichtigt sind“. Damit kommt sie auf „einen Schaden von ca. € 5000,-“. Die mittlerweile pensionierte Prokuristin, die den Kaufvertrag unterzeichnet hatte, sagte aus, dass sie glaube, vor ihrer Unterschrift ein Ankaufsangebot gesehen zu haben.

Eine andere KBV-Mitarbeiterin konfrontierte den Manager in Folge mit dem Dienstwagen-Sachverhalt. Der teilte „mir sinngemäß mit, dass er im Zuge der Angebotsunterzeichnung für seinen neuen Dienstwagen, ein Ankaufsangebot bzw. Ankaufstest für den gegenständlichen Volvo eingeholt hat. Dieses Ankaufsangebot habe er zu Hause und dieser (sic!) sei bereits im Juni oder Juli 2017 eingeholt worden“.

Hasardspiel. Der springende Punkt an der Sache: Die KBV vertritt den Standpunkt, dass der „Verkauf des Dienstfahrzeuges ein In-Sich-Geschäft“ darstellt. Solche Geschäfte müssten laut GmbH-Gesetz „vom Aufsichtsrat genehmigt werden. In-Sich-Geschäfte beziehen sich auch auf die engsten Angehören, wie bspw. Kinder“, sagte Payer aus. Der ehemalige Geschäftsführer „hätte einen Beschlussantrag in den Aufsichtsrat bringen müssen. Eine Berichterstattung hätte nicht gereicht, aber er hat weder die Zustimmung eingeholt, noch berichtet.“

Das Urteil des Arbeitsgerichtes wird mit Spannung erwartet. Es soll in Kürze fallen. Wie lange die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch andauern werden, ist nicht vorherzusagen. Der Manager selbst – für ihn gilt die Unschuldsvermutung – sagt auf Anfrage: „Ich weise alle Vorwürfe zurück. Ich habe mich an alle Gesetze und organisationsrechtlichen Vorschriften gehalten.“

Ob es zu einer Rückkehr des Mannes in den Landesdienst kommt, dürfte wohl stark von folgender Frage abhängen: Schätzen Staatsanwaltschaft und Arbeitsgericht das Berufsleben des Ex-Managers als möglicherweise zu süß ein?

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