Fragment … sich sammelte. Seine anerkannte Tüchtigkeit bestimmte den Finanzminister v. Renner, ihn in das Finanzministerium zu berufen. aber der treffliche Meister des Details versagte in der obersten Leitung, und es war mir, jetzt wiederum sein Kollege, schmerzlich, zu sehen, wie nach Renners Abgang 2 Männer, die ich hoch schätze, Riecke, der neue Minister und Pfl. einander nicht finden konnten. Schmerzlich enttäuscht ist Pfl. bald nach Zurücklegung des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand getreten. Ich habe von ihm viel Freundlichkeit, Vertrauen und wertvolle sachliche Beratung und Förderung zu genieißen gehabt, und kann seiner nur mit Dank gedenken. Eines darf ich nicht unerwähnt lassen, was einen Blick tun lässt in sein Gemütsleben. Wie damals und auch heute noch die Mehrzahl der höheren Beamten war er kein regelmäßiger Kirchenbesucher. Aber die jährliche Passionsmusik am Karfreitag Abend in der Stiftskirche in Stuttgart war ihm eine Stunde der Weihe und Andacht, die er nie versäumt hat. E. P.
Pfleiderer-Spuren im Aalener Gebiet.
V
on einem ehemaligen Kollegen, der mit der Ordnung des Freiherr von Wöllwarth’schen Archivs in Essingen betraut war, erfuhr ich, dass ein dort liegendes Aktenstück von einem Pfleiderer handle. Ich nahm mir drum am 15. Juni eine Fahrkarte dorthin und wurde von dem Forstmeister des Freiherrn sehr freundlich empfangen und sehr aufmerksam bedient. Von halb 11 bis 12 und von 2 bis 5 Uhr saß ich in der Kanzlei und ließ mir einen Bund Akten nach dem andern auf den Tisch stellen, entzifferte, buchstabierte und schrieb. Das Ergebnis entsprach zwar nicht ganz meinen Erwartungen, aber umsonst war meine Reise doch nicht. Darüber habe ich zu berichten. In dem Dokumenten-Buch mit Aktenstücken aus dem 16. Jahrhundert (D 4 Fasc. 1, Paket 200 und im Dokumenten-Anhang D 3 Fasc. 7) fand ich eine „Kopia Urphedsbriefs* der Gebrüdere Hanz, Michel und Gall, die Stützen genannt, wegen Sixt-Pfleiderers Entl e i b u n g a n n o 1 5 6 1 . “ Ich gebe den Wortlaut des kulturgeschichtlich inte*Anmerkung: Urphede, das eidiche Versprechen, wegen erlittener Verletzung keine Wiederver geltung üben zu wollen.
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ressanten Aktenstücks abgekürzt wieder und empfehle den Vettern und Basen, sich durch das Amtsdeutsch hindurchzuarbeiten. „Wir die Nachbenante mit Nahmen Wolffgang Sattler, Schulthaiß zu Heubach, Thoma Winterer, Schulthaiß zu Eßingen, V e i t W i r t h Bürger und deß Gerichts zu Heubach und Lienhard Mayer zu Heuchlingen und Jerg Holl, Bauer zum Drauthal, Hanß Beutele Anheuischer Schulthaiß zu Mecklingen bekennen öffentlich mit diesem Brieff und thun kund allen männiglich: nachdem Hanß Michel und Gall alle die drei Gebrüdere Lienhardt Stütz zum Beyerhoff im Essinger Pfarr gelegen verschiedener Zeit und Tag Sixten-Pfleiderer in der Reutinn säßhafft geweßt laider vom Leben zum Tod gebracht, darum dann Anna Hantere sein Hausfraw Kind Sön und Töchtere und Freund mit benannten Hanß Michel und Gall die Stützen mit unbilliglich Unwillen spen und Zwitracht kommen seynd, derhalben wir auch aus Bewilligung der Oberkeit des Edlen und Vesten Hanß Konrad von Wellwarth zu Lauterburg unseres günstigen lieben Junckhers die gemeldte beyd Partheyen uff heut dato beiderseits der berührten Entleibung halben gegen einander zu verainen und zu vertragen gedacht und betracht, daß in Unainigkeit und widerwillen zwischen Inen den Partheyen weiters Uebels und verrats entstehen und erwachsen möchte, derhalben so haben wir baidthail nach genugsamem verhör zur Abstellung obgemeldeter Spen zwietracht und widerwillen gütlich und freundlich gericht geschlicht veraint und vertragen, daß Sie sodann zu baiden Thaylen gutwilliglich angenommen haben. Inmaßen folgt nämlich und zum Ersten: So sollen erstgemeldte Hanß, Michel und Gall die