Offenblatt 07/2024

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UNSER AMTSBLATT

Ausgabe Nr. 7

25. Februar 2024

Foto: Lötsch

Foto: privat

www.offenblatt.de

Wie lief es für die Sparkasse im vergangenen Jahr? Seite 3

Ein Jahr Feuerwehr-Chef. Seite 5

+++ Dass Jugendliche Schulklassen betreuen, gehört zum Konzept der Ausstellung „Geschichtslabor: Wo fängt Unrecht an?“ Für Offenburg werden jetzt junge Leute gesucht SEITE 2 +++ Veranstaltungen rund um den Frauentag SEITE 8 +++

Kultur satt bis Mitternacht

Erleben ist angesagt: Zahlreiche Offenburger Einrichtungen haben am 1. März bis 24 Uhr geöffnet KULTUR Premiere: Bei der Lan-

Das vielfältige Programm erstreckt sich über die verschiedenen kulturellen Einrichtungen der Stadt, angefangen auf dem Kulturforum in der Städtischen Galerie, der Stadtbibliothek sowie der Reithalle bis in die Innenstadt zum Salmen, dem Stadtarchiv und dem Museum im Ritterhaus. Durch einen interessanten Mix aus Kurzführungen, Workshops, Theateraufführung, Silent Disco und vielem mehr haben Besuchende die Möglichkeit, die bunte Vielfalt der Kultur zu entdecken.

Kreativ werden „Kreativ werden“ heißt es für Groß und Klein in der Städtischen Galerie. In Verbindung mit der aktuellen Ausstellung „Frank Kunert. Wunderland“ dürfen Besucherinnen und Besucher sowohl an einer Spielstation aktiv werden als auch an den angebotenen Kurzführungen teilnehmen. Ansonsten

Foto: David Becker

gen Nacht der Kultur am Freitag, 1 März, haben zahlreiche Offenburger Kultureinrichtungen bis 24 Uhr geöffnet. Mit dabei ist die Reithalle, das Museum und das Stadtarchiv im Ritterhaus, der Salmen, die Städtische Galerie und die Stadtbibliothek. Der Fachbereich Kultur der Stadt Offenburg lädt zum Erleben, Staunen, Wundern, Entdecken und Feiern bis Mitternacht ein.

Salmen als Offenburger Synagoge“. Eintritt frei. In der Reithalle führt das Theater BAAL das elsässisches Theaterstück „D‘fàmeli Strumpfmann“ auf. Tickets bei allen bekannten VVK-Stellen unter www.theater-baden-alsace.com und an der Abendkasse. Zuvor gibt’s im Foyer der Reithalle ein kostenloses Autoren- und RegisseurenGespräch mit Pierre Kretz und Edzard Schoppmann.

Weitere Infos unter www. kultur-offen burg.de Das Kulturforum bei Nacht.

einfach treiben lassen und die humorvoll-skurrile Bilderwelt von Frank Kunert genießen. Der Eintritt ist frei. Musik und Literatur auf die Ohren gibt es bei der Silent Disco in der Stadtbibliothek. Kinder, die lieber aktiv durch die Bücherregale streifen, dürfen sich der Alien-Rallye anschließen und die Bibliothek für sich entdecken. Auch hier ist der Eintritt frei. Um einmal in die Kinderwelt des Museums eintauchen zu können, bietet das Museum im Ritterhaus die beliebten Kurse für Kinder an diesem Abend für Erwachsene an. Darunter „Die Römer in Offenburg“, „Die

Macht der Karten“ und „Ein Tag im Leben der Erde“. Viel zu lernen gibt es auch im Stadtarchiv. Hier bekommen Interessierte unter anderem Einblicke in die Familienforschung, das Lesen alter Handschriften und in den richtigen Umgang mit alten Büchern. Ebenfalls bei freiem Eintritt.

Werkstatt Freiheit Im Salmen lädt das Angebot „Werkstatt Freiheit!“ dazu ein, das Offenburger Haus der Demokratie interaktiv zu entdecken. Ergänzt wird das Angebot durch die Kurzführungen „Der Salmen als Fotostudio. Fotografie im 19. Jahrhundert“, „Das Gedenkbuch im Salmen“ und „Der


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Geschichtslabor im Salmen

„Wo fängt Unrecht an?“ Jugendliche machen Altergenossen mit Geschichte des KZ Kislau vertraut en Schulklassen. Das gehört zum Konzept der Ausstellung „Geschichtslabor: Wo fängt Unrecht an?“ des „Lernort Kislau e.V.“, benannt nach dem ehemaligen Konzentrationslager bei Bruchsal. Das Projekt der Gedenkstätte Salmen in Kooperation mit der Jugendarbeit der Stadt Offenburg beginnt am 11. März. Gesucht werden freiwillige Jugendliche, die sich als Guides für den Zeitraum der Internationalen Wochen gegen Rassismus bis 24. März ausbilden lassen möchten. Insgesamt läuft sie Ausstellung bis 5. Mai. Der Begriff „Labor“ wurde bewusst gewählt. Getreu dem Motto ‚Geschichte begreifen – Demokratie erleben‘ kann man im Geschichtslabor Theorien auf den Prüfstand stellen und der Wahrheit auf die Spur kommen. Zum Thema des Projekts: Im Konzentrationslager Kislau bei Bruchsal wurden zwischen 1933 und 1939 mehr als 1.500 Männer festgehalten – darunter viele aktive Nazi-Gegner. Als eines der frühen Lager markierte Kislau

Notdienste • 25.2. Schwarzwald-Apotheke Hauptstraße 19 • 26.2. Staufenberg-Apotheke Kirchplatz 2 Durbach • 27.2. Sonnen-Apotheke Marlener Straße 11 • 28.2. Apotheke am Ebertplatz Ebertplatz 12 • 29.2. Hilda-Apotheke Hildastraße 69 • 1.3. Delta-Apotheke Heimburgstraße 1 • 2.3. Bartholomäus-Apotheke Hauptstraße 61 77799 Ortenberg • 3.3. Hirsch-Apotheke Fischmarkt 3

Sitzungsplan 26.2. Haupt- und Bauausschuss 18 Uhr, Salmen, Lange Straße 52 Download unter ratsinfo.offenburg.de/buergerinfo/infobi.php. Die Tagesordnung steht auf Seite 17.

FOTO: MELANIE FRÜHE

SALMEN cl Jugendliche betreu-

Bereits im vorigen Jahr wurden im Salmen Peerguides ausgebildet.

den Übergang von der demokratisch verfassten Weimarer Republik ins nationalsozialistische Terror-Regime. Von der Geschichte des KZ Kislau ausgehend, können die Nutzerinnen und Nutzer des Labors die Unterschiede zwischen Recht und Unrecht sowie zwischen Demokratie und einem

Finanzen & Freiheit Der Equal Pay Day am 6. März und der internationale Frauentag am 8. März stehen bevor. „Auch 2024 verdienen Frauen durchschnittlich weitaus weniger als Männer, verfügen über ein geringes Vermögen und eine niedrigere Rente“, erklärt die Gleichstellungsbeauftragte des Ortenaukreises, Carina Klemm. Daher präsentiert sie mit der Leiterin der VHS Ortenau, Elke Baumgartner, die Reihe „Frauen. Finanzen. Freiheit.“ Ziel ist es, finanzielle Ungleichheiten zu thematisieren und Frauen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie sie ihre finanzielle Situation verbessern können. In vier Onlinevorträgen bekommen Frauen von renommierten Expertinnen und Experten fundiertes Wissen für eine solide Finanz- und Vermögensplanung vermittelt. Die Veranstaltungen sind für alle Frauen kostenfrei und können einzeln gebucht werden. Anmeldungen sind bis Montag, 11. März, unterwww.ortenaukreis. de/frauenfinanzen möglich.

totalitären System ausloten und erforschen. Aber auch der Blick ins Heute bleibt dabei nicht aus: An den acht Doppelstationen des Geschichtslabors geht es jeweils um einen historischen Themenkomplex sowie um dessen aktuelle Bezüge zur Gegenwart. Fast alle Stationen sind interaktiv

gestaltet: Klappen, Schieberegler und Drehelemente laden die Besucher*innen dazu ein, Inhalte zu entdecken, sich miteinander auszutauschen und zu Wertfragen Stellung zu nehmen. Teil des Gesamtkonzepts ist die Ausbildung von jugendlichen Peerguides: Vorab werden freiwillige Jugendliche zu Guides ausgebildet, die dann Schulklassen durch die interaktive Ausstellung führen. Die Schulung findet am Freitag, 8. März, von 14 bis 18 Uhr sowie am Samstag, 9. März, von 10 bis 17 Uhr statt. Die Jugendlichen werden während der Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 11. bis 24. März ihre Altersgenoss*innen durch die Ausstellung führen. Anmeldungen sind bis 29. Februar per EMail an demokratie@offenburg. de möglich. Unter dieser E-Mailadresse können sich Schulklassen für Führungen anmelden, die nach Absprache auch nachmittags stattfinden können. Der Eintritt ins Labor zu den gewohnten Öffnungszeiten (Dienstag, Donnerstag, Freitag, 14 bis 20 Uhr; Samstag/Sonntag, 11 bis 17 Uhr) ist frei.

Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Fabian Fallert Redaktion: Gertrude Siefke (Leitung, ges), Telefon 0781/82-2572 Christoph Lötsch (stv. Leitung, cl), Telefon 0781/82-2200 Sandra Martin (sam), Telefon 0781/82-2102 Anja Walz (aw), Telefon 0781/82-2666 Marie-Christine Gabriel (mcg), Telefon 0781/82-2333 E-Mail: offenblatt@offenburg.de Organisationseinheit Marketing und Kommunikation Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: offenblatt@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 0781/9340-925 E-Mail: zustellung.offenblatt@der-guller.de www.offenblatt-zustellung.de Verantwortlich für Anzeigen u. Beilagen: Christian Kaufeisen Ansprechpartner: Frank Kirchhoff, Telefon 0781/9340-169 E-Mail: werbung.offenblatt@der-guller.de Mediadaten: www.der-guller.de/mediadaten-offenblatt Herstellung: STADTANZEIGER Verlags-GmbH & Co. KG, Scheffelstraße 21, 77654 Offenburg Vertrieb: STAZ + GULLER Vertriebsgesellschaft mbH, Luisenstraße 22, 7764 Offenburg Druck: Reiff Zeitungsdruck GmbH, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils sonntags, kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: Dienstag, 17 Uhr Auflage: 30 500 www.offenblatt.de


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Ergebnis verbessert

Pro Bahn-Fahren

FOTO: CHRISTOPH LÖTSCH

Sparkasse Offenburg/Ortenau zieht in historischem Ambiente Bilanz

„Festes Fundament“: Sparkassen-Vorstände (v.l.) Nicole Dietl, Jürgen Riexinger, Alexander Meßmer. SPARKASSE cl In den Offenbur-

ger Untergrund lud die Sparkasse Offenburg/Ortenau zum Bilanz-Pressegespräch. Genauer: In den historischen Gewölbekeller des Immobilienzentrums in der Hauptstraße – Sinnbild für „ein starkes Fundament“, so Vorstandvorsitzender Jürgen Riexinger. Während die Bilanzsumme im Berichtsjahr 2023 von 5,125 auf 5,081 Milliarden Euro leicht zurückgegangen ist, stieg der Gewinn kräftig auf 57 Millionen Euro (2022: 43 Millionen Euro). Das entspricht einer Verbesserung des Ergebnisses um knapp 30 Prozent.

Effizienz gesteigert Riexinger hob die Steigerung der Effizienz hervor: Ein Einsatz von 54 Cent sei erforderlich gewesen, um einen Euro zu verdienen. Im Vorjahr waren es noch 60 Prozent. Einem Kreditvolumen von 3,5 Milliarden Euro stehen Kundeneinlagen von 3,8 Milliarden Euro gegenüber. Mit rund 200.000 Kundinnen und Kunden sei die Sparkasse fest in der Region verwurzelt, vor allem auch als starker und verlässlicher Partner der mittelständischen Wirtschaft, so Riexinger. Um die Kundschaft kümmern sich 708 Mitarbeitende in 24 Filialen. Dazu kommen 18 SBPunkte für die Bargeldversorgung in der Fläche.

Vorstandsmitglied Nicole Dietl hob bei ihrer Premiere in einer Bilanz-Pressekonferenz die gemeinnützigen Aktivitäten des Geldhauses hervor. Insgesamt 2,5 Millionen Euro gab die Sparkasse 2023 für Spenden und Sponsoring aus. Der Großteil ging an 155 Vereine im Ortenaukreis. Im laufenden Jahr sollen es sogar noch einmal 100.000 Euro mehr werden.

