Stadt Offenburg ∙ Unser Amtsblatt
Nr. 6, 19. Februar 2022
www.offenburg.de Auch wenn Traditionsveranstaltungen an Fasnacht ausfallen: Die Offenburger Hexenzunft will am Gewohnten festhalten.
Im Freizeitbad Stegermatt wird die diesjährige Freibadsaison vorbereitet, die am 1. Mai beginnen soll – wenn alles nach Plan läuft.
In einer neuen kleinen Serie werden die Nachbarschaftshilfen in den Ortsteilen vorgestellt. Den Anfang macht Elgersweier.
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Feiern, Erleben, Genießen
Wo wird wann was gebaut?
2022: Heimattage und viele Events/Innenstadt wird zum Treffpunkt für Groß und Klein
Thilo Becker, städtischer Fachbereichsleiter Tiefbau/Verkehr, sowie Bernhard Mußler, Abteilungsleiter Straßen und Brücken, haben die Straßen- und Brückenbaumaßnahmen 2022 vorgestellt. Insgesamt seien die Pläne ambitioniert, stellten sie fest. Mittlerweile komme es aufgrund der Pandemie und der lang anhaltenden massiven Bautätigkeit zu Lieferverzögerungen von Baumaterialien. Auch die Verfügbarkeit von Baufirmen und Planungsbüros sei durch die hohe Auslastung eingeschränkt. Hierdurch hätten nicht alle vorgesehenen Maßnahmen realisiert werden können und müssten auf das laufende Jahr verschoben werden. Mehr dazu: Seite 3.
Der Veranstaltungskalender für 2022 steht ganz im Zeichen der Heimattage Baden-Württemberg unter dem Motto „Heimat – Freiheit – Europa“. Dazu zählen die Feierlichkeiten zu dem offiziellen Landesfest selbst, aber auch die im Jahreskreislauf stattfindenden Veranstaltungen, die teilweise von den Heimattagen geprägt sind. „Wir planen auch in diesem Corona-Jahr wieder so, dass alles stattfinden kann und specken eventuell ab“, informiert StadtmarketingChef Stefan Schürlein, der in enger Abstimmung mit Kulturchefin Carmen Lötsch steht. Im Hinblick auf das Osterfest gibt es von Mitte bis Ende März eine Schaufensteraktion mit dem Einzelhandel. Was genau, will Schürlein derzeit noch nicht verraten. Am 3. April ist der erste verkaufsoffene Sonntag mit dem Autosalon. Am Wochenende 13. bis 15. Mai jagt dann ein Highlight das andere: die feierliche Eröffnung des neuen Salmen, der BadenWürttemberg-Tag und der 2. verkaufsoffene Sonntag. Samstag und Sonntag spielen auf Open-Air-Bühnen in der Innenstadt (Marktplatz, Lindenplatz, Rée Carré und Fischmarkt) unter anderem die Gregor Meyer-Band, die SWR 1-Band und die SWR Big-Band. Auch werden sich an diesem Wochenende die Blaulichtorganisationen präsentieren. Am 21. und 22. Mai gehört die Innenstadt den handwerklich Kreativen mit dem Töpfer- und Künst-
Heimat und Integration. Das Internationale Fest am 25. und 26. Juni bietet wieder ein buntes Rahmenprogramm. Foto: Panic Media
lermarkt auf dem Marktplatz. „Wir freuen uns nach zwei Jahren Corona-Pause am 26. und 28. Mai wieder die Paul-Pietsch-Classic bei uns zu haben“, sieht Schürlein dem Oldtimertreffen mit großer Erwartung entgegen. Ein weiterer Höhepunkt ist das Internationale Fest am 25. und 26. Juni mit Musik, Tanz, Kunst sowie Kulinarik. Wer mitmachen will, kann sich an das Integrationsbüro, E-Mail: integration@offenburg.de, wenden. Vom 1. bis 17. Juli findet ein buntes Kulturprogramm im E-WerkZelt auf dem Kulturforum statt. Bereits zum 5. Mal verwandelt sich der Marktplatz (21. bis 24. Juli) in ein großes Lesezimmer für Groß
und Klein bei freiem Eintritt. Von Ende Juli bis Anfang September heißt es zum 3. Mal wieder „Sommer in der Stadt“. Von 18 bis 21.30 Uhr spielen auf den Plätzen der Innenstadt Solomusiker und Gruppen auf. Am 12. September findet das große Freiheitsfest im Rahmen der Heimattage statt. Schürleins Wunsch: dass endlich wieder das Ortenauer Weinfest stattfinden kann (23. bis 26. September). Der Hamburger Fischmarkt hat sich vom 6. bis 16. Oktober angemeldet, der dritte verkaufsoffene Sonntag ist am 9. Oktober. Mit der Laternenaktion im November und dem Weihnachtsmarkt schließt das Veranstaltungsjahr.
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2 19.2.2022 Alles Gute zum Geburtstag In dieser Woche gratuliert Oberbürgermeister Marco Steffens folgenden Jubilarinnen: Gertrud Lück wird am 22. Februar 90 Jahre alt. Auf 101 Lebensjahre kann Isolde Hörmann am 21. Februar zurückblicken. Herzlichen Glückwunsch!
Sonntags- und Nachtdienst der Apotheken 19.2. 20.2. 21.2. 22.2. 23.2. 24.2. 25.2. 26.2. 27.2.
Schwarzwaldapotheke Hauptstraße 19 Staufenbergapotheke (Kirchplatz 2, Durbach) Sonnenapotheke Caunes Marlener Straße 11 Apotheke am Ebertplatz Hildaapotheke Apotheke Haaß Heimburgstraße 1 Weingartenapotheke Moltkestraße 50 Hirschapotheke Fischmarkt 3 Einhornapotheke Caunes Hauptstraße 88
Sitzungsplan 21.2. Gemeinderat 17 Uhr, Reithalle, Moltkestraße 31, 23.2. Seniorenbeirat 15 Uhr, SFZ Innenstadt, Stegermattstraße 24 Download unter ratsinfo.offenburg.de/buergerinfo/infobi.php Tagesordnungen auf Seiten 11+12
Die Fasent kommt zurück Hexenzunft will am Gewohnten festhalten, auch wenn Veranstaltungen ausfallen Seit vergangener Woche steht die Ursulasäule nicht mehr alleine zwischen Historischem Rathaus und Salzhaus, denn wie es sich für die fünfte Jahreszeit gehört, hat die Offenburger Hexenzunft ihren Besen am vergangenen Donnerstagabend gestellt und signalisiert auch in diesem Jahr: Unsere Bohneburger Fasent findet statt. Auch wenn diese Kampgane anders ist und beispielsweise die Kuchibobende abgesagt werden mussten, will die Offenburger Hexenzunft an Gewohntem festhalten. Die Fasentdaifi am Schmutzigen findet – so die derzeitigen Planungen – wie gewohnt am Lindenplatz statt. Das Hexegmüs wird am Fasentsamstag auf dem Wochenmarkt verkauft. Abends kann man sich den Kappeobend via Livestream in die heimischen vier Wände holen. Unter www.twitch.tv/offenburger_ hexenzunft legen DJ Schallinio und DJ TD M@X die passenden Fasenthits auf. Während des Streams werden wieder Spenden gesammelt – in diesem Jahr für den Förderverein der Offenburger Hansjakobschule.
Hexen und Teufel: auch in diesem Jahr im Stadtbild präsent. Foto: Pascal Bähr
Auch wenn der Hexenfraß am 1. März nicht im gewohnten Rahmen stattfinden kann, verspricht VizeZunftmeister Adrian Penner für die Kleinsten eine Überraschung: „Die Kinder dürfen gespannt sein, was sich Hexen, Hansele, Büttel und Alt Offenburgerinnen unter dem strengen Blick des Hexenmeisters ausgedacht haben“, lädt er für 14.30 Uhr auf den Marktplatz ein. Wenn um 18.30 Uhr die Stroh-
hexe vor dem Hotel Sonne verbrannt wird, geht zwar erneut eine von Einschränkungen geprägte Kampagne zu Ende. Zunftmeister Sven Schaller freut sich jedoch, denn „mit den geplanten Veranstaltungen bekommen wir wieder ein Stückchen Fasent und damit unser Brauchtum zurück“. Bei allen Veranstaltungen sind die geltenden Corona-Regelungen zu beachten und einzuhalten.