Stützen ein Malter Korn lassen geben und Brod draus bachen, am andern so sollen mergemeldte Hanß, Michel und Gall die Stützen oder ihre Erben SixtenPfleiderer Seeligen verlassene Witib iren Kindern oder Erben für obangezogene Entleibung und für alle Zu- und Anmaß, so sie bis anher derhalb an die vorgemeldten Hanß, Michel und Gall die Stützen gehapt oder zu haben vermaint vor allen ihren Costen und Schaden für alle Außzug und Widerrede auch alle Irrung und Eintrag ausrichten raichen geben und begeben und zu ihren sicheren Handen an werten ainhundert Gulden rheinischer Genger (gangbarer) und gemeiner Landwerung als nämlich uff Weyhenacht nächstkünftig so man zehlen württ sechzig und zwei Jahr zehn Gulden und darnach järlich und aines jeden Jars allein und besonders allweg uff Weyhenacht zehn Gulden bis obgemeldte hundert Gulden allerdings und gar und gänzlich entrichtet und bezalt sind; es sollen auch die mergemeldte drei Stützen Hanß, Michel und Gall kein ander Wer fünf Jar lang tragen, denn ein abgebrochen Hegmesser, doch nur allein uff unseres günstigen lieben Junckhers Hans Konrad von Wellwarth Grund und Boden, und auff sein Vest Begnadigung und wider Erlaubnis alle Wer zu tragen, und sollen auch noch Jerg und Hannß Pfleiderer sampt ihrer Schwester allein und besonders in ainer Malzeit sitzen und nit zu inen über ainen Tisch sitzen und zechen und zeren und dann aber soll unwill Spen und Irrung und zwitracht zwischen baiden Thaylen ihren Erben und Verwandten auch allen denen so zu dieser Verhandlung verdacht und verargwent werden, mechten ganz todt, ab, krafftloß, hingelegt, gericht und geschlicht, veraint und vertragen seyn und bleiben, es sollen auch baid Partheyen und ire Erben diese obgeschriebenen Sachen 2
gegenainander auch fürohin in Ewigkeit innen und außerhalb Rechtens nimmermer in unguten noch in argen Gedanken, sondern in steter Fried zwischen baiden Partheyen gehalten werden und bleiben. Darauff so haben sie die baid Partheyen bei iren guten waren Treuen mit gelopter Hand an Aidstatt versprochen diesen Vertrag gütliche Verainigung und all obgeschriebene Sachen und Verhandlungen wahr stet und vest zu halten und nachzukommen auch hie wider nimmermehr zu seyn zu reden noch zu thun heimlich noch öffentlich weder mit Worten Werken noch Gedanken dann sie sich des alles und jeds in Krafft und Macht dieß Brieffs begeben haben wollen und das alles zur waren und vesten Urkunndt haben wir baid Partheyen gebett und mit Erbeten des achtpaar und fürnehmen Wolffgang Sattler derzeit Schulthaiß zu Heubach daß er sein aigen Innsiegel und dann die ersam und fürnehme Thoma Winterer, Schulthaiß zu Essingen und ain erbars Gericht daselbst, daß sie ir und iren Markts gemein Innsiegel und Gezeugnus offentlich an diesen Brieff haben thon und davon zwen gleichlautend gemacht auffgericht und mit ainer Hand geschrieben und jeder Parthey ainen behändigt und zugestellt worden inen und iren Erben und Nachkommen in allweg on Schaden. Geben und geschehen uff Samstag vor dem heiligen Pfingsttag als man zählt nach her Geburt unseres lieben Herrn und Seeligmachers 1561 Jar.“ An das Aktenstück schließe ich noch folgende Bememerkungen an: Etwas enttäuscht war ich, sofern ich nach der Überschrift einen Bericht über die Entleibung und deren nähere Umstände erwartet hatte. Ich hoffte in dem Kriminalfall persönliche und familiäre Nachrichten über den Ermordeten vorzufinden, durch welche neues Licht über die Ursprünge unserer Sipplinge in der Aalener Gegend hätte fallen können. Das traf leider nicht zu. Dagegen gewährte das Aktenstück Einblick in Recht und Brauch des 16. Jahrhunderts. Währrend heute einem Totschläger in einer Schwurgerichtssitzung sein Urteil gesprochen wird, hat damals ein Dorfgericht, bestehend aus 7 Männern, einem studierten und 6 unstudierten, mit gesundem Menschenverstand und