„#saugut-Award“ Ein Highlight sei der „#saugutAward“ unter der Schirmherrschaft von Speerwerfer Johannes Vetter gewesen, berichtete Dietl. Zu den Gewinnern gehörten auch vier Offenburger Vereine: Der Förderverein der L o re n z- O ke n - G r u n d s c h u le in Bohlsbach, der Turn- und Sportverein Windschläg, der TV 1912 Griesheim und die Ortsgruppe Windschläg des Malteser Hilfsdienstes. Nähere Infos unter www.sparkasse-saugut. de. Das Institut betrachte sich als Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit, so Dietl. Bis 2035 wolle man klimaneutral arbeiten. Bei den Neubauten in Achern und Ettenheim sollen nachhaltige Baustoffe zum Einsatz kommen: Die Filialen werden in Holz-Hybridbauweise errichtet. „Die Zinsen sind gekommen um zu bleiben“, vermerkte lapidar Vorstands-Vize Alexander Meßmer mit Blick auf den

Immobilienmarkt und die Bauwirtschaft. Private Bauherren übten sich ebenso in Zurückhaltung wie kommerzielle Investoren. Dennoch habe die Sparkasse Offenburg/Ortenau 2023 Kredite von über 200 Millionen Euro für den privaten Wohnungsbau und etwa 300 Millionen Euro für gewerbliche Bauten vergeben. Bei der Preisbildung zeichne sich ein neuer Trend ab, so Meßmer. Sei früher die Lage ausschlaggebend für den Wert einer Immobilie gewesen, spiele heute auch der energetische Zustand eines Gebäudes eine große Rolle. Mittelfristig ergebe sich deshalb großes Wachstumspotenzial bei der Renovierung und Aufwertung von Bestandsimmobilien.

Graffiti und Rap-Song Private Kreditnehmer dürfen sich über einen Zinsabschlag für energetisches Bauen freuen. Zehn Prozent von ihnen haben nach Angaben von Meßmer diese Möglichkeit bereits genutzt. Maßnahmen zur Kundengewinnung richten sich an die junge Generation. An der Zentrale in der Bertha-von-Suttner-Straße werden demnächst Graffiti prangen, Offenburg-Rapper Claudio Esposito wird einen Song beisteuern. Und am Himmel wird das fliegende Sparschwein, der Heißluftballon des Geldhauses, zu sehen sein.

sam Die ungeklärte Finanzlage der Deutschen Bahn sowie deren Ankündigung, die Rheintalstrecke ab 2036 für mehrere Jahre komplett sperren zu wollen, beunruhigt aktuell nicht nur die Stadt Offenburg. Viele Kommunen entlang des Oberrheins treibt die Sorge um, dass der Aus- und Neubau der Rheintalbahn zu unzumutbaren Belastungen für die ganze Region führen. Die Stadtverwaltung und die Offenburger Bürgerinitiative Bahntrasse erwarten, dass die DB das Planfeststellungsverfahren zum Tunnel Offenburg noch in 2024 offen legt. „Als größte Stadt der Ortenau und ICE-Haltepunkt, bauen wir darauf, dass die Deutsche Bahn und die Bundesregierung ihre Zusagen ganz besonders in Bezug auf den Tunnel Offenburg halten“, sagt OB Marco Steffens.

45 Sekunden schneller Insgesamt fahren laut Aussagen der DB täglich 300 Züge des Nah-, Fern- und Güterverkehrs auf der Oberrhein-Strecke. Der sogenannte Planfeststellungsabschnitts 7 zwischen Appenweier und Kenzingen ist da nur ein Abschnitt. Der Stadtverwaltung sowie auch der Bürgerinitiative Bahntrasse erscheint eine fünfjährige Vollsperrung dieser Bahnstrecke, um dort eine Hochgeschwindigkeitstrasse zu installieren, für die Menschen als unzumutbar. „Eine geplante Zeitersparnis von 45 Sekunden auf der Strecke Offenburg – Riegel steht in keinem Verhältnis zum 400 Millionen Euro geplanter Investitionskosten für Überholgleise und eine Geschwindigkeitserhöhung der Fernzüge von 230 auf 250 km/h“, so Karl Bäuerle, Vorsitzender der BI Bahntrasse. Die Rennstrecke ginge an den Wünschen der Bahnfahrenden vorbei.

Mahnfeuer für Region „Bürgerbahn statt Größenwahn“ ist der Slogan der Bürgerinitiativen entlang des Oberrheins. So lädt die IG Bohr am Samstag, 2. März, von 14 bis 17 Uhr in Ringsheim zu einem bundesweiten Protesttag des „Aktionsbündnisses Bahn Bürgerinitiativen Deutschland“ gegen „unsinnige Hochgeschwindigkeitsstrecken“ der Bahn ein. Neben dem Busbahnhof soll dazu ein Mahnfeuer entzündet werden.


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Qualitätsholz unter dem Hammer Revierleitende über die öffentliche Holzbesichtigung im Waldgebiet der Technischen Betriebe WALDWIRTSCHAFT sam Quali-

Einmal im Jahr findet auf dem Waldgelände im ehemaligen Munitionslager im Gottswald, auf dem Waldgelände der Technischen Betriebe Offenburg, eine besondere Art der Holzversteigerung statt, erklärt Joachim Weißhaar, Abteilungsleiter Forst der TBO. Es ist keine öffentliche Auktion im klassischen Sinne, sondern es werden bei der sogenannten „Holzsubmission“ im Vorfeld schriftliche Angebote abgegeben. Dazu wurden auf dem Areal des alten Munitionslagers Holzstämme aus den umliegenden Forstrevieren angeliefert. Darunter sind gesuchte Eichen und viele andere Hölzer wie Eschen, Roteichen und Ahorn. Die Revierleiter bewerten die Stämme, kategorisieren sie und tragen die Werte - nach Baumart, Güte und Abmessung sortiert – in

Foto: Lötsch

tätsholz aus dem Stadtwald Offenburg und den umliegenden Gemeinden Hohberg, Meißenheim, Neuried und Schutterwald sowie des Staatswaldes Willstätter Wald stehen aktuell zum Verkauf. Eine öffentliche Holzbesichtigung findet am Donnerstag, 29. Februar, ab 16 Uhr im TBO-Wald statt. Dann berichten die Revierleiter über den Verkaufserlös des Holzes.

Holz aus dem Stadtwald und der umliegenden Gemeinden wird demnächst wieder versteigert.

eine sogenannte „Submissionsliste“ ein.

Losverzeichnis Nach dieser Liste erstellt das Amt für Waldwirtschaft ein Losverzeichnis, in dem jedes Revier eine bestimmt Anzahl an Losnummern hat. Mit diesen Losnummern können kaufwillige Holzhändler, Schreiner- oder Fassbaubetriebe und auch Sägewerke dann ihre Gebote in einem verschlossenen Umschlag abgeben. Drei Wochen

hatten Kaufinteressenten aus ganz Deutschland und dem angrenzenden Frankreich nun Zeit, sich im ehemaligen Munitionslager die Werthölzer anzusehen. „Das ist ein freifliegendes Kommen und Gehen“, erzählt Revierleiter Joachim Weißhaar: „Bis zum Montag haben sie die Möglichkeit ihr Gebot abzugeben“, erklärt er weiter, „und der mit dem höchsten Gebot bekommt dann den Zuschlag.“ Bei der „Öffentlichen Holzbesichtigung“

am Donnerstag, 29. Februar, präsentieren die Revierleitenden und das Amt für Waldwirtschaft nur mehr einer interessierten Öffentlichkeit vor Ort die in dieser Saison geschlagenen Qualitätshölzer und nennen die Verkaufserlöse. Zudem erklären die Fachleute, wie bedeutend das Holz für eine naturnahe Waldbewirtschaftung ist. Im Anschluss stehen die Forstfachleute am Lagerfeuer gerne zu Fragen rund um den Wald zur Verfügung.

Spannende Stunden im Stadtmuseum und im Salmen Zur spannenden „Schatzsuche im Wald“ für Kinder von 4 und 5 Jahren lädt das Museum im Ritterhaus am Donnerstag, 29. Februar, von 15 bis 16.30 Uhr. Auf jedes Kind wartet eine Überraschung. Außerdem wird eine Schatz-Schatulle gebastelt. Gebühr 4 Euro. Mit Doris Schramm. Anmeldung bis Vortag, 14 Uhr, an museum@offenburg.de oder Tel. 0781/82-2577. Am Freitag, 1. März, bieten Museum und Archiv im Ritterhaus zur langen Museumsnacht folgende Veranstaltungen an: 19 Uhr. Die Römer in Offenburg. Eine spannende Führung durch die Antike mit Marion Herrmann-Malecha. 20 Uhr. Die Macht der Karten. Landkarten waren ein Mittel, um Grenzen der Macht zu

behaupten. Das zeigt Alexandra Eisinger anhand der berühmten Waldseemüllerkarte. 21 Uhr. Ein Tag im Leben der Erde. Ausgehend von der Zeitmaschine und den im Museum im Ritterhaus gezeigten Gesteinen erklärt Alexander Weigand die Erdzeitalter anschaulich am Beispiel einer Wanduhr. 21 Uhr. Workshop „Alte Bücher“ im Stadtarchiv. Buchbinder Tycho Klettner zeigt, welche Schäden an alten Büchern auftreten können. Eigene reparaturbedürftige Bücher können mitgebracht werden. Anmeldung jeweils an museum@offenburg.de oder Tel. 0781/82-2577. Ebenfalls am Freitag, 1. März, bietet die Gedenkstätte Salmen folgendes Programm:

18 Uhr. Das Gedenkbuch im Salmen. Etwa 300 jüdische Offenburger*innen wurden zwischen 1933 und 1945 Opfer nationalsozialistischer Verfolgung. Im Salmen wird an sie erinnert. 19.15 Uhr. Werkstattangebot „Den Salmen interaktiv entdecken“. Der Salmen steht für ein Ereignis der Demokratiegeschichte, das uns alle bis heute angeht. Die Führung ermöglicht es, an den vorrevolutionären Ereignissen vom September 1847 teil zu haben. 21 Uhr. Fotografie im 19. Jahrhundert. Die Kurzführung setzt sich außerdem mit weiteren Errungenschaften der damaligen Zeit auseinander – wie der Eisenbahn und der Glühbirne. 22 Uhr. Der Salmen als Offenburger Synagoge. Ab 1875 diente

der Salmen als Synagoge für die damals noch junge Offenburger jüdische Gemeinde. Eine Spurensuche. Anmeldung unter salmen@offenburg.de oder Tel. 0781/82-2701. Am Samstag, 2. März um 10.30 Uhr können Interessierte an einer kostenlosen Stadtführung teilnehmen. Die Route geht durch den Zwinger-Park zum Ölberg mit der Heilig KreuzKirche und über Marktplatz und Hauptstraße zu den verschiedenen Sehenswürdigkeiten wie Rathaus, Salzhaus, Ursulasäule und vielen anderen. Im Rahmen dieser Führung wird die Mikwe, das jüdische Ritualbad, besichtigt. Anmeldung bis Vortag 17 Uhr an museum@offenburg.de oder Tel. 0781/82-2577.


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Interview

Vom Innenminister zum Kanzler Nils Schulze spricht über sein Amt als Feuerwehrkommandant, das er am 1. Juni 2023 antrat

Herr Schulze, Sie haben das Amt am 1. Juni 2023 übernommen. Wie haben Sie das vergangene Jahr erlebt? Nils Schulze: (lacht) Rückblickend frage ich mich, wo die Zeit geblieben ist. Ich war froh, dass Peter Schwinn erst Ende Mai in den Ruhestand ging, denn so konnte ich mich gut auf meine Staatsprüfung zum höheren feuerwehrtechnischen Dienst Ende März vorbereiten. Dem voraus gingen im Rahmen einer zweijährigen Ausbildungszeit viele Berufspraktika unter anderem beim Regierungspräsidium Freiburg, den Berufsfeuerwehren in Bochum und Basel sowie Hamburg und München und natürlich die Schulungen in Münster. Wo liegt der Fokus während der zweijährigen Ausbildungszeit? Schulze: Darunter fällt beispielsweise, wie man eine Feuerwehr führt oder organisiert. Aber auch Verwaltungsaufgaben, Recht oder Einsatzleitung gehören ebenso dazu wie die Öffentlichkeitsarbeit oder die Kooperation mit anderen Einrichtungen und damit alles, was zum Feuerwehr-Management gehört. Diese Prüfung bedeutet die höchste Qualifikation, die man im Feuerwehrwesen absolvieren kann. Wie lief dann die gemeinsame Übergangszeit? Schulze: Sehr gut. Ich bin Peter Schwinn für die reibungslose Übergabe und seine Unterstützung sehr dankbar. Da ich bereits zehn Jahre lang sein Stellvertreter war, waren wir immer

in engem Austausch und er bezog mich dabei in strategische Entscheidungen mit ein. Und er hatte auch die Stärke und das Vertrauen in mich, sich langsam zurückzuziehen und mir immer mehr Verantwortung zu geben. So konnte ich sehr gut in die Position hineinwachsen. Was war dann nach dem 1. Juni anders? Schulze: Zunächst fand ich es klasse, mit welcher Offenheit und Freundlichkeit ich als Chef von allen in der Offenburger Feuerwehr empfangen wurde. Für mich ist das keine Selbstverständlichkeit. Ich kann delegieren und loslassen, weil ich in der glücklichen Situation bin, Chef eines starken Teams zu sein. Neu in dieser Position war für mich die enge Zusammenarbeit mit den Stadträtinnen und Stadträten sowie Baubürgermeister Oliver Martini, meinem unmittelbaren Vorgesetzten. Auch mit der Kommunikation mit anderen Behörden und Organisationen wie dem Regierungspräsidium, dem Landratsamt, der Polizei oder auch Wirtschaftsunternehmen betrat ich neues Terrain. Unter Leitung von Peter Schwinn war er der Außenminister und Bundeskanzler, während ich sein Innenminister war. Und jetzt trage ich allein die Verantwortung für eine Einrichtung von 27 Hauptund 693 Ehrenamtlichen – mit Markus Pehlke, einem starken Stellvertreter an meiner Seite. Welche Einsätze haben Sie und Ihr Team am meisten gefordert? Schulze: Natürlich sind meine Einsätze jetzt weniger geworden. Doch bei Großeinsätzen wie bei Bränden der Flüchtlingscontainer Am Sägeteich, dem Gebäudebrand im Dachsweg in Albersbösch oder bei dem tödlichen Angriff auf den Schüler in der Waldbachschule bin ich auch vor Ort. Oberster Grundsatz ist für mich: Wenn mein Team mich braucht, bin ich da. Und welche Aufgaben liegen auf Ihrem Schreibtisch?

