Offenblatt 15/2024

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Die Natur als Vorbild

Fotowettbewerb: den eigenen Garten oder Balkon heimisch gestalten

NATUR sni Die städtische Kampagne bio.og startet ab sofort mit einem Fotowettbewerb. Der naturnahe Garten beziehungsweise Balkon steht im Mittelpunkt. Ziel der Aktion ist es, das Bewusstsein für die Bedeutung der Biodiversität in unserer Umgebung zu stärken und den Fortbestand der hier heimischen Tier- und Pflanzenwelt aktiv zu unterstützen.

Biodiversität beinhaltet drei Aspekte: genetische Vielfalt, Vielfalt an Lebensräumen und Arten. In den vergangenen 25 Jahren ist die Anzahl der Insekten um 75 Prozent zurückgegangen. Bei der Bestäubung von Pflanzen ist die Natur auf eine große Anzahl an Insekten angewiesen wie Wildbienen, Fliegen, Wespen, Käfer und Schmetterlinge. Durch Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität auf städtischen Flächen hat die Stadtverwaltung Offenburg bereits einen Teil zum Erhalt beigetragen, jedoch ist sie auf alle Grünflächen angewiesen – private wie gewerbliche.

Die Stadt Offenburg verleiht unter allen eingesendeten Fotos Preise im Gesamtwert von 400 Euro und sucht verantwortungsvolle gestaltete Gärten oder Balkone innerhalb Offenburgs und in den elf Ortsteilen. Einsendeschluss ist der 8. September. Es zählt nicht die Größe des Gartens oder Balkons, sondern der Beitrag für die Artenvielfalt. Der Rundum-Blick ist das, was zählt, weshalb der

eigene Garten, Balkon oder der Schrebergarten für die Fachjury erkennbar sein muss. Wie beispielsweise in Form einer Blumenwiese, eines wilden Biotops, eines natürlich angelegten Gartens mit möglichst heimischen und insektenfreundlichen Pflanzen. Fotos von Tieren wie beispielsweise Wildbienen, Fliegen, Wespen, Käfer, Schmetterlingen und Pflanzen die sich von Insekten ernähren beziehungsweise leben, können ebenfalls eingereicht werden. Die Bilddatei sollte im JPG-Format sein – mit einer Auflösung von 300 dpi und einer Dateigröße von maximal 3,5 MB.

Artenvielfalt unterstützen

Der Fotowettbewerb soll die Bürger*innen motivieren, aktiv zu werden. Auch

Anfänger*innen sind willkommen – ein kleiner umgestalteter Teil des eigenen Außenbereichs reicht schon aus. Wer seine versiegelten Flächen umweltfreundlicher umgestalten möchte, kann dies mit Unterstützung des städtischen Förderprogramms zur Entsiegelung von Privatgärten. Informationen dazu gibt es auch unter www.offenburg.de/bio. og. Hier sind Listen insektenfreundlicher, trockenheitsverträglicher und heimischer Pflanzen aufgeführt sowie weitere nützliche Quellen.

Jetzt mitmachen!

Teilnahmebedingungen und Datenschutz finden Sie hier.

+++ Ein Kleingarten ist zum Gärtnern da: SEITE 2 +++ Vom 1. bis 21. Mai findet wieder das Stadtradeln statt: SEITE 4 +++ Neueröffnung des Salmen – die Stadt hofft auf mehr Besuchende in den kommenden

Jahren SEITE 8 +++

Neue Ausstellung

Arbeiten von Claudia & Julia Müller mit dem Titel „Behind The Wall“ werden ab kommendem Sonntag, 5. Mai, in der Städtischen Galerie auf dem Kulturforum gezeigt. Die beiden Künstlerinnen sind die diesjährigen Trägerinnen des Oberrheinischen Kunstpreises, den die Stadt Offenburg und der Förderkreis Kunst und Kultur e.V. im dreijährigen Turnus vergeben. Das Werk der Schwestern zeichnet sich durch seine Vielseitigkeit aus. Ausgehend von der Zeichnung erweitern Claudia und Julia Müller ihre Arbeit in den Raum hinein. Dabei beziehen sie Installationen, Textilarbeiten und Videos mit ein. Zu sehen bis 6. Oktober. Öffnungszeiten: Mittwoch bis Freitag, 14 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag, 11 bis 17 Uhr.

Foto: Birk/Stadt Offenburg
Ein Traum von Garten für Mensch, Tier und Umwelt.
Rückläufiger Raddiebstahl: Seite 3
Foto: Siefke
Foto: Siefke www.offenblatt.de UNSER AMTSBLATT 28. April 2024
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Das Bürgerfest am Mühlbach wird am 4. Mai gefeiert. Seite 5
Ausgabe Nr.

Ein Garten ist zum Gärtnern da

Kleingärten im Außenbereich: Ein „Tinyhouse“ ist kein Geräteschuppen/Einvernehmen angestrebt

UMWELT sam Die neue Gartensaison beginnt! Damit gerade in den Kleingartenanlagen und privaten Kleingärten im sogenannten Außenbereich – sprich in der freien Landschaft, gleich im Anschluss an das letzte Haus eines Ortsteils – alle Spaß haben können, gilt es im Sinne eines guten Miteinanders, einige Rechte und Pflichten zu beachten.

Ganz konkret heißt das, dass auch in einem Kleingarten in einem Landschaftsschutzgebiet wie zum Beispiel der „Offenburger Vorbergzone“ eine Gartenhütte nicht einem „Tinyhouse“ ähneln darf. Es können unter Umständen lediglich kleine, sogenannte Geräte- oder Geschirrhütten mit einer maximalen Größe von 20 Kubikmetern Rauminhalt, das heißt etwa drei mal drei Metern Grundfläche, baurechtlich zulässig sein.

Gartenutensilien

Das ist gerade groß genug, um Gartengeräte, Geschirr und ein paar weitere Gartenutensilien unterzubringen. Für

Nicht erreichbar

Aufgrund einer ganztägigen Fortbildungsveranstaltung ist der Fachbereich Stadtplanung und Baurecht der Stadt Offenburg mit Sitz im Technischen Rathaus am Montag, 6. Mai, ganztägig nicht erreichbar.

Notdienste

• 28.4. Bartholomäus-Apotheke

Hauptstraße 61

77799 Ortenberg

• 29.4. Schwarzwald-Apotheke

Hauptstraße 19

• 30.4. Staufenberg-Apotheke

Kirchplatz 2

77770 Durbach

• 1.5. Sonnen-Apotheke

Caunes

Marlener Straße 11

• 2.5. Apotheke am Ebertplatz

Ebertplatz 12

• 3.5. Hilda-Apotheke

Hildastraße 69

• 4.5. Delta-Apotheke

Heimburgstraße 1

• 5.5. Weingarten-Apotheke

Moltkestraße 50

Eine Hütte für Gartenwerkzeug

landwirtschaftliche Betriebe gelten andere Regeln. „Ein Garten im Außenbereich ist zum Gärtnern da“, so Daniel Ebneth, Fachbereichsleiter Städteplanung und Baurecht, „und nicht, um dort einen Swimmingpool aufzubauen“. Am Ortsrand und in der freien Natur hat der

Lärmschutz wächst

Die Lücken in der teils schon bestehenden Lärmschutzwand in Offenburg entlang der Rheintalbahn werden geschlossen. Die Deutsche Bahn bereitet seit vergangenen Montag die Baustelle vor. Die Bauarbeiten, die ab Ende Mai beginnen sollen, erstrecken sich von südlich des Hauptbahnhofs, ab der Zähringerbrücke hin bis zum Südring. Auch entlang des Freizeitbads Stegermatt werden die Wände zum Lärm- und Sichtschutz (für die Badegäste) ausgebaut.

Sitzungsplan

29.4. Haupt- und Bauausschuss 18 Uhr, Salmen, Lange Straße 52

Download unter ratsinfo.offenburg.de/buergerinfo/infobi.php.

Tagesordnung auf Seite 30.

Landschafts- und Umweltschutz höchste Priorität. Generell gilt dort das „freie Betretungsrecht der Landschaft“ für alle. Auch Tiere sollen Freiraum haben und sich ungehindert bewegen können. Im Sinne der Landschaftspflege sind daher Zäune, Einfriedungen oder

Impressum

Herausgeberin: Stadt Offenburg

Verantwortlich: Fabian Fallert

gar Absperrungen mit Stacheldraht – entgegen gängiger Praxis – nicht erlaubt. Aus Gründen des Artenschutzes müssen auch Hecken für Tiere durchlässig sein. Der Boden der Gärten darf nicht mit Steinplatten o.ä. versiegelt sein.

500 Kleingärten

Allein auf Städtischen Grundstücken befinden sich rund 500 Kleingärten. 200 werden von Gartenvereinen verwaltet. Dazu kommen zahlreiche private Kleingärten. Wer sich nicht an die Gesetzgebung hält, kann ein Schreiben von der Stadt erhalten, in dem ein Rückbau nicht zulässiger Hütten, Zäune oder Versiegelungen gefordert wird. Dann heißt es: auf eigene Kosten abbauen und aufräumen. Im Zweifel sollten sich Eigentümer*innen und Pächter*innen von Grundstücken im Außenbereich bei der Baurechtsabteilung der Stadt informieren. Der Info-Flyer „Hütten im Außenbereich“ ist unter www.offenburg.de/bauen zu finden, bei den Ortsverwaltungen sowie im Bürgerbüro Bauen.

Redaktion: Gertrude Siefke (Leitung, ges), Telefon 0781/82-2572

Christoph Lötsch (stv. Leitung, cl), Telefon 0781/82-2200

Sandra Martin (sam), Telefon 0781/82-2102

Anja Walz (aw), Telefon 0781/82-2666

Marie-Christine Gabriel (mcg), Telefon 0781/82-2333

E-Mail: offenblatt@offenburg.de

Organisationseinheit Marketing und Kommunikation

Hauptstraße 90, 77652 Offenburg

Veranstaltungskalender: offenblatt@offenburg.de

Austräger-Reklamation: Telefon 0781/9340-925

E-Mail: zustellung.offenblatt@der-guller.de

www.offenblatt-zustellung.de

Verantwortlich für Anzeigen u. Beilagen: Christian Kaufeisen

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Mediadaten: www.der-guller.de/mediadaten-offenblatt

Herstellung: STADTANZEIGER Verlags-GmbH & Co. KG, Scheffelstraße 21, 77654 Offenburg

Vertrieb: STAZ + GULLER Vertriebsgesellschaft mbH, Luisenstraße 22, 7764 Offenburg

Druck: Reiff Zeitungsdruck GmbH, Marlener Straße 9, 77656 Offenburg

Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr

Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils sonntags, kostenlose Verteilung in alle Haushalte

Anzeigenschluss: Dienstag, 17 Uhr

Auflage: 30 500 www.offenblatt.de

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Foto: AdobeStock
passt in einen Kleingarten.