autoritativem Ansehen den Fall belhandelt und eine auffallend milde Geld- und Naturalstrafe verhängt. Wir erfahren nicht, ob die Missetäter eingesperrt und hintendrein als „Zuchthäusler“ geächtet waren. Der patriarchalische Prozessgang hatte auch seine Vorteile und hat weniger Kosten verursacht als der heutige. Aus dem den Angeklagten auferlegten „Verbot des Waffentragens“ mit Ausnahme eines Hegmessers darf man schließen, dass bei ihrer Untat ein Missbrauch des damals allgemein üblichen Wehrgehänges vorgelegen hat. Dass der Vorsitzende Sattler ein Studierter war, erhellt aus dem ihm beigelegten Prädikat „achtbar“, während den Unstudierten nur has Beiwort „ehrsam“ zukommt. Ungeheuerlich bis zur Unverständlichkeit ist der Gerichtstil, demgegenüber wir über die Amtssprache von heute nicht mehr klagen wollen. Für uns scheint mir an dem Inhalt des „Urphedsbrieffs“ Folgendes interessant und wertvoll zu sein: 1. Es wird dadurch, was wir schon wissen (Nr. 15 S. 2) bestätigt, dass in der Herrschaft Heubach ein ganzes Pfleiderernest saß und noch sitzt, ein Nest, das einmal von einer jüngeren Hand ausgenommen werden sollte. In Heubach selbst wird vermutlich allerlei zu erheben sein. In dem von Wöllwarth’schen Zinsbuch 3
von 1615 fand ich einen Hanß Pfleiderer zu I r r m a n n s w e i l e r bei Bartholomä zu S t e i n h e i m gehörig, der der Herrschaft 300 Gulden schuldet und auf Weyhenacht seinen Zins zu entrichten hat. Ferner kommt in dem Lagerbuch von 1600 Essingen-Lauterburg ein Jörg Pfleiderer „am Sandberg und im Salach“ vor, der Äcker, Wiesen, Holz und Geld besitzt. Ferner liegt vor mir eine Abschrift eines Schreibens (datiert E l l w a n g e n vom 19. April 1605) „des Chriftoph von Benningen Dechand an den edlen Vötter Schwager und Nachbarn „von Wöllwarth“, worin von einem „Jörgen Pfleiderer auf dem Dixtenhof Eures gewesenen Untertan nachgelassene Witib“ die Rede ist. In den Kirchenregister-Auszügen aus A r r m a n n w e i l e r bei Rombach, die mir Vetter Immanuel-Esslingen schon vor Jahren zur Verfügung gestellt hat, ist aufgeführt ein Georg Pfleiderer, etwa im Jahr 1600 und dessen Sohn Georg in H a m m e r s t a t t mit seiner Frau Ursula von Essingen, die 8 Kinder hatten, von denen sich 5 in her Gegend verheirateten. Andere Kirchenregister-Auszüge sind ausgestellt von den 'evang. Pfarrämtern N e ß l a u , F a c h s e n f e l d , U n t e r r o m b a c h und H a m m e r s t a t t , den kathol. Pfarrämtern D e w a n g e n und U n t e r k o c h e n . Wenn ich noch hinzufüge, dass in D e i n i n g e n und K l o s t e r z i m m e r n bei Bad Wemding ein Pfleiderer mit 11 Kindern aufgeführt ist und dass in A l e r h e i m im Ries in der Mitte des 18. Jahrhunderts 1747 ein Johann Adam, Sohn des Fluhrers Adam Pfleuderer in F e s s e n h e i m bei Nördlingen und in Nördlingen selbst mehrere Pfleiderer festgestellt sind, so ist kein Zweifel mehr möglich, dass unsere Sipplinge im bayrischen Franken nordöstlich von Nördlingen sesshaft und verbreitet waren und sind und man wird hinzufügen dürfen, dass sie, wie so viele andere württembergische Familien von Osten her dorthin eingewandert sind. 2. Eine der sieben Gerichtspersonen heißt V e i t W ü r t h des Gerichts zu Heubach. Das kann niemand anders sein als der uns aus Nr. 15, Seite 2 bekannte Vater der Agathe, der Ehefrau unseres Ahnherrn Georg auf dem Degenhof. Dieser Würth hat also schon vor der Geburt seiner mit einem Pfleiderer später verheirateten Tochter anlässlich dieses Gerichtsfalls mit einem Träger unseres Namens zu schaffen gehabt. War die Magd des Degenbauern, Anna, etwa auch eine geborene Pfleiderer? Bemerkenswert ist auch, dass die Söhne des Sixt die Vornamen Jörg und Hans führen, wie der Ahnherr und sein Sohn, während der Vormame S i x t bei unserer Sippe verschwindet. Wollte man etwa den Namen unb die Erinnerung an