Foto: privat

Feuerwehr aw Im Januar 2023 hat der Gemeinderat Nils Schulze einstimmig als Nachfolger von Peter Schwinn zum Feuerwehrkommandanten der Offenburger Wehr berufen. Der damals 38-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zehn Jahre lang Erfahrungen als stellvertretender Kommandant sammeln können. Am Mittwoch, 15. März, hat er jetzt zu seiner ersten Hauptversammlung für das Dienstjahr 2023 eingeladen. Das OFFFENBLATT fragte nach, wie es im vergangenen Jahr im neuen Amt gelaufen ist.

Hat seinen Traumjob gefunden: Feuerwehrkommandant Nils Schulze.

Schulze: Die weitere Koordinierung unserer FeuerwehrNeubauten West mit Fertigstellung Mitte des Jahres sowie die anstehenden Neubauten Rebland und Süd sowie die Machbarkeitsstudie der Feuerwache. Strategische Aufgaben, die gelöst werden wollen und ein Dutzend an Entscheidungen, die tagtäglich anstehen. Für mich gilt jetzt – wie bereits für meinen Vorgänger – „immer vor der Lage sein!“ So war ich mit meinem Team auch bei den Trauerfeierlichkeiten für unseren verstorbenen Ehrenbürger Wolfgang Schäuble indirekt beteiligt: Denn Einsatzpläne müssen für den Fall der Fälle auch dann funktionieren, wenn ein Teil der Stadt abgeriegelt ist. Ein weiteres Beispiel waren die Bauernproteste auf dem Offenburger Marktplatz.

Worin sehen Sie in den kommenden Jahren die größten Herausforderungen für sich und Ihr Team? Schulze: Spannend in diesem Jahr ist für uns die Eröffnung des Planfeststellungsverfahrens für den Güterzugtunnel der Deutschen Bahn durch Offenburg. Hier werden auch unsere Einschätzungen gefragt sein. Und ich will gemeinsam die Freude und Begeisterung beibehalten, ein Teil dieser Feuerwehr zu sein und diese Freude und Begeisterung auch immer wieder in schwierigen Situationen an meine Kameradinnen und Kameraden weiterzugeben. Für mich ist dieser Beruf ein Traumjob, auch wenn es manchmal schwierig ist, mit zwei kleinen Kindern im Alter von vier und einem Jahr alles unter einen Hut zu bringen.


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KINDERBETREUUNG cl Ein paar

Stunden am Tag spielen und dafür Gehalt bekommen. So könnte man sich eine Tätigkeit im „Offenburger Modell“ vorstellen – aber so einfach ist es nicht. Wer als Spielzeitbetreuerin oder -betreuer in Offenburgs Kindertagesstätten tätig sein will, braucht ein hohes Maß ein Engagement, Verantwortungsbewusstsein und nicht zuletzt ein blütenweißes Führungszeugnis. Die Idee des „Offenburger Modells“ ist es, zusätzlich zu den Betreuungszeiten durch pädagogisches Fachpersonal „Spielzeiten“ anzubieten, die durch Quereinsteiger*innen abgedeckt werden. So können die Kitas länger geöffnet bleiben. Von dem Modell profitieren derzeit rund 100 Kinder und deren Eltern in den Kitas Bühl, Rammersweier, Zunsweier, SFZ Innenstadt und Elgersweier. Im

Auf bau ist eine Spielzeitbetreuung im Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch. Martina Köllner, Fachbereichsleiterin für Familien, Schulen und Soziales: „Die Einführung ist gut gelaufen. Der Großteil der Eltern ist sehr zufrieden, dass es dieses Angebot am Nachmittag gibt.“ Das Personal für die Spielzeitbetreuung stellen der Malteser Hilfsdienst in Offenburg. Die Organisation hat derzeit wieder Stellen im Minijob oder Teilzeit ausgeschrieben. Wer angenommen wird, erhält eine Qualifizierung – analog der Jugendleitercard. Darüber hinaus gibt es Tariflohn, betriebliche Altersversorgung, 30 Tage Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Kinderzulage. Weitere Informationen gibt es bei den Maltesern unter der E-Mail-Adresse: Nicole.KorpasKnoll@malteser.org.

Für eine saubere Stadt FOTO: MARTIN

„Spielend“ Geld verdienen?

kostenfrei Utensilien wie z.B. Greifzangen und Müllsäcke zur Verfügung. Bei größeren Kampagnen bringen Mitarbeitende auch einen Container an den zuvor vereinbarten Ort der Sammel-Aktion bzw. holen gefüllten Müllsäcke zu einem vereinbarten Termin an einem zuvor vereinbarten Standort ab.

TBO unterstützen kostenlos UMWELTSCHUTZ Gemeinsam für

eine saubere Stadt: Die Technischen Betriebe Offenburg (TBO) und die Stadt unterstützen ehrenamtliche Müllsammelinitiativen sowie die „7. Ortenauer Kreisputzete“ vom 1. März bis 13. April. Unter dem Motto „Miteinander Füreinander“ geht es darum, die Stadt Offenburg gemeinsam sauber zu halten. Um den engagierten Helfenden ihren Einsatz zu erleichtern, stellen die TBO

Ehrenamtliche Gruppen und private Initiativen, die Aktionen zum gemeinsamen Müllsammeln planen, können sich eine Woche vor ihrem Termin per E-Mail an technische.dienste@ tbo-offenburg.de wenden. Die Stadt Offenburg freut sich über Aktionen wie die der Initiative „Ick mach´ sauba in Offenburg“ am Samstag, 9. März, bei der gemeinsam Müll gesammelt wird. Start ist um 14 Uhr auf dem Vorplatz der Volkshochschule.

LGS-Projektteam lädt ein LANDESGARTENSCHAU Wie kön-

nen sich die Bürger*innen an der Offenburger Landesgartenschau beteiligen? Was sind die nächsten Schritte auf dem Weg zur Landesgartenschau 2032? Und welche Aufgaben werden im anstehenden Planungswettbewerb bearbeitet? Um diese und weitere Fragen geht es bei dieser „Öffentlichen Informationsveranstaltung“ am Dienstag, 27. Februar, in der Hochschule Offenburg. Durch den Zuschlag für die Landesgartenschau 2032 hat Offenburg die einmalige Möglichkeit, im Bereich des heutigen OFVStadions einen neuen Park für alle mit direktem Zugang zum Wasser mitten in der Stadt zu schaffen sowie Raum für Sport, Spiel, Erholung, Begegnung und ein Miteinander einzuplanen. Dieser Park wird auch nach dem Landesgartenschau-Jahr 2032 dauerhaft bestehen bleiben und für alle nutzbar und zugänglich sein.

Planungswettbewerb Ab März 2024 findet nun ein Planungswettbewerb statt, an dem sich Büros aus den Bereichen Landschaftsarchitektur, Architektur und Stadtplanung beteiligen können und Entwürfe

für diesen neuen Park erarbeiten werden. Aufgabe ist es, die planerische Grundidee aus der Bewerbungsphase weiterzuentwickeln. Dabei müssen die Büros sowohl technische Vorgaben (z.B. in Bezug auf den Hochwasserschutz) umsetzen, als auch die Ideen der Öffentlichkeit für die neue Parkanlage berücksichtigen.

Bürgerbeteiligung Um den Ablauf und Inhalt des Wettbewerbs, die weiteren Schritte des Projekts und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit vorzustellen, lädt die Stadt Offenburg alle Interessierten zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Dienstag, 27. Februar, ab 19 Uhr in die Hochschule Offenburg (Gebäude D, Badstraße 24) ein.

Öffentliche Veranstaltung Aus organisatorischen Gründen wird um eine Anmeldung gebeten unter lgog@offenburg. de oder Telefon 0781/82-2272. Eine Teilnahme ist jedoch auch ohne Anmeldung möglich. Weitere Informationen zum Projekt Landesgartenschau finden Interessierte auf der Website unter www.lg-og.de.


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Offenburgs schönste Ecken

Museum im Ritterhaus bietet wieder 48 kostenlose Stadtführungen/Start am 2. März STADTFÜHRUNGEN aw Von März

Druckfrisch liegt das neue Programm der Stadtführungen im Bürgerbüro, Museum, Historischen Rathaus, auf den Ortsverwaltungen und in touristischen Einrichtungen aus und kann auch auf der Homepage heruntergeladen werden. „Wir sind stolz darauf, ein so motiviertes und kompetentes Stadtführungsteam zu haben“, freut sich Valerie Schoenenberg, Leitung Museum im Ritterhaus.

Richtiger Mix „Von den zehn Stadtführer*innen konnten drei im vergangenen Jahr ihr 30-jähriges Jubiläum feiern, seit eineinhalb Jahren haben wir drei Neue dabei – ein Mix aus Erfahrung und frischem Wind“, informiert Schoenenberg. Besonders beliebt seien die Innenstadt-Führungen mit Mikwe, Kirchen und Gewölbekeller. Das schlägt sich auch in den Zahlen der Teilnehmenden nieder: Insgesamt – mit den Weinführungen – nahmen mehr als 2900 Menschen an den Stadtführungen 2023 teil, im Jahr 2022 waren es 2600 Personen.

Foto: Museum

bis Oktober 2024 bietet das Museum im Ritterhaus wieder seine beliebten Stadtführungen mit unterschiedlichen Stationen jeden Samstag kostenlos an, von Juni bis August zusätzlich jeden Mittwochabend. Ebenfalls stark nachgefragt sind die Stadtführungen mit Weinprobe unter der Regie des Stadtmarketings. Neu im Programm ab diesem Jahr sind zwei Führungen zum Thema „Kunst im öffentlichen Raum“ in Kooperation mit der Abteilung Bildende Kunst.

hier Bänke zum Warten und Ausruhen gibt, ein ruhigeres Ambiente zum Willkommengruß und den einleitenden Worten der Stadtführenden sowie öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen“, erklärt Schoenenberg.

Weinführungen

Die größte Platane Offenburgs steht neben dem Billet´schen Schlösschen.

Im vergangenen Jahr kamen zwei neue Führungen zu den Themen „Auf den Spuren der Althistorischen Narrenzunft“ unter der Leitung von Thomas Decker und Michael Elble sowie „Offenburger Baumschätze“ unter der Regie von Thomas Bauknecht dazu.

Drei neue Führungen „Viele Orte in der Stadt sind eng verbunden mit der Geschichte der organisierten Fasent und damit auch mit der Geschichte der Althistorischen Narrenzunft Offenburg“, freuen sich Decker und Elble. „Offenburg verfügt nach wie vor über tolle Baumschätze im Bereich des Bürgerund Zwingerparks. Teilnehmende können sich überraschen lassen, welch außergewöhnliche Bäume Offenburg zu bieten hat, von einem Schlangenbaum

bis zu einer Stinkbombe im Rosengarten, ist Thomas Bauknecht begeistert. Ein Novum in diesem Jahr: „Wer bist Du denn? Kunst im öffentlichen Raum“. Susanne RammWeber führt Teilnehmende von der Dionysos-Skulptur zur Pokorny-Skulptur und den „Tannenzapfen“ im Kesselhaus, beides auf dem Mühlbach-Areal, über die Burda-Brücke mit den Pokorny-“Klammern“ zum Abschluss im Bürgerpark. „Die drei neuen Führungen sind alle barrierefrei“, erklärt die Museumsleiterin. Teilweise sind die Führungen auch eingeschränkt barrierefrei, das heißt, es ist mit Schotterwegen zu rechnen. Ebenfalls neu sind die Treffpunkte für Start und Ende der Führungen. Diese sind ab sofort am Museums-Haupteingang. „Gründe hierfür sind, dass es

Sehr beliebt sind auch die Weinführungen unter der Regie des Stadtmarketings mit einem oder einer Stadtführer*in und einem Wein-Guide. „Die Teilnehmenden können sechs Weine an verschiedenen Stationen von unseren Weingütern zu einem Preis von 15 Euro pro Person verkosten. Die Kombination Wissen und Wein kommt sehr gut an“, freut sich Stadtmarketingchef Stefan Schürlein über die große Nachfrage. Sechs Termine werden im Vorhinein angeboten, mehr als 30 Gruppenführungen sind im Jahr zusätzlich nachgefragt.

Verschiedene Sprachen Die Stadtführungen sind grundsätzlich kostenlos, Gruppenführungen zu Wunschterminen können auf Anfrage gebucht werden. Möglich sind hier auch Führungen in englischer, französischer oder einfacher Sprache, Kostenpunkt zwischen 80 und 115 Euro für bis zu 25 Personen. Unter „einfacher Sprache“ versteht man, dass auch Menschen mit weniger Deutschkenntnissen den Erklärungen der Führung gut folgen können. Anmeldungen für die Stadtführungen von eineinhalb bis zwei Stunden sind bis zum Vortag der Termine im Museum im Ritterhaus, Telefon 0781/82-2577, möglich.