Mehr Straftaten, mehr Aufklärung

Polizeiliche Kriminal- und Unfallstatistik 2023: Dank Prävention Rückgang bei Fahrraddiebstählen

ges Mehr Straftaten, eine höhere Aufklärungsquote und viel Polizeipräsenz, um das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken: Das waren drei Aspekte, die der Leiter des Offenburger Polizeireviers Guido Kühn bei der Vorstellung der jährlichen Polizeilichen Kriminal- und Unfallstatistik hervorhob. OB Marco Steffens appellierte an die Offenburger*innen, am „Sicherheitsaudit“ teilzunehmen: Nach Pfingsten werden 15.000 Fragebögen verschickt, um herauszufinden, wie sicher sich die Bevölkerung in der Stadt an der Kinzig fühlt.

Die Gesamtzahl der Straftaten im vergangenen Jahr lag bei 7727 Fällen und damit um 15,9 Prozent über dem Wert von 2022. Die Aufklärungsquote konnte um 9,7 Prozent gesteigert werden und lag bei 72,6 Prozent. In 547 Fällen wurde gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen, 1394 Mal wurden Leistungen erschlichen. Hier müsse allerdings genauer hingeschaut werden, warnte OB Steffens vor voreiligen Schlüssen.

Bundespolizei

Bei den „erschlichenen Leistungen“ handele es sich um Schwarzfahren mit der Bahn.

Wegen der Lage der Stadt (zweiter ICE-Halt nach der Schweizer Grenze) und der starken Präsenz der Bundespolizei würden diese Delikte besonders ins Gewicht fallen. Sollte die Bundesregierung beschließen, Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit einzustufen, würde die Statistik ganz anders aussehen.

Und fest steht auch: Nur Ausländer*innen können gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen.

Daher sei die Statistik, die die Herkunft der Tatverdächtigen erfasse, mit Vorsicht zu betrachten, gewarnt wurde vor voreiligen Schlüssen.

Bei den Straftaten handelt es sich bei fast jedem dritten Delikt um Diebstahl, auch wenn die absolute Zahl im Vergleich zum Vorjahr von 2620 auf 2319 gesunken ist. Bei jedem dritten Diebstahl wiederum wird in den Geschäften geklaut. Erfreulich hingegen, dass die Fahrraddiebstähle von 657 auf 397 zurückgegangen sind. Diese Zahl wird mit der Kommunalen Kriminalprävention in Verbindung gebracht. Wie Alexa Adelmann, Fachbereichsleiterin Bürgerservice, hervorhob, trage die Gründung einer „Taskforce

in rechtlichen Grundlagen geschult, Erkennen von Ladendieben und der Entwicklung entsprechenden Spürsinns. Wie hat sich das Verkaufspersonal zu verhalten, wenn ein Diebstahl entdeckt wird, hat ebenso eine Rolle gespielt wie der souveräne Umgang bei der Ansprache von Tatverdächtigen.

Kaum Wohnungseinbrüche

Fahrraddiebstahl“ Früchte: Die Einsatzgruppe besteht aus 17 Experten und Akteuren, vom ADFC über Fahrradhändler*innen bis zu Fachleuten der Stadtverwaltung und der Polizei. Nach einem Ideenworkshop wurden drei Arbeitsgruppen gebildet, die unter anderem präventiv tätig wurden. „Das Fahrrad mit einem vernünftigen Schloss an der richtigen Stelle abschließen“, sei das A und O. Bewährt habe sich zudem die „bewachte Fahrradgarderobe“ bei größeren Veranstaltungen.

Ladendiebstahl

Um dem Ladendiebstahl besser Herr zu werden, wurden Schulungen angeboten – auf Anregung der Einzelhändlervereinigung City Partner. Die Geschäftsführungen wurden

Als „erfreulich niedrig“ bezeichnete Kühn die Wohnungseinbrüche. Von 31 gemeldeten Delikten waren 14 Versuche. Einen Höchstwert gab es hingegen bei der häuslichen Gewalt. „Das beschäftigt uns sehr“, so Kühn. 104 Fälle wurden im vergangenen Jahr gemeldet. Der Revierleiter geht davon aus, dass es dank vieler Kampagnen inzwischen mehr anzeigewillige Personen gebe, die sich trauten, bei der Polizei vorstellig zu werden. Die AG Häusliche Gewalt könne auf ein großes, sehr aktives Netzwerk in der Ortenau zurückgreifen: Von großer Bedeutung seien viele Projekte, aber vor allem die tägliche Arbeit und das verstetigte Angebot für Täter und Opfer. Zugenommen haben Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum, von 292 auf 316. Deutlich gesunken ist dagegen die Straßenkriminalität, von 1371 auf 1031.

Die Offenburger Polizei konnte im vergangenen Jahr 3391 Einsatzstunden in der Innenstadt verbuchen. Sie registrierte 258 Trunkenheits- und 99 Drogenfahrten, zudem 873 Fahrende, die nicht angeschnallt und 757, die mit ihrem mobilen Endgerät beschäftigt waren.

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Siefke
Schutz vor Diebstahl: Richtig angeschlossen ist die halbe Miete. Foto:
SIEFKE
Hohe Polizeipräsenz in der Innenstadt.
FOTO:
SIEFKE
Alexa Adelmann, Guido Kühn und OB Steffens beim Pressegespräch.
FOTO:

Bewegung und Teamgeist

Vom 1. bis 21. Mai ist wieder Stadtradeln angesagt/Kilometer sammeln für den Klimaschutz

In Offenburg geht es vom 1. bis 21. Mai beim „Stadtradeln“ erneut um nachhaltige Mobilität, Bewegung, Klimaschutz und Teamgeist. Eine eigene App hilft beim Sammeln der „erfahrenen“ Kilometer. Ein kostenloser Radcheck bietet zusätzliche Sicherheit. Im Rahmen der Initiative Radkultur fördert das Land die Teilnahme an der Aktion des Klima-Bündnis.

Das Ziel: In Teams drei Wochen lang möglichst viel Fahrrad fahren und Kilometer sammeln –egal ob auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit. Mitradeln lohnt sich gleich dreifach: Wer für ein gemeinsames Ziel in die Pedale tritt, stärkt sowohl die Gemeinschaft als auch die eigene Gesundheit und schont darüber hinaus das Klima.

Auch wird der Wettbewerb innerhalb der Kommune noch spannender. Ob Unternehmen oder Schule, Verwaltung oder Sportverein – Radelnde können Unterteams etwa für verschiedene Abteilungen oder Schulklassen gründen und innerhalb des Hauptteams gegeneinander antreten. Und natürlich werden auch dieses Jahr wieder die besten Einzel-Radler und

-Radlerinnen prämiert sowie auch die besten Teams.

Mit der kostenfreien Stadtradeln-App können Teilnehmerinnen und Teilnehmer die geradelten Strecken via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrer Kommune gutschreiben. In der Ergebnisübersicht ist auf einen Blick erkenntlich, wo das Team und die Kommune stehen. Im Team-Chat können sich die Mitglieder zu gemeinsamen Touren verabreden oder sich gegenseitig anfeuern.

Um beim „Stadtradeln“ so richtig loslegen zu können, braucht es ein verkehrstüchtiges Fahrrad. Wer Bedenken hat, kann sein Rad zuvor von fachkundigen Mechanikerinnen und Mechanikern prüfen lassen. „Radcheck“ heißt die Aktion und ist dank der Förderung der Initiative Radkultur kostenlos.

Radcheck am 1. Mai

Zum Stadtradeln-Auftakt kommt der „Radcheck“ in diesem Jahr in der Ortenau zum Weingut Roeder in Diersburg. Denn zahlreiche Radfahrende nutzen den freien Tag des 1. Mais zum Besuch des dortigen Hoffestes, bei dem der Lions-Club

Foto: Stadt Offenburg

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Beim Radcheck ist das Rad auf dem Prüfstand.

Offenburg einen Wohltätigkeits-Basar veranstaltet.

Zum Auftakt des Stadtradelns lassen sich für alle Radfahrbegeisterten gleich drei Aktivitäten miteinander verbinden: Für das eigene Team kommen schon die ersten Kilometer auf die Stadtradeln-App. Die Tour nach Diersburg führt über Radwege sowie wenig befahrene Straßen und bietet schöne Ausblicke. Im Weingut Roeder selbst erwartet Fahrradinteressierte dann der Radcheck der RadKultur. Darüber hinaus bietet der ADFC Offenburg die Möglichkeit an, das eigene Fahrrad vor Ort codieren zu lassen. Wer möchte, kann beim Stand des RSV Hofweier

Rennräder testen. Das Hoffest sowie alle Fahrradangebote starten um 11 Uhr.

Baden-Württemberg macht sich stark für eine moderne und nachhaltige Mobilität. Dafür soll der Anteil des Radverkehrs im Mobilitätsmix deutlich gesteigert werden. Die vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg geförderte Initiative Radkultur ist bereits seit 2012 eine zentrale Maßnahme des Landes zur Unterstützung einer fahrradfreundlichen Mobilitätskultur.

In enger Zusammenarbeit mit Kommunen und Unternehmen sowie mit der Unterstützung eines stetig wachsenden Partnernetzwerks, bietet die Initiative den Menschen positive RadfahrErlebnisse in ihrer individuellen Alltagsmobilität. So wird deutlich: Das Fahrrad ermöglicht es, im Alltag zeitgemäß und klimaschonend mobil zu sein. Mehr zu erfahren ist unter www.radkultur-bw.de

Weitere Informationen zum Stadtradeln in Offenburg bei der Abteilung Verkehrsplanung, Martin Maldener, Telefon 0781 82-2598 oder E-Mail: radverkehr@offenburg.de

Anbaden: Freibadsaison beginnt

Am 1. Mai feiert das Freizeitbad Stegermatt die Eröffnung der Freibadsaison. Einlass ist ab 10 Uhr, das Programm beginnt ab 13 Uhr. Ein DJ von Hitradio Ohr legt auf. Es gibt ein Gewinnspiel, ein Rahmenprogramm für Kinder sowie einen Auftritt der Cheerleader. Eintritt für Erwachsene: 5 Euro; Kinder und Schüler*innen bezahlen 3 Euro.

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FOTOCREDIT
+30. Juni www.tattoo-and-art.de MESSE OFFENBURG

Großes Bürgerfest zum Abschluss

Sanierungsgebiet Mühlbach: Am 4. Mai wird gefeiert/Ministerin Nicole Razavi überreicht Plakette

STADTENTWICKLUNG ges Die Sanierungsarbeiten „Mühlbach“ sind beendet. Mit einem Bürgerfest am 4. Mai soll dieser Abschluss gebührend gewürdigt und gefeiert werden. Erwartet wird zudem Nicole Razavi: Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg verleiht der Stadt Offenburg die „Bronze-Plakette für Städtebauförderung“.