Wer klug ist, sorgt vor Wer klug ist, sorgt vor: Deshalb sollte man in jeder Lebenslage sicher sein können, dass in seinem Sinne gehandelt wird. Jeder kann plötzlich und unerwartet auf Hilfe angewiesen sein. Da stellen sich Fragen wie: Was ist zu tun bei einem Unfall? Wie sorge ich richtig vor? Was ist zu beachten, wenn ein längerer Klinikaufenthalt bevor-
steht? Welche Regelungen und Verträge sind bei meiner Wohnung/meinem Haus zu beachten? Das Seniorenbüro der Stadt Offenburg hat daher einen Notfallund Vorsorgeordner erstellt. Kurz und prägnant werden Formulare, Verfügungen und wichtige Informationen erläutert und gebündelt. Der nächste Termin für die Aus-
gabe des Ordners ist am Donnerstag, 24. Februar, im Seniorenbüro, Am Marktplatz 5. Die Ausgabe erfolgt nur nach Terminabsprache mit dem Seniorenbüro unter Telefon 07 81/82-22 22. Zu beachten ist, dass das Gespräch nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung geführt wird. Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.
Impressum Herausgeberin: Stadt Offenburg Verantwortlich: Florian Würth Redaktion: Leitung: Gertrude Siefke, Telefon 07 81/822 572 • Marie-Christine Gabriel,
Telefon 07 81/822 333 • Christoph Lötsch, Telefon 07 81/822 200 • Anja Walz, Telefon 07 81/822 666, offenblatt@offenburg.de, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Hauptstraße 90, 77652 Offenburg Veranstaltungskalender: marie-christine.gabriel@offenburg.de Austräger-Reklamation: Telefon 07 81/82 25 65, Telefax 07 81/82 75 82 Verantwortlich für Anzeigen: Kresse & Discher GmbH, Marlener Straße 2, 77656 Offenburg, Anzeigenverkauf: Barbara Wagner, Telefon 07 81/95 50 45, Telefax 07 81/95 50 545, anzeigen.offenblatt@kresse-discher.de Herstellung: Kresse & Discher GmbH, Marlener Straße 2, 77656 Offenburg Druck: Badisches Druckhaus Baden-Baden GmbH, Flugstraße 9, 76532 Baden-Baden Vertrieb: ZSS, Zustell-Service-Schwarzwald GmbH, Auf Herdenen 44, 78052 Villingen-Schwenningen, Telefon 07721 9950 100, Telefax 07721 9950 110, info@zssw.de Redaktionsschluss: Montag, 17 Uhr Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils samstags kostenlose Verteilung in alle Haushalte Anzeigenschluss: jeweils Di., 17 Uhr Auflage: 30 515
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Straßen der Wohngebiete im Visier 2022 werden rund 4,3 Millionen Euro in den Straßen- und Brückenbau investiert/Hauptprojekt Freiburger Straße Die Investitionen der Stadt Offenburg in den Straßen- und Brückenbau umfassen 2022 ein Volumen von rund 4,3 Millionen Euro – ähnlich wie in den vorangegangenen Jahren. Wegen der Heimattage und der „Großbaustelle Freiburger Straße“ fällt das Jahr hingegen aus dem Rahmen: Es gibt kaum Maßnahmen im Hauptstraßennetz, was die Umleitungsstrecken entlastet. Der Fokus liegt auf den Straßen der Wohngebiete in der Kernstadt und den Ortsteilen. Viele Maßnahmen setzt der Fachbereich Tiefbau und Verkehr mit Partnern um, einige laufen über das Regierungspräsidium Freiburg (RP) und das Landratsamt Ortenaukreis (LRA) beziehungsweise in Zusammenarbeit mit diesen. Die prominentesten Baustellen sind der Abbruch und Neubau des „Tausendfüßlers“ (westliche Brückenhälfte B3/33 über die Bahnstrecke) und die Sanierung B3, Ortsdurchfahrt Offenburg/Freiburger Straße (RP und LRA). Seit Dezember 2020 läuft der Ersatzneubau der Brücke. Insgesamt dauern die Arbeiten bis September 2022. Währenddessen wird der Verkehr aufrechterhalten, jedoch teilweise über eine neue Behelfsfahrbahn geleitet. In der Freiburger Straße wurde die Sanierung der Fahrbahn und der Ausbau der neuen Radverkehrsanlagen bereits begonnen. Der Ausbau erfolgt abschnittsweise mit Einbahnstraßenregelung der Fahrtrichtung nach Süden. Die Fahrtrichtung nach Norden wird großräumig über die Kinzigstraße umgeleitet (Bauzeit bis November 2022; Baukosten rund 2,4 Millionen Euro. Davon tragen die Versorgungsunternehmen und die Stadt rund 600 000 Euro). Die Sanierung der Eichwaldstraße in Griesheim (Baukosten: rund 400 000 Euro) läuft bereits seit Sommer 2021 und wird bis Mai dauern. Mit der Eichwaldstraße wird auch ein Abschnitt der Hesselhurster Straße bis zum Sportplatz saniert. Die Ausführung erfolgt abschnittsweise unter
Schilderwald. Die Freiburger Straße ist Großbaustelle.
Vollsperrung. Nach der Fertigstellung der Eichwaldstraße soll ab Juni die Hesselhurster Straße von der Eichwaldstraße bis zur B33 sowie die Straße Im See von Haus Nr. 1-5 saniert (120 000 Euro) werden. Während in der Hesselhurster Straße die Asphaltbefestigung und die Gehwege saniert werden, müssen in der Straße Im See auch der Kanal sowie die sonstigen Versorgungsleitungen erneuert werden (Dauer ca. sechs Monate, Ausführung abschnittsweise unter Vollsperrung). Der ursprünglich ab September 2021 geplante Ausbau der Festhallenstraße in Bohlsbach zwischen Am Rosenhag und Okenstraße (550 000 Euro) wurde wegen des dringlichen Ausbaus der Kita im Perrignyweg um ein Jahr geschoben, damit die gegenseitigen Behinderungen umgan-
Foto: Würth
gen werden können. Mit dem Straßenbau soll nun im September dieses Jahres begonnen werden (Bauzeit rund neun Monate; Ausführung abschnittsweise unter Vollsperrung in Abstimmung mit den Anliegern). Die 2021 begonnene Sanierung der Brücke über den Autobahnzubringer im Zuge der Wichernstraße (100 000 Euro) musste wegen Lieferproblematik auf 2022 geschoben werden. Es müssen der Fahrbahnbelag und die Abdichtung erneuert werden (Ausführung 2. Jahreshälfte, Dauer ca. vier Wochen; Vollsperrung). Weitere Maßnahmen: • Neubau der Heizengasse (Zell-Weierbach); Fertigstellung für Mai geplant; Vollsperrung; Baukosten rund 400 000 Euro. • Sanierung der Markusstraße (Elgersweier); läuft und soll bis
April abgeschlossen werden; abschnittsweise unter Vollsperrung; Baukosten rund 280 000 Euro. • Sanierung der Schellenberggasse (Rammersweier); Maßnahme läuft; auch die Parallelstraße zur Weinstraße muss saniert werden; mit den Straßenbauarbeiten soll im Juli begonnen werden; Ausführung abschnittsweise unter Vollsperrung mit örtlicher Umleitung; Dauer ca. zwei Monate; Baukosten rund 80 000 Euro. • Neubau der Franz-IgnatzKromer-Straße (Bohlsbach); abschnittsweise unter Vollsperrung; Bauzeit acht Monate; Beginn im Herbst; Baukosten 380 000 Euro. • Sanierung des Stichwegs Marlener Straße; ab Juni 2022; abschnittsweise unter Vollsperrung; Dauer ca. vier Monate; Baukosten rund 200 000 Euro. • Schwarzwaldbrücke im Zuge des Südrings: Sanierung des nördlichen Geh-/Radwegs im Frühjahr; Baukosten rund 50 000 Euro. • Endausbau der Olga-von-Wedelstaedt-Straße im Kreuzschlag; Vollsperrung; September bis November; Baukosten 240 000 Euro • Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen; rund sechs Haltestellenkanten; Bauzeit pro Haltestelle ca. zwei Wochen. • Verbreiterung Radweg Zunsweier-Elgersweier; Maßnahme von Ortenaukreis und Stadt, voraussichtlicher Beginn im laufenden Jahr; Bauzeit ca. zwei Monate unter Vollsperrung; Baukosten rund 270 000 Euro. • Sanierung der Oberdorfstraße (Zunsweier); voraussichtlich ab Herbst; Baukosten 200 000 Euro. • Sanierung der Adam-StierStraße (Zunsweier); beabsichtigter Start im Herbst; Baukosten rund 180 000 Euro. • Sanierung Anton-SchererStraße (Zunsweier); beabsichtigter Start im Herbst; Baukosten rund 100 000 Euro. • Sanierung Laubelindeweg (Zell-W.); beabsichtigter Start im Herbst; Baukosten 300 000 Euro • Maßnahme Abt-Fulrad-Straße (Waltersweier); geplant im Herbst; Baukosten 80 000 Euro.
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Politisches Meinungsforum Neuer Stadtrat stellt sich vor
Rad Safe – ein Luxusprojekt?