den Totgeschlagenen in seiner Familie nicht mehr forterhalten? Auch die Notiz, dass Sixt den noch heute als Bezeichnung eines Markungsteils vorkommenden Hof in der Reute bewohnte, könnte darauf hindeuten, dass schon die Heubach-Essinger Pfl., die sich balb mit "eu", balb mit "ei" schreiben, eine Vorliebe für den H o f sitz hatten, wie später die Degen h ö f e r und Ungeheuer h ö f e r. Was aus Sixts Hausfrau Anna und ihren Kindern geworden ist, ist nicht bekannt. Veit Würth muss wohl auch mit seinem späteren Tochtermann und dessen Familie bekannt gewesen sein, dass er ihm seine Agathe anvertraute, ja sie mit ihm in die Fremde auf den nach damaligen Begriffen doch weit entfernten Hof bei Hertmannsweiler ziehen ließ. Schließlich noch eine Hypothese, die vielleicht, um mich wissenschaftlich auszudrücken, nie verifiziert, d. h. als richtig erwiesen werden wird, die aber doch 4
nicht so ganz abwegig ist: I s t J ö r g , d e r S o h n d e s S i x t , v i e l l e i c h t identisch mit dem Degenhöfer Ahnherrn Jörg und ist vielleicht der Totschlag des Vaters für den Sohn der Anlass gewor den, aus seiner Freundschaft wegzuziehen und zwar des halb auf den Degenhof, weil dieser der Herrschaft Heubach zinspflichtig war? 3. Die Frage, warum hinter Aalen gegen Ellwangen hin k a t h o l i s c h e Pfleiderer sitzen und die Frage, ob unser Ahnherr Georg bei seiner Ansiedlung auf dem Degenhof schon evangelisch war, hat sich auch gelöst. Das heutige Aalener Gebiet nämlich gehörte im 16. Jahrhundert teils zur Fürstprobstei Ellwangen, teils zur von Wöllwarth’schen Herrschaft. Die Bewohner der ehemals Ellwangischen Orte sind noch heute katholisch, während die Wöllwarths schon im Jahr 1560–70 die Reformation ein- und durchführten, wodurch nach dem Grundsatz: "der Grundherr bestimmt die Religion" alle ihre Untertanen, allo auch die Pfleiderer in Essingen, Steinheim, Heubach und demgemäß auch die Degenhöfer evangelisch geworden sind. Ich hoffe, durch meine Ausführungen unsere Mitglieder überzeugt zu haben, dass meine Reise nicht vergebens gewesen ist. Ich muss aber hinzufügen, dass ich künftighin wegen meines geschwächten Augenlichtes nicht mehr in der Lage sein werde, derartige Ausflüge zu übernehmen und schwer lesbare Akten zu entziffern. Wer von unseren Jüngeren nimmt die Zügel der Familienforschung in die Hand? E. P.
Familien-Nachrichten. (zu Blatt Nr. 16.)
Verlobt: Mai 1932: Hedwig Pfleiderer - Hertmannsweiler, S. 283 XI k 1, mit Karl Scharpf - Krummhardt. Übertragen: Das Forstamt Gundelsheim dem Oderförster Pfleiderer in Langenau. Gestorben: 11. Dezember und 17. Dezember 1931 die beiden Geschwister Ernst August Pfl. – Hertmannsweiler, und Luise Emma Pfl. im Haag. Ersterer von einem Auto überfahren und tödlich verletzt; letztere war in Haag in Stellung. Innerhalb weniger Jahre verloren die Eltern (S. 282 X g) 3 ihrer Kinder. So wie ihr Sohn Ernst verlor auch ihr Sohn Otto durch Unglücksfall am 4. 1. 28 in Cannstatt in der Eisenbahnreparaturwerkstätte sein Leben. Den schwergeprüften Eltern und Geschwistern unsere herzliche Teilnahme! 30. Dezember 31. Frau Friederike Pfl., g. Scholl, in Liebenzell. 26. Mai 32 Frau Elise Pfl. g. Lempp, Stadtpfarrers Immanuel Pfl. v. 5
Ulm Witwe (S. 337 IX zt), die wir auf den meisten Pfl.-Tagen als unsere Seniorin begrüßen durften. 30. Mai 32. Schmester Pauline Pfl. (von Hohenacker) im Diakonissenhaus Stuttgart. Neues Mitglied: H e i n r i c h P f l e i d e r e r, Kaufmann in Mannheim, Lameystraße 22. H. P. Der Vorsitzende, Prof. E;. Pfleiderer, wohnt in Cannstatt, Badstraße 37. Der Rechner, Direktor Sigmund Pfleiderer, wohnt in Degerloch und hat Postscheckkonto Stuttgart Nr. 27996. Für diejenigen Mitglieder, welche mit ihrem Beitrag noch im Rückstand sind, ist wiederum eine Zahlkarte beigefügt. Der Rechner bittet dringend, diese Zahlkarte bald zu verwenden.