Seit Ende 2007 wurde das 17 Hektar große Areal, das von der Wasserstraße bis zur Straße „An der Wiede“ reicht, umgestaltet und saniert. Der Förderrahmen belief sich auf 15 Millionen Euro, neun Millionen Euro davon stammen aus den Fördertöpfen von Bund und Land. Ein zuvor von Gewerbe und Industrie geprägtes Areal wurde in ein familienfreundliches Wohnquartier verwandelt, wobei ortbildprägende Gebäude erhalten und aufwändig saniert wurden. Unter Einbeziehung moderner und klimafreundlicher Aspekte entstand so zentral und innenstadtnah Wohnraum für mehr als 1100 Menschen: Sie haben in 620 Wohnungen ein neues Zuhause gefunden. Das entspricht rund 548 Hektar an eingespartem Neubauland. Für dieses zukunftsweisende und herausragende Sanierungs- und städtebauliche Erneuerungsgebiet am Mühlbach erhält die Stadt Offenburg die „Bronze-Plakette für Städtebauförderung“ von Nicole Razavi. Die Ministerin wird Oberbürgermeister

Meilensteine

10 Uhr: Bahnhofsquartier Treffpunkt: An der Info-Tanke am Freiburger Platz, Okenstraße 30a; 12.30 Uhr: Mühlbachquartier Stand zur Städtebauförderung, gegenüber Café Alte Weberei

Bereits in Feierlaune: V.l. Anita Rost (Bürgergemeinschaft Stadtmitte), Evely Intlekofer (Mühlbachhopser), Hermann Kälble (SFZ Innenstadt), Stephan Färber (Fachbereich Bauservice) und Linda Losekamm (Stadtmarketing).

Mitglieder der Türkisch-Islamischen Gemeinde und der Narrenzunft Lätsche ehrenamtlich. Engagiert sind zudem die Bürgergemeinschaft Stadtmitte und das Stadtmarketing. Die anliegende Gastronomie ist ebenso beteiligt wie die Freiwillige Feuerwehr Offenburg, der Wünschewagen des Arbeitersamariterbunds Südbaden und das Technische Zukunftsmuseum Temopolis.

Bühnenprogramm

13.30 Uhr: Schlachthofquartier, Stand zur Städtebauförderung, gegenüber Café Alte Weberei; 14.30 Uhr: Geschichte Villa Bauer, Stand zur Städtebauförderung (siehe oben)

Um Anmeldung zu den Führungen. wird gebeten. Die Anmeldung kann per Telefon 0781/82-2272 oder online über folgenden Direktlink erfolgen: Anmeldung zu den Führungen.

Marco Steffens die Auszeichnung übergeben. Gefeiert wird von 11 bis 22 Uhr. Das Bürgerparkfest, das eigentlich eine Woche später stattgefunden hätte, wurde in das „Bürgerfest“ integriert. „Wir wollen die Menschen ins Quartier ziehen“, bringt es Hermann Kälble auf einen Nenner. Der Leiter des Stadtteil- und Familienzentrums Innenstadt nennt als Attraktionen die vielen Kreativ- und Spielstationen sowie die Bewegungsangebote, die sich zum Großteil an alle Generationen richten. Mit im Boot sitzen die Vertreter*innen der Kinderkrippe „Mühlbachhopser“, die sich um Kaffee und Kuchen kümmern; für weitere Verpflegung sorgen

Mit dem Bühnenprogramm soll es um 11 Uhr losgehen, umrahmt vom 1. Offenburger Akkordeonorchester 1937. Ab 13 Uhr treten Schulen und Vereine auf – darunter die Bigband des Grimmelshausen Gymnasiums; der Kinderchor der Georg-MonschSchule; Cheer Squad der Offenburger Miners und der Chor der Kita Am Ölberg. Ab 19 Uhr spielt Check the Band.

Neu: Kinder benötigen Personalausweis oder Reisepass

Wegen einer Änderung des Passgesetzes wurde der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft und kann somit nicht mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit kann somit ab sofort nur noch ein Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeit von sechs Jahren beantragt werden. Zu beachten ist, dass Ausweisdokumente

unabhängig vom Ablaufdatum ihre Gültigkeit verlieren können, wenn eine einwandfreie Identitätsfeststellung nicht mehr möglich ist. Zu überprüfen ist daher regelmäßig, ob eine Identifizierung des Kindes anhand des Lichtbildes im Personalausweis/Reisepass noch zweifelsfrei möglich ist. Um Probleme bei Kontrollen, zum Beispiel Abweisung beim Grenzübertritt, zu vermeiden, sollte im Zweifelsfall rechtzeitig vor Ablauf ein neues Ausweisdokument beantragt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis

zu drei Wochen für einen Personalausweis und bis zu sechs Wochen für einen Reisepass. Die Gebühren belaufen sich unter 24 Jahren auf 22,80 Euro für einen Personalausweis und 37,50 Euro für einen Reisepass.

Einreisebestimmungen

Für jedes Reiseland gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen und Voraussetzungen zum Reisedokument. Bei der Entscheidung, welches Ausweisdokument erforderlich ist, sind die jeweils gültigen

Einreisebestimmungen des Reiselandes zu beachten. Aktuelle Länderinformationen und Einreisebestimmungen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt. de) zu finden. Um Dokumente zu beantragen, können im Bürgerbüro Termine online unter www.offenburg.de/terminbuchung oder telefonisch bei den elf Ortsverwaltungen der Stadt Offenburg vereinbart werden. Darüber hinaus wurden die Gebühren für den Reisepass ab 24 Jahren ab Januar von 60 auf 70 Euro erhöht.

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FOTO: SIEFKE
Träumchen: die sanierte Villa Bauer. Foto: Wenck

Kurz notiert

3D-Drucker sind zu einem der Standard-Werkzeuge in Werkstätten und Hobbykellern geworden. Ob es um den Druck von Bauteilen geht, die man nicht kaufen kann, oder ein Ersatzteil, dessen Versand auf dem Postweg mehrere Tage dauern würde und gedruckt bereits nach ein paar Stunden einsetzbar ist oder die Materialisierung von Gegenständen, die man sich selbst erdacht hat: Der 3D-Drucker ist die Maschine der Wahl. Die Section77 hat mehrere Drucker in ihrem Maschinenraum und zeigt Schritt für Schritt, wie der Druck funktioniert und welche Programme dazu benötigt werden. Section77 ist der regionale Ableger des Chaos Computer Clubs. Start ist am Samstag, 4. Mai, um 14 Uhr in der Hauptstraße 1. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Weitere Infos unter section77.de.

Querbeetsingen

Artikel 8 Grundgesetz lautet: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Dieses Grundrecht gilt auch für alle Sangesfreudigen, die sich ohne Anmeldung zum Querbeetsingen am Freitag, 10. Mai, 19 Uhr, im Schillersaal versammeln. Der Anlass ist ein besonderer: Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ ist das erste und sicherlich wichtigste der 19 Grundrechte, die das freie und gleichberechtigte Zusammenleben in unserer Gesellschaft begründen und sichern sollen. Am 10. Mai laden die Veranstalter des Querbeetsingens, Stefan Böhm und Michael Hitzel, zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes ein. Texte sind vorhanden, der Eintritt ist frei.

1,5 Millionen für Offenburg

Kommunen im Ortenaukreis erhalten Zuschüsse in Höhe von insgesamt knapp sechs Millionen Euro aus dem Städtebauförderprogramm 2024 des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, geht aus einer Pressemitteilung hervor. Auch die Stadt Offenburg ist dabei und erhält insgesamt 1,5 Millionen Euro. 500.000 Euro für das laufende städtebauliche Erneuerungsgebiet Südstadt – und eine Million Euro für das Sanierungsgebiet

Bahnhof-Schlachthof: Hier werden Ordnungsmaßnahmen finanziell unterstützt, öffentliche Parkierungsflächen, das Anlegen von Grünanlagen sowie die Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen.

Die Städtebauförderung löst über Zuschüsse und steuerliche Anreize weitere Investitionen aus. 2024 umfasst das Städtebauförderprogramm im Land ins-gesamt 234,79 Millionen Euro, davon 76,4 Millionen Euro Bundesfinanzhilfen.

Lauftag: Straßensperrungen

Wegen des Badenova-Lauftags ist am Sonntag, 5. Mai, die gesamte Fußgängerzone auf der Hauptstraße von 12 bis 17 Uhr komplett gesperrt – die Innenstadt kann auch vom Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht befahren werden. Die Haltestellen für den Busverkehr werden in die Grabenallee/Rosengarten und die Hauptstraße/Parkbucht vor dem Forum-Kino verlegt. Die Haltestelle „Evangelische Stadtkirche“ kann ebenfalls nicht angefahren werden. Die Laufstrecke auf der Hauptstraße wird

mit Absperrgittern zusätzlich gesichert. Ordner*innen ermöglichen die Überquerung der Straße.

Die Laufstrecke führt vom Historischen Rathaus über die Hauptstraße die Wasserstraße hinunter, mündet in die Straße Alte Spinnerei parallel zum Mühlbach, führt durch den Zwingerpark zurück über den Ölberg auf die Wasserstraße, biegt in die Prädikaturstraße ein und führt über die Pfarrstraße wieder auf die Hauptstraße. Eine Runde beträgt zwei Kilometer.

Stadtteilfest in Nordost

Die Bürgergemeinschaft Bono, Vereine, Kirchengemeinden und Institutionen der Oststadt laden zum großen Stadtteilfest in die Nordoststadt ein. Das Fest findet am Sonntag, 5. Mai, auf dem Schulhof der Oststadtschule (Anne-Frank-Schule/ Erich-Kästner-Realschule) in der Prinz- Eugen-Straße, statt. Gestartet wird um 11 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst der evangelischen Johannes-Brenz-Gemeinde und der katholischen Kirchengemeinde Heilig Dreifaltigkeit. Ab 12 Uhr startet das vielseitige Bühnenprogramm mit Chor- und

Tanzauftritten. Zahlreiche Bastel- und Spielangebote sorgen für Abwechslung und auch das leibliche Wohl wird nicht vernachlässigt. Neben internationalen Essensständen wie afrikanische Köstlichkeiten werden auch Bratwürste sowie Kaffee, Kuchen und kühle Getränke angeboten. Auch der beliebte Flohmarkt mit über 20 Ständen findet wieder statt.

Weitere Infos zum Fest gibt es im Stadtteil- und Familienzentrums Buntes Haus unter Telefon 0781/948 42956 oder E-Mail an philipp.basler@offenburg.de.