Aus- und Umbau der Steinstraße verzögert sich INFRASTRUKTUR sam Der Beginn

der Bauarbeiten an den Versorgungsleitungen in der Steinstraße verschiebt sich. Die fristgerechte Ausschreibung der Versorgungsträger Wärmeversorgung Offenburg, Überlandwerk Mittelbaden, badenovaNETZE und Abwasserzweckverband blieb zweimal ohne Erfolg. Die Angebote lagen weit über dem marktüblichen Preisen. Grund

dafür sind fehlende Kapazitäten der Tief baufirmen. Zudem stellt die Baustelle mitten in der Fußgängerzone der Offenburger Innenstadt sehr komplexe Anforderungen an die Unternehmen. Voraussichtlich wird dieses Jahr aber kein Baubeginn mehr erfolgen. Im Bereich Tief- und Straßenbau ist derzeit noch kein Rückgang der Konjunktur festzustellen, so das

Baudezernat. Gerade in den Bereichen der Leitungsträger sind die Auftragsvolumen hoch.

Erneute Ausschreibung So verzögert sich das Verlegen von Fernwärmeleitungen sowie das Erneuern von Strom-, Wasser- und Gasleitungen bzw. Hausanschlüssen, deren Baubeginn die Versorger der Stadt

ursprünglich für Februar 2024 vorgesehen hatten. Die Stadt Offenburg unterstützt die Versorgungsunternehmen beim Überarbeiten der Pläne und ist mit den Gewerbetreibenden in der Steinstraße sowie den Eigentümern der Immobilien im Austausch. Um für alle Beteiligten eine gute Lösung zu finden, ist ein gemeinsamer Gesprächstermin in Planung.


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Rund um den Frauentag

Vielfältige Antworten auf die Frage, wie es um die Geschlechtergerechtigkeit aktuell bestellt ist

2024 ist dabei ein zweifaches Jubiläumsjahr: Begangen werden 75 Jahre Grundgesetz und 30 Jahre Zusatz zum Gleichberechtigungsartikel. Doch wo stehen wir 75 Jahre nachdem der Gleichberechtigungsartikel „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ Eingang in das Grundgesetz fand? Wie ist es um die Geschlechtergerechtigkeit bestellt, 30 Jahre nachdem die aktive Gleichstellungspolitik Verfassungsauftrag wurde? Die Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag stellen diese Fragen auf die ein oder andere Art und Weise. Darüber hinaus ermöglichen sie Kontakt, Austausch und Einblicke. Sie setzen Impulse, um den Blick zu schärfen und zu weiten. Sie

FOTO: NEUE VISIONEN

Der Internationale Frauentag 2024 rückt näher. Die Offenburger*innen sowie alle Interessierten können sich daher auf vielfältige Veranstaltungen rund um den 8. März, den Internationalen Frauentag, freuen. „Ob international, national, oder auf kommunaler Ebene: Der 8. März ist ein wichtiges Datum“, betont die städtische Gleichstellungsbeauftragte, Verena Schickle.

„Die perfekte Kandidatin“ läuft am 8. März im KiK.

bringen Historie nahe und machen deutlich, so Schickle: „Von tatsächlicher Gleichstellung sind wir weit entfernt, auch wenn sich schon Einiges bewegt hat.“

Die Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag 2024 im Überblick: 6. März, 12.30 Uhr, Kulturpause Marie Geck und ihre politischen Netzwerke,

Museum im Ritterhaus, Offenburg 6. März, 19 Uhr, Lesung „Da sind wir Weiber doch andere Männer“ – Marie Geck, Museum im Ritterhaus Offenburg 7. März, 19.30 Uhr, Film Einfach mal was Schönes Forum Kino Offenburg 8. März, 18.15 Uhr, Feierabendführung Frauen in der Revolution, Salmen Offenburg

8. März, 20 Uhr, Film und Filmgespräch Die perfekte Kandidatin, KiK Offenburg 9. März, 11 Uhr, Kundgebung zum Internationalen Frauentag Frauen. Macht. Politik. Vor dem Historischen Rathaus Offenburg 9. März., ab 9 Uhr, Informationen & Gespräche Internationaler Frauentag STADTRAUM Offenburg 22. März, 10 Uhr, Information & Beratung (Wieder-)Einstieg in Beruf oder Ausbildung, VHS Offenburg 22. März, 18 Uhr, Ein Abend für Frauen aller Nationen „Miteinander heimisch werden“, IdS Offenburg Weitere Informationen zu den Veranstaltungen rund um den Internationalen Frauentag im Internet unter www.gleichstellung.offenburg.de Die Veranstaltungen finden als Kooperationen der Mitgliedsorganisationen des Frauennetzwerks Offenburg sowie in Zusammenarbeit mit Volkshochschule Offenburg, IDS Offenburg, Forum Kino Offenburg, KiK Offenburg, Museum im Ritterhaus, Salmen und weiteren Partner*innen statt.

35. INTERNATIONALE RASSEHUNDE-AUSSTELLUNG SRABATT alten Sie IHR VORTEIL ffenblatt“ erh „IRASOG24O Mit dem Code et* ick e-T lin On tt auf Ihr 1,00 EUR Raba den vollen ng gilt nur für igu erbar. *Diese Ermäß nicht kombini preis und ist en sen ach Erw

Dogdance Turnier Ortenau mit DVG Landesmeisterschaft Baden-Württemberg

9. + 10. März

MESSE OFFENBURG

www.vdhbw.de

FOTO: PATMOS-VERLAG

Über das Wasser des Lebens

Kann es sein, dass unser Leben auf den Tod hin krank ist, weil wir nicht die Berechtigung verspüren, sein zu dürfen, wie wir sind? Wir fühlen uns zu klein, zu schwach, zu ohnmächtig und unfertig, darum wollen wir groß und stark und machtvoll und perfekt sein wie nur irgend möglich. Die Welt, die wir damit erschaffen, strotzt von Gewalt, Gefühlskälte und Gier. Das alles müsste nicht so sein, findet Eugen Drewermann in seiner

Interpretation des Grimmschen Märchens vom „Wasser des Lebens“. Der Referent ist Theologe, Psychoanalytiker, Schriftsteller und ein radikaler Verfechter von Menschlichkeit, Liebe und Frieden. Für sein friedenspolitisches Engagement wurde er 2007 mit dem Erich-Fromm-Preis ausgezeichnet, 2011 erhielt er den internationalen Albert-Schweitzer-Preis, 2013 den Kulturpreis der internationalen Paulusgesellschaft. 2019 wurde er von der internationalen HermannHesse-Gesellschaft mit dem Hermann-Hesse-Preis ausgezeichnet. 2023 mit dem Habenhauser Friedenspreis. Er kommt am Dienstag, 5. März, 19 Uhr, in den Schillersaal, Zeller Straße 33. Eintrittskarten und Plätze können unter info@lebenswege. org oder Telefon 0781/948 52 45 reserviert werden.


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„So schwätze mr in Offenburg“ Ungewöhnliche Ehe im Blick FOTO: MARTIN

Muttersprache ist gelebte Demokratie

Alfons End und Margot Müller lieben und leben ihre „Muettersproch“. UNESCO-WELTKULTURERBE sam

Der „Tag der Muttersprache“ ist weltweit am 21. Februar. Die Unesco hat ihn vor 24 Jahren ausgerufen, da etwa 7.000 Sprachen vom Aussterben bedroht sind. In Offenburg kümmern sich u.a. Margot Müller, die Vorsitzende der „Muettersproch-Gsellschaft“, und Alfons End, Leiter des Schulmuseums Zell-Weierbach, um den Erhalt des Oberrhein-Alemannischen. Das Oberrheinisch-Alemannische spricht man, grob genommen, von Baden-Baden bis Freiburg. Wenn es aber denn nur so einfach wäre, so zu sprechen, wie einem der „Schnabbel“ gewachsen ist! Denn ein Dorf weiter, oder auch schon einen Straßenzug nebenan kann es „Schnawel“ heißen. Das Gute ist: Die Muttersprache wird so geschrieben, wie sie gesprochen wird, und da kann eigentlich kaum einer was falsch machen. „Das kommt von Herzen“, sagt Margot Müller, „ganz tief aus dem Bauch heraus!“ „D Muetterspröchler sin Litt, wu ihri Sprochkultur noch wertschätze. Sie hängke an ihre Heimet, wu so viel Schiines zu bieäte het, landschaftlich un kulturell. Des mueß gschützt, unterstützt un erhalte were!“ schreibt Margot Müller in der Ausgabe 2 der „Muettersproch-Gsellschaft“. Egal welche „Mundart“, mit Syntax und Semantik hat sie wenig zu tun. Das Hochdeutsche ist der gemeinsame Nenner. Die Muttersprache liefere Vielfalt und „Artenreichtum“ und sei gelebte Demokratie. Und das

ist auch das Gute an der „Muettersproch“ sind sich Alfons End und Margot Müller einig.

Zuhören und fragen Sie zu lernen gehe ganz einfach, sagen die beiden: Zuhören und nachfragen! Seit Januar schreibt End nun auch ganze Sätze in die Mundart-Ecke im „Blättle“ (Gemeindeblatt), damit „Zugezogene“ sich leichter tun, das Alemannische zu erlernen. Die „Schees“ (Kinderwagen) ist bekannt in Offenburg durch das „Scheeserennen“ zur Fasent. Dass man ein „Gutsel“ „schlotze“ kann, das lässt nach der närrischen Zeit auch erahnen. Doch dass ein „Gutter“ eine „Schnapsflasche“ ist, wissen vielleicht nur die Fortgeschrittenen. Wissen Sie was ein „Bloosarsch“ ist? Klingt schon fast so... „Bloosarsch“ heißt „Schimpfwort“. Die „Sproch“ ist der Schlüssel zur Integration. Wer „schwätze“ kann, kann mitreden. Margot Müller gibt hin und wieder „Muettersproch“-Unterricht in Schulen. Dort hat sie schon erlebt, dass auch Kinder aus Flüchtlingsfamilien ihr dankbar an den Lippen hingen und glücklich waren, dass sie bei ihr sprechen durften, wie sie wollten.

Welle Sie au mol? Das Alemannische Theater Kehl führt am Sonntag, 3. März, um 19 Uhr in der Offenburger Reithalle die Farce „Üb nimmer Treu und Redlichkeit“ von Dieter Jorschik auf.

In der Reihe „Literatur am Montag“ des Freundeskreises der Stadtbibliothek Offenburg wird Gabriele Zahoransky am Montag 4. März, um 19 Uhr in der Stadtbibliothek auf dem Kulturforum die für die damalige Zeit ungewöhnliche Ehe des Schriftstellerpaares Achim von Armin und Bettina Brentano in den Blick nehmen. Achim von Arnim, einer der wichtigsten Vertreter der Heidelberger Romantik, heiratete die Schwester seines Dichterfreundes Clemens Brentano, mit dem er die Volksliedsammlung „Des Knaben Wunderhorn“ herausgab, im Jahr 1811. Auch

Bettina von Arnim war eine bedeutende Vertreterin der deutschen Romantik und später auch Herausgeberin des Werkes ihres Mannes. Bis zu seinem plötzlichen Tod 1931 führten die beiden eine Ehe auf Abstand – er lebte überwiegend auf seinem Gut in Wiepersdorf, sie mit den Kindern in Berlin, mitten im Gesellschaftsleben. Durch ihren umfangreichen Briefwechsel lernen wir nicht nur ihre Beziehung kennen. Diese Briefe spiegeln auch die Zeit und die Verbindung zu vielen bekannten Zeitgenossen wieder – wie den Gebrüdern Grimm, den Savignys und Goethe.

Patient*innen zufrieden Patient*innen in der Ortenau bewerten die stationäre Patientenversorgung durch das Ortenau Klinikum teilweise deutlich besser als Patienten in vergleichbaren Kliniken in Deutschland. Das ist das Ergebnis einer Befragung Ende 2023 durch den Klinikverbund Clinotel. In der Gesamtbewertung der Befragung liegen alle Häuser des Ortenau Klinikums über dem Durchschnittswert der beteiligten Krankenhäuser im Verbund von Clinotel. „Auf das Ergebnis sind wir richtig stolz“, freut sich Christian Keller, Vorstandsvorsitzender des Ortenau Klinikums. „Denn, die Zufriedenheit unserer Patientinnen und Patienten während ihres stationären Aufenthaltes ist für uns sehr wichtig. Die Auswertung der Befragungsergebnisse gibt uns wertvolle Informationen bezüglich unserer Stärken und Verbesserungspotenziale. So nutzen wir die Erfahrungen und Eindrücke

unserer Patientinnen und Patienten, um uns kontinuierlich zu verbessern und den Klinikaufenthalt so erfolgreich und angenehm wie möglich zu gestalten. Mein Dank geht an alle Beschäftigten des Ortenau Klinikums, die gemeinsam zu diesem tollen Ergebnis beitragen.“ Für die Gesamtbewertung befragte Clinotel die Patienten zu zahlreichen Einzelaspekten des Klinikaufenthalts. Besonders positiv hebt sich das Ortenau Klinikum bei der Beurteilung des Behandlungserfolgs im Vergleich zu anderen Kliniken ab. Auch bei der Weiterempfehlung an Freunde und Bekannte schneiden die Häuser des Ortenau Klinikums besser als der Durchschnitt aller beteiligten Kliniken ab. Um die Zufriedenheit der Patienten zu ermitteln, führt der Klinikverbund Clinotel regelmäßig Befragungen unter seinen Mitgliedern durch. Derzeit gehören 61 Kliniken zu dem trägerübergreifenden Verbund.