Das Gifizstrandbad bleibt erhalten
Nach ein paar Monaten im Gemeinderat stelle ich mich der Öffentlichkeit vor: Neben meinem Beruf als Rechtspfleger beim Amtsgericht arbeite ich in der eigenen kleinen Landwirtschaft in Zell-Weierbach. Die Arbeit in der freien Natur als Ausgleich
Die Fahrradwirtschaft ist eine hoch innovative Wachstumsbranche. In Deutschland verzeichnet sie 16 Milliarden Euro Umsatz pro Jahr mit steigender Tendenz. Laut Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg sichert sie 278 000 Arbeitsplätze. Fahrradförderung ist demnach Wirtschafts- und Standortförderung für unser Bundesland.
In Offenburg verfügen wir über den Luxus von zwei hervorragenden Bädern. Und diesen Luxus sollten wir uns auch weiterhin leisten. In Zukunft werden beide Bäder von den Technischen Betrieben Offenburg betrieben. Durch die Organisation unter einem Dach ergeben sich tolle Synergieeffekte für die Offenburger Badegäste.
Will sich für die „Bewahrung der Schöpfung Gottes“ einsetzen: Stefan Stürzel.
Mit einem attraktiven, sicheren und zusammenhängenden Radwegenetz wurden in Offenburg wichtige Voraussetzungen für die vermehrte Nutzung von Fahrrädern geschaffen. Von gleichrangiger Bedeutung für die Wahl des Fahrrades als Verkehrsmittel ist die qualitativ hochwertige, wetter- und diebstahlsichere Parkmöglichkeit. Was nützt ein guter Radweg, wenn es am Zielort nicht genügend bequem erreichbare Abstellmöglichkeiten gibt? Wer entscheidet sich für das Fahrrad, wenn es wiederholt gestohlen oder beschädigt wurde?
zum Bürojob tut mir gut. Außerdem bin ich schon fast mein ganzes Leben in der katholischen Kirche aktiv. Beispielsweise beteiligte ich mich im Kleinkind-Gottesdienst-Team in unserer Pfarrei Weingarten, als unsere Kinder noch klein waren. Seit meiner Jugend war ich in verschiedenen Umweltgruppen engagiert, und zwar bis zur Familienpause. Beispiele: Im BUND sammelte ich Erdkröten und Frösche im Rammersweierer Wald ein, um sie unbeschadet über die Straße zu bringen. In der BUO arbeitete ich mit beim von der Stadt unterstützten Verkauf von Hochstamm-Obstbäumen. Im Verkehrsclub Deutschland (VCD) wirkte ich mit an öffentlichen Aktionen zur Verbesserung des ÖPNV. Den Carsharing-Verein in Offenburg habe ich mitgegründet und war fast zehn Jahre in dessen Vorstand aktiv. Als Stadtrat will ich mich insbesondere einsetzen für Umwelt- und Naturschutz. Für mich als Christ geht es um die Bewahrung der Schöpfung Gottes. Genauso wichtig ist mir aber auch der Erhalt der heimischen Landwirtschaft. Es sollte so sein, dass Winzer und Landwirte auch künftig von ihrer Arbeit leben können und Verbraucherinnen und Verbraucher regionale und möglichst ökologisch produzierte Lebensmittel einkaufen können. Aus diesen Gründen freue ich mich auf die Arbeit im Umweltausschuss. Daneben bringe ich mich als Vater von zwei schulpflichtigen Kindern (11 und 15 Jahre) auch gerne im Schul- und Sportausschuss ein. Außerdem trete ich als Radfahrer für eine fahrradfreundliche Verkehrspolitik ein. Stefan Stürzel
Fahrradparkplätze sind ein Thema, das weit über die Verkehrsplanung hinausgeht. Falsch abgestellte, umgefallene, beschädigte Räder versperren den Platz, erhöhen das Vandalismusrisiko und beeinträchtigen Werner Maier: Die Fahrradtiefgaragen seien keine Verschwendung von Steuergeldern, sondern eine gute Investition.
die Sicherheit im öffentlichen Raum. Qualitativ schlechte oder falsch platzierte Anlagen sind eine ärgerliche Fehlinvestition. Für eine Verkehrswende aus Klimaschutzgründen wurden vom Land Baden-Württemberg gezielt Fördermittel bereitgestellt, die wir nun beantragen werden. Auf unsere Stadt entfallen lediglich 200 000 Euro an Kosten für zwei innovative Radabstellanlagen. Dies ist keine Verschwendung von Steuergeldern, sondern eine gute Investition in eine zukunftsfähige Innenstadt.
Werner Maier
Mit den Jahres- und Ferienkarten können nun beide Bäder besucht werden. Die Kartenbesitzer können täglich spontan entscheiden, welches Bad sie besuchen. Da beide Bäder verschiedene Möglichkeiten
Für Matthias Drescher ist das Gifizbad ein Aushängeschild für Offenburg.
bieten, können dadurch die Jahres-, aber vor allem die Ferienkarte an Attraktivität gewinnen. Die Ferienkarte für 56 Tage finden wir zu unflexibel und schlagen vor, dass man die Ferienkarte auf 28 Tage für 28 Euro verkürzt mit der Option, eine zweite Karte für weitere 28 Tage kaufen zu können.
Das Gifizbad ist für die Offenburger ein attraktiver Erholungsraum, um Natur zu genießen und die Seele baumeln zu lassen, und auch ein Aushängeschild für Offenburg. Die Schaffung neuer zusätzlicher Wohnmobilstellplätze und die Nachfrage nach diesen Plätzen zeigt, wie attraktiv Offenburg als zentraler Punkt für Unternehmungen ist.
Wir wohnen da, wo andere Urlaub machen – daher sollten wir das Strandbad auch in Zukunft hegen und pflegen.
Matthias Drescher
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Arbeit zum Wohl von Offenburg Kulturjahr 2022: Großes kommt auf uns zu– und auch im Kleinen wird wieder gearbeitet. Als Optimistin denke ich, wir können langsam über Corona hinaus schauen und den Blick nach vorne richten. Für mich als Vorsitzende des Kulturkreises/
Will als Optimistin den Blick nach vorne richten: Loretta Bös.
KiK war das keine schöne Zeit – für alle nicht, die im Kulturbereich engagiert sind. Da ist es gut zu wissen, wie verlässlich die Stadt Offenburg und die dafür Verantwortlichen die Grundvoraussetzungen für Projekte und Initiativen unterstützen. Die Kulturlandschaft in unserer Stadt ist gut aufgestellt und viele Projekte, die im Kulturdezernat in den letzten Jahren entwickelt und vorbereitet wurden, werden 2022 Realität oder nehmen Fahrt auf. Hierzu zählen große Projekte wie die Heimattage Baden Württemberg oder die Eröffnung des Salmen, die die Demokratiegeschichte unserer Stadt bis hin zum heutigen Europa in Erinnerung rufen. Auch die Entwicklung eines Nutzungskonzepts für den alten Schlachthof biegt auf die Zielgerade ein. Als CANVAS22 wird es dort Raum für die Kultur- und Kreativwirtschaft geben. Ein Campus der besonderen Art, auch für Start-ups. Für das Projekt ist noch viel Arbeit zu leisten. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse und die Beteiligungsprozesse (wie beim Projekt „Winzerkeller“ in Fessenbach) sollen noch in diesem Jahr vorangebracht werden. Eine Aufgabe, die viel Fingerspitzengefühl erfordert. In diesem Zusammenhang wird mir wieder bewusst, wie sich die Kulturplanungen zugunsten der Bürgerschaft verändert haben. Hier geht es ja nicht nur um die Schaffung von kulturellen Einrichtungen und Projekten, sondern auch um Finanzierungsfragen. Ich hoffe, dass diese Kontinuität der Arbeit zum öffentlichen Wohl Offenburgs auch in Zukunft erhalten bleibt. Loretta Bös
Denunzianten Ein falsches Wort auf facebook, instagram, telegram. Auf social media ein misslungener Witz. Falsche Likes reichen aus, um eine Disziplinierungsmaschinerie anzuwerfen. WAS ist überhaupt falsch und WER bestimmt das? Etablierte Parteien rufen zur Hexenjagd auf, wollen Andersdenkende aus der Öffentlichkeit verbannen. Spaziergänger werden mit Schildern wie „Nazis töten“ konfrontiert, daneben halten andere SPD-Fahnen hoch. Im Anschluss verbietet die Stadt den Glühweinstand – so wie im November 2020 die Landesregierung – weil Glühwein Corona fördert? Haben WIR nichts aus unserer Geschichte gelernt? Wie gut tut das der selbsternannten Freiheitsstadt OG? Haben WIR eine offene Streit-/Debattenkultur in den 16 Jahren Republik der Merkelschen Alternativlosigkeit VERLERNT? Seit der letzten Gemeinderatssitzung wissen WIR, dass es sich Stadträte zur Aufgabe gemacht haben, die Posts & Likes missliebiger Stadträte zu überwachen, um diese an den Pranger zu stellen. Gibt es bei der Stadtverwaltung auch jemanden, der Infos über die Tätigkeiten von social media sammelt und auswertet? Wer hat dazu den Auftrag erteilt? Gibt es den „GROSSEN BRUDER“? Von der Stadt finanziell Abhängige erzählen: Sie erhielten den „gut gemeinten Rat“, künftig auf ihre Posts & Likes zu verzichten, um ihre Aufträge oder ihre Arbeit nicht zu verlieren. Fakt ist: In der bundesdeutschen Geschichte gab es noch NIE diese aktuelle Stimmung. Arbeiter oder Akademiker, Jung oder Alt, Arm oder Reich: Viele Menschen lehnen sich sichtbar gegen den propagierten Mainstream oder die aktuelle staatliche DAUER-Bevormundung auf. Jahrelang werden die Bürger mit Krisen regiert, die Krise als Chance verkündet. Als Chance FÜR WEN UND FÜR WAS muss sich der Bürger fragen! Gleichzeitig kommt es – von den sog. öffentlich-rechtlichen Qualitäts-Medien verbreitet – zu Sanktionen, wie etwa Erzwingungshaft, Berufsverbot, Kündigung, um die Menschen auf Kurs zu bringen? Angst ist ein schlechter Ratgeber! Die Spaltung unserer Gesellschaft ist so offensichtlich wie noch nie. Meinungsfreiheit ist ein unabänderliches Grundrecht! Die beste Schutzimpfung für unsere Demokratie IST die MEINUNGSFREIHEIT! Silvano G. Zampolli
„Dann halt ohne Glühwein, na und?“ Man weiß nicht, was schlimmer ist: die freihändige Rechtsauslegung des Ordnungsamtes oder die Tatsache, dass sich keiner der selbst-gefühlt moralisch unfehlbaren sogenannten Zivilgesellschaft über das willkürliche Vorgehen gegen den Glühweinstand-Betreiber am Platz vor dem Rée Carré vernehmbar echauffiert. Rechtlich hat man nicht wirklich eine Handhabe gegen Bürger, die friedlich spazieren gehen. Dann statuieren wir eben ein Exempel und vernichten das Geschäft desjenigen, der sich erdreistet, denen Glühwein auszuschenken, die nicht auf staatlich vorgegebe-
Wertet die Schließung des Glühweinstands am Rée Carré als „willkürliches Vorgehen“: Taras Maygutiak.