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Geld von Land und Bund für das Canvas-Areal. FOTO: KRÜGER

Im Rahmen der 7. Ortenauer Kreisputzete hatten sich auch Schülerinnen und Schüler der Klasse 7 des Montessori-Zentrums auf den Weg gemacht, um die Nachbarschaft vom Müll zu befreien. Dabei haben sie Oberbürgermeister Marco Steffens getroffen, der sich sehr über das Engagement gefreut hat. Vom Abfall befreit

Von wegen „weit weg“

Wahlen zum 10. Europäischen Parlament

Die Jugendarbeit der Stadt Offenburg veranstaltete gemeinsam mit der Ditib-Moschee Offenburg Anfang April ein Fastenbrechen. Anlass dafür war der Fastenmonat Ramadan. In diesem Monat fasten Muslim*innen von Morgendämmerung bis Sonnenuntergang. Das Fastenbrechen wird jeden Abend traditionell mit der Familie, Freunden oder in der Moschee veranstaltet. Am Mittwoch in den Osterferien organisierte die Jugendarbeit

gemeinsam mit der MoscheeGemeinde ein Iftar (Fastenbrechen) im Zwingerpark. Leider konnte die Veranstaltung aufgrund des schlechten Wetters dort nicht stattfinden und wurde stattdessen in die Räumlichkeiten der Moschee verlegt. Die gemeinsame Zeit konnte gut für den Austausch genutzt werden. Es kamen viele interessante Themen auf, über die alle Beteiligten diskutieren und sich austauschen konnten. Nach dem Essen gab es die Möglichkeit, das gemeinsame Gebet in den Gebetsräumen der Moschee anzuschauen. Zum Abschluss bekamen alle Jugendlichen eine Rose von der Moschee-Gemeinde geschenkt. Für die Beteiligten war der Abend eine sehr schöne Erfahrung und es steigt die Vorfreude auf weitere gemeinsame Aktionen.

Wählen gehen am 9. Juni!

Gemeinsam mit den Kommunalwahlen findet am 9. Juni 2024 die Wahl zum Zehnten Europäischen Parlament statt. Hier gibt es ebenfalls ein Novum: Wie bei den Kommunalwahlen dürfen nun auch bei der Europawahl alle 16- und 17-Jährigen wählen. Bei der letzten Europawahl musste man noch 18 Jahre alt sein. Das Mindestwahlalter 16 gilt für die Bürger*innen von EU-Mitgliedstaaten, die in Baden-Württemberg wohnen und hier zur Wahl gehen, sowie für die wahlberechtigten Deutschen gleichermaßen. Deutschlandweit sind es rund 5,1 Millionen junge Menschen, die erstmals bei einer Europawahl wahlberechtigt sind. Insgesamt sind es rund 60,9 Millionen von Amts wegen wahlberechtigte

Deutsche und rund 4,1 Millionen Unionsbürger*innen, die teilnehmen können, um die 96 Abgeordneten zu wählen, mit denen Deutschland im Europäischen Parlament vertreten ist. Für die meisten dürfte es mittlerweile zur Selbstverständlichkeit geworden sein, dass die Kommunalwahlen und die Europawahl in Baden-Württemberg am selben Tag durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass die Wahlbeteiligung erhöht ist und hat zudem den Vorteil, dass sich viele organisatorische Maßnahmen gemeinsam durchführen lassen.

Europa und die Gesetze, die in Brüssel gemacht werden, klingen oft nach „weit weg“. Dabei ist der Einfluss der Entscheidungen weitaus größer, als auf den ersten Blick deutlich wird. Das beste Beispiel: Grenzen zwischen europäischen Ländern sind völlig selbstverständlich verschwunden und können jederzeit überquert werden –für Reisen, die Arbeit oder das Freizeitprogramm. Aber auch in vielen kleineren Rechtsvorschriften stecken europäische Ideen. Die Kommunen und das Leben der Bürger*innen vor Ort spiegeln Europa wider.

Quelle: Landkreis Nachrichten Baden-Württemberg 1/2024

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FOTO: STADT OFFENBURG
Gemeinsames Fastenbrechen
Foto: Montessori-Schule

Mehr Besuchende erwünscht

Kulturausschuss: Stadt stellt erste Bilanz nach der Neueröffnung des Salmen am 13. Mai 2022 vor

KULTUR aw In der Kulturausschusssitzung am 17. April haben Salmen-Leiterin Katerina Ankerhold und Kulturchefin Carmen Lötsch eine Bilanz des am 13. Mai 2022 wiedereröffneten Salmen gezogen.

Tagungsort aller Offenburger Gremien, Gedenk- und Erinnerungsstätte sowie Ort zahlreicher Veranstaltungen fasste Bürgermeister Hans-Peter Kopp die Salmen-Nutzung nach knapp zwei Öffnungsjahren zusammen. Noch heute sei für ihn die Wiedereröffnung am 13. Mai 2022 mit einem Herzschlagfinale verbunden, sei es doch seinerzeit eine zeitliche Punktlandung geworden.

Rück- und Ausblick

Einen Rück- und Ausblick lieferte Ankerhold. „Der Salmen als Haus der Demokratie steht für Erinnern, Sensibilisieren sowie für Diskussion und Reflexion, was sich in der Vielfalt des Programms und den Reaktionen der Gäste zeigt“, erklärte die Hausherrin. Von Gedenkveranstaltungen über Fachvorträge und Lesungen bis zu Ausstellungen, Führungen und jährlich 60 Sitzungen des Gemeinderats sei die Nutzung breit gefächert, so Ankerhold (2022: 7.118 Besuchende, 2023: 6.534 Besuchende, 2024: 8.296 prognostiziert).

Und immer wieder Besuch hoher Persönlichkeiten wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas oder Professor Dr. Stephan Harbart, Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Einen Ausblick auf 2024 gab Lötsch mit 40 Veranstaltungen, 50 Führungen und Workshops, 60 Gremiensitzungen, 100 Veranstaltungen, 135 Schulklassenbesuchen, 180 privaten Gruppen sowie 11.000 Besuchenden.

Parteiübergreifend gab es Dank an beide Kulturexpertinnen, aber teilweise auch Kritik. Als enttäuschend sieht Martin Ockenfuß (Grüne) die Besucherzahlen. „Die Zahlen sind weit entfernt von dem, was man sich erhofft hatte“, so Regina

Heilig (CDU). Mario Vogt (FWO) relativierte, es brauche noch Zeit zur Etablierung des Salmen. Dem schloss sich Loretta Bös (SPD) an und sieht den Salmen auf einem guten Weg. Silvano Zampolli (FDP) monierte die „verfälschten Zahlen durch die Sitzungsteilnehmenden“. Diese irritierten auch Taras Maygutiak (AfD); außerdem plädierte er dafür, „den 12.9. als historisches Datum nicht in den Juli zu verlegen“.

Marketing und Budget

„Auch wir sind mit den Zahlen noch nicht zufrieden“, sagte Kopp. Er verwies darauf, dass durch die 60 Gremiensitzungen weniger Veranstaltungen

Aus der Kulturausschuss-Sitzung notiert

In der Sitzung am 17. April hat der Kulturausschuss dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, die Neufassung der Satzung des Volkshochschule Offenburg e.V. zu befürworten. Ausgangspunkt für die Neufassung der Satzung ist der Wunsch, die Position des Vorstands an die tatsächliche Aufgabenverteilung anzupassen. Bisher hat der Oberbürgermeister dieses Amt bekleidet, ergänzt um zwei weitere Vorstandsmitglieder, den Kulturbürgermeister und die Leitung des Fachbereichs Kultur. In das laufende Geschäft ist der Vorstand jedoch nicht eingebunden. Diese Aufgaben werden vom Geschäftsführer wahrgenommen. In der neuen Satzung soll der Geschäftsführer das

Vorstandsamt als geschäftsführender Vorstand ausüben. Der bisherige Vorstand bekommt die Rolle eines Aufsichtsrats, dessen Funktion er bisher de facto ausübt. Die Entwicklung des Kulturbereichs 2024 war ebenfalls Thema im Ausschuss. Kulturchefin Carmen Lötsch sieht die wichtigste Aufgabe der städtischen Kulturarbeit darin, einer breiten Bevölkerung den Zugang zu Kunst, Kultur und kultureller Bildung zu ermöglichen. Digitalisierung, Klimawandel und u.a. Veränderungen in familiären Strukturen hätten es notwendig gemacht, neue Formate zu erarbeiten, so Lötsch, und führte als Paradebeispiel die „Lange Nacht der Kultur“ am 1. März dieses

Jahres an – eine Veranstaltung, die altersübergreifend ein voller Erfolg war. Für sie bringe „ein gegenseitiges Kulturverständnis auch ein friedvolles Zusammenleben in einer Stadt mit sich“. Auch die Einbeziehung der Schulen sei wichtig. So wolle man sie mehr einbinden und dazu die Lehrkräfte einmal jährlich an den runden Tisch bitten. Kritische Stimmen gab es aus dem Gremium zur Verlegung des Freiheitsfests vom 12.9. auf Ende Juli. Nach Rücksprache mit Schulen und Vereinen seien Ehrenamtliche vor den Sommerferien besser zu erreichen, resümierte die Kulturchefin. Sie verwies auf das am 12.9. stattfindende Salmengespräch und eine einwöchige Ausstellung des

angeboten werden könnten. In der ursprünglichen Planung war der Salmen nicht als Gremienort eingeplant. „Der Salmen steht ganz am Beginn seiner Entwicklung als Ort der Demokratiegeschichte“, ergänzte Lötsch.

„Er hat in kürzester Zeit mehr als 20.000 Besucher*innen erreicht, die sich bewusst mit Demokratie und Demokratiegeschichte auseinandergesetzt haben. Und die Zahlen steigen stetig.“ Ziel sei es, dass jede und jeder, die/der Offenburg besucht, sich für den Salmen interessiere, brachte es Kopp auf den Punkt. Das sei jedoch auch eine Budgetsache, gab Lötsch zu bedenken. Aktuell liegt das Budget für die rund 30 Veranstaltungen pro Jahr bei nur 7.000 Euro. Grenzen haben aus dem gleichen Grund auch das Marketing und der verfügbare Personalaufwand: Aktuell verfügt der Salmen über lediglich 2,7 Stellen.

Zur Erhebung der Besucherzahlen erläuterte Lötsch: „In die Gesamtbesucherzahl fließen natürlich auch die Gremiensitzungen hinein – auch sie sind Teil des Konzepts. Aber alle Zahlen werden differenziert und absolut transparent dargestellt.“ Zur Verschiebung des Freiheitsfests erklärte Kopp, wie schwierig es am letzten Ferienwochenende sei, Ehrenamtliche zu finden.