Kurz notiert Feierabendkonzert. Zum ersten „Feierabendkonzert“ dieses Jahres lädt Kirchenmusikdirektor Traugott Fünfgeld am Donnerstag, 29. Februar, um 18 Uhr in die Evangelische Stadtkirche ein. Gemeinsam mit Benjamin Fünfgeld an der Viola wird Fünfgeld am Flügel und Orgelpositiv Kompositionen von der Barockzeit bis zur Gegenwart von Henry Eccles, Max Reger, Nino Rota und Traugott Fünfgeld musizieren. Der Eintritt ist frei – um

eine Spende für die Renovierung der großen Steinmeyer-Orgel wird gebeten. Im Anschluss ist bei einem Umtrunk noch Möglichkeit zum Gespräch. Frauenflohmarkt. Am Freitag, 8. März, findet ab 18.30 Uhr in der Festhalle in Zunsweier ein Frauenflohmarkt statt – passend zum Weltfrauentag. Angeboten werden Kleidung, Schuhe und Accessoires. Für Bewirtung ist gesorgt.


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Hilfreiche Wetterstation

Kurz informiert

Daten helfen Technischen Betrieben bei der Nutzung von Ressourcen Messdaten der Wetterstation tragen damit zu einer effizienteren Nutzung von Ressourcen bei und erhöhen die Sicherheit der Bürger im Winter. Darüber hinaus stellen die TBO die Messdaten dem Abwasserzweckverband zur Verfügung, der die Niederschlagsdaten für Offenburg nutzt. Technische Daten der Wetterstation:

Regenmesser mit beeindruckender Genauigkeit von ± 5 Prozent bis zu 250 mm/Stunde. Niederfrequente NB-IoT-Technologie für zuverlässige Datenübertragung. Temperaturmessung im Bereich von -40 bis 150 °C mit ± 0,2 °C Genauigkeit. Dashboard für Mitarbeitende zur effizienten Planung von Bewässerungsmaßnahmen und Winterdienstoptimierung.

Foto: TBO

Immer mehr und extremere Hitzetage, mehr Starkregen und sonstige Wetterkapriolen erfordern bei den Kommunen immer mehr Handlungsbedarf. Die Technischen Betriebe Offenburg (TBO) haben daher kürzlich eine Wetterstation im nördlichen Teil des Gottwalds auf einem Grundstück des Abwasserzweckverbandes in Betrieb genommen. Dort wurden Ende vergangenen Jahres von der Ortsverwaltung Obstbäume gepflanzt, die nun, gemeinsam mit der Wetterstation, als Pilotprojekt fungieren. Die Messdaten der Wetterstation werden über ein externes Dashboard digital bereitgestellt und liefern den verantwortlichen Mitarbeitenden der TBO aktuelle Wetterdaten und auch Prognosen. Somit können zum Beispiel Bewässerungsmaßnahmen effizient geplant und damit Trockenschäden minimiert werden. Auch im Winterdienst hilft das, die Streusalzmenge zu reduzieren und die Schneeräumzeiten zu optimieren. Die

V.l.: Thomas Osthoff (Abwasserzweckverband), Christina Näger (TBO), Werner Maier (Ortsvorsteher Griesheim) und Raphael Lehmann (TBO).

„ MACH DIE ENERGIEWENDE ZU DEINEM WERK. WERDE TEIL DER ENERGIEGEMEINSCHAFT!“

Jetzt bewerben unter e-werk-mittelbaden.de/ karriere

Musikschule. Mit einem großen Infotag stellt die Musikschule Offenburg/Ortenau am Samstag, 2. März, von 10 bis 14 Uhr ihr musikalisches Angebot vor. Im Musikschulgebäude auf dem Kulturforum zeigen Lehrkräfte alle Musikinstrumente und beraten bei der Auswahl. Die Instrumente können an diesem Tag auch ausprobiert werden. Der i-Punkt bietet Beratungs- und Anmeldemöglichkeiten. Concertino. Klassik und Jazzklänge bietet das Frühjahrskonzert des Concertino Offenburg am Sonntag, 3. März, um 19 Uhr im Konzertsaal der Freien Waldorfschule Offenburg. Anlässlich des 200. Geburtstages von Anton Bruckner kommt u.a. aus dem Streichquintett des Komponisten das „Adagio“ in einer Fassung für Streichorchester zur Aufführung. Der Eintritt ist frei. Um Spenden wird gebeten. Berufe in Uniform. Einstellungsberater*innen der Bundeswehr, der Bundespolizei, des Zolls und des Polizeipräsidiums Offenburg informieren am Donnerstag, 29. Februar, ab 15 Uhr im Berufsinformationszentrum (BiZ) der Agentur für Arbeit Offenburg, Weingartenstraße 3, über Ausbildungswege und Studienmöglichkeiten. Fragen zur Veranstaltung unter Telefon 0781/9393 247 oder E-Mail offenburg.biz@ arbeitsagentur.de. Pflegestützpunkt. Jeweils von 9 bis 12 Uhr bietet der Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburg, Außensprechstunden ohne Anmeldepflicht an verschiedenen Standorten an. In nächster Zeit ist dies in folgenden Einrichtungen der Fall: Stadtteil- und Familienzentrum Stegermatt, Mittwoch, 28. Februar, im Gemeindezentrum St. Martin, Zähringerstraße 38. Ortsverwaltung Bohlsbach, Okenstraße 346, Donnerstag, 29. Februar. Ortsverwaltung Fessenbach, Winzerstraße 34, Freitag, 1. März. Nähere Infos unter www.pflegestuetzpunkt-ortenaukreis.de. Kinderflohmarkt. Alles rund ums Kind sowie Gemütlichkeit bei Kaffee und Kuchen bietet der Kinderflohmarkt des Stadteilund Familienzentrums Uffhofen am Samstag, 9. März, von 10 bis 13 Uhr. Veranstalter ist der Elternbeirat. Weitere Infos unter www. sfz-offenburg.de/uffhofen.


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Das Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt in der Grimmelshausenstraße bietet ab Donnerstag, 29. Februar, einen neuen Kurs der Eltern-Kind-Gruppe „Zeit mit meinem Kind“ an. Der Kurs ist für interessierte Eltern mit ihren Kindern ab sechs Monaten. Ein Kurs besteht aus zehn Einheiten. Die Kosten der Kursreihe beträgt 30 Euro, ein Familienpass ist anrechenbar. Der Kurs findet jeden Donnerstag von 9.30 bis 10.45 Uhr statt. Es sind noch Plätze frei. Die Gruppe ist für alle Eltern, die Lust haben, mit ihrem Kind Zeit in vertrauter Atmosphäre zu verbringen, sich mit anderen

Erziehungsberechtigten und einer Eltern-Beraterin zu pädagogischen Themen auszutauschen, gemeinsam mit den Kindern zu spielen, zu singen und kreativ zu sein. Eltern werden angeregt, ihren Nachwuchs in seiner Entwicklung zu unterstützen – und sie erhalten Impulse und Anregungen zu Aktivitäten zur Bewegungsförderung. Die erfahrene pädagogische Kursleiterin ermutigt zur Vernetzung der Eltern untereinander. Für weitere Informationen oder Anmeldungen können sich Eltern an die Kursleiterin Ines Mora wenden – E-Mail: sfzo.eltern-kind-gruppe@gmx.de.

Grundschulförderklassen Die Weingartenschule, Schulstraße 22, Zell-Weierbach, lädt für Donnerstag, 7. März, von 15 bis 17 Uhr zum Tag der offenen Tür in den Grundschulförderklassen. Ziel des Nachmittags ist es, die Klassenräume am Standort Zell-Weierbach zu zeigen und zwanglos ins Gespräch zu kommen. Eingeladen sind Eltern, pädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte sowie weitere Interessierte. Die Grundschulförderklasse ist eine „Vorschule“, die einen sanften Einstieg in die Schulzeit

ermöglicht. Mit vielfältigen Angeboten werden vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder an die Grundschulfähigkeit herangeführt. Durch die Zusammenarbeit mit der Grundschule lernen die Kinder den Schulalltag und die damit verbundenen Herausforderungen Schritt für Schritt kennen. Kontakte: Telefon Grundschulförderklassen: 0781/9482104 Telefon Weingartenschule 0781/9484712, Fax 0781/9484710 E-Mail: poststelle@weingartenzw-og.schule.bwl.de.

Ideenwerkstatt zur Pflege Die Möglichkeit für alle Interessierte, über die Internetadresse mitmachen.offenburg.de online Rückmeldung zu modellhaften Einrichtungen und Konzepten von künftigen Pflegemodellen zu geben, ist bis Sonntag, 10. März, verlängert worden. Die Institutionen wurden im vergangenen Jahr von Offenburger Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen von Exkursionen besucht. Der Beteiligungsprozess zu zukunftsfähigen und bedarfsgerechten Szenarien und innovativen Ansätze zur Absicherung künftiger Pflegebedarfe endet dann am Donnerstag, 14. März, mit einer Ideenwerkstatt – moderiert von der Fachexpertin für soziale Gerontologie, Professorin Cornelia Kricheldorff – von 17.30 bis 20 Uhr im Stadtteilund Familienzentrum (SFZ) am

Mühlbach, Vogesenstraße 14 a, 77652 Offenburg. Hier werden die gesammelten Erfahrungen und Fragestellungen aus Workshops, Exkursionen und OnlineBeteiligung nochmals diskutiert und hinsichtlich ihrer Übertragbarkeit reflektiert. Dazu sind alle Interessierten eingeladen. Die Hinweise und Anregungen werden anschließend dem Landkreis, der für die Weiterentwicklung zuständig ist, zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer*innenzahl an der Ideenwerkstatt ist begrenzt, daher ist eine Anmeldung bis Dienstag, 12. März, unter der E-Mail-Adresse engagement@ offenburg.de oder gerne auch telefonisch unter 0781/82 2222 (Sachgebietsleitung Senioren/ Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung) erwünscht.

FOTO: STADT OFFENBURG

Kursreihe Eltern-Kind-Gruppe

FUNDSACHE DES MONATS Wer vermisst eine Überwachungskamera? Die Kamera „Digital Door Viewer“ wurde am Montag, 5. Februar, im Kaufhaus Galeria Kaufhof am Lindenplatz gefunden und beim Fundbüro abgegeben. Bei Rückfragen und Vereinbarung eines Abholtermins: Fundbüro im Bürgerbüro am Fischmarkt, Telefon 0781/82-2000.


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25. Februar bis 10. März 2024 Foto: Werner Harter

VERANSTALTUNGEN

LANGE NACHT DER KULTUR Freitag, 1. März 2024 Städtische Kultureinrichtungen durchgehend geöffnet von 18 bis 24 Uhr Museum im Ritterhaus

• Die Römer in Offenburg: Kinderkurs für Erwachsene, 19 Uhr • Die Macht der Karten: Kinderkurs für Erwachsene, 20 Uhr • Ein Tag im Leben der Erde: Kinderkurs für Erwachsene, 21 Uhr

Stadtarchiv

• Der richtige Umgang mit alten Büchern: Workshop, 18.30 + 21 Uhr • Beratung: Familienforschung • Workshop: Lesen alter Handschriften

Samstag, 9. März 2024 Kirchen, 10.30 Uhr, Treffpunkt: Haupteingang Museum im Ritterhaus, Gerichtsparkplatz

MUSEUM Mittwoch, 6. März 2024 Marie Geck und ihre politischen Netzwerke: Kulturpause – Kurzführung in der Mittagspause, 12.30 Uhr, Museum im Ritterhaus „Da sind wir Weiber doch andere Männer!“: Lesung mit Anne Junk in Kooperation mit der Frauengeschichtswerkstatt, 19 Uhr

KONZERT Sonntag, 25. Februar 2024 OnAir: The Very Best!, 19 Uhr, Reithalle Donnerstag, 29. Februar 2024 Feierabendkonzert: Traugott und Benjamin Fünfgeld, 18 Uhr, Evangelische Stadtkirche Sonntag, 3. März 2024 Concertino, 19 Uhr, Freie Waldorfschule Dienstag, 5. März 2024

Donnerstag, 7. März 2024 langer Donnerstag: geöffnet bis 22 Uhr

Kick im KiK – Die Musikfabrik jammt, 19.30 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c

• Das Gedenkbuch im Salmen: Kurzführung im Salmen, 18 Uhr • Werkstatt Freiheit! Den Salmen interaktiv entdecken: Werkstattangebot, 19.15 Uhr • Der Salmen als Fotostudio – Fotografie im 19. Jahrhundert: Kurzführung, 21 Uhr • Der Salmen als Offenburger Synagoge: Kurzführung, 22 Uhr

In Stein gemeißelt: Sueben in der Ortenau: Führung in der Sonderausstellung „Multikuli am Oberrhein“, 19 Uhr

Donnerstag, 7. März 2024

• Fotospot: Du im Wunderland • Quiz zur Ausstellung • Kurzführungen Kleine Welten, 19.30 + 21.30 + 23.15 Uhr • Spielstation – Memory «Kleinanzeigen»

Die Dauerausstellung im Salmen: öffentliche Führung in der Dauerausstellung am Sonntagvormittag, 11.15 Uhr

• «D'fàmeli Strumpfmann»: Gesprächsrunde mit Autor und Regisseur, 18 Uhr • «D'fàmeli Strumpfmann»: Elsässisches Theaterstück, 20 Uhr