ner Spur laufen, war wohl die Intention. Etwas anderes lässt sich aus dem Artikel des Offenburger Tageblatt für mich nicht interpretieren. „Das Ordnungsamt hatte dem Betreiber verdeutlicht, dass es diesen Glühweintreff montags nicht mehr geben sollte“, war dort zu lesen gewesen. Wie schäbig! Hätte ich nicht selbst schon am eigenen Leibe zu spüren bekommen, wie die manchmal doch seltsamen Rechtsauffassungen des Ordnungsamtes sind, hätte ich die Geschichte nicht geglaubt. Auch wenn man sich beim Ordnungsamt jetzt ob dieses heldenhaften Sieges im Namen der Sicherheit vermutlich die Schultern wund klopft: an den Spaziergängen ändert das wahrscheinlich nichts. Dann halt ohne Glühwein, na und? Ich habe mich nur gefragt, was wohl geschehen würde, stünden die Bürger montags nach ihrem Spaziergang im Pulk an einem der unzähligen Corona-Test-Zentren. Würde das dann auch geschlossen werden? Am kommenden Dienstag, um 14 Uhr wollen Beschäftigte des Gesundheitswesens vor dem Landratsamt ihren Unmut kundtun, habe ich gelesen. Die werden ihre Wasserfläschchen wohl dabei haben. Viel Flüssigkeit ist gut. Das muss nicht Glühwein sein. Protest geht auch ganz nüchtern. Taras Maygutiak
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Winzermeister im Gemeinderat Mathias Renner engagiert sich in der Kirchengemeinde/Schon als Realschüler war er politisch interessiert Mathias Renner aus dem Ortsteil Fessenbach ist neu im Gemeinderat und vertritt die Fraktion der CDU in den Ausschüssen für Technik, Umwelt sowie für Schule und Sport. Er ist für das langjährige Gemeinderatsmitglied Wolfgang Böhringer nachgerückt. Herr Renner, gewähren Sie uns einen kleinen Einblick in Ihr Privatleben? Mathias Renner: Ich bin 32 Jahre alt, ledig und von Beruf Winzermeister. Meine Hobbys sind Wandern und Skifahren. Ehrenamtlich engagiert bin ich im Pfarrgemeinderat und darüber hinaus im Stif-
tungsrat der katholischen Kirchengemeinde Offenburg, Sankt Ursula. In Offenburg, genauer im Mathias Renner: „Kinder, Jugendliche und Familien liegen mir am Herzen.“ Foto: Stadt
Ortsteil Fessenbach, wohne ich seit meiner Geburt. Die einzige Ausnahme war eine Praktikumszeit von vier Monaten in Südtirol nach absolvierter Ausbildung zum Winzermeister.
Wie haben Sie zur Kommunalpolitik gefunden? Renner: Ich war schon immer sehr an Politik interessiert. Bereits in der Realschule war Gemeinschaftskunde eines meiner Lieblingsfächer, als es um Politik und Wirtschaft ging. Viele Menschen beschweren sich darüber, dass die Politik nicht mehr an den Problemen der „normalen Menschen“ interessiert ist, sind selbst aber nicht bereit, Verantwortung zu übernehmen. Als unser Fraktionsvorsitzender Albert Glatt auf mich zukam und fragte, ob ich auf der Liste der CDU kandidieren möchte, war für mich gleich klar: Da bin ich mit dabei, ich möchte Verantwortung übernehmen. Wofür werden Sie sich im Gemeinderat besonders einsetzen? Renner: Ich bin im Gemeinderat als Mitglied im Technischen Ausschuss, im Umweltausschuss und im Schul- und Sportausschuss, außerdem als Stellvertreter im Verkehrsausschuss und im Ausschuss für Familie und Jugend.
Darüber hinaus möchte ich die Interessen der Winzer*innen und Landwirt*innen vertreten. Als einer der vier jüngsten Gemeinderät*innen liegen mir die Kinder, Jugendlichen und Familien besonders am Herzen. Mir ist es wichtig, dass Offenburg auch für die kommenden Generationen eine Stadt ist, in der man gerne arbeitet und wohnt. Was macht in Ihren Augen die Stadt Offenburg besonders? Renner: Gerade für mich als Weingutbesitzer – gemeinsam mit meinen zwei Brüdern und Eltern – ist der Name „Weinstadt Offenburg“ besonders wichtig. Wir haben im Offenburger Rebland hervorragende Weinbaubetriebe und sollten diese auch unterstützen. Besonders an Offenburg ist auch die Infrastruktur mit Schulen, Einzelhandel, Krankenhaus, Bahnverbindung, Autobahnanschluss und Kultur. Offenburg verbindet den Charme der Stadt mit dem ländlichen Charakter der Ortsteile.
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Das von der Stadtverwaltung vorgelegte Eintrittspreis-Paket für das Gifiz-Bad wird noch einmal aufgeschnürt und womöglich neu gepackt. Diesen Auftrag nahm Bürgermeister Oliver Martini am Montag aus der Sitzung des Technischen Ausschusses mit. An mehreren Positionen sollen die Stellschrauben überprüft und gegebenenfalls nachjustiert werden. So hatten Elisabeth Abele (CDU) und Thomas Bauknecht (FDP) angeregt, den Preis für die Tageskarte von 4,50 auf 4 Euro zu senken – was allerdings 30 000 Euro Mindereinnahmen zur Folge haben würde, wie TBO-Chef Alex Müller erläuterte. Die anderen Vorschläge bezogen sich auf die Gestaltung der Saisonkarten. Matthias Drescher (FWO) schlug vor, statt einer für 56 Tage gültigen Ferienkarte zum
Preis von 56 Euro eine für 28 Tage, also für den halben Zeitraum und dementsprechend zum halben Preis, anzubieten. Martina Bregler (SPD) sprach sich für eine Saisonkarte ausschließlich für das Gifiz-Bad aus, statt der angedachten gemeinsamen Lösung für Freizeitbad Stegermatt und Gifiz-Bad. Diesem Vorschlag schloss sich AfD-Vertreter Taras Maygutiak an. Die Verwaltung soll die Vorschläge nun prüfen und dem Ausschuss das Preiskonzept am 23. März erneut vorlegen. Martina Bregler hatte in der Diskussion auf bestehende Ermäßigungsmöglichkeiten hingewiesen. Der Familienpass ermögliche zehn freie Eintritte pro Kind, der Sozialpass ebensoviele für Erwachsene. Mit dem Seniorenpass gebe es sogar 50-mal freien Eintritt.