Deutschen Bundestages im Salmen. Im Rahmen der Projektförderung der Kulturvereine verwies Lötsch auf die Uraufführung der Komposition des Offenburgers Leonard Küßner und das Familienkonzert am 5. Mai, ein Projekt, das von der Stadt mit 2000 Euro unterstützt wurde. Einstimmig empfahl der Ausschuss dem Rat im Rahmen der Förderung der Kulturvereine, für den Verein 361 Grad jeweils 2024 und 2025 den Zuschuss um 3.000 Euro zur Existenzsicherung zu erhöhen, der Jungen Theaterakademie jeweils 2024 und 2025 einen Zuschuss von bis zu 13.000 Euro und der Althistorischen Narrenzunft für 2025 einen Zuschuss von bis zu 7.000 Euro zu gewähren.

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Noch Luft nach oben gibt es bei den Besucherzahlen des Salmen. Foto: Hubert Braxmaier

Ansturm auf Fernwärme

Wärmeversorgung Offenburg setzt auf einen Mix bei der Erzeugung

ENERGIEVERSORGUNG cl „ Die Bürger organisieren sich straßenweise und bringen Pakete von Anschlussverträgen.“ So beschrieb Martin Wenz, Geschäftsführer der Wärmeversorgung Offenburg, vor dem Umweltausschuss den Ansturm auf die Fernwärme in der Stadt. Schwankende Gas- und Ölpreise machen das Heizen und die Warmwasserversorgung aus dem Leitungsnetz zur begehrten Alternative.

Der Ausbau des Leitungsnetzes kommt zügig voran. Über 13,8 Millionen Euro wurden voriges Jahr investiert. Und technische Herausforderungen waren zu meistern, darunter die Querung der Kinzig und das Einbringen einer Groß-Wärmepumpe durch das Dach der Burda-Druckerei am Güterbahnhof, berichtete Technik-Chef Christian Linz.

Um die Versorgung bei jeder Wetterlage sicherzustellen, setzt die Wärmeversorgung Offenburg auf einen Mix bei der Erzeugung von Wärme und Strom. Dazu gehören Kraft-/ Wärmekoppelung, industrielle Abwärme, regenerative Energiequellen und Pufferspeicher. Die Kraftwärmekoppelung erfüllt

Ausbau:

eine wichtige Ausgleichsfunktion: Die Stromerzeugung der Blockheizkraftanlagen springt ein, wenn Sonne und Wind fehlen.

Neben dem Netz werden auch die Erzeugungskapazitäten zügig ausgebaut. Seit Dezember liefert die Burda-Druckerei am Güterbahnhof vier Megawatt Abwärme. In diesem Jahr kommt noch einmal ebenso viel Leistung einer Großwärmepumpe auf dem früheren

Burda-Farbtanklager hinzu. Im Kreuzschlag entsteht ein neues Blockheizkraftwerk, das 2025 fertiggestellt sein wird.

Bis 2035 sollen alle Blockheizkraftwerke mit „grünem“ Wasserstoff betrieben werden, klimaneutral erzeugt mit dem Strom aus Solar- und Windkraftanlagen.

Weitere Informationen unter www.waermeversorgung-offenburg.de.

Sechs Handlungsfelder für den Klimaschutz

KLIMA cl Der Maßnahmenkatalog des städtischen Klimaschutzkonzepts umfasst sechs Handlungsfelder. Klimaschutzmanagerin Bernadette Kurte gab jetzt im Umweltausschuss einen Überblick über den Sachstand.

Die Kampagne „Klimafit im Quartier“ lockte in Bohlsbach 210 Interessierte an. Unter anderem gab es Beratungen zu den Themenbereichen Photovoltaik, Heizung und energiesparende Gebäudenutzung.

400 Interessierte kamen zur Infoveranstaltung „Wie heizen wir morgen“ in die Reithalle. Die Ortenauer Energieagentur bietet weiterhin den Stromsparcheck für Privathaushalte an. Eingefroren ist dagegen bis auf Weiteres der geförderte Kühlgerätetausch für einkommensschwache Haushalte. Im vergangenen Jahr konnten zehn

Kühlschränke gegen energiesparende neue getauscht werden.

Bereits im März 2023 hatte der Gemeinderat die klimaschutzpolitischen Grundsätze zur Baulandentwicklung beschlossen. Sie sehen u.a. Dachbegrünung, Photovoltaik und flächensparende Bauweise vor.

Die Stadt Offenburg bewirbt und unterstützt die Kampagne „zero emission“ der regionalen Wirtschaftsförderungs-Agentur „nectanet“ in Zusammenarbeit mit dem Landkreis, den Klimapartnern Oberrhein und der Ortenauer Energieagentur. Angeboten werden Info-Veranstaltungen und EnergiesparChecks für Unternehmen.

Seit vergangenen Mai gibt es in Offenburg eine vom Land zu zwei Dritteln geförderte Stelle eines Projektmanagements. Zweck ist die Erfassung

relevanter Daten von stadteigenen Gebäuden. Sie sind die Basis für die Erstellung eines Fahrplans zur energetischen Sanierung. Einen ausführlichen Bericht dazu wird es im Herbst im Umweltausschuss geben.

Die Kommunale Wärmeplanung wurde fristgerecht im Dezember beim Regierungspräsidium Freiburg eingereicht. Außerdem wurden 166.500 Euro Fördermittel für die Erstellung der „Roadmap klimaneutrale Fernwärme“ bewilligt.

Das Mehrweg-Pfandsystem lief schleppend an. Die Förderung wurde ausgesetzt. Der Klimafinanzierungsfonds (KFF) in Höhe von 100 Millionen Euro und einer Laufzeit bis 2040 wurde im Mai beschlossen. Bis Herbst 2024 soll ein Beirat aus Gemeinderäten und Fachleuten unter Vorsitz des Baubürgermeisters eingerichtet werden.

DIE NATUR ALS VORBILD

Fotowettbewerb

Den eigenen Garten oder Balkon heimisch und insektenfreundlich gestalten.

Jetzt Fotos auf der Webseite einreichen!

www.offenburg.de/bio.og/foto

Blühende Stadt

Gut für die Artenvielfalt. Gut für die Umwelt. Gut für die Menschen. Blühwiesen bedecken mittlerweile fünf Hektar der Offenburger Kernstadt und tragen entscheidend zum guten Mikroklima bei.

Im vorigen Jahr sind 3.700 Quadratmeter dazugekommen, berichtete jetzt Stefanie Birk, städtische Projektleiterin für Freiraumplanung, im Umweltausschuss. Der Löwenanteil mit 3.340 Quadratmetern entfällt auf den Südbereich des GifizAreals. Kleinere Parzellen wurden an der Eichendorff-Schule und am Stadtteil- und Familienzentrum Albersbösch zum Blühen gebracht.

Blühwiesen sind eine Komponente von „bio.og“, dem städtischen Maßnahmenprogramm Grün und Biodiversität. Ein weiteres Augenmerk liegt auf ökologisch wertvollen Staudenflächen. Derzeit gibt es davon etwa 6.100 Quadratmeter. Im abgelaufenen Jahr entstanden acht neue Flächen. Die größten sind im Zwingerpark mit 1.100, am Ölberg mit 600 und am Eingangsbereich des Schiller-Gymnasiums mit 170 Quadratmetern. Wichtiges Anliegen ist die Einbindung von Schulen. Seit dem vorigen Jahr gibt es einen Schulgarten-Wettbewerb.

Seit 2020 läuft das Förderprogramm zur Entsiegelung von Flächen und Begrünung von Wohngebäuden. Bisher konnten 14 Projekte umgesetzt werden, vorwiegend Dachbegrünungen von Garagen.

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Foto: Iris Rothe
13,8 Millionen Euro wurden 2023 ins Wärmenetz investiert.

Gegen Rassismus

ges Die Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 11. bis 24. März hätten deutlich gemacht, wie wichtig es sei, über Rassismus und Diskriminierung zu sprechen und Hintergründe sowie Eigenanteile zu erkunden: Der Teamleiter Integration, Christoph Heimel, nutzte die jüngste Sitzung des Integrationsbeirats Mitte April, um Bilanz zu ziehen und auf die Wochen im kommenden Jahr hinzuweisen, die vom 17. bis 30. März 2025 stattfinden werden: „Wir freuen uns bereits, ein weiteres starkes Zeichen zusammen zu setzen.“

37 Veranstaltungen liefen in diesem Jahr, darunter Ausstellungen, Podiumsdiskussionen, Workshops und Führungen im Museum. Angesprochen wurden verschiedene Zielgruppen wie von Rassismus und Diskriminierung Betroffene, Bewohner*innen der Gemeinschaftsunterkünfte sowie Hauptamtliche, die mit geflüchteten Menschen arbeiten. Die meisten Veranstaltungen waren kostenlos und offen für alle. „Rassismus und der Umgang damit ist ein gesellschaftsrelevantes Thema“, so Heimel.

Anna-von-Heimburg-Haus

In einem Jahr, im April 2025, wird das 1817 erbaute Anna-von-Heimburg-Haus nach einer umfangreichen Sanierung wieder bezugsbereit sein, so dass die Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung (ehemals Seniorenbüro) einziehen kann. Auf einer Baustellenbesichtigung konnten Baubürgermeister Oliver Martini sowie das Planungsteam Clemens Schönle und Gemma Fernández zeigen, welche Herausforderungen bei der Sanierung bisher gemeistert wurden und dass der Zeitplan für die nächsten Schritte steht. Allem voran gilt es, bei diesem stadtbildprägenden Gebäude den Denkmalschutz zu erfüllen.

Foto: Fabian Fallert

Kurz

Außensprechstunde. Der Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburg, bietet Außensprechstunden an verschiedenen Standorten an. Diese finden jeweils von 9 bis 12 Uhr statt. Interessierte können in dieser Zeit am jeweiligen Außenstandort ohne Anmeldung vorbeikommen. Die Außensprechstunde in der Ortsverwaltung Zunsweier, Geroldsecker Straße 36, findet am Donnerstag, 2. Mai, statt. Die Außensprechstunde in der Ortsverwaltung Fessenbach, Winzerstraße 34, findet am Freitag, 3. Mai, statt. Der Pflegestützpunkt ist eine neutrale und kostenlose Beratungsstelle. Die Mitarbeiterinnen beraten und informieren Menschen mit einem Pflegebedarf und/oder deren Angehörige sowie alle Interessierten rund um die Themen Pflege und Versorgung. Bei Fragen: Pflegestützpunkt Ortenaukreis, Zentrale Offenburg, Telefon 0781/82-2337, -2531 oder -2593; psp-ortenaukreis@offenburg.de oder www.pflegestuetzpunktortenaukreis.de.