Frauen in der Revolution: Führung zum Internationalen Frauentag, 18.15 Uhr

• Silent Disco, 20 Uhr • Alien-Rallye für Kinder ab 6 Jahren

Weggeschafft! Wer waren die Offenburger Euthanasie-Opfer?: Öffentliche Führung durch die Sonderausstellung, 11.15 Uhr

Salmen

Städtische Galerie

Reithalle

Stadtbibliothek

STADTFÜHRUNG Samstag, 2. März 2024 Innenstadt inklusive Mikwe, 10.30 Uhr, Treffpunkt: Haupteingang Museum im Ritterhaus, Gerichtsparkplatz

SALMEN Sonntag, 3. März 2024

Freitag, 8. März 2024

Sonntag, 10. März 2024

Jazzclub 52, 20 Uhr, Reithalle Freitag, 8. März 2024 La Nefera: C'est ça!-Tour, 20 Uhr, Reithalle Samstag, 9. März 2024 Oberrhein Konzertreihe: Dinis Schemann, 20 Uhr, Oberrheinhalle; (Einführungsvortrag mit Racheli Rotstein im kleinen Saal, 19 Uhr) Vento – Samba, Bossa Nova & Frevo, 21 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c

LESUNG Montag, 4. März 2024 Literatur am Montag: Gabriele Zahoransky, 19 Uhr, Stadtbibliothek

THEATER Sonntag, 3. März 2024 Üb immer Treu und Redlichkeit: Alemannisches Theater Kehl, 19 Uhr, Reithalle

WOCHENMARKT dienstags, 7.30 bis 13 Uhr samstags, 7.30 bis 13 Uhr


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COMEDY/KABARETT Freitag, 1. März 2024 „Supersubtil“ – Stand Up Comedy, 361 Grad e.V., 21 Uhr, Spitalkeller Samstag, 2. März 2024 Eure Mütter – Fisch vom Frisör!, 20 Uhr, Reithalle Mittwoch, 6. März 2024 „Das Niveau singt – Premium Gold“: Axel Pätz, 20 Uhr, Reithalle Freitag, 8. März 2024 Und wer nimmt den Hund?, 20 Uhr, Oberrheinhalle

TANZ Freitag, 23. Februar 2024 Tango Argentino: Practica & Milonga, 20 Uhr, KiK (Kultur in der Kaserne) Sonntag, 3. März 2024 Of Curious Nature: ORT I UN-ZEIT, 19 Uhr, Oberrheinhalle Sonntag, 10. März 2024 Carina La Debla: Florilegio Flamenco, 19 Uhr, Reithalle

FILM Montag, 26. Februar 2024 Filmkunst: 15 Jahre, 17.30 + 20.30 Uhr, Forum Kino, Hauptstraße 111

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Englische Originalversion mit deutschem Untertitel: Bob Marley: One Love, 20.30 Uhr, Forum Kino, Hauptstraße 111 Donnerstag, 29. Februar 2024 Der kleine Prinz – Literatur trifft Film, Grimmels-Theater-AG, 19 Uhr, Forum Kino, (Weitere Termine: 2. März, 17 Uhr; 3. März, 14 Uhr; 6. März, 19.30 Uhr; 9. März, 17 Uhr) siehe Foto auf Seite 12

Mittwoch, 6. März 2024 Geh' Du den Frühling suchen: Kurs für Kinder von 5 bis 10 Jahren in der Naturkunde-Abteilung, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10 Donnerstag, 7. März 2024

Klassik im Forum – The Royal Ballet: Manon, 16.30 Uhr, Forum Kino, Hauptstraße 111

Waldtiersafari für die Kleinen: Kurs für Kinder von 4 bis 5 Jahren in der Naturkunde-Abteilung, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus Fibeln basteln: Bastelangebot für Kinder von 7 bis 12 Jahren, 18 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10

Montag, 4. März 2024

Samstag, 9. März 2024

Filmkunst – Film trifft Literatur: The Quiet Girl, 17.30 + 20.30 Uhr, Forum Kino

Glasmalerei aus Offenburg: Kurs für Kinder von 7 bis 12 Jahren in der stadtgeschichtlichen Ausstellung, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus

Sonntag, 3. März 2024

Freitag, 1. März 2024 Kommunales Kino: Der vermessene Mensch, 20 Uhr, KiK, Weingartenstraße 34c Freitag, 8. März 2024 Kommunales Kino anlässlich des Frauentages: Die perfekte Kandidatin, 20 Uhr, KiK

KINDER Donnerstag, 29. Februar 2024 Schatzsuche im Wald für die Kleinen: Kurs für Kinder von 4 bis 5 Jahren in der Naturkunde-Abteilung, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10 Dienstag, 5. März 2024 Meister Eder und sein Pumuckl: Theater für Kinder ab 6 Jahren von der Württembergischen Landesbühne Esslingen, 10 – 11 Uhr + 15 – 16 Uhr, Reithalle

RATHAUS-GLOCKENSPIEL Das Repertoire des Glockenspiels besteht aus 140 Melodien. Im monatlichen Wechsel werden Volkslieder und traditionelle Lieder gespielt. Im März erklingen folgende Weisen: täglich, 11.50 Uhr Winter ade! Scheiden tut weh Im Märzen der Bauer täglich, 17.50 Uhr Nun will der Lenz uns grüßen Der Winter ist vergangen samstags, 9.50 Uhr Die güldene Sonne Am Brunnen vor dem Tore Weitere Informationen: www.offenburg.de/glockenspiel

Weitere Informationen & Kartenvorverkauf: BürgerBüro, Am Fischmarkt 2, Tel. 0781-82 2000, buergerbuero@offenburg.de Anmeldungen direkt bei den Veranstaltern

Ritterstraße 10, 77652 Offenburg Telefon 0781 82-2577, Di bis So 10 bis 17 Uhr 1. Do im Monat 10 bis 22 Uhr www.museum-offenburg.de

Weingartenstraße 32/34, 77654 Offenburg Telefon 0781 82-27 11, Di bis Fr 11 bis 19 Uhr, Sa 10 bis 13 Uhr (montags geschlossen) www.stadtbibliothek.offenburg.de

Weingartenstraße 34b, 77654 Offenburg Telefon 0781 93 64-200, i-punkt Kulturforum: Mo bis Fr 9 bis 13 Uhr, Mo bis Do 14 bis 17 Uhr www.vhs-offenburg.de

Weingartenstraße 34b, 77654 Offenburg Telefon 0781 9364-300, i-punkt Kulturforum: Mo bis Fr 9 bis 13 Uhr, Mo bis Do 14 bis 17 Uhr www.kunstschuleoffenburg.de

Weingartenstraße 34b, 77654 Offenburg Telefon 0781 93 64-100, i-punkt Kulturforum: Mo bis Fr 9 bis 13 Uhr, Mo bis Do 14 bis 17 Uhr www.musikschule-offenburg-ortenau.de

Schutterwälder Straße 3, 77656 Offenburg 0781 9226-0 www.messe-offenburg.de

Amand-Goegg-Str. 2, 77654 Offenburg Telefon 0781 822 040, Mi bis Fr 14 bis 18 Uhr, Sa, So 11 bis 17 Uhr (Mo, Di geschlossen) www.galerie-offenburg.de

Lange Straße 52, 77652 Offenburg Telefon 0781 82-2701; Di, Do, Fr 14 bis 20 Uhr, Sa, So 11 bis 17 Uhr (Mo, Mi geschlossen) www.der-salmen.de

Redaktionsschluss nächster Veranstaltungskalender: Freitag,1. März 2024 Gilt für den Zeitraum 10. bis 24. März 2024 Redaktion OFFENBLATT, Telefon 0781 82-23 33 E-Mail: offenblatt@offenburg.de


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Radmarkt in Albersbösch Aufgrund der Erfolge der vergangenen Jahre findet auch in diesem Jahr ein Radmarkt in Offenburg statt. Am Samstag, 2. März, veranstaltet der Radsportverein Offenburg e. V. in der Eichendorff-Schulturnhalle in Albersbösch den besonderen Markt. Der Verein bietet eine Plattform, sodass Teilnehmer*innen ihre gebrauchten Räder anbieten und verkaufen können. Die komplette Abwicklung rund um den Verkauf übernimmt der Verein. Besucher*innen finden Mountainbikes, Rennräder, Tourenräder, Stadträder, Kinderräder, EBikes, Dreiräder oder Anhänger. Die Annahme der Fahrräder erfolgt am Samstag zwischen 10 und 11.30 Uhr. ebenso am Freitag, 1. März, von 18 bis 20 Uhr. Der Veranstalter legt Wert auf Qualität: Alle Artikel werden einer Sichtprüfung unterzogen,

Formulare und Preisschilder werden vom RSV Offenburg zur Verfügung gestellt. Der Verkauf beginnt um 12 Uhr und endet um 14 Uhr. Die Mitglieder des Vereins helfen bei der Beratung und Auswahl des passenden Rades. Auch ein Probefahren in einem kleinen Bereich der Halle ist möglich. Den Verkaufspreis bestimmen die Anbieter*innen. Bei der Einschätzung können die Mitglieder und Experten des Vereins unterstützen. Der Artikel wird mit dem gewünschten Preis ausgezeichnet und zum Verkauf angeboten. Alle Verkaufspreise sind Festpreise. Wird ein Artikel verkauft, fällt für den verkauften Artikel eine Gebühr in Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises an. Der Erlös wird ausschließlich für die Jugend- und Vereinsarbeit verwendet. www.radmarkt-offenburg.de

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND AUSSCHREIBUNGEN Stadt Offenburg

Landkreis: Ortenaukreis

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 9. Juni 2024

1. Am Sonntag, 9. Juni 2024, findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt. 1.1 Wahl der Gemeinderatsmitglieder In der Stadt Offenburg sind dabei 40 Gemeinderatsmitglieder auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Bewerber*innen enthalten, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. 1.2 Wahl der Ortschaftsratsmitglieder In der Ortschaft Bühl sind dabei 8 Ortschaftsratsmitglieder auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber*innen für einen Wahlvorschlag beträgt 16. In den Ortschaften Bohlsbach, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Waltersweier, Weier und Windschläg sind dabei 10 Ortschaftsratsmitglieder auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber*innen für einen Wahlvorschlag beträgt 20. In den Ortschaften Rammersweier und Zunsweier sind dabei 12 Ortschaftsratsmitglieder auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber*innen für einen Wahlvorschlag beträgt 24. In der Ortschaft Zell-Weierbach sind dabei 14 Ortschaftsratsmitglieder auf 5 Jahre zu wählen. Die Zahl der höchstens zulässigen Bewerber*innen für einen Wahlvorschlag beträgt 28. 2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahlen frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am Donnerstag, 28. März 2024, bis 18 Uhr bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadt Offenburg, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg, schriftlich einzureichen. Später eingehende Wahlvorschläge müssen zurückgewiesen werden (§ 18 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KomWO)). 2.1 Wahlvorschläge können von Parteien, von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen und von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen eingereicht werden. Für die einzelnen Wahlen sind jeweils gesonderte Wahlvorschläge einzureichen. Eine Partei oder Wählervereinigung kann für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist nicht zulässig. 2.2 Zulässige Zahl der Bewerber*innen 2.2.1 Ortschaften mit nicht mehr als 5.000 Einwohnern Wahlvorschläge für die Ortschaftsräte der Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier dürfen höchstens doppelt so viele Bewerber*innen enthalten, wie Ortschaftsratsmitglieder zu wählen sind (siehe 1.2). 2.2.2 Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern Die Wahlvorschläge für den Gemeinderat dürfen höchstens so viele Bewerber*innen enthalten, wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (siehe 1.1). Bewerber*innen dürfen sich für dieselbe Wahl nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen.


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND AUSSCHREIBUNGEN 2.3 Parteien und mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber*innen in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder im Wahlgebiet oder in einer Versammlung der von diesen aus ihrer Mitte gewählten Vertreter*innen ab 20. August 2023 in geheimer Abstimmung nach dem in der Satzung vorgesehenen Verfahren wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen.

Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen; • Unionsbürger*innen (Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union) sind außerdem nicht wählbar, wenn sie infolge einer zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung des Mitgliedstaates, dessen Staatsangehörige sie sind, die Wählbarkeit nicht besitzen.

Nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen müssen ihre Bewerber*innen in einer Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Anhänger*innen der Wählervereinigung im Wahlgebiet ab 20. August 2023 in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der anwesenden Anhänger*innen wählen und in gleicher Weise deren Reihenfolge auf dem Wahlvorschlag festlegen.

• den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese. Wenn die einreichende Wählervereinigung keinen Namen führt, muss der Wahlvorschlag ein Kennwort enthalten; • Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber; • bei Unionsbürgern muss ferner die Staatsangehörigkeit angegeben werden.