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Arbeiten, wo andere Urlaub machen Freizeitbad Stegermatt bereitet sich auf Saison vor/Sicherheit und Kundenorientierung stehen an oberster Stelle In Coronazeiten ist eine gute Planung das A und O. Das gilt auch für das Freizeitbad Stegermatt, das sich derzeit auf die Freibadsaison 2022 vorbereitet, die am 1. Mai startet. Mit Blick auf die Nichtöffnung der Bäder in Kehl und Kehl-Auenheim erwartet Badchef Tim-Niklas Hockenjos mehr Gäste als im Sommer 2021. Während es im vergangenen Jahr noch eine Begrenzung der Gästezahlen im Außen- und Innenbereich gab, soll es Stand jetzt keine Personen-Beschränkungen mehr geben, es gilt die 2G-Regel. Auch die Reifenrutsche im Innenbereich kann dieses Jahr genutzt werden. „Unser Ziel ist es, dass wir den Außenbereich öffnen können und auf alle Eventualitäten vorbereitet sind“, erklärt Hockenjos. Dafür hat der Badchef genaue Pläne für die einzelnen Corona-Stufen (Warn-, Alarmstufen 1 und 2) entwickelt, um möglichst schnell und flexibel reagieren zu können.
Sicherheit Die Sicherheit des Badegastes steht für ihn und sein 40-köpfiges Team an oberster Stelle. Seine Mitarbeitenden sind in mehreren Bereichen tätig: Technik, Aufsichtsund Gästebetreuung, insbesondere
„Wir passen uns an die Arbeitszeiten unserer Bewerberinnen und Bewerber an“, erklärt der Badchef augenzwinkernd. Und das ist während der Öffnungszeiten täglich zwischen 10 und 22 Uhr. Während für die Badaufsicht die Bewerbenden volljährig sein müssen, können sich im GastronomieBereich (Theke, Kasse, Küche)
Flexible Arbeitszeiten
Badevergnügen. Das Freizeitbad Stegermatt ist in der gesamten Region sehr beliebt. Foto: Grafikteam
an den Becken und der Sauna sowie am Empfang. Die Reinigung läuft über die Technischen Betriebe Offenburg, die Gastronomie im Innen- und Außenbereich liegt in den Händen der bewährten Schwimmbad-Gastronomie Cengiz. Die Anzahl der Aufsichtspersonen an den Becken ist abhängig von der Zahl der Gäste. „Bei 40 Personen im Wasser reicht eine Kraft, bei 400 brauchen wir drei Kräfte, um ein sicheres Badevergnügen zu garantieren“, weiß Hockenjos. Und dass die Gästezahlen in diesem Jahr steigen werden, davon ist der 26-Jährige überzeugt.
Mit der Nichtöffnung der Kehler Freibäder erwartet er nicht nur mehr deutsche, sondern auch mehr französische Besucherinnen und Besucher. „Daher rüsten wir personell auf. Wir suchen ab sofort Fachangestellte für Bäderbetriebe in Voll- und Teilzeit, Rettungsschwimmer, gerne auch auf 450-Euro-Basis sowie Mitarbeiter und Aushilfen am Empfang“, freut er sich über viele Zusagen. Da das Kassenpersonal des Gifizbads künftig beim Freizeitbad angesiedelt ist, werden auch entsprechende Bewerber*innen für den See gesucht.
auch Schüler*innen ab 16 Jahren bewerben, entweder über den Gastronomiebetrieb an bewerbung@cengiz-gastro.de, Telefon 01 76/24 25 77 17, oder auch beim Freizeitbad selbst an info@freizeitbad-stegermatt.de. Hockenjos: „Studenten und Schüler als Aushilfen in den Ferien, wo bei uns der Bär steppt, sind für uns Gold wert. Wer also gerne mit Menschen zusammenarbeitet und kundenorientiert denkt, ist bei uns richtig!“ Auch wer noch keinen Rettungsschwimmer hat, ist nicht aus dem Rennen. Man kann im Freizeitbad dieses Zertifikat erwerben, das dann zwei Jahre gilt. Die Ausgestaltung einer Ferienkarte für Schüler*innen, die in den Pfingst- und Sommerferien in Gifizbad und Freizeitbad gelten soll, ist noch in der Diskussion. (Siehe auch Seiten 4 und 6)
Bewerbung für Oststadt-Jugend-Engagiert-Preis In der Oststadt leben viele Jugendliche, die sich für andere Menschen oder bestimmte Themen ehrenamtlich einsetzen. Jugendliche engagieren sich im sozialen und politischen Bereich oder im Umwelt- und Tierschutz. Beispiele sind etwa die Leiterin einer Kindergruppe, der Junge, der regelmäßig für die hilfsbedürftige Nachbarin einkauft oder die Gruppe junger Menschen, die eine Waldsäuberungsaktion organisiert. Auch in diesem Jahr soll dieses Engagement sichtbar gemacht werden und mit einem Preis aus-
gezeichnet werden. Junge Menschen sollen für ihre Arbeit, die sie im und für ihren Stadtteil leisten, geehrt und gewürdigt werden Seit dem Jahr 2008 verleiht die Stadtteilkonferenz Oststadt deshalb den Oststadt-Jugend-Engagiert-Preis. Die Stadtteilkonferenz ist ein Vertretergremium aller Gruppen, Vereine und Institutionen in der Oststadt. Es wird ein Preis entweder für eine Einzelperson oder für eine Gruppe verliehen. Preiswürdig sind jugendliche Einzelpersonen im Alter von 14 bis 21 Jahren oder eine Gruppe von Jugendlichen, die ehrenamt-
lich aktiv im Gemeinwesen der Oststadt für andere Kinder und Jugendliche, für Erwachsene oder Senioren, für die Umwelt oder den Tierschutz engagiert sind. Jugendliche, welche die obigen Voraussetzung erfüllen, können von Mitbürger*innen für den Preis vorgeschlagen werden oder auch sich selbst bewerben. Bewerbungsschluss ist der 29. April 2022. Weitere Informationen und Bewerbungsbögen erhalten Interessierte im Stadtteil- und Familienzentrum Buntes Haus (sfz. bunteshaus@offenburg.de), im Stadtteil- und Familienzentrum
Oststadt (sfz.oststadt@offenburg. de) oder beim Jugend-RegionalTeam-Ost, Ralph Klingberg (Telefon 01 75 760 11 32, E-Mail: ralph. klingberg@offenburg.de). Im vergangenen Jahr wurde Gustav Hillenbrand für sein Engagement als Gruppenleiter für Ministranten in der Pfarrei Dreifaltigkeit und für Aktionen für den Klimaschutz ausgezeichnet. Weitere Preisträger*innen waren das Leitungsteam des Bunten Blocks, das Jugendbistroteam „Jesus Pub“ der Auferstehungsgemeinde Offenburg oder auch das Team des Jugendzentrums Kessel.
8 19.2.2022
Nachbarschaftshilfe (I) Einmal im Monat kommt im OFFENBLATT eine Person zu Wort, die sich helfend oder koordinierend in der Nachbarschaftshilfe engagiert. Heute stellt sich Marion Sieber aus Elgersweier vor. Die 53-Jährige ist mit einer Internetagentur selbstständig. „Die Nachbarschaftshilfe in Elgersweier ist für mich ein Herzensthema. Anderen Menschen zu helfen und ein Lächeln ins Gesicht zu zaubern, ist für mich immer eine Freude. Als wir vor zehn Jahren nach Offenburg-Elgersweier gezogen sind, war für uns klar: Wir wollen hier nicht nur wohnen, wir wollen hier leben. Daher sind wir als aktives Mitglied in die Feuerwehr in Elgersweier eingetreten. Durch eine Anzeige in der Nachbarschaftshilfe wurde mein Interesse geweckt, mich auch hier zu engagieren. Am Anfang wusste ich nicht, wie ich überhaupt helfen kann, aber man wird im Vorfeld gefragt, in welchen Bereichen und zu welchen Zeiten man unterstützen kann. Die Koordinierenden
regeln das sehr gut und wertschätzend. Aus einigen Unterstützungen sind sogar Freundschaften entstanden – auch über Generationen hinweg. So gehe ich regelmäßig mit dem Hund einer älteren Dame spazieren – beide sind mir sehr ans Herz gewachsen. Eine neue Aufgabe, eine Person im Rollstuhl spazieren zu fahren, versuche ich mit dem „Gassigehen“ zu verbinden. Ich finde, jeder, der Gutes tun möchte, sollte es einfach mal bei der Nachbarschaftshilfe probieren. Meine Erfahrung ist: Man kann nur gewinnen!“ Kontakt: E-Mail: nbh-elg@web. de; Telefon 01 51 55 99 74 52.
Marion Sieber.
Foto: privat
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Mikroprojektförderung „Bahnhof-Schlachthof“ läuft gut
Plakat. Weitere Projekte können eingereicht werden.