Pflanzentausch. Das Urban Gardening am Bürgerpark lädt am Samstag, 4. Mai, zum Tag der offenen Tür mit Pflanzentauschbörse bei Kaffee und Kuchen ein. Die Veranstaltung findet parallel zum „Bürgerfest am Mühlbach“ statt und ist von dort aus einfach zu Fuß zu erreichen. Neben dem Bürgerpark wird seit 2017 Nahrung für den Eigenverbrauch erzeugt: Es gibt derzeit sechs Hochbeete für gesundes Gemüse und Kräuter, Blumenbeete, Beerensträucher, ein Tomatenhaus und eine Kompost-Ecke. Die Gruppe aus aktuell acht Leuten arbeitet selbstorganisiert zusammen und hat Freude daran, die Pflanzen zu ziehen, zu pflegen, beim Heranwachsen zu beobachten und zu ernten.

Kontaktmöglichkeit: urbangardening-og@web.de.

Spielbetreuer (m/w/d). Die Malteser in Offenburg suchen Spielbetreuer (m/w/d) für das Offenburger Modell am Standort Albersbösch. Es werden tarifliche Vergütung nach AVRCaritas, arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge, 31 Tage Urlaub, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Kinderzulage und eine interne Qualifizierung analog Jugendleitercard geboten.

Ansprechpartnerin ist Nicole Korpas-Knoll, E-Mail: nicole. korpas-knoll@malteser.org.

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informiert
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DU

Kostenlose Wohnberatung

Die Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung bietet regelmäßig eine Wohnberatung an. Die nächste Sprechstunde findet am Montag, 6.Mai, von 16 bis 17.30 Uhr, Am Marktplatz 5, statt.

So lange wie möglich selbstbestimmt und ohne Hindernisse in der eigenen Wohnung leben zu können, auch mit einer Behinderung oder im Alter, das wünschen sich viele Menschen. Die ehrenamtlichen Wohnberater geben Tipps, wie kleine

Maßnahmen in der Wohnung für mehr Sicherheit sorgen, informieren über die Möglichkeiten der barrierefreien Anpassung der Wohnung und über Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind nicht mehr berufstätig und stellen ausschließlich ihre langjährige Erfahrung zur Verfügung. Das Angebot ist kostenlos. Eine Anmeldung unter Telefon 0781/82-2222 ist erforderlich; Hausbesuche mit Terminvereinbarung sind auch möglich.

Versicherungsfragen klären

Mit dem Versicherungskaufmann Peter Schäfer bietet die Abteilung Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung regelmäßig Hilfestellung bei Versicherungsfragen an. Der nächste Termin findet am Freitag, 3. Mai, von 9 bis 12 Uhr, Am Marktplatz 5, statt. Welche Versicherung brauche ich? Wie melde ich einen

Schadensfall? Wann muss ich eine Versicherung kündigen? Peter Schäfer gibt auf diese und weitere Fragen Antwort. Er ist nicht mehr berufstätig und stellt ausschließlich seine langjährige Erfahrung zur Verfügung. Das Angebot ist kostenlos. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist unter Telefon 0781/82 2222 erforderlich.

Gastfamilien für Ältere

Wer kann sich vorstellen, einen älteren Menschen, der aufgrund altersbedingter Beeinträchtigungen und Pflegebedürftigkeit nicht mehr im eigenen häuslichen Umfeld leben kann, bei sich zu Hause aufzunehmen und diesem Menschen ein familiäres Zusammenleben zu ermöglichen?

Der Fachdienst „Herbstzeit“, der eng mit dem Amt für Soziales und Versorgung des Landratsamts Ortenaukreis kooperiert, sucht interessierte Gastfamilien, auch Einzelpersonen oder Paare. Die Gastfamilie erhält ein Entgelt von etwa 1100 Euro zzgl. Pflegegeld, je nach Pflegegrad. Die Pflegepersonen brauchen keine spezielle Ausbildung,

pflegerische Vorerfahrung ist jedoch von Vorteil – zur Entlastung kann auch ein Pflegedienst hinzugezogen werden.

Das Pflegeverhältnis wird von der „Herbstzeit gGmbH – Betreutes Wohnen für alte Menschen in Familien“ fachlich begleitet. Gastfamilien, Pflegepersonen oder Paare, die sich für die Aufnahme eines älteren Menschen interessieren, erhalten weitere Informationen bei Heike Schaal und ihrem Team: „Herbstzeit gemeinnützige GmbH – Betreutes Wohnen für alte Menschen in Familien“.

Telefon 0781/127 865 100 oder im Internet unter www.herbstzeitbwf.de.

Erster-Mai-Hock am Mittwoch

Am kommenden Mittwoch lädt das Familien-Weingut Renner zum 1.-Mai-Hock nach Fessenbach, Senator-Burda-Straße 41a, ein. Beginn ist um 10.30 Uhr. An Speisen werden neben dem traditionellen Flammenkuchen auch gebackener Camembert, Wurstsalat, Grillwurst und

Ab Mai 2024 bietet der Polizeisportverein Offenburg (PSV) Rehasport-Kurse für alle orthopädischen Verordnungen an. Rehasport ist ein Bewegungstraining in der Gruppe, das die allgemeine körperliche Fitness stärkt und die Möglichkeit bietet, durch Sport selbst aktiv Einfluss auf die eigene Gesundheit zu nehmen. Die Kurse sind kostenlos mit ärztlicher Verordnung – es ist keine Zuzahlung erforderlich.

Die Kurse wenden sich an Erwachsene mit Funktionseinschränkungen, bis ins hohe Alter. Der Einstieg ist jederzeit möglich. Die Freude an der Bewegung steht im Vordergrund, der ganze Körper soll trainiert und gestärkt werden: Koordination und Flexibilität werden verbessert, Beweglichkeit,

Ausdauer und Kraft gestärkt, Energie wird zurückgewonnen, die Gesundheit nachhaltig verbessert und der Krankheitsverlauf positiv beeinflusst. Das Training enthält zudem eine Sturzprophylaxe.

Und letztendlich besteht die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und Gedanken auszutauschen. Das Training startet am Montag, 6. Mai, jeden Montag von 17 bis 17.45 Uhr in der Sporthalle der Lebenshilfe, Kristiansgarten 7, in DurbachEbersweier. Anmeldung und weitere Informationen telefonisch, per WhatsApp oder EMail bei Susann Hinz. E-Mail: susann.hinz@psv-og.de oder Telefon: +49 160 775 4173.

Mehr zum Sportprogramm des PSV: www.psv-og.de.

nachmittags Kaffee und Kuchen angeboten. Zu den Speisen gibt es die Weine vom FamilienWeingut Renner. Natürlich darf im Frühling die beliebte Erdbeer-Bowle nicht fehlen. Weitere Informationen gibt es unter info@weingut-renner.de oder Telefon 0781/94 88 15 15.

info@strandbad-gifiz.de www.strandbad-gifiz.de

In den Sommer ferien (Baden-Württemberg)

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VERANSTALTUNGEN

28. April bis 12. Mai 2024

Foto: Latifa Flaga

WORTSPIEL –OFFENBURGER LITERATURTAGE

Montag, 29. April 2024

José F.A. Oliver & Björn Hayer: Lyrik: Dichter:innen XV, 20 Uhr, Stadtbibliothek Weitere Informationen: www.wortspieloffenburg.de und bei den Veranstaltern.

KOSTENLOSE STADTFÜHRUNG

Samstag, 4. Mai 2024

Spaziergang durch das Bahnhofsquartier, 10 Uhr, Treffpunkt: Infotanke, Okenstraße

30a

„Wenn die Stadtmauer erzählen könnte“ – Kostenloser Stadtmauerrundgang, 10.30 Uhr, Treffpunkt: Haupteingang Museum im Ritterhaus, Gerichtsparkplatz

Spaziergang durch das Schlachthofquartier, 13.30 Uhr, Treffpunkt: Bürgerfest am Mühlbach, Stand Städtebauförderung, gegenüber dem Café Alte Weberei, Alte Spinnerei 14

Samstag, 11. Mai 2024

Historischer Waldbachfriedhof, 10.30 Uhr, Treffpunkt: Aussegnungshalle Waldbachfriedhof

MUSEUM

Donnerstag, 2. Mai 2024

langer Donnerstag: geöffnet bis 22 Uhr Aufgetischt! Essen und Trinken in der Römerzeit: Führung zum langen Donnerstag im Rahmen von DORT in der aktuellen Sonderausstellung, 19 Uhr

Samstag, 4. Mai 2024

Vom Bad zum

Brunnen: Sonderöffnungszeit in der Mikwe, dem jüdischen Ritualbad, 10 – 17 Uhr, Glaserstraße 8

Dienstag, 7. Mai 2024

Germanen!? Römischer Blickwinkel und kulturelle Vielfalt: Vortrag im MuseumsFoyer in Kooperation mit dem Historischen Verein Offenburg e.V., 19 Uhr

Mittwoch, 8. Mai 2024

Kriegsende 1945: Kulturpause – 15-minütige Kurzführung in der Mittagspause, 12.30 Uhr, Museum im Ritterhaus

SALMEN

Sonntag, 28. April 2024

Die Dauerausstellung im Salmen: Öffentliche Führung in den Ausstellungsräumen der Daueraussellung, 11.15 Uhr

Dienstag, 30. April 2024

Geschichtslabor: Wo fängt Unrecht an?: Kostenlose, öffentliche Führung mit Salmen-FSJ-Mitarbeiterin Maja Bergk, 18 Uhr

Montag, 6. Mai 2024

Erstwähler:innen-Forum: Deine erste Wahl! Europaparlaments- und Kommunalwahlen – Schau, wie das läuft, 15.30 Uhr

Mittwoch, 8. Mai 2024

Ausstellungseröffnung: Die Dinge beim Namen nennen. Der Holocaust in der polnischen Volkskunst, 18 Uhr

Donnerstag, 9. Mai 2024

Führung in der Sonderausstellung: Die Dinge beim Namen nennen. Der Holocaust in der polnischen Volkskunst, 11.30 Uhr

KONZERT

Sonntag, 28. April 2024

Oberrhein Konzert Reihe: Münchener Kammerorchester unter der Leitung von

Bas Wiegers, 19 Uhr, Oberrheinhalle; Einführungsvortrag mit Racheli Rotstein im kleinen

Saal um 18 Uhr

Freitag, 3. Mai 2024

Fire of Soul – Soul, Blues & Rock n' Roll, 21 Uhr, KiK (Kultur in der Kaserne)

Samstag, 4. Mai 2024

„Der Weltraum und seine unendlichen Weiten“: Frühjahrskonzert des Musikvereins Zell-Weierbach, 19.30 Uhr, Abtsberghalle

Jahreskonzert der Stadtkapelle Offenburg, 20 Uhr, Reithalle

Hoboken-Division + Foncedalle, 361 Grad e.V., 21 Uhr, Spitalkeller

Sonntag, 5. Mai 2024

Kammermusik an der Kinzig: Accio piano, 11.15 Uhr, Ökumenisches Gemeindezentrum Weier, Johannesweg 11

