lie:zeit Ausgabe 92

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polit:zeit

01/2021

Teuerungsausgleich für Rentner: neuer Landtag in Pflicht Was ändert sich für die AHV-Rentner im neuen Jahr? In der Schweiz erhalten sie einen Teuerungsausgleich, in Liechtenstein bleibt alles beim Alten. Der Schweizer Rentner darf sich über eine monatliche Einzelrente von maximal 2390 Franken freuen, während der Liechtensteiner Rentner seit dem Jahr 2011 unverändert 2320 Franken erhält. Weil die Rente in Liechtenstein 13-mal ausbezahlt wird, erhält er im Jahr 30’160 Franken, 1480 Franken mehr als der Schweizer Rentner, dessen Rente nur zwölfmal ausbezahlt wird und 28’680 Franken beträgt. Text: Johannes Kaiser · Foto: Oliver Hartmann

Das Ausbleiben des Renten-Teuerungsausgleich trifft nicht nur die heutigen, sondern vor allem die zukünftigen Rentner, die damit rechnen müssen, dass ihr Einkommen im Alter im Verhältnis zum letzten Lohn deutlich niedriger sein wird. Johannes Kaiser, FBP

Warum wurde in der Schweiz die AHV-Rente seit 2011 bereits vier Mal der Teuerung angepasst, in Liechtenstein aber nicht? Grund dafür sind die gesetzlichen Änderungen, die seinerzeit zur Sanierung des Staatshaushalts vorgenommen worden sind: Es kommt bei der Festlegung des Teuerungsausgleichs nicht mehr der Mischindex aus Lohn- und Preisindex zur Anwendung, und zusätzlich wurde vom Landtag die Aussetzung des Teuerungsausgleichs auf die Renten im Umfang von vier Prozent festgelegt. Damit liegt in Liechtenstein ein Teuerungsausgleich noch für lange Zeit in weiter Ferne. In der Praxis wird dadurch die sogenannte 13. AHV indirekt abgeschafft.

Nachteile für Rentnerinnen und Rentner sind offensichtlich Der Direktor der AHV, Walter

Kaufmann, weist in einem Interview im Vaterland vom 1. Dezember 2020 darauf hin, dass die Entkoppelung der AHV-Renten vom Lohnindex langfristig Nachteile hat. Bei derart langen Phasen ohne Rentenanpassung sinkt langfristig die Versorgungsquote im Alter, d.h. die Rente im Verhältnis zum Lohn. Als Folge des Renten-Stillstandes betrug die Maximalrente im Jahr 2016 noch 38,1 Prozent des Medianlohnes im Vergleich zu 39,4 Prozent im Jahr 2012, vier Jahre zuvor. Und dieses Verhältnis wird weiter sinken. Das trifft nicht die heutigen, sondern vor allem die zukünftigen Rentner, die damit rechnen müssen, dass ihr Einkommen im Alter im Verhältnis zum letzten Lohn deutlich niedriger sein wird als erwartet.

Renteneinkommen im Alter wird sich zusehends vermindern Meine Bestrebungen im Landtag, bei der Rentenberechnung zum Mischindex zurückzukehren, der vor den einschneidenden Sparmassnahmen für die Rentnerinnen und Rentner bis im Jahre 2013 galt – um so eine Renten-Teuerungsanpassung für die Rentnerinnen und Rentner in unserem Land zu ermöglichen – werden von AHV-Direktor Walter Kaufmann argumentativ bekräftigt. Er wies bereits in früheren Geschäftsberichten der AHV-Anstalt auf diese kritische Entwicklung für Liechtensteins Rentnerinnen und Rentner hin: «Als mittelfristige Entwicklung

ist zu befürchten, dass die Rente nicht nur im Verhältnis zum Medianlohn sinkt. Die Querwirkung derart langer Phasen ohne Rentenanpassung darf politisch nicht vernachlässigt werden.»

Negative Auswirkungen des Rentenstillstands Daneben hat ein Rentenstillstand auch Auswirkungen auf andere Leistungen, die auf die «Mindestrente» der AHV abstellen. So ist etwa die Hilflosenentschädigung nicht als Frankenbetrag, sondern als Prozentsatz der Mindestrente definiert. Bei schwerer Hilflosigkeit beträgt die Hilflosenentschädigung 80 Prozent der Mindestrente, derzeit 928 Franken bei 1160 Franken Mindestrente. Bei ausbleibendem Teuerungsausgleich auf AHV-Renten wird folglich auch die Hilf losenentschädigung nicht erhöht. Es liegt am künftigen Landtag Es ist also kein Luxus, einen adäquaten Teuerungsausgleich zu ermöglichen. Der Landtag ist dazu aufgerufen, die heutigen gesetzlichen Bestimmungen zu revidieren. Konkret bedeutet dies, dass zur Bestimmung der Teuerung wieder der Mischindex zwischen Lohn- und Preisindex zur Anwendung gelangen und auf die Aussetzung des Teuerungsausgleichs auf die Renten im Umfang von vier Prozent verzichtet werden sollte. Es liegt in der Hand des Landtags.


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