Parkplatz 24 h / 7 Tage geöffnet 200 Stellplätze
Begegnungen ermöglichen
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Fast ein Jahr gibt es nun die Mikroprojektförderung im Sanierungsgebiet Bahnhof-Schlachthof. Bereits elf Projekte wurden in diesem Zeitraum durchgeführt bzw. angestoßen. Thematisch ist vieles möglich – sowohl Kunst-, Sport-, Nachhaltigkeitsoder auch Nachbarschaftsprojekte. Eines aber haben alle Projekte gemeinsam: Sie ermöglichen Begegnung und zielen auf die Bedarfe ab, die aus dem Sanierungsgebiet selbst kommen. Gianna Braun, Quartiersmanagerin für das Sanierungsgebiet, zieht folgende Bilanz für das vergangene Förderjahr: „Insgesamt bin ich sehr zufrieden, wie die Förderung angenommen wurde. Es war auch für mich spannend zu sehen, welche Ideen mit Hilfe der Förderung umgesetzt werden können. Besonders bedanken möchte ich mich bei den ehrenamtlichen Mitgliedern des Begleitausschusses, die sich auf dieses
Foto: Stadt Offenburg
Experiment eingelassen haben und im gemeinsamen Austausch über die Projektmittelvergabe entschieden haben.“ Die Fördermittel stehen weiterhin zur Verfügung. Ideen und Anträge können fortlaufend mit Gianna Braun besprochen und eingereicht werden. „Über den Antrag wird dann beim nächsten Treffen des Begleitausschusses entschieden. Der Ausschuss trifft sich alle drei bis vier Monate.“ Für den Begleitausschuss werden Bürger*innen gesucht, die Lust haben, über die Vergabe der Projektmittel mitzuentscheiden. Interessierte melden sich direkt bei Gianna Braun, Telefon 07 81/8225 62, mobil 01511 68 38 977, EMail: Info-Tanke@offenburg.de. Eine Ideenschmiede, um gemeinsam Ideen zu entwickeln und auf den Weg zu bringen, findet am Donnerstag, 7. April, im Stadtteilund Familienzentrum am Mühlbach statt. Weitere Infos folgen.
Mikroprojektförderung 5000 Euro Unterstützung: Im Rahmen des Sanierungsgebietes BahnhofSchlachthof stellt die Stadt jedes Jahr 50 000 Euro für gemeinnützige Projekte zur Verfügung, die im Sanierungsgebiet wirken. Anträge über bis zu 5000 Euro pro Projekt, können Bürger*innen der Stadt, Bürgergruppen, Initiativen, Vereine und soziale Einrichtungen stellen. Weitere Informationen, Antragsunterlagen, Projektideen und den Kontakt sind unter dem Menüpunkt Mikroprojekte auf www.offenburg.de/sanierungsgebiete zu finden.
19.2.2022 9
RICHTFEST Herzensprojekt. Nach rund neun Monaten Bauzeit hat das Herzensprojekt der füreinander.miteinander.stegermatt GmbH – ein gemeinsames Unternehmen der Hurrle Immobilien Gruppe aus Oberkirch, der Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch e.V. und der Volksbank eG mit tatkräftiger Unterstützung der Stadt Offenburg einen weiteren Meilenstein erreicht und feiert
nun Richtfest. Mit Beendigung der Rohbauarbeiten befindet man sich nun in der Ausbauphase und somit auf der Zielgeraden. Gebaut werden 58 barrierefreie und vor allem bezahlbare Wohnungen, verbunden mit einem zentralen Gemeinschaftsbereich. Die Fertigstellung ist für Sommer 2022 vorgesehen. Foto: Spether
Neue Leitungen Erneuert werden die Wasserversorgungsleitungen in der Kirchstraße, die Erdgasversorgungsleitungen in der Gartenstraße werden erweitert. Diese Baumaßnahme in Elgersweier dauert je nach Witterungsverhältnissen voraussichtlich bis Mitte März 2022. Ausführendes Unternehmen ist die badenova-Tochter bnNETZE GmbH, verantwortliches Tiefbauunternehmen ist die Firma Burgert aus Bohlsbach. Der rund 200 Meter lange Bauabschnitt beginnt Am Spitzgarten Ecke Kirchstraße und endet in der Gartenstraße auf Höhe der Hausnummer 6. Ab Donnerstag, 24. Februar, ist die Kirchstraße für den Autoverkehr komplett gesperrt. Die Gartenstraße ist während der Baumaßnahme abschnittsweise unbefahrbar. Fußgänger und Radfahrer können die Kirch- sowie die Gartenstraße weiterhin passieren. Die Maßnahme ist notwendig, da die Wasserleitungen aus dem Jahr 1960 stammen und aus Altersgründen ausgetauscht und modernisiert werden müssen.
„NACHHALTIGKEIT IST UNSER GEMEINSAMES WERK. ZUKUNFT BEGINNT VOR ORT. MIT ENERGIE VON HIER.“ Erfahre mehr auf e-werk-mittelbaden.de
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Kreativsein in der Südoststadt Wieder Workshops im Stadtteilbüro des SFZ Oststadt
IDS OFFENBURG In Präsenz. Wie Leiterin Anne Stolle betont, können im Institut für deutsche Sprache (ids Offenburg) „die meisten unserer Kurse wieder in Präsenz“ durchgeführt werden: „Gemeinsam und vor Ort – natürlich mit Abstand, Maske und regelmäßigem Lüften – lernt es sich einfach besser, interaktiver und fröhlicher.“ Die Schließungen hätten immerhin für einen „digitalen Schub“ gesorgt: Künftig werden weitere Deutschkurse im Online- und Blended Learning-Format angeboten. Foto: ids Offenburg
Bauen und Wohnen in Offenburg
Für kleine und große Lebens(t)räume ...
Solide im Bau. Stark im Service. Sicherheit und Verlässlichkeit beim Bauen und Wohnen in Offenburg Franz-Ludwig-Mersy-Str. 5 · D-77654 Offenburg · Tel. 0781 9326610 E-Mail: kontakt@stadtbau.de · Mehr Infos im Web:www.stadtbau.de
Nach einer längeren coronabedingten Pause finden im Stadtteilbüro des Stadtteil- und Familienzentrums Oststadt in der Hindenburgstraße 6 wieder verschiedene Kreativ-Workshops, jeweils montags von 19 Uhr bis 21.30 Uhr, statt. Neben der kreativen Arbeit bieten die Workshops mit der engagierten Stadtteilbewohnerin Ulrike Samperi eine wunderbare Möglichkeit, sich unter Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung (2G) zu begegnen und auszutauschen, davon sind die Veranstalterinnen überzeugt. Am Montag, 21. Februar, wird ein Kartonagen-Workshop angeboten. Es werden Notizbücher, Tücherboxen und Utensilos mit dekorativem Patchworkstoff bezogen. Mitzubringen sind Maßband und Stoffschere und – falls vorhanden – kleingemusterter oder einfarbiger Patchworkstoff, ein zirka zwei bis drei Zentimeter breiter Borstenpinsel, Tesakrepp, Spitzenreste und Satinband. Mosaik ist das Thema am Montag, 28. Februar, sowie am Montag, 7. März. Es können Dosen, Tabletts, Deko-Pyramiden (auch für den Außenbereich) angefertigt werden. Zu beachten ist, dass zwei Tage einzuplanen sind. Zuerst werden die Steine gelegt und geklebt, bevor die Gegenstände nach der Trockenzeit ausgefugt werden. Mitzubringen sind Pinzette, zum späteren Ausfugen eine kleine Plastikschüssel oder ein Gummibecher, ein Spachtel und Haushaltsschwamm.
Kosten
Für die Workshops wird keine Kursgebühr erhoben, es entstehen lediglich Materialkosten. Einige Materialien können selbst mitgebracht werden, falls nicht vorhanden jedoch auch bei den Angeboten erworben werden.
Ostereier in Patchwork-Art können am Montag, 21. März, im Stadtteilbüro (Hindenburgstraße 6) und am Donnerstag, 24. März, im Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt (Grimmelshausenstraße 30) hergestellt werden. Styropor-Eier werden mit Patchworkstoffen dekorativ gestaltet. Mitzubringen sind Schere, Cutter oder Skalpell und – falls vorhanden – dünne Baumwollbzw. Patchworkstoffe, schmales Satinband und kleine Perlen oder Knöpfe. Der Workshop in der Grimmelshausenstraße findet von 16 bis 18.30 Uhr statt. Ein weiterer Workshop zu Ostern läuft am Montag, 28. März. Gänseeier werden mit verschiedenen Materialien ausgestaltet. Zum Einsatz kommen zum Beispiel Federn, Perlen, Pailletten, Knöpfe, Satinbänder, Servietten, Blattmetall. Die Eier werden beklebt und teils bemalt oder auch mit Quilling-Elementen verziert. Wer über diese Materialien verfügt, bitte mitbringen. Außerdem Pinzette, kleine Schere, Heißkleber und Alleskleber.