Wahlgebiet ist bei der Wahl des Gemeinderats die Gemeinde, bei der Wahl des Ortschaftsrats die jeweilige Ortschaft. Hat eine Partei oder mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigung in einer Ortschaft weniger als drei wahlberechtigte Mitglieder, reicht dies zur Bildung einer Mitgliederversammlung in der Ortschaft nicht aus; die Bewerber*innen für die Wahl des Ortschaftsrates dieser Ortschaft können dann in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreter*innen der Partei oder Wählervereinigung in der Gemeinde gewählt werden. Gleiches gilt für den Fall, dass trotz ausreichender Mitgliederzahl in der Ortschaft zu einer Mitgliederversammlung auf Ortschaftsebene, zu der nach der Satzung der Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung ordnungsgemäß eingeladen worden ist, weniger als drei wahlberechtigte Mitglieder erschienen sind und die Versammlung auf Ortschaftsebene deshalb abgebrochen werden muss. Für die Einleitung des Bewerberaufstellungsverfahrens auf Gemeindeebene gelten die entsprechenden internen Regelungen der Partei/mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung. Bei nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen ist eine Feststellung, dass die Zahl der wahlberechtigten Anhänger*innen dieser Wählervereinigung zur Bildung einer Aufstellungsversammlung auf der Ortschaftsebene nicht ausreicht, erst möglich, wenn die einberufene Versammlung der wahlberechtigten Anhänger*innen auf Ortschaftsebene abgebrochen werden muss, weil weniger als drei wahlberechtigte Personen erschienen sind; erst dann kann das Bewerberaufstellungsverfahren auf Gemeindeebene eingeleitet werden. 2.3.1 Bewerber*innen in Wahlvorschlägen, die von mehreren Wahlvorschlagsträgern (vgl. 2.1) getragen werden (sog. gemeinsame Wahlvorschläge), können in getrennten Versammlungen der beteiligten Parteien und Wählervereinigungen oder in einer gemeinsamen Versammlung gewählt werden. Die Hinweise für Parteien bzw. Wählervereinigungen gelten entsprechend. 2.4 Wählbar in den Gemeinderat ist, wer am Wahltag Bürger*in der Gemeinde ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Wählbar in den Ortschaftsrat ist, wer am Wahltag Bürger*in der Gemeinde ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt der Zulassung der Wahlvorschläge und am Wahltag in der Ortschaft wohnt (Hauptwohnung). Nicht wählbar sind Bürger*innen, • die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzen; • die infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die

2.5 Ein Wahlvorschlag muss enthalten

Zusätzlich können ein im Personalausweis oder Reisepass eingetragener Doktorgrad und ein eingetragener Ordensname oder Künstlername angegeben werden. Die Bewerber*innen müssen in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sein. Die Bewerber*innen dürfen nur einmal aufgeführt sein; für keine Bewerber*innen dürfen Stimmenzahlen vorgeschlagen werden. 2.6 Wahlvorschläge von Parteien und von mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Besteht der Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigte aus mehr als drei Mitgliedern, genügt die Unterschrift von drei Mitgliedern, darunter die des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters. 2.7 Wahlvorschläge von nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen sind von den drei Unterzeichnern der Niederschrift über die Bewerberaufstellung (Versammlungsleiter und zwei Teilnehmer*innen, vgl. 2.10) persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen. 2.8 Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen sind von den jeweils zuständigen Vertretungsberechtigten jeder der beteiligten Gruppierungen nach den für diese geltenden Vorschriften zu unterzeichnen (vgl. 2.6 und 2.7, § 14 Abs. 2 Satz 4 und 5 KomWO). 2.9 Die Wahlvorschläge müssen außerdem unterzeichnet sein

• für die Wahl des Gemeinderats von 100 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften); • für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaften Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg und Zunsweier von 10 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften); • für die Wahl des Ortschaftsrats der Ortschaft Zell-Weierbach von 20 Personen, die im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigt sind (Unterstützungsunterschriften).

Dieses Unterschriftenerfordernis gilt nicht für Wahlvorschläge • von Parteien, die im Landtag oder bisher schon in dem zu wählenden Organ vertreten sind; • von mitgliedschaftlich und nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen, die bisher schon in dem zu wählenden Organ


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND AUSSCHREIBUNGEN vertreten sind, wenn der Wahlvorschlag von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten unterschrieben ist, die dem Organ zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags noch angehören. 2.9.1 Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Formblättern einzeln erbracht werden. Die Formblätter werden auf Anforderung der Partei oder Wählervereinigung von der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses Stadt Offenburg, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg, kostenfrei geliefert. Als Formblätter für die Unterstützungsunterschriften dürfen nur die ausgegebenen amtlichen Vordrucke verwendet werden. Bei der Anforderung ist der Name und ggf. die Kurzbezeichnung der einreichenden Partei oder Wählervereinigung bzw. das Kennwort der Wählervereinigung anzugeben. Diese Angaben werden von der ausgebenden Stelle im Kopf der Formblätter vermerkt. Ferner muss die Aufstellung der Bewerber*innen in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3) bestätigt werden. 2.9.2 Die Wahlberechtigten, die den Wahlvorschlag unterstützen, müssen die Erklärung auf dem Formblatt persönlich und handschriftlich unterzeichnen; neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt und Anschrift (Hauptwohnung) des Unterzeichners sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben. Unionsbürger*innen als Unterzeichner, die nach § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen zu dem Formblatt den Nachweis für die Wahlberechtigung durch eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 KomWO erbringen. Sind die Betreffenden aufgrund der Rückkehrregelung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wahlberechtigt, müssen sie dabei außerdem erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten. Wohnungslose Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde bzw. Ortschaft haben und einen Wahlvorschlag unterstützen wollen, müssen ihre Wahlberechtigung in geeigneter Weise nachweisen (§ 3b Abs. 2 KomWO); Nr. 3.3 gilt entsprechend. 2.9.3 Wahlberechtigte dürfen nur einen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnen. Haben sie mehrere Wahlvorschläge für eine Wahl unterzeichnet, so sind die Unterschriften auf allen Wahlvorschlägen für diese Wahl ungültig (§ 14 Abs. 3 Nr. 4 KomWO). 2.9.4 Wahlvorschläge dürfen erst nach der Aufstellung der Bewerber*innen durch eine Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung unterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig (§ 14 Abs. 3 Nr. 5 KomWO). 2.9.5 Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend auch für gemeinsame Wahlvorschläge. 2.10 Dem Wahlvorschlag sind beizufügen • eine Erklärung jedes/jeder vorgeschlagenen Bewerbers/Bewerberin, dass er/sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat; die Zustimmungserklärung ist unwiderruflich; • von einem/er Unionsbürger*in als Bewerber*in eine eidesstattliche Versicherung über seine Staatsangehörigkeit und Wählbarkeit sowie auf Verlangen eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde seines Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit;

• Unionsbürger*innen, die aufgrund der Rückkehrregelung in § 12 Abs. 1 Satz 2 GemO wählbar und nach den Bestimmungen des § 26 Bundesmeldegesetz von der Meldepflicht befreit und nicht in das Melderegister eingetragen sind, müssen in der o. g. eidesstattlichen Versicherung ferner erklären, in welchem Zeitraum sie vor ihrem Wegzug oder vor Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde dort ihre Hauptwohnung hatten; • eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber*innen in einer Mitglieder-/Vertreter- oder Anhängerversammlung (vgl. 2.3). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreter*innen bzw. Anhänger*innen und das Abstimmungsergebnis enthalten; außerdem muss sich aus der Niederschrift ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahlergebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind. Die Versammlungsleitung und zwei wahlberechtigte Teilnehmer*innen haben die Niederschrift handschriftlich zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber*innen und die Festlegung ihrer Reihenfolge in geheimer Abstimmung durchgeführt worden sind; bei Parteien und mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigungen müssen sie außerdem an Eides statt versichern, dass dabei die Bestimmungen der Satzung der Partei bzw. Wählervereinigung eingehalten worden sind; • die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften (vgl. 2.9), sofern der Wahlvorschlag von wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein muss; ggf. einschließlich der in Nummer 2.9.2 genannten zusätzlichen Nachweisen; • bei der Wahl des Ortschaftsrats, wenn die Bewerber*innen einer Partei oder Wählervereinigung in einer Mitglieder-/Vertreter oder Anhängerversammlung in der Gemeinde aufgestellt worden sind (vgl. 2.3), eine von dem für das Wahlgebiet zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen; die Bestätigung kann auch auf dem Wahlvorschlag selbst erfolgen.

Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses gilt als Behörde im Sinne von § 156 Strafgesetzbuch; sie ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt zuständig. Die Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses kann außerdem verlangen, dass ein/e Unionsbürger*in einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegt und seine letzte Adresse in seinem Herkunftsmitgliedstaat angibt. 2.11 Im Wahlvorschlag sollen zwei Vertrauensleute mit Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail- Adressen bezeichnet werden. Sind keine Vertrauensleute benannt, gelten die beiden ersten Unterzeichner des Wahlvorschlags als Vertrauensleute. Soweit im Kommunalwahlgesetz und in der Kommunalwahlordnung nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensleute, jeder für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und Erklärungen von Wahlorganen entgegenzunehmen. 2.12 Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über die Bewerberaufstellung, eidesstattliche und sonstige Erklärungen und Zustimmungserklärungen sind auf Wunsch erhältlich bei der Stadt Offenburg, Zentrale Dienste und Wahlen, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg. 3. Hinweise auf die Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag nach § 3 Abs. 2 und 4 und § 3b Abs. 1 KomWO. 3.1 Personen, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus der Gemeinde verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Gemeinde zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND AUSSCHREIBUNGEN begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am Wahltag in der Ortschaft ihre Hauptwohnung haben. 3.2 Personen, die ihr Wahlrecht für die Wahl des Kreistags durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in den Landkreis zuziehen oder dort ihre Hauptwohnung begründen, werden, wenn sie am Wahltag noch nicht drei Monate wieder im Landkreis wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ist die Gemeinde, in der ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird, nicht identisch mit der Gemeinde, von der aus der Wahlberechtigte seinerzeit den Landkreis verlassen hat oder seine Hauptwohnung verlegt hat, dann ist dem Antrag eine Bestätigung über den Zeitpunkt des Wegzugs oder der Verlegung der Hauptwohnung aus dem Landkreis sowie über das Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt beizufügen. Die Bestätigung erteilt kostenfrei die Gemeinde aus der die Wahlberechtigten damals weggezogen sind oder aus der sie ihre Hauptwohnung verlegt haben.

Wird dem Antrag entsprochen, erhält der/die Betroffene eine Wahlbenachrichtigung, sofern er nicht gleichzeitig einen Wahlschein beantragt hat. Offenburg, 19. Februar 2024 Marco Steffens, Oberbürgermeister

Einladung Die nächste Sitzung des Haupt- und Bauausschusses der Stadt Offenburg findet am Montag, 26. Februar, um 18 Uhr im Salmen, Lange Straße 52, statt. Tagesordnung 1. Sachstandsbericht Innenstadtprogramm GO OG 2. Landesgartenschau 2032 Auslobung Wettbewerb 3. Anmeldung für das Förderprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Schlagraumversteigerung von Brennholz im Stadtwald Offenburg

3.3 Wahlberechtigte, die in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben, sich aber am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde – im Landkreis gewöhnlich aufhalten, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Mit dem schriftlichen Antrag haben Wahlberechtigte ohne Wohnung zu versichern, dass sie bei keiner anderen Stelle in das Wählerverzeichnis eingetragen sind oder eine Eintragung beantragt haben oder noch beantragen werden. Außerdem haben nachzuweisen, dass sie bis zum Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde – im Landkreis haben werden. Für die Wahl des Ortschaftsrats setzt dies voraus, dass die in Satz 1 genannten Personen am Wahltag in der Ortschaft ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Am Forststützpunkt Waltersweier findet für die kommende Saison die dritte Schlagraumversteigerung für den Stadtwald Offenburg und die zweite Schlagraumversteigerung für den Gottswald am 1.3.2024 statt. Es kommen für den Distrikt I (Stadtwald) und Distrikt II (Gottswald) Lose zum Gebot. Die Registrierung der Bieter beginnt ab 15.30 Uhr und die Versteigerung beginnt um 16 Uhr. Teilnahmeberechtigt sind nur Bieter mit absolviertem Motorsägelehrgang und gültiger Bieternummer. Die Bescheinigung muss am Versteigerungstermin vorgelegt werden. Vorab können Interessenten über die Homepage der Technischen Betriebe Offenburg (www.tbo-offenburg.de) Einsicht auf die Lagepläne sowie das Losverzeichnis nehmen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich über EC-Kartenzahlung.

3.4 Wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die nach § 26 Bundesmeldegesetz nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis hat der/ die Unionsbürger*in eine Versicherung an Eides statt mit den Erklärungen nach § 3 Abs. 3 und 4 KomWO anzuschließen.

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

3.5 Alle genannten Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und – ggf. samt der genannten Erklärungen und eidesstattlichen Versicherung und Nachweisen – spätestens bis zum Sonntag, 19. Mai 2024 (keine Verlängerung möglich) bei der Stadt Offenburg, Fachbereich Bürgerservice, BürgerBüro, Fischmarkt 2, 77652 Offenburg (Briefkasten: Historisches Rathaus, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg) eingehen. Vordrucke für diese Anträge und für die erforderlichen Erklärungen halten das BürgerBüro und die jeweiligen Ortsverwaltungen bereit. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen; § 30 KomWO gilt entsprechend.

Vorhaben: Neubau Sportpark Süd, Planungsleistungen Ingenieurbauwerke, Entwässerungs- und Regenwasserversickerungsplanung Vergabenummer: SOG_BS-2024-0013 Ausführungsfrist-Lieferfrist: Beginn: unverzüglich nach Erteilung des Auftrages Fertigstellung der Planung LPH 1 – 3 bis September 2024 Angebotseröffnung: 15.3.2024, 10 Uhr Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Zentrale Vergabestelle, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg Der vollständige Veröffentlichungstext erscheint auf www.vergabe24.de, unter https://nectanet.de/ausschreibungen,https:// www.submission.de, https://subreport.de/ausschreibungen/ auftraege-suchen/, und unter http://www.offenburg.de/html/ ausschreibungen308.html?& Die Vergabeunterlagen können dort kostenfrei, uneingeschränkt und vollständig über einen Downloadlink heruntergeladen werden. Angebote sind ausnahmslos in digitaler Form zulässig. Sie können über das Vergabeportal Vergabe24, www.vergabe24. de, eingereicht werden. Angebote in Papierform müssen ausgeschlossen werden.