Mittwoch, 8. Mai 2024

Huub Durch Duo – Musikkabarett, 21 Uhr, KiK (Kultur in der Kaserne)

Freitag, 10. Mai 2024

Unterbiberger Hofmusik, 20 Uhr, Reithalle Jazz Colours Trio – Jazz, 21 Uhr, KiK

Samsag, 11. Mai 2024

Matthis Pascaud & Hugh Coltman: Night Trippin' – Tribute to Dr. John, 20 Uhr, Reithalle, Moltkestraße 31

The Cleopatras/Support: The Darvin Moon Sound, 361 Grad e.V., 21 Uhr, Spitalkeller, Spitalstraße 1a

WOCHENMARKT

dienstags, 7.30 bis 13 Uhr samstags, 7.30 bis 13 Uhr

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MUSICAL

Sonntag, 28. April 2024

Ewig Jung, 19 Uhr, Reithalle

THEATER

Freitag, 3. Mai 2024

Drei Männer im Schnee: Schwarz/WeißKomödie nach dem Buch von Erich Kästner, Filmtheater Köln, 20 Uhr, Oberrheinhalle

TANZ

Samstag, 4. Mai 2024

Tango Argentino: Practica & Milonga, 20 Uhr, KiK (Kultur in der Kaserne)

FILM

Filmkunst: Die Herrlichkeit des Lebens, 18 Uhr, Forum Kino, Hauptstraße 111; auch Montag, 29.4.2024, 17.30 + 20 Uhr

Sonntag, 5. Mai 2024

Filmkunst: Julie – Eine Frau gibt nicht auf, 18 Uhr, Forum Kino; auch Montag, 6. Mai 2024, 18 + 20.30 Uhr

Samstag, 11. Mai 2024

Kommunales Kino: Der Gesang der Flusskrebse, 20 Uhr, KiK (Kultur in der Kaserne)

KINDER

Sonntag, 28. April 2024

Schon gesehen?: Stadtgeschichte für Kinder – Familienführung für Familien mit

Kindern ab 7 Jahren, 15 – 16.30 Uhr, Treffpunkt: Museum im Ritterhaus

Donnerstag, 2. Mai 2024

Miau, miau – alles für die Katz: Kurs für Kinder von 4 bis 5 Jahren in der Naturkundeabteilung, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10

Sonntag, 5. Mai 2024

Juri geht ins Konzert: Ein Konzerterlebnis für die ganze Familie mit KIKA-Moderator Juri Tetzlaff, der Philharmonie am Forum und Leonard Küßner, 11 – 12 Uhr, Oberrheinhalle

Donnerstag, 9. Mai 2024

Mäuse, Mäuse, Mäuse: Kurs für Kinder von 5 bis 9 Jahren in der Naturkundeabteilung, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus, Ritterstraße 10

Sonntag, 12. Mai 2024

Kellergeschichten: Unterirdische Stadtführung durch Offenburg für Familien mit Kindern von 6 bis 9 Jahren, 15 – 16.30 Uhr, Museum im Ritterhaus

SONSTIGES

Mittwoch, 1. Mai 2024

Radler- und Wanderertreff, Musikverein Windschläg, ab 10 Uhr, Garten des Kulturzentrums, hinter dem Rathaus, Windschläg 1.-Mai-Hock, ab 10.30 Uhr, Familien-Weingut Renner, Senator-Burda-Straße 41a

Donnerstag, 2. Mai 2024

Jubiläumsfeier: 50 Jahre Bürgerinitiative Umweltschutz Offenburg e.V. (BUO), 19 Uhr, Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt, Stegermattstraße 26

Freitag, 3. Mai 2024

Nordwest will's wissen! Kandidatenvorstellung und Bürgerfragen zur Gemeinderatswahl 2024, 19 Uhr, SFZ am Mühlbach

Samstag, 4. Mai 2024

Bürgerfest am Mühlbach: Fest zum Abschluss des Sanierungsgebiets Mühlbach, 11 – 22 Uhr, Am Mühlbach, Quartiersplatz, Am Kesselhaus

Mittwoch, 8. Mai 2024

Abo-Info-Abend: Vorstellung der Theater-, Tanz- und Konzertabonnements für die Saison 2024/2025 des Kulturbüros, 20 Uhr, Reithalle, Moltkestraße 31

Samstag, 11. Mai 2024

Flo#markt auf dem Kulturforum mit kulturellem Rahmenprogramm, 11 – 15 Uhr, Reithalle/Kulturforum

RATHAUS-GLOCKENSPIEL

Das Repertoire des Glockenspiels besteht aus 140 Melodien. Im monatlichen Wechsel werden Volkslieder und traditionelle Lieder gespielt.

Im Mai erklingen folgende Weisen: täglich, 11.50 Uhr

Der Mai ist gekommen Komm' lieber Mai und mach' täglich, 17.50 Uhr

In einem kühlen Grunde O Täler weit, o Höhen samstags, 9.50 Uhr Jetzt gang i ans Brünnele Wenn ich ein Vöglein wär

Weitere Informationen unter www.offenburg.de/glockenspiel

Weitere Informationen & Kartenvorverkauf: BürgerBüro, Am Fischmarkt 2, Tel. 0781-82 2000, buergerbuero@offenburg.de Anmeldungen direkt bei den Veranstaltern

Ritterstraße 10, 77652 Offenburg

Telefon 0781 82-2577, Di bis So 10 bis 17 Uhr 1. Do im Monat 10 bis 22 Uhr www.museum-offenburg.de

Weingartenstraße 34b, 77654 Offenburg

Telefon 0781 9364-300, i-punkt Kulturforum: Mo bis Fr 9 bis 13 Uhr, Mo bis Do 14 bis 17 Uhr www.kunstschuleoffenburg.de

Amand-Goegg-Str. 2, 77654 Offenburg

Telefon 0781 822 040, Mi bis Fr 14 bis 18 Uhr, Sa, So 11 bis 17 Uhr (Mo, Di geschlossen) www.galerie-offenburg.de

Weingartenstraße 32/34, 77654 Offenburg

Telefon 0781 82-27 11, Di bis Fr 11 bis 19 Uhr, Sa 10 bis 13 Uhr (montags geschlossen) www.stadtbibliothek.offenburg.de

Weingartenstraße 34b, 77654 Offenburg

Telefon 0781 93 64-100, i-punkt Kulturforum: Mo bis Fr 9 bis 13 Uhr, Mo bis Do 14 bis 17 Uhr www.musikschule-offenburg-ortenau.de

Lange Straße 52, 77652 Offenburg

Telefon 0781 82-2701; Di, Do, Fr 14 bis 20 Uhr, Sa, So 11 bis 17 Uhr (Mo, Mi geschlossen) www.der-salmen.de

Weingartenstraße 34b, 77654 Offenburg

Telefon 0781 93 64-200, i-punkt Kulturforum: Mo bis Fr 9 bis 13 Uhr, Mo bis Do 14 bis 17 Uhr www.vhs-offenburg.de

Schutterwälder Straße 3, 77656 Offenburg 0781 9226-0 www.messe-offenburg.de

Redaktionsschluss nächster Veranstaltungskalender: Freitag, 3. Mai 2024

Gilt für den Zeitraum 12. – 26. Mai 2024

Redaktion OFFENBLATT, Telefon 0781 82-23 33 E-Mail: offenblatt@offenburg.de

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#SPURENHINTERLASSER

DU MACHST DEN UNTERSCHIED!

Alles, was wir als Mitarbeitende der Stadt Offenburg tun, hinterlässt Spuren bei den 62.000 Bürger*innen, für die wir arbeiten. Damit wir dies auch weiterhin tun können, suchen wir Menschen, die bereit sind, mit uns als Arbeitgeberin zusammen Spuren zu hinterlassen. Denn es macht für die Menschen, die hier leben, einen Unterschied, ob wir unseren Job machen – oder eben nicht.

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Stadt Offenburg Landkreis Ortenaukreis

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderates und der Ortschaftsräte am 9. Juni 2024

Zur Wahl des Gemeinderats in Offenburg und der Ortschaftsräte in Bohlsbach, Bühl, Elgersweier, Fessenbach, Griesheim, Rammersweier, Waltersweier, Weier, Windschläg, Zell-Weierbach und Zunsweier am 9. Juni 2024 hat der Gemeindewahlausschuss die nachstehend aufgeführten Wahlvorschläge zugelassen.

Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen, die im Gemeinderat bzw. Ortschaftsrat bereits vertreten sind, richtet sich die Reihenfolge nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten regelmäßigen Wahl dieser Organe; bei Stimmengleichheit hat das Los entschieden. Die übrigen Wahlvorschläge folgen in der Reihenfolge ihres Eingangs; bei gleichzeitigem Eingang hat das Los entschieden (§ 18 Abs. 4 KomWO).

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Offenburg, 12.04.2024

Marco Steffens

Oberbürgermeister

Stromleitungen Weier – Eichstetten (LA 1610) und Freiburg - Abzweigung Appenweier (BL 437): Trassenbündelung als Gemeinschaftsleitung Offenburg, Bauabschnitt 2

Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Freiburg und Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen

Die Netze BW GmbH und die DB Energie GmbH haben die Feststellung des Planes nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für den Bau der Gemeinschaftsleitung Offenburg, 2. Bauabschnitt, beantragt.

1.

Der beantragte Bauabschnitt 2 betrifft den Abschnitt der Gemeinschaftsleitung im Bereich des Gewerbeparks Hoch3 auf den Gemarkungen Offenburg, Schutterwald und Hofweier. Der Abschnitt ist ca. 1,5 km lang.

Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der 110-kV-Leitung Weier – Eichstetten der Netze BW GmbH (LA 1610) und der 110-kV-Bahnstromleitung Freiburg – Abzweigung Appenweier der DB Energie GmbH (BL 437). Im Zuge dessen sollen die beiden Leitungsanlagen auf einem Gemeinschaftsgestänge gebündelt werden. Der hier gegenständliche Abschnitt der Gemeinschaftsleitung im interkommunalen Gewerbepark Hoch3 wird als erstes umgesetzt (Bauabschnitt 2), um eine zeitnahe Baufeldfreimachung und Erschließung des Gewerbegebietes zu ermöglichen.

Die neue Gemeinschaftsleitung ist mit der kleinräumigen Umlegung der 110-kV-Leitungsanlage Weier – Eichstetten (LA 1610) sowie dem Rückbau eines Leitungsabschnitts der bislang eigenständig, parallel geführten Bahnstromleitung Freiburg – Abzweigung Appenweier (BL 437) verbunden. Der neue Leitungsverlauf orientiert sich an der Erschließungsstraße des Gewerbeparks. Die neuen Maste werden höher als die Bestandsmaste errichtet, die Gesamtzahl der Maste reduziert sich um fünf Stück auf insgesamt 11 Maste. Die Maßnahme ist Teil der geplanten Gemeinschaftsleitung der Netze BW GmbH und der DB Energie GmbH, die zukünftig von Allmannsweier (Gemeinde Schwanau) bis zum Umspannwerk Weier verlaufen soll. Die gesamte Gemeinschaftsleitung wird eine Länge von ca. 20 km aufweisen.