Entfaltung der Fantasie Am Montag, 4. April, dreht sich alles um Knöpfe. Die Fantasie kann sich frei entfalten. Es können diverse Gegenstände mit Knöpfen beklebt werden, Bilderrahmen, Motive auf Keilrahmen in verschiedenen Größen, einfache Tontöpfe. Wer eine Knopfsammlung, Bilderrahmen oder einfachen Tontopf hat und verzieren möchte, bitte mitbringen. Außerdem benötigt wird Heißkleber. Ansonsten entsteht als Vorschlag ein Motiv auf Keilrahmen. Anmeldeschluss ist jeweils eine Woche vor Kursbeginn im SFZ Oststadt bei David Ockenfuß unter Telefon 07 81/93 29 234 oder per E-Mail an Ulrike Samperi unter ulrike.samperi@t-online.de. Die Platzzahl ist begrenzt.
19.2.2022 11 Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung
Stellenausschreibung
Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Zentrale Steuerung und Recht, Abteilung Zentrale Dienste und Wahlen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (39 Std./Woche) eine/n
Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit eine/n
Mitarbeiter/in (m/w/d) für die Poststelle Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Mitarbeit in der Poststelle, u. a. Abholung, Sortierung und Verteilung der internen und externen dienstlichen Post sämtlicher Dienststellen der Stadt Offenburg, dazu gehört auch die Vorbereitung zur Frankierung und Postabholung durch externe Dienstleister, sowie Botengänge • Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Sitzungen, Veranstaltungen und ähnlichen Anlässen • Koordination und Unterstützung des Facility Managements im Gebäude (Ansprechperson für Firmen, Terminkoordination etc.) • in Vertretung Übernahme der Tätigkeiten am Empfang und die dazugehörige Telefonzentrale • bei Vorliegen der Voraussetzungen bzw. der Bereitschaft zum Weiterbilden die Übernahme der Funktion des/der Sicherheitsbeauftragte/n und Ausbildungsbeauftragte/n (m/w/d) Wir erwarten von Ihnen: • eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung, idealerweise im handwerklichen Bereich oder eine kaufmännische Ausbildung mit handwerklichem Geschick • Berufserfahrung wäre wünschenswert • PKW-Führerschein (B/BE) • eine sorgfältige, strukturierte und verantwortungsbewusste Arbeitsweise • gute Service- und Kundenorientierung • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, Teamfähigkeit • flexible Einsatzbereitschaft auch außerhalb der regulären Arbeitszeit z.B. während Wahlzeiten • einen sicheren Umgang mit der MS-Office Standardsoftware und die Bereitschaft zur Aneignung neuer Programme und oder Arbeitsweisen Wir bieten Ihnen: • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 4 • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 04.03.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 16.03.2022 statt. Weitere Informationen erhalten Sie von Abteilungsleiterin Lauréanne Hoeltzel-Waldmann unter Telefon 07 81 82- 23 97. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de
Einladung* Die nächste Sitzung des Seniorenbeirats der Stadt Offenburg findet am Mittwoch, 23.02.2022, um 15 Uhr im Stadtteil- und Familienzentrum Innenstadt, Stegermattstraße 24, statt.
Sozialpädagogen/-pädagogin oder Sozialarbeiter/in (m/w/d) für die Soziale Gruppenarbeit an der Konrad-Adenauer-Ganztagsgrundschule Die Stelle ist dem Stadtteil- und Familienzentrum Stegermatt angegliedert und umfasst einen Stellenanteil von 15,6 Wochenstunden. Eine Erhöhung des Stellenumfangs um 10 Wochenstunden ist möglich und wäre im Bereich Offene Arbeit mit Kindern im Stadtteil- und Familienzentrum Stegermatt zu leisten. Ihre wesentlichen Aufgaben im Bereich „Soziale Gruppenarbeit“ sind: • Betreuung einer Gruppe mit maximal sechs Kindern mit Erziehungs-, Verhaltens- und Persönlichkeitsauffälligkeiten • Gestaltung eines gruppenpädagogischen Settings zur Förderung von sozialer Kompetenz und positiver Persönlichkeitsentwicklung • Sicherstellung des Verbleibens der Kinder im Regelschulsystem • Unterstützung beim Überwinden von Problemen des Verhaltens und der Selbstorganisation • Erkennen individueller Hilfebedarfe und Mitgestaltung von Hilfeplänen • Kooperation mit den Eltern, dem sozialen Umfeld der Kinder, dem Kommunalen Sozialen Dienst sowie der Schulleitung und dem Kollegium • Entwicklung und Sicherstellung pädagogischer Standards durch fachlichen Austausch und Weiterentwicklung von Angeboten Ihre wesentlichen Aufgaben im Bereich „Offene Arbeit mit Kindern“ sind: • Entwicklung und Umsetzung attraktiver abwechslungsreicher Freizeitangebote und Projekte für Kinder • Vorbereitung, Koordination und Durchführung von Ferienangeboten • Förderung und Entwicklung von Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder • Planung von und Mitarbeit bei bereichsübergreifenden Projekten der Stadtteil- und Familienzentren • aufsuchende Arbeit im Stadtteil Stegermatt Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • ein abgeschlossenes (sozial-)pädagogisches Hochschulstudium • methodische Fähigkeiten zur Initiierung und Steuerung von Gruppenprozessen sowie zur Entwicklung und Umsetzung von Gruppenzielen • eine selbstständige, strukturierte und teamorientierte Arbeitsweise • soziale Kompetenzen wie Kommunkiationsstärke, Konfliktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft und interkulturelle Kompetenz Wir bieten Ihnen: • interessante, abwechslungsreiche und entwicklungsfähige Arbeitsfelder mit Gestaltungsmöglichkeiten • Arbeit in einem starken Team mit einem gut aufgestellten Netzwerk • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S 11b • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung der neu bestellten Seniorenbeiräte 2. Vorstellungsrunde 3. Vorstellung Sportentwicklungsplan und Entsendung eines Mitgliedes aus dem Seniorenbeirat für den Projektbeirat, Leonie Udri Abteilung Bildung und Sport 4. Aktuelle Stunde 5. Informationen aus der Beiratssitzung (24.01.2022) Masterplan Verkehr, Bernhard Niederhofer Seniorenbeirat 6. Umsetzung Maßnahme 1 „Älterwerden in Offenburg“ – aktueller Sachstandsbericht 7. Verschiedenes – Rückmeldung Arbeitsgruppe „seniorengerechte Bewegungsgeräte im öffentlichen Raum“
Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 08.03.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, in welchem Stellenumfang Sie tätig sein möchten. Weitere Informationen erhalten Sie von Simone Krippl-Ketter (Leiterin des Stadtteil- und Familienzentrums Stegermatt) unter Telefon 07 81 20- 45 11. Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de
12 19.2.2022 Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Stellenausschreibung Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales, Abteilung Bildung – Kindertagesstätten und sozialpädagogische Angebote an Schulen, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (11,7-31,2 Std./Woche) Schulkindbetreuer/innen (m/w/d) für verschiedene Horte an den Ortsteilschulen Aufgrund der Attraktivität unserer Angebote zur Schulkindbetreuung suchen wir weitere Fach- und Zusatzkräfte zur Unterstützung unseres Teams. Ihre wesentlichen Aufgaben sind: • Umsetzung der pädagogischen Bildungs- und Betreuungsaufträge an der Grundschule • selbstständige Planung, Durchführung und Reflexion von Angeboten, orientiert an den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand der Gruppe bzw. des Kindes • aktive Einbeziehung des Umfelds in die pädagogische Arbeit Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz. Wir erwarten von Ihnen: • idealerweise eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in (m/w/d) bzw. pädagogische Fachkraft (m/w/d) nach § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTaG) • alternativ eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium sowie Kenntnisse und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern im Grundschulalter • eine selbstständige, strukturierte und teamorientierte Arbeitsweise • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke, interkulturelle Kompetenz und Konfliktfähigkeit
Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes „Raum Offenburg“ Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Raum Offenburg“ hat in der Sitzung vom 18. Januar 2022 beschlossen: Art. I Die Satzung des Abwasserzweckverbandes „Raum Offenburg“ vom 01.01.2013 wird wie folgt geändert: §8 Aufgaben der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung legt die Grundsätze für die Verwaltung des Zweckverbandes durch den Verwaltungsrat, die/den Verbandsvorsitzende/n und die Geschäftsführung fest, entscheidet in der ihr durch Gesetz oder dieser Satzung zugewiesenen Angelegenheiten und überwacht die Ausführung ihrer Beschlüsse durch den Verwaltungsrat, die/den Verbandsvorsitzende/n und die Geschäftsführung. Die Verbandsversammlung ist weiter zuständig für die Beschlussfassung über: 11. Die Ernennung, Anstellung und Entlassung der Verbandsgeschäftsführer*innen (technisch u. kaufmännisch) § 15 A Geschäftsführung (1) D er Verband hat zwei hauptamtliche Geschäftsführer*innen, die aus einer/ einem technischen Geschäftsführer*in und einer/einem kaufmännischen Geschäftsführer*in bestehen, die von der Verbandsversammlung bestellt werden. Art. II Diese Satzung tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Offenburg, 18. Januar 2022
Wir bieten Ihnen: • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • befristete sowie teilweise unbefristete Beschäftigungen nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung bis Entgeltgruppe S8a • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Männer. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 28.02.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote. Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 04.03.2022 statt.