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#SPURENHINTERLASSER DU MACHST DEN UNTERSCHIED! Alles, was wir als Mitarbeitende der Stadt Offenburg tun, hinterlässt Spuren bei den 62.000 Bürger*innen, für die wir arbeiten. Damit wir dies auch weiterhin tun können, suchen wir Menschen, die bereit sind, mit uns als Arbeitgeberin zusammen Spuren zu hinterlassen. Denn es macht für die Menschen, die hier leben, einen Unterschied, ob wir unseren Job machen – oder eben nicht. JETZT BEWERBEN: karriere.offenburg.de

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND AUSSCHREIBUNGEN Anlage 2 zur Beschlussvorlage Friedhofsgebührenkalkulation / -verzeichnis TA 06.12. / GR 18.12.2023 Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren Aufgrund der §§ 2, 11 und §§ 13 ff. des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) i. V. m. §§ 4, 11 der Gemeindeordnung (GemO) vom 24.Juli 2000 (GBl. S. 582), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.6.2020 (GBl. S. 403), hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.12.2023 die nachstehende Änderung der Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren (Friedhofsgebührenordnung) beschlossen: Art. 1 - Änderung des § 4 – Gebührenhöhe Das Gebührenverzeichnis zu § 4, das als Anlage Bestandteil der Friedhofsgebührenordnung ist, wird geändert und erhält folgende Fassung: Anlage zur § 4 der Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung der Friedhofsgebühren (Gebührenverzeichnis):

Ziffer

Leistung

1.

Verwaltungsgebühren

1.1

Tätigkeiten der Verwaltung bei

Bemessungsgrundlage

Gebührensatz Gemeinderat Gesamt-KD 90% (bis 2024)

Gebührensatz Gemeinderat Gesamt-KD 90% (ab 2025)

1.1.1 Annahme Urnen auf einem Offenburger Friedhof

je Fall

118,00 €

118,00 €

1.1.2 Annahme Verstorbener auf einem Offenburger Friedhof

je Fall

118,00 €

118,00 €

1.1.3 Zuschlag bei Annahme außerhalb der üblichen Öffnungszeiten je Fall

118,00 €

118,00 €

1.2

Zustimmung zur Errichtung oder Änderung von Grabmalen oder Grabausstattung

je Antrag

118,00 €

118,00 €

1.2.1

Standsicherheitsprüfung je zu prüfendes Grabelement und Jahr

je Element / Jahr

4,00 €

4,00 €

1.3

Zulassung zur gewerblichen Betätigung auf Friedhöfen für je Antrag

106,00 €

106,00 €

je Antrag

71,00 €

71,00 €

1.5

Genehmigungsgebühr für Umbettungen, Tieferlegung, Ausgraje Antrag bung

379,00 €

379,00 €

1.6

Bestätigung ordnungsgemäße Einsargung

je Antrag

23,00 €

2.

Gebühren für die Bestattung

2.1

Aufbahrungs-/Kühl-/ Waschräume

2.1.1 Nutzung der Aufbahrungsräume / Kühlräume

je Fall

170,00 €

170,00 €

2.1.2 Nutzung des Sonderraums für rituelle Waschungen

je Fall

150,00 €

150,00 €

2.1.3 Nutzung des Sonderraums, Nutzung nur für Bestatter

je Fall

100,00 €

100,00 €

2.2.1 Nutzung der Aussegnungshalle / Friedhofskapelle

je Fall

251,00 €

251,00 €

2.2.2 Orgelnutzung

je Fall

13,00 €

13,00 €

2.2.3 Organistenhonorar

je Fall

77,00 €

77,00 €

einen Zeitraum von drei Jahren 1.4

Zulassung zur gewerblichen Betätigung auf Friedhöfen für eine Einzelgenehmigung

2.2

23,00 €

Nutzung der Aussegnungshalle / Friedhofskapelle zur Trauerfeier

1


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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND AUSSCHREIBUNGEN 2.3

Vorbereitung, Öffnen und Schließen des Grabes

2.3.1

Erdbestattung Kindergrab

je Fall

330,00 €

330,00 €

2.3.2

Erdbestattung in einem einfachtiefen Grab

je Fall

741,00 €

741,00 €

2.3.3

Erdbestattung in einem doppeltiefen Grab

je Fall

842,00 €

842,00 €

2.3.4

Ausschlagen des Erdgrabes

je Fall

49,00 €

49,00 €

2.3.5

Zuschlag für Holzschalung bei Tuchbestattung

je Fall

457,00 €

457,00 €

2.3.6

Bestattung von Totgeburten

je Fall

156,00 €

156,00 €

2.3.7

Urnenbeisetzungen

je Fall

242,00 €

242,00 €

2.4

Bestattungsordner / Sargträger

2.4.1

Bestattungsordner bei Sargbestattung, Urnenbeisetzung, Aussegnung

je Bestattungs-ordner

131,00 €

131,00 €

2.4.2

Sargträger / Urnenträger bei stiller Beisetzung

je Sargträger

87,00 €

87,00 €

1.913,00 €

1.913,00 €

414,00 €

414,00 €

bei Erdbestattungen i.d.R. 3 Personen bei Urnenbeisetzungen i.d.R. 1 Person 2.5

Ausgrabungen

2.5.1

bei Erdbestattungen

je Fall

2.5.2

bei Urnenbestattungen

je Fall

Ziffer Leistung

Bemessungsgrundlage

3.

je Bestattung

Grab- und Friedhofsnutzungsgebühr für Reihengräber

GebührenGebührensatz Ge- Gebührensatz satz GeGebührensatz meinderat Gemeinderat meinderat Gemeinderat GesamtGesamt-KD GesamtGesamt-KD KD 90% 90% (bis 2024) KD 90% 90% (ab 2025) (bis 2024) (ab 2025) pro Jahr

für 20 Jahre

für Ruhezeit

pro Jahr

20 Jahre

für Ruhezeit 20 Jahre

3.1

Kinderreihengrab

pro Jahr

23,00 €

460,00 €

23,00 €

460,00 €

3.2

Reihengrab für Sargbestattung

pro Jahr

58,00 €

1.160,00 €

58,00 €

1.160,00 €

3.3

Rasenreihengrab für Sargbestattung

pro Jahr

58,00 €

1.160,00 €

58,00 €

1.160,00 €

3.4

zuzügl. Pflegekosten als Rasengrab

pro Jahr

41,00 €

820,00 €

41,00 €

820,00 €

3.5

Urnenreihengrab

pro Jahr

43,00 €

860,00 €

43,00 €

860,00 €

3.6

Urnenrasenreihengrab

pro Jahr

47,00 €

940,00 €

47,00 €

940,00 €

3.7

zuzügl. Pflegekosten als Rasengrab

pro Jahr

27,00 €

540,00 €

27,00 €

540,00 €

3.8

Urnenreihenbaumgrab

pro Jahr

58,00 €

1.160,00 €

58,00 €

1.160,00 €

3.9

zuzügl. Pflegekosten als Rasengrab

pro Jahr

27,00 €

540,00 €

27,00 €

540,00 €

3.10

zuzügl. Pflegekosten als Staudengrab

pro Jahr

39,00 €

780,00 €

39,00 €

780,00 €

3.11

Urnenrasenreihengrab in Gemeinschaftsanlage

pro Jahr

39,00 €

780,00 €

39,00 €

780,00 €

3.12

zuzügl. Pflegekosten als Rasengrab

pro Jahr

13,00 €

260,00 €

13,00 €

260,00 €

4.

Grab- und Friedhofnutzungsgebühr für Wahlgräber

4.1

Einzelwahlgrab für 1 Sargbestattung und bis zu 4 Urnen

pro Jahr

69,00 €

1.380,00 €

69,00 €

1.380,00 €

4.2

Doppeltiefes Grab für bis 2 Sargbestattungen und bis zu 4 Urnen

pro Jahr

87,00 €

1.740,00 €

87,00 €

1.740,00 €

pro Jahr

123,00 €

2.460,00 €

123,00 €

2.460,00 €

4.3

Doppelwahlgrab für bis 2 Sargbestattungen und bis zu 4 Urnen


SEITE 21 // AUSGABE NR. 7

.de AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND AUSSCHREIBUNGEN 4.4

Doppelwahlgrab für bis zu 4 Sargbestattungen und bis zu 8 Urnen

pro Jahr

159,00 €

3.180,00 €

159,00 €

3.180,00 €

4.5

Urnenwahlgrab für bis zu 4 Urnen

pro Jahr

104,00 €

2.080,00 €

104,00 €

2.080,00 €

4.6

Einzelurnenwahlgrab in Gemeinschaftsgrabanlage

pro Jahr

48,00 €

960,00 €

48,00 €

960,00 €

4.7

Urnenrasenpartnergrab

pro Jahr

73,00 €

1.460,00 €

73,00 €

1.460,00 €

4.8

zuzügl. Pflegekosten als Rasengrab

pro Jahr

27,00 €

540,00 €

27,00 €

540,00 €

4.9

Urnenpartnerbaumgrab /oder dto.am Familienbaum

pro Jahr

102,00 €

2.040,00 €

102,00 €

2.040,00 €

4.10

zuzügl. Pflegekosten als Rasengrab

pro Jahr

27,00 €

540,00 €

27,00 €

540,00 €

4.11

zuzügl. Pflegekosten als Staudengrab

pro Jahr

39,00 €

780,00 €

39,00 €

780,00 €

4.12

Familienbaum als frisch gepflanzter Jungbaum -

einmalig

nach individuellem Angebot - mögliche Baumarten

nach

nach

nach

nach

werden von der Friedhofsverwaltung vorgegeben.

Aufwand

Aufwand

Aufwand

Aufwand

46,00 €

920,00 €

46,00 €

920,00 €

zuzüglich der individuellen Baum- und Pflanzkosten

4.13

zuzügl. Pflegekosten als Rasengrab

4.14

Bei längeren Nutzungszeiten erhöht sich die Grab- und Friedhofsnutzungsgebühr entsprechend der Gebühr pro Jahr

5.

pro Jahr

Liefern und Herstellen der Grabeinfassung / Plattenwege

5.1

für Einzel- und Tiefgräber

je Fall

533,00 €

533,00 €

5.2

für Doppelgräber

je Fall

746,00 €

746,00 €

5.3

für Urnengräber

je Fall

387,00 €

387,00 €

5.4

Fundament für Rasenreihengrab

je Fall

Ziffer

Leistung

Bemessungsgrundlage

533,00 €

533,00 €

Gebührensatz Gemeinderat Gesamt-KD 90% (bis 2024)

Gebührensatz Gemeinderat Gesamt-KD 90% (ab 2025)

6.

Sonstiges

6.1

Namensschild für Urnenrasenreihengrab (Urnenkreis)

je Fall

118,00 €

130,00 €

6.2

Namensschild für Urnenrasenreihengrab (Gemeinschaft)

je Fall

128,00 €

149,00 €

6.3

Schriftstein für Urnenbaumgrab (15x15x8)

je Fall

291,00 €

321,00 €

6.4

Schriftstein für Urnenbaumgrab (30x15x8)

je Fall

322,00 €

353,00 €

6.5

Zweitbeschriftung Schriftstein für Urnenbaumgrab (30x15x8) je Fall

290,00 €

317,00 €

6.6

Schriftstele für Urnenbaumgrab (16x16x30)

je Fall

567,00 €

609,00 €

6.7

Schriftplatte für Urnenbaumgrab / Rasengrab (40 x 30)

je Fall

278,00 €

308,00 €

6.8

Namestafel Bronceguss für Schriftstele Urnenhain Grabstätte (Einzelgrab / Reihengrab) auffüllen incl. seitliche

je Fall

378,00 €

408,00 €

Grabumrandung heben

je Fall

169,00 €

193,00 €

je Fall

305,00 €

344,00 €

je Fall

337,00 €

371,00 €

6.9 6.10

Grabstätte (Doppelgrab) auffüllen incl. seitliche Grabumrandung heben

7. 7.1

Grababräumung Einzel- und Doppelgräber mit Grabstein – ohne Einfassung oder nur Abdeckplatte

7.2

Einzel- und Doppelgräber mit Grabstein –


SEITE 22 // AUSGABE NR. 7

.de AMTLICHER TEIL

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND AUSSCHREIBUNGEN

7.3 8.

mit Abdeckplatte und mit Einfassung

je Fall

358,00 €

392,00 €

Erdgräber ohne Grabstein und Urnengrab

je Fall

301,00 €

328,00 €

58,00 €

58,00 €

Sonstige Gebühren Sonstige Leistungen: PK Aufwand je Stunde

Diese Änderungssatzung tritt am 1.1.2024 in Kraft.

Art. 2 - Inkrafttreten

Offenburg, 18.12.2023 Marco Steffens, Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 GemO: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Offenburg geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder 2. der*die Oberbürgermeister*in dem Beschluss des Gemeinderates nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder 3. vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat. ANZEIGE

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