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2.

Die Planunterlagen für das Vorhaben mit dem Erläuterungsbericht können von Dienstag, 30.4.2024, bis einschließlich Donnerstag, 6.6.2024, über die Internetseite der Stadt Offenburg unter Planfeststellungsverfahrens: 110 - kV - Leitungen Weier – Eichstetten, LA 1610, und Freiburg - Abzw. (offenburg.de) zur Einsichtnahme aufgerufen und heruntergeladen werden.

Sofern ein Beteiligter dies verlangt, wird ihm eine alternative leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Das Verlangen ist während des oben genannten Einsichtnahmezeitraums an das Regierungspräsidium Freiburg (Referat 24, 79083 Frei burg im Breisgau) zu richten.

Der Einsichtnahmezeitraum wurde wegen der Ferienzeit über den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum von einem Monat hinaus verlängert.

3. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Möglichkeit zur Einsichtnahme, also bis einschließlich

Donnerstag, 20.6.2024, schriftlich oder zur Niederschrift beim

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 24

79083 Freiburg i. Br. (schriftlich)

bzw. Kaiser‑Joseph‑Straße 167

79098 Freiburg i. Br. (zur Niederschrift) oder der

Stadt Offenburg

Stadtplanung und Stadtgestaltung

Wilhelmstraße 12

77654 Offenburg

Einwendungen gegen den Plan erheben (Einwendungsfrist).

Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwal tungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 LVwVfG einzulegen, werden hiermit entsprechend von der Möglichkeit der Einsichtnahme benachrichtigt. Gleichzeitig wird ihnen Gelegenheit gegeben, innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist schriftlich Stellung zu nehmen.

Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Regierungspräsidium Freiburg oder beim Bürger meisteramt maßgeblich. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren alle Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.

Die Schriftform der Einwendung bzw. der Stellungnahme (= mit handschriftlicher Unterschrift versehenes Schreiben) kann ersetzt werden durch Übermittlung auf elektronischen Weg, sofern diese den Voraussetzungen des § 3a Abs. 2 LVwVfG entspricht; Einwen dungen mit einfacher E Mail sind nicht zulässig.

Einwendungen müssen die konkrete Betroffenheit des geltend gemachten Belangs erkennen lassen.

Für Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Einwendungen, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen oder auf denen Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben, können unberücksichtigt bleiben.

In Anwendung der EU Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Planfeststellungsverfahren vom Referat 24 (Recht und Plan feststellung) des Regierungspräsidiums als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten zur Auswertung weitergegeben. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art.6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange ge speichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist.

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Auf Verlangen werden Name und Anschrift des Einwenders vor der Weitergabe der Einwendung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung der Planfeststellungsbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg (u.a. mit den Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten) verwiesen. Diese ist abrufbar unter

www.rp-freiburg.de/datenschutz-planfeststellung

4.

§ 73 Abs. 6 LVwVfG sieht vor, dass nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einer mündlichen Verhandlung erörtert werden (Erörterungstermin).

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 43a Nr. 3 EnWG ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zurückgenommen worden sind, ausschließlich Einwendungen erhoben worden sind, die auf privatrechtlichen Titeln beruhen, oder alle Einwender auf einen Erörterungstermin verzichten. Im Übrigen kann gem. § 43a Nr. 3 S. 1 EnWG auf einen Erörterungstermin verzichtet werden. Dies kann insbesondere dann erfolgen, wenn nur wenige Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben worden sind.

Findet ein Erörterungstermin statt, wird dieser mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

Es wird darauf hingewiesen,

• dass Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, vom Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind und

• dass bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Es wird weiter darauf hingewiesen, dass gemäß § 5 Abs. 2 und 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) der Erörterungstermin durch eine Onlinekonsultation oder – mit Einwilligung der zur Teilnahme Berechtigten – durch eine Video- oder Telefonkonferenz ersetzt werden kann.

5.

Durch die Planfeststellung wird die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange festgestellt. Neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Vorhabenträger und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.

Bei Zulassung des Vorhabens entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss über die Einwendungen, über die im Erörterungstermin keine Einigung erzielt worden ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen sowie über die Stellungnahmen der Vereinigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

6.

Die Vorschriften des § 43m Abs. 1 und 2 EnWG finden Anwendung. In der Folge wird von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abgesehen.

Das Regierungspräsidium bittet weiterhin um Beachtung nachfolgender Punkte:

• Kosten, die durch Einsichtnahme in Planunterlagen, die Erhebung von Einwendungen und Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.

• Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht im Planfeststellungsbeschluss dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht im Planfeststellungsverfahren, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.

• Von Beginn des Einsichtnahmezeitraums an tritt die Veränderungssperre auf den vom Plan in Anspruch genommenen Grundstücken nach § 44a Abs. 1 EnWG in Kraft. Außerdem steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger nach § 44a Abs. 3 EnWG ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu.

Allgemeine Informationen zum Thema Planfeststellung können auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/ abgerufen werden.

Diese Bekanntmachung kann sowohl auf der Internetseite der Gemeinde unter Bekanntmachungen (offenburg.de) als auch auf der des Regierungspräsidiums Freiburg www.rp-freiburg.de unter der Rubrik „Aktuelles“ eingesehen werden.

Offenburg, den 24.04.2024

Marco Steffens, Oberbürgermeister

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Festsetzung und Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2024 des Zweckverbands

„Gewerbepark Raum Offenburg“ (GRO)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Gewerbepark Raum Offenburg“ (GRO) hat am 01. Februar 2024 in öffentlicher Sitzung gemäß §§ 19 und 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Nr. 7 und § 10 der Verbandssatzung und § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 beschlossen und wie folgt festgesetzt:

§ 1 Erfolgsplan, Liquiditätsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt 1.

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 480.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 1.150.000 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 3.500.000 €

§ 5 Verbandsumlage

1. Die Betriebskosten- und Zinsumlagen werden nach § 10 der Verbandssatzung erhoben. Sie werden festgesetzt auf

100.000 EUR Betriebskostenumlage (pauschal)

296.000 EUR Zinsumlage (Echtabrechnung)

2. Eine Kapitalumlage nach § 10 der Verbandssatzung wird nicht festgesetzt.

Das Regierungspräsidium Freiburg hat mit Schreiben vom 26.03.2024 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 01.02.2024 über den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 bestätigt.

Der Wirtschaftsplan 2024 ist mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen ab sofort öffentlich für die Dauer von sieben Werktagen während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle des Zweckverbands Gewerbepark Raum Offenburg (GRO) bei der Stadt Offenburg, Abteilung Wirtschaftsförderung, Am Marktplatz 7, 77652 Offenburg, Marktcenter, 2. Obergeschoss, Zimmer 34, für jedermann zur Einsichtnahme ausgelegt.

Offenburg, den 05. April 2024

Gez.

Andreas Heck

Bürgermeister und Verbandsvorsitzender

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im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der Erträge 3.194.000 € 1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen - 2.869.000 € 1.3 Saldo des veranschlagten Jahresergebnisses 325.000 € 2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 1.226.000 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit - 2.410.000 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit - 1.184.000 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 480.000 € 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit - 480.000 € 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 1.664.000 € 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 480.000 € 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 296.200 € 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit 184.000 € 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes, Saldo des Liquiditätsplans -1.480.000 €
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Feststellung und Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2022 und des Wirtschaftsplanes 2024 des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.11.2023 gemäß § 18 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit den Jahresabschluss 2022 festgestellt und den Wirtschaftsplan 2024 beschlossen.

Der Jahresabschluss schließt mit einer Bilanzsumme von 539.055,93 € ab. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist im Ertrag und Aufwand einen Betrag von 1.929.825,- € aus.

Das Regierungspräsidium hat mit Schreiben vom 22.02.2024 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes 2024 wie folgt bestätigt.

Wirtschaftsplan 2024

Der Jahresabschluss 2022 und der Wirtschaftsplan 2024 sind mit sämtlichen Bestandteilen und Anlagen ab sofort öffentlich für die Dauer von 7 Tagen in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbandes „Raum Offenburg“, Elsässer Str. 1a, 77652 Offenburg ausgelegt.

Einladung

Die nächste Sitzung des Haupt- und Bauausschusses der Stadt Offenburg findet am Montag, 29. April, um 18 Uhr im Salmen, Lange Straße 52, statt.

Tagesordnung

1. Qualifizierter Mietspiegel 2024

2. Bestellung von Mitgliedern des Gemeinsamen Gutachterausschusses Offenburg-Kinzigtal nach § 2 Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg

3. Bebauungsplan Nr. 169 „Klinik-Campus“ 1. Änderung und Bebauungsplan Nr. 135 „Holderstock“ 2. Änderung – Offenlagebeschluss

4. Neufassung der Satzung der Stadt Offenburg über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) zum 1.7.2024

5. Entscheidung über die Annahme von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 Gemeindeordnung

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1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen 1.1 Gesamtbetrag der Erträge 2.324.567 € 1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.324.567 € 1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 0 € 2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.324.567 € 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.324.567 € 2.3 Zahlungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.1 und 2.2) 0 € 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 € 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0 € 2.6 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) 0 € 2.7 Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 0 € 2.8 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 € 2.9 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 € 2.10 Finanzierungsüberschuss aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) 0 € 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands (Saldo aus 2.7 und 2.10) 0 € 3. den Höchstbetrag der Kassenkredite auf 300.000 € 4. Kreditaufnahme 0 € 5. die Betriebskostenumlage an die Verbandsmitglieder 156.000 €
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HILFE, DIE HIER WIRKLICH ANKOMMT!

„Für die liebevolle Aufnahme und einfühlsame Betreuung im Elternhaus bedanken wir uns herzlich. Eswar schön zu wissen, dass wir mit unseren großen und kleinen Problemen vom Sozialdienst undBelegungsdienst aufgefangen wurden und jeder stets ein offenes Ohr für unsere Belange hatte. Die fünf Monate unseres Aufenthalts hier in Freiburg werden uns immer unvergessen bleiben.“

Familie R.

Unsere Spendenkonten:

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•Volksbank Lahr

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GENODE61LAH

Vorstand, Beirat und Kuratorium arbeitenabsolut ehrenamtlich!

Förderverein für krebskranke Kinder e.V. Freiburg im Breisgau

Mathildenstr. 3| 79106 Freiburg Tel. 0761 /275242 |info@helfen-hilft.de

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