Der Verbandsvorsitzende Marco Steffens Oberbürgermeister Hinweis nach § 5 Abs. 2 GKZ BW i.V.m. § 4 Abs. 4 GemO BW: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist nach Satzungsbekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Abwasserzweckverband „Raum Offenburg“ unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend ge-macht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung an, ab wann und in welchem Stellenumfang Sie bei uns tätig werden könnten.
Einladung*
Weitere Informationen erhalten Sie von Abteilungsleiterin Tatjana Ritzenthaler unter Telefon 07 81 82- 24 36 .
Die nächste Sitzung des Gemeinderats der Stadt Offenburg findet am Montag, 21.02.2022, um 17 Uhr in der Reithalle, Moltkestraße 31, statt. Tagesordnung:
Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de
* Für die Sitzung des Gemeinderats der Stadt Offenburg am Montag, 21.02.2022, um 17 Uhr und die Sitzung des Seniorenbeirats der Stadt Offenburg am Mittwoch, 23.02.2022, um 15 Uhr beachten Sie bitte die Zugangsvoraussetzungen im Sinne der CoronaVO in Verbindung mit der jeweils zum Sitzungszeitpunkt gültigen Stufe.
Beratung 1. Fragestunde 2. Einberufung der Jagdgenossenschaftsversammlung Bohlsbach und Weier sowie Vorschlag einer neuen Jagdgenossenschaftssatzung 3. Bekanntgabe nicht öffentlich gefasster Beschlüsse gemäß § 35 Abs. 1 GemO Aufruf 4. Zwischenbericht zur Weiterentwicklung CANVAS22 5. Städtebauliches Rahmenkonzept zur Ortsentwicklung in Bühl und Bohlsbach
19.2.2022 13 Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwal-tungsgemeinschaft Offenburg mit den Gemeinden Durbach, Hohberg, Ortenberg und Schutterwald Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs.1 Satz 2 BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Aufstellungsbeschluss Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg hat am 19.10.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Ziele der Planänderung Die Stadt Offenburg hat den Zuschlag für die Ausrichtung der Landesgartenschau im Jahr 2032 erhalten. Die Landesgartenschau soll einen Beitrag zu einer nachhaltigen, grünen Stadtentwicklung in Offenburg leisten. Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzung zur Verwirklichung der Landesgartenschau und zum Bau eines neuen Sportparks mit Stadion zu schaffen, müssen die im Flächennutzungsplan dargestellten Flächennutzungen geändert werden. Änderungsbereiche Der erste Änderungsbereich umfasst die Flächen der Landesgartenschau, mit den Bereichen Urbane Kinzig, Kinzigpark und Räderbachinsel. Er ist entsprechend der Machbarkeitsstudie zur Landesgartenschaubewerbung abgegrenzt. Soweit sich in der weiteren Landesgartenschau-Planung demgegenüber noch Änderungen ergeben, kann der Geltungsbereich noch während des Verfahrens angepasst werden. Der weitere Änderungsbereich befindet sich südlich des Südrings und westlich der Bahnstrecke Richtung Gengenbach. Hier soll das zukünftige Stadion in einen neuen „Sportpark Süd“ integriert werden. Die Planung für den Sportpark Süd steht noch nicht im Detail fest. Die genaue Abgrenzung soll im Verfahren noch angepasst werden, wenn die Planung für den Sportpark Süd weiter fortgeschritten ist und hierzu Entscheidungen getroffen sind.
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im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, eingesehen werden. Die Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/offenlage aufgerufen werden. In dieser Zeit können Anregungen per E-Mail an stadtplanung@ offenburg.de, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberück-sichtigt bleiben. Hinweis: Für die Einsichtnahme ist es derzeit aufgrund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Telefon 07 81 82 30 00 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag, 8–17 Uhr, Freitag, 8–13 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mund- und Nasenbedeckung vorgeschrieben ist. Es gelten die aktuellen Coronaschutz-Maßnahmen. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer erfolgt nicht. Offenburg, den 15.02.2022 Marco Steffens Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Offenburg
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau (IZAO)
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Die Verbandsversammlung des IZAO hat in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 folgende Satzungsänderung beschlossen: Art. I Die geänderte Fassung des § 6 Ziffer 6 lautet wie folgt:
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vom 21.02.2022 bis einschließlich 25.03.2022
Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau (IZAO)
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Die Änderungsbereiche sind aus den abgedruckten Lageplänen ersichtlich.
Öffentlichkeitsbeteiligung Die Erläuterungen zu den Änderungsflächen einschließlich Aussagen zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung („Scopingunterlagen“) können in der Zeit
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§6 Aufgaben der Verbandsversammlung 6. Vergabe von Lieferungen und Arbeiten, sofern der Betrag im Einzelfall mehr als 50.000 € übersteigt, mit Ausnahme der Vergaben, die aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB Teil A erfolgen. Diese Satzungsänderung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft. Offenburg, 14. Dezember 2021 Der Verbandsvorsitzende Stefan Hattenbach Bürgermeister Hinweis nach § 5 Abs. 2 GKZ BW i.V.m. § 4 Abs. 4 GemO BW: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist nach Satzungsbekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau (IZAO) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
14 19.2.2022 Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen
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Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.
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1. Die Vertreter der Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten als Ersatz ihrer Auslagen und des entgangenen Arbeitsverdienstes für die Teilnahme an den Sitzungen der Verbandsversammlung sowie für sonstige Tätigkeiten in Ausübung ihres Amtes, die außerhalb der Sitzung liegen, eine Aufwandsentschädigung. 2. Die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung beträgt für Vertreter der Mitglieder 75,- € je Sitzung. 3. Die Bezahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt spätestens einen Monat nach der jeweiligen Sitzung.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
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§1 Aufwandsentschädigung für Vertreter der Mitglieder der Verbandsversammlung
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.01.2022 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 170 „Hausgruppe Rammersweierstraße 102-112“ mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) und Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
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Die Verbandsversammlung des IZAO hat aufgrund § 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 19 der GemO für Baden-Württemberg und § 14 der Verbandssatzung jeweils in der derzeit geltenden Fassung folgende Satzung über die Entschädigung der Tätigkeit der Vertreter der Mitglieder beschlossen.
Inkrafttreten des Bebauungsplanes nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
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Satzung über Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenerstattung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 170 „Hausgruppe Rammersweierstraße 102-112“, Gemarkung Offenburg nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
§2 Aufwandsentschädigung für den Verbandsvorsitzenden
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1. Die/der Verbandsvorsitzende erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 200 € monatlich. Der Stellvertreter erhält 100 € monatlich.
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Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau (IZAO)
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§3 Reisekostenvergütung Bei Dienstverrichtung außerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinden werden Reisekostenvergütungen entsprechend dem Landesreisekostengesetz bezahlt.
Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan, die örtlichen Bauvorschriften und die Erhaltungssatzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
§4 Inkrafttreten
Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung während der allgemeinen Dienststunden im Technischen Rathaus, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, Abteilung Stadtplanung und Stadtgestaltung, einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan kann ergänzend unter www. offenburg.de/bebauungsplan online abgerufen werden. Hinweis: Aktuell (Stand: 07.02.2022) bestehen aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen zu den Rathäusern der Stadt Offenburg. Vor Einsicht der Unterlagen nehmen Sie bitte im Vorfeld per E-Mail (stadtplanung@offenburg.de) oder telefonisch unter 07 81 / 82 23 29 im Zeitfenster Montag bis Donnerstag 8 – 17 Uhr, Freitag 8 – 13 Uhr zur erforderlichen Terminvereinbarung Kontakt mit uns auf. Änderungen an der generellen Vorgehensweise der Stadtverwaltung Offenburg können Sie fortlaufend dem Amtsblatt der Stadt Offenburg (Offenblatt) oder der städtischen Homepage entnehmen (www.offenburg.de).
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.11.2020 in Kraft. Kappelrodeck, den 14. Dezember 2021 Der Verbandsvorsitzende Stefan Hattenbach Bürgermeister Hinweis nach § 5 Abs. 2 GKZ BW i.V.m. § 4 Abs. 4 GemO BW: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn: 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist nach Satzungsbekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau (IZAO) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen gem. § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden–Württemberg und auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den § 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Offenburg, den 15.02.2022
www.offenblatt.de
Marco Steffens Oberbürgermeister
19.2.